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Ludwig Hartmann

10.12.2025 Sitzungen 19/66

Bitte schön. Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres, Sport und Integration): Aktenzeichen brauche ich keine von Ihnen. (Michael Hofmann (CSU): Und auch sonst keine Belehrungen!) Ich kann Ihnen dazu nur sagen: Wenn Sie das, was Sie selbst vorgetragen haben, juristisch sorgfältig bedenken, dann ist es doch auch für Sie offenkundig: Wir geben auch hier Willkür keinen Raum. Es geht um ein wichtiges Rechtsgut, nämlich um die Bekämpfung von Antisemitismus, um das Lebens- und Existenzrecht von Jüdinnen und Juden in unserem Land. Wir spüren, dass es von einigen politischen Kräften in unserem Land in besonderer Weise infrage gestellt wird. Das können Rechtsextremisten, radikale Palästinenser, Linksextremisten usw. sein. Es ist offenkundig, dass wir in unserem Land wieder Antisemitismus – und zwar aus unterschiedlichsten Richtungen – erleben. Es ist wichtig, auch angesichts der Historie unseres Landes, dass wir bei Antisemitismus nicht wegschauen. Wir dürfen nicht die Achseln zucken und sagen, da kann man nichts machen. Kommunen sind mit diesem Thema an mich herangetreten und haben gesagt: Es ist ungut, dass wir so verfahren müssen. Aber die Rechtsprechung ist so, wie sie ist. – Entweder lässt die Kommune überhaupt niemanden in den Veranstaltungssaal, oder sie muss ihn, wenn sie ihn der Öffentlichkeit zugänglich macht, nach dem von Ihnen zitierten Urteil für alle öffnen. Wir geben nun eine entsprechende gesetzliche Regelung vor. Damit ist es nicht mehr Willkür. Das haben Sie offensichtlich noch nicht ganz verstanden. Das Parlament wird, wie ich annehme, durch den anschließenden Mehrheitsbeschluss eine gesetzliche Grundlage schaffen. Diese ermächtigt die Kommune, zu dieser Frage eine Abwägungsentscheidung zu treffen. Die Kommune muss im Einzelfall feststellen, warum sie annimmt, dass antisemitische Ausschreitungen zu befürchten sind. Wenn sie dafür einen konkreten Beleg hat, ist das nach dem heute zu beschließenden Gesetz ein hinreichender Grund, einen Saal nicht zur Verfügung zu stellen. Das halten wir für richtig. Das ist keine Willkür, sondern dient dem Schutz eines wichtigen Rechtsgutes in unserem Land. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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