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Richard Graupner

AfD 10.12.2025 Sitzungen 19/66

Herr Vizepräsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, verehrte Kollegen! Drohnen haben sich wirklich zu einer ernsthaften sicherheitspolitischen Herausforderung entwickelt – das ist unbestritten –, und Bayern muss diesbezüglich handlungsfähig werden; auch darüber dürfte wohl Einigkeit herrschen. Die Frage ist: Wie gehen wir mit diesem Befund um? Die AfD-Fraktion hat das Problem frühzeitig erkannt und umfangreiche Anfragen zu der Gefahr durch Drohnen gestellt, lange bevor die Koalition überhaupt die Idee hatte. Dann wurde uns von der CSU unterstellt, wir würden mit unseren Anfragen – ich zitiere – die Demokratie untergraben wollen. Das war wirklich eine Entgleisung des CSU-Fraktionsvorsitzenden, die ebenso lächerlich wie absurd wie haltlos und auch infam ist. (Beifall bei der AfD) Was haben die CSU und die Staatsregierung außer diesen wirren Behauptungen noch zu bieten? – Nun, sie haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, bei dem es sich letztlich um eine populistische und überhastete Maßnahme handelt, die vieles, was bereits mit dem bestehenden Polizeiaufgabengesetz möglich war, lediglich dupliziert. Mein Fraktionskollege Jörg Baumann hat das alles bereits in der Ersten Lesung zu Recht herausgearbeitet. Nehmen wir etwa die zentrale Neuerung, den neuen Artikel 29a im Polizeiaufgabengesetz. Dieser Artikel soll der Polizei zur Abwendung von Gefahren erlauben, technische Mittel gegen unbemannte Luftfahrtsysteme oder Fahrzeugsysteme einzusetzen. Dazu gehören – wir haben es eben schon gehört – Störsender, Jammer, Fangnetze oder dann als Ultima Ratio die Zerstörung der Drohne. Um ein schnelles Eingreifen zu ermöglichen, wird eine Androhung der Maßnahmen dann entbehrlich. Das klingt alles plausibel, aber das PAG ermöglicht bereits jetzt die Anwendung unmittelbaren Zwangs, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder bedeutende Rechtsgüter vorliegt. Warum also eine neue Spezialnorm, die im Wesentlichen dasselbe regelt? Der Entwurf täuscht darüber hinweg, dass die Polizei eben schon jetzt Drohnen durch den Einsatz des Hilfsmittels der körperlichen Gewalt nach Artikel 78 PAG aufspüren, stören oder entfernen konnte. Die Erweiterung auf Fahrzeugsysteme zu Land und zu Wasser ist nützlich, aber wiederum überflüssig, da das PAG auch das bereits abdeckt. Noch problematischer ist die Aufhebung des Bewaffnungsverbots für unbemannte Luftfahrzeuge. Die Staatsregierung präsentiert das als Meilenstein, um Polizeidrohnen bewaffnen zu können, etwa mit Netzen oder elektromagnetischen Impulsen, um feindliche Drohnen abzufangen. Warum sind Sie aber nicht so ehrlich und geben zu: Es gab nie ein echtes Verbot für solche Abwehrzwecke. Artikel 47, um den es hier nämlich geht, regelt die Informationsbeschaffung und eben nicht die Gefahrenabwehr. Die Kommentare zum PAG machen klar, dass unbemannte Systeme nach der Befugnisnorm in Artikel 11 PAG schon immer als Hilfsmittel einsetzbar waren. Die Aufhebung ist also pure Symbolpolitik, um Wähler zu beeindrucken, im Tenor etwa so: Seht her, wir in Bayern schießen Drohnen ab. – Eine substanzielle Änderung ist das aber nicht. Kommen wir zu den Änderungen in Artikel 78 PAG. Hier werden Begriffe zu Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt, Waffen und Explosivmitteln angepasst, um technikoffener zu sein. Artikel 78 war aber bereits eine nicht abschließende Aufzählung; Luftfahrzeuge waren bereits einbezogen, technische Mittel fielen darunter. Auch hier punktuelle Anpassungen, die nichts wirklich Neues bringen. Die Krönung ist aber die behauptete Neufassung von Artikel 100 PAG zur Einschränkung von Grundrechten; denn – ich weiß nicht, wer das bemerkt hat – Fakt ist: Es wurde kein einziges Wort geändert, kein Komma geändert, kein Wort geändert. Das ist entlarvend. Der Gesetzentwurf simuliert also in der Gesamtschau Aktivität, wo gar keine notwendig war. Wenn also Begriffe wie Populismus oder Augenwischerei angebracht sind, dann in diesem Fall. (Beifall bei der AfD) Werte Kollegen, ich möchte aus der Stellungnahme der Deutschen Polizeigewerkschaft zum Gesetzentwurf zitieren: Rechtssicherheit ist der erste Schritt, die Einsatzfähigkeit der zweite. Nur beides zusammen schützt Bayern wirksam vor der neuen Bedrohung aus der Luft. – Zitat Ende. Wer wollte da widersprechen? Wir stimmen deshalb einem zwar nicht zwingend notwendigen, aber trotzdem nicht falschen Drohnengesetz zu, wenn auch nicht ohne Bauchschmerzen, wie ich betonen möchte. Wir sind der Meinung, dass die bisherige Gesetzgebung letztlich ausreichend war. Was aber tatsächlich fehlt, ist doch die personelle und materielle Einsatzfähigkeit unserer Polizei. Davon lenkt dieser Gesetzentwurf ab. Daher erwarten wir von der Staatsregierung, dass sie unsere Polizei umgehend für die notwendige Drohnenabwehrfähigkeit bestmöglich ausrüstet, und zwar so, dass das, was vorher juristisch möglich, aber praktisch vernachlässigt wurde, nun auch finanziell ermöglicht wird. Die gerade einmal 200 Stellen, welche ab 2027 neu geschaffen werden sollen, sind dabei eben nicht ausreichend. Das sieht die Deutsche Polizeigewerkschaft ebenso. Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Herr Graupner, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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