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Thorsten Schwab

CSU 10.12.2025 Sitzungen 19/66

Gut. (Heiterkeit und Beifall bei der CSU und den GRÜNEN) Macht ja nichts. Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um einen Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Waldgesetzes. Wir, der Bayerische Landtag, sind ja ein Arbeitsparlament, und ein solches kümmert sich um praktische Probleme. Es gibt ein praktisches Problem mit Eigentumsrechten bei altrechtlichen Waldkörperschaften. An den Bayerischen Landtag ist eine Petition gerichtet worden, damit dieser das Problem löst. Auch die Verbände fordern eine Klärung. Deshalb hat die Staatsregierung dieses Thema aufgegriffen. Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus hat den vorliegenden Gesetzentwurf erarbeitet und ins Parlament eingebracht. Herzlichen Dank dafür an die Staatsregierung, insbesondere an das Landwirtschaftsministerium! Worum geht es konkret? – Es gibt in Bayern rund 1.000 altrechtliche Waldkörperschaften mit insgesamt 26.000 Hektar Waldfläche. Das entspricht ungefähr 1 % der bayerischen Waldfläche. Bei einem kleinen Teil dieser 1.000 altrechtlichen Waldkörperschaften sind die Eigentumsverhältnisse nicht mehr eindeutig. Wenn für ein Waldgebiet die Eigentumslage unklar ist, tut man sich mit der Bewirtschaftung schwer. Man kann den Wald nicht klimafit umbauen und Kalamitätenholz, das vom Borkenkäfer befallen ist, aus dem Wald nicht herausholen, weil niemand zuständig ist bzw. weil nicht geklärt ist, wer Ansprechpartner ist. Bis vor wenigen Jahren haben die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten diese Waldstücke noch mitbewirtschaftet. Das ist rechtlich nicht mehr möglich. Das Problem ist da, weil die Regelungen für die altrechtlichen Waldkörperschaften aus der Zeit vor 1900, also vor Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches, BGB, stammen. Die darin enthaltenen verbands- bzw. zivilrechtlichen Vorschriften sind auf die altrechtlichen Waldkörperschaften nicht anwendbar. Der vorliegende Gesetzentwurf schließt diese Lücke, damit die Waldkörperschaften wieder handlungsfähig werden. Nur die Waldkörperschaften, die aktuell Schwierigkeiten haben, profitieren davon. Alle Waldkörperschaften, die ganz normal ihre Arbeit verrichten und bei denen die Eigentümer feststehen, haben dieses Problem ja überhaupt nicht. Wir greifen ein Problem auf, greifen aber nicht in Eigentumsrechte ein, sondern leisten Hilfe zur Selbsthilfe. Die Verbände begrüßen den Gesetzentwurf. Er fand schon in der Ersten Lesung parteiübergreifend Zustimmung. Der Beschluss im Ausschuss am 15. Oktober 2025 erfolgte einstimmig. Danke für die Vorarbeit an das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Danke an das Hohe Haus für die guten Beratungen! Wir bitten um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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