Alfred Grob
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! "Krieg ist ein wahres Chamäleon" – so beschrieb es im 19. Jahrhundert der Militärwissenschaftler Carl von Clausewitz. Er meinte damit das ständige Sich-Ändern des Krieges. Wir beobachten momentan Cyberattacken, Spionage, Sabotage, und wir reden von einer neuen Form des Krieges, vom hybriden Krieg. Ein wichtiges Symbol dieses hybriden Krieges sind unbemannte Flugobjekte, es sind die Drohnen. Wir wissen mittlerweile, dass die Bedrohung in Bayern ganz akut angekommen ist. Das habe ich in der Ersten Lesung an vielen Beispielen skizziert. Die Bedrohung ist weiterhin da, real und aktuell. Die Lage hat sich nicht geändert. Von Januar bis Mitte Oktober dieses Jahres hat das Bundeskriminalamt für die Bundesrepublik insgesamt 850 Drohnenflüge registriert, bei denen beispielsweise Bundeswehrstandorte, Rüstungsunternehmen und Energieversorger ausgespäht wurden. Das ist nur das Hellfeld; das Dunkelfeld ist sicher viel, viel höher. Der Bundeswehrstandort in Erding wurde im Oktober von Drohnen ausgespäht, genau da, wo das Drohnen-Defense-Lab seinen Ort hat. Auch kritische Infrastruktur im Landkreis Mühldorf am Inn wurde ausgespäht, nämlich die Chemieindustrie und das bayerische Chemiedreieck. Das war ebenfalls erst vor Kurzem. Wir reagieren als CSU sowohl in München als auch in Berlin auf diese Gefahr pragmatisch, mit Augenmaß, schnell und durchdacht, wie ich meine. Im Oktober haben wir den Gesetzentwurf zum Schutz vor Drohnenüberflügen in Bayern vorgelegt und passen nun das Polizeiaufgabengesetz entsprechend an. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir eine spezifische Befugnisnorm in Artikel 29a des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes. Damit darf die Polizei künftig unbemannte Luftfahrtsysteme – so heißt es, gemeint sind Drohnen – mit geeigneten technischen Mitteln erstens aufspüren, zweitens abwehren, drittens sicherstellen, beispielsweise durch elektromagnetische Impulse, durch Jammer und andere technische Detektionen bis hin zu einfachen Fangnetzen. Die Polizei darf – das möchte ich betonen – als Ultima Ratio, als letzte Möglichkeit, bei konkreter oder drohender Gefahr diese Drohnen auch ohne Vorankündigung abschießen, bei drohender Gefahr dann, wenn ein bedeutendes Rechtsgut gefährdet ist. Die bedeutenden Rechtsgüter sind geregelt: Leben, Gesundheit, bedeutende Sachwerte in Form der kritischen Infrastruktur. Es ist wichtig, dass man sagt "ohne Ankündigung"; denn die Ankündigung ist in den meisten Fällen gar nicht möglich. Wenn man oben eine Drohne sieht, weiß man ja nicht, wer die Drohne steuert. Wie soll man da ankündigen? – Das ist das eine. Das Zweite ist, dass es wahrscheinlich den Zweck der Maßnahme konterkarieren würde; denn wenn ich ankündige, dass ich mit meiner Drohne eine feindliche Drohne bekämpfe, würde die, wenn sie Spionagezwecken dient, abdrehen, die Informationen mitnehmen, und wir wären untätig, deshalb: ohne Ankündigung. Gleichzeitig heben wir das Bewaffnungsverbot für unbemannte Luftfahrtsysteme auf; denn wir wollen ja, dass die Luftfahrtsysteme bewaffnet werden können, um Waffengleichheit im Kampf gegen die Drohnen zu haben. Wichtig dabei ist mir: Die Drohnen und die Technik zur Abwehr von Drohnen entwickeln und wandeln sich in ganz schnellen Abständen in ganz kurzer Zeit – das wissen wir aus der Ukraine –, teilweise im Wochen- oder Monatsrhythmus. Deshalb wollen wir die Regelung ganz bewusst technikoffen halten, um mit dem technischen Wandel Schritt zu halten. Angenommen, wir würden im Gesetz einzelne technische Details oder auch die Waffen abschließend regeln, würden wir uns regelmäßig im Vierteljahresrhythmus hier treffen, um das PAG anzupassen. Das ist nicht im Sinne des Gesetzgebers. Die heutige Änderung des Gesetzes schafft hingegen dauerhaft erstens Rechtssicherheit und zweitens Handlungssicherheit für die Polizei. Auch die Polizeiaufgabengesetze in Baden-Württemberg, in Berlin, in Hessen und beim Bund haben diese offene Regelung so vorgesehen. In Bayern machen wir Druck im Kampf gegen die bewaffneten Drohnen, aber nicht nur in Bayern, sondern auch im Bund. Das Bundeskabinett hat unter Federführung von Herrn Bundesminster Dobrindt den Gesetzentwurf zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen. Das Luftsicherheitsgesetz ist wichtig, weil es bestimmt, wo Drohnen fliegen dürfen und wo sie eben nicht fliegen dürfen. Das ist wichtig, um hier Handlungssicherheit zu haben. Die Bundespolizei hat vor ein paar Wochen die erste Spezialeinheit zur Drohnenabwehr aufgestellt. Bayern war ein halbes Jahr eher dran. Wir haben das in Roth schon gemacht. Darauf sind wir stolz. Das waren die ersten Schritte. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Mit der heutigen Änderung des PAG gehen wir einen wichtigen Schritt weiter. Ich bitte deswegen, im Anschluss das Gesetz zu verabschieden. Natürlich werden wir nicht nur das Gesetz ändern, sondern wir haben auch noch weitere Ziele. Eines davon ist, die polizeiliche Drohnen-Taskforce in Roth zu stärken, aufzubauen und dann 2026 in das Defense Lab in Erding zu überführen. Das ist unser nächstes Ziel. Warum? – In Erding wird die bayerische Polizei ab 2026 zusammen mit der Bundespolizei, der Bundeswehr, den Hochschulen und der Sicherheitsindustrie ein Konglomerat bilden, um zu forschen, zu entwickeln und zu erproben. In Erding entsteht damit das Herzstück der bayerischen Drohnenabwehr, meine Damen und Herren. Das ist uns wichtig. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Lassen Sie mich noch zwei Sätze zum Änderungsantrag der GRÜNEN sagen. Wir haben in unserem Gesetz ganz klar formuliert, dass der Einsatz von bewaffneten Drohnen immer als Ultima Ratio im Sinne der Verhältnismäßigkeit erfolgt. Was heißt das? – Bewaffnete Drohnen werden nur dann eingesetzt, wenn andere, weniger schwerwiegende Maßnahmen zur Abwehr einer Gefahr entweder ungeeignet, erfolglos oder unmöglich sind. Somit kann von einer Militarisierung der Polizei durch den Einsatz bewaffneter Drohnen, wie die GRÜNEN gesagt haben, einfach nicht die Rede sein. Das kann ich nicht verstehen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ein weiterer Punkt: Die GRÜNEN sagen, dass wir eigentlich zwei Arten von Drohnen bräuchten: bewaffnete, um sie gegen bewaffnete Drohnen einzusetzen, und unbewaffnete, um sie gegen unbewaffnete Drohnen einzusetzen. Das ist taktisch natürlich Unsinn. Wenn man irgendwo am Himmel eine Drohne sieht und als Polizei reagieren muss, weiß man nicht, ob da ein Lunchpaket, Sprengstoff, eine Waffe oder sonst was dranhängt. Also muss man, wenn man sie überhaupt erkennt, zuerst eine Drohne hinaufschicken, um dann innerhalb von Sekunden zu reagieren. Man kann vielleicht mit einem Jammer reagieren. Wenn es aber eine hochmilitärische Drohne ist, die gleich weg muss, muss man auch in Minutenschnelle in der Lage sein, sie mit Schusswaffen herunterzuholen, auch im Sinne der Ultima Ratio. Ich kann den Antrag nicht ganz nachvollziehen, weil er einsatztaktisch nicht gerechtfertigt ist. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ein Letztes: Die GRÜNEN schreiben vom Einsatz von Drohnen in Zusammenhang mit Versammlungen und Aufzügen. Wir wissen ja, dass das Versammlungsrecht polizeirechtsfest ist, und wir reden hier über das PAG. Eine Regelung im PAG kann niemals ins Versammlungsrecht eingreifen; das ist nicht möglich. Deswegen lehnen wir den Änderungsantrag der GRÜNEN ab. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung. Ich bin überzeugt, dass er der richtige Schritt zur Drohnenabwehr und zu mehr Sicherheit in Bayern und im Bund ist. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Grob. – Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Graupner von der AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)
