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Werner Stieglitz

CSU 10.12.2025 Sitzungen 19/66

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Wir sprechen heute in Zweiter Lesung über den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes und des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes, konkret zur Einführung eines beitragsfreien Mittagessens an Grund- und Förderschulen. Zunächst möchte ich betonen: Uns allen liegt eine gute, gesunde und kindgerechte Ernährung am Herzen. Natürlich ist die Mittagsverpflegung ein wichtiger Bestandteil eines gelungenen Ganztagsangebotes – daran gibt es überhaupt keinen Zweifel. Ein guter Ansatz macht aber noch kein gutes Gesetz. Genau deshalb müssen wir diesen Gesetzentwurf heute erneut ablehnen, so wie das bereits der Haushaltsausschuss, der Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport sowie der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration getan haben. Gute Schulverpflegung: Ja, aber Zwangssysteme und überbordende Bürokratie: Nein. Wir in Bayern verfolgen seit vielen Jahren erfolgreich eine klare Strategie: Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht. Seit über 15 Jahren unterstützen die Vernetzungsstellen Schulverpflegung unsere Schulen bei der Einführung hochwertiger Verpflegungskonzepte auf Basis der DGE-Standards, aber ohne verpflichtende bürokratische Einengung. Dieses System hat sich bewährt. Der Gesetzentwurf der GRÜNEN möchte jedoch eine starre Verpflichtung einführen: 50 % Biolebensmittel, davon 30 % bioregional, strikte, nachweisbare DGE-Standards – und das alles unter staatlicher Kostenerstattung. Auf dem Papier klingt das vorbildlich, würde aber in der Praxis zu erheblichen Problemen führen. Wir wissen aus Rückmeldungen: Nicht jeder Lieferant kann diese Vorgaben erfüllen, und manche Kommunen müssen sich sogar von langjährigen bewährten Akteuren verabschieden. Die Gefahr, dass Schulen plötzlich ohne Anbieter dastehen, ist real. Gleichzeitig entstünde ein intensives Zertifizierungs- und Kontrollsystem inklusive Nachweisen über Bio- und Regionalanteil. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist Bürokratie pur. Genau das wurde auch im Haushaltsausschuss klar herausgestellt. Der Freistaat trägt außerdem schon heute Verantwortung, zielgerichtet und auch sozial. Ein Satz in diesem Gesetzentwurf klingt nach sozialpolitischer Sensation. Künftig sollen nicht mehr die Eltern für den Essenspreis aufkommen. Das ist aber im Kern bereits heute Realität für Familien, die Unterstützung brauchen; denn die Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen werden bei Bedarf über das Bildungs- und Teilhabepaket oder über die wirtschaftliche Jugendhilfe bereits vollständig übernommen. Das haben wir mehrfach klargestellt, und das gilt auch weiterhin. Der Gesetzentwurf löst also keine bestehenden Probleme, sondern schafft lediglich ein neues staatliches Vollfinanzierungsmodell unabhängig vom Bedarf. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Damit sind wir beim nächsten Punkt, nämlich der Kostenfrage. Der vorliegende Gesetzentwurf würde den Freistaat in eine vollumfängliche Konnexitätspflicht bringen, das heißt, für jede Mahlzeit an jeder Grund- und Förderschule müsste der Freistaat zahlen. Die GRÜNEN setzen dafür einen Pauschalbetrag von 5 Euro pro Essen an. Doch die Berechnungsgrundlage stammt aus der KuPS-Studie von 2019, also vor Inflation, Preissteigerungen und vor dem Ganztagsrechtsanspruch ab 2026/2027, der zu deutlich steigenden Schülerzahlen führen wird. Mit anderen Worten: Die Kostenangaben sind unrealistisch niedrig. In den Beratungen wurde deutlich, dass die tatsächlichen Kosten deutlich höher lägen und der Haushalt dafür keinen Spielraum bietet, auch angesichts der bestehenden Belastungen und der Herausforderungen, die wir in der Zukunft haben werden. Mit der Annahme des Gesetzentwurfs würden wir also finanzielle Verpflichtungen begründen, die auf schwankenden Annahmen beruhen und die den Landeshaushalt auf Jahre hinaus massiv belasten würden. Genau darauf weist auch der Haushaltsausschuss in seinem Bericht deutlich hin. Hinzu kommt: Der Entwurf ignoriert wesentliche Bereiche vollständig. Die Horte, die ab 2026/2027 ebenfalls den Ganztagsanspruch erfüllen sollen, werden gar nicht berücksichtigt. Private Schulträger, die ein wichtiger Teil unserer Bildungslandschaft sind, sucht man in dem Entwurf vergeblich. Ein Gesetz, das wesentliche Teile der Realität ausklammert, ist nicht vollständig und damit nicht tragfähig. Unser System funktioniert. Es ist ein gutes System, das sich bewährt hat, weil es flexibel ist. Es trägt den jeweiligen Bedürfnissen der Kommunen, der Schulen, der Elternbeiräte und der freien Träger Rechnung. Diese entwickeln gemeinsam passgenaue Lösungen. Genau dieses System, das kommunale und schulische Gestaltungsfreiheit ermöglicht, wollen die GRÜNEN durch ein starres, landesweites System ersetzen. Das lehnen wir ab – nicht aus Prinzip, sondern aus Erfahrung. Denn: Vielfalt ist eine Stärke, keine Schwäche. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine gesunde, hochwertige Schulverpflegung ist uns genauso wichtig wie Ihnen. Jeden Tag wird daran gearbeitet, die Qualität weiter zu verbessern. Dieser Gesetzentwurf bewirkt aber keine Verbesserung, sondern bedeutet ein finanzielles Risiko für den Staat. Ein solches Gesetz wäre ein Bürokratiemonster für Schulen und Kommunen, ein Eingriff in bewährte, lokale Strukturen. Der Entwurf ist ein unvollständiger Ansatz, der wichtige Bereiche außen vor lässt. Liebe Frau Weber, Sie haben unseren Fraktionsvorsitzenden Klaus Holetschek und die Staatsministerin Frau Kaniber zitiert. Ja, sie wollen gute Ernährung, und wir wollen gute Ernährung. Aber wir wollen auch funktionierende Abläufe. Wir fördern gesundes Essen seit über 15 Jahren erfolgreich, aber ohne ausufernde Bürokratie. Die Ausschussberatungen waren eindeutig. Deshalb bleibt es für uns klar: Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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