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Kerstin Celina

GRÜNE 10.12.2025 Sitzungen 19/66

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute einen Gesetzentwurf, der äußerlich sehr technokratisch wirkt. Aber es geht um eine hochpolitische Frage: Wer schützt junge Menschen, und wem vertrauen sie dabei? Mit Ombudsstellen soll zukünftig die Beratung und Vermittlung bei Konflikten mit der Kinder- und Jugendhilfe sichergestellt werden. Das haben die Vorrednerinnen und Vorredner bereits dargestellt. Gerade bei den Schwächsten, gerade beim Kinderschutz ist das entscheidend. Wesentlich ist aber nicht nur, dass es eine Ombudsstelle gibt, sondern auch, wo sie angesiedelt ist und ob sie als unabhängig wahrgenommen wird. Die Staatsregierung will diese Stelle beim Zentrum Bayern Familie und Soziales, konkret beim Landesjugendamt ansiedeln. Das wird als effizient, unbürokratisch und kostensparend dargestellt. Die Herstellung von Synergieeffekten, die Nutzung vorhandener Strukturen und die Sicherstellung einer landeseinheitlichen Qualität sind zwar richtig, aber das Kernproblem bleibt ungelöst, wenn die Stelle so angesiedelt wird. Die Kernfrage lautet: Ist diese Stelle unabhängig, und werden schutzbedürftige junge Menschen dieser Stelle vertrauen? – Wir haben im Ausschuss lange darüber diskutiert. Formal mag das Landesjugendamt weisungsfrei sein, aber für betroffene junge Menschen zählt die Wahrnehmung. Wer negative Erfahrungen mit den Jugendämtern gemacht hat, sei es durch große Machtungleichgewichte, durch Konflikte oder sogar Fälle sexualisierter Gewalt in staatlichen Einrichtungen, wird eine Ombudsstelle im staatlichen System oft nicht als neutrale Schutzstelle begreifen; denn Ombudschaft lebt vom Vertrauen der Betroffenen. Dieses Vertrauen riskiert der Gesetzentwurf. Hinzu kommt: Bewährte Modellstandorte werden ohne Not aufgegeben. Die Evaluation in Augsburg, im Landkreis München und in Rosenheim war positiv. Es gibt dort qualifizierte Fachkräfte, funktionierende Netzwerke und laufende Begleitungen. Dieses Wissen, diese Erfahrungen und Beziehungen werden nun zugunsten einer zentralistischen Lösung mutwillig gekappt. Ombudschaft braucht aber Nähe, Kontinuität und regionale Verankerung, nicht bloß Steuerung auf der Landesebene. Deswegen sind wir skeptisch, was die Umsetzung dieses Gesetzentwurfs angeht. Eine bessere Lösung liegt längst auf dem Tisch: eine landesweite Fach- und Servicestelle plus regionale Ombudsstellen, getragen von öffentlichen und freien Trägern. Genau das fordern wir. Das ist die logische Konsequenz aus diesem Modellprojekt. Stattdessen wird mit dem, was Sie vorschlagen, die Trägerpluralität faktisch ausgehöhlt. Zwar heißt es, freie Träger könnten weiterhin eingebunden werden, doch ohne Förderlogik und Finanzierungszusage bleibt dies eine leere Zusage. Wer nicht bezahlt wird, kann nicht dauerhaft mitarbeiten. Das ist keine Öffnung, sondern ein Feigenblatt. Auch die personelle Ausstattung wirft Fragen auf. Diese hat der Vorredner gelobt. Sechs neue Stellen sind ein erster guter Schritt, aber selbst die Staatsregierung hat im Ausschuss eingeräumt, dass man erst einmal beobachten wolle. Für ein landesweites, niedrigschwelliges Angebot ist das ein gefährlich zögerlicher Ansatz. Meine Damen und Herren, die Ombudsstelle, die geschaffen wird, schaffen Sie in Bayern ja nicht als zusätzliches Goodie, sondern weil sie von der Bundesebene vorgeschrieben wird. Es ist unsere Aufgabe, das richtig gut zu machen und nicht nur ein Minimalprinzip zu verfolgen. Genau das aber schlägt der Gesetzentwurf vor: vorhandene Strukturen bestmöglich zu nutzen und mit wenig Personal einzusteigen. Das ist definitiv zu wenig. Das Gesetz, das Sie hier vorlegen, schafft zwar ein Ombudswesen, das aber definitiv hinter seinen Möglichkeiten zurückbleiben wird. Es zentralisiert dort, wo Nähe gefragt ist; es beschwört Unabhängigkeit, ohne sie überzeugend darzustellen; es ignoriert wesentliche Lehren aus den eigenen Modellprojekten. Deshalb gilt: Dieser Gesetzentwurf ist zwar besser als gar kein Ombudssystem, aber er ist nicht gut genug, um Vertrauen zu schaffen; denn ein Ombudswesen muss nicht nur funktionieren, es muss geglaubt werden. Dafür braucht es mehr Mut zur Vielfalt, mehr Vertrauen in freie Träger und mehr Konsequenz aus den eigenen Erfahrungen. (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Celina. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Doris Rauscher für die SPD-Fraktion.

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