Ludwig Hartmann
Vielen Dank. – Für die Staatsregierung hat Herr Staatsminister Joachim Herrmann um das Wort gebeten. Bitte schön. Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres, Sport und Integration): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich, dass mit der Zweiten Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung der Gemeindeordnung und weiterer Rechtsvorschriften der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens nun unmittelbar bevorsteht. Ich möchte mich bei den Kolleginnen und Kollegen des federführenden Innenausschusses, aber auch bei den Kollegen des Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration herzlich bedanken. Die Diskussion im Plenum und in den beratenden Ausschüssen war im Wesentlichen durch Sachargumente geprägt. Wir haben jetzt die Chance, dieses Vorhaben rechtzeitig vor Jahresende zum Abschluss zu bringen. Das wird dem gesellschaftspolitischen Anliegen des Gesetzentwurfs gerecht. Auch dafür möchte ich mich bedanken. Unser Anliegen ist es, gerade auf aktuelle Entwicklungen in der Gesellschaft zu reagieren und die Selbstverwaltung der Gemeinden, Landkreise und Bezirke zu stärken. Aus diesem Grund sollen mit dem Gesetz Gemeinden, Landkreise und Bezirke vor dem Dilemma bewahrt werden, dass sie entweder ganz darauf verzichten müssen, ihre kommunalen Einrichtungen für politische Veranstaltungen oder Diskussionsveranstaltungen zu öffnen, oder aus Gründen der Gleichbehandlung unter Umständen auch solche unterhalb der Strafbarkeitsschwelle bleibende Veranstaltungen zulassen zu müssen, bei denen zu erwarten ist, dass sie nationalsozialistische Gewalt und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen, oder bei denen antisemitische Inhalte zu erwarten sind. Die Bedeutung dieses Themas haben wir bereits beim heutigen dritten Tagesordnungspunkt intensiv diskutiert; wir brauchen das an dieser Stelle nicht zu wiederholen. Mit dem Gesetz soll nun eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, dass solche Veranstaltungen auch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle keinen Anspruch mehr auf Zugang haben. Damit setzen wir ein wichtiges Zeichen, das nicht nur wegen unserer historischen Verantwortung für jüdisches Leben in Bayern geboten ist, sondern gerade auch deshalb, weil die Bedrohungslage für Jüdinnen und Juden auch in Deutschland und auch bei uns in Bayern wieder erschreckend aktuell ist. Der Antisemitismus ist zwar in Bayern im Moment sichtbar weniger stark ausgeprägt als in manchen anderen Teilen Deutschlands, aber auch bei uns sind die Zahlen der Straftaten in dieser Hinsicht gestiegen, und wir müssen diese Entwicklung sehr, sehr ernst nehmen. Wir sind uns dabei sehr bewusst, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die verfassungsrechtlichen Grenzen ausloten, aber dieses wichtige Anliegen rechtfertigt das. Mit dem Gesetzentwurf setzen wir wichtige Impulse, und wir statten damit letztendlich die im März 2026 frisch zu wählenden Amtsträgerinnen und Amtsträger, die kommunalen Mandatsträger und die kommunalen Gremien mit noch besserem Rüstzeug für die nächste Wahlperiode aus. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. – Vielen Dank. (Beifall bei der CSU)
