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Söder hat im September 2020 die Expert

10.12.2025 Sitzungen 19/66

innenkommission "Wasserversorgung in Bayern" eingesetzt. Das Ergebnis der Kommission war bereits im Mai 2021 auf dem Tisch. Bis Oktober 2021 hat die Staatsregierung den Bericht nicht angenommen, und dann hat es der Umweltminister nur widerwillig getan. Der Bericht ist bis heute nur auf den Seiten der Technischen Universität München, nicht auf denen der Staatsregierung zu finden. Trotz dieser hervorragenden fachlichen Grundlage hat der Ministerpräsident zwei Jahre später erneut einen Runden Tisch einberufen. Von diesem gibt es heute weder eine Veröffentlichung noch ein Abschlusspapier. Das wichtigste Ergebnis Ihrer Expert:innenkommission und die Hinweise der Expert:innen aus einer Anhörung, die wir Ihnen wie alle anderen Anhörungen zum Wasser auch mit Minderheitenvotum abringen mussten, haben Sie nicht interessiert. Ich zitiere den wichtigsten Eckpfeiler der Expert:innen im Wortlaut: "Speicherfähigkeit der bayerischen Landschaft wiederherstellen Der Boden ist der zentrale Filter und Puffer im Wasserhaushalt. Seine Funktionen sind zu erhalten und zu stärken. Die wichtigsten Maßnahmen für einen klimaresilienten Landschaftswasserhaushalt sind die Infiltration flächendeckend zu fördern und die Entwässerung zu reduzieren. Dazu sind notwendig: eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung mit Maßnahmen zur Verbesserung der Bodenstruktur, zum Humusaufbau und zur Vermeidung von Erosion und Verdichtung, der Rückbau von Drainagen und sonstigen Entwässerungsstrukturen, die Wiedervernässung von Mooren und die Renaturierung von Auen sowie ein verbesserter Regenwasserrückhalt in der Fläche." So weit das Zitat der wichtigsten Empfehlungen Ihrer eigenen Expert:innenkommission. Damit sind wir bei der zentralen Lücke. Dazu findet sich nichts in diesem Wassergesetz. Regenwasserrückhalt in der Fläche und natürlicher Hochwasserschutz spielen keine Rolle. Schlimmer noch, im vorgelegten Haushaltsentwurf für den Doppelhaushalt gibt es dafür keinen zusätzlichen Euro. Stattdessen ist der Gesetzentwurf gespickt mit Fehlern und falschen Prioritätensetzungen. Allein der technische Hochwasserschutz wurde in das überragende öffentliche Interesse gestellt. Nur der technische! Der Grundwasserschutz und der natürliche Hochwasserschutz bleiben im Gesetz außen vor. Sie berufen sich immer auf andere Regelungen. Sie hätten es hineinschreiben können. Sie hätten damit dokumentieren können, wie wichtig es Ihnen ist. Es reicht nicht, dass Sie hier Aussagen dazu treffen, dass es Ihnen wichtig ist. Sie können es einfach im Gesetz dokumentieren. (Beifall bei den GRÜNEN) Eine Verschärfung der örtlichen und regionalen Nutzungskonflikte bei Grundwasser und Trinkwasser wird in Kauf genommen, um die Wasser- und Bodenverbände als künftige Bewässerungsverbände zu begünstigen. Es bleibt bei der Eigenkontrolle. Hierzu hat Herr Brandl, der hier schon viel kritisiert worden ist, heute gesagt – das ist nicht meine Begrifflichkeit –: "Staatliche Aufforderung zum Betrug"; so steht es heute auf der Titelseite im Frankenteil der "Mainpost". (Zuruf des Abgeordneten Felix Locke (FREIE WÄHLER)) Es gibt auch einen Angriff auf den Begriff der öffentlichen Trinkwasserversorgung in dem Krisenfall einer Aufweichung in Richtung der auf privatwirtschaftliche Gewinnerzielung ausgerichteten Betriebe, zum Beispiel beim Zugriff auf Flaschenwasser. Wir haben es gerade viel diskutiert. Nach dem Angriff auf das Tiefengrundwasser bei der Landesplanung 2023 ist dies das zweite Mal in den letzten drei Jahren, dass es im Interesse der Getränkeindustrie durch die Staatsregierung und die Regierungsfraktionen angegriffen wird. Sie nehmen hier eine Neudefinition vor. Es ist eine historische Auslegung, die damit ausgelöst wird. Wir sagen jetzt schon: Damit wird die Kernaufgabe der öffentlichen Wasserversorgung – Sie sprechen hier von der Trinkwasserversorgung – als Pflichtaufgabe angegriffen, die mit Verfassungsrang geschützt ist. Wir behalten uns hier ausdrücklich eine Klage vor. Das Ergebnis dieser Novelle fünf Jahre nach Ihrer Regierungserklärung "Wasserzukunft" heißt "Söder verzockt unsere Wasserzukunft". – Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf ab. (Beifall bei den GRÜNEN – Staatsminister Dr. Florian Herrmann: Unverschämtheit!)

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