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Alexander Hold

10.12.2025 Sitzungen 19/66

Herr Staatsminister, ich frage Sie, ob Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Harald Meußgeier, AfD, zulassen. Staatsminister Thorsten Glauber (Umwelt und Verbraucherschutz): Wenn ich fertig bin. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Für uns liegt die Trinkwasserversorgung im überragendem öffentlichen und auch zu sicherndem Interesse. Wir haben den Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung dargestellt. Die Staatsregierung, die beiden Regierungsfraktionen, haben in den letzten sieben Jahren über die RZWas viel gefördert. Jeder von Ihnen, der in der Kommunalpolitik unterwegs ist, kennt die RZWas. Wir haben über die Kommunalpolitik über 1,3 Milliarden Euro in die Förderung der lokalen Trinkwasserversorgung investiert. Ich sage die Zahl noch einmal: 1.300 Millionen Euro. Jedem, der uns aus dem Gemeindetag hierzu etwas zuruft, sage ich: Der Freistaat Bayern hat 1.300 Millionen Euro investiert, um die Wasserpreise in Bayern auf einem guten, vernünftigen Niveau zu halten und den Bedarf zu sichern. Das ist eine Leistung, die wir als Freistaat Bayern nicht hätten bringen müssen; denn beim Wasser gilt die Kostendeckung. – Nein, weil die beiden Regierungsfraktionen für die regionale Wasserversorgung ein Herz haben und weil uns das am Herzen liegt, haben wir dieses Geld investiert, damit die lokale Versorgung mit Wasser in gutem Zustand gewährleistet ist. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Heute wurden Geschichten erzählt, wir würden, anders als der Gemeindetag, die öffentliche Trinkwasserversorgung in irgendeiner Form in Abrede stellen. Wir haben im Gegenteil sogar noch etwas eingebaut. Der ein oder andere in diesem Raum kennt das Altmühltaler Wasser. Wir werden dafür sorgen, dass Altmühltaler kein zweites Mal ein Wasserrecht umsonst erhält. Ab jetzt werden wir als Freistaat Bayern im Bescheid mitreden. Es wird einen Rückfall an den Freistaat Bayern geben. Wer dann noch davon spricht, dass wir nicht für den Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung stehen, hat dieses Gesetz nicht gelesen, Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Gehen wir weiter: Wir stärken die kommunale Familie. Mit dem Haushalt für dieses Jahr wurden bereits 40 Millionen Euro für den Hochwasserschutz draufgepackt. Der Entwurf für das nächste Jahr sieht weitere 10 Millionen Euro für den Hochwasserschutz vor, 2027 sollen es noch einmal 25 Millionen Euro mehr sein. Die beiden Regierungsfraktionen stehen zum Hochwasserschutz in Bayern. Was machen wir? – Wir haben gute Verhandlungen mit der kommunalen Familie geführt und sie entlastet. Sie tragen jetzt nur noch einen Anteil von 20 % der Planungs-, Bau- und Grunderwerbskosten für den Hochwasserschutz. Das bedeutet eine erhebliche Entlastung; bisher konnte die Beteiligung bei bis zu 50 % liegen. Damit stärken wir die Gemeinden beim Bau von Hochwasserschutzanlagen; wir entlasten sie. Deshalb gibt es einen großen Gewinner: die Bürgerinnen und Bürger vor Ort in den Hochwasserschutzgebieten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Die Versuche der Opposition, ihre Behauptungen in die Gemeinde- und Stadträte zu tragen, werden nicht funktionieren. Das hat auch die heutige Debatte gezeigt. Wir werden den Wettstreit in jedem Stadtrat und jedem Gemeinderat mit Ihnen aufnehmen. Wir sind für Falschaussagen nicht zu haben. (Zuruf von den GRÜNEN) Diese Staatsregierung steht an der Seite der kommunalen Familie, egal, wer was von irgendwelcher Seite zuruft. Wir sind klare Kommunaler. Wir wissen, was in den Gemeinden des Flächenlandes Bayern geleistet wird. Eine gute, sichere Infrastruktur in Bayern – das ist zumindest unser Anspruch. Sie können gern in andere Bundesländer schauen; dort sieht es mit der Infrastruktur anders aus, Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Dieses Gesetz hat einen weiteren, klaren Vorteil für die Kommunen. Im Zusammenhang mit dieser Modernisierung des Abwasserabgabenrechts gehen wir auch das Thema "hydraulische Einheit" an. Wenn im Abwasserbereich, bezogen auf eine Kläranlage, eine Gemeinde mit anderen Gemeinden zusammengeschlossen ist, dann spricht man von einer hydraulischen Einheit. Wenn mehrere Gemeinden in eine Kläranlage einleiten, ist es bisher so, dass alle Gemeinden quasi mithaften, wenn ein Bescheid nicht ordnungsgemäß ist. Genau das zeigt unsere Kommunalfreundlichkeit: Wir drehen diese Regelung um! Nur derjenige mit einem nicht ordnungsgemäßen Bescheid muss die Verantwortung übernehmen; alle anderen werden am Ende stärker gestellt bzw. entlastet. Auch das ist ein klarer Ausdruck unserer Kommunalfreundlichkeit und der Modernität dieses Wassergesetzes. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir schaffen ein klares, einfaches Verfahren zur Lagerung von Wasser für den Notfall, das heißt für den Brandfall. Die Landwirte können per Anzeige und unter Nutzung der sogenannten Genehmigungsfiktion Wasser bevorraten und damit die örtliche Feuerwehr unterstützen. Auch das haben wir in diesem modernen Wassergesetz geregelt. Wir wissen, dass in Bayern, speziell in Franken, die Trockenzeiten zu Waldbränden und zu Flächenbränden auf den Feldern geführt haben. Wir haben eine pragmatische Herangehensweise gewählt, um die Feuerwehren zu unterstützen. Auch das ist in diesem Wassergesetz zu finden. Damit bin ich bei der Digitalisierung. Deren Bedeutung ist ausführlich dargestellt worden. Der Digitalisierungsteil des Gesetzes wurde in allen Anhörungen gelobt. Wenn hier die Frage nach der Schnelligkeit des Gesetzgebungsverfahrens aufgeworfen wird, dann muss ich sagen: Wir diskutieren über diese Novellierung des Wassergesetzes seit über einem Jahr. (Zuruf von den GRÜNEN) Wir haben es in vielen Runden auf hervorragende Art und Weise hinbekommen. Ich danke den Ausschüssen für die hervorragende Arbeit, die sie im Rahmen der Beratung geleistet haben. Ich danke den beiden Regierungsfraktionen für die Unterstützung des Wassercents. In dem gesamten Jahr standen die beiden Regierungsfraktionen klar an der Seite des Wassercents und des Wassergesetzes. Vorhin wurde die Freigrenze von 5.000 Kubikmetern angesprochen. Ja, Sie finden Bundesländer mit 1.500 Kubikmetern, und Sie finden welche mit 10.000 Kubikmetern. Die Regelung in Baden-Württemberg mit 4.000 Kubikmetern ist nicht weit weg von der unsrigen. Wir haben einen plausiblen, guten Weg gesucht, der allen Menschen vermittelbar ist. Das haben wir auch im Zusammenhang mit diesem Wassergesetz in den Beratungen im vergangenen Jahr in jeder Form gezeigt. Herzlichen Dank an alle, die in den Ausschüssen beim Bürokratieabbau mitgewirkt haben. Natürlich danke ich ebenfalls meinen für die Wasserwirtschaft zuständigen Kolleginnen und Kollegen aus dem Ministerium, die auch in diesem Jahr hervorragende Arbeit geleistet haben. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Noch einmal: Mit diesem Gesetz macht Bayern einen riesigen Schritt. Ich erinnere an Neil Armstrong. Das Wassergesetz wäre ursprünglich heute um 23 oder 24 Uhr, vielleicht auch erst morgen um 1 Uhr, zur Beratung dran gewesen. Neil Armstrong ist früh um 5 Uhr aus seiner Apollo-Landefähre ausgestiegen. Er sagte: Ein kleiner Schritt für einen Menschen, ein großer für die Menschheit. – Ich sage: Ein kleiner Schritt für mich, aber ein großer für die Wasserversorgung in Bayern. (Unruhe bei den GRÜNEN und der SPD) Herzlichen Dank, dass Sie mir zugehört haben. Wir machen Wasser sicher. Wasser ist Leben! (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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