Michael Hofmann
Ich hätte, weil Sie das gerade angesprochen haben, ganz gerne von Ihnen gewusst – Sie haben dem Freistaat Bayern quasi vorgeworfen, dass er die Aufgaben des Bundesteilhabegesetzes auf die Bezirke übertragen hat –, welches Bundesland denn die Aufgaben des Bundesteilhabegesetzes allein in eigener Verantwortung erledigt, ohne Mithilfe von der kommunalen Ebene? Vielleicht können Sie mir das kurz sagen.
