Alexander Hold
Bitte, Herr Staatsminister. Staatsminister Thorsten Glauber (Umwelt und Verbraucherschutz): Zu der Frage nach der öffentlichen Trinkwasserversorgung und dem Vorrang kann ich nur noch einmal darauf verweisen, dass im Gesetz der Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung eindeutig festgeschrieben ist. Das wird heute in diesem Hohen Haus beschlossen; davon gehe ich aus. Wenn Sie seitens der GRÜNEN das nicht mitbeschließen, müssen Sie es für sich verantworten. Wir als Regierungsfraktionen werden heute – dessen bin ich mir sicher – den Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung festschreiben. Lieber Herr Friedl, Sie haben in den letzten Tagen versucht, mit schon teils irren Behauptungen (Patrick Friedl (GRÜNE): Oh!) das wirklich klare Statement der Staatsregierung und die klare Aussage im Gesetz zum Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung in Abrede zu stellen. Das wird Ihnen nicht gelingen. Ich sage es noch einmal ganz klar: Der Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung ist gesichert. In den Ausführungsbestimmungen haben wir sogar den Notfall definiert. Damit ist doch klar, wohin der Freistaat Bayern geht. Wir werden der öffentlichen Trinkwasserversorgung immer den Vorrang einräumen. Sie können es noch so oft in noch so vielen Gemeinderäten probieren – man wird Ihnen nicht glauben, Herr Friedl. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
