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Horst Arnold

SPD 10.12.2025 Sitzungen 19/66

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Drohnenabschuss ist es so einfach, wie es zu Beginn des Monats Oktober vonseiten des Ministerpräsidenten geäußert worden ist, wohl nicht. Es ist auch nicht so einfach, wie Sie von der Koalition es hier dargestellt haben. Das wird auch daran deutlich, dass die Innenministerkonferenz in der vergangenen Woche intensiv darüber beraten hat. Der Herr Innenminister hat uns ja reportiert, also allgemein erzählt, wie es dort läuft. Der Bund selbst muss in diesem Zusammenhang das Luftverkehrsgesetz ändern. Dadurch soll die Bundeswehr die Kompetenz für die Drohnenabwehr im Inland erhalten, aber nur, um ein besonders schweres Unglücksereignis zu vermeiden. Je nachdem, ob sich die Drohne über einem Flughafen – für den Luftverkehr ist der Bund zuständig – oder über einem Bahnhof oder in dessen Nähe befindet, unterscheiden sich die Verantwortlichkeiten. Wir haben ein filigran entwickeltes Zuständigkeitssystem in Deutschland: 42 Luftsicherheitsbehörden in Bund und Ländern. Diese Zuständigkeiten müssen in Einklang gebracht werden. Wenn Sie jetzt so tun – Sie haben so geredet –, als ob mit diesem Gesetz die Lösung erreicht worden sei, dann sage ich: möglicherweise ja. Wir haben gegen diese Rechtsgrundlage nichts. Im Gegenteil, wir sind froh, wenn wir in diesem Zusammenhang sagen können: Zur Abwehr von Drohnen wird das Bewaffnungsverbot aufgehoben. Die Bedenken der GRÜNEN sind sehr detailliert und beachtenswert. Allerdings glaube ich, dass mit den herkömmlichen Mitteln der Interpretation dieser Norm die beschriebenen Probleme ausgeräumt werden können. Ich glaube nicht, dass eine Drohne, die zur Tatortaufzeichnung losgeschickt wird, gleich bewaffnet wird. Das wäre auch viel zu teuer, sodass eine bewaffnete Drohne für diesen Zweck nicht zum Einsatz käme. Kommen wir zu den zentralen Aufgaben zurück: Was ist in diesem Zusammenhang notwendig? Es wird ein gemeinsames Drohnenabwehrzentrum in Berlin eingerichtet, bei dem alle dabei sind: der Bund, natürlich die Länder, die Nachrichtendienste. Laut Ankündigung des Bundesinnenministers soll diese Dienststelle am 17. Dezember dieses Jahres an den Start gehen. Auch wir in Bayern bekommen ein Drohnenabwehrzentrum, das Defense Lab. Damit gibt es schon wieder unterschiedliche Zuständigkeiten und verschiedene Baustellen. Ich hoffe doch, dass, wenn alles eingerichtet ist, nicht ein Flickenteppich an unterschiedlichen Forschungen und Einsatzmöglichkeiten in den Ländern entsteht. Wir fordern, dass diese Dinge koordiniert werden. (Beifall bei der SPD) Nebenbei gesagt: In der Verbändeanhörung sind von der Deutschen Polizeigewerkschaft eindeutige Signale gekommen: Rechtliche Befugnisse sind nur so weit wirksam, wie sie technisch und personell umgesetzt werden können. Drohnenabwehr erfordert spezielles Know-how, modernste Technik und dauerhaft verfügbare und extrem mobile Einsatzkräfte. In der Tat ist hier vieles vorgesehen: Wir haben 200 Stellen, aber die Art und Weise, wie man die ausrüstet, wie die vorgehen sollen, ist in dem Zusammenhang noch nicht geregelt. Das kann ja auch nicht geregelt sein. Aber die rechtliche Grundlage dafür ist da, wenn im Haushalt die entsprechenden Stellen geschaffen werden. Aber auch hier sagt die Gewerkschaft: Leute, passt auf. Der eh schon angezählte Polizeihaushalt darf nicht noch mehr belastet werden. Ein Stellenmoratorium und weitere Polizeispezialkräfte passen nicht zueinander. Wir plädieren in diesem Zusammenhang für eine übersichtliche Regelung. Ich hätte mir gewünscht, wir hätten mit diesem Gesetz gewartet, bis der Bund in dem Zusammenhang eine Regelung macht, an die man andocken kann. Nun müssen wir schauen, wie wir diese unterschiedlichen Regelungen zusammenbringen. Aber wir werden aufgrund der Bedrohungslage dem Gesetzentwurf zustimmen und dem Änderungsantrag der GRÜNEN auch. (Beifall bei der SPD)

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