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Andreas Birzele

GRÜNE 10.12.2025 Sitzungen 19/66

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, Kolleginnen und Kollegen! Auch in Zweiter Lesung werden wir als BÜNDNIS 90 dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zustimmen. Wie bereits in der Ersten Lesung erwähnt, unterstützen wir den Entwurf, weil er drei wichtige Verbesserungen für unsere Kommunen mit sich bringt. Erstens. Besserer Schutz für den Zugang zu kommunalen Einrichtungen: Nötig wird das, weil im Bereich antisemitisch motivierter Taten und Versammlungen allein 2024 938 neue Ermittlungsverfahren und 237 Verurteilungen wegen antisemitisch motivierter Straftaten haben eingeleitet werden müssen. Das ist nicht nur für uns, sondern gerade für die jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger ein besorgniserregendes Signal. Kommunale Veranstaltungsräume dürfen künftig nicht mehr für Treffen bereitgestellt werden, die den Nationalsozialismus verherrlichen, rechtfertigen oder antisemitische Inhalte erwarten lassen. Das ist nicht nur rechtlich notwendig und richtig, sondern das ist auch unsere moralische Pflicht. Es geht um den Schutz jüdischen Lebens, um das klare Zeichen, dass weder Intoleranz noch Hass in unserer Gemeinschaft Platz haben. Zweitens. Ordnungsgeld bei Störungen: Politischer Diskurs darf leidenschaftlich sein, gar keine Frage. Wenn aber einzelne Personen wiederholt und permanent meinen, Sitzungen stören, blockieren oder demokratische Prozesse untergraben zu müssen, braucht es wirksame Instrumente. Der vorliegende Gesetzentwurf erlaubt es Kommunen erstmals, dass sie bei erheblichen Störungen Ordnungsgelder bis 500 Euro bzw. bei Wiederholungen bis 1.000 Euro verhängen dürfen. Die Maßnahme schließt damit eine Lücke zwischen milden Ordnungsmaßnahmen und dem harten Ausschluss. Sie ist ein Instrument der Fairness. Sie schützt die Gremien, die ihre Arbeit ernst nehmen, und damit die gemeinsame Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger in unseren Kommunen. Drittens. Flexible Regeln für kommunale Unternehmen und Verwaltung: Der Entwurf erleichtert Übertragungen von Vermögen und erlaubt Verwaltungsräten die Bildung von Ausschüssen. Das klingt verwaltungstechnisch, bedeutet aber, dass unsere Kommunen mehr Handlungsspielraum erhalten. Sie können damit effizienter arbeiten und schneller auf Herausforderungen reagieren, was gerade in Zeiten enger Haushalte nicht zu unterschätzen ist. (Beifall bei den GRÜNEN) Aber – das sage ich mit aller Klarheit – jede neue Regel muss praktikabel und realistisch umsetzbar sein. Unsere Verwaltungen sind vielerorts am Limit. Neue Vorschriften dürfen nicht zu bürokratischen Stolperfallen werden. Jede zusätzliche Hürde muss daher sorgfältig bedacht sein. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen der CSU- und der FREIEN-WÄHLER-Fraktion, unsere Fraktion stellt sich auf den Boden der Vernunft. Wir prüfen sorgfältig, wir wägen ab, und wir unterstützen, wenn uns ein Vorschlag sinnvoll erscheint, auch wenn er von der Staatsregierung kommt. (Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf: Nur wenn er sinnvoll ist!) – Nur wenn er sinnvoll ist, genau. – Wir haben beim letzten Tagesordnungspunkt gesehen, wie man es nicht machen sollte. Die Staatsregierung lehnt vorschnell ab, was ihr nicht in den Kram passt, nur weil es von der Opposition kommt. Wir sind da, wie gesagt, nicht so. Wir GRÜNEN stimmen zu, wenn der Vorschlag gut für die Menschen in Bayern ist. Wer glaubt, dass immer nur die eigenen Vorschläge die besten sind, macht sich irgendwann lächerlich und vergisst, dass der Kopf bekanntermaßen deswegen rund ist, um beim Denken auch einmal die Richtung zu ändern. (Beifall bei den GRÜNEN)

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