Christian Hierneis
Sehr geehrter Herr Kollege Ausschussvorsitzender, eine Frage: Kennen Sie das Merkblatt 1.4/6 des LfU, wo Tiefengrundwasser genau definiert ist? – Falls nicht, sollten Sie und der Kollege von Zobel sich das einmal durchlesen. Die zweite Frage: Wo bauen wir beim Wassercent Bürokratie auf? Das unterstellen Sie uns ja permanent. Wir wollen einen digitalen Zähler einbauen, der keinerlei Arbeit mehr macht, während bei dem, was Sie mit Pumpbüchern und eidesstaatlichen Versicherungen machen, Arbeit aufgebaut wird. Das Dritte: Dieser Absatz ist, um die Kollegin Jakob noch einmal zu korrigieren, kein Begleittext, sondern eine Gesetzesbegründung. Eine Gesetzesbegründung hat den Sinn, den geschriebenen Gesetzestext zu begründen. Der Absatz, in dem steht, dass Flaschenwasser der öffentlichen Trinkwasserversorgung im Katastrophenfall gleichgesetzt ist, steht nicht im Gesetz. Wie Sie richtig sagen, hat er keinerlei Bedeutung. Ich möchte dann wissen: Warum haben Sie ihn reingeschrieben, wenn er keine Bedeutung hat und auch im Gesetz nicht zu finden ist? (Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf des Abgeordneten Josef Lausch (FREIE WÄHLER))
