Doris Rauscher
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde schon erläutert, worum es bei diesem Gesetzentwurf geht. Es geht um Beratungsbedarf in zum Teil hoch konfliktträchtigen Situationen mit dem Jugendamt oder anderen Institutionen. Die Betroffenen wissen oft nicht mehr, wohin sie sich wenden sollen: Wer hört mir zu? Wem kann ich vertrauen, und vor allem, wo bekomme ich Unterstützung? – Genau dafür gibt es Ombudsstellen, unabhängige Beratungsstellen, um bei Konflikten in der Kinder- und Jugendhilfe vermittelnd wirken zu können. Das Recht auf unabhängige Beratung hat der Bund bereits 2021 im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz verankert. Jetzt muss Bayern dieses Recht umsetzen. Kolleginnen und Kollegen, die gute Nachricht ist: Wir wissen eigentlich, wie es gut funktionieren könnte. Wir haben das hier in Bayern über Jahre an mehreren Modellstandorten erprobt. Die Evaluation dieses Modellversuchs zeigt auch klar, dass regionale Nähe entscheidend ist, Niedrigschwelligkeit der Schlüssel ist und Trägervielfalt funktioniert. Doch jetzt kommt die schlechte Nachricht: Der vorliegende Gesetzentwurf der Staatsregierung wird diesen Erkenntnissen nicht wirklich gerecht. Deshalb gibt es von unserer Seite auch einen Änderungsantrag; denn im Gesetz steht, dass zwei Standorte, München und Schwandorf, ganz Bayern mit 96 Jugendämtern abdecken sollen. Das kann aus unserer Sicht nicht zentralisiert funktionieren. Das Kernproblem, die ausschließliche Verantwortung des Landesjugendamts, widerspricht dem Grundgedanken des Ombudschaftswesens. Die Kollegin hat es schon erwähnt: Formal mag Unabhängigkeit bestehen, aber die wahrgenommene Unabhängigkeit fehlt. Gerade diese ist für Kinder und Jugendliche und für Familien ganz entscheidend. (Beifall bei der SPD) Erinnern wir uns: Ombudschaft entstand aus dem Runden Tisch "Heimerziehung", weil junge Menschen sich nicht gehört gefühlt haben. Ombudschaft bedeutet auf Augenhöhe, unabhängig und vertrauensvoll zu beraten. Genau dieser so wichtige Vertrauensaufbau wird erschwert, wenn Ratsuchende bei Konflikten mit dem Jugendamt ausschließlich das Landesjugendamt konsultieren können. Dabei stellen wir niemanden, Herr Kollege Heisl, unter Generalverdacht. Das möchte ich betonen. Da sich Bayern aber so viel Mühe mit den Modellprojekten gegeben hat, stellen wir uns die Frage, wieso die Ergebnisse aus der Evaluation nicht entsprechend berücksichtigt werden. Deshalb führt uns dies – außer, Sie stimmen unserem Änderungsantrag noch zu – auch lediglich zu einer Enthaltung. Wir als SPD-Fraktion fordern das Zwei-Stufen-Modell mit regionalen Anlaufstellen und Trägervielfalt. Eine landesweite Fach- und Servicestelle beim Jugendamt – ja, das sehen wir durchaus als sinnvolle Sache, aber wir wollen regionale Ombudsstellen, und nicht alles, Herr Kollege, kann digital laufen, auch wenn digitaler Zugang eine große Wichtigkeit hat. Wir möchten auch die freien Träger in die Ombudschaft hineinnehmen. Das ist mit Ihrem Ansatz bzw. mit dem der Staatsregierung nicht mehr möglich. Um es auf den Punkt zu bringen: Wir enthalten uns zu dem Gesetzentwurf. Wir sind für das Ombudschaftswesen. Bayern muss es jetzt umsetzen, es ist an der Zeit, aber nicht auf diese Art und Weise. Ich würde sagen, lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach, aber wirklich zufriedenstellend ist es nicht, auch nicht der Änderungsantrag der GRÜNEN. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Rauscher. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/8146, der Änderungsantrag der SPD auf Drucksache 19/8617, der Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/8647 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie auf Drucksache 19/9069 zugrunde. Zunächst ist über die soeben genannten zwei Änderungsanträge abzustimmen, die auf Ausschussebene zur Ablehnung empfohlen wurden. Wir beginnen mit der Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion, Drucksache 19/8617. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD-Fraktion und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – CSU, FREIE WÄHLER und AfD. Stimmenthaltungen? – Keine. Der Änderungsantrag ist abgelehnt. Jetzt lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend "Unabhängigkeit des Ombudswesens und langfristiger Ausbau einer niedrigschwelligen Infrastruktur", Drucksache 19/8647, abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – CSU, FREIE WÄHLER, AfD. Stimmenthaltungen! – Die SPD-Fraktion. Der Änderungsantrag ist ebenfalls abgelehnt. Nun kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf, Drucksache 19/8146. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie empfiehlt Zustimmung zum Gesetzentwurf. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls Zustimmung mit der Maßgabe, dass in den Platzhalter von § 2 als Datum des Inkrafttretens der "1. Januar 2026" eingesetzt wird. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 19/9069. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Maßgabe zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU, FREIE WÄHLER, AfD. Gegenstimmen! – Bei Gegenstimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen! – Die SPD-Fraktion. Damit ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Die Fraktionen von CSU, FREIEN WÄHLERN und AfD. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das ist die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen! – Die SPD-Fraktion. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze". Ich rufe den Tagesordnungspunkt 27 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (Drs. 19/8148) - Zweite Lesung - hierzu: Änderungsantrag der AfD-Fraktion (Drs. 19/8433), Änderungsantrag der CSU-Fraktion und der Fraktion FREIE WÄHLER (Drs. 19/9193) Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Erster Redner ist Herr Kollege Thorsten Schwab für die CSU-Fraktion.
