landtag-rlp.de ↗

Plenarprotokoll 18/33

24.11.2022 · 343 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: CDU (43)SPD (40)AfD (39)GRÜNE (26)FDP (17)FREIE WÄHLER (17)fraktionslos (1)

Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

16 Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/4755 – an den Innenausschuss – federführend – und an den Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz sowie an Schutz für Opfer von sexueller Gewalt – Einrichtung von ChildhoodHäusern in Rheinland-Pfalz prüfen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/3377 – dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz – Drucksache 18/4720 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/4764 – Schutz für Betroffene von sexualisierter Gewalt – Pakt gegen sexualisierte Gewalt als Maßnahmenpaket zur Stärkung des Kinderschutzsystems in Rheinland-Pfalz Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (Alternativantrag) Katharina Binz, Ministerin für Familie, Frauen, Kultur und InteDer Änderungsantrag – Drucksache 18/4764 – ist gemäß § 61 Abs. 2 GOLT erledigt. 55 Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 18/3377 –. 55 Mehrheitliche Annahme des Alternativantrags – Drucksache AKTUELLE DEBATTE 56 Die Herausforderung gemeinsam bewältigen: Aufnahme von Geflüchteten in Rheinland-Pfalz auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Katharina Binz, Ministerin für Familie, Frauen, Kultur und InteGesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 18/3155 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses

Diese Rede einzeln zitieren

Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

86 Mehrheitliche Ablehnung des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/3155 – hördengesetzes (POG) Gesetzentwurf der Fraktion FREIE WÄHLER – Drucksache 18/3358 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/4744 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU

Diese Rede einzeln zitieren

Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

103 Mehrheitliche Ablehnung des Änderungsantrags – Drucksache 18/4801 –. 112 Mehrheitliche Ablehnung des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/3358 – . 112 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 18/3568 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit – Drucksache 18/4741 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIEN WÄHLER

Diese Rede einzeln zitieren

Clemens Hoch

. 121 Jeweils einstimmige Annahme der Neufassung des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/4781 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung. 123 Landesgesetz zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den kommunalen Gebietskörperschaften (Landesfinanzausgleichsgesetz - LFAG -) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/4111 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/4745 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/4757 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU Mehrheitliche Ablehnung des Änderungsantrags – Drucksache 18/4771 –. 152 Jeweils mehrheitliche Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/4111 – unter Berücksichtigung des Änderungsantrags – Drucksache 18/4757 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung. 153 Landesgesetz zur Änderung des Landessolargesetzes RheinlandPfalz Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 18/4759 – Erste Beratung dazu: Heute für morgen – Endlich das volle Potenzial von Photovoltaik entfalten Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/4759 – an den Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität – federführend – Überweisung des Antrags – Drucksache 18/4820 – an den Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität – federführend – und an den Rechtsausschuss. 175 Zwischenbericht der Enquete-Kommission 18/1 „Konsequenzen aus der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz: Erfolgreichen Katastrophenschutz gewährleisten, Klimawandel ernst nehmen und Vorsorgekonzepte weiterentwickeln“ Tagesordnungspunkt mit Besprechung erledigt. 193 Entlastung der Landesregierung in Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2020 Antrag der Landesregierung – Drucksache 18/1949 – Entlastung des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2020 Antrag des Rechnungshofs – Drucksache 18/1997 – Jahresbericht 2022 Unterrichtung durch den Rechnungshof – Drucksache 18/2400 – Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2022 des Rechnungshofs (Drucksache 18/2400) sowie Ergänzung zum Schlussbericht der Landesregierung im Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2019 (Drucksache 18/2128) – Drucksache 18/3200 – dazu: Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Einstimmige Annahme der Nr. I.1. bis 3. und 5. der Beschlussempfehlung – Drucksache 18/4302 –. 210 Mehrheitliche Annahme der Nr. I.4. der Beschlussempfehlung – Drucksache 18/4302 –. 210 Für Europäische Solidarität gerade in Krisenzeiten – für eine regionale Partnerschaft von Rheinland-Pfalz in der Ukraine *) Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIE WÄHLER – Drucksache 18/4754 – Dieser Antrag tritt an die Stelle des Antrags der Fraktion *) Einstimmige Annahme des Antrags – Drucksache 18/4754 –. 225 Kommunen durch das Land finanziell verfassungskonform ausstatten – Keine Steuererhöhungen für Investitionskredite zu Lasten von Bürgern und Wirtschaft! Antrag der Fraktion der AfD Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 18/4758 –. 234 Ganztagsschulen, Ganztagsschulbetreuung und Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD und Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Präsidium: Präsident Hendrik Hering, Vizepräsident Matthias Lammert, Vizepräsidentin Astrid Schmitt. Anwesenheit Regierungstisch: Malu Dreyer, Ministerpräsidentin, Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Katharina Binz, Ministerin für Familie, Frauen, Kultur und Integration, Michael Ebling, Minister des Innern und für Sport, Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und Gesundheit, Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung, Herbert Mertin, Minister der Justiz, Alexander Schweitzer, Minister für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung; Dr. Denis Alt, Staatssekretär; Andy Becht, Staatssekretär, Bettina Brück, Staatssekretärin, Petra Dick-Walther, Staatssekretärin, Dr. Matthias Frey, Staatssekretär, Prof. Dr. Jürgen Hardeck, Staatssekretär, Michael Hauer, Staatssekretär, Fabian Kirsch, Staatssekretär, David Profit, Staatssekretär, Fedor Ruhose, Staatssekretär, Simone Schneider, Staatssekretärin, Nicole Steingaß, Staatssekretärin, Dr. Stephan Weinberg, Staatssekretär. Entschuldigt: Abg. Nina Klinkel, SPD, Abg. Susanne Müller, SPD, Abg. Tamara Müller, SPD, Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD, Abg. Michael Wagner, CDU; Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Staatssekretär, Dr. Erwin Manz, Staatssekretär; Heike Raab, Staatssekretärin. 33. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 24. November Beginn der Sitzung: 9.30 Uhr

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie recht herzlich zur 33. Plenarsitzung begrüßen. Schriftführende Abgeordnete sind die Kollegen Dr. Oliver Kusch und Lars Rieger. Abgeordneter Rieger wird die Redeliste führen. Für den heutigen Tag haben sich die Abgeordneten Nina Klinkel, Susanne Müller, Tamara Müller, Jaqueline Rauschkolb und Michael Wagner entschuldigt. Die Ministerpräsidentin ist ab 16.30 Uhr, Staatsministerin Doris Ahnen vormittags entschuldigt. Staatsministerin Katrin Eder hat sich entschuldigt sowie Staatsminister Clemens Hoch ab 15 Uhr und Staatsministerin Dr. Stefanie Hubig ab 10.30 Uhr. Ebenfalls entschuldigt haben sich die Staatssekretäre Dr. Matthias Frey und Dr. Erwin Manz sowie Staatssekretärin Heike Raab. Kollege Lothar Rommelfanger hat das große Glück, fast den gesamten 65. Geburtstag mit uns zu verbringen. Herzlichen Glückwunsch dazu! (Beifall im Hause) Wir dürfen Gäste im Landtag begrüßen. Das sind Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgansstufe der Realschule plus aus Kusel. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Es ist eine große Gruppe. Das ist der erste Teil, der zweite Teil wird später noch kommen. Dann werden wir sie ebenfalls begrüßen. Die SPD-Fraktion hat gemäß § 99 unserer Geschäftsordnung von ihrem Optionsrecht Gebrauch gemacht. Somit kommen wir nun zu Punkt 9 der Tagesordnung: rung des Artikels 76) Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/4755 – Erste Beratung Für den Antragsteller spricht die Fraktionsvorsitzende der SPD, Abgeordnete Bätzing-Lichtenthäler.

Diese Rede einzeln zitieren

Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und von den FREIEN WÄHLERN, wir haben hier donnerstags morgens schon oft heftige Debatten geführt. Lassen Sie es uns in der heutigen Debatte vielleicht einmal anders machen. Lassen Sie uns vielleicht heute einmal einen Schritt beiseitetreten; denn wir werden in den kommenden Monaten darüber entscheiden, ob wir rund 70.000 jungen Menschen, 16-/17-jährigen jungen Menschen, ein aktives Wahlrecht zubilligen. Über diese Neuerung, die für die jungen Menschen sehr besonders ist, sollten wir heute morgen ernsthaft und offen diskutieren. Ich möchte mit meinen drei wichtigsten Argumenten starten. Zunächst eine juristische Perspektive. Liebe Kolleginnen und Kollegen, verfassungsrechtlich ist es unstreitig, dass das aktive Wahlrecht ein höchstpersönliches und grundrechtsgleiches Recht ist. Daher braucht es, wenn man einzelne Bevölkerungsgruppen, etwa Jugendliche, ausschließen möchte, schon einen sehr guten Grund. Der profane Hinweis, dass das Wahlalter automatisch an die Volljährigkeit geknüpft werden muss, reicht nicht aus. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wurde das Wahlalter 18 oftmals damit begründet, dass es jungen Menschen an Lebenserfahrung, an Vernunft, an Verantwortungsbewusstsein fehle, dann sollte man sich einmal die Mühe machen, aktuelle Studien zu bemühen. Da finden Sie keine Belege für solche Vorurteile. Wir merken das doch auch, (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) tagaus, tagein – auch die jungen Menschen, die heute hier sind –, die Jugend ist so aktiv wie nie. (Abg. Benedikt Oster, SPD: So sieht es aus!) Fragen im Klimaschutz, soziale Fragen, Digitalisierung, das treibt sie um. Viele dieser Debatten, die junge Menschen führen, haben wir schon als Gegenstand im Plenum gehabt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, daher fehlt es der Jugend von heute nicht an Einsichtsfähigkeit. Die Generation Z hat eine starke Stimme, und sie sollte diese auch im Wahllokal haben. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Auch aus historischer Sicht gibt es kein Argument für das Festhalten am Status quo. Die Geschichte des aktiven Wahlrechts ist geprägt von einer Dynamik. Das aktive Wahlrecht lag erst bei 25 Jahren, dann bei 21 Jahren, seit 1972 bei 18 Jahren. Einst durften nur Männer wählen. Seit 1919 dürfen es auch Frauen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu glauben, dass diejenigen davon profitieren, die sich für eine Änderung des Wahlrechts eingesetzt haben, (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) das geht auch nicht auf. Wir haben beispielsweise trotz des Engagements der SPD, die sich damals für ein aktives Frauenwahlrecht eingesetzt hat, erlebt, dass nicht die SPD davon profitiert hat. Lassen Sie mich noch einen dritten Grund nennen, nämlich eine sozialwissenschaftliche Erkenntnis, die wir auch in die Debatte einfließen lassen sollten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist belegt, dass Partizipationsmöglichkeiten politisches Interesse wecken und in der Schule verstärkt werden können. Was heißt das? Das meint, dass, wenn 16- oder 17-Jährige selbst bei einer Wahl abstimmen können und das dann zum Beispiel im Sozialkundeunterricht in der Berufsschule noch einmal aufgegriffen wird, dauerhaft politisch interessierte Bürger und Bürgerinnen geprägt werden können, auch wenn sie aus einem politikferneren Elternhaus stammen. Das heißt, hier ist ein Aufweckeffekt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das Wahlalter absenken, darin steckt eine gewaltige Chance, um die tiefe soziale Spaltung der Wahlbeteiligung an ihren Wurzeln zu packen. Auch das sollten wir nutzen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Daher setzen wir darauf, dass Sie Ihre Argumente wägen, dass Sie für eine Absenkung des Wahlalters stimmen. Es gibt keine Argumente mehr, (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Doch, die hören Sie gleich!) warum Rheinland-Pfalz eines von nur noch wenigen Bundesländern sein soll, in dem wir 16- und 17-jährige Menschen vom Wahlrecht ausschließen. (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU – Unruhe im Hause) Immer mehr Bundesländer gehen mit der Zeit. Die schwarz-grüne Koalition in Nordrhein-Westfalen, die grün-schwarze Koalition in Baden-Württemberg. (Zuruf der Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, in was für eine absurde Situation kommen wir denn im Mai 2024 bei der Kommunal- und Europawahl? Da werden wir den 16-Jährigen den Stimmzettel für das Europaparlament in die Hand drücken und den Stimmzettel für den Ortsgemeinderat unter dem Tisch verstecken. Kolleginnen und Kollegen, Jugendliche würden sagen: Das ist cringe, das ist peinlich, das ist absurd. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Glocke des Präsidenten) – Ich komme zum Schluss. Lieber Herr Baldauf, lieber Herr Streit, auch wenn Sie sich in Ihren Fraktionen vielleicht nicht durchringen können, dies in Gänze mitzutragen, dann möchte ich hier etwas vorschlagen. Lassen Sie uns die Abstimmung freigeben, dann kann jeder und jede Abgeordnete in namentlicher Abstimmung entscheiden, ob er oder sie für oder gegen die Teilhabe von 70.000 jungen Menschen ist. Vielen Dank. (Anhaltend Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Reuber. (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) Herr Dr. Reuber hat das Wort, sonst niemand. Bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Matthias Reuber CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte, die wir heute führen, ist nicht neu. Immer wieder hat sich der rheinlandpfälzische Landtag in den vergangenen Jahren in Aktuellen Debatten und Anträgen mit der Forderung der Regierungskoalition nach dem Absenken des Wahlalters auf 16 Jahre beschäftigt. (Abg. Sven Teuber, SPD: Immer wieder habt Ihr es blockiert!) Die Wahlgrundsätze sind in Rheinland-Pfalz in Artikel 76 der Landesverfassung geregelt. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Ihr traut den jungen Leuten nichts zu!) Eine Änderung bedarf einer Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten dieses Hohen Hauses. Meine Damen und Herren, schon an diesem Punkt erkennt man die Bedeutung des Themas. (Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: In der rheinland-pfälzischen Verfassung ist das so!) Die Väter und Mütter unserer Landesverfassung haben die Wahlgrundsätze bewusst in die Verfassung geschrieben, damit diese nur mit einem breiten Konsens im Parlament geändert werden können. (Beifall der CDU, bei der AfD und bei den FREIEN WÄHLERN) Die CDU-Fraktion hat ihre Haltung in dieser Grundsatzfrage in den vergangenen Jahren immer wieder deutlich gemacht. Gerne möchte ich unsere Position heute erneut begründen. Das Wahlrecht ist das vornehmste Recht der Bürgerinnen und Bürger im demokratischen Staat. Ein Herabsenken der Altersgrenze für das Wahlrecht ohne Berücksichtigung der Volljährigkeit ist immer willkürlich, und das sogar in zwei Aspekten. (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Das muss man erklären! –

Diese Rede einzeln zitieren

Sven Teuber SPD

Sobald Ihr mit den Grünen regiert, hört das auf! – Zuruf der Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD – Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, jeder kann hier in Ruhe ausreden. Bitte, Herr Reuber.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Matthias Reuber CDU

Vielen Dank, Herr Präsident. – Wie gesagt, in zwei Aspekten willkürlich. Zum einen die konkrete Wahl der Altersgrenze. Warum 16? Warum nicht 17? Warum nicht 15? (Zurufe der Abg. Hans Jürgen Noss und Kathrin Anklam-Trapp, SPD) Alle von Ihnen vorgetragenen Argumente können am Schluss zu jeder von mir genannten Altersgrenze führen. Es fehlt an einer konkreten Richtschnur, die das Wahlalter klar absteckt. (Beifall der CDU, der AfD und der FREIEN WÄHLER –

Diese Rede einzeln zitieren

Sven Teuber SPD

Nordrhein-Westfalen!) Des Weiteren ist es aus unserer Sicht nicht zielführend, das Wahlrecht isoliert von anderen Rechten und Pflichten, die Jugendliche im Laufe ihres Erwachsenwerdens erhalten, zu betrachten. Wir halten es für notwendig, die Rechte und Pflichten in unserem Gemeinwesen in Einklang zu halten. Die Festlegung des Wahlalters sollte in jedem Fall durch objektiv messbare Kriterien begründet werden. (Beifall der CDU, bei der AfD und bei den FREIEN WÄHLERN –

Diese Rede einzeln zitieren

Kathrin Anklam-Trapp SPD

Also können sie es nicht! – Zurufe der Abg. Benedikt Oster und Hans Jürgen Noss, SPD –

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Brandl CDU

Ist das jetzt der neue Chefzwischenrufer da vorne extra? – Glocke des Präsidenten)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

– Herr Brandl, das beurteile ich. Jetzt hat Herr Reuber das Wort. (Abg. Martin Brandl, CDU: Ich habe nur eine Frage gestellt!) – Ich habe sie auch beantwortet. (Heiterkeit im Hause –

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Haller SPD

Eigentlich muss Dr. Reuber sie beantworten!)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Matthias Reuber CDU

Die Volljährigkeit ist hier die Kennzahl, die sich über Jahrzehnte bewährt hat. Eine Diskussion über das Absenken des Wahlalters ist aus Sicht der CDU-Fraktion also auch immer zwangsläufig mit einer Diskussion über die Volljährigkeit verbunden, damit wir kein Ungleichgewicht bei Rechten und Pflichten erhalten. (Beifall der CDU, der FREIEN WÄHLER und bei der AfD) Bei einer Entkoppelung des Wahlalters von der Volljährigkeit und damit auch von anderen Fragen aus wichtigen Bereichen wie dem Strafrecht, der Haftung oder dem Abschluss von Verträgen müssen Sie schon sehr gut begründen, (Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Bundesländer sehen das anders!) warum eine Änderung der Altersgrenze nur für ausgewählte Rechte, (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Die EU macht es!) nicht aber für weitere Rechte oder gar Pflichten gelten soll. (Beifall der CDU, der AfD und der FREIEN WÄHLER) Diese überzeugenden Argumente sehen wir nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Aspekt, der von Ihnen immer wieder genannt wird, ist, dass wir die Bedürfnisse der Jugendlichen stärker in den Fokus unserer Arbeit rücken müssen. Da stimme ich Ihnen ausdrücklich zu; denn Jugendliche wünschen sich, dass ihre Bedürfnisse von der Politik ernst genommen werden. (Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Na, dann geben wir ihnen auch das Recht!) Dies ist aber keine Frage – – – (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Die dürfen nicht mitspielen! – Glocke des Präsidenten)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Entschuldigung. Wir haben auch Schülerinnen und Schüler, die hier zuschauen, die im Klassenunterricht lernen, dass einer redet und einer zuzuhören hat. Das ist der Respekt. (Beifall der CDU, der AfD und der FREIEN WÄHLER) Jetzt darf ich bitten – – – (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir sind im Parlament, da sind Zwischenrufe zugelassen, Herr Präsident! –

Diese Rede einzeln zitieren

Sven Teuber SPD

Aber wir sind in einer Debatte!) – Kluge Zwischenrufe bereichern eine Debatte, aber nicht, wenn sie im Chor abgespielt werden, sodass man nicht zuhören kann. Berücksichtigen Sie das, und wir werden hier auch von der Sitzungsleitung etwas strenger einschreiten. Das nimmt in den letzten ein, zwei Tagen leider zu. Deswegen müssen wir das etwas strenger handhaben. Herr Reuber, Sie haben das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Matthias Reuber CDU

Vielen Dank. – Dies ist aber keine Frage, die auf die Gewährung des Wahlrechts reduziert werden sollte. Wir alle müssen vielmehr täglich aufs Neue selbst hinterfragen, ob Entscheidungen, die wir treffen, den Bedürfnissen der Jugendlichen gerecht werden. Lassen Sie mich an dieser Stelle zwei Beispiele nennen. Stichwort 1 „Corona“: Während der Corona-Pandemie wurde häufig nicht ausreichend an die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Jugendlichen gedacht. Dieses Problem ist deutschlandweit aufgetreten und unabhängig von den amtierenden Regierungen. Andere Länder waren nicht besser als Rheinland-Pfalz. Stichwort 2 „Bildung“: Jugendliche wünschen sich eine gute Bildung, damit sie das bestmögliche Rüstzeug erhalten, um ihre eigene Zukunft zu gestalten. Was aber bekommen sie bei uns in Rheinland-Pfalz? In einer aktuellen repräsentativen forsa-Umfrage attestieren die Schulleitungen der Bildungspolitik die Note 4,7. Hier müssen wir ansetzen, damit wir das Bedürfnis der Jugendlichen nach guter Bildung ernst nehmen und ihnen einen qualitativ hochwertigen Unterricht anbieten. (Beifall der CDU, der FREIEN WÄHLER und bei der AfD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Ende. Auch wenn diese Debatte scheinbar von Jahr zu Jahr emotionaler geführt wird – man sieht es an den ständigen Zwischenrufen –, (Zuruf der Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD) gibt es keine neuen sachlichen und stichhaltigen Argumente, die für oder gegen eine Absenkung des Wahlalters sprechen. Auch eine aus unserer Sicht falsche Entscheidung auf Bundesebene für die anstehende Europawahl ändert daran nichts. (Glocke des Präsidenten –

Diese Rede einzeln zitieren

Kathrin Anklam-Trapp SPD

Doch!) Rechte und Pflichten müssen in unserem Gemeinwesen Hand in Hand gehen. Um Willkür vorzubeugen, ist die Volljährigkeit das einzig sinnvolle, objektiv messbare Kriterium für die Festlegung des Wahlalters. (Beifall der CDU, der FREIEN WÄHLER und bei der AfD –

Diese Rede einzeln zitieren

Kathrin Anklam-Trapp SPD

Ei, ei, ei!) Es gibt also aus unserer Sicht keinen Änderungsbedarf. (Glocke des Präsidenten) Wir lehnen den Antrag daher ab. Vielen Dank. (Beifall der CDU, der FREIEN WÄHLER und bei der AfD –

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Haller SPD

Ist auch kein Antrag, ist ein Gesetz!)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Zu einer Kurzintervention erteile ich dem Abgeordneten von Heusinger das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Kollege Dr. Reuber, Sie haben eben gesagt, man braucht für das Wahlrecht eine objektive Bezugsgrenze. Die objektive Bezugsgrenze können wir im Grundgesetz sehen. Im Grundgesetz ist geregelt, dass wir ein allgemeines Wahlrecht in der Bundesrepublik haben. Das heißt, dass jeder Bürger und jede Bürgerin das Recht hat zu wählen. (Zurufe der Abg. Christof Reichert und Marcus Klein, CDU) Jetzt – – – (Unruhe bei und Zurufe von der CDU – Glocke des Präsidenten) – Lassen Sie mich ausreden. Herr Präsident, ich möchte gerne aus der Anhörung des Bundestags zum Europawahlrecht den Sachverständigen Professor Dr. Heußner zitieren, der in seiner schriftlichen Anhörung genau zu diesem Punkt Stellung genommen hat. Ich hoffe, Sie haben sie vorher auch gelesen. Dort sagt er – ich zitiere mit Erlaubnis –: „Der Bundestag hat keinen gesetzgeberischen Spielraum, den 16- und 17-Jährigen das Europawahlrecht zu entziehen. Zwar ist es nach Auffassung des BVerfG grundsätzlich Sache des Gesetzgebers, den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl mit kollidierenden Verfassungsbelangen zum Ausgleich zu bringen.“ – siehe Wahlalter – „Dieser Spielraum ist hier jedoch nicht eröffnet. Denn er setzt voraus, dass kollidierende Verfassungsbelange gegeben sind, die einen ‚zwingenden‘ Eingriffsgrund darstellen. Dies ist jedoch nicht der Fall. 16- und 17-Jährige haben Weiter unten sagt er: „Ein Widerspruch zum Volljährigkeitsalter scheidet aus, weil die Wahlen ihre Funktion genauso gut erfüllen, wenn ein solcher Gleichlauf nicht besteht. Es sind keine Tätigkeiten erkennbar, welche erst mit Erreichen der Volljährigkeit erlaubt sind, die für die sinnvolle Ausübung des Wahlrechts erforderlich wären.“ Herr Dr. Reuber, wollen Sie behaupten, dass das, was für das Grundgesetz gilt, in Rheinland-Pfalz nicht gilt? Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Abgeordneter Ehmann das Wort. (Zuruf aus dem Hause: Keine Erwiderung?) – Entschuldigung. Ich habe keine Wortmeldung von Dr. Reuber gesehen. Herr Ehmann, Sie haben das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Fabian Ehmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor zwei Wochen waren wir alle zum traditionellen Schulbesuch in den Schulen bei den Schülerinnen und Schülern in unseren Wahlkreisen. Ich habe die KanonikusKir-Realschule plus, das Otto-Schott-Gymnasium und die Maria Ward-Schule in Mainz besucht und dort mit den Schülerinnen und Schülern sehr lebhaft über die Energiekrise, den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, den Ausbau erneuerbarer Energien, die aktuelle Bildungspolitik, aber auch zum Beispiel über die lokale Verkehrspolitik in Mainz diskutiert. Dieser jährliche Schulbesuchstag zeigt uns, die Jugendlichen interessieren sich sehr für Politik. (Unruhe bei der CDU – Glocke des Präsidenten) Das hat mich noch einmal bestätigt, dass die Schülerinnen und Schüler von der Kanonikus-Kir-Realschule plus in Mainz, dem Otto-Schott-Gymnasium und der Maria Ward-Schule auch das Recht haben sollten, ihre Stimmen in zwei Jahren bei der Kommunalwahl abzugeben. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und bei der FDP – Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU) Das Wählen mit 16 ist die überfällige Antwort auf dieses politische Interesse der Jugendlichen, und dieses konnten wir leider bislang aufgrund der Blockade von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, nicht einführen. Es heißt oft, die Jugend von heute wäre politikverdrossen, aber das stimmt nicht. Bei unseren Schulbesuchen erleben wir, dass zum Beispiel bei mir die Jugendlichen ihre Schulpause geopfert haben, um mit mir weiter über politische Fragen zu reden. Das zeigt, dass die Jugendlichen, die mit Fridays for Future und Black Lives Matter auf die Straße gehen, Bewegungen gründen und politische Debatten prägen, sich aber auch vor Ort, in den Sportvereinen, bei der freiwilligen Feuerwehr oder in den Kirchenjugenden engagieren und ihre Heimat vor Ort mitgestalten und mitreden wollen. Geben wir diesen Jugendlichen endlich eine Stimme an der Wahlurne. Es ist Zeit. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD) Das fordern aber heute nicht nur SPD, Grüne und FDP. Heute haben sich auch die Jugendverbände, der Landesjugendring, die Landesschüler*innenvertretung RLP und der Dachverband der kommunalen Jugendvertretungen dieser Forderung angeschlossen. Die breit organisierte Jugend in Rheinland-Pfalz will das Wählen mit 16. Es ist Zeit. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Hätten wir bereits bei der Bundestagswahl im Jahr 2021 das Wählen mit 16 gehabt, hätten 70.000 Jugendliche mehr wählen dürfen. Deswegen – ich sehe das anders – ist es ein großer Erfolg, dass mit der Europawahl 2024 das Wählen ab 16 Jahren eingeführt wird. Wir haben am gleichen Tag die Kommunalwahlen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und von den FREIEN WÄHLERN, bitte sagen Sie mir, wie sollen wir den Schülerinnen und Schülern beim Schulbesuchstag nächstes Jahr erklären, warum sie bei der Klimapolitik, der Verteidigungspolitik und der Agrarpolitik in Brüssel mitwählen sollen, aber nicht mitentscheiden, wo der Skaterpark vor Ort hinkommt und wie der Jugendtreff und die Mobilität vor Ort aussehen? Das kann man den Schülerinnen und Schülern in einem Jahr beim Schulbesuchstag nicht erklären. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Neben dem Wählen mit 16 bei der Europawahl gibt es schon viele weitere Wahlen, bei denen 16- und 17-Jährige abstimmen dürfen. In BadenWürttemberg – CDU-regiert –, Schleswig-Holstein – CDU-regiert –, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern dürfen Jugendliche schon ab 16 Jahren an Kommunal- und Landtagswahlen teilnehmen. Hat sich seitdem etwas zum Schlechteren verändert? Nein. Politische Bildung ist auch in den Schulen verbessert worden. In Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen dürfen 16- und 17-Jährige nur an den Kommunalwahlen teilnehmen. In Bayern, Hessen, Sachsen, im Saarland und leider auch in Rheinland-Pfalz dürfen 16- und 17-Jährige weder an Kommunal- noch an Landtagswahlen teilnehmen. Das zeigt uns auch, es gibt längst kein einheitliches Wahlalter mit 18 mehr. Das Wählen mit 16 ist in großen Teilen der Bundesrepublik Standard. Deswegen ist es Zeit, dass es in Rheinland-Pfalz eingeführt wird. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe bei Ihnen auf der Homepage herausgefunden, man kann mit 16 Jahren Mitglied der CDU werden. (Heiterkeit im Hause) Man kann auf dem CDU-Bundesparteitag mitbestimmen, wer Bundesvorsitzender oder wer Kanzlerkandidat wird. Warum soll man dann nicht vor Ort mitentscheiden, wer in der Kommunalpolitik entscheidet, wohin die Jugendtreffs kommen, wohin die Skaterbahn kommt und wie der ÖPNV gestaltet wird? Im Jahr 2014 hatten wir schon einmal die Enquete-Kommission dieses Hauses zur Bürgerbeteiligung. (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) Sie hat sich mehrheitlich für das Wählen mit 16 bei Kommunal- und Landtagswahlen ausgesprochen. Sie, liebe CDU, hatten damals ein Minderheitenvotum abgegeben und das Wählen mit 16 an ein paar Bedingungen geknüpft. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ich lese jetzt einmal vor, Ihre Bedingungen von damals sind längst erfüllt: Wir haben die Demokratiepädagogik in den Kitas ausgebaut, wir haben den Schülerinnen und Schülern mehr Sozialkundeunterricht gegeben, es gibt einen jährlichen Demokratietag an allen weiterführenden Schulen, und jeder von uns kennt eine Schulgemeinschaft, die bei „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ mitmacht. Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, diese ganzen Maßnahmen zeigen uns, es gibt kein besseres Alter für das Wählen als 16 oder 17 Jahre, in der Schule und in der Ausbildung, wo es pädagogisch begleitet wird und die Schülerinnen und Schüler sich viel intensiver mit dem ersten Mal Wählen auseinandersetzen. Es sorgt auch dafür – das ist wissenschaftlich bewiesen –, dass sie später öfter zur Wahl gehen und häufiger demokratisch wählen. Wir stärken damit also auch unsere Demokratie. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP – Glocke des Präsidenten) Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Schluss komme ich noch einmal auf den Schulbesuchstag zu sprechen. Eine Einladung an alle: Es wäre doch sehr schön, wenn wir von den demokratischen Fraktionen alle nächstes Jahr zum Schulbesuchstag wieder in die Schulen zurückkehren und dann mit den Schülerinnen und Schülern darüber diskutieren, wie ihr erstes Mal Wählen nicht nur bei der Europawahl, sondern auch bei der Kommunalwahl aussehen wird. Das ist eine Einladung an alle, darüber zu diskutieren. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es wurde vom Optionsrecht Gebrauch gemacht, und die Beratung des Landesgesetzes ist ein Tagesordnungspunkt. Dabei sind entgegen der Aktuellen Debatte Kurzinterventionen zulässig. Ich habe zwei weitere Kurzinterventionen der Abgeordneten Frisch und Dr. Reuber. Danach erachte ich entsprechend § 31 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung, dass ausreichend debattiert wurde und werde keine weitere Kurzintervention mehr zulassen. Diese beiden lasse ich noch zu. Herr Frisch und Herr Dr. Reuber, bitte. (Abg. Benedikt Oster, SPD: So, jetzt werden wir belehrt! Jetzt kommt die christliche Sicht!)

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Frisch AfD

Verehrte Kollegen! Herr Ehmann, Sie haben eine Lanze gebrochen, sich für das politische Interesse und die Motivation junger Menschen in die Debatten in unserem Land einzubringen. Ich will dem gar nicht widersprechen, wobei ich, gerade bei den Schülergesprächen, die wir zum Teil auch gemeinsam bestritten haben, die Erfahrung gemacht habe, dass das sehr differenziert zu betrachten ist. (Zuruf von der SPD: Na ja!) Ich will aber auf einen anderen Gedanken hinaus. Ich gehöre einer anderen Generation an als Sie, und ich würde ausdrücklich widersprechen, wenn hier behauptet wird, junge Menschen seien heute besonders politisch interessiert. Nein, das waren wir bereits damals. (Zuruf von der SPD: Dann ist doch gut!) Ich kann mich an meine Schulzeit erinnern, in der wir in der Schule intensiv und heftig politische Debatten geführt haben. Wir haben gesehen, dass uns in der Politik herausragende Persönlichkeiten – die heute übrigens aus meiner Sicht zum Teil fehlen – wie Helmut Kohl, aber auch Willy Brandt, Herbert Wehner und Franz Josef Strauß fasziniert haben. Sie haben uns elektrisiert, und wir haben teilweise Bundestagsdebatten stundenlang am Nachmittag im Fernsehen verfolgt. (Zuruf der Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das heißt, wir waren selbstverständlich damals politikinteressiert. Wir haben uns intensiv damit auseinandergesetzt, und ich glaube, dass wir mindestens so ernsthaft um große Themen wie die Ostpolitik, aber auch andere Fragen gerungen haben, wie das heute bei Fridays for Future bezüglich der Klimapolitik ist. (Zuruf von der SPD: Bei den Vorbildern landet man dann bei der AfD!) Wir haben aber kein Wahlrecht mit 16 gehabt. Wir haben darauf hingefiebert, dass wir endlich unsere Stimme abgeben konnten. Wir haben uns in die politische Diskussion eingebracht. (Abg. Jens Guth, SPD: Genau wie die jungen Leute heute! Falsche Argumentation! – Unruhe bei der SPD – Glocke des Präsidenten) Wir haben geübt, politische Beteiligungsmöglichkeiten vorzubereiten und haben uns dann, als wir 18 Jahre alt waren, gefreut, dass wir jetzt das höchste Recht eines Staatsbürgers haben, nämlich darüber zu entscheiden, wie die Geschicke dieses Landes in Zukunft gestaltet werden, und wir uns daran beteiligen dürfen. Es stimmt also nicht zu sagen, wir müssen diesen jungen Leuten heute das Wahlrecht geben, weil sie politisch interessiert sind. (Zuruf der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD) Das stimmt einfach nicht. Wir waren es auch, aber auch ohne ein Wahlrecht haben wir uns eingebracht, und ich denke, das sollten wir heute auch so lassen. (Unruhe bei der SPD – Glocke des Präsidenten –

Diese Rede einzeln zitieren

Benedikt Oster SPD

Ihre Vorbilder haben es gesenkt in der Zeit! Vielen Dank. (Beifall der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Jetzt hat Herr Dr. Reuber das Wort für eine Kurzintervention. (Abg. Sven Teuber, SPD: Man hat es von 21 auf 18 abgesenkt! Es wurde genau deswegen abgesenkt in der Zeit! – Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) Herr Dr. Reuber, warten Sie einmal. Warten Sie einmal, bis sich das hier etwas beruhigt und der Blutdruck wieder bei jedem normale Werte angenommen hat. Jetzt können Sie anfangen.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Matthias Reuber CDU

Vielen Dank, Herr Präsident. – Lieber Herr Ehmann, Sie haben zum Wahlalter ab 16 die anderen Bundesländer angesprochen. Ich hätte auch die anderen europäischen Länder ansprechen können. Da ist nämlich die Regel – bis auf wenige Ausnahmen –, dass das Wahlalter ab 18 ist. Beides ist aber aus meiner Sicht nicht zielführend. Beides ist nicht zielführend. Wir treffen doch Entscheidungen nicht, weil andere sie treffen oder weil andere sie nicht treffen, sondern wir wägen Sachargumente ab und entscheiden dann. (Beifall bei der CDU, der AfD und vereinzelt bei den FREIEN WÄHLERN) Ich habe es eben schon ausführlich klargemacht: Für uns ist eben das Argument der Verknüpfung Wahlalter und Volljährigkeit so zentral und so gewichtig, dass dieses Argument uns dazu bringt, an der bisherigen Regelung festzuhalten. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Aber warum?) Darüber hinaus hat es in Rheinland-Pfalz im Gegensatz zu anderen Bundesländern Verfassungsrang. (Beifall bei der CDU, bei der AfD und bei den FREIEN WÄHLERN) Zweite Anmerkung: Herr Ehmann, Sie haben die Schulbesuche angesprochen. Ich habe dieses Jahr einige Schulbesuche gemacht und war überrascht, wie spät – – – Nämlich erst bei meinem letzten Schulbesuch dieses Jahr – ich habe wirklich einige gemacht – wurde ich nur ein einziges Mal auf das Thema „Wahlalter ab 16“ angesprochen. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Das ging mir nicht so!) Ansonsten war es in keiner einzigen Debatte. (Abg. Martin Haller, SPD: Die haben die Hoffnung aufgegeben bei Ihnen!) Das ist vielleicht je nach Schule unterschiedlich. Die einen interessiert es mehr, die anderen weniger, aber zu sagen, das ist das zentrale Thema Nummer 1 der Jugendlichen, können wir nicht bestätigen. (Beifall der CDU und der AfD sowie des Abg. Dr. Herbert Drumm, FREIE WÄHLER)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Zur Erwiderung der Abgeordnete Ehmann.

Diese Rede einzeln zitieren

Fabian Ehmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie haben die Vergangenheit angesprochen. Es war doch Willy Brandt 1972, der das Wahlalter von 21 auf 18 abgesenkt hatte. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Zuruf von der SPD: Eigentor!) Mit dem Slogan „Mehr Demokratie wagen“ hat er viele junge Menschen begeistert und für politische Bildung gesorgt, weil die Jugend damals wieder mitbestimmen wollte. An einem ähnlichen Moment sind wir doch jetzt. (Zuruf der Abg. Anke Beilstein, CDU –

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Frisch AfD

Volljährigkeit ist abgesenkt worden! – Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) Ich habe die ganzen Bundesländer angesprochen. Nordrhein-Westfalen, CDUmitregiert, hat jetzt im Koalitionsvertrag das Wählen mit 16 auch für die Landtagswahl eingeführt. Bei der Kommunalwahl, die sie 2020 hatten, hat die CDU beim Wählen mit 16 eigentlich nicht schlecht abgeschnitten. BadenWürttemberg, grün-schwarz regiert, hat auch das Wählen mit 16 bei der Kommunal- und Landtagswahl. (Unruhe bei der CDU – Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU) Schleswig-Holstein, schwarz-grün, hat auch das Wählen mit 16. Ich frage mich einfach: Warum schaffen es die dort, das einzuführen, und hier halten Sie an Ihren alten Argumenten fest? (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Weil wir hier klüger sind!) Ich habe diese Bundesländer aufgezählt, weil es einfach kein einheitliches Wählen mit 18 mehr in Deutschland gibt. (Beifall der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Europawahl haben wir jetzt. Es gibt sehr viele Kommunalwahlen mit Wählen mit 16, und es gibt bald fünf, sechs Landtagswahlen mit dem Wählen mit 16. Es gibt kein einheitliches Wählen mit 18 mehr. Rheinland-Pfalz droht, dank Ihnen, bald die rote Laterne zu bekommen. Das wollen wir einfach verhindern. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Unruhe der CDU und der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Lohr. (Unruhe im Hause)

Diese Rede einzeln zitieren

Damian Lohr AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Alle Jahre wieder beraten wir über die Verfassungsänderung zur Herabsenkung des Wahlalters auf 16. (Abg. Martin Haller, SPD: So lange sind Sie auch noch nicht da!) Als weltoffenes Bundesland lohnt sich selbstverständlich der Blick in andere Länder, um zu schauen, wie es nah und fern gehandhabt wird. Überraschung: Über 90 % der Länder haben ein allgemeines Wahlrecht ab 18 Jahren. Wenige Ausnahmen haben das Wahlalter 16, teilweise an Bedingungen geknüpft, einige mehr haben sogar das Wahlalter 20 oder 21. (Zuruf des Abg. Philipp Fernis, FDP) Festzuhalten bleibt, global betrachtet hat sich anscheinend die Zahl 18 durchgesetzt. 18 ist nicht nur irgendeine Zahl, sondern in den meisten Ländern wird damit auch die Volljährigkeit erreicht. Seit dem Jahr 1974 ist dies auch in Deutschland so. Ausgenommen wurde beim damaligen Bundestagsbeschluss das Strafrecht. Die volle Strafmündigkeit wird bis heute erst mit 21 erreicht. Das Jugendstrafrecht lässt bei Personen zwischen 18 und 21 Jahren den Spielraum, ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht Anwendung findet, mit dem sogenannten Status als Heranwachsender. Der Staat billigt also jungen Volljährigen zu, gegebenenfalls doch noch wie ein Jugendlicher behandelt zu werden. Das ist gut so. Wie wollen wir es also mit dem Wahlrecht handhaben, und was hat die Volljährigkeit damit zu tun? – Wir sind für die Beibehaltung des Wahlrechts ab 18; denn durch eine Herabsenkung auf 16 würde eben diese Volljährigkeit ad absurdum geführt werden. So dürfte ein 16-Jähriger, der rechtlich lediglich beschränkt geschäftsfähig ist, keinen Handyvertrag, keinen Mietvertrag abschließen, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Ach, das ist doch kein Argument!) aber zeitgleich dürfte er mit einer Stimme entscheiden, was mit Milliarden an Steuergeldern passiert. (Abg. Jens Guth, SPD: Die er selbst bezahlt! – Weitere Zurufe von der SPD) Für was bedarf es dann noch der Volljährigkeit? – Auf der einen Seite darf man ein Rechtsgeschäft nicht abschließen, bekommt aber andererseits eines der höchsten Bürgerrechte zugestanden. Das passt doch überhaupt nicht zusammen. Für uns als AfD-Fraktion gibt es zudem einen Zusammenhang zwischen dem aktiven und passiven Wahlrecht. Wer wählen darf, sollte auch gewählt werden können. In diesem Bereich käme es ebenfalls zu einer völlig losgelösten Entkopplung zur Volljährigkeit. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Das haben wir doch jetzt schon nicht! Das stimmt doch gar nicht, Ihr Argument! Schlecht recherchiert!) Rechte und Pflichten gehen aus unserer Sicht Hand in Hand. Das ist doch lediglich erst der Aufschlag, den Sie machen wollen. Bei den Grünen gibt es Verbände und Vertreter, die alle möglichen Zahlen fordern, angefangen ab 2, ab 14 oder 15, ohne Sinn, völlige Willkür. Mit der Herabsenkung des Wahlalters und der Entkopplung von der Volljährigkeit gäbe es dann schließlich keinen Maßstab. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Kluger Mann, der Lohr!) Es würde dann folglich rein nach Gefühl entschieden werden. Studien zeigen ebenfalls keinen Anlass – – – (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten – Der Redner wendet sich zum Präsidium)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Das galt nicht Ihnen. Reden Sie bitte weiter.

Diese Rede einzeln zitieren

Damian Lohr AfD

– Super. Studien zeigen ebenfalls keinen Anlass für eine Notwendigkeit zur Veränderung. Bei einer SPIEGEL-Umfrage vor einem Jahr, durchgeführt durch das Meinungsforschungsinstitut Civey, kam folgendes Ergebnis heraus – Zitat –: (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: AfD!) – Civey und SPIEGEL sind sicher keine AfD-Institute. Mehr als zwei Drittel der Deutschen lehnen die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre ab. Unter den 16- bis 29-Jährigen halten sich Gegner und Befürworter einer Absenkung die Waage. – Ich möchte noch eine Anmerkung machen, weil ich das vorhin ganz spannend fand, als Frau Bätzing-Lichtenthäler gesagt hat, die Wahl hier muss freigegeben werden. – Entschuldigung, hier sitzen 101 frei gewählte Abgeordnete mit einem freien Mandat. Ich kann für uns als AfD-Fraktion sagen, jeder Abgeordnete darf frei entscheiden. (Abg. Martin Haller, SPD: Was von Euch noch übrig ist! – Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) Wenn das bei der SPD so ist, dann tut es mir leid, dass das freie Mandat bei der SPD scheinbar nicht gewürdigt wird. (Abg. Martin Haller, SPD: Bei der Abstimmung könnten schon wieder weniger Abgeordnete dabei sein! Die hauen alle ab!) In Ihrem Antrag schreiben Sie, dass politische Beschlüsse über die Wahlperiode hinaus wirken. Da haben Sie vollkommen recht. Unter der Politik der Ampel werden noch Menschen leiden, die noch nicht einmal das Licht der Welt erblickt haben. (Zurufe von der SPD: Och!) Diese Tatsache wird letztendlich nicht dadurch rückgängig gemacht, dass man zwei Jahre früher wählen darf. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall der AfD –

Diese Rede einzeln zitieren

Benedikt Oster SPD

Das war mal nix! Schlecht recherchiert!)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordnete Willius-Senzer.

Diese Rede einzeln zitieren

Cornelia Willius-Senzer FDP

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ach wissen Sie, AfD, es ist schon interessant. Ich habe richtig lachen müssen. Jetzt plötzlich zählen die Ausländer als Vorbilder für Sie. Darüber freue ich mich. (Heiterkeit im Hause – Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe der Abg. Damian Lohr und Dr. Jan Bollinger, AfD) An die Kollegen der CDU gewandt: Liebe Kollegen der CDU, gerne würde ich jetzt mit Ihnen streiten und Ihnen sagen, dass ich Sie für eine verbohrte Herrentruppe halte und es Zeit war, dass Sie sich bei der Jungen Union eine neue Mannschaft gewählt haben. – Nein, das will ich nicht sagen. Ich will Sie nämlich nicht ärgern. (Vereinzelt Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Jan Bollinger AfD

Das ist aber großzügig!) Ich will versöhnlich sein. Ich will Sie einfach nur überzeugen; denn die großen Zukunftsfragen der Politik betreffen insbesondere junge Menschen. Ich bin sicher, sie, diese jungen Menschen, werden mit ihrem Erfindungsgeist, der Innovation, die digitale Transformation vorantreiben und es leichter machen. Sie werden solidarisch leben, in uns einen Zusammenhalt fördern. Ich bin überzeugt davon, dass die junge Generation das Land zu einem besseren machen wird. Deshalb sollten wir sie auch am Wahltag teilhaben lassen. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir wollen, dass Jugendliche ab 16 Jahren wählen können. Geben wir ihnen eine Stimme. Der Anteil der jungen Menschen unter 20 Jahren ist stark geschrumpft. Hatten sie 1950 noch 30 % Anteil an der Gesamtbevölkerung, sind es heute noch 19 %, Tendenz fallend. Dieser immer geringeren Zahl junger Menschen stellen sich immer größere Herausforderungen. Welchen Pfad schlagen wir im Kampf gegen den menschengemachten Klimawandel ein? Wie finanzieren wir unser Rentensystem? Wie gestalten wir moderne Infrastruktur bis an die letzte Milchkanne? Wie bleibt das Viertel, in dem ich lebe, lebenswert? – Das sind Fragen, die die Politik vom Bund bis in die Kommune jetzt und in Zukunft beantworten muss. Aus vielen Gesprächen mit jungen Menschen nehme ich immer wieder eines mit: Sie fühlen sich nicht ernst genommen. Sie fühlen sich nicht gehört und nicht repräsentiert. Ohnehin sinkt die gesellschaftliche Akzeptanz unseres demokratischen Systems. Ich erlebe eine extrem politisierende Jugend, die sich auf zahlreichen Wegen einbringt. Bei den Schulbesuchen, bei denen ich war, konnte ich zum Beispiel bei der Diskussion im Frauenlob-Gymnasium in Mainz auch – – – Dort war es ganz besonders. Da konnte die Jugend bei ja/nein selbst mit abstimmen mit grünen Karten für Ja und roten für Nein. Bei der Frage – das war die zehnte Jahrgangsstufe – zu Wählen ab 16 war es der komplette Jahrgang. Alle hatten das grüne Zettelchen in der Hand. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

Diese Rede einzeln zitieren

Daniel Köbler GRÜNE

Ja, ich war dabei!) Aber, aber! Jetzt kommt’s! Eine rote Laterne war schon da, ein roter Zettel: Das war der arme Herr Schreiner. Da sitzt er. Er war der Einzige im Saal. Er war der Einzige. (Heiterkeit im Hause – Beifall des Abg. Marco Weber, FDP – Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) Wissen Sie, Herr Schreiner, es ist kein Wunder, dass die CDU bei der Jugend nicht so richtig ankommt. Sie sollten sich darüber Gedanken machen. (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU – Vereinzelt Heiterkeit im Hause – Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) Geben wir der Jugend eine Stimme, damit sie am Wahltag mitwählen kann. Voraussichtlich gleichzeitig zu den rheinland-pfälzischen Kommunalwahlen, es wurde schon gesagt, wird die Europawahl stattfinden, das Mindestalter zur Stimmabgabe auf 16 Jahre gesenkt. Im Mai 2024 kommt es zu der absurden Situation, dass der 17-jährige Mainzer Cornelius darüber mitentscheiden kann, wie europäische Außen- und Sicherheitspolitik aussehen soll, (Unruhe der CDU – Glocke des Präsidenten) aber nicht, wie der Ortsbeirat Finthen zusammengesetzt wird. Dabei sind die Auswirkungen der Kommunalpolitik für Cornelius unmittelbar spürbar. Vor Ort werden Politik und Demokratie greifbar. Wir wollen deshalb, dass Jugendliche ab 16 Jahren wählen können. Geben wir ihnen eine Stimme dazu. Mittlerweile ist das Wahlalter für Kommunalwahlen in zehn Bundesländern und für Landtagswahlen in sechs Bundesländern auf 16 Jahre abgesenkt worden. Wir, die FDP, vertrauen auf die verantwortungsvolle Nutzung durch die jungen Menschen in Rheinland-Pfalz. Wie viele Male will ich auch heute wieder noch einmal bei der CDU-Fraktion um Zustimmung werben. Ich weiß, Sie tun sich schwer damit. Sie bringen viele Argumente ein. Dann sollten Sie mal mit Ihren Kollegen in Baden-Württemberg telefonieren. Die haben auch festgestellt, dass sich die Zeit geändert hat. Telefonieren Sie mal mit denen, wieso die diese Argumente nicht mehr hochhalten. Ihr Innenminister Thomas Strobl hat dazu laut SWR von einem „historischen Tag“ gesprochen. Ich kann Ihnen nur zurufen, liebe CDU-Fraktion: Machen Sie den heutigen Tag auch zu einem historischen Tag. Stimmen Sie für die Absenkung des Wahlalters. Denken Sie an die jungen Menschen. Es ist Zeit, geben wir der Jugend eine Stimme. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die FREIEN WÄHLER spricht Abgeordneter Wefelscheid.

Diese Rede einzeln zitieren

Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für uns FREIE WÄHLER ist klar, Volljährigkeit und aktives Wahlrecht gehen Hand in Hand; (Beifall der FREIEN WÄHLER, bei der CDU sowie des Abg. Damian Lohr, AfD) denn, meine Damen und Herren, es besteht ein innerer Zusammenhang zwischen der Volljährigkeit und dem Recht, wählen zu dürfen. (Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Welcher denn?) Dieser besteht im Wesentlichen darin, dass unsere Gesellschaft einen Konsens darüber getroffen hat, dass man erst mit Eintritt der Volljährigkeit grundsätzlich befähigt ist, seine Interessen selbst wahrzunehmen. (Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist kein Grund!) Darauf basiert unsere gesamte Rechtsordnung. Will man das ändern, muss man die Debatte über die Volljährigkeit eröffnen. (Beifall der FREIEN WÄHLER, bei der CDU sowie des Abg. Damian Lohr, AfD) Das gab es schon einmal. Wir haben es heute schon einmal gehört. Vor über 40 Jahren, am 22. März 1974, beschloss der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit die Senkung des Volljährigkeitsalters von 21 auf 18 Jahre. Seitdem heißt es in § 2 BGB: „Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein.“ Da liegt bis heute der gesellschaftliche Konsens. Das ist der aktuelle Stand der Wissenschaft. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Hauptwahlbeamte dürfen sie auch erst mit 23 wählen, das wissen Sie nicht!) Daher spricht alles dafür, dass dies auch für die Wahrnehmung des wichtigsten demokratischen Rechts gelten muss. Ansonsten müssten auch weitere Regelungen geändert werden, zum Beispiel Art. 12 a Grundgesetz. Der ist zwar ausgesetzt, dennoch im Grundgesetz: „Männer können vom vollendeten Hier sieht man schön, Rechte und Pflichten müssen korrespondieren. Wer politisch mitbestimmen will, muss auch für die Folgen der Politik eintreten können. (Beifall der FREIEN WÄHLER, der CDU und bei der AfD) Herr Kollege von Heusinger, Sie hatten auf die Sachverständigenanhörung im Deutschen Bundestag hingewiesen. Sie haben sich Ihren Professor Heußner herausgesucht, der Ihre Dogmatik deckt. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gehört aber auch zur Wahrheit, bei der dortigen Expertenanhörung ist ein von mir sehr geschätzter Professor aufgetreten. Der ist uns allen wohlbekannt. Das ist Prof. Dr. Bernd Grzeszick. Wir haben ihn gehört. Er hat uns in RheinlandPfalz beigebracht, wie man das LBKG richtig liest, wo die Zuständigkeiten liegen. (Beifall der FREIEN WÄHLER, bei der CDU und vereinzelt bei der AfD) Professor Grzeszick vertrat klar die Auffassung, dass Jugendliche im Alter von 16 Jahren noch keine entsprechende persönliche Reife hätten, um ihnen das aktive Wahlrecht zu gewähren. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Außerdem müsse eine Herabsetzung des Wahlalters auch eine Verschiebung der Grenze zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht nach sich ziehen. Blicke man über die nationalen Grenzen hinaus, so hätten die allermeisten Länder das Wahlalter auf 18 festgesetzt, entsprechend zum Eintritt in die Volljährigkeit. (Zuruf des Abg. Nico Steinbach, SPD) Was das Strafrecht betrifft, bestünde in der Tat ein Problem. Es könnten Fälle auftreten, in denen minderjährige Straftäter wegen Fehlens der sittlichen und geistigen Entwicklung nicht reif genug wären, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln mit der Folge, dass diese nicht individuell strafrechtlich verantwortlich wären – das kann man in § 3 JGG nachlesen –, (Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das gibt es doch bei Erwachsenen auch!) sie hätten aber zugleich das Recht, wählen zu dürfen und damit die Geschicke des Landes zu bestimmen. Das passt nicht zusammen. (Beifall der FREIEN WÄHLER, bei der CDU und bei der AfD) Schaut man sich die Begründung des vorliegenden Gesetzentwurfs an, zielen Sie darin eigentlich im Kern auf die Volljährigkeit ab; denn wenn Sie sagen – ich zitiere aus Ihrem Antrag –: „Entscheidendes Argument für diese Verfassungsänderung ist die Erkenntnis, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Haben wir jetzt wieder hier eine Vorlesung!) dass Jugendlichen spätestens mit 16 Jahren die geistige Entwicklung und Reife zugesprochen wird, sich an politischen Wahlen zu beteiligen. (Zuruf des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) So verfügen Jugendliche heute regelmäßig zu einem früheren Zeitpunkt als mit Vollendung des 18. Lebensjahres über die Fähigkeit, sich eine eigene politische Meinung zu bilden.“ So steht es in Ihrem Antrag in der Begründung. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Der ist auch schlecht!) Meine Damen und Herren, damit stellen Sie von der Ampel aber eigentlich infrage, ob die Grenze der Volljährigkeit noch gerechtfertigt ist. Da kann ich Ihnen nur sagen, machen Sie sich ehrlich und sagen Sie offen, wenn Sie die Volljährigkeit absenken wollen. Ihre Berliner Parteifreunde der Ampel haben dazu aktuell die Möglichkeit, das einzubringen. Wir sollten aber hier dem Versuch widerstehen, diese Debatte über die Hintertür des Wahlrechts zu führen. Wir lehnen Ihren Gesetzesvorschlag ab. (Beifall der FREIEN WÄHLER, der CDU und bei der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die Landesregierung spricht Innenminister Ebling.

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Ebling

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der Bundespräsident hat vor nicht allzu langer Zeit darüber gesprochen, dass wir die Demokratie brauchen. Er hat hinzugefügt, dass im Moment sein Eindruck sei, dass die Demokratie insbesondere uns gerade braucht. Das eigentlich Bemerkenswerte ist, dass diese Sätze von 2019 stammen, also vor der Pandemie, bevor diese Demokratie in einen echten Stresstest geraten ist, und zwar auch bezüglich der Freiheitsrechte. Das Bemerkenswerte ist, dass diese Worte von 2019 sind, bevor es einen Angriffskrieg auf die Ukraine gab. Inzwischen gibt es eine Systemkonkurrenz, die man ein bisschen auf den Nenner bringen kann: Welche Gesellschaftsform ist diejenige, die obsiegen soll? Wir setzen uns alle gemeinsam – das hat man gestern bei der Regierungserklärung der Ministerpräsidentin gespürt – natürlich für die freiheitlichdemokratische Grundordnung ein. Wir wissen um ihre Wehrhaftigkeit. Wir wissen, dass wir sie verteidigen müssen. Wir können heute noch etwas tun. Wir können 70.000 junge RheinlandPfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer einladen, einen Beitrag dazu zu leisten, diese Demokratie zu stärken. Das wäre ein wichtiger Beitrag in diesen Zeiten, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Es wurde gerade ein bisschen juristisch. Daher kann ich ein bisschen juristische Grundbildung ins Schaufenster stellen. (Heiterkeit bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Es gibt keine einheitliche Altersgrenze für Rechte und Pflichten von jungen Menschen, zumindest nicht in deutschen Gesetzen. Religionsmündigkeit habe ich schon mit 14. Handlungsfähigkeit im Sinne der Sozialgesetzgeber habe ich mit 15. Zur Willensbildung im Sinne der Verfassung eingeladen, bei den Parteien mitzuwirken, mit allen Möglichkeiten, die das besitzt, habe ich zumindest bei den meisten mit 16. Strafrechtliche Verantwortung habe ich auch schon mit 14. (Zurufe der Abg. Damian Lohr und Joachim Paul, AfD) Es gibt keine einheitliche Altersgrenze. Deswegen ist ein Beiziehen einzelner Grenzen nicht möglich, um am Ende zu sagen, es gibt eine einheitliche Linie. Die gibt es gar nicht. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Ich will deshalb sagen, zumindest gilt es ebenso für die Landesregierung, wir haben keine Bedenken, den Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzern, die 16 und 17 sind, die geistige Reife zuzusprechen, über die Kommunalparlamente und die Zusammensetzung dieses Hauses zu entscheiden. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Es gibt für mich aber bei aller Streitbarkeit ein versöhnliches Ende hier bei diesem Wortbeitrag. Ich glaube, die Debatte hat eine Pointe. Ich weiß nicht, ob sie heute geschrieben wird, aber sie wird geschrieben werden. Es sind schon sechs Länder, die 16- und 17-Jährigen die Möglichkeit geben, bei Landtagswahlen zu wählen. Man muss kein Prophet sein, um zu wissen, dass es bald sieben und irgendwann acht sein werden. Es wird immer so weitergehen. Irgendwann wird auch dieses Parlament genau das entscheiden, und zwar nicht nur weil es richtig ist, sondern weil es sich offensichtlich durchsetzt, dass es gut zur Stärkung der Demokratie ist, eine aktive Einladung an die junge Generation auszusprechen. Die dürstet danach. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Deshalb ist die Pointe die, es wird kommen, wenn nicht heute, dann morgen. (Zurufe von der AfD) Danke schön.

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/4755 – an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Beim folgenden Punkt der Tagesordnung hat die Fraktion der CDU vom Optionsrecht gemäß § 99 der Geschäftsordnung Gebrauch gemacht. Ich rufe auf: Punkt 9 b) Schutz für Opfer von sexueller Gewalt – Einrichtung von Childhood-Häusern in Rheinland-Pfalz prüfen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/3377 – dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz – Drucksache 18/4720 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/4764 – Schutz für Betroffene von sexualisierter Gewalt – Pakt gegen sexualisierte Gewalt als Maßnahmenpaket zur Stärkung des Kinderschutzsystems in Rheinland-Pfalz Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (Alternativantrag) – Drucksache 18/4807 – Bisheriges Verfahren: Die erste Plenarberatung erfolgte in der 24. Sitzung mit Aussprache. Es erfolgte die Überweisung an den Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz – federführend – und an den Rechtsausschuss. Es wurde ein Anhörverfahren durchgeführt. Die Ausschussempfehlung lautet auf Ablehnung. Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordneter Wäschenbach.

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Wäschenbach CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben in den letzten Monaten im Parlament und in den Fachausschüssen kontinuierlich und intensiv über die Verbesserung des Kinderschutzes in RheinlandPfalz gesprochen und werden es heute Nachmittag in großer Geschlossenheit bei der Veränderung der Schweigepflicht unter Ärzten noch einmal tun. Wir setzen uns als CDU-Landtagsfraktion seit Juni im Plenum in jeder Sitzung intensiv für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen im Kampf gegen die Misshandlung und den sexuellen Missbrauch von Kindern ein. Deshalb haben wir mit der Großen Anfrage und der Antwort der Landesregierung eine gute Bestandsaufnahme vorliegen, die wir hier schon besprochen haben. (Beifall der CDU) Ich sage noch einmal etwas zur Dimension. Wir hatten in Rheinland-Pfalz im Jahr 2021 831 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern. Keiner von uns kennt die Dunkelziffer. Wie können wir besser mit den Opfern umgehen? Childhood-Häuser sind kinderfreundliche, interdisziplinäre und behördenübergreifende Zentren für Kinder, die Opfer und Zeugen von Gewalt wurden. Dorthin können Kinder zur Befragung kommen. Sie werden medizinisch und psychologisch untersucht und erhalten alle notwendigen therapeutischen Hilfestellungen durch optimal ausgebildetes Fachpersonal. In einem Childhood-Haus können im Rahmen des Strafverfahrens alle notwendigen interdisziplinären Professionen, Polizei, Staatsanwaltschaft, Ermittlungsrichter, Jugendamt, Sozialpädagogen, Psychologen, Rechtsmedizin, Kinderärzte sowie Sachverständige, an einem Ort zusammenkommen. Handlungsleitend für eine möglichst optimale Versorgung ist dabei immer, den Blickwinkel der Kinder und Jugendlichen mit Missbrauchserfahrung einzunehmen und den gesamten Prozess auf sie auszurichten. Aufgrund rechtssicherer audiovisueller Aufzeichnungen werden zugleich die Anforderungen an die prozessordnungsgemäße Wahrheitsfindung erfüllt. Die Glaubhaftigkeit einer Aussage wird überprüfbar. So können Mehrfachbefragungen der Kinder verhindert bzw. auf das absolut notwendige Mindestmaß beschränkt werden. Das ist also eine tolle Sache. Da waren wir uns einig. Zum Ablauf: Am 8. Juni haben wir in der 24. Sitzung den CDU-Antrag zur Errichtung eines Childhood-Hauses in Rheinland-Pfalz im Plenum eingebracht. Es war eine großartige erste Debatte mit dem gemeinsamen Ziel aller Fraktionen, den Kinderschutz als ernstes und wichtiges Thema zu benennen und ihn zu verbessern. Der Antrag wurde an die Fachausschüsse überwiesen. Der Familienausschuss hat in seiner 12. Sitzung am 12. Juli eine Anhörung beschlossen. Diese erfolgte in der 13. Sitzung am 22. September. Es war eine sehr hochwertige Anhörung, die durchweg in allen Fraktionen positiven Anklang fand. Der Antrag wurde von allen Experten als richtig und wichtig bezeichnet. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Es wurde bestätigt, wie wichtig Childhood-Häuser für einen guten Kinderschutz sind. Wir empfanden die Debatte alle als gewinnbringend. Die CDU-Fraktion dankt an dieser Stelle noch einmal allen angehörten Expertinnen und Experten. Wenn überhaupt, gab es nur kleine kritische Wortbeiträge. Generalstaatsanwalt Dr. Jürgen Brauer hielt aus Sicht der Justiz ein Childhood-Haus nicht für notwendig. Jedoch haben wir, nachdem einige Punkte klargestellt werden konnten, keine Punkte vernommen, die gegen die Einrichtung eines Childhood-Hauses sprechen. Auf Nachfrage hat er auch zugegeben, nie in einem Childhood-Haus gewesen zu sein und auch nicht mit Kollegen aus der Justiz an Childhood-Standorten gesprochen zu haben. Von Herrn Achim Baas haben wir mitgenommen, dass der Kinderschutzdienst in Rheinland-Pfalz die Ziele der Childhood-Bewegung unterstützt. Bezüglich der Implementierung hat er einige berechtigte Fragen aufgeworfen, die bestätigen, dass ein Childhood-Haus nur der Anfang für Rheinland-Pfalz sein kann. Das Projekt muss in der Fläche ausgedehnt werden, so wie er es in Nordrhein-Westfalen gerade vormacht. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Zudem müssen die guten Kinderschutzdienste vor Ort gestärkt werden. Herr Heinz-Jürgen May aus dem Bereich der Jugendämter hat die Situation in Rheinland-Pfalz schön auf den Punkt gebracht. Ich zitiere aus seiner Stellungnahme: „Wer gut ist kann immer noch besser werden“. Er hat deutlich gemacht, dass ein Childhood-Haus nicht ausreichend ist und nur der Startschuss für eine kindzentrierte Denkweise im ganzen Land sein kann. Einmalig finden wir aber, dass Frau Professor Dr. Germerott bereits erste Räumlichkeiten bei der Universitätsmedizin am Institut für Rechtsmedizin zur Verfügung hat, um ein erstes Childhood-Haus mit wenig Aufwand zu implementieren. Ich konnte mir bei einem Besuch an der Unimedizin selbst ein Bild davon machen, welche hervorragenden Voraussetzungen wir hier in der Rechtsmedizin schon haben. In einigen Räumen reicht ein neuer Anstrich und eine Neumöblierung. Sogar ein eigener Eingang für einen dezenten, schonenden Besuch ist vorhanden. Das Engagement und die Schilderungen der Beschäftigten dort im Sinne der Kinder und Opfer waren für mich herzergreifend. Frau Astrid Helling-Bakki von der Childhood Foundation konnte das Konzept noch einmal professionell darlegen und aufzeigen, dass sie über sehr große Expertise in der Implementierung von Childhood-Häusern verfügen. Auch sie würden für Rheinland-Pfalz einen nennenswerten finanziellen sechsstelligen Betrag für die Errichtung leisten. Wir von der CDU sehen uns also durch die Anhörung in der Etablierung eines Childhood-Hauses in Rheinland-Pfalz deutlich bestätigt. (Beifall der CDU sowie der Abg. Lisa-Marie Jeckel und Dr. Herbert Drumm, FREIE WÄHLER) Es gibt Häuser in Leipzig, Heidelberg, Berlin, Düsseldorf, Ortenau, Hamburg, Schwerin und Flensburg; ein weiteres steht in Frankfurt an der Unimedizin kurz vor der Eröffnung. Die Erfahrungen sind bundesweit sehr positiv. Hier sollten wir in Rheinland-Pfalz nicht hintenanstehen. Lassen Sie uns das zehnte Haus in Rheinland-Pfalz eröffnen. Dazu wird es aber leider erst einmal nicht kommen; denn in seiner 14. Sitzung am 8. November 2022 hat der Familienausschuss über die Anhörung beraten und mehrheitlich die Ablehnung des Antrags empfohlen. Daher fand übrigens eine Beratung im mitberatenden Rechtsausschuss auch nicht mehr statt. Wir dachten, wir wären uns einig gewesen; denn Kinderschutz hat Priorität und steht vor jedem parteipolitischen Dissens. (Beifall der CDU, bei der AfD und bei den FREIEN WÄHLERN) Ich möchte auch nicht zu hart mit Ihnen in der Ampel ins Gericht gehen; denn dafür ist der Kinderschutz zu ernst, aber am Geld kann und sollte es nicht scheitern, liebe SPD-Kollegen; denn etwa 300.000 Euro stehen Traumafolgekosten von jährlich 11 Milliarden Euro, die für die deutsche Bevölkerung anfallen, gegenüber. Auch an dem hergebrachten etablierten Selbstverständnis der Strafverfolgung und Justiz sollte es aufseiten der FDP nicht scheitern. Ich weiß, dass ein Jurist in der Regel alles kann, aber die überschwänglichen Darstellungen des Generalstaatsanwalts aus Koblenz zur kindgerechten Strafverfolgung und Justiz waren wohl etwas zu schön gemalt. Die Antworten auf drei Kleine Anfragen von meinen Kollegen Tobias Vogt, Anette Moesta und mir zeigen den deutlichen Nachholbedarf beim kindgerechten Umgang in der Justiz mit den Opfern. Auch an einem Ampelzwang sollte ein Childhood-Haus normal nicht scheitern. Die Bereitschaft war bei einigen, insbesondere bei den Grünen, durchaus da. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es tut mir leid und es tut mir weh, dass wir heute eine sehr große Chance vertun. Wenn es nicht so traurig wäre, würde ich sagen, Sie haben nicht nur den Elfmeter verschossen, sondern Sie haben den Ball, den uns Childhood Foundation und Unimedizin hingelegt haben, nicht ins leere Tor getroffen. Es ist eine riesige verpasste Chance in unserem Land. (Anhaltend Beifall der CDU, bei der AfD sowie der Abg. LisaMarie Jeckel, FREIE WÄHLER)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Simon.

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Simon SPD

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Wäschenbach hat es angesprochen, wir diskutieren heute über ein ernsthaftes Thema, ein Thema, was sich ausdrücklich nicht für eine parteipolitische Auseinandersetzung im klassischen Sinne eignet. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt ist ein dauernder Auftrag für Politik und Gesellschaft. Eine diesbezüglich sensibilisierte Gesellschaft ist unerlässlich. Kinder und Jugendliche, die sexuelle Übergriffe und Missbrauch erfahren haben, müssen durch ein auf sie zugeschnittenes Setting geschützt werden. Die CDU-Fraktion hat einen Antrag auf die Einrichtung eines ChildhoodHauses gestellt. Herr Wäschenbach hat auf die Ausschussberatung und die Anhörung schon verwiesen, die ich auch als sehr konstruktiv und ernsthaft empfunden habe. Ich würde sogar sagen, das war eine sehr würdige Bewertung der Debatte um den Kindesschutz. Wir waren uns auch einig, dass wir hier einmal den Missbrauch ächten, Hilfestrukturen und Prävention stärken, die psychisch belasteten Opfer in Ermittlungsverfahren schützen und dabei vor allem deren emotionale Bedürfnislagen einbeziehen müssen. Es ist auch Ausdruck einer verantwortungsvoll handelnden Politik, ergebnisoffen zu prüfen, ob Childhood-Häuser einen Beitrag leisten können. Wir haben das nicht reflexhaft getan, sondern wir sind in der Gesamtabwägung zu dem Ergebnis gekommen, dass diese in einem Hilfesystem, das breit ausgerichtet sein muss, nicht den Beitrag leisten können, den wir uns bei einem multiprofessionellen Ansatz wünschen. Wir brauchen innerhalb des bestehenden Hilfesystems ein interdisziplinäres Agieren als verbindlichen Standard in der spezifischen Arbeit mit minderjährigen Opfern sexueller Gewalt, abgeleitet am Prinzip von professionellen Fallkonferenzen. Wir müssen die dezentralen Hilfen des Kindesschutzes qualitativ weiter stärken und geschützte Räume in den bestehenden Strukturen, Einrichtungen und Institutionen schaffen. Leuchttürme sind schön und gut, aber sie greifen zu kurz, gerade im Kindesschutz, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vielmehr brauchen wir in der Fläche bestmögliche Bedingungen durch differenzierte und zugleich kooperierende Hilfesysteme. Hier unterscheiden wir uns begründet im Ansatz von der Union. Was nützt ein einzelnes Projekt bezüglich einer notwendigen Qualität von Hilfen in der Breite eines Flächenlandes wie Rheinland-Pfalz, liebe Kolleginnen und Kollegen? Diese Frage muss erlaubt sein. Wir haben daher in der Ampelkoalition einen Antrag verfasst, der aufzeigt, wo wir stehen und wo wir im Kindesschutz die Schwerpunkte setzen wollen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit den lokalen Kinderschutznetzwerken seit 2008 wurde unter stetiger Weiterentwicklung eine verbindliche fachliche Vernetzung und Austauschplattform für die verschiedensten Professionen geschaffen. Die Qualifizierung der Fachkräfte in Fragen der Diagnostik und der Beobachtungskompetenz ist ein weiterer wichtiger Baustein im Kindesschutz. Ich erinnere an den Pakt gegen sexuelle Gewalt und die IstanbulKonvention, die die Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt ins Zentrum rückt und dabei – das ist ganz wichtig – insbesondere die Einbeziehung der Familiensysteme, in denen Gewalt passiert, mit im Blick hat. In diesen Kontext gehören nicht zuletzt die Kinderinterventionsstellen für Kinder und Jugendliche mit Gewalterfahrungen in engen sozialen Beziehungen. Die fallbezogene und interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Institutionen, mit Jugendämtern, der Jugendhilfe, der Polizei, der Justiz, den Einrichtungen aus Therapie und Psychologie und der Rechtsmedizin sind hier von zentraler Bedeutung, und sie sind systemimmanent, liebe Kolleginnen und Kollegen. An 18 Standorten gibt es im Land Kinderschutzdienste, die vor Ort vieles an Hilfeinfrastruktur abdecken und die vor allem gut erreichbar sind. Das ist ein ganz wichtiger Aspekt, wenn wir uns gerade mit Fragen von Missbrauch und sexueller Gewalt befassen. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unser Antrag betont klare Anforderungen an die Kindesschutzpolitik. Dazu gehören der Pakt gegen sexualisierte Gewalt, fachlich fundierte Schutzkonzepte, ob in der Kita, der Schule, in außerschulischen Einrichtungen, in Vereinen und ebenso im Sinne der Prävention die Sensibilisierung und Weiterbildung haupt- und ehrenamtlicher Kräfte in der Jugendarbeit sowie – auch ein ganz zentraler Aspekt – die übergreifende Qualifizierung im Bereich der Kindeswohlgefährdung. Perspektivisch sollte gegebenenfalls geprüft werden, ob die Curricula in Ausbildungsgängen wie der Pädagogik, der Sozialarbeit, der Medizin, Justiz, Polizei und weiteren, für den Kindesschutz relevanten Berufsfeldern, angepasst werden müssen. Auch sollte überlegt werden, ob zusätzlich Kinderschutzdienste im Sinne eines flächendeckenden Hilfeangebots auszubauen sind. Insgesamt hat die Beantwortung der Großen Anfrage der CDU-Fraktion gezeigt – Herr Wäschenbach hat darauf hingewiesen –, wir sind im Kindesschutz gut aufgestellt. Ich möchte an dieser Stelle allen, die sich täglich für den Schutz von Kindern und Jugendlichen einsetzen, Danke sagen. Diese nicht einfache und emotional herausfordernde Arbeit verdient unsere ausdrückliche Anerkennung. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich glaube, ich habe es schon einmal gesagt. (Glocke des Präsidenten) Ich habe 15 Jahre in der Jugendhilfe gearbeitet, und mir sind solche schrecklichen Fälle nicht unbekannt. Ich weiß, was es emotional mit den Kolleginnen und Kollegen in der Jugendhilfe unter anderem macht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte abschließend feststellen, lassen Sie uns in dieser Debatte die Debatte nicht darüber führen, wie die Einrichtung heißt. Lassen Sie uns lieber darüber sprechen, wie wir in guter Abstimmung und mit gebündelter interdisziplinärer Kompetenz den Schutz von Kindern und Jugendlichen flächendeckend und innerhalb der bestehenden Strukturen stärken und weiterentwickeln. Das ist aus meiner Sicht effizienter und zielgerichteter, als eine reine Symboldiskussion über ein sicherlich interessantes Modell zu führen. (Glocke des Präsidenten) Insofern werbe ich darum, den umfassenden Antrag der Regierungskoalition zu unterstützen und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordnete Stuppy.

Diese Rede einzeln zitieren

Lisett Stuppy GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörende! Wir haben als Abgeordnete und als Parlament gezeigt, dass uns das Thema „Sexualisierte Gewalt“ und der Schutz für die Betroffenen ein verdammt wichtiges Anliegen sind. Wir haben Plenardebatten geführt, zwei Befassungen im Ausschuss gehabt und eine wirklich erfolgreiche, informative Anhörung im Ausschuss mit Akteurinnen und Akteuren des Kinderschutzes durchgeführt. Wir haben uns alle für den Schutz von Kindern, das Kindeswohl, die Prävention, die bestmögliche Versorgung, die kindgerechte Begleitung und eine behutsame Aufklärung ausgesprochen und eingesetzt. Unsere Kinder zu schützen, ist eines der wichtigsten Themen. Deshalb ist hier im Plenum genau der richtige Platz dafür; (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) denn das Thema „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder“ bedarf einer gesamtgesellschaftlichen Aufmerksamkeit in der Politik, in den Institutionen und in den Familien. Da ist die Kampagne des Bundesfamilienministerium und der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs ein weiterer Baustein: „Schieb den Gedanken nicht weg!“ heißt die Kampagne. Sie ist so treffend. Immer noch 85 % halten es für unwahrscheinlich oder gar ausgeschlossen, dass sexualisierte Gewalt in ihrer eigenen Familie passiert oder passieren kann. Hier müssen wir ansetzen und einen Perspektivenwechsel erreichen. Sehr geehrte Damen und Herren, Rheinland-Pfalz ist Vorreiterin bei der Prävention mit dem Landeskinderschutzgesetz, mit den lokalen und kommunalen Netzwerken, der Früherkennung und den familienunterstützenden Beratungsstellen, mit 18 Kinderschutzdiensten, sogar mit bald 19 Standorten im ganzen Land verteilt, im Norden und Süden, in Städten und ländlichen Regionen. Das ist einzigartig. Ein Childhood-Haus in Mainz ist mir da zu wenig. Von einem Pilotmodell weit weg in Trier, der Pfalz oder Altenkirchen würden Kinder nicht profitieren. Die grüne Fraktion betont deshalb, dass dezentrale Angebote dort, wo Kinder leben, sich die Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner kennen und feste personelle Strukturen gewachsen sind, am besten zusammenwirken. Bei der Anhörung wurde auch deutlich, dass die Ziele der ChildhoodHäuser sehr gut sind. Die Maßnahmen bei der Interventionsarbeit sind richtig gut. Es hilft bei einer behutsamen Aufklärung. Es hilft, dass das Wohl des Kindes im Mittelpunkt steht. Ich finde, darauf können wir aufbauen; denn diese Aspekte sind in unserer Struktur, einer wirklich qualitativ sehr guten Struktur, vorhanden. Das haben die Befragten in der Anhörung auch deutlich bestätigt. Diese Struktur von Prävention, Intervention und Nachsorge gilt es zu schätzen und zu stärken. Die Kinderschutzdienste sind einfach eine unheimlich wichtige Säule, die das Land stärken und ausbauen wird. Das zeigt auch der Haushalt des Familienministeriums für die Jahre 2023/2024. Hier wird ein Schwerpunkt gesetzt. An dieser Stelle vielen Dank dafür; (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) denn ja, wir wollen den Kinderschutz für eine bestmögliche Unterstützung von Anfang an für Eltern, Kinder und Einrichtungen stärken und ausbauen. Dazu gehören Schutzkonzepte überall da, wo Kinder lernen, spielen oder toben und Fachkräfte sind, die immer wieder mit den neuesten Informationen geschult und sensibilisiert werden in allen Bereichen und bei allen Akteurinnen und Akteuren, die mit Kinderschutz zu tun haben. All diese Themen sind im Alternativantrag der Ampelkoalition enthalten. Jetzt ist wichtig, dass wir schnelle Entscheidungen vermeiden. Daher ist der Prozess zum Pakt gegen sexualisierte Gewalt, welcher das Familienministerium gestartet hat, genau der richtige Ansatz. Die Koordinierungsstelle für den Pakt hat ihre Arbeit schon in diesem Jahr aufgenommen. Für den folgenden Prozess stehen 500.000 Euro in den nächsten zwei Jahren zur Verfügung. Wir brauchen ein durchdachtes Gesamtkonzept, welches auch unter Beteiligung der Zivilgesellschaft, den Trägern, den Expertinnen und Experten bei den Hilfsangeboten und von den Betroffenen selbst erarbeitet wird; denn wir alle wollen Kinder und Jugendliche effektiv und vor allem nachhaltig schützen. Ihre Sicherheit und das Aufwachsen ohne Gewalt stehen an oberster Stelle. Vielen herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Frisch.

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Frisch AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sexueller Missbrauch von und sexualisierte Gewalt an Kindern sind abscheuliche Verbrechen, die mit aller Härte verfolgt und bestraft werden müssen. Genauso wichtig ist es, dass den Betroffenen schnellst- und bestmöglich geholfen wird und sie dabei nicht mehr Folgebelastungen erfahren als unbedingt nötig. Das gilt insbesondere in Ermittlungs- und Strafverfahren, in denen Kinder als Opfer oder auch als Zeugen vernommen werden müssen, manchmal sogar mehrfach. Zum Glück verfügt Rheinland-Pfalz schon heute über eine gute regionale Grundstruktur im Kinderschutz. Vor allem die lokalen Kinderschutzdienste, Jugendämter und Jugendhilfeorganisationen in freier Trägerschaft leisten hier ganz im Sinne des Kindeswohls eine wertvolle Arbeit vor Ort. Dafür gebührt ihnen unser besonderer Dank. Trotzdem sollten wir immer wieder darüber nachdenken, wie die vorhandenen Strukturen entlastet, unterstützt und gegebenenfalls auch ergänzt werden können. Gerade beim schwierigen und hochkomplexen Thema der Verfahrens- und Prozessbegleitung von Kindern nach sexuellem Missbrauch erscheint dies sinnvoll. Der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion geht daher in die richtige Richtung. Die Vorteile eines interdisziplinär ausgerichteten Childhood-Hauses liegen auf der Hand: kindgerechte Anhörungs- und Untersuchungsmöglichkeiten sowie Nachsorge und Beratungsangebote vor Ort und aus einer Hand. Dazu eine zentrale Kompetenzbündelung, die die Verbesserung von Kooperationen und Netzwerkarbeit ermöglicht und so insgesamt eine höhere Professionalität und Qualität im Kinderschutz verspricht. Die besondere Ausrichtung der Childhood-Häuser auf die Perspektive der oftmals traumatisierten Kinder ist ebenso positiv wie der mögliche Entlastungseffekt für die Ermittler. Wir nehmen aber auch die in der Anhörung der Staatsanwaltschaft vorgebrachten Bedenken sehr ernst. Gerade in einem so hochsensiblen Deliktbereich sind rechtssichere Ermittlungs- und Strafverfahren essenziell. Nicht selten spielt der Vorwurf einer möglichen Beeinflussung von Zeugen eine Rolle. Diese Gefahr würde bei einer Vernehmung im Childhood-Haus jedenfalls nicht kleiner werden. Außerdem richtet sich die behördliche Zuständigkeit in der Regel nach dem Tatort, wobei die wichtige Erstvernehmung durch die Polizei fast immer am Wohnort des Opfers erfolgt. Genau hier liegt unser Hauptkritikpunkt am Antrag der CDU. In Ihrem Beschlussvorschlag ist lediglich die Rede von einem Childhood-Haus für Rheinland-Pfalz, wahrscheinlich angesiedelt in der Universitätsmedizin in Mainz. Die baulichen und finanziellen Startvoraussetzungen scheinen dort jedenfalls gegeben zu sein. Andererseits würde eine singuläre und zudem örtlich begrenzte Modelleinrichtung in Mainz kaum Vorteile in der Fläche mit sich bringen. Hier entstünde eher eine Art Exklusivangebot für Kinder und Behörden aus der Region als ein Kinderschutzzentrum für ganz Rheinland-Pfalz. In der Diskussion im Fachausschuss hat die CDU-Fraktion zwar angedeutet, dass das erste Haus in Mainz lediglich der Startschuss für den Aufbau eines flächendeckenden Netzes lokaler Childhood-Häuser in ganz Rheinland-Pfalz bedeuten soll. Im vorliegenden Antrag der Union ist davon jedoch keine Rede. Insbesondere fehlt ein klares Konzept, wie ein solches Childhood-Netzwerk landesweit aussehen soll, wie es personell und finanziell ausgestattet werden könnte und wie es sich in die bereits bestehenden Kinderschutzangebote integrieren ließe, ohne dass teure Doppelstrukturen entstünden. Insofern ist der CDU-Antrag weder zu Ende gedacht noch zielgenau und aus unserer Sicht verbesserungsbedürftig. Mit unserem Änderungsantrag fordern wir daher eine Abwandlung der grundsätzlich guten Idee. Das von uns vorgeschlagene überregionale und interdisziplinäre Kompetenzzentrum für Kinderschutz, das sich mit seinen Hilfsangeboten einerseits am Konzept der Childhood-Häuser orientiert, darüber hinaus aber auch eine Fachberatung und eine Schnittstelle für alle Akteure der Jugendhilfe schafft, vermeidet die genannten Probleme und bietet einen echten Mehrwert für alle. Ein solches Zentrum würde zudem erheblich weniger kosten als ein ganzes Netz von Childhood-Häusern, könnte Synergieeffekte heben und wäre nach unserer Überzeugung daher die optimale Lösung für einen noch besseren Kinderschutz im Land. Leider hat die Union ihr im Ausschuss angekündigtes Angebot einer fraktionsübergreifenden Initiative nicht eingelöst. Noch enttäuschender ist das Verhalten der SPD. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Ach ja!) Ihr Alternativantrag ist kaum mehr als ein Aufwärmen des Koalitionsvertrags, setzt keine neuen Impulse und verliert nach stundenlangen Beratungen und einer intensiven Anhörung kein einziges Wort zum Childhood-Konzept. Wir bedauern diese Entwicklung sehr; denn ein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen dieses Hauses wäre ein starkes Zeichen für den Kinderschutz gewesen, das wir gerne unterstützt hätten. Es ist traurig, dass selbst bei einem solchen Thema parteipolitische Interessen offensichtlich im Vordergrund stehen. So bleibt uns jetzt nur die Bitte, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die Fraktion der FDP spricht Abgeordneter Weber.

Diese Rede einzeln zitieren

Marco Weber FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Wäschenbach, ich darf Ihnen für die FDP-Fraktion noch einmal Danke sagen, dass Sie das Thema mit der Fraktion im Ausschuss platziert haben bzw. auch im Plenum platzieren. Ich möchte den Einstieg so wählen, dass es mir, wenn man sich näher mit dem Thema „Kindesschutz und sexualisierte Gewalt“ beschäftigt und sich auch einmal in anderen Bundesländern informiert – ich bringe jetzt nur einfach einmal das Beispiel Nordrhein-Westfalen und das, was dort in den letzten zwei Jahren offenkundig gemacht worden ist und was dort an sexualisierter Gewalt an Kindern zu Tage tritt –, als Vater von drei Kindern manchmal den Magen umdreht und mir die Beine schlottern. Wenn wir heute innerhalb einer halben Stunde das Thema hier abarbeiten, muss ich Ihnen sagen, in Vorbereitung auf dieses Thema bin ich erschrocken – zutiefst erschrocken – über das, was in Deutschland und in der Welt passiert. Das als Einstieg in die Debatte. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Weiterentwicklungsmöglichkeiten des Kinderschutzes und des Kindeswohls haben wir in der politischen Debatte schon sehr häufig in diesem Parlament begleitet. Meine Fraktion und ich halten es für elementar, dass dieses Thema ständiger Teil der gesellschaftlichen und politischen Debatte ist. Jeder weitere Diskurs, jede Verbesserung bringt uns dem besten Kindesschutz ein Stück näher. Wenn ich in das Auditorium blicke, wird dieses Ziel bei den meisten auf Unterstützung treffen; denn eines ist klar, jeder Fall von sexualisierter Gewalt gegen Kinder ist einer zu viel. Sehr geehrter Kollege Wäschenbach, ich bin Ihnen grundsätzlich dankbar, dass Sie das Thema auch heute wieder so dargestellt haben. Im Rahmen der Anhörung im Familienausschuss haben wir uns gemeinsam umfangreich informieren lassen. Allerdings müssten auch Sie Ihre Schlüsse daraus gezogen haben – Sie haben den Anzuhörenden Brauer angesprochen – und erkennen, dass die Errichtung von Childhood-Häusern der falsche Weg ist. Sie haben auch heute von einem Haus gesprochen. Im Ausschuss war in der Diskussion Ihrer Aussage gemäß die Zielsetzung, bis zu 17 Childhood-Häuser in Rheinland-Pfalz zu errichten. Sie argumentieren mit Beispielen aus anderen Bundesländern, aber Sie erwähnen dabei nicht, dass deren Kinderschutzsysteme anders funktionieren. Ich erinnere Sie gerne daran, dass wir im Jahr 2008 als erstes Bundesland ein umfangreiches Landeskinderschutzgesetz auf den Weg gebracht haben. Durch die Etablierung lokaler Netzwerke wurde eine wichtige dezentrale Austauschplattform auf kommunaler Ebene – auf kommunaler Ebene – geschaffen. Fachkräfte aus allen relevanten Bereichen – Polizei, Justiz, Jugendhilfe und Jugendämter, Kinderschutzdienste der Jugendsozialarbeit sowie aus dem medizinischen Bereich – arbeiten in Rheinland-Pfalz gemeinsam und strukturiert – gemeinsam und strukturiert – miteinander. Dieses interdisziplinäre Konzept wurde bis heute systematisch weiterentwickelt. Ganzheitlich gedacht sind Ermittlungsverfahren sowie Strafverfolgung ein wichtiger Teil des Kindesschutzes. Ihrem Antrag zufolge muss eine Befragung von kindlichen Opferzeugen durch besonders geschultes Fachpersonal erfolgen. Da gebe ich Ihnen recht. Es ist aber ein Denkfehler, dass das nur in Childhood-Häusern erfolgen kann. Der Anzuhörende Brauer hat ausführlich dargestellt, dass das in Rheinland-Pfalz in sehr vielen Einrichtungen auch erfolgt. Zentral ist eine am Kindeswohl ausgerichtete und durch eine kompetente Fachkraft vorgenommene Vernehmung, die auf ein Mindestmaß reduziert wird. Sie muss aber stattfinden, um dann die Strafverfolgung weiter rechtskonform durchführen zu können. All das wird durch die Mechanismen und die Ausstattung bei Polizei und Staatsanwaltschaften gewährleistet. Sehr geehrter Herr Frisch, ich will Ihnen und Ihrer Fraktion nicht absprechen, sich nicht um das Wohl von Kindern zu sorgen. Dennoch muss ich feststellen, dass auch Ihr Antrag wieder einmal das Ziel verfehlt. Wir nehmen zur Kenntnis, dass auch Sie die seit Jahren gut etablierten und insbesondere regional ausgestalteten Kinderschutzstrukturen erkennen, was Sie auch eben gesagt haben. Im gleichen Atemzug wollen Sie dieses Konzept aufbrechen, indem Sie ein zentralistisches Kompetenzzentrum parallel errichten wollen. Sie wollen das als Ergänzung verkaufen, verlieren dabei aber aus dem Auge, dass RheinlandPfalz ein Flächenland ist und diese lokalen Einrichtungen ein Höchstmaß an Komfort und Dienstleistungen erbringen. Dezentrale, lokale Netzwerke ist hier das Stichwort. Das ist also eine teure Ergänzung, (Glocke des Präsidenten) die den Mehrwert für einen adäquaten Kinderschutz nicht merklich steigert. Das kann nicht die Lösung sein. Vielen Dank. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für eine Kurzintervention hat Abgeordneter Frisch das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Frisch AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Marco, auch Dir danke, dass Du gewürdigt hast, (Unruhe bei der SPD) dass wir uns selbstverständlich für den Kinderschutz wie viele andere in diesem Haus einsetzen, auch wenn wir vielleicht andere Vorstellungen haben, was der optimale Weg dazu ist. Nur an einem Punkt muss ich Dich korrigieren. Das kann so nicht stehenbleiben. Es liegt offensichtlich bei Dir ein Missverständnis darüber vor, was ein Kompetenzzentrum ist. Es geht gerade nicht darum, irgendetwas zu zentralisieren, sondern unsere Überlegung respektiert gerade die Eigenständigkeit und die gute Arbeit der Menschen vor Ort, die sich mit dem Kinderschutz beschäftigen. Es geht darum, eine Stelle zu schaffen, die die guten Ideen und Ansätze der Childhood-Häuser in einem modellhaften Beispiel zeigt, und die dort vorhandenen und noch zu entwickelnden Kompetenzen multiplikativ an andere weiterzugeben. So etwas haben wir im Bereich der Schulen, im Bereich der Inklusion sehr oft. Der Gedanke war, so etwas auch hier zu implementieren. Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass das keine Doppelstruktur wäre, die auch wir vermeiden wollen, weil die mit sehr hohen finanziellen Mitteln verbunden wäre. Du hast darauf hingewiesen. Das soll nicht passieren. Wir hätten dann aber eine Art Kompromiss, bei dem wir auf der einen Seite die positiven Aspekte der Childhood-Häuser nutzen könnten, ihre Kompetenzen auch anderen zuweisen könnten, ohne dass wir auf der anderen Seite, wie von der CDU zumindest angedacht, eine riesige Doppelstruktur aufbauen würden. Insofern glaube ich, hast Du das nicht ganz richtig verstanden. Vielleicht könntet Ihr doch noch einmal überlegen, ob Ihr unserem Antrag in diesem Sinne zustimmt. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Zur Erwiderung hat Abgeordneter Weber das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Marco Weber FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender und Lehrer a. D. Frisch, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Oberlehrer! – Weitere Zurufe von der SPD) wissen Sie, ich komme tief aus der Eifel. Ich komme wirklich tief aus der Eifel aus einer Landwirtschaftsfamilie. Erst einmal haben mir aber meine Eltern beigebracht – dafür brauche ich keine Schulung und muss dafür nicht irgendwelche Büros und Kommunikationstrainer konsultieren –, dass ich Anstand und Manieren ansatzweise beherrsche. Das, was Sie jetzt zum dritten Mal in diesem Saal gemacht haben und jetzt auch dreimal in Ihrer Rede: Sie haben mich persönlich mit Du angesprochen. Ich mache hier an der Stelle – – – (Abg. Michael Frisch, AfD: Das hast Du mir angeboten! Hast Du das wieder vergessen?) Wir sind nicht zusammen in die Schule gegangen, und wir haben auch keine Party zusammen gefeiert. Wir stehen nicht ansatzweise in irgendeiner Beziehung. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe mich im letzten Plenum von Ihrem Parlamentarischen Geschäftsführer als „Heuchler“ betiteln lassen. (Abg. Michael Frisch, AfD: Was?) Diese Manieren, die Sie meiner Person gegenüber an den Tag legen, verbitte ich mir. (Zurufe von der AfD) Wenn Sie keine Umgangsformen mir gegenüber einhalten und respektieren können, sage ich Ihnen: Dann sind auch Sie ein Heuchler (Zurufe von der AfD –

Diese Rede einzeln zitieren

Damian Lohr AfD

Unparlamentarisch!) bzw. eine Person, die Umgang und Form nicht wahren kann. (Abg. Michael Frisch, AfD: Zur Sache, Herr Kollege! Zur Sache!) Daher: Ich bin für Sie nicht „Du“, und ich bin für Sie nicht „Marco“. – Punkt 1. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Frisch AfD

Unglaublich!) Zu dem zweiten Punkt, Herr Frisch: Ich habe in dem Redebeitrag dargelegt, wie die FDP-Fraktion Ihren Alternativantrag bewertet. Wir bleiben dabei, dass Ihr Alternativantrag für uns als FDP-Fraktion, aber auch als Koalition (Abg. Benedikt Oster, SPD: So ist es, Marco!) keine Alternative ist. Das müssen Sie respektieren. Da können Sie noch so viel Werbung machen und versuchen, auf uns einzureden. (Glocke des Präsidenten) Ihre Alternative ist für uns in Rheinland-Pfalz keine Alternative, und sie wird es auch in Deutschland nicht werden. (Starker Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der SPD: So ist es! –

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Frisch AfD

Peinlich, peinlich! – Zurufe der Abg. Dr. Jan Bollinger und Joachim Paul, AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die FREIEN WÄHLER spricht Abgeordnete Jeckel. (Vereinzelt Unruhe im Hause)

Diese Rede einzeln zitieren

Lisa-Marie Jeckel FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wie wir von meinen Vorrednern hören konnten, sind wir uns wenigstens in einer Sache einig: dass der Kinderschutz und das Kindeswohl und alle beteiligten Vereine, Institutionen und Initiativen, welche sich diesem wichtigen Anliegen verschrieben haben, zu unterstützen sind und weiter ausgebaut werden sollen. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Nicht nur in anderen EU-Ländern, auch die Erfahrungen in den anderen Bundesländern haben gezeigt, dass alle Beteiligten durch die ChildhoodHäuser gelernt haben, besser miteinander zu arbeiten und ihre verschiedenen Schwerpunkte und Sichtweisen ineinandergreifen zu lassen. Die Staatsanwaltschaft in München zum Beispiel war von dem Konzept begeistert. Die Organisationen sehen hierin eine erhebliche Verbesserung für den weiteren Ausbau der Arbeit, gerade mit dem Fokus auf das Kindeswohl. Das Kindeswohl ist es doch, was an erster Stelle stehen sollte. Das Argument, man benötige in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz ein breit aufgestelltes Netz an Prävention und Eingriffsmöglichkeiten, ist nicht von der Hand zu weisen. Die bisherigen Strukturen sind noch nicht vollständig ausgebaut, und die Potenziale sind nicht annähernd ausgeschöpft. Warum eigentlich nicht? War das Thema unserer Landesregierung bisher nicht so wichtig? Frau Stuppy, wie lange sind die Grünen in Rheinland-Pfalz schon in der Regierung? Sie sagten, wir sollen keine schnellen Entscheidungen treffen. Wie lange genau sollen wir denn noch warten mit einer Entscheidung, den Kinderschutz zu verbessern? (Beifall der FREIEN WÄHLER und der CDU) Nun gut. Die Frage, mit der wir uns heute beschäftigen, ist also, ob wir erst einmal die vorhandenen Strukturen ausbauen sollten, bevor wir etwas Neues wagen. Warum aber überhaupt dieses Entweder-oder? Wieso sollten wir nicht beides umsetzen? Das Argument, ein Childhood-Haus würde für RheinlandPfalz nicht in der Fläche funktionieren, ist für mich absolut nicht ausreichend, um den Kindern, denen es hier im Umfeld schon helfen würde, die Hilfe zu versagen. Also, Herr Simon, Sie fragten nach dem Nutzen. Ja, was nützt es, wenigstens schon einmal den Kindern rund um Mainz besser helfen zu können als vorher? Ich meine, einmal ehrlich, habe ich das richtig verstanden? Eines der Argumente, das immer wieder im Raum stand, war, nur weil man nicht allen Kindern auf einmal mit einer solch großartigen Einrichtung wie einem Childhood-Haus helfen kann, sollten wir lieber keinem helfen? Überspitzt dargestellt: Nur weil man nicht alle Ertrinkenden retten kann, rettet man also lieber gar keinen? (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU) Diese Logik erschließt sich mir nicht. Ja, man kann mit Argumenten der Finanzierung kommen, dass man das Geld lieber in den flächendeckenden Ausbau stecken sollte. Der erste Schritt für ein noch weiter verbessertes Kindeswohl wird uns aber doch wirklich sehr leicht gemacht, auch finanziell. Außerdem ist das sowieso Sparen am falschen Ende. Wenn man mal eben 1,7 Millionen Euro für eine höchst zweifelhafte App rausschmeißen kann, sollte man wirklich nicht knauserig sein, wenn es um den Schutz unserer Kinder geht. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU) Die Finanzierung für das erste Haus in Mainz wird uns durch die Stiftung und Spenden wirklich leicht gemacht. Räumlichkeiten stehen auch schon zur Verfügung. Es muss kein ganzes Gebäude neu errichtet werden. Den ersten Schritt würden wir also sehr leicht unternehmen können. Beginnt eine Reise nicht immer mit dem ersten Schritt? Das Ziel sollte es natürlich sein, flächendeckend das Kindeswohl in Rheinland-Pfalz zu verbessern. Dabei ist die Einrichtung eines ersten Childhood-Hauses ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU) Ein weiterer Schritt ist sicherlich getan, wenn wir die Maßnahmen aus dem Alternativantrag der Regierungsparteien umsetzen. Ich finde es richtig, die bestehenden Systeme zu stärken und die Maßnahmen zum Kinderschutz, die wir schon haben, zu optimieren, aber noch einmal: Wir können es besser machen als nur das. Es muss kein Entweder-oder sein. Das eine schließt das andere nicht aus. Vielmehr müssen wir die Systeme miteinander verzahnen. Childhood-Häuser würden dabei eine Ergänzung und Weiterentwicklung der schon bestehenden Strukturen sein. Die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion sieht in den Häusern eine Komplettierung, eine Erweiterung und keine Konkurrenz zum bisherigen System. Wieso sollte man nicht die Kompetenzen an einem Ort bündeln? Wieso nicht das Kindeswohl voranstellen und Zeit und Aufwand für alle Beteiligten einsparen und zugleich, was das Allerwichtigste ist, für die Betroffenen, für unsere Kinder die Gefahren einer Retraumatisierung reduzieren? Also, ein Childhood-Haus in Mainz. Wir haben die Räume. Die Finanzierung steht größtenteils. Der Wille zum Kinderschutz ist da. Was hält uns auf? Politisches Machtspiel? Wieso also sollten wir uns nicht für die Verbesserung des Kindeswohls in Rheinland-Pfalz einsetzen mit einem bereits etablierten System, welches in mehr und mehr anderen Bundesländern bereits äußerst erfolgreich Einzug hält? Wieso sollten wir nicht alle Beteiligten an einen Tisch bringen, die ein gemeinsames Ziel verfolgen, nämlich einen gemeinsamen Ort zu schaffen, an dem sie gemeinsam als Partner auf ein gemeinsames Ziel hinarbeiten können? Klingt für uns FREIE WÄHLER nach einer guten Sache. Das eine schließt das andere nicht aus. Wir unterstützen daher neben dem gestern eingegangenen Alternativantrag natürlich vor allem den Antrag der CDU ausdrücklich (Zuruf von der SPD: Was?) und fordern die anderen Fraktionen dazu auf, sich der gemeinsamen Sache anzuschließen und das Kindeswohl in Rheinland-Pfalz an erste Stelle zu setzen. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU) Ich bitte Sie. Es dient dem Schutz unserer Kinder. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für eine Kurzintervention hat Abgeordneter Simon das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Simon SPD

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Jeckel, den Begriff „Machtspiel“ halte ich an dieser Stelle für völlig unangemessen, (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) weil wir uns eigentlich einig waren, dass uns der Kindesschutz elementar am Herzen liegt. Wir haben eine Infrastruktur im Kindesschutz. Wir müssen daraus keine Glaubensfrage machen. Natürlich können wir immer besser werden. Gerade in einem solchen Bereich müssen wir uns immer überprüfen und optimieren, und wir müssen zielgenauer agieren. Völlig klar, da gibt es überhaupt keinen Dissens. Es ist auch keine Missachtung des Kindesschutzes, wenn wir als Koalition sagen, wir haben bestehende Strukturen und wollen diese im System optimieren, weil wir jede Jugendhilfeeinrichtung fit machen müssen. Dabei nützt es nichts, wenn wir ein tolles Projekt – – – Ich bestreite gar nicht, dass Childhood richtig tolle konzeptionelle Ansätze hat, aber davon können auch andere Ansätze und bestehende Strukturen profitieren. Das ist eher der Ansatz, und dann haben wir, glaube ich, insgesamt für den Kindesschutz mehr getan. Der Begriff „Machtpolitik“ ist an der Stelle, mit Verlaub, nicht ganz angemessen. Danke schön. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Zur Erwiderung hat Abgeordnete Jeckel das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Lisa-Marie Jeckel FREIE WÄHLER

Vielen Dank – Herr Simon, wie gesagt, ich finde es richtig, auch die bestehenden Strukturen weiter auszubauen. (Abg. Marco Weber, FDP: Sehr gut!) Deshalb sollte das eine das andere absolut nicht ausschließen. Wir brauchen trotzdem auch ein Childhood-Haus, zumal es so günstig ist, es hinzustellen. Danke. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Jetzt spricht für die Landesregierung Staatsministerin Binz.

Diese Rede einzeln zitieren

Katharina Binz

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich muss wirklich sagen, ich fand die Debatte der letzten Monate über den Antrag, der von der CDU eingebracht wurde, den wir dann im Ausschuss beraten haben, auch im Rahmen einer Anhörung, wirklich gut, gewinnbringend und angenehm sachlich. Ich hoffe, dass wir die Debatte darüber, wie wir den Kinderschutz in Rheinland-Pfalz weiterentwickeln, weiter in dieser guten, gewinnbringenden und vor allem sachlichen Art und Weise führen. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt ist der gesamten Landesregierung ein ganz bedeutendes Anliegen. Ich glaube, wir alle im Saal teilen die Erschütterung über die steigenden Zahlen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, insbesondere die zunehmende Produktion und Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen im Netz, aber eben auch die Fälle von Missbrauch aus allen gesellschaftlichen Bereichen. Ob es der Sport ist, ob es die Kultur ist, ob es die Familie ist, der Freundschaftskreis der Familie, es macht uns doch deutlich, wir sind als Gesellschaft insgesamt gefordert, mehr hinzuschauen, mehr einzugreifen, auch präventiv tätig zu werden und ganz im Sinne der vorhin bereits zitierten Kampagne „Schieb den Gedanken nicht weg!“, die jetzt auf Bundesebene angelaufen ist, dieses Thema ins Zentrum unseres gesellschaftlichen Bewusstseins zu rücken. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Ich will noch einmal zurückkommen auf die Anhörung, die wir im Familienausschuss hatten. Sie war wirklich gut und wichtig und hat uns in der breiten fachlichen Besetzung wirklich weitergebracht. Herr Wäschenbach, ich würde ein etwas anderes Fazit aus dieser Anhörung ziehen. Ich glaube, die Vertreterin der Childhood Foundation hat sehr gut klargemacht, was das Konzept des Childhood-Hauses ist, und dass das auch ein gutes Konzept ist. Ich finde, es ist in der Anhörung aber auch sehr deutlich geworden, dass dieses Konzept, welches aus dem skandinavischen Raum stammt – also aus Schweden, ganz konkret – und dort in einem ganz besonderen Setting entwickelt worden ist, nicht eins zu eins in andere rechtliche Rahmenbedingungen einzupassen ist. Es ist auch klar geworden, dass sich das Childhood-Haus besonders auf die Begleitung von Kindern und Jugendlichen im Strafverfahren bezieht. Es ist also sozusagen ein Teil der Begleitung von Kindern und Jugendlichen, die Opfer von sexualisierter Gewalt geworden sind. Es ist außerdem klar geworden – das hat sogar die Vertreterin der Childhood Foundation selbst angemerkt –, dass wir in Rheinland-Pfalz schon auf einer besonderen Struktur aufbauen können. Es ist klar geworden, dass es hier zwei unterschiedliche Ansätze gibt. Die Childhood-Häuser arbeiten mit einem sehr zentralisierten Ansatz, wohingegen wir uns in Rheinland-Pfalz schon seit dem Jahr 2008 auf den Weg gemacht haben, einen dezentralisierten Ansatz auszubauen. An dieser Stelle wollen wir weiterarbeiten. Die Vertreterin der Childhood Foundation hat dazu gesagt, diese Frage der Dezentralität stellt sich jetzt ganz konkret überall dort, wo in den letzten Jahren Childhood-Häuser aufgebaut worden sind, nämlich dass man Schwierigkeiten hat, diesen zentralen Ansatz in die Fläche zu übersetzen. Ich finde, das ist ein wichtiger Punkt, den man nicht einfach so wegwischen kann. Wir wollen in Rheinland-Pfalz dauerhaft noch wirksamere Prävention, eine flächendeckende kindgerechte Intervention und Nachsorge in Fällen von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen erreichen. Deshalb haben wir uns im Koalitionsvertrag vorgenommen, den „Pakt gegen sexualisierte Gewalt“ als einen ressortübergreifenden, fachbereichsübergreifenden Pakt aufzulegen. Der Antrag der Ampel verweist genau auf diesen Pakt. Was haben wir vor? Wir haben in diesem Jahr die Geschäftsstelle eingesetzt, und Anfang des Jahres wollen wir die Strukturen aufstellen. Wir wollen natürlich – ich habe gesagt, es soll ein ressortübergreifender Pakt werden – alle beteiligten Ressorts in die Erarbeitung des Pakts einbinden. Wir brauchen aber auch eine Kommission von Fachkräften, die wir im Jahr 2023 ins Leben rufen werden. Hier werden vorhandene Strukturen zusammengeführt. Wir wollen die Lücken im System finden und benennen und dann gebündelt Vorschläge vorbringen. Das finde ich ganz, ganz wichtig. Teil einer solchen ganzheitlichen, systemischen Vorgehensweise muss auch bedeuten, dass wir Betroffene als Erfahrungsexpertinnen und Erfahrungsexperten einbeziehen. Auch das ist geplant im „Pakt gegen sexualisierte Gewalt“, und es ist ein ganz, ganz wichtiger Bestandteil, dass wir immer auch diese Betroffenenperspektive einbeziehen. Die Betroffenen wollen beteiligt werden, sie wollen mitgestalten, und wir brauchen ihre Perspektive, um unsere Strukturen dauerhaft zu verbessern. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Der Pakt wird es uns in Rheinland-Pfalz ermöglichen, dass wir individuelle Lösungen finden, aber auch unsere bestehenden Strukturen des Kinderschutzes künftig noch weiter stärken. Dabei möchte ich noch einmal auf die Anhörung zurückkommen, die gezeigt hat, dass wir in Rheinland-Pfalz einen Teil des Weges schon gegangen sind. Ich habe es eben gesagt, seit 2008 geht das Land Rheinland-Pfalz mit der Verabschiedung des Landeskinderschutzgesetzes diesen Weg konsequent voran, die Strukturen flächendeckend auszubauen, dabei natürlich immer wieder an die Gegebenheiten anzupassen und auch weiterzuentwickeln. Das müssen wir auch in Zukunft tun. Dazu gehört für uns ganz klar, wir müssen diesen Pakt mit der Umsetzung der Istanbul-Konvention stark vernetzen; denn diese beiden Themen gehören untrennbar zusammen. Deshalb müssen wir auch schauen, dass wir besser zusammenkommen und diese beiden Themen besser miteinander vernetzen. Zum Schluss möchte ich sagen, Herr Wäschenbach, ich glaube, wir vertun uns keine Chance, sondern wir können heute die Chance ergreifen, in dieser guten und sachlichen Diskussion, wie wir sie in den letzten Monaten geführt haben, weiterhin gemeinsam auf einer Ebene für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Rheinland-Pfalz zu arbeiten. Dazu biete ich Ihnen die Zusammenarbeit an. Lassen Sie uns das machen, und dann vertun wir uns heute keine Chance, sondern wir nutzen sie. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Zu einer Kurzintervention hat Abgeordneter Wäschenbach das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Wäschenbach CDU

Sehr geehrte Frau Ministerin Binz! Ich habe mir gerade auf die Schnelle noch einmal die Folien von der Childhood Foundation angesehen. Das, was Sie vermissen, finde ich aber genau dort, dass man nämlich einen interdisziplinären und vernetzten Ansatz hat und auf jeden Fall auch die Strukturen mit dem Kinderschutzdienst und den Kinderschutzbund-Organisationen, die wir in Rheinland-Pfalz haben, sowie auch den von Ihnen jetzt neu angesprochenen Pakt durchaus einbeziehen kann. Also, ich sehe nach wie vor nicht, weshalb man das eine tut und das andere lässt, wie die Kollegin Jeckel es vorhin deutlich gesagt hat. (Beifall der CDU) Wie gesagt, das eine schließt das andere nicht aus. Das können wir nicht verstehen. Ja, wir brauchen auch die Verbesserung in der Zivilgesellschaft, die Sie angesprochen haben. Wir brauchen die Verbesserung bei den 16 Kinderschutzdiensten, und wir brauchen die Verbesserung bei den 23 Verbänden der Kinderschutzbünde. Ich bin gespannt, wie wir den Pakt gegen die sexualisierte Gewalt, den Sie heute erstmalig auch in gewissen Strukturen vorgestellt haben, künftig gestalten werden. Auch dieser Pakt ersetzt nach unserer Auffassung das Childhood-Haus nicht. (Beifall der CDU) Ein Haus ist zu wenig, das ist klar. Das haben wir auch von Anfang an gesagt, vielleicht nicht deutlich genug, aber an die Zahl 17, von der Marco Weber vorhin gesprochen hat, kann ich mich nicht erinnern. Ich wüsste nicht, dass wir das einmal gesagt hätten. Wichtig ist aber doch, dass wir einmal anfangen. Wir haben doch jetzt die Möglichkeit anzufangen. (Beifall der CDU –

Diese Rede einzeln zitieren

Ellen Demuth CDU

Ja!) Wir glauben auch nicht, dass das Thema heute dauerhaft begraben ist. Auf kurz oder lang wird es bundesweit Childhood-Häuser geben. Vielleicht kann dann die Ampel über ihren Schatten springen. Wir werden jedenfalls das Thema „Childhood in Rheinland-Pfalz“ auch weiterhin auf der Agenda halten. (Beifall der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Eine Erwiderung wird nicht gewünscht. Aufgrund der Redezeit der Regierung würden den Fraktionen noch 90 Sekunden zur Verfügung stehen. – Ich sehe, davon wird nicht Gebrauch gemacht. Damit kommen wir in das Abstimmungsverfahren. Es liegt ein Änderungsantrag der AfD vor, über den entsprechend unserer Geschäftsordnung nur abgestimmt werden kann, wenn der Antragsteller des ursprünglichen Antrags, also die CDU-Fraktion, dieser Abstimmung zustimmt. – Sie stimmt nicht zu. Damit stimmen wir über den Änderungsantrag der AfD nicht ab. Wir stimmen daher nun unmittelbar über den Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/3377 – ab. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der FREIEN WÄHLER und der AfD abgelehnt. Wir stimmen nun über den Alternativantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/4807 – ab. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER gegen die Stimmen der CDU und der AfD angenommen. (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Das sind keine Machtspielchen hier!) Ich rufe auf: AKTUELLE DEBATTE Die Herausforderung gemeinsam bewältigen: Aufnahme von Geflüchteten in Rheinland-Pfalz auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/4760 – Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordneter Winkler.

Diese Rede einzeln zitieren

Josef Winkler GRÜNE

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 24. Februar dieses Jahres startete Russland seinen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Es gibt kaum einen Tag ohne entsetzliche Nachrichten von schwersten Menschenrechtsverletzungen. Menschenleben, Lebensgrundlagen, Häuser und Infrastruktur wurden zerstört, und Familien werden auseinandergerissen. Nun muss die Ukraine sich der nächsten großen Herausforderung stellen. Es ist bald Winter, und die Energieinfrastruktur ist größtenteils schwer beschädigt. Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer sind geflohen, etwa die Hälfte davon sind Kinder. Außerdem tobt in Syrien weiterhin eine der größten humanitären Krisen unserer Zeit. Im Bürgerkriegsland Syrien sind Kinder und ihre Familien ständig in Gefahr. Es gibt nur wenige Orte auf dieser Welt, wo Kinder so häufig und andauernd um ihr Leben fürchten müssen. Auch hier haben Millionen Menschen das Land verlassen, und jeden Tag fassen viele weitere den Entschluss zu fliehen. Die politische Unsicherheit in Afghanistan und der Niedergang der Wirtschaft dort haben vielen Familien ihre Lebensgrundlage genommen. Verschärft wird die Lage durch eine extreme Dürre. Es gibt kaum Wasser, die Ernten fallen sehr schlecht aus. Zwischen Januar und Juni 2022 zählten die Mitarbeitenden von UNICEF im Land zudem 56 Angriffe auf Schulen sowie elf Angriffe auf Krankenhäuser. Zudem werden die Rechte von Mädchen und Frauen in Afghanistan mit Füßen getreten. Die meisten Menschen aus diesen und aus anderen Krisengebieten fliehen in die angrenzenden Staaten. Sie wünschen sich, bald nach Hause zurückkehren zu können, aber auch Deutschland hat im Jahr 2022 über 1,2 Millionen Menschen vor allem aus diesen Krisenregionen aufgenommen, 54.000 davon in Rheinland-Pfalz. Dies sind mehr Menschen als im Jahr 2015. Es sind ganz klar wieder insbesondere die große Solidarität und die große Hilfsbereitschaft der Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer, die ein gutes Ankommen, eine gute Betreuung und eine sichere Unterbringung von Geflüchteten ermöglichen. Solidarität gehört auch dauerhaft in unseren politischen Ansatz und ist wichtiger Bestandteil der Politik der rheinlandpfälzischen Landesregierung, und das ist auch gut so. Es freut mich sehr, dass Bund, Land und Kommunen in dieser Situation geschlossen und entschlossen agieren. Anders als bei der vorherigen Bundesregierung sind wir uns einig, dass den Menschen schnellstmöglich geholfen werden muss, und zwar ohne dass man sich, wie in den Jahren zuvor, einer eiskalten Arithmetik zur Berechnung von Aufnahmekapazitäten in Relation zur Einwohnerzahl bedient. Seehofer lässt grüßen. (Vizepräsidentin Astrid Schmitt übernimmt den Vorsitz) Nein, dieses Mal reagiert der Bund schnell und hat den Ländern in diesem Jahr noch rund 1,5 Milliarden Euro zusätzlich für die Unterbringung von Flüchtlingen zugesagt. Nach Rheinland-Pfalz fließen etwa 72 Millionen Euro dieser Bundesmittel. Für 2023 sind weitere Mittel zugesagt: 1,5 Milliarden Euro für die Menschen aus der Ukraine und 1,25 für die Menschen aus anderen Ländern. Das Integrationsministerium hat in Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart, dass in diesem Jahr die Kommunen von der eben genannten Summe für Rheinland-Pfalz etwa 80 % bekommen sollen. Das wären also etwa 57,6 Millionen Euro. Die Weiterleitung eines Großteils dieser Mittel an die Kommunen ist sinnvoll und zielführend; denn das Gelingen von Integrationsprozessen hängt im Wesentlichen davon ab, wie die Voraussetzungen dafür in den Kommunen ausgestaltet sind. Das Land wird außerdem einen Puffer für die Kommunen bilden. Es werden in den nächsten Monaten nicht so viele Menschen in den Kommunen verteilt, wie in den Aufnahmeeinrichtungen ankommen, damit die Kommunen Zeit gewinnen, um selbst Kapazitäten aufzubauen. Die Kapazitäten in den Erstaufnahmeeinrichtungen werden um 2.100 Plätze erhöht; bis Jahresende sollten dort bis zu 7.450 Personen unterkommen können. Zudem stellen wir fest, dass ohne diese zusätzlichen Bundesgelder bereits im Doppelhaushaltsentwurf 2023/2024 des Landes im Bereich Migration und Integration eine deutliche Erhöhung der Mittel geplant war und ist, darunter auch für Integrationsmaßnahmen wie Sprachtreffs, ergänzende Kinderbetreuung im Rahmen der Erstorientierungskurse und Feriensprachkurse. All diese Maßnahmen dienen dazu, dass alle Schutzsuchenden bei uns Fuß fassen können und ein sicheres Zuhause finden. Nach dem, was ich gestern von dem einen oder anderen Kollegen gehört habe, möchte ich sagen, niemand verlässt seine Heimat, Familie, Freundinnen und Freunde und das gewohnte Leben ohne triftige Gründe. Das ist nicht Asylmigration, das ist Flucht. Die Ursachen dafür sind in der Regel nämlich Krieg, Repressalien, Folter und Zerstörung. Das muss hier auch einmal gesagt werden. Das ist kein Tourismus. Mehr dazu in der zweiten Runde. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordnete Anke Simon.

Diese Rede einzeln zitieren

Anke Simon SPD

Wunderbar! Ich dachte, die CDU kommt zuerst, aber das ist kein Problem. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Seit neun Monaten herrscht Krieg in der Ukraine. Putin hat mit seinem Angriffskrieg viel Leid unter die Menschen dort gebracht. Er zerbombt nun verstärkt die Infrastruktur, damit die Menschen im jetzt hereingebrochenen Winter unter Hunger leiden und frieren. Ich bewundere den Mut und den Durchhaltewillen der Ukrainerinnen und Ukrainer. Nichtsdestotrotz werden sich insbesondere Frauen mit ihren Kindern und alten Angehörigen verstärkt auf den Weg in die Sicherheit machen und damit auch in Deutschland und somit in Rheinland-Pfalz Zuflucht suchen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht vergessen dürfen wir, dass dies auch in Syrien seit Jahren immer noch stattfindet. Auch hier hat Russland einen maßgeblichen Anteil an der Situation. Viele haben sich schon geäußert, dass Putin dort seine Kriegsstrategien erprobt hat. Schauen wir also auf Syrien, um zu verstehen, was der Ukraine noch bevorstehen kann. Kriege zu beenden ist neben der Klimakrise die Hauptaufgabe, um Fluchtursachen zu bekämpfen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, wir sind uns in diesem Haus einig, dass der Umgang mit Flüchtlingen in Europa einheitlich sein sollte und sich dem alle stellen müssen. Gerade Griechenland und Italien müssen besser bei der Aufgabe unterstützt und entlastet werden. Dass ukrainische Flüchtlinge mit der Massenzustromrichtlinie einen anderen Status erhalten haben, hilft uns und den Flüchtlingen, ihre Ankunft besser zu organisieren. Vor allem für die Kommunen ist dies eine große Entlastung. Das Land unterstützt die Kommunen außerdem finanziell, indem im Frühjahr 20 Millionen Euro, im Juli 64 Millionen Euro zusätzlich und nun durch unsere Gesetzesänderung noch einmal weitere 57,6 Millionen Euro als Weiterleitung vom Bund zur Verfügung gestellt werden. Das sind insgesamt 141,6 Millionen Euro in diesem Jahr, und ich denke, das ist wichtig für unsere Kommunen; denn sie müssen es vor Ort auch umsetzen. Besonders wichtig ist mir aber hierbei, dass die Zuweisung nach der Anzahl der Ukrainerinnen und Ukrainer ausgezahlt wird und nicht nach einem Schlüssel. Es kommt dort an, wo die Hilfe auch geleistet wird. Als weitere Unterstützung bauen wir die Kapazitäten in der Erstaufnahme im Land aus – mein Kollege hat soeben die Zahlen schon genannt –, um die Flüchtlinge nicht direkt an die Kommunen weiterleiten zu müssen. In den letzten Monaten haben sich auch für die Ukrainerinnen und Ukrainer ehrenamtliche Strukturen gebildet. Insbesondere viele Landsleute, die seit vielen Jahren in unserem Land leben, haben beim Übersetzen und bei Behördengängen geholfen. Die Spendenbereitschaft bei Sach- und Geldspenden seitens der Bevölkerung war sehr hoch. Unterkünfte wurden zur Verfügung gestellt und die Kinder in der Schule unterstützt. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für diese Unterstützung seitens der Bevölkerung und dafür, dass dies eben nicht dem Staat überlassen wird. Die Herausforderung wird in diesem Winter sein, dass die Kommunen weiteren Wohnraum finden müssen, da das insbesondere in den Städten jetzt schon fast unmöglich ist. Außerdem könnte die Bevölkerung durch die Energiekrise zurückhaltender sein. Daher waren die Entlastungspakete der Bundesregierung so wichtig, um den Zusammenhalt unserer Bevölkerung zu ermöglichen. Malu Dreyer hat sie gestern in ihrer Regierungserklärung ausführlich dargestellt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich ist uns bei allen Flüchtlingen der Erwerb der Sprache wichtig. Das ist die Grundvoraussetzung zur Teilhabe und zur Integration in unsere Gesellschaft; denn ohne Sprachkenntnisse entstehen eventuell Parallelgesellschaften. Das Land Rheinland-Pfalz hat von Anfang an auch denjenigen Menschen Zugang zu Sprachkursen ermöglicht, die keinen Anspruch auf Kurse durch das BAMF hatten. Ein weiterer Aspekt ist der Zugang zu unseren gesundheitlichen Systemen, vor allem bei Traumata. Unsere sechs dezentralen Traumazentren haben sich bewährt. Wir konnten uns nur bedingt vorstellen, wie es Menschen geht, die vor Bomben, Hunger und Durst fliehen mussten. Oft werden sie auch gefoltert, vergewaltigt und haben Hinrichtungen gesehen. Das ist wohl Teil der Kriegsstrategie, hinterlässt Narben auf der Seele und wirkt oft über Generationen weiter. Deshalb sind unsere Traumazentren unerlässlich. Unsere humanitäre Aufgabe bleibt es, bei uns Schutzsuchende gut aufzunehmen und zu unterstützen, um ihnen ein Leben in Sicherheit zu ermöglichen. Daher haben wir im Haushalt für die Ukrainerinnen und Ukrainer 15 Millionen Euro im Jahr 2023 und 8 Millionen Euro im Jahr 2024 eingeplant. Genauso gilt unser Augenmerk allen anderen Flüchtlingen, die bei uns Schutz suchen. Mein Kollege hat auch hierzu schon die Zahlen genannt. Herzlichen Dank dafür. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Junk.

Diese Rede einzeln zitieren

Dennis Junk CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Herausforderungen gemeinsam bewältigen, ja, das müssen wir tatsächlich gemeinsam. Erst gestern gab es erneut heftige Angriffe in der Ukraine. Es ist schlimm, diese Bilder zu sehen. Wir sehen auch die Bilder in Syrien. Deshalb ist es richtig, dass Deutschland und die Menschen helfen. Daher danke ich jedem, vor allem den vielen ehrenamtlich Engagierten, die sich hier einbringen. (Beifall der CDU, bei der SPD sowie des Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, wir sind solidarisch. Herr Winkler, es ist aber nicht so, wie Sie gesagt haben, dass das erst unter der neuen Bundesregierung so gekommen ist, sondern wir waren auch in den Jahren 2015 und 2016 und in den Jahren danach solidarisch. Ja, das Land hat an der einen oder anderen Stelle etwas getan. Wir haben gehört, dass die Erstaufnahmestellen ausgeweitet werden. Ich komme später noch auf ein, zwei weitere Punkte zu sprechen. Wenn wir aber ehrlich sind, bleibt am Ende die Hauptaufgabe, nämlich die konkrete Bewältigung und Bearbeitung, bei unseren Kommunen vor Ort hängen. Ich habe das selbst in den Jahren 2015 und 2016 mit all den kleineren und größeren Schwierigkeiten erlebt, wenn die Mitarbeiter kommen und sagen, sie haben trotz mehrfacher Aufrufe im Amtsblatt und in den sozialen Netzwerken keine Wohnungen mehr, um nur ein Beispiel zu bringen. Wie ist also die Situation vor Ort? Ausländerbehörden, Sozialämter und Jobcenter sind mit dem Zustrom in den vergangenen Wochen an der absoluten Belastungsgrenze. In den meisten Kommunen findet man keine Wohnungen mehr. Es fehlen Dolmetscher, Sprachkursangebote sind auf Sicht vollkommen belegt. Unsere Kitas sind voll. Auch unsere Schulen sind überproportional belastet, und unsere Lehrkräfte, die sowieso schon am Limit sind, müssen jetzt noch über die Klassenmesszahlen hinaus Kinder aufnehmen. Es sind Kinder, die kein Wort Deutsch können. Trotzdem bekommen Sie hierfür keine Unterstützung. Das übliche Motto der ADD lautet, es gibt keine Lehrer, helft Euch selbst. Vor Ort wird geprüft, Turnhallen und Bürgerhäuser als Gemeinschaftsunterkünfte einzurichten. Diese werden aber für den Schulsport oder die Dorfgemeinschaft und das kulturelle Leben gerade nach Corona sehr dringend gebraucht. Niemand weiß, was der Winter bringt. Kommt ein weiterer starker Zustrom aus der Ukraine über die Balkanroute? Bewältigen wir gemeinsam diese Krise? Ja, es wurden und werden Gelder an die Kommunen verteilt, die aber, wenn man den Landkreistag und andere Kommunen hört, die Kosten nicht decken. (Abg. Ellen Demuth, CDU: Sehr richtig!) Ja, es findet ein regelmäßiger Austausch mit den Spitzenverbänden statt, aber was passiert ganz konkret nach diesen Gesprächen? Wo sind beispielsweise die Maßnahmen, um den sozialen Wohnungsbau in der Fläche kurzfristig auszuweiten? (Beifall der CDU) Warum werden keine Angebote in Kitas und Grundschulen geschaffen und zusätzliches Personal oder entsprechende Gelder gezielt dort zur Verfügung gestellt? Stattdessen stellt ihre Ampelbundesregierung das von allen Experten anerkannte Programm der Sprachkitas – wenn auch vielleicht sechs Monate verzögert – zur Mitte des nächsten Jahres ein. Wann wird auf Bund-Länder-Ebene entschieden, ob die Mietkosten auch über den 31. Dezember hinaus in tatsächlicher Höhe erstattet werden? Wenn der Markt leer ist, ist klar, dass man zu den Orientierungswerten aus der Wohngeldtabelle keine Wohnung mehr bekommt, selbst wenn welche frei wären. (Beifall der CDU) Wann wird das Landesaufnahmegesetz dahin gehend geändert, dass man den Kommunen dauerhaft eine vernünftige Finanzausstattung gibt? Die 35 Millionen Euro als Pauschale sind hier eindeutig zu wenig. (Staatsministerin Katharina Binz: Das ist ja nicht das Einzige!) Das sind Werte aus den Jahren 2015 und 2016. Diese sind längst überholt. Sie reichen vorne und hinten nicht. Das ist nachhaltig belegt. (Beifall der CDU) Kurzum, ja, wir müssen die Krise gemeinsam bewältigen, aber das Land muss dringend konkrete zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten geben. (Glocke der Präsidentin) Ich habe eben einige aufgeführt. Herzlichen Dank. (Beifall der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, freue ich mich, dass wir weitere Gäste bei uns im Landtag begrüßen können. Es sind die Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 c der IGS Koblenz. Seien Sie herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Des Weiteren begrüße ich als Gäste Studierende der Hochschule für öffentliche Verwaltung Mayen, die Klassen 21-V-02 und 21-V-07. Seien auch Sie herzlich willkommen im Landtag! (Beifall im Hause) Für die AfD-Fraktion spricht nun deren Fraktionsvorsitzender Frisch.

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Frisch AfD

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Asylkrise begleitet uns jetzt seit acht Jahren, acht Jahre von anfänglicher Willkommenseuphorie über anschließenden Kontrollverlust hin zu einer kurzen pandemiebedingten Atempause und aktuell zu neuen Rekordwerten bei illegalen Grenzübertritten. Keimte im Jahr 2021 noch die Hoffnung, dass aus dem „Wir schaffen das“ der Merkel-Ära spätestens mit den Grenzöffnungen der Despoten Erdogan und Lukaschenko ein klares „2015 darf sich nie mehr wiederholen“ werden würde, werden wir inzwischen eines Besseren belehrt. (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) Auch wenn es viele noch nicht bemerkt haben oder nicht wahrhaben wollen, wir stecken längst mitten in einem neuen 2015. Das sagen nicht wir, sondern das sagt der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Heiko Teggatz; denn allein im Oktober registrierte die Bundespolizei mehr als 12.000 unerlaubte Einreisen nach Deutschland. Im gesamten Vorjahr waren es nur 57.000 illegale Grenzübertritte, also im monatlichen Durchschnitt nicht einmal 5.000. Bereits das stellte einen neuen Höchststand seit dem Jahr 2017 dar. „Das sind Alarmsignale, die darf man keine 14 Tage mehr vor sich herschieben“, so Teggatz wörtlich. Im Bundesinnenministerium von Nancy Faeser hat man diese Alarmsignale jedoch offensichtlich jahrelang vor sich hergeschoben, wider besseres Wissen und rechtsstaatliche Vernunft. Dabei sind die Probleme, die in unserem Land dadurch entstehen, längst nicht mehr zu leugnen. Die versprochenen Fachkräfte blieben aus. Fast jeder zweite Hartz-IV-Empfänger hat keine deutsche Staatsbürgerschaft. Zwei Drittel aller Syrer beziehen Transferleistungen, die Sozialämter sind überfordert, die Tafeln melden einen nie dagewesenen Ansturm. Der Bedarf an Kita- und Schulplätzen ist stark angestiegen, auch unser ohnehin auf Kante genähtes Gesundheitssystem wird zusätzlich belastet. Die Aufnahmekapazitäten in den Erstaufnahmeeinrichtungen sind erschöpft, der Wohnraum in den Kommunen ist extrem knapp. Nicht umsonst haben 13 Bundesländer einen Aufnahmestopp verhängt. Auch in Rheinland-Pfalz haben viele Städte und Gemeinden signalisiert, keine weiteren Flüchtlinge mehr aufnehmen zu können. Nicht zuletzt sind Asylzuwanderer in der Kriminalitätsstatistik stark überrepräsentiert, insbesondere bei Sexualdelikten und Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit. (Zuruf der Abg. Anke Simon, SPD) Über all diese Probleme hinwegzusehen und diejenigen auch noch zu beschimpfen, die hierüber eine Debatte einfordern, so wie das gestern einige Fraktionen dieses Hauses getan haben, ist eine Vogel-Strauß-Politik, die völlig unverantwortlich ist. (Beifall der AfD) Für uns sind die notwendigen Schlussfolgerungen klar: Vorrangig ist es, Deutschlands und Europas Außengrenzen besser zu schützen. Solange es genügt, einen Fuß über diese Grenzen zu setzen, werden wir den Flüchtlingsstrom nicht in den Griff bekommen. Mit dem neuen Bürgergeld und den politisch gewollten vielfältigen Wegen ins Bleiberecht werden zusätzliche Anreize geschaffen, die das Problem weiter verschärfen. Umso wichtiger ist es, endlich das geltende Recht durchzusetzen und illegale Zuwanderung konsequent zu unterbinden. Diejenigen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind oder unser Gastrecht durch das Begehen schwerer Straftaten missbraucht haben, sind umgehend in ihre Herkunftsländer zurückzuführen. In Rheinland-Pfalz sind das mehr als 10.000, bundesweit über 400.000 Personen. Damit würden freie Kapazitäten geschaffen, um beispielsweise jene ukrainischen Kriegsflüchtlinge aufzunehmen, die nicht bei Freunden und Verwandten Zuflucht finden. (Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Syrer auch?) Ansonsten verweise ich erneut auf das, was wir als AfD bereits seit Jahren sagen: Weder Deutschland noch Europa können alle aufnehmen, die aus den unterschiedlichsten Gründen einwandern wollen. Wer wirklich von Krieg oder politischer Verfolgung bedroht ist, für den sollten vorübergehend Schutzräume in benachbarten Regionen geschaffen werden, (Zuruf des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) so wie es auch die neue italienische Regierung kürzlich vorgeschlagen hat. Mit den Milliarden, die wir für die Lösung der Flüchtlingskrise in Deutschland investieren, könnte hier ein Vielfaches bewirkt werden, auch für diejenigen, die eine Tausende Kilometer weite Reise entweder nicht bezahlen oder aus anderen Gründen nicht auf sich nehmen können. Vor allem aber würde damit das menschenverachtende Geschäft der Schlepper ausgetrocknet, anstatt diese auch noch mit 8 Millionen Euro Steuergeldern zu subventionieren, wie es die Bundesregierung kürzlich beschlossen hat. Dies ist eine Maßnahme, die der Vizepräsident des Deutschen Bundestags Wolfgang Kubicki als ein „absolutes Stück aus dem Tollhaus“ bezeichnet hat, das „komplett gegen die Interessen der südlichen EU-Staaten und auch gegen unsere eigenen“ gerichtet sei. Mir ist nicht bekannt, dass Herr Kubicki Mitglied der AfD ist. Meine Damen und Herren, auch die Ressourcen unseres Landes sind begrenzt. (Glocke der Präsidentin) Gerade angesichts der aktuellen Lage ist das Maß des faktisch Machbaren und des für unsere Bürger Erträglichen endgültig erschöpft. Bei aller Hilfsbereitschaft, Vernunft und Realität lassen sich nicht durch Moral ersetzen. Es ist höchste Zeit für eine grundlegende Wende in der Asylpolitik. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordnete Cornelia Willius-Senzer.

Diese Rede einzeln zitieren

Cornelia Willius-Senzer FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Flucht, Migration und Integration nehmen im öffentlichen Diskurs einen immer größeren Stellenwert ein. Sie sind längst kein Nischenthema mehr. Mit Blick auf die großen Krisen der letzten Jahre ist dies auch vollkommen nachvollziehbar. Der lang anhaltende Bürgerkrieg in Syrien, die abgebrannten Flüchtlingslager von Moria, die Machtergreifung der Taliban in Afghanistan, allesamt schreckliche Ereignisse. Aktuelles Beispiel ist der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine. Es sind Großereignisse, die hunderttausende Menschen in existenzielle Not stürzen. Im Angesicht von Krieg, Terror und Unterdrückung bleibt ihnen nichts anderes übrig, als zu fliehen, sich in Sicherheit zu bringen. Herr Frisch, ich bin wieder einmal erschüttert von Ihrem Menschenbild und Ihren Aussagen heute. Es erschüttert mich wirklich. (Abg. Michael Frisch, AfD: Was sagen Sie zu Herrn Kubicki?) Nicht selten führt sie der Weg nach Europa, nach Deutschland und nach Rheinland-Pfalz. Angesichts dieser Tragödie halte ich es für sehr wichtig, dass wir auch weiterhin auf eine humanitär ausgerichtete Flüchtlingspolitik setzen, so wie es Bundes- und Landesampel in ihren Koalitionsverträgen festgeschrieben haben. Wer sich hingegen in manche Gefilde der gesellschaftlichen Debatte begibt, stößt nur allzu häufig auf ausgeprägte Polemik und Populismus. Ich spreche aus Erfahrung, muss ich doch seit 2016 Ihre polemischen Kommentare ertragen, Herr Frisch. Dabei ist doch klar, Menschen migrieren aus den unterschiedlichsten Gründen, und Deutschland war schon immer Einwanderungsland. Einwanderung wird immer eine Herausforderung für die hiesige Bevölkerung sein. Sie birgt aber auch massive Chancen, also lassen Sie uns die Debatte sachlich und vernünftig führen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir über Flucht und Migration sprechen, dann reden wir auch immer über Dynamik, und in dieser Dynamik liegt die Herausforderung. Ich will Ihnen das einmal an einem Beispiel erklären. Bis November 2022 wurden dem Bundesinnenministerium zufolge 1.024.841 Geflüchtete aus der Ukraine im Ausländerzentralregister registriert. 1 Million Menschen, die hier bei uns Schutz sowie Unterschlupf suchen und auch finden. Zahlreiche Geflüchtete sind bei Bekannten, Freunden oder Verwandten untergekommen. Der größte Teil wird über die Länder und somit auf die Kommunen verteilt. Wieder andere sind in ein Nachbarland weitergezogen oder bereits in die Ukraine zurückgegangen, trotz des ungewissen Ausgangs des Kriegs. Zwar scheint es angesichts der militärischen Erfolge der ukrainischen Armee eine positive Tendenz zu geben, Gewissheit wäre hier aber vermessen. Es ist kein Leichtes, dieser Dynamik Rechnung zu tragen. Darin liegt auch die Herausforderung. Gerade deswegen weiß ich die Arbeit der rheinlandpfälzischen Landesregierung sehr zu schätzen, ob Koordination, finanzielle Unterstützung – Stichwort „Doppelhaushalt“ – oder Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen in der Fluchtaufnahme und Unterbringung – Stichwort „Landesaufnahmegesetz“ –. Eines dürfen wir dabei nicht vergessen. Die Herausforderung Integration wird vor Ort angegangen. Erstaufnahmeeinrichtungen, Ausländerbehörden und Kommunen leisten täglich Großes, um dem Anspruch einer erfolgreichen Integration gerecht zu werden. Um es kurz zu sagen: Hier wird angepackt. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, eingangs erwähnte ich das Potenzial von Migration. Eine erfolgreiche Integration von geflüchteten Menschen mit Bleibeperspektive fördert nicht nur das Gemeinwohl, sondern entlastet den Staat und kann zur Festigung der Arbeitsmarktstruktur beitragen. Die Freien Demokraten haben sich immer für ein klar ausgestaltetes Einwanderungsgesetz ausgesprochen, das Potenziale erkennt und ausschöpft. Daher verfolge ich mit großem Interesse das Gesetzesvorhaben der Bundesampel zum ChancenAufenthaltsrecht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nur gemeinsam kann diese große Aufgabe aus Aufnahme, Unterbringung und Integration gelingen. Lassen Sie uns gemeinsam an den Herausforderungen wachsen und die Chancen nutzen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht Abgeordneter Patrick Kunz.

Diese Rede einzeln zitieren

Patrick Kunz FREIE WÄHLER

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Kollege Winkler, durch die Debatten, die Sie eingeführt haben, habe ich mit Wohlwollen vernommen – wenn das falsch ist, dürfen Sie mich gerne berichtigen –, dass das Land mehr finanzielle Mittel für die Kommunen vorhalten und diese unterstützen will; denn es sind unsere Kommunen, die sich zweifellos solidarisch und hilfsbereit gegenüber den Flüchtlingen aus den verschiedenen Regionen gezeigt haben, um ihnen eine problemlose Aufnahme zu garantieren. Es muss folglich unser aller Anliegen sein, unsere Kommunen für diese Aufgabe der Flüchtlingsarbeit ausreichend finanziell und personell auszustatten und zu unterstützen. Diese Pflicht sehe ich in der Tat bei der Landesregierung. Diese ist hiermit gefordert, die Mehraufgaben, die an die Kommunen übertragen wurden, zu begleiten und die Kosten zu übernehmen. Wenn wir dieser Pflicht nicht nachkommen, wird schnell aus der Solidaritätslust ein Solidaritätsfrust. Das Land muss nun Bildungsangebote fortschreiben und an die neue Zielgruppe anpassen. Lehrkräfte müssen eingestellt werden, die den Kommunen in der Flüchtlingsarbeit zur Verfügung stehen. Diese geben den Flüchtlingen Hilfestellung im täglichen Leben und begleiten diese auf ihrem Weg in unsere Gesellschaft. Sie zeigen den Neuankömmlingen, wie Demokratie mit allen Rechten und Pflichten gelebt wird, welche unsere Werte sind und wie unsere soziale Gemeinschaft funktioniert. Unsere kulturelle Vielfalt und die gegenseitige Akzeptanz dieser müssen verständlich in das Bewusstsein der Flüchtlinge eindringen. Es ist demnach Aufgabe des Staats, jene zu unterstützen, die sich integrieren wollen. Wir müssen fördern, wer sich dauerhaft als Teil unserer Gesellschaft sieht. Die Umkehr der Medaille ist es, für den Staat dafür zu sorgen, die, die es nicht tun wollen und somit dem Ansehen aller Flüchtlinge schaden, zu isolieren, sie zu ermahnen, ihnen bei Uneinsichtigkeit mit voller Konsequenz unseres Rechtsstaats zu begegnen und die Betroffenen abzuschieben. Solidaritätslust statt Solidaritätsfrust. Meine Damen, meine Herren, es ist unbestritten, dass die Fluchtursachen in der Zukunft zu- und nicht abnehmen werden. Klimaflüchtlinge, Gesundheitsflüchtlinge, Kriegsflüchtlinge, Arbeitsflüchtlinge, religiöse Flüchtlinge, Flucht vor Terror, Verfolgung, Familienfehden oder territoriale Flucht, die Liste ist lang, und die Not ist groß. Wer sich für eine gemeinsame Lösung ausspricht, muss dies im Verbund mit Stadt, Land, Bund und EU tun. Alle Akteure sind gefordert. Sie sind gefordert, Strategien zu entwickeln, den Fluchtursachen aus den Herkunftsländern der Flüchtlinge entgegenzuwirken. Wir sind aufgefordert, nachhaltige Zukunftschancen für die Herkunftsländer der Flüchtlinge gemeinsam mit diesen herauszuarbeiten und damit die Solidaritätslust und nicht den Solidaritätsfrust zu steigern. Ich danke Ihnen. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Binz.

Diese Rede einzeln zitieren

Katharina Binz

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ausweislich des Ausländerzentralregisters haben wir in diesem Jahr bereits über 43.000 Ukrainerinnen und Ukrainer in Rheinland-Pfalz aufgenommen. Dazu kommen bis Ende des Jahres voraussichtlich 10.000 weitere schutzsuchende Asylbegehrende. Die Hauptherkunftsstaaten, aus denen diese Menschen zurzeit zu uns kommen, sind Syrien, Afghanistan, der Irak und die Türkei. Zusammen genommen haben wir damit in diesem Jahr in Rheinland-Pfalz 54.000 Menschen aufgenommen. Das sind Zahlen, die wir zuletzt 2015 erreicht haben. Es ist uns allerdings im Frühjahr – das will ich hier an dieser Stelle noch einmal betonen – in einem wirklich beispiellosen gemeinsamen Kraftakt des Landes, der Kommunen und der Zivilgesellschaft gelungen, die 44.000 Ukrainerinnen und Ukrainer in Rheinland-Pfalz sehr gut aufzunehmen. Wir wissen nicht – auch das ist in der Debatte schon gesagt worden –, insbesondere mit der momentanen Situation in der Ukraine, mit den gezielten Angriffen Russlands auf die Energieinfrastruktur, mit den Blackouts in Kiew und vielen anderen großen Städten, wie sich dieser Winter hinsichtlich der Zugänge aus der Ukraine weiter entwickeln wird. Wir sehen aber, dass die Zugangszahlen aus Syrien und Afghanistan weiter steigen und zusätzlich zu bewältigen sind. Das bedeutet, die Herausforderung, vor der wir in diesem Winter bei der Aufnahme von geflüchteten Menschen stehen, ist sehr groß. Das kann man nicht unterschätzen. Deshalb brauchen wir diesen engen Schulterschluss, der uns im Frühjahr geholfen hat, diese Herausforderung gemeinsam zu bewältigen. Diesen engen Schulterschluss brauchen wir auch in diesem Winter. Alle staatlichen Ebenen sind in einer solchen Situation gefordert. Nur mit diesem engen Schulterschluss wird es uns gelingen, diese Herausforderung weiterhin gut zu meistern. Wir können in Rheinland-Pfalz dabei auf eine enge, gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Land und den Kommunen bauen. Unterstützt werden wir dabei – auch an die möchte ich heute noch einmal das Wort richten und ihnen wirklich danken – von einem sehr großen Engagement aus der Bevölkerung heraus. Viele Menschen, die sich tagein tagaus dafür engagieren, dass geflüchtete Menschen in Rheinland-Pfalz gut aufgenommen werden. Auch das hilft uns, diese Herausforderung zu meistern. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Wir wissen aber natürlich sehr genau, wie angespannt die Lage ist, vor allen Dingen in den Kommunen, vor allen Dingen was die Frage des Wohnungsmarkts angeht, vor allen Dingen was die Frage der Unterbringung angeht. Deshalb haben wir als Integrationsministerium gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden eine verlässliche Verteilung bis Ende des Jahres 2022 vereinbart. Was heißt das? Wir verteilen weniger Menschen aus den AfA in die Kommunen als in den AfA ankommen; denn durch den Ausbau der Kapazitäten, die wir in diesem Jahr steigern konnten – von 3.300 auf 7.400 Plätze in unseren AfA bis Ende des Jahres –, ist es uns möglich, diese verlässliche Verteilung mit den Kommunen zu vereinbaren und so den Kommunen ganz wichtige Zeit zu verschaffen, um sich darauf vorzubereiten, in ihrer kommunalen Zuständigkeit Unterkünfte zur Unterbringung dieser geflüchteten Menschen zu schaffen. Dazu gehört auch die aktuelle Außenstelle der AfA Trier in Bernkastel-Kues, in der es uns möglich ist, 444 Menschen in Hotelzimmern unterzubringen und in der wir aber darüber hinaus für den Notfall, für den Fall, dass wir diese Kapazitäten wirklich benötigen, auch noch einmal rund 600 Plätze in einer Halle zur Verfügung stellen. Auch das gehört zu den sehr wichtigen Maßnahmen, die wir von Landesseite unternehmen, um die Kommunen im Land zu entlasten. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Wie gesagt, es bietet den Kommunen Zeit, die wir ihnen verschaffen, um sich auf die Aufnahme vorbereiten zu können. Es ist aber ganz klar, dass die Lage angespannt ist. Deshalb wird es in diesem Winter in den Kommunen nicht ohne Gemeinschaftsunterkünfte gehen. Das ist auch ganz klar. Wir brauchen wieder eine gesellschaftliche Akzeptanz für Gemeinschaftsunterkünfte; denn wir werden in dieser Situation, mit diesen Zahlen nicht ohne Gemeinschaftsunterkünfte durch den Winter kommen. Darüber hinaus ist das Land aber auch ein verlässlicher Partner für die Kommunen und wird natürlich weiterhin finanziell bei der Aufnahme, Versorgung und Integration der geflüchteten Menschen ganz aktiv unterstützen. Herr Abgeordneter Junk, Sie haben jetzt einfach einmal die 35-Millionen-EuroPauschale in den Raum gestellt und damit so ein bisschen suggeriert, das wäre alles, was wir den Kommunen zu bieten hätten. Deshalb will ich an der Stelle vielleicht doch noch einmal ins Detail gehen und aufzählen, welche finanzielle Unterstützung wir für unsere Kommunen leisten. (Abg. Martin Haller, SPD: Das ist leider nötig!) Es ist nach dem Landesaufnahmegesetz nämlich nicht nur die 35-MillionenEuro-Pauschale. Hinzu kommt die 848-Euro-Pauschale pro aufgenommene Person. Es kommt eine Beteiligung an den Gesundheitskosten durch das Land dazu. Es kommen die Kosten für die unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländer hinzu, die die Kommunen beim Land spitz abrechnen können. Das sind alles Leistungen, die das Land den Kommunen auf gesetzlicher Grundlage zur Verfügung stellt. Wir haben in diesem Jahr schon einmal das Landesaufnahmegesetz geändert, um zusätzliche Mittel an die Kommunen zu geben, und wir werden es aller Voraussicht nach heute mit Ihrer Zustimmung noch einmal tun. Das heißt, dass wir als Land in diesem Jahr Sondermittel – über die gesetzlichen Mittel hinaus – in Höhe von 141 Millionen Euro an die rheinland-pfälzischen Kommunen weitergeben. Ich finde, diese Summe kann sich wirklich sehen lassen. Wenn wir dann noch die gesetzlichen Summen dazurechnen, dann sind wir bei 209 Millionen Euro, die wir als Land den Kommunen in diesem Land zur Verfügung stellen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Dazu kommen natürlich noch die Leistungen, die wir bieten. Das sind die landeseigenen Sprachkurse, die wir mit 3 Millionen Euro fördern, das ist die Förderung der Sprachtreffs, der Migrationsfachdienste im ganzen Land, der PSZ und viele, viele weitere Dinge. Wir tun also wirklich vieles, um Integration vor Ort flächendeckend im Land zu unterstützen und die Aufnahme von geflüchteten Menschen vor Ort zu unterstützen. Zum Schluss sage ich noch einmal ganz herzlichen Dank. Eine solch große Herausforderung ist ohne sehr viele Menschen, die tagein, tagaus daran arbeiten, nicht möglich. Deshalb geht mein ganz großer Dank an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der ADD, in den AfA, aber auch in den Kommunen, Sozialdiensten und Ausländerbehörden und an alle, die sich in der Zivilgesellschaft und aus der Zivilgesellschaft heraus ehrenamtlich für geflüchtete Menschen engagieren. Vielen, vielen Dank. Gemeinsam werden wir auch diese Herausforderung meistern. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht noch einmal Abgeordneter Josef Winkler.

Diese Rede einzeln zitieren

Josef Winkler GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst: Herr Junk, ich habe nicht kritisiert, dass die frühere Bundesregierung Flüchtlinge nicht aufgenommen hätte, sondern ich habe kritisiert, dass sie sich uneinig war. Das ist ein kleiner Unterschied. Sie werden mir wohl zustimmen, dass der Eindruck, dass Frau Merkel und Herr Seehofer sich in dieser Frage nicht einig waren, nicht völlig getrogen hat. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) So viel dazu. Ich will mich aber auch noch einmal dem Dank, den die Ministerin gerade geäußert hat, anschließen. Auch ich sehe jeden Tag engagierte haupt- und ehrenamtliche Menschen bei den Tafeln, in den Vereinen oder Initiativen und in den religiösen Gemeinden. Ich sehe Privatpersonen, die Wohnraum oder einfach nur Zeit zur Verfügung stellen. Es sind wirklich sehr viele RheinlandPfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer am Werk, und ihr Herz ist groß. Ich möchte ihnen hierfür meinen großen Dank aussprechen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Dem Integrationsministerium und insbesondere Ministerin Binz gilt ebenfalls mein herzlicher Dank für die enormen Anstrengungen in dieser angespannten Situation. Ich denke, wir haben als Rheinland-Pfälzerinnen und RheinlandPfälzer die Herausforderungen bisher gut gemeistert, und ich bin optimistisch, dass uns allen gemeinsam auch das meiste an dieser Herausforderung und dem, was noch bevorstehen mag, gut gelingen wird. Ein Punkt noch zu den angeblichen Pull-Faktoren. Das kam wieder einmal von der AfD, (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das stimmt!) als ob in irgendeinem Katalog geblättert und nachgeschaut würde, wo die Sozialleistungen am attraktivsten sind. So ist es nicht. Wir müssen uns vor allem über Push-Faktoren unterhalten. Warum fliehen die Menschen? Nämlich vor Krieg, Folter, Mord und Totschlag. Sie sollten einmal darüber nachdenken, was das für Ihre Moral bedeutet, dass Sie darüber nicht reden wollen. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die SPD-Fraktion spricht noch einmal Abgeordnete Anke Simon.

Diese Rede einzeln zitieren

Anke Simon SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich auf zwei, drei Aspekte noch einmal eingehen. Herr Junk hat vorhin in seiner Rede von „sozialem Wohnungsbau“ und von „kurzfristig“ gesprochen. Das sind zwei Begriffe, die sich aus meiner Sicht widersprechen, weil so etwas geplant werden muss. Sozialen Wohnungsbau macht man nicht in vier Wochen. Die Landesregierung hat aber schon lange darauf reagiert und ein sehr tolles Programm aufgelegt, das die Kommunen dabei unterstützt, sozialen Wohnungsbau wieder durchführen zu können. Ich komme aus Ludwigshafen. Wir haben sehr stark von dem Programm Gebrauch gemacht. Ich weiß nicht, ob alle Landkreise das so genutzt haben wie wir. Ich würde mir wünschen, dass sozialer Wohnungsbau nicht nur in den Städten stattfindet, sondern auch in den Landkreisen. Dann hätte man im Moment vielleicht ein bisschen weniger Druck. Zu Herrn Frisch – Frau Willius-Senzer hat es vorhin schon gesagt –: Das Menschenbild erschreckt mich wirklich wieder einmal. Herr Frisch, manchmal denke ich bei der einen oder anderen Bemerkung, im Familienbereich kann man das noch verstehen, aber wenn es um Flüchtlinge geht, ist es einfach so, dass Sie – – – (Abg. Michael Frisch, AfD: Ich habe sachlich argumentiert, Frau Simon!) – Nein, das tun Sie nicht. Sie gehen nicht auf die Vorrede ein, und dafür, dass Sie Theologie studiert haben, ist Ihr Menschenbild bezeichnend. Dass Sie Menschen, die fliehen, als Problem sehen und nicht als Flüchtlinge, ist eine Grundeinstellung von Ihnen. (Abg. Martin Haller, SPD: Sehr gut, Anke! –

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Frisch AfD

Es gibt Probleme! Ich habe nicht die Menschen als Problem bezeichnet!) Da Sie überhaupt nicht auf Putin eingehen und darauf, dass Putin in vielen Bereichen Ursache für diese Flucht ist, kann man eigentlich nur vermuten, dass Sie immer noch sehr putinfreundlich sind. (Abg. Michael Frisch, AfD: Ich ganz sicher nicht!) Wir haben uns schon einmal gedacht, ob Sie nicht einmal Ihre Kontakte nutzen können, damit wir dieses Drama beenden können. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Ich sage nur, Deutschland ist stark, und ich zitiere meine Fraktionsvorsitzende von gestern: Wir lassen uns von Putin nicht in die Knie zwingen. – Danke schön. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Dennis Junk.

Diese Rede einzeln zitieren

Dennis Junk CDU

Frau Präsidentin! Frau Binz, ich habe nicht gesagt, dass Sie nur die 35 Millionen Euro geben, im Gegenteil. Ich habe nicht die ganzen Summen noch einmal aufzählen wollen. Es ist aber immer so, wenn man von 209 Millionen Euro redet, ist das eine gewaltige Summe, aber am Ende ist entscheidend, wie hoch der Bedarf ist. Wenn die Kommunen zurückmelden, dass der Bedarf damit nicht gedeckt ist, dann ist das – – (Unruhe im Hause – Glocke der Präsidentin)

Diese Rede einzeln zitieren

Dennis Junk CDU

– – ein Problem. Diese 35 Millionen Euro – Sie können sich mit dem Gemeindeund Städtebund auseinandersetzen – sind eine strukturelle Pauschale, die seit dem Jahr 2015 gezahlt wird und bei der man einmalig noch bis zum Jahr 2019 30 Millionen Euro hinzugetan hat, weil man weiß, dass das eigentlich zu wenig ist. Wir reden zwischen den Jahren überhaupt nicht über die Dinge der Ukraine. Diese sind jetzt neu hinzugekommen. Insofern ist das ein strukturelles Problem, und um das zu lösen, muss dieser Betrag aufgestockt werden. (Beifall der CDU) Der andere Punkt ist kurzfristiger Wohnungsbau. Mir ist klar, dass das nicht in 14 Tagen geht, aber man muss irgendwann damit anfangen. Wenn wir jetzt sehen, dass wir nächstes Jahr möglicherweise in eine Finanz- und Wohnungsbaukrise starten, kann natürlich das Land hingehen und verstärkt mit den Kommunen gemeinsam in der Fläche Programme auferlegen, um sozialen Wohnungsbau gezielt in der Fläche zu fördern. Dass an der einen oder anderen Stelle etwas gemacht worden ist, will ich gar nicht verhehlen, aber man kann dort wesentlich mehr Struktur und Dampf hineinbringen. Letztendlich muss man sehen – es wurde angesprochen, was in BernkastelKues jetzt der Fall ist mit 500 zusätzlichen Plätzen und möglicherweise noch 600 weiteren in einer Turnhalle –, dass die gesellschaftliche Akzeptanz auf einem solch engen Raum mit 1.000 bis 1.100 Personen irgendwann an ihre Grenzen kommt. (Glocke der Präsidentin) Insofern rate ich dringend: Wenn wir mehr verteilen wollen, müssen wir vor Ort mit den Menschen so reden, dass wir die Kommunen vor Ort nicht überlasten. (Beifall der CDU – Zuruf von Staatsministerin Katharina Binz) – Sie sind dann in Bernkastel-Kues vor Ort. (Beifall der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die AfD-Fraktion hat noch einmal Fraktionsvorsitzender Frisch das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Frisch AfD

Meine Damen und Herren! Die deutsche Asylpolitik schadet nicht nur unseren Bürgern, sie entfremdet uns auch zunehmend von unseren europäischen Partnern. Während Polen, Ungarn und Tschechien schon länger einen restriktiven Kurs in Sachen Zuwanderung fahren, haben zuletzt auch Dänemark, Schweden und Italien einen klaren Kurswechsel vollzogen. Die Ampelkoalition in Berlin dagegen sendet im Alleingang immer neue Einladungssignale in alle Welt und wird so zum migrationspolitischen Geisterfahrer innerhalb Europas. (Beifall der AfD) Erst gestern haben die Regierungschefs Österreichs, Ungarns und Serbiens einen Pakt geschlossen, der das Ende einer unbegrenzten Einwanderung fordert. Offizieller Adressat dieses Anti-Migrationspakts ist die EU, gemeint ist aber vor allem Deutschland. Das Asylsystem der Europäischen Union ist gescheitert, kritisierte der österreichische Bundeskanzler Nehammer bei dem Treffen in Belgrad. Er sprach von Asyltourismus und betonte, Asyl à la carte dürfe es nicht mehr geben. In Österreich sind in diesem Jahr schon mehr Asylbewerber als während der Flüchtlingskrise in den Jahren 2015 und 2016 angekommen. Dabei sind die Ukrainer nicht einmal mitgezählt. Ein Großteil dieser Menschen zieht weiter. Ihr Hauptziel ist Deutschland; denn natürlich gibt es Pull-Faktoren. Im internationalen Vergleich höchste Asylleistungen, zeitnaher Familiennachzug und die Aussicht auf eine Einbürgerung nach wenigen Jahren üben eine magnetische Wirkung aus. Wer es einmal geschafft hat, die offene deutsche Grenze zu überqueren, kann mit einem dauerhaften Verbleib bei uns rechnen, selbst dann, wenn er von der Bundespolizei aufgegriffen wird, die ihn anschließend pflichtgemäß zur nächsten Aufnahmeeinrichtung eskortiert. (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Na ja!) Meine Damen und Herren, so kann und darf es nicht weitergehen. Es gab und gibt eine große Bereitschaft in unserem Land, wirklich Verfolgten und Kriegsflüchtlingen vorübergehend zu helfen. Wenn wir aber die Hilfsbereitschaft der Menschen und die Integrationsfähigkeit unserer Gesellschaft überfordern, dann gefährden wir unsere eigenen humanitären Ziele, (Glocke der Präsidentin) und wir schaden gerade denen, die unsere Hilfe am meisten brauchen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die Landesregierung spricht noch einmal Staatsministerin Binz.

Diese Rede einzeln zitieren

Katharina Binz

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich würde das gerne ganz kurz klarstellen, weil ich glaube, es herrscht ein bisschen ein Durcheinander. Wenn wir eine Außenstelle der AfA Trier wie in Bernkastel-Kues aufbauen, dann tun wir das, damit wir Kapazitäten in unseren landeseigenen Aufnahmeeinrichtungen aufbauen, die wir dann zugunsten der Kommunen belegen können, um den Kommunen Zeit zu geben, die Verteilung nach hinten aufzuschieben. Das ist Sinn und Zweck dieser Maßnahme. Wir haben von Anfang an gesagt, Vorrang hat die Belegung des Hotels mit ungefähr 400 Personen, und Vorrang hat die Belegung dieses Hotels mit besonderen Personengruppen. Das sind Familien mit kleinen Kindern, alleinreisende Frauen und andere Personengruppen, die zu den sogenannten vulnerablen Gruppen gehören. Das ist uns sehr wichtig. Als Notkapazität ist die Tennishalle vorgesehen. Wenn wir dieses Konzept machen, dass wir sozusagen zeitlich verzögert erst in die Kommunen verteilen, um ihnen Zeit zu geben, dann brauchen wir aber AfA-Standorte. Diese AfA-Standorte müssen dann irgendwo im Land sein. Wir haben letztes Jahr einen neuen AfA-Standort in Bitburg eröffnet, den wir dann in diesem Jahr noch einmal erweitert haben, und, wie gesagt, dieses Jahr die Außenstelle in Bernkastel-Kues. Das gehört zu diesem Konzept mit dazu. Mir war an dieser Stelle wichtig, noch einmal klarzustellen, dass es absolut notwendig ist, diese AfA-Standorte zu unterhalten, um die Verteilung für die Kommunen gerechter oder nachgelagerter zu machen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Aufgrund der Redezeit der Landesregierung hätten die Fraktionen jeweils noch 1 Minute 40 Sekunden. Für die CDU-Fraktion hat sich Abgeordneter Junk gemeldet. (Abg. Martin Brandl, CDU: 2 Minuten!) – Wir runden großzügig auf. (Abg. Martin Brandl, CDU: Ist die Geschäftsordnung!) – Natürlich, Abgeordneter Brandl. Ich danke Ihnen für den Hinweis.

Diese Rede einzeln zitieren

Dennis Junk CDU

Frau Präsidentin! Liebe Frau Binz, natürlich ist es so, dass sie dort zentral erst einmal zusammenkommen und im System nicht auf den Landkreis BernkastelWittlich angerechnet werden, aber sie sind nun einmal faktisch in BernkastelKues vor Ort, und man muss die Kommunen und Verantwortlichen vor Ort bei diesen Themen mitnehmen. Aus den Gesprächen, die ich momentan sehr aktuell unter anderem mit Freunden aus der FDP-Fraktion vor Ort geführt habe, weiß ich, dass in BernkastelKues auf dem kleinen Bereich mit fast 500 im Hotel und jetzt noch einmal möglicherweise 600, die Kapazitätsgrenzen und das, was die Gesellschaft mitmacht, erreicht sind. Wenn man also Kapazitäten irgendwo schafft, muss man auch schauen, ob man vielleicht in andere Stellen, die das vielleicht besser vertragen können, hineingeht. (Staatsministerin Katharina Binz: Wo sind die denn?) Sie haben das eben so schön gesagt. Wenn man mehr Zeit schafft, ist es aber auch so, dass man sehen muss, dass im Landkreis Bernkastel-Wittlich keine Kapazitäten mehr frei werden, selbst wenn dort noch einmal Kapazitäten geschaffen werden. Man hat also in Horath noch Kapazitäten, die man vielleicht noch ein bisschen belegen kann. Man ist also an der Grenze, und ich bitte, einfach zu berücksichtigen, dass man nicht mehr weiter verteilen kann. (Abg. Ellen Demuth, CDU: So ist es!) Auch wenn man die 500 Plätze nicht jetzt verteilt, sind sie im Landkreis Bernkastel-Wittlich (Zuruf der Abg. Ellen Demuth, CDU) und ganz konkret in Bernkastel-Kues vor Ort, und dort muss man mit den Verantwortlichen vor Ort reden. (Beifall der CDU –

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die AfD-Fraktion hatte sich Fraktionsvorsitzender Frisch gemeldet.

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Frisch AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich möchte die erweiterte Redezeit kurz nutzen, um noch einmal auf zwei Punkte einzugehen, die eben auch mir persönlich an dieser Stelle kritisch entgegengehalten worden sind. Wir haben ein realistisches Menschenbild. Wir wissen, dass es natürlich Kriegsflüchtige gibt, politisch Verfolgte gibt, die in höchster Not nach Europa und dann nach Deutschland kommen. Es gibt daneben aber viele, viele andere Fluchtgründe – Kollege Kunz hat die eben ausführlich aufgezählt –, die dazu führen, dass sich Menschen auf den Weg machen. Ich habe absolut Verständnis für diese Menschen. Wir würden es möglicherweise in ihrer Situation auch tun. Auf der anderen Seite ist es doch klar, dass die Kapazitäten Europas, auch unseres Landes, irgendwo begrenzt sind. Wenn sie mit den Bürgern auf der Straße sprechen, dann bekommen sie doch genau das zurückgemeldet. Frau Simon, nicht die Menschen sind das Problem. Es entstehen aber durch den Zuzug von einer Million, vielleicht irgendwann zwei Millionen Menschen nach Deutschland riesige Probleme, die wir nicht so ohne Weiteres lösen können. Natürlich kann man Unsummen an Steuergeld in die Hand nehmen. Es wird immer mehr, wie wir eben gehört haben. (Abg. Martin Haller, SPD: Dann sagen Sie doch einmal, dass Putin das Problem ist! Hören wir von Ihnen nicht!) Irgendwo ist aber eine Grenze erreicht, gerade angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Situation, in der es einfach nicht mehr möglich ist, das sinnvoll und vernünftig zu machen, ganz abgesehen von anderen Problemen mit Integration, kultureller Verschiedenheit oder Parallelgesellschaften, die uns ebenfalls bedrängen. Das einfach zu ignorieren und zu sagen, wir machen weiter so wie bisher, ist keine verantwortungsvolle Politik; denn es wird letzten Endes dann dazu führen, dass die Menschen in diesem Land eben nicht mehr hilfsbereit sind, dass sie nicht mehr zu akzeptieren bereit sind, dass wir Menschen, die wirklich in Not sind und zu uns kommen, helfen. (Zuruf des Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das wollen wir eben gerade vermeiden. Deshalb ist es eben kein falsches Menschenbild, sondern ein Anerkennen der Realitäten und der Vernunft, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, eben nicht!) wenn wir dafür plädieren, dass wir vernünftige Lösungen finden. Ich habe die vorgeschlagen. Es geht darum, anders zu helfen, effektiver zu helfen und letzten Endes (Abg. Benedikt Oster, SPD: Putin bekämpfen!) die Probleme, die in unserem Land entstehen, dadurch zu vermindern. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Ja, Putin!) – Was Putin betrifft: Wir haben immer klar gesagt, wir lehnen diesen Angriffskrieg ab. (Abg. Martin Haller, SPD: Das wäre ja noch schöner!) Es ist ein fürchterlicher Angriff, eine Aggression gegen ein freies Land. Wir haben auch gesagt, dass wir deshalb bereit sind, (Glocke der Präsidentin) den Menschen aus der Ukraine in Deutschland zu helfen. Danke schön. (Beifall der AfD –

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich Abgeordnete Jutta BlatzheimRoegler zu Wort gemeldet.

Diese Rede einzeln zitieren

Jutta Blatzheim-Roegler GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil – wie Sie wissen – ich aus Bernkastel-Kues komme. Das Hotel und die Halle wurden schon im April angemietet. Die Kommune wusste Bescheid, dass möglicherweise belegt wird. In den letzten Monaten musste dieses nicht gezogen werden, aber Ende September wurden die Kommunen, der Landrat, der Bürgermeister darüber informiert, dass demnächst eine Belegung stattfinden könnte und die Gruppen, die dort aufgenommen werden sollten, diese sogenannten vulnerablen Gruppen, das heißt Familien mit Kleinkindern – damit nicht Schulplätze belastet werden –, dort unterkommen würden. Es hat sich dann herumgesprochen, sage ich mal. Es gibt da eine FacebookGruppe. Dort wurde dann viel spekuliert und von einigen Menschen behauptet, da kämen jetzt also auf einen Schlag 1.200 Menschen. Ich glaube, im Moment sind es 37. Der Staatssekretär ist dann noch einmal vor Ort gewesen und hat mit den kommunalen Vertreterinnen und Vertretern dieser Petition gesprochen. Kollegin Karina Wächter war auch dabei; ich war auch dabei. Wir waren ebenfalls eingeladen. Heute Abend findet eine Stadtratssitzung in Bernkastel-Kues statt, an der Staatssekretär David Profit und die ADD noch einmal teilnehmen werden. (Zuruf des Abg. Michael Ludwig, CDU) Ich glaube also, wir müssen natürlich immer auf eine gute Kommunikation achten. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was ich vor allen Dingen jetzt in den letzten Tagen erlebt habe, ist, dass ich ganz viele E-Mails und Anrufe von Menschen bekommen habe, die helfen wollen. Wir haben dieses Bündnis für Menschlichkeit und Zivilcourage vor Ort. Wir haben ein gut funktionierendes Unterstützungssystem. Der Leiter der Volkshochschule hat mich direkt angerufen und gefragt: Können wir irgendwie helfen? Können wir Ersteinsteigerkurse geben? – (Unruhe im Hause – Glocke der Präsidentin) Das freut mich. Vielleicht noch ganz zum Schluss, damit das klar ist: Die Menschen, die jetzt in Bernkastel in der Außenstelle der AfA unterkommen, sollen doch nicht alle im Landkreis Bernkastel-Wittlich bleiben, sondern es ist wie bei jeder AfA. Die werden dann in Kommunen verteilt, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ist es!) die eben Wohnraum haben. An dieser Stelle muss ich wirklich allen Kommunen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danken, weil ich weiß, (Glocke der Präsidentin) dass die sich alle Beine ausreißen, um zu helfen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Heike Scharfenberger, SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die Fraktion der FDP hat sich deren Fraktionsvorsitzender Philipp Fernis zu Wort gemeldet.

Diese Rede einzeln zitieren

Philipp Fernis FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Junk, wenn Sie hier Probleme in der Art und Weise ansprechen, wie Sie es getan haben – die es im kommunalen Bereich zweifelsfrei gibt; die Aufnahme so vieler Menschen ist eine Herausforderung –, uns dann aber darlegen, dass, weil an bestimmten Orten nun einmal entsprechende Kapazitäten zur Verfügung stehen, hier nun eine Art der Überlastung droht, dann erinnert das doch ein bisschen an eine Das-Boot-ist-voll-Rhetorik, die ich ziemlich problematisch finde. (Zurufe von der CDU: Ei, ei, ei! – Unruhe der CDU) Dies gerade im Hinblick darauf, dass wir eben beobachten, dass Menschen zu uns kommen – gerade aus der Ukraine –, die nun wirklich vor einem terroristischen Krieg fliehen. Da stünde Ihrer Fraktion ein bisschen mehr die Rhetorik Ihrer ehemaligen Kanzlerin im Sinne von „Wir schaffen das“ gut zu Gesicht. (Abg. Martin Brandl, CDU: Ja, das hat er auch gesagt! Das hat er ausdrücklich gesagt in seinem ersten Redebeitrag!) Wir werden das gemeinsam schaffen, auch diese Herausforderung, die ich damit in keiner Art und Weise negieren will. Wir werden das aber gemeinsam hinbekommen. Herr Frisch, ich kann verstehen, dass Sie sich hier hinstellen und behaupten, die AfD hätte ein humanistisches Menschenbild. (Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD) Ich kann auch verstehen, dass Sie versuchen, sich einen solchen Anstrich zu geben, (Zuruf von der SPD: Wolf im Schafspelz!) um damit gegenüber der bürgerlichen Mitte den braunen Sumpf, den Sie hier repräsentieren, zu negieren. (Abg. Michael Frisch, AfD: Ach! Verleumdungen! – Unruhe der AfD) Ich will Ihnen aber – Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis – einmal das eine oder andere Zitat vorlesen. Ich greife gar nicht zu Herrn Höcke, von dem Sie sich gelegentlich zu distanzieren versuchen. Ich lese Ihnen aber einmal etwas von Ihrer Bundesvorsitzenden vor: „Der Grund, warum wir von kulturfremden Voelkern wie Arabern, Sinti und Roma etc ueberschwemmt werden, ist die systematische Zerstoerung der buergerlichen Gesellschaft als moegliches Gegengewicht von Verfassungsfeinden, von denen wir regiert werden.“ (Abg. Martin Haller, SPD: Das ist ekelig! – Weitere Zurufe von der SPD) Herr Frisch, wer hier behauptet, Sie hätten ein humanistisches Menschenbild, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Schämen würde ich mich! Widerlich!) Ihre Partei hätte ein humanistisches Menschenbild, der entfernt sich dermaßen von der Realität, dass Sie sich eines überlegen müssen: Wenn Sie eines haben, dann treten Sie aus der Partei aus (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja! – Glocke der Präsidentin) oder behaupten Sie hier nicht mehr, die Partei hätte eines. Das ist schlicht die Unwahrheit. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der SPD –

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Frisch AfD

Ich kann gerne noch einmal, ich darf nicht! –

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Ich wollte gerade feststellen – – – Jetzt haben wir aber noch eine weitere Wortmeldung. Herr Wefelscheid von der Fraktion der FREIEN WÄHLER hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Geht schnell! –

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Haller SPD

Alles gut, Stephan! Wir haben Zeit!)

Diese Rede einzeln zitieren

Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe diese Diskussion und die Probleme, die jetzt von der Kollegin geschildert wurden, aufmerksam verfolgt. Wohin dann auch später mit den Flüchtlingen? – Ich weiß, die Problematik ist – jetzt im Ballungsgebiet Koblenz – schwierig. Wir haben Wohnraumprobleme. Ich möchte an dieser Stelle einfach daran erinnern, dass andere Bundesländer eine Residenzpflicht für asylsuchende Asylbewerber haben. Meines Erachtens ist es an der Zeit, darüber auch in Rheinland-Pfalz nachzudenken. Wir wissen aus der Erfahrung: Ballungsgebiete ziehen an. (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU –

Diese Rede einzeln zitieren

Anke Beilstein CDU

Hatten wir mal beantragt!) Das verschärft Problematiken. Deshalb sollte man meines Erachtens jetzt, wo wir an die Thematik herangehen, auch über die Wiedereinführung der Residenzpflicht in Rheinland-Pfalz nachdenken. Danke. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU sowie des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt liegen wirklich keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit haben wir die Aktuelle Debatte beendet. Ich darf der Tagesordnung aufrufen: Punkt 10 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 18/3155 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 18/4743 – Vereinbart ist eine Grundredezeit von 5 Minuten je Fraktion. Ich darf Sie noch kurz über das bisherige Ausschussverfahren informieren. Die erste Beratung fand in der 22. Plenarsitzung am 11. Mai 2022 mit Aussprache statt. Der Gesetzentwurf wurde an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss – mitberatend – überwiesen. Außerdem gab es ein Anhörverfahren im Haushalts- und Finanzausschuss. Die Ausschussempfehlung lautet auf Ablehnung. Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Christof Reichert. (Abg. Martin Haller, SPD: Christof, eigentlich ist alles gesprochen! – Heiterkeit der Abg. Christof Reichert, CDU, und Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Reichert CDU

– Martin, da musst Du durch jetzt. Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Nach den intensiven Beratungen unseres Gesetzentwurfs im Haushalts- und Finanzausschuss, der erfolgten Anhörung und Auswertung fühlen wir uns mit unserem Gesetzentwurf mehr als bestätigt. Die Kostendämpfungspauschale, ein Relikt aus dem Jahr 2003, ist längst überholt, ist absolut nicht mehr zeitgemäß, führt zu Ungerechtigkeiten und Wettbewerbsnachteilen. (Beifall der CDU) Kurz gesagt, meine Damen und Herren, die Kostendämpfungspauschale hat ausgedient und muss abgeschafft werden. Ich erinnere gerne noch einmal an den Grund für die Einführung im Jahr 2003. Die Kostendämpfungspauschale ist als Beitrag der Beamtinnen und Beamten zur Haushaltskonsolidierung eingeführt worden. In all den Jahren haben die Beamtinnen und Beamten in unserem Land ihren Beitrag wahrlich geleistet, insgesamt rund 400 Millionen Euro. Meine Damen und Herren, das sind Kosten, die den Beamtinnen und Beamten im Krankheitsfall entstanden sind und für die sie keine Erstattung erhalten haben, Krankheitskosten, die sie aus der eigenen Tasche zahlen mussten. Die Gründe für die Einführung sind längst vorbei. Ein Grund, dass die Landesregierung hätte selbst aktiv werden müssen. Die Kostendämpfungspauschale ist aber immer noch da, trotz komplett anderer Rahmenbedingungen. Rheinland-Pfalz hat in den vergangenen Jahren Milliarden Euro an Überschüssen erzielt. Rheinland-Pfalz ist mittlerweile sogar Geberland im Länderfinanzausgleich. Ist der Grund für die Einführung, die Haushaltskonsolidierung, heute vorhanden? – Mitnichten, nein. Dennoch wollen die Ampelregierung und die sie tragenden Fraktionen an dem Relikt festhalten. Sachliche Gründe können es nicht sein, hat doch die Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss eindeutig gezeigt, dass die Kostendämpfungspauschale ausgedient haben müsste. (Beifall der CDU sowie des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD) Meine Damen und Herren, es ist schon bezeichnend mit Blick auf die regierungstragenden Fraktionen, dass sie keinen neutralen Anzuhörenden gefunden hatten, der für die Beibehaltung plädieren konnte. (Abg. Christian Baldauf, CDU: So was Komisches aber auch!) Da musste dann das weisungsgebundene eigene Landesamt für Finanzen herhalten, dessen Dezernentin der Beihilfestelle sich offensichtlich sehr, sehr schwer tat, ihrem Auftrag gerecht zu werden. Da gingen die Köpfe der Kolleginnen und Kollegen aus den Regierungsfraktionen wirklich peinlich berührt nach unten, als der Vertreter der GEW den Gesetzentwurf der CDU lobte und noch ergänzte: Eigentlich hätte ich diese Gesetzesinitiative von der SPD, der Regierung erwartet. – (Beifall der CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Anhörung hat deutlich gezeigt, wir liegen richtig mit unserer Initiative, und auch der Zeitpunkt ist gut gewählt. Gerade jetzt, wo die Teuerungen im täglichen Leben auch die Beamtinnen und Beamten treffen, wäre eine Entlastung mehr als gerecht und dringend geboten. Es geht aber insbesondere auch um ein Zeichen der Wertschätzung all derer, die tagtäglich mit ihrem Einsatz dafür sorgen, dass unser Staat funktioniert, und denen in der Bewältigung der andauernden Krisen viel abverlangt wurde und noch abverlangt wird. Es geht aber auch darum, Rheinland-Pfalz als Arbeitgeber wettbewerbsfähiger zu machen. Die momentan stattfindenden Haushaltsberatungen zeigen deutlich auf, dass wir als Staat große Probleme haben, Arbeitskräfte zu akquirieren und zu halten. Mittlerweile sind weit über 1.000 Stellen im Land unbesetzt. Anders als uns die Landesregierung immer weismachen will, ist es einfach Fakt, dass wir viele Abwanderungen zur Bundesverwaltung und zu anderen Ländern mit besseren Rahmenbedingungen haben. Viele suchen sich ganz bewusst von vornherein einen anderen öffentlichen Arbeitgeber als das Land RheinlandPfalz. Werte Kolleginnen und Kollegen, natürlich liegt das nicht allein an der Kostendämpfungspauschale. Das ist uns bewusst. Die Abschaffung ist aber ein erster Schritt zur Attraktivitätssteigerung. (Beifall der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, jedes kleine Mosaiksteinchen ist wichtig, um die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern. Weitere Maßnahmen müssen folgen. Werte Damen und Herren, die Argumente für die Abschaffung überwiegen deutlich. Lassen Sie uns ein Zeichen für die Wertschätzung unserer Beamtinnen und Beamten, für die Steigerung der Arbeitgeberattraktivität und für eine Kostenentlastung in schwierigen Zeiten setzen. Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu und schaffen wir somit gemeinsam das Relikt der Kostendämpfungspauschale ab. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei den FREIEN WÄHLERN)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die Fraktion der SPD spricht Abgeordneter Markus Stein.

Diese Rede einzeln zitieren

Markus Stein SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Unser gesamter Staat, unser Zusammenleben würde nicht funktionieren, hätten wir nicht das, was diesen Apparat am Laufen hält, die zahlreichen Bediensteten und Beschäftigten in unseren Behörden und öffentlichen Institutionen. Das sage ich in einer Zeit, die turbulenter nicht sein könnte. Meine Damen und Herren, für all das, was sie und ihre Kolleginnen und Kollegen in diesen Zeiten leisten, gebührt ihnen unser großer Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Meine Damen und Herren, wir debattieren heute erneut den von der CDU eingebrachten Gesetzentwurf zur Abschaffung der Kostendämpfungspauschale im Landesbeamtengesetz. Wir haben uns im Fachausschuss intensiv mit dieser Thematik beschäftigt. Ich möchte noch einmal auf die Hintergründe der Kostendämpfungspauschale eingehen, um klarzustellen, wovon wir hier sprechen. Die Kostendämpfungspauschale – Herr Reichert, das ist richtig – wurde ursprünglich zur Haushaltskonsolidierung eingeführt, aber auch, um einen Vergleich zu Zuzahlungen der Mitglieder in die gesetzlichen Krankenkassen herzustellen. Beihilfeberechtigt und damit von einer Heranziehung zur Kostendämpfungspauschale belastet sind nämlich jene, die unter das Beihilferecht fallen, vor allen Dingen also in Abgrenzung zu den Tarifbeschäftigten in der gesetzlichen Sozialversicherung die Beamtinnen und Beamten in unserer Landes- und Kommunalverwaltung. Die Pauschale ist gestaffelt und berücksichtigt soziale Aspekte. Das ist meines Erachtens ein ganz zentraler Punkt. Was heißt das konkret? Je nach Besoldungsgruppe und der Leistungsfähigkeit wird ein Betrag zwischen 100 und 750 Euro pro Jahr fällig. Die Höchstsätze von 750 Euro pro Jahr an Belastung betreffen vor allen Dingen die Spitzenbeamtinnen und -beamten mit Besoldungsgruppen ab B 8. Beamtinnen und Beamte beispielsweise mit den Besoldungsgruppen A 9 bis A 11 werden hingegen mit jährlich 150 Euro Euro durch die Kostendämpfungspauschale belastet. Als Beamtin oder Beamte bis A 5 bezahlt man sie übrigens gar nicht. Berücksichtigungsfähige Kinder, die in der Regel als Angehörige der Bediensteten beihilfeberechtigt sind, werden generell in Abzug gebracht. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Sie argumentieren mit der Attraktivität des Berufsbeamtentums. Wir sind der Auffassung, dass wir natürlich in Konkurrenz zu anderen Bundesländern und vor allen Dingen zur freien Wirtschaft als Dienstherr alles geben müssen, um in Zeiten des Fachkräftemangels zu bestehen. Da sind wir uns einig. Doch wir können auch ganz aktuell bestätigen, dass die Landesregierung bereits sehr viel für unsere Bediensteten und Beschäftigten im Land tut. Ich darf insbesondere auf die für rund 54.000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, also Beamte im Ruhestand, aktuell von der Regierung eingebrachte Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro hinweisen, Kostenpunkt 15 Millionen Euro. Auch die Kilometersätze bei der Wegstreckenentschädigung sollen jeweils um drei Cent je Kilometer, bei zweirädrigen Kraftfahrzeugen um jeweils zwei Cent je Kilometer und bei Schlechtwegen um sieben Cent je Kilometer angehoben werden, Kostenpunkt 3,6 Millionen Euro. Die letzte Besoldungserhöhung wurde zu Beginn des Jahres im Februar gestartet, nicht ahnend, was Putins Angriffskrieg nach Corona und Flutkatastrophe an weiteren massiven Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte mit sich bringen würde. Damals haben wir übrigens zum 1. Dezember 2022 entsprechend der tarifvertraglichen Einigung eine Linearsteigerung von 2,8 % bzw. eine Bezügesteigerung von pauschal 50 Euro für Anwärterinnen und Anwärter auf den Weg gebracht. Hinzu kam in der Vergangenheit für die Beamten und die Richterschaft in einem aktiven Dienstverhältnis eine Corona-Sonderzahlung von 1.300 Euro bzw. von 650 Euro für Anwärterinnen und Anwärter. Auch dies entsprach einer zeitgleichen und systemgerechten Übernahme der Tarifeinigung für die Beschäftigten. Die Anpassung der Bezüge verursachte im Jahr 2022 Kosten in Höhe von rund 13,5 Millionen Euro, mit Folgewirkungen für das Jahr 2023 in Höhe von rund 160 Millionen Euro. Die Gewährung der steuerfreien Corona-Sonderzahlung führte zu weiteren Mehrkosten im Jahr 2022 in Höhe von rund 78,5 Millionen Euro. Liebe Kolleginnen und Kollegen, all das kostet Geld, wie Sie sehen. Eine Abschaffung der Kostendämpfungspauschale verursacht jährliche Kosten von rund 22,5 Millionen Euro. Das sage ich als Haushaltspolitiker, der gerade die Eindrücke aus den Haushaltsberatungen aller Ressorts hinter sich hat. Die Belastungen des Landes durch die krisenbedingten Kosten machen die Verfügbarkeit von finanziellen Mitteln zur Entlastung in einzelnen Bereichen alles, nur nicht leichter. Anders gesagt, wir brauchen eine Gegenfinanzierung. Die fehlt aktuell auch wegen der massiven krisenbedingten Belastung unseres Landes. Herr Reichert, ich möchte aufgreifen, dass Sie sagen, wir sind Geberland. Mit diesem Argument kann man so ziemlich überall argumentieren. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ja, genau!) Man darf bei der ganzen Sache nicht vergessen, dass ein Geberland gibt. Deswegen nennt man das so. Das bedeutet für uns im Länderfinanzausgleich, dass wir unsere Belastungen stemmen müssen. Das tun wir gern im Land Rheinland-Pfalz. Ich glaube, es ist ein bisschen wohlfeil zu sagen, wir sind Geberland und können damit aus dem Vollen schöpfen. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Glocke der Präsidentin) Meine Damen und Herren, es ist kein leichter Job, solche Dinge abzulehnen. Das tut bzw. macht vielleicht keinen Spaß, aber es ist verantwortungsvoll. Es ist viel einfacher, solche Forderungen als Opposition zu unterstützen. Wir jedenfalls können zusichern, dass wir in den Gesprächen mit den Berufsbeamtinnen und -beamten bleiben und weiterhin den öffentlichen Dienst sehr genau im Blick haben. Das haben wir bereits bewiesen. Das werden wir weiterhin tun. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter von Heusinger.

Diese Rede einzeln zitieren

Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der CDU zur Abschaffung der Kostendämpfungspauschale wurde im federführenden Haushalts- und Finanzausschuss aus guten Gründen abgelehnt. Ohne Kostendämpfungspauschale ist es nämlich nicht automatisch besser. Das wurde im Haushalts- und Finanzausschuss geklärt. Bei der Abschaffung der Kostendämpfungspauschale würden Beamtinnen und Beamten in hohen Besoldungsgruppen – Herr Kollege Stein hat es dargestellt – ganz erheblich profitieren, Beamtinnen und Beamte in niedrigeren Besoldungsgruppen nur geringfügig. Bei der Abschaffung der Kostendämpfungspauschalen wird ein Großteil der Entlastung also den hohen Besoldungsgruppen zugutekommen. Wäre das gerecht? Ich denke nicht, meine Damen und Herren. Zudem würde die Streichung der Kostendämpfungspauschale nicht bedeuten, dass es keine Eigenbehaltsregelungen mehr gibt. Der Bund und andere Bundesländer ohne Kostendämpfungspauschale verfügen über Zuzahlungsregelungen. So einfach, wie Sie sich es vorstellen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ist es nicht. Zudem sollte es in dieser krisenhaften Zeit, in der jeder und jede dazu berufen ist, einen Beitrag zur Bewältigung dieser vielen Krisen zu leisten, nicht auf Maximalforderungen bestanden werden. Die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale – wir haben es schon gehört – würde das Land ungefähr 22,5 Millionen Euro pro Jahr kosten. Sie haben in Ihrem Gesetzentwurf überhaupt keinen Deckungsvorschlag unterbreitet. Das brauchen Sie auch nicht, aber verantwortungsvolle Politik regelt auch die Finanzierung. Stattdessen möchten Sie nur die 22,5 Millionen Euro haben, die jedes Jahr finanziert werden sollen. Wie sie finanziert werden sollen, dazu sagen Sie nichts. In Ihrem Gesetzentwurf spricht die CDU von Wertschätzung, die den Beamtinnen und Beamten durch die Streichung der Kostendämpfungspauschale entgegengebracht werden soll. Die Beamtinnen und Beamten unseres Landes haben Wertschätzung und Respekt verdient. Sie sind das Rückgrat unseres Staates, ohne dass die staatlichen Einrichtungen nicht funktionieren würden. Insbesondere während der Corona-Pandemie funktionierte der Staat weiter durch die hervorragende Leistung unserer Beamtinnen und Beamten. Wertschätzung drückt sich aber nicht nur in finanzieller Art aus. Im Gegenteil, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird Zeit immer wichtiger. Das Land Rheinland-Pfalz bietet seinen Beamtinnen und Beamten flexible Arbeitszeitmodelle und Homeoffice-Möglichkeiten für eine gute Work-Life-Balance und für eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gesundheitsmanagement und Dienstrad-Leasing sind weitere Faktoren, die Rheinland-Pfalz als Arbeitgeber attraktiv machen. Das Dienstrad-Leasing wird nach der notwendigen europaweiten Ausschreibung im Herbst 2023 unseren Beamtinnen und Beamten zur Verfügung stehen. Zuletzt hat Rheinland-Pfalz Anfang des Jahres – Herr Kollege Stein hat es eben schon erwähnt – das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst für seine Angestellten übernommen. Zudem steigen die Tabellenentgelte zum 1. Dezember 2022 um 2,8 %. Die Auszubildenden erhalten ab 1. Dezember 2022 eine pauschale Erhöhung von 50 Euro. Dieses Tarifergebnis soll auch auf die rund 70.000 unmittelbaren Landesbeamtinnen und -beamten sowie Richterinnen und Richter übertragen werden. Das hat das Land allein im Jahr 2022 92 Millionen Euro gekostet. Ich denke, wir tun als Land viel für unsere Beamtinnen und Beamte und werden dies auch in Zukunft tun. Der Gesetzentwurf der CDU verkennt, was das Land seinen Beamtinnen und Beamten bereits bietet, und er unterbreitet keinen seriösen Vorschlag für die weitere Verbesserung der Situation der Beamtinnen und Beamten. Es fehlt an einer finanziellen Grundlage gerade in diesen schwierigen Zeiten. Daher lehnen wir den Entwurf ab. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die Fraktion der AfD spricht Abgeordneter Stuhlfauth.

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Stuhlfauth AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die sogenannte Kostendämpfungspauschale wurde im Januar 2003 von SPD-Ministerpräsident Kurt Beck eingeführt, um die Beamten an den Krankheitskosten zu beteiligen. Er war ein sehr guter Mann für die Beamten, er hat nämlich auch das Urlaubsgeld abgeschafft, Weihnachtsgelder gestrichen, Nullrunden eingeführt und einen Beförderungsstopp. Da haben wir heute noch Probleme. Unsere Landesbeamten nehmen verantwortungsvolle, belastende, gefährliche und hoheitliche Aufgaben für unser Land und unsere Bürger wahr. Gerade unsere Beamten der Polizei, der Berufsfeuerwehr und der Justiz setzen für unsere Sicherheit ihre Gesundheit und ihr Leben aufs Spiel. Sie leisten viele Überstunden und zahlen mit einem im Vergleich zur Durchschnittsbevölkerung enormen Zahl von Krankheitstagen und einer unterdurchschnittlichen Lebenserwartung. (Präsident Hendrik Hering übernimmt den Vorsitz) Dabei möchte ich eine veröffentlichte Untersuchung ansprechen, die Gewalt gegen unsere Lehrkräfte thematisiert hat. Diese Übergriffe auf Lehrer sind in den letzten Jahren rasant angestiegen. Weiterhin erschien vor Kurzem ein Artikel in der RHEINPALZ unter der Überschrift „Beamte warten lange aufs Geld“, in dem die Versäumnisse der Auszahlung der Beihilfekosten thematisiert wurden. Hier zeigte sich erneut, dass die Beamten immer noch als Sparschwein bzw. persönliches Kreditinstitut der Landesregierung missbraucht werden. Das Finanzministerium räumte ein, dass es im Jahr 2021 zwei Fälle von später Auszahlung gab. In diesem Jahr haben wir mittlerweile schon 102 Fälle. Meine Damen und Herren, das darf nicht sein. Sie verlangen und verlangen und auf den Stichtag genau halten Sie sich aber selbst nicht an die Spielregeln. Immer wieder dient Corona als Ausrede. Werte Damen und Herren, unser Staat hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beamten. Ein großer Teil der Berufsfeuerwehr, des Justizvollzugs und Teile der öffentlichen Verwaltung sind im mittleren Dienst eingruppiert. Da sind die 100 Euro im Bereich A 7 bis A 8 spürbar. Auch bis A 11 sind 150 Euro viel Geld. Wir sprechen hier auch von einer Wertschätzung. Der Bund und sechs weitere Bundesländer, darunter auch Nachbarländer, seit kurzem auch NRW, haben die KDP bereits abgeschafft. Es ist schwer zu vermitteln, warum RheinlandPfalz hier zurücksteht. Rheinland-Pfalz steht mit dem Bund und unseren Nachbarländern im Wettbewerb um gute Nachwuchskräfte und sollte nicht ins Hintertreffen geraten. Ich komme zu den Anmerkungen. Wenn ich mir einen Beamten in BadenWürttemberg in A 9 im mittleren Dienst und einen Beamten in Rheinland-Pfalz im gehobenen Dienst mit A 9 ansehe, dann verdient der Baden-Württemberger 500 Euro mehr. Hier müssen Sie sich ein Beispiel nehmen. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) – Das hängt nicht nur mit der Kostendämpfungspauschale zusammen. Auch andere Sachen spielen eine Rolle, die Sie immer abwinken und nicht durchwinken. Bei einer Abschaffung können wir unsere Beamten besser unterstützen und Gerechtigkeit im Verhältnis zu den anderen Ländern schaffen. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass Bürger und Arbeitnehmer in Bezug auf Gesundheitsversorgung und Altersversorgung deutlich schlechter als Beamte gestellt sind und neidvoll auf deren relativ bessere Absicherung schauen und vom Gesetzgeber zu Recht eine Verbesserung ihrer Lage erwarten. Daran sind aber nicht die Beamten und auch nicht die Arbeitnehmer schuld, sondern die bislang in den letzten Jahrzehnten im Bund regierungstragenden Parteien. Wir erwarten hier von der Bundesregierung, dass sie nicht nur mit Milliardenbeträgen für andere Länder um sich wirft, sondern sich den Bedürfnissen der eigenen Bürger annimmt. Als Gesetzgeber in Rheinland-Pfalz unterstützen wir die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale, um unserer Wertschätzung und Fürsorge gegenüber unseren Beamten tätigen Ausdruck zu verleihen und wettbewerbsfähig gegenüber anderen Bundesländern und dem Bund zu bleiben. Ich muss Ihnen, CDU, aber auch sagen, ich tue mich schwer, die Pauschale komplett abzuschaffen. Wir haben hier bei A 7 bis A 8 einmal 100 Euro. Es geht bis 750 Euro. Die Anwesenden hier sprachen von 450 Euro. (Abg. Patrick Kunz, FREIE WÄHLER: Beim Bund gar nix!) – Beim Bund gar nichts. Manche sogar den Höchstbetrag. Ich will den Antrag hier aber nicht zerreden. Im Sinne der kleinen Beamten stimmen wir auf jeden Fall zu. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Fernis.

Diese Rede einzeln zitieren

Philipp Fernis FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Vorschlag zur Abschaffung der Kostendämpfungspauschale ist nicht ganz neu. Ich kann den Wunsch von Beamtinnen und Beamten nach einem Stück finanzieller Entlastung gerade in Zeiten hoher Inflation durchaus gut nachvollziehen. Wir haben in Deutschland das Berufsbeamtentum mit Verfassungsrang ausgestattet als starkes Rückgrat einer auf das Rechtsstaats- und Demokratieprinzip verpflichteten öffentlichen Verwaltung. Unsere Beamtinnen und Beamten haben gerade in den letzten Jahren bei den besonderen Herausforderungen der Corona-Pandemie Bemerkenswertes geleistet. Unser öffentlicher Dienst war massiv herausgefordert. Unser öffentlicher Dienst ist auch in der aktuellen Krisenzeit herausgefordert. Deswegen, wann immer man über die monetäre Gegenleistung des Dienstherrn spricht, gebührt es sich, gerade für all das, was jeden Tag geleistet wird, um unseren demokratischen Rechtsstaat im Alltag der Menschen funktionstüchtig zu erhalten und am Leben zu erhalten, den Bürgerinnen und Bürgern zu zeigen, dass wir einen Staat haben, der funktioniert und auf den sie sich verlassen können. All das verdient unseren besonderen Dank. Gleichzeitig ist die Kostendämpfungspauschale ein Baustein in einem System der monetären Entschädigung, mit dem der Dienstherr dem Alimentationsprinzip gerecht wird. Die Kollegen der regierungstragenden Fraktionen haben mit Recht darauf hingewiesen, dass wir in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Verbesserungen im Bereich der Besoldung für die Beamtinnen und Beamten erreicht haben. Im nächsten Monat werden wir hier den Landeshaushalt für die kommenden zwei Jahre gemeinsam final beraten und verabschieden. Ich will darauf hinweisen, wir haben massive Personalzuwächse in den vergangenen Jahren gemeinsam miteinander beschlossen und verabredet, uns personell insbesondere in den Kernbereichen – im Bereich der Polizei, im Bereich der Justiz, aber auch dort, wo das Land besondere Verantwortung hat, im Bereich der Bildung – deutlich zu stärken. Wenn es um Geld geht, dann ist es manchmal ein Stück eine Frage, wo man einen Schwerpunkt setzt. Die Landesregierung hat gemeinsam mit dem Parlament den Schwerpunkt auf die personelle Stärkung unseres öffentlichen Dienstes gesetzt. Die Personalbudgets sind Jahr für Jahr deutlich angestiegen, weil wir Beamtinnen und Beamte, die häufig in Bereichen besonders belastet sind, dadurch entlastet haben, dass wir zusätzliche Kolleginnen und Kollegen in dieses System gebracht haben. Bei allem Verständnis, das ich für den Wunsch habe, auch monetär im Bereich der Gesundheitsversorgung zu entlasten, halte ich diesen Kurs für dem Grunde nach richtig und halte auch für richtig, dass die Landesregierung mit der Regierungsvorlage zum Haushalt genau diesen Weg weitergehen möchte, unsere Beamtinnen und Beamten in ihrem Berufsalltag dadurch zu entlasten, dass die Personalkörper in den wichtigen Bereichen konsequent gestärkt werden. Wir werden auch in den kommenden Jahren über das Thema der Besoldung und das Thema der Kostendämpfungspauschale miteinander zu reden haben, aber in dieser Debatte ist zu Recht angeklungen, die Kostendämpfungspauschale differenziert. Sie differenziert zwischen denjenigen in niedrigen Besoldungsgruppen und denjenigen, die im Gefüge des öffentlichen Dienstes zu den Spitzenverdienern gehören. Deswegen pauschal zu sagen, wir machen das gar nicht mehr, ist im Moment ein Schritt, den ich derzeit und singulär nicht für den richtigen halte. Ich glaube, deswegen werden wir gemeinsam intensiv darüber sprechen müssen, was Attraktivitätsfaktoren für den öffentlichen Dienst sind, wie wir es in einer Zeit des Fachkräftemangels und des demografischen Wandels schaffen, weiterhin junge Menschen für eine Tätigkeit für unseren Staat zu begeistern. Dabei werden wir das gesamte Thema des monetären Gefüges miteinander immer wieder in den Blick nehmen müssen. Singulär einfach einen Baustein mit der Kostendämpfungspauschale herauszunehmen, findet an dieser Stelle nicht unsere Zustimmung. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für eine Kurzintervention hat Abgeordneter Reichert das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Reichert CDU

Herr Kollege Fernis, Sie haben wie Ihre Vorredner jetzt ausgeführt, wie wichtig Ihnen eine Differenzierung zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen ist, und wie wichtig es ist, dass derjenige, der viel verdient, mehr belastet werden soll. Hier legen Sie Wert darauf. Hier ist es Ihnen plötzlich wichtig. Wo ist denn Ihre Differenzierung bei der Energiekostenpauschale? Wo ist denn Ihre Differenzierung bei der Übernahme der Dezember-Gasrechnung, bei der der Staatssekretär in B 11 genau die Rate wie der kleine Arbeitnehmer übernommen bekommt? (Zurufe von der SPD: Wer hat denn B 11?) Wenn es Ihnen recht ist und wenn Sie es für Ihre Begründung brauchen, bringen Sie es ein, aber in anderen Fällen ist es Ihnen egal. Sie widersprechen sich selbst. (Beifall der CDU und des Abg. Michael Frisch, AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Zur Erwiderung hat Abgeordneter Fernis das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Philipp Fernis FDP

Herr Kollege Reichert, ich weiß, dass die CDU in Rheinland-Pfalz länger keinen Staatssekretär gestellt hat. (Beifall und Heiterkeit bei der SPD und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Johannes Zehfuß, CDU) Deswegen weise ich Sie gerne darauf hin, dass Staatssekretäre in RheinlandPfalz nach B 9 besoldet werden. B 11 ist die Besoldung im Bund. Im Stadtstaat Hamburg, der wie alle Stadtstaaten bekanntermaßen für ein großes öffentliches Gefüge verantwortlich ist, ist es B 10, aber in Rheinland-Pfalz ist es B 9. (Vereinzelt Beifall bei der SPD sowie des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unabhängig davon will ich Ihnen eines aber auch sagen. Sie vergleichen hier Dinge, die miteinander nun wirklich wenig zu tun haben. (Unruhe bei der SPD – Glocke des Präsidenten) Wenn man in einer akuten Krisensituation Instrumente entwickelt, die vor allem sehr schnell ohne komplexe Rechtsetzung umgesetzt werden sollen und müssen, um Bürgerinnen und Bürger zu entlasten, dann sind diese Instrumente häufig nicht so präzise. Es ist völlig zugestanden, dass diese Entlastungspakete keine besondere Präzision hinsichtlich einer Bedürftigkeit haben. Wenn sie aber einsteigen wollten und ein Verwaltungsverfahren aufsetzen wollten, was das jeweils individuell berücksichtigt, weil man gegenüber Einkommen dann auch Belastungen und alles berücksichtigen müsste, dann wäre doch eines schlechterdings unmöglich und nicht mehr möglich, nämlich ein klares Signal an die Bürgerinnen und Bürger, dass wenn eine solche Krise von außen aufgezwungen ist, der Staat stark genug ist zu helfen. Deswegen vergleichen Sie hier einen systematischen Teil im Gefüge der Besoldung mit einer Notmaßnahme. Deswegen ist das völlig neben der Sache, was Sie hier ausgeführt haben. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die FREIEN WÄHLER spricht Abgeordneter Dr. Drumm.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Herbert Drumm FREIE WÄHLER

Meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Der öffentliche Dienst ist das Rückgrat unseres Staats. Ohne einen funktionierenden öffentlichen Dienst und Institutionen, die an ihn angelegt sind, läuft nichts, sei es in der Kommunalverwaltung oder in den Ministerien, sei es bei der Müllentsorgung oder beim Abwasser, sei es an den Schulen, sei es bei der Blaulichtfamilie und insbesondere bei der Polizei. Ohne öffentlichen Dienst läuft nichts. Daher hat er zu Recht eine besondere Stellung, die sich dadurch widerspiegelt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst eine besondere Stellensicherheit, aber auch ein geringeres Einkommen haben. Dann gibt es die Beamten, eine Gruppe mit eingeschränkten Rechten. Das ist richtig und gut so; denn es kann nicht sein, dass an Schulen gestreikt wird, obwohl das bestimmt vielen Schülerinnen und Schülern große Freude bereiten würde. Es kann nicht sein, dass die Polizei streikt usw. Die Gegenleistungen des Staats sind die Alimentation und eine besondere Fürsorgepflicht, die sich auch im Beihilferecht widerspiegelt. Bei der Fürsorgepflicht geht es nicht nur ums Geld – eine angemessene Beteiligung am Wachstum ist selbstverständlich –, sondern ganz besonders geht es auch um Anerkennung, um Schutz und um Wertschätzung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, und dies in einer Zeit wie heute, in der der öffentliche Dienst ständigen Angriffen und Geringschätzungsbekundungen ausgesetzt ist. In einer Zeit, in der gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dringend gesucht werden, lohnt es sich auch einmal in die Industrie zu sehen; denn dort wird den weichen Faktoren besonderer Wert zugeordnet. Dort ist es ganz wichtig, dass die künftigen Mitarbeiter eine besondere Anerkennung und Wertschätzung ihrer Tätigkeit erlangen. So ist es nicht verwunderlich, dass immer mehr Menschen dem öffentlichen Dienst den Rücken kehren und in andere Bundesländer oder in die Industrie abwandern. Nun aber noch einmal zurück zum Geld und zum Antrag der CDU. Die Beamten haben in den letzten Jahren in unserem Land einen besonderen Beitrag zur finanziellen Stabilität geleistet, indem sie mehrere Jahre mit einem minimalen Gehaltszuwachs zufrieden waren. Das Weihnachtsgeld wurde abgeschmolzen, dann aber auch systematisch in das Gehalt eingebaut. Der öffentliche Dienst hat einen langfristigen Tarifvertrag mitgetragen, der ihm jetzt zum Teil auf die Füße fällt; denn soviel ich weiß, reicht er bis weit ins nächste Jahr hinein, und der absolut notwendige Inflationsausgleich lässt noch lange auf sich warten. Nun zur Beihilfe: Die Forderung der CDU ist ein Minimalbeitrag; denn außer der Kostendämpfungspauschale müssen die Beamten die Möglichkeit, Wahlleistungen im Krankenhaus in Anspruch zu nehmen, mit 26 Euro pro Monat bezahlen und sich zusätzlich an den Kosten eines Zweibettzimmers im Krankenhaus beteiligen. Das sind alles keine riesigen Beträge, aber sie summieren sich auf und widersprechen eindeutig der Fürsorgepflicht des Staats. Daher erwarten wir ganz ausdrücklich von der Regierung, dass sie sich endlich wieder ihrer Fürsorgepflicht vertieft annimmt. Von Ihnen, meine Damen und Herren des Parlaments, erwarten die Freien Wähler, die Minimalforderung der CDU als kleinen Beitrag zur Anerkennung und Wertschätzung des öffentlichen Diensts und der Beamten zu unterstützen. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER sowie des Abg. Ralf Schönborn, AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die Landesregierung spricht Staatssekretär Dr. Weinberg.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Stephan Weinberg

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die hiesige Kostendämpfungspauschale mit ihrer an Besoldungsgruppen orientierten Staffelung stellt ein zumutbares und ausgewogenes Äquivalent zu den Zuzahlungsregelungen der gesetzlichen Krankenversicherung dar. Die Pauschale beträgt zwischen 100 Euro für A 7 bis hin zu 750 Euro für die Besoldungsgruppen über B 7, R 7 sowie C 4 und W 3 und mindert sich um 40 Euro für jedes zu berücksichtigende Kind. (Abg. Martin Haller, SPD: Was ist mit der B11?) – Ja, die B 11. Die Gehaltserhöhung habe ich gern von Herrn Reichert entgegengenommen. Er ist nur leider nicht zuständig. Herr Reichert, Staatssekretäre im Land Rheinland-Pfalz werden mit Ausnahme des Chefs der Staatskanzlei und der Beauftragten für Europa nach B 9 besoldet. Wir reden letztendlich von einer Kostenbeteiligung in allen Besoldungsgruppen von weit weniger als 1 % der Jahresbruttobezüge. Im Übrigen sinkt die Belastung mit jeder Besoldungserhöhung relativ ab. Der immer wieder vorgebrachten Behauptung, die Attraktivität der Beamtenlaufbahn in Rheinland-Pfalz leide erheblich unter der aktuellen Regelung, will ich entschieden entgegentreten. Die Attraktivität der Beamtenlaufbahn in Rheinland-Pfalz speist sich wie in allen Ländern und auch beim Bund aus dem Gesamtpaket, welches der Dienstherr seinen Bediensteten bietet. Hierbei spielen weiche Faktoren wie etwa ein eigenverantwortliches und spannendes Aufgabenfeld, eine sinnstiftende Tätigkeit für das Allgemeinwohl sowie eine moderne Work-LifeBalance, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder die Sicherheit des Arbeitsplatzes eine mindestens ebenso große Rolle wie die rechtlichen Rahmenbedingungen aus Statusrecht und finanziellem Dienstrecht. Zudem möchte ich hervorheben, dass den rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten im Vergleich zum Bund oder anderen Ländern eine äußerst leistungsstarke und umfangreiche Beihilfe zur Verfügung steht. Dass das rheinland-pfälzische Beihilfenrecht dabei ein hohes Leistungsportfolio bietet, welches gesundheitliche Risiken gut bis sehr gut abdeckt, ist zum Themenkreis der Kostendämpfungspauschale zentral und besonders herauszustellen. Auch die sonstigen finanziellen Rahmenbedingungen – hier ist beispielsweise das Besoldungs- und Versorgungsrecht zu nennen – sind im länderübergreifenden Wettbewerb konkurrenzfähig. Sehen Sie es mir nach, dass ich nur die wesentlichen Stichworte anführe, die da wären: zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses mit einer Grundgehaltssteigerung von 2,8 % zum 1. Dezember 2022 sowie einer Corona-Sonderzahlung von steuerfreien 1.300 Euro, Streichung der untersten Besoldungsgruppe zugunsten der A 5, Streichung der jeweils ersten Erfahrungsstufe bis zur Besoldungsgruppe A 7, deutliche Erhöhung der kinderbezogenen Familienzuschläge für dritte und weitere Kinder sowie eine angestrebte Energiepreispauschale für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Dieses Gesamtpaket ist es, welches eine geballte Wertschätzung ausdrückt, die alle Beamtinnen und Beamten im Land erreicht. Das macht das Land Rheinland-Pfalz als Dienstherr attraktiv. Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss noch kurz etwas zu den finanziellen Auswirkungen für den Landeshaushalt bei einer möglichen Umsetzung des CDU-Gesetzentwurfs sagen. Die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale würde zu jährlichen Mehrausgaben von 25,8 Millionen Euro führen. Meine sehr verehrten Damen und Herren der CDU, wie so häufig werden kostenträchtige Vorschläge vorgelegt, aber es bleibt immer der Gegenfinanzierungsvorschlag aus. Auch in diesem Fall können Sie uns nicht erklären, wie dieses seriös finanziert werden kann. Selbstverständlich beobachten wir weiterhin aufmerksam die Entwicklung in den anderen Ländern und beim Bund bei der Beihilfe. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit kommen wir zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion – Drucksache 18/3155 –. Wer diesem Gesetzentwurf in der zweiten Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der FREIEN WÄHLER abgelehnt. Wir kommen zu der Tagesordnung: Punkt 11 zes (POG) Gesetzentwurf der Fraktion FREIE WÄHLER – Drucksache 18/3358 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/4744 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/4801 – Die erste Plenarberatung erfolgte am 9. Juni 2022 mit Aussprache. Es erfolgte die Überweisung an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss mitberatend. Es gab im Innenausschuss ein Anhörverfahren. Die Beschlussempfehlung lautet auf Ablehnung. Für die Antragstellerin spricht Abgeordneter Wefelscheid.

Diese Rede einzeln zitieren

Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Feste feiern und keine Festungen errichten, darum geht es den Freien Wählern, die auch kleine Feste und damit das Brauchtum in Rheinland-Pfalz bewahren wollen. Daher haben wir einen Gesetzentwurf zur Änderung des § 26 Abs. 5 POG eingebracht. Wir Freien Wähler fühlen uns nach den Diskussionen und Ergebnissen aus der Expertenanhörung im Innenausschuss des Landtags in unserer Auffassung bestätigt, (Unruhe bei der SPD) dass es schnellstmöglich Erleichterungen für Kleinst- und kleine Veranstaltungen und deren Organisatoren braucht; denn die derzeitigen Vorgaben komplizieren die Durchführung vieler Veranstaltungen. Richten wir unseren Blick erneut nach Bernkastel-Kues. Dort hat es deshalb jüngst eine Demonstration statt des traditionellen Umzugs gegeben. Dort wurden auch Protestschilder mit dem Hinweis „Das Brauchtum stirbt dank POG, das tut uns weh“ hochgehalten. Die verschärften Auflagen, zu denen auch ein frühzeitiges Vorlegen von umfassenden Sicherheitskonzepten gehören kann, sehen viele als kaum umsetzbar an. Die Lust, im Ehrenamt noch kleine Veranstaltungen zu organisieren, ist auf dem Tiefpunkt angekommen. Hier müssen wir uns der Gefahr stellen, dass bei allem Verständnis für Sicherheitsbelange am Ende des Tages die Ehrenamtler schlicht das Interesse verlieren, noch etwas auf die Beine zu stellen. Bedauerlich, wird doch in diesem Bundesland das ehrenamtliche Engagement großgeschrieben. Verantwortung darf hier nicht zulasten unserer Bürger verlagert werden; denn für die Sicherheit bei Veranstaltungen unter freiem Himmel ist erst einmal in erster Linie der Staat mit seinem kommunalen Vollzugsdienst und der Polizei zuständig. Das Gewaltmonopol liegt beim Staat. Das ist unser Staatssystem. Dafür zahlen wir Steuern. Leider erleben wir aber in den letzten Jahren immer häufiger, dass der Staat durch Aufgabenübertragungen versucht, sich aus seiner ureigenen Verantwortung zu stehlen. Für mich ziemlich entlarvend waren insofern auch die Ausführungen des Sachverständigen Professor Dr. Zöller von der Universität München, der ausführte, dass vermeintliche Freiheiten der Veranstalter in der Vorbereitungsphase aller Voraussicht nach durch erhebliche Mehrbelastungen der staatlichen Sicherheitskräfte, also insbesondere Polizei, erkauft würden. Meine Damen und Herren, dieses Erkaufen vermeintlicher Freiheiten kann ich nicht erkennen; denn wo private Sicherheitsdienste und Konzepte fehlen, müssen diese Aufgaben eben durch Polizei und Ordnungsämter gelöst werden. Es war jahrzehntelang kein Problem, Kleinst- und Kleinfeste stattfinden zu lassen, ohne dass es zu gravierenden Problemen kam; denn bei diesen Festen mit bis zu 1.500 Besuchern geht es nicht um die Duisburger Loveparade, sondern um kleine regionale Dorfveranstaltungen. Ich verstehe, dass man den Veranstalter ab einer gewissen Personengruppe und Größe an den Sicherheitskosten beteiligen will. Dieser hat dann aber auch entsprechende Einnahmen und kann das alles finanziell stemmen. Dass aber Ehrenamtler, die ihr kleines Dorffest organisieren wollen, ebenfalls solchen Prüfungen und gegebenenfalls Auflagen unterzogen werden sollen, halten wir für nicht vertretbar. Rückmeldungen aus dem ganzen Land belegen, dass es für Vereine immer schwieriger wird und Veranstaltungen unter freiem Himmel und ohne Einzäunung nahezu undurchführbar werden. Damit geht aber ein Stück Heimat verloren. Das Flair an der Mosel oder in der Pfalz lebt auch durch Kerb und Weinfeste. Das betrifft auch Erntedank-Umzüge oder FronleichnamsProzessionen. Damit steht ein Stück kulturelle Geschichte auf dem Spiel. Wir Freien Wähler wollen dies nicht, und wie der nun eingereichte Änderungsantrag der CDU zeigt, will die CDU dies auch nicht. Die nunmehr von der CDU vorgeschlagene Änderung war bereits Gegenstand der Expertenanhörung im Innenausschuss im September diesen Jahres und entspricht weitestgehend dem Vorschlag, den der von uns benannte Experte Rechtsanwalt Volker Löhr aus Bonn zur Verbesserung der Rechtslage unterbreitet hat. Wird die von uns vorgeschlagene Untergrenze von 1.500 Personen im Entwurf der CDU in § 26 Abs. 5 Satz 2 nicht aufgegriffen, so ändert dies nichts an der grundsätzlichen Wertung, dass die Festlegung einer Personenzahl bzw. Personendichte der richtige Ansatz für die Bewertung eines Gefährdungspotenzials ist, sieht doch die bisherige Gesetzessystematik diese Grenzziehung selbst vor. Ich hatte bereits bei Einbringung des Gesetzentwurfs ausgeführt, dass wir auch für alternative Regelungsansätze offenstehen, soweit diese den Kern des Problems zu lösen geeignet sind. Die hier als Ausfluss der Expertenanhörung von Herrn Rechtsanwalt Löhr gewählten Ergänzungen von § 26 Abs. 5 erachten wir als in diesem Sinne sachgerecht und stimmen daher dem Änderungsantrag der CDU zu. (Beifall des Abg. Dirk Herber, CDU) – Der Vorsitzende des Innenausschusses klatscht. Das freut mich. Die Ampelfraktionen sollten sich diesem Vorschlag ebenfalls anschließen, wenn sie die Rechtslage zum Wohle der vielen Ehrenamtlichen in diesem Land verbessern wollen. Ich bin auf die Abstimmungen gespannt. Vielen Dank. (Beifall bei den FREIEN WÄHLER sowie des Abg. Martin Brandl, CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Hüttner.

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Hüttner SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Wefelscheid hat es eben ausgeführt, die FREIEN WÄHLER haben beantragt, den § 26 Abs. 5 insoweit zu verändern, dass die Personengrenzzahl von 1.500 vollständig aus dem Gesetz herausgenommen wird. Wir müssen wissen, die grundsätzliche Zielsetzung dieses Gesetzes ist, dass die möglichst größte Sicherheit für alle Teilnehmer und auch oder gerade für den Veranstalter gegeben ist. Herr Wefelscheid, wenn Sie auf das Ehrenamt abheben, glaube ich, haben Sie einen Punkt überhaupt nicht verstanden, nämlich dergestalt, wenn einmal etwas schiefgehen würde, dann würde man den Veranstalter richtig an die Kandare nehmen. Es ist eben auch Zielsetzung des POG, wie wir es vor Jahren verabschiedet haben, dass eine solche Situation nicht eintreten kann. Nach dem Absatz 5 kann – kann, Sie sind Jurist, Sie wissen das – (Zuruf des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) die örtliche Ordnungsbehörde auch dann die Vorlage eines Konzepts erwarten, wenn voraussichtlich weniger als 5.000 Personen zu erwarten sind. Dazu müssen Erkenntnisse vorliegen. Es geht nicht, dass eine Verwaltungsbehörde einfach sagen kann, das machen wir jetzt mal, sondern sie muss klar belegen, warum, wenn unter 5.000 Menschen zu erwarten sind, das gemacht werden kann, beispielsweise weil die Personendichte so ist, weil der Veranstaltungsraum da ist, weil Erkenntnisse zu den verhandelnden Personen da sind. Es muss ein Grund da sein. Das Ganze sagt, es gibt einen Ermessensspielraum. Insoweit ist der Antrag, den die CDU eingebracht hat, der dieses Ermessen versucht, ein bisschen zu gliedern, eigentlich nicht notwendig. Das Ermessen ist bereits in diesen Gesetzespassagen so geregelt. Deswegen ist der Antrag der CDU abzulehnen. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Das Ministerium des Innern und für Sport hat ein sehr umfangreiches Papier an die Kommunen herausgegeben, mit dem in jedem Fall jede Behörde gut arbeiten kann. Deswegen ist es an der Stelle auch so, dass eine gute Kommunikation zwischen Ministerium und den Verwaltungsbehörden besteht. Die FREIEN WÄHLER schreiben selbst in ihrem Gesetzentwurf – ich habe das Thema schon mehrfach erwähnt –, dass die Sicherheit das anzuerkennende Ziel ist und es nicht darum geht, Herr Wefelscheid, dass eine Festkultur verändert wird. Wenn Sie von Weinfesten, Dorffesten, Kerben, FronleichnamsUmzug und Martinsumzug reden, – – (Abg. Johannes Zehfuß, CDU: Das heißt FronleichnamsProzession!) – Stimmt, da haben Sie recht. – – dann greift das in der Sache dergestalt zu kurz, dass dann, wenn in einem solchen Fall die Erkenntnisse da wären, der Veranstalter wahrscheinlich froh ist, dass er damit eine Hilfestellung bekommt. Ansonsten geschieht eben nichts. Noch einmal: Es ist grundsätzlich die Personenzahl anzuzeigen. Darüber hinaus hat die Verwaltungsbehörde diesen Ermessensspielraum. Herr Wefelscheid, in der Anhörung haben alle anderen Anwesenden einen ganz anderen Eindruck von allen Anzuhörenden gewonnen. Ich habe noch niemals in den 17 Jahren, seit denen ich im Landtag bin, in einer Anhörung so deutlich gehört, dass eine solche Gesetzesänderung nicht notwendig ist. Deshalb lehnt die SPD-Fraktion sowohl Ihren Gesetzentwurf als auch den Änderungsantrag der CDU-Fraktion ab. Vielen Dank. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für eine Kurzintervention hat Abgeordneter Wefelscheid das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege, ich wollte das nur klarstellen, weil Sie im Raum die Behauptung aufgestellt haben, dass die Änderung des POG auch eingeführt worden sei, um die Veranstalter von etwaigen Haftungsfragen freizustellen. Die Regelung kann sicherlich ein Indiz für zivilrechtliche Schadenersatzansprüche sein zu bewirken, dass eine Exkulpation eintreten kann, aber gleichwohl führt das nicht dazu, dass gänzlich eine zivilrechtliche Haftung entfällt. Da müssten Sie vielleicht noch einmal mit Ihrem Justiziar sprechen. Die Behauptung, die Sie hier getroffen haben, ist nämlich so nicht richtig. Die zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche bestehen vollkommen unabhängig von dem, was im POG steht, und die Veranstalterhaftung besteht weiterhin. Ich glaube, es wäre auch fahrlässig, diese Behauptung so im Raum stehen zu lassen, weil nachher beruft sich einer darauf und sagt, die SPD hat aber gesagt, mir kann nichts mehr passieren, weil das POG so lautet. Das wäre rechtlich betrachtet eine sehr schwierige Behauptung, die eigentlich auch nicht tragfähig ist. Ich denke, das sollte man in der ganzen Diskussion bewerten. Vielleicht noch etwas im Hinblick auf den Tenor: Der ist ausgetauscht worden. Wir haben uns dem Änderungsantrag der CDU angeschlossen.

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Jetzt hat für die CDU-Fraktion Abgeordneter Herber das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dirk Herber CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Abgesagte Feste, beunruhigte Vereine, verunsicherte Ordnungsbehörden. Dieser erste Sommer ohne nennenswerte Corona-Einschränkungen hatte es für unsere Veranstaltungen in sich. Mit einem neu geschaffenen § 26 im POG wollte man Klarheit schaffen: Klarheit für die Ordnungsbehörden, damit man nicht auf einen Auffangtatbestand zurückgreifen muss, Klarheit für Veranstalter, die sich auf eine realistische Gefahreneinschätzung durch die Behörde verlassen können. Der Sommer hat uns aber gezeigt, dass es uns mit § 26 POG nicht gelungen ist, diese Klarheit im Sinne unserer Sicherheit zu schaffen. Wir haben vielfach von Vereinen gehört, die davon ausgegangen sind, dass die Behörden sich in ihren Forderungen nach Sicherheitskonzepten nicht in dem Rahmen der vom Gesetzgeber gegebenen Ermächtigung bewegt haben. Wir haben von Ordnungsbehörden gehört, die aus Unsicherheit über die aus dem eigenen Handeln entstehende Verantwortung lieber auch dort ein Sicherheitskonzept aufgestellt haben wollten, wo eine intensive Betrachtung ergeben hätte, dass gar keines notwendig gewesen wäre. Die logische Schlussfolgerung daraus wäre, den Veranstalter darauf hinzuweisen, den Klageweg zu beschreiten, bei dem am Ende entweder die Ordnungsbehörde in ihrer Ansicht bestätigt wird oder das Gericht ihr einen rechtswidrigen Ermessensfehlgebrauch bescheinigt. Ist es das, was wir wollen? Ich glaube nicht. Wir wollen keine verunsicherten Verwaltungen, und wir wollen keine beunruhigten Veranstalter durch eine unklare Rechtslage. Ich hatte es in der ersten Beratung bereits angerissen: Es reicht nicht, auf der Seite des Innenministeriums – Kollege Hüttner hat es gesagt – unter dem Titel „Gefahrenvorsorge und Gefahrenabwehr bei öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel in Rheinland-Pfalz“ ein 115-seitiges Dokument abrufen zu können, wenn dann aber, wie in diesem Jahr geschehen, sich die Fachbereichsleiter aus den Ordnungsbehörden zum Beispiel des Landkreises Wittlich mit Fragen zu den Paragrafen an die ADD wenden und noch nicht einmal eine Antwort bekommen. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Das eine ist also eine Verantwortung des Gesetzgebers, sich den Fragen der verantwortlichen Ausführenden vor Ort zu stellen und mit Rat zur Seite zu stehen, und das andere ist die Tatsache, dass man, wenn man feststellt, dass ein Gesetz in der Realität Mängel aufweist, es wieder ändern muss. Die FREIEN WÄHLER haben eine Änderung eingebracht, die uns zu einer spannenden und aussagekräftigen Anhörung geführt hat, in der die Anzuhörenden sehr wohl festgestellt haben, dass in dem Gesetz Klärungs- und Nachschärfungsbedarf vorhanden ist. Vielen Dank dafür an die FREIEN WÄHLER. Die Anhörung brachte uns allerdings auch zu der Einschätzung, den Antrag der FREIEN WÄHLER in der vorliegenden Form abzulehnen, weil die reine Zahlenbegrenzung auf die 1.500 Besucher willkürlich erscheint. Eine Gefahrenlage lässt sich nicht alleine aus der Anzahl der Besucher einer Veranstaltung ableiten. Wir haben aber mitgenommen haben, dass ein Nachbesserungsbedarf besteht. Wir können also mit ein wenig Nachschärfen für eine Klarheit sorgen, die Unsicherheiten vor Ort bereinigt. Wir wollen durch dieses Nachschärfen in den Formulierungen den Ermessensspielraum einschränken und dadurch die zuständigen Behörden zu einer realistischen Gefahrenbewertung bringen, die auch justiziabel ist, und zwar so, dass die Sorge der Verantwortlichen über den Vorwurf einer Verkehrssicherungspflichtverletzung, eines Organisationsverschuldens oder eines schuldhaften Verwaltungshandelns ausgeräumt wird. Veranstaltungsplanung und Gefahrenprognose dürfen dann also wieder etwas mutiger sein, sie dürfen lediglich nicht übermütig werden. Das ist unser Anspruch an das Gesetz zum Schutz unserer Bevölkerung auf Veranstaltungen. Aus diesem Gedanken heraus haben wir Ihnen unseren vorliegenden Änderungsantrag formuliert. Mit dem Einfügen der Formulierung „wenn ein erhöhtes Gefährdungspotenzial für die Besucher der Veranstaltung oder deren Umgebung besteht“ wird der Ermessensspielraum um die Möglichkeit der Vorlage eines Sicherheitskonzepts konkretisiert. Das Gleiche gilt für Veranstaltungen, an denen voraussichtlich weniger als 5.000 Personen zeitgleich teilnehmen, mit dem eingefügten Zusatz: „wenn die Ordnungsbehörde auf Grundlage der Angaben zur Veranstaltung oder bereits bekannter Erfahrungswerte davon ausgehen muss, dass insgesamt oder in Teilbereichen ein erhöhtes Gefährdungspotenzial besteht“. Auch die Konkretisierung der Personendichte über die Ergänzung des Hinweises von „durchschnittlich mehr als 2 Personen/m² der zur Verfügung stehenden Fläche für Veranstaltungsbesucher“ schafft hier zusätzlich Klarheit. Es muss weiterhin ein Ermessensspielraum für die örtliche Ordnungsbehörde bei der Vorlage eines Sicherheitskonzepts und der Errichtung eines Sicherheitsdienstes geben, weil nicht alle Veranstaltungen im Sinne des Paragrafen identisch sind und einer gleichen Gefahreneinschätzung bedürfen. In der Regel sind Veranstalter und die Veranstaltungen über viele Jahre den verantwortlichen Ordnungsbehörden bekannt, und die entsprechenden Konzepte der Veranstaltungen werden über Jahre fortgeschrieben und haben sich in der Durchführung bewährt. Verschärfende Maßnahmen sind oftmals gar nicht nötig, und der reine Parameter der Teilnehmerzahl ist schwer einzuschätzen. Gerade bei offenen Veranstaltungen – Fastnachtsumzüge, verkaufsoffene Sonntage – ist eine Einschätzung nur schwer machbar, auch bei Fronleichnams-Prozessionen. (Heiterkeit des Abg. Johannes Zehfuß, CDU) Insbesondere jedoch bei kleineren Brauchtumsumzügen, wie beim Karneval in den Ortschaften, sind die Auflagen im Sinne des § 26 für den Veranstalter derart hoch, dass eine Durchführung nicht mehr stattfinden könnte. (Glocke des Präsidenten) – Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. Daher ist es wichtig, dass nun Auflagen verfasst werden, wenn entsprechendes Gefährungspotenzial bekannt ist. Helfen Sie bitte mit Ihrer Zustimmung zu unserem Antrag, für unsere Behörden und Veranstaltungen vor Ort die Rahmenbedingungen zu schaffen, dass unsere Bürger in ausgleichender Weise einerseits vor Gefahren geschützt sind und andererseits ihre Freiheit nicht über Gebühr eingeschränkt wird. Danke schön. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter von Heusinger.

Diese Rede einzeln zitieren

Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir uns nun auch im Innenausschuss mit dem Thema der POG-Änderung befasst haben, sind wir doch ein ganzes Stück weiter. Lieber Herr Kollege Wefelscheid, Sie selbst haben in der ersten Beratung Ihres Änderungsentwurfs dargelegt, dass Gesetze evaluiert werden müssen, wenn in der Praxis Probleme auftauchen. In gleicher Sitzung haben wir von den vielen kleinen Festen und Veranstaltungen gehört, die allein in diesem Jahr ohne Probleme stattgefunden haben und unser Land so lebenswert machen. Wenn wir also über Probleme in der Praxis sprechen, ist das nicht das durch Sie gezeichnete Zerrbild, dass überhaupt keine Veranstaltungen mehr stattfinden können. Das ist nämlich nicht der Fall. Vielmehr sollten wir uns über die Umsetzung und Anwendung der Regelungen in den Kommunen und vor Ort unterhalten. Die Vertreter aus den Gemeinden haben im Innenausschuss doch etwas Licht ins Dunkel gebracht. So haben wir gehört, dass in der Verwaltungspraxis naturgemäß Unterschiede zwischen kleineren und größeren Gemeinden in unserem Land bestehen. In großen Städten, wie beispielsweise in Koblenz, gibt es bei den Ordnungsämtern Koordinierungsstellen, die bei kleineren Veranstaltungen maßgeschneiderte Gefährdungsbeurteilungen erstellen und die Veranstalter für bestimmte Gefahrenquellen sensibilisieren und entsprechende Auflagen erlassen können. Umgekehrt haben wir in kleineren, personell schwächer aufgestellten Gemeinden in Rheinland-Pfalz eine etwas andere Situation. Was Großveranstaltungen angeht, fehlt es wohl in manchen Gemeinden an den notwendigen Ressourcen und auch an der Erfahrung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, tun wir aber doch bitte nicht so, als ob diese Gemeinden in der Vergangenheit völlig sorglos und ohne Vorbereitung Kerweumzüge und Weinfeste organisiert haben. Der Vorwurf, dass die Gemeinden durch die Regelung des § 26 POG stärker in die Pflicht genommen werden, ist schlicht falsch. (Abg. Michael Hüttner, SPD: So ist es!) Verkehrssicherungspflichten der Veranstalter gab es schon vor dem § 26 POG, und diese bestehen auch danach fort. Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob und in welchem Umfang die Veranstalterinnen und Veranstalter ein Sicherheitskonzept vorlegen müssen. Wenn ich mir das Muster, das die Landesregierung zur Verfügung stellt, anschaue, dann sehe ich Themen wie „Flucht- und Rettungswege“, „Brandschutz“ oder „Verkehrskonzepte“. Das sind doch Punkte, die jede Veranstalterin und jeder Veranstalter seit jeher berücksichtigt. Die Gemeinde – auch das haben wir schon gehört – kann ein Sicherheitskonzept fordern, wenn dies im Einzelfall erforderlich ist. Beispiele werden in der Norm genannt: hohe Personendichte, kritische Besuchergruppen oder Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden. Auch hier können die gemeindlichen Ordnungsbehörden auf Erfahrungswissen zurückgreifen: Wo sind bekannte Eng- und Gefahrenstellen? Wann ist mit einer Zunahme von Besucherströmen zu rechnen? Wo gab es in der Vergangenheit Probleme mit Besuchergruppen? Dabei können Gespräche mit dem Veranstalter im Vorfeld helfen, kritische Punkte zu identifizieren. Diese werden doch auch regelmäßig geführt. Zudem hat die Landesregierung Anwendungshinweise erlassen – auch das haben wir schon gehört –, die gemeindliche Ordnungsbehörden bei ihren Entscheidungen hilfreich unterstützen. Wir haben also einen breiten Ermessensspielraum für die Gemeinden in dieser Vorschrift, der durch die Gemeinden konkret auszufüllen ist. Dann kann ich als Gemeinde auch nicht, um mein Haftungsrisiko zu verringern, sagen, lieber mehr vom Veranstalter verlangen als weniger. Das wäre ein offensichtlicher Ermessensfehler. Dieses Ermessen nun, wie im vorliegenden Antrag der FREIEN WÄHLER, zu reduzieren, beschneidet die Gemeinden aber in ihrer Arbeit. Oder lassen Sie es mich mit den Worten von Professor Zöller in der Anhörung im Innenausschuss sagen – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Das heißt, fassungsrechtlich bedenklich.“ Entscheidend für die Frage, ob ein Sicherheitskonzept vorzulegen ist – auch das haben wir schon gehört –, ist nicht die Anzahl der Besucherinnen und Besucher. Die Annahme, dass kleine Veranstaltungen von voraussichtlich zeitgleich nicht mehr als 1.500 Personen über ein geringeres Gefahrenpotenzial verfügen, ist realitätsfremd. Nicht die Anzahl der Personen, sondern die oben genannten Faktoren wie zum Beispiel insbesondere die Zusammensetzung der Besuchergruppen sind für die Bewertung des Gefahrenpotenzials heranzuziehen. Dem hat der Gesetzgeber mit der beispielhaften Wendung in § 26 Abs. 5 Satz 3 POG Rechnung getragen. Gleichwohl wurde vom Gesetzgeber mit 5.000 Besucherinnen und Besuchern eine Schwelle geschaffen, die aufgrund von Erfahrungswerten eine gewisse Kategorisierung vornimmt. Sicherlich wird auch die weitere Anwendung des § 26 POG zeigen, ob sich eine solche abgestufte Regelungssystematik in der Praxis bewährt. Davon unberührt bleibt aber die Frage, wie die Gemeinden die Anforderungen an Sicherheitskonzepte in der Praxis handhaben. Auch hier wird die Zukunft zeigen, inwieweit die Gemeinden und Veranstalter bei der Bewertung des Gefahrenpotenzials unterstützt werden können. Zum Änderungsantrag der CDU – auch das habe ich in der ersten Debatte im Plenum schon gesagt –: Es handelt sich um ein junges Gesetz. (Glocke des Präsidenten) Es ist gerade einmal zwei Jahre alt – ich komme zum Ende –, und es ist dieses Jahr das erste Mal richtig zur Anwendung gekommen. Lassen Sie uns doch ausprobieren, ob es in Zukunft klappt, und lassen Sie uns die Problematiken in Zukunft ausräumen. Das wird das Innenministerium sicherlich gut tun. Dann brauchen wir auch keine Gesetzesänderung. Deswegen lehnen wir beide Anträge ab. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Stuhlfauth.

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Stuhlfauth AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Zum vorliegenden Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER wurde in der ersten Aussprache und in den Ausschusssitzungen schon viel gesagt. Deswegen will ich mich kurz fassen. (Abg. Martin Haller, SPD: Das ist begrüßenswert!) Die Expertenanhörung im Innenausschuss hat gezeigt, dass § 26 POG in seiner derzeitigen Form tatsächlich Optimierungsbedarf aufweist. Die Expertenanhörung hat auch ergeben, dass wir als AfD mit unserer Forderung, den Ordnungsbehörden auch weiterhin Ermessensspielraum bei Entscheidungen über Auflagen zu Sicherheitskonzepten insbesondere bei kleinen Veranstaltungen einzuräumen, richtig gelegen haben. Obwohl § 26 POG bereits in seiner aktuellen Fassung hinsichtlich kleinerer Veranstaltungen eine Kann-Regelung beinhaltet und damit den Ordnungsbehörden einen Ermessensspielraum einräumt, zeigt die Erfahrung, dass sich die Kommunen in die aus ordnungsbehördlicher Sicht nachvollziehbare Versuchung geführt sehen können, aus Gründen des rechtlichen Selbstschutzes im Zweifelsfall eher für als gegen ein Sicherheitskonzept zu entscheiden; denn seit der aktuellen Fassung scheint es aus Sicht der Ordnungsbehörden unverfänglicher, einfach die Auflage eines umfangreichen Sicherheitskonzepts zu erlassen, als aus Ermessen heraus auf eines zu verzichten. Das ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Keiner will mehr Verantwortung übernehmen. Gerade die jetzige Ausgestaltung des § 26 POG ist überhaupt nicht klar und deutlich. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Doch!) Sämtliche Ordnungsämter waren überfordert. Selbst die Leiter der Ordnungsbehörden wussten nichts damit anzufangen, und sie wussten nicht, wie das ausgestaltet werden soll. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) – Fragen Sie in den Städten, in den Kommunen nach. Sie kommen doch aus der Kommune. (Zurufe der Abg. Martin Haller und Michael Hüttner, SPD – Glocke des Präsidenten) Genau hier müsste nachgebessert werden. Doch der vorgelegte Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER setzt hier nicht vollumfänglich an. Die stattdessen vorgeschlagene pauschale Untergrenze von 1.500 Besuchern wird der Sache daher nicht gerecht. Das Ergebnis der Anhörung war auch hier eindeutig. (Heiterkeit und Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD: Nichts eigenes vorgelegt!) Der bessere Weg wäre eine Beibehaltung des Ermessensspielraums, jedoch unter Einschränkungen, sowie eine Verpflichtung der Ordnungsbehörde. Diese Forderung greift nun der von der CDU eingebrachte Änderungsantrag auf. Er konkretisiert das relativ weit gefasste Entscheidungsermessen. Künftig soll ein Erforderlichscheinen eines Sicherheitskonzeptes nicht mehr ausreichend sein, sondern das Bestehen eines erhöhten Gefährdungspotenzials für Besucher der Veranstaltung der Umgebung. Das passt für uns. Ein weiterer ermesseneinschränkender Faktor soll die Kenntnis oder der Erfahrungswert der zuständigen Ordnungsbehörde über ein erhöhtes Gefährdungspotenzial durch die Veranstaltung sein. Auch diese Einschränkung können wir nachvollziehen. Als widersprüchlich bewerten wir jedoch den dritten Punkt im Änderungsantrag der CDU, nämlich die Prognose von durchschnittlich mehr als zwei Personen pro Quadratmeter zur Verfügung stehender Veranstaltungsfläche als Richtlinie für ein erhöhtes Gefährdungspotenzial anzusehen. Im Hinblick auf Veranstaltungen in geschlossenen, umzäunten oder anderweitig abgegrenzten Veranstaltungsflächen können wir hinter dieser Idee den Richtwert noch erkennen. Darüber hinaus halten wir diesen Wert aber für unpraktikabel. Die Begründung liefert die CDU selbst. Wie sollen etwa der Veranstalter oder die Ordnungsbehörde zum Beispiel bei Fastnachtsumzügen, einer Dorfkirmes oder sonstigen Veranstaltungen die Veranstaltungsfläche bemessen? Bei der Kirmes nur das eigentliche Grundstück oder auch die Straße oder auch die Parkplätze dazu? Ja, der Wert von mehr als zwei Personen pro Quadratmeter wird als Indiz, als Kann-Wert angegeben; aber genau hier liegt doch wieder das Problem in der aktuellen Fassung des § 26 POG, dass Kann-Vorgaben oft zu eng als konkrete Vorgaben ausgelegt werden. Es wird wieder ein Richtwert eingeführt, der künftig erneut für Rechtsunsicherheit und zu enger Auslegung bei den Ordnungsbehörden führen kann. Hier geht der Änderungsantrag unserer Ansicht nach etwas zu weit. Liebe Kollegen, ich denke, ich spreche für jeden im Saal, (Abg. Martin Haller, SPD: Ganz sicher nicht! –

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Frisch AfD

Hört doch erst einmal zu! Es ist wie im Kindergarten!) wenn ich sage, dass es im Interesse aller liegt, wenn wir auch künftig unsere Kirmes feiern können und genießen können, aber das Problem in § 26 POG ist erkannt. Es ist ein Problem, und ein möglicher Lösungsweg liegt vor uns, ein erster Vorschlag in die richtige Richtung liegt nun ebenfalls vor. Weder der Gesetzentwurf noch der Änderungsantrag der CDU sind aber im Moment die Lösung des erkannten Problems. Wir werden deshalb vorerst keinem dieser beiden Vorlagen zustimmen. Danke. (Beifall der AfD –

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Haller SPD

Es ist toll, wenn man schon alles weiß, aber selbst nicht in der Lage ist, einen eigenen Antrag zu formulieren! – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Fernis.

Diese Rede einzeln zitieren

Philipp Fernis FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! § 26 POG, über den wir heute diskutieren, hat eine gewisse Geschichte, weil wir in der Vergangenheit bei der Regulierung von Veranstaltungen tatsächlich einen Raum hatten, der rechtlich nicht klar geregelt war. Daher hat man in der Praxis Veranstaltungen über Vorschriften geregelt, die eigentlich nicht diesen Zweck hatten, über das Emissionsschutzrecht, wenn es um die Genehmigung zum Betrieb von Musikanlagen ging, über das Gaststättenrecht, wenn es um Ausschankgenehmigungen ging, aber klare ordnungsrechtliche Vorgaben zur Frage der Regulierung von Veranstaltungen hatten wir nicht. Deswegen war es durchaus im Interesse der Veranstalter, aber auch der Handlungssicherheit der kommunalen Ordnungsbehörden, dass der Gesetzgeber auch mit Blick auf Geschehnisse, die es leider auch in Deutschland gegeben hat, einen Regelungsrahmen vorgegeben hat. Dieser Regelungsrahmen des Gesetzgebers gibt zugleich den kommunalen Ordnungsbehörden einen sehr breiten Ermessens-, Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum gerade im Bereich der kleinen Veranstaltungen, weil es eben dort die Möglichkeit gibt, ein Sicherheitskonzept zu fordern, wenn dies auch mit Blick auf die Betrachtung der potenziellen Gefährdung als erforderlich angesehen wird, aber ebenso die Möglichkeit, auf ein solches Konzept zu verzichten. Wenn es eine Traditionsveranstaltung gibt, die seit Jahrzehnten in einer Kommune durchgeführt wird und bei der alles, was vorkommen kann, vielleicht schon einmal passiert ist und man entsprechende Erfahrungswerte hat, ist es selbstverständlich vertretbar und – ja – aus meiner Sicht auch geboten, auf eine entsprechende Auflage zu verzichten. Gleichzeitig aber – das hat die Anhörung sehr klar gezeigt – kann man aus der bloßen Personenzahl eben nicht unmittelbar auf das Gefährdungspotenzial schließen, weil Veranstaltungen sich in ihrem Charakter, in dem Publikum, das sie anziehen, in dem Programm, was geboten wird, nun einmal stark unterscheiden. Herr Kollege Wefelscheid, deswegen ist die pauschale Idee zu sagen, unter 1.500 Besuchern sind Veranstaltungen per se ungefährlich, für mich nicht ganz nachvollziehbar; denn das wäre in gewisser Weise wiederum das Signal, wenn ich der Behörde die Möglichkeit nehme, es wäre nicht der richtige Schritt. Der richtige Schritt ist das zu tun, was das Innenministerium auch getan hat; denn natürlich gab es Fälle in Rheinland-Pfalz, die uns berichtet worden sind, bei denen Kommunen über das Ziel hinausgeschossen sind, bei denen Kommunen aufgrund der veränderten Rechtslage gesagt haben, dann müssen wir doch handeln. Unter diesem Handeln hat man verstanden, ja, dann müssen wir am bisherigen Konzept, an den bisherigen Auflagen etwas verändern. Dann müssen wir den Veranstaltern Pflichten auferlegen, die sie bisher nicht hatten. Diese forderte aber das Gesetz nicht, und es erzwingt sie auch nicht, sondern das Gesetz fordert, dass die Kommune sich damit auseinandersetzt. Dann kann zulässigerweise die Antwort eben auch sein, ja, die Rechtslage hat sich geändert, hier sind neue Möglichkeiten geschaffen worden; es gibt aber kommunal keine Notwendigkeit, von diesen Erfordernissen Gebrauch zu machen und die Veranstalter mit zusätzlichen Auflagen zu belegen. Das heißt, dieses Gesetz, auch in seiner jetzigen Form, schafft grundsätzlich den Handlungsrahmen, den die Kommunen brauchen. Auf die Missverständnisse – so will ich es einmal formulieren –, die es sicherlich auch gegeben hat, was die Anwendung des neuen Rechts bedeutet, hat das Ministerium reagiert. Das Ministerium und die ADD haben darauf reagiert, indem sie den Dialog mit den kommunalen Ordnungsbehörden gesucht haben, indem sie erläutert haben, indem sie einen Leitfaden herausgegeben haben, Muster herausgegeben haben und anderes mehr. Jetzt müssen wir uns das einmal gemeinsam anschauen. Es gab einen Vorschlag in der Anhörung, aber im Übrigen, Herr Wefelscheid, kein Anzuhörender fand Ihre Idee gut, pauschal heranzugehen; aber es gab einen Vorschlag zu sagen, möglicherweise an der Formulierung noch einmal zu arbeiten. Ich glaube, wir sollten uns im Parlament gemeinsam mit der Landesregierung die Entwicklung dazu anschauen, wie die Maßnahmen an Erläuterung, an Fortbildung, an Qualifizierung wirken, die jetzt stattgefunden haben. Dies war der erste Sommer in Rheinland-Pfalz, weitgehend frei von CoronaAuflagen und weitgehend wieder mit den Möglichkeiten, die entsprechenden Traditionsfeste zu feiern und nach Inkrafttreten des Gesetzes auch neue Konzepte durchzuführen. Zunächst einmal kam Corona, was solche Veranstaltungen per se massiv gehemmt hat. Wenn man in diesem Sommer durch Rheinland-Pfalz gefahren ist, dann wurde glücklicherweise wieder überall im Land fleißig genossen, insbesondere das Leben draußen genossen, und unsere Weinfeste wurden gefeiert. Das hat alles weitgehend wieder stattgefunden, und das zeigt doch, dass wir einen Rechtsrahmen haben, mit dem man durchaus arbeiten kann. Deswegen ist es für uns jetzt nicht der Zeitpunkt, an einem Gesetz schon wieder etwas zu ändern, mit dem es nach erst einer Saison mit Veranstaltungen kaum praktische Erfahrungen gibt. Wir schauen uns das gemeinsam an, lehnen aber Ihre Anträge zum jetzigen Zeitpunkt ab. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die Landesregierung spricht Innenminister Ebling.

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Ebling

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wie schön, dass wir wieder feiern können! Wie schön, dass es wieder die Feste gibt, dass es Brauchtum gibt, dass es Traditionen gibt. Alles das hat stattgefunden, und manche Beschreibungen erwecken für mich den Eindruck, als hätte ich mich den ganzen Sommer illegal auf irgendwelchen Festchen herumgetrieben. Ich glaube, es war nicht so. Es ist auch nicht so, dass uns die Kommunalverwaltungen zurückgemeldet hätten, sie hätten massenhaft Ablehnungsbescheide für irgendwelche Anträge geschickt. Auch das war mitnichten so. Es hat wieder stattgefunden, und es konnte wieder aufblühen. Dieses Gesetz hat gerade erst – das ist mehrfach zum Ausdruck gebracht worden – wegen der Pandemie in dieser Form ein Jahr eine Art von Praxisbestand gehabt. Das Einzige, was wirklich passiert ist: Das Gesetz hat Fragen aufgeworfen, wie wahrscheinlich jede gesetzliche Neuregelung erst einmal Fragen aufwirft, aber auch was danach eingesetzt hat, ist das Normalste der Welt. Man hat sich verständigt, und man hat sich unterhalten. Es gibt fachliche Austausche auch in den Ordnungsbehörden dieses Landes untereinander. Die Ordnungsbehörden haben sich schneller kurzgeschlossen und schließen sich auch immer noch schneller kurz, als es vielleicht manchmal den Eindruck hat. Man schafft damit dann wieder Einheitlichkeit, und man schafft damit auch wieder Standardisierung. Was wir mit der Änderung des Polizei- und Ordnungsrechts aber auch geschaffen haben, ist Sensibilisierung, und ob es uns gefällt oder nicht, das ist wichtig, weil wir andere Gefahrenlagen bei Festen haben und weil es Erfahrungen mit Festen auch in Deutschland gibt, die so schrecklich waren, dass es fahrlässig gewesen wäre, wenn nicht auch der Landesgesetzgeber entsprechende Anpassungen vorgenommen hätte, um Klarheit zu schaffen und Ermessensspielräume zu eröffnen, die die kommunalen Ordnungsbehörden – so unsere Erfahrung bisher – mit einem großen Verantwortungssinn, aber vor allen Dingen auch mit einem großen Verständnis für die Praxis und für Traditionen genutzt haben. (Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe dazu keine wissenschaftliche Studie parat, aber alle Veranstalterinnen und Veranstalter kennen wahrscheinlich ihre gemeindliche Ordnungsbehörde, und sie kennen wahrscheinlich auch die Namen derer, die dort arbeiten, und das seit vielen Jahren. Bevor man etwas macht, redet man miteinander und gleicht es miteinander ab. Das sind keine komplizierten Verfahrensprozesse – die gab es vorher nicht, und die gibt es auch jetzt nicht –, sondern das sind Koordinierungsrunden, und das ist schon die höchste Form der Formalisierung, die wir in dieser ordnungsbehördlichen Praxis vermutlich kennen, bei der man zusammensitzt und miteinander das abgleicht, was man an Erfahrungswerten hat, und daraus gemeinsam Schlüsse zieht. Dass das Feste aber im großen Umfang verhindert haben soll, wäre eine neue Erkenntnis. Uns ist sie nicht bekannt. Für die Fragen, die aufgeworfen worden sind – ich bin dankbar, dass dies erwähnt wurde –, gibt es inzwischen auch eine kleine Richtlinie. Ich durfte jetzt im Innenausschuss das erste Mal dabei sein, und dort wurde gesagt, sie ist aber zu dick. Vermutlich, wenn sie dünner gewesen wäre, hätte ich heute gehört, sie ist nicht umfangreich genug. Also, es gibt auch eine Richtlinie der ADD, und man kann sich mit Fragen dorthin wenden. Falls es den Fall gegeben haben sollte – dieser Frage gehe ich gern nach –, dass die ADD auf eine ihr gestellte Frage nicht geantwortet hat, dann können wir auch das klären. Das kann man bilateral klären und muss es gar nicht so sehr auf den Marktplatz stellen. Meine Damen, meine Herren! Es ist gut, dass wir für Gefahren von Veranstaltungen sensibilisieren. Es ist gut, dass wir eine veränderte Praxis haben, die den Ordnungsbehörden mehr Ermessen an die Hand gibt. Es ist nicht gut, wenn wir das jetzt ändern wollten; deswegen verstehe ich auch die Argumente, die heute von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vorgetragen worden sind, den Änderungsanträgen nicht Folge leisten zu wollen. Schön ist aber doch, dass wir den Menschen vielleicht mit der Praxis und mit dem Wissen, dass die Pandemie auch Feiern ermöglicht, heute das Signal senden, es darf gefeiert werden, und es darf unbeschwert gefeiert werden; denn für gute und sichere Rahmenbedingungen ist gesorgt. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit kommen wir zur Abstimmung. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Haben wir noch Zeit?) – Die Zeit ist jeweils ausgeschöpft gewesen, insbesondere von den FREIEN WÄHLERN. (Heiterkeit im Hause) Wir kommen zur Abstimmung und stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/4801 – ab. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP gegen die Stimmen der CDU und der FREIEN WÄHLER bei Stimmenthaltung der AfD abgelehnt. Wir kommen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER – Drucksache 18/3358 –. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der AfD gegen die Stimmen der FREIEN WÄHLER abgelehnt. Ich rufe nun der Tagesordnung auf: Punkt 12 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 18/3568 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit – Drucksache 18/4741 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIEN WÄHLER – Drucksache 18/4781 – Die erste Plenarberatung erfolgte am 6. Juli dieses Jahres mit einer Aussprache. Es erfolgte die Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit – federführend – und an den Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz sowie den Rechtsausschuss – mitberatend –. Es hat ein Anhörverfahren stattgefunden. Die Ausschussempfehlung lautet auf Ablehnung des Gesetzentwurfs. Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordneter Wäschenbach.

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Wäschenbach CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der aktuelle Tagesordnungspunkt zur Schweigepflichtentbindung verläuft harmonischer und einstimmiger als der von heute Morgen zum Childhood-Haus. Es besteht auch hier große Einigkeit über das Ob der Verbesserung des Kinderschutzes. Auch besteht jetzt Einigkeit über das Wie; denn Kinderschutz und Kindeswohl müssen in unserem Land Priorität haben. Durch Beschluss des Landtags vom 6. Juli ist der Gesetzentwurf unserer Fraktion an den Ausschuss für Gesundheit – federführend –, den Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz sowie den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Ausschuss für Gesundheit hat den Gesetzentwurf in seiner 11. Sitzung am 20. Juli und in seiner 12. Sitzung am 23. September sowie in seiner 13. Sitzung am 15. November beraten. In der 12. Sitzung am 23. September hat der Ausschuss ein sehr fachkundiges Anhörverfahren durchgeführt. Die Fraktion der CDU dankt heute noch einmal den Anzuhörenden Herrn Dr. Günther Matheis, Präsident der Landesärztekammer, Frau Dr. Katharina Ketteler, Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin und zertifizierte Kinderschutzmedizinerin aus Nordrhein-Westfalen, Herrn Dr. Ralf Kownatzki, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin aus NordrheinWestfalen, langjähriger Impulsgeber zur Änderung der Schweigepflicht und zudem Vorsitzender von RISKID e. V., des RisikoKinder Informationssystems Deutschland, Frau Simone Weller, Opferbegleiterin des Weißen Rings, Herrn Volker Werner, Referent beim Allgemeinen Sozialen Dienst des Kreisjugendamts Trier-Saarburg, und Frau Katharina Eibl, Referentin der Rechtsabteilung und Fachanwältin für Medizinrecht sowie Familienrecht bei der Ärztekammer Nordrhein, sowie dem Diplom-Psychologen Herrn Klaus Rainer Koch. Besonders danken möchten wir aber einer Person im Hintergrund. Es ist Dr. med. Lothar Maurer, Landesverbandsvorsitzender Rheinland-Pfalz des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, BVKJ, aus Frankenthal, der uns fraktionsintern stets gut beraten hat. (Beifall der CDU) Wir haben den Vorstoß im Sinne des Kinderschutzes unterstützt. Danken möchten wir aber auch den CDU-Kollegen in Nordrhein-Westfalen, von denen wir den Impuls hatten, insbesondere von der bundesweiten CDU-Arbeitskreisleiterin Kinderschutz, der Kollegin Frau Christina Schulze-Föcking. Worum geht es? – Meine Damen und Herren, wussten Sie, dass Ärzte nicht mit Kollegen über minderjährige Patienten sprechen dürfen, auch wenn sie hinter Verletzungen Kindesmissbrauch vermuten? Die Eltern müssen die Ärztin bzw. den Arzt vorher von seiner Schweigepflicht befreien, obwohl sie vielleicht selbst die Täter sind und ihrem Kind selbst die Verletzungen zugefügt haben. Wir machen heute in diesem Hause den Weg dafür frei, dass Ärztinnen und Ärzte sich untereinander austauschen und beraten können und so Missbrauch auch bei denjenigen Kindern aufdecken können, deren Sorgeberechtigte häufig den Arzt wechseln, um Taten zu verschleiern. Gerade Ärztinnen und Ärzte sind aber unverzichtbar im Kampf für den Kinderschutz. Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, wir haben uns überparteilich auf eine gemeinsame Vorgehensweise geeinigt. Die Regierung hat nach unserem Aufschlag zur Gesetzesänderung angekündigt, das Heilberufsgesetz in Gänze reformieren zu wollen und insbesondere auch neue Kammerrechtsregelungen anzupassen. Mit dieser Reform könne auch die Änderung der Schweigepflicht einhergehen. Das hat uns zwar eine Zeitverzögerung gebracht; denn man hätte auch unseren Entwurf verabschieden und dann die größere Reform später verabschieden können, aber – das sagt an dieser Stelle ein Kölner – mer muss och jünne künne. Sie haben uns dieses Gesetz nicht gegönnt. (Beifall der CDU sowie des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER) In den folgenden Wochen wurden verschiedene juristische Umsetzungsmöglichkeiten erörtert. Es gibt jetzt auf Vorschlag der Ampelfraktionen einen Änderungsantrag, dem wir gemeinsam zugestimmt haben. Wir werden also unseren Antrag im Geschäftsordnungsprozedere mehr oder weniger zurückziehen bzw. verwerfen. Ich danke an dieser Stelle für die kollegiale Zusammenarbeit sowie unkomplizierten Absprachen und Vorgehensweisen. Dem Kollegen Helge Schwab danke ich für die dauerhafte, uneingeschränkte Unterstützung auch nach Feierabend. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER – Zurufe aus dem Hause: Ui!) Wichtig war uns, keine Zeit zu verlieren. Das Ganze dauerte jetzt einen Monat länger, das ist insgesamt vertretbar. Final haben wir jetzt einen neuen § 22 a im Heilberufsgesetz, der die besondere Schutzwürdigkeit von Kindern und Jugendlichen hervorhebt. Auch haben wir in Absatz 2 dieser Regelung eine Befugnisnorm, dass sich Kammermitglieder – sprich Ärzte – zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Rahmen eines fallbezogenen interkollegialen Austauschs offenbaren (Glocke des Präsidenten) und Verdachtsmomente insofern melden können. Ich danke allen sehr. Heute ist ein guter Tag für die Kinder und die möglichen Opfer in Rheinland-Pfalz. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Kusch.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Oliver Kusch SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste! Wir beschäftigen uns heute mit dem Änderungsantrag der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER zum Heilberufsgesetz. Wenn es in diesem Hohen Hause um die physische und psychische Gesundheit in Rheinland-Pfalz geht, sind sich glücklicherweise alle demokratischen Parteien einig, dass der Schutz von Kindern vor jeglicher Form von Gewalt – ob seelischer, körperlicher oder sexualisierter – oberste Priorität haben muss. Um das sogenannte Ärzte-Hopping zu verhindern, hatte Michael Wäschenbach für die CDU-Fraktion einen Gesetzesvorschlag zur Änderung des Heilberufsgesetzes gemacht, um die rechtliche Unsicherheit bei der Kommunikation von Ärztinnen und Ärzten untereinander zu beheben, sollte der Verdacht auf Kindesmisshandlung bestehen. (Unruhe bei der CDU – Glocke des Präsidenten)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Sie können weiterreden. Die Betreffenden haben es gemerkt.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Oliver Kusch SPD

Bislang bestand das Dilemma darin, dass bei Verdacht auf Missbrauch innerhalb der Familie potenzielle Täter der Weitergabe von verdächtigen Befunden zustimmen mussten. Der Bundesgesetzgeber hatte dann durch die Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz den Ländern die Regelungsbefugnis zu einem fallbezogenen interkollegialen Austausch von Ärztinnen und Ärzten bei Verdacht auf Kindesmisshandlung eingeräumt. Das Heilberufsgesetz vom Jahr 2014, welches zuletzt im Jahr 2020 überarbeitet wurde, hatte aber weitere Änderungsbedarfe. Grundsätzlich ist das Heilberufsgesetz die wesentliche Rechtsgrundlage für das Verwaltungshandeln, das Kammerwesen, die Berufsausübung, die Weiterbildung und die Berufsgerichtsbarkeit der rheinland-pfälzischen Heilberufskammern, namentlich der Landesapotheker-, Landesärzte-, Landespflege-, Landespsychotherapeuten-, Landestierärzte- und Landeszahnärztekammer. In all diesen Bereichen konnten die notwendig gewordenen Änderungen durch die zügige Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitsministerium zeitnah umgesetzt werden, wofür ich mich sehr herzlich bedanken möchte. Auf dieser Grundlage konnte im sachlichen Austausch aller an dieser Novelle beteiligten Fraktionen in kurzer Zeit das komplette Gesetz überarbeitet und umgestaltet werden, auch damit für den Schutz der Kinder keine Zeit verloren geht. Es konnten rechtliche Bedenken ausgeräumt und zugleich ein fraktionsübergreifender Kompromiss zur Formulierung der Offenbarungsbefugnis für Ärztinnen und Ärzte im neu zu schaffenden § 22 a Heilberufsgesetz gefunden werden. Ich bin sehr froh, dass wir, die Fraktionen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER, bei diesem Thema, das sich aus meiner Sicht nicht für eine kontroverse Debatte eignet, so schnell und unkompliziert diesen Weg gemeinsam gegangen sind und bedanke mich bei allen Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Winkler.

Diese Rede einzeln zitieren

Josef Winkler GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. – Es wurde schon gesagt, wir beraten eine Änderung des Heilberufsgesetzes, die auf mehrere Initiativen zurückgeht. Zum einen greifen wir den Vorschlag der CDU auf, einen fallbezogenen interkollegialen Austausch von Ärztinnen und Ärzten bei Kindeswohlgefährdung zu ermöglichen. Ich hatte bereits in der ersten Lesung zu diesem Gesetzentwurf, zum ursprünglichen Gesetzentwurf, signalisiert, dass meine Fraktion diesen Änderungen sehr offen gegenübersteht. Die dazu durchgeführte Anhörung im Gesundheitsausschuss hat diese Haltung bestärkt. Alle Anzuhörenden haben eine solche Änderung deutlich befürwortet oder sogar als überfällig bezeichnet. Im Alltag von Ärztinnen und Ärzten und im Kinderschutz haben sich die Beschränkungen durch die ärztliche Schweigepflicht bei der Verhinderung von Kindeswohlgefährdung als außerordentlich hinderlich erwiesen. Gerade in unklaren Fällen, in denen noch keine erdrückenden Beweise vorliegen, die auch bisher schon eine Anzeige bei den Behörden dringend erfordert hätten, sondern in denen erst durch den interkollegialen Austausch mit anderen Ärztinnen und Ärzten ein erster Verdacht erhärtet oder auch ausgeräumt hätte werden müssen, wurde dies bisher durch die Schweigepflicht verhindert. Dagegen haben alle Anzuhörenden in der bereits erwähnten Anhörung eindringlich klargemacht, dass die vorgeschlagene Änderung hier eine deutliche Verbesserung darstellen würde und einem in solchen Fällen offenbar weit verbreiteten Ärzte-Hopping entgegengewirkt werden könnte. Deshalb wollen wir nun die durch den Bundesgesetzgeber im letzten Jahr eingeräumte Regelungsbefugnis für die Länder nutzen und einen solchen Austausch ermöglichen. Es freut mich auch als Vorsitzender des Gesundheitsausschusses, dass im Ausschuss für diese Änderungen eine breite Mehrheit über alle Fraktionen hinweg ersichtlich war. Darüber hinaus reagieren wir – das wurde von Herrn Kusch gerade schon gesagt – in unserem gemeinsamen Änderungsantrag zum ursprünglichen Gesetzentwurf auf verschiedene Anpassungs- und Änderungsbedarfe aufgrund geänderter Rechtsrahmen auf Bundesebene oder der Ebene der Europäischen Union und greifen auch Änderungsvorschläge aller rheinlandpfälzischen Heilberufskammern auf, die wir gerne berücksichtigen werden. Des Weiteren sollen verschiedene Verwaltungsabläufe und Aufgaben vereinfacht und einige Regelungen klargestellt werden. Ich danke der CDU-Fraktion und den FREIEN WÄHLERN für ihre Bereitschaft, diesen Weg gemeinsam zu gehen und dafür, dass wir die Gelegenheit nutzen, mit der Änderung in Bezug auf den interkollegialen Austausch auch die bereits geplanten weiteren notwendigen Änderungen am Heilberufsgesetz vorzunehmen. Auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesundheitsministerium und in der Landtagsverwaltung danke ich für die Unterstützung bei der Erstellung des gemeinsamen Gesetzentwurfs der Fraktionen der Ampel, der CDU und der FREIEN WÄHLER. Es ist erfreulich, dass das so schnell gelingen konnte. Ich rechne mit einer breiten Mehrheit. Insofern hat sich die ursprüngliche Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses, die auf Ablehnung lautete, aus meiner Sicht erledigt. Ich kann aus ganzem Herzen Zustimmung zu dem geänderten Gesetzentwurf empfehlen und rechne auch damit. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FREIEN WÄHLER, bei der CDU und bei der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Bollinger.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Jan Bollinger AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Änderungsantrag und der zugrunde liegende Gesetzentwurf zielen auf einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt und Missbrauch ab. Dazu soll es Ärzten bei einem entsprechenden Verdacht möglich gemacht werden, sich ohne Erlaubnis der Eltern, die in derartigen Fällen Täter sein können, mit Fachkollegen auszutauschen. Der vorliegende Änderungsantrag gerät jetzt deutlich umfangreicher als der ursprüngliche Gesetzentwurf der Fraktion der CDU. Gleichwohl ändert dies nichts an unserer grundsätzlichen Zustimmung zu den geplanten Änderungen; denn der entscheidende Grund für unsere Zustimmung zur Möglichkeit eines fallbezogenen interkollegialen Austauschs bei Verdacht auf physische, psychische oder sexualisierte Gewalt gegenüber bzw. Vernachlässigung von Minderjährigen hat im neuen § 22 a Abs. 2 des Heilberufsgesetzes seinen Niederschlag gefunden. Damit wurde von der entsprechenden bundesgesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht und der Schutz der Betroffenen erheblich gestärkt. Im Hinblick auf die zentrale Änderung des Heilberufsgesetzes hat die durchgeführte hochklassige Expertenanhörung trotz der unterschiedlichen Perspektiven der Sachverständigen aus nahezu allen maßgeblichen Bereichen zweifelsfrei ergeben, dass eine solche Möglichkeit eines fallbezogenen interkollegialen Austauschs ein notwendiger Schritt ist und die erforderlichen Änderungen zeitnah umgesetzt werden sollten, da ein weiteres Zuwarten zulasten der Betroffenen gehen würde. Die ärztliche Schweigepflicht ist und bleibt ein hohes und wichtiges Gut und wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf nicht grundsätzlich oder umfassend infrage gestellt. Daher kann es nur im Sinne der Betroffenen sein, wenn die erforderlichen Änderungen zeitnah, mit breiter Unterstützung aller im Landtag vertretenen Fraktionen umgesetzt werden. Die langfristigen Folgen von Kindesmissbrauch wurden im Rahmen der durchgeführten Anhörung in bedrückender Weise beschrieben. Es wurde eindrücklich geschildert, dass Kindesmissbrauch in seinen unterschiedlichen Ausprägungen offensichtlich immer mehr zunimmt, wobei von einer extrem hohen Dunkelziffer auszugehen ist. Der Schutz Minderjähriger vor physischer, psychischer oder sexualisierter Gewalt bzw. Vernachlässigung ist damit ganz sicher kein Thema für parteipolitische Auseinandersetzungen. Dafür ist dieses Thema schlichtweg zu wichtig. Die Menschen im Land erwarten von einer verantwortungsvollen Politik völlig zu Recht, dass man hier einzig und allein im Sinne der Betroffenen handelt, die in besonderem Maße schutzwürdig sind. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Daher werden wir den vorliegenden Änderungsantrag selbstverständlich unterstützen, zumal nach unserem Eindruck ohnehin weder seitens der Landtagsfraktionen noch der Anzuhörenden inhaltliche Differenzen zu bestehen scheinen. Es ist weit überwiegend gebotenen redaktionellen Änderungen, erforderlichen Rechtsbereinigungen und der besseren Lesbarkeit bzw. Rechtsklarheit geschuldet, dass der vorliegende Änderungsantrag nun deutlich umfangreicher gerät. Diesbezüglich bestehen vonseiten meiner Fraktion keine Bedenken, sodass wir auch insoweit zustimmen können. Gleiches gilt hinsichtlich der übrigen Änderungen. Unglücklich finden wir es hingegen, im Rahmen der umfangreichen Änderung des Heilberufsgesetzes noch Änderungen zum Landesgesetz über die Versorgung der Steuerberaterinnen und Steuerberater in Rheinland-Pfalz, zum Landesgesetz über die rheinland-pfälzische Rechtsanwaltsversorgung und zum Landesgesetz über die Notarversorgungskasse Koblenz aufzunehmen. Gleichwohl unterstützen wir den vorliegenden Gesetzentwurf und begrüßen in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass die Möglichkeit eines fallbezogenen interkollegialen Austauschs bei Verdacht von physischer, psychischer oder sexualisierter Gewalt oder Vernachlässigung von Minderjährigen zeitnah umgesetzt wird. Zur Bekämpfung des Doktor-Hoppings und zum Schutz von Kindern sollten wir außerdem über die Verabschiedung des Gesetzentwurfs hinaus eine elektronische Vernetzung der Kinderärzte nach dem Vorbild des Netzwerks „RISKID“ anstreben und ihnen eine kompetente Beratungsstelle zur Verfügung stellen, wie es sie in Nordrhein-Westfalen mit dem Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen gibt, und wie es uns die Experten in der Anhörung empfohlen haben. Dafür werden wir uns zumindest einsetzen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Nächster Redner für die FDP-Fraktion ist Abgeordneter Steven Wink.

Diese Rede einzeln zitieren

Steven Wink FDP

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in der ersten Lesung ein gesellschaftlich sehr wichtiges Thema angesprochen. Auch von unserer und meiner Seite noch einmal ein Dank an Herrn Wäschenbach, dass er dieses Thema hier eingebracht hat. Es ist ein Thema, das immer wieder in den Fokus der Debatte und der Gesellschaft gerückt werden muss, weil viel zu oft die Augen davor verschlossen wird. Uns war es damals wichtig, dass wir über dieses Thema gemeinsam, parteiübergreifend diskutieren, dieses Thema aber auch ganzheitlich betrachten, um Lösungen zu suchen und zu finden. In diesem Antrag, den wir in der Anhörung besprochen und diskutiert hatten, geht es hauptsächlich um die Vermeidung des Ärzte-Hoppings. Ärzte müssen miteinander kommunizieren und sich weitergehende Beratung einholen können, um zu vermeiden, dass Verwandte etwa mit ihren Kindern, Neffen oder Nichten immer wieder die Ärzte wechseln, und um einen Missbrauchsverdacht frühzeitig aufzudecken. Die Anhörung mit den Expertinnen und Experten in dem Ausschuss war sehr breit. Sie haben uns auf eine beeindruckende Art und Weise die Lage aufgezeigt, gerade weil die Gefahren sehr oft im Verborgenen lauern. Ich möchte auch für die FDP-Fraktion noch einmal einen Dank an alle Expertinnen und Experten aussprechen. Es war eine sehr sachliche Diskussion, und alle waren sich einig, dass wir in diesem Gesetz eine Änderung brauchen, gerade im Bereich des Ärzte-Hoppings. Sie waren sich aber auch einig – hier darf ich ebenfalls einen Dank aussprechen –, dass wir in der Aufklärung, Nachsorge und Versorgung von Kindern, die in solch eine Situation geraten sind, schon sehr gut aufgestellt sind. Deshalb danke ich an dieser Stelle allen Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen, die zur Aufklärung, Versorgung und Nachsorge von Kindern in dieser Situation beitragen. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich finde es gut, dass wir einen weitergehenden Entwurf haben, den wir parteiübergreifend finden konnten, um bei diesem Thema mehr Sicherheit zu schaffen. Die Vorrednerinnen und Vorredner haben dazu bereits Einzelheiten ausgeführt. Herr Minister, auch einmal ein Dank an Sie, stellvertretend für das Haus, für die Ausführungen zu diesem Gesetz. Für uns Freie Demokraten wird es aber noch ein weiteres wichtiges Thema geben, das wir künftig weiter verfolgen möchten, und zwar, dass wir präventiv noch stärker werden und noch mehr auf die Straße bringen können, um Ehrenamtliche und Hauptamtliche miteinander zu verbinden, sodass diese voneinander lernen, um schlimmere Fälle von Missbrauch künftig vielleicht früher zu erkennen oder gar vermeiden zu können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns deshalb künftig weiter gemeinsam dieses Thema diskutieren, betrachten, in den Fokus rücken und Lösungen suchen. Wir als FDP-Fraktion stimmen dem Entwurf natürlich zu, weil er einen großen Schritt für den Schutz der Kinder in unserer Gesellschaft bedeutet. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Michael Wäschenbach und Dr. Christoph Gensch, CDU, und Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER erteile ich dem Abgeordneten Helge Schwab das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Helge Schwab FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! „Landesgesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes“. Ich beschränke mich bei meinen Ausführungen auf den ursprünglichen Grund der nun vorliegenden Gesetzesänderung, den Schutz unserer Kinder, das Kindeswohl. Es mag sich für Außenstehende seltsam darstellen, wenn eine Oppositionspartei einen Antrag einbringt, dieser in einer Anhörung durch alle Experten unterstützt und befürwortet wird, um in der darauffolgenden Ausschusssitzung – bei Enthaltung der Opposition – durch die regierungstragenden Parteien abgelehnt zu werden. So ist die Demokratie. Manchmal müssen formale Wege beschritten werden, die zunächst unlogisch klingen, und am Ende wird doch alles gut. An dieser Stelle danke ich nochmals dem Sachverständigen der SPD-Fraktion, Dr. Günther Matheis, der den ursprünglichen Gesetzentwurf der CDU in seiner Anhörung ausdrücklich begrüßt hat, sowie Dr. med. Katharina Ketteler, der Sachverständigen der CDU-Fraktion, die uns ermahnt hat, dass jeder Monat der Verzögerung dieses Gesetzes weitere Kinder gefährden wird. Selbstverständlich danke ich an dieser Stelle ganz besonders Dr. med. Ralf Kownatzki, der für uns FREIE WÄHLER als Sachverständiger dazu beigetragen hat, dass es künftig bei Kindeswohlgefährdungen eine straffreie Möglichkeit des Austauschs innerhalb der Ärzteschaft geben wird. Die regierungstragenden Fraktionen haben gemeinsam mit der CDU und der FREIEN WÄHLER-Landtagsfraktion den nun zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf eingebracht. Ein Gesetz, welches von Grund an auf einer breiten demokratischen Basis aufbaut. In § 22 a Abs. 2 ist nun zu lesen – ich darf zitieren –: „Kammermitglieder nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 sind zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung befugt, sich im Rahmen eines fallbezogenen interkollegialen Austauschs zu offenbaren, wenn sich in Ausübung ihres Berufes ein Verdacht ergibt, dass eine Minderjährige bzw. ein Minderjähriger von physischer, psychischer oder sexualisierter Gewalt oder Vernachlässigung betroffen ist. Die Befugnis umfasst soweit im Einzelfall erforderlich auch die Übermittlung der dafür erforderlichen Daten.“ Dies bedeutet, dass es künftig – wie durch Dr. Kownatzki gefordert – straffrei möglich sein wird, ja sogar erwartet wird, sich im Verdachtsfall interkollegial auszutauschen, um einem möglichen Ärzte-Hopping zur Verschleierung von Straftaten vorzubeugen. Werte Kolleginnen und Kollegen, im Namen der FREIEN WÄHLER-Landtagsfraktion danke ich Ihnen, dass wir heute gemeinsam ein weiteres Gesetz zum Schutz der Schutzbedürftigen in unserer Gesellschaft auf den Weg bringen. Heute beschließen wir in Rheinland-Pfalz einen längst fälligen Meilenstein in Sachen Kinderschutz. Danke, Michael Wäschenbach, und danke für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit. (Beifall der FREIEN WÄHLER und der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Für die Landesregierung spricht Staatsminister Hoch.

Diese Rede einzeln zitieren

Clemens Hoch

Sehr geehrter Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich danke Ihnen ganz ausdrücklich für den großen Zuspruch und die übereinstimmende Haltung zu diesem Änderungsantrag zu dem Gesetzgebungsvorhaben; denn das Thema, um das es uns allen geht – die physische und psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen und ihr Schutz vor seelischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt – ist keines, das sich für eine kontroverse Debatte eignet. Das haben wir schon im ersten Durchgang festgestellt. Deswegen war es vor einer Entscheidung über einen konkreten Vorschlag wichtig, alle Aspekte auszuleuchten, um im Sinne der Kinder und Jugendlichen eine gute, sachgerechte Entscheidung zu treffen. Mit dem neu einzuführenden § 22 a, der unter der Überschrift „Besonders schutzwürdige Personen, Kinder- und Jugendschutz“ firmiert, wird eine rechtssichere Möglichkeit für Ärztinnen und Ärzte geschaffen, die einen Verdacht auf eine solche Misshandlung, einen solchen Missbrauch oder eine Vernachlässigung hegen, sich mit Kolleginnen und Kollegen auszutauschen, um so eine zuverlässigere Gefährdungseinschätzung vornehmen zu können. Ich halte diese Regelung, diese sogenannte Offenbarungsbefugnis, für wichtig und richtig. Zugleich gibt es weitere wichtige Themen im Heilberufsgesetz, die einer Anpassung und einer Aktualisierung bedurften und mit dem Änderungsantrag aufgegriffen werden. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Sicherung einer modernen psychotherapeutischen Versorgung, eine psychotherapeutische Versorgung auf dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse durch Anpassung an die neuen Regelungen der Psychotherapeutenausbildung; denn die Reform der Psychotherapeutenausbildung und insbesondere die daraus resultierende Umsetzung einer neuen Weiterbildungsstruktur durch die Landespsychotherapeutenkammer ist ein weiterer Baustein, die Ausbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten aufzuwerten und attraktiver zu machen. Dies ist wichtig, um eine qualifizierte, patientenorientierte, bedarfsgerechte und möglichst flächendeckende Versorgung möglich zu machen, gerade in Zeiten, in denen die Auswirkungen der Corona-Krise, die Unmittelbarkeit des Kriegs in der Ukraine, finanzielle Sorgen in vielen Haushalten, die Diskussion um die Klimakatastrophe und die Zukunft zu einer Kumulation von Bedarfen führen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in ausreichendem Maße gedeckt werden können. Ich habe Vorschläge an den Bund unterbreitet, wie kurzfristig für mehr niedergelassene Angebote gesorgt werden kann. Wir hoffen sehr, dass die Bundesregierung, aber vor allem auch der G-BA bundesweit tätig werden. Eine Weiterentwicklung sieht der Antrag auch an anderer Stelle vor, nämlich im Zusammenhang mit der Fortentwicklung der Arten der Berufsausbildung. Die Zeiten, in der eine Niederlassung in eigener Praxis erfolgt, unterliegt nicht mehr dem Automatismus wie in der Vergangenheit. Angestelltenverhältnisse und Teilzeittätigkeit nehmen zu und sind zumindest lebensphasenorientiert gewünscht. Vor diesem Hintergrund knüpft die Ausbildung der Berufstätigkeit an die Niederlassung in einer Praxis als Regelfall an. Zudem wird künftig die Möglichkeit geschaffen, dass Praxen in der Regel wohl in der Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung geführt werden können. Dabei ist diese Form der Praxisführung aber an ganz klare Rahmenbedingungen geknüpft, um die Sicherheit der Patientinnen und Patienten und berufsrechtliche Vorgaben zu gewährleisten und einer Fokussierung auf reine Kapitalerwirtschaftung sowie dem Vorstoß von Fremdinvestoren in das Gesundheitssystem von Vornherein entgegenzuwirken. Alles in allem trägt dieser Änderungsantrag wesentlich dazu bei, besonders schutzwürdigen Menschen die Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen, die sie benötigen, und gleichzeitig das Heilberufsgesetz an die geänderten Lebenssituationen anzupassen und damit modern fortzuentwickeln. Ich danke Ihnen noch einmal ganz herzlich für die große Einigkeit. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP sowie des Abg. Michael Wäschenbach, CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt und schreiten unmittelbar zur Abstimmung. Die Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIE WÄHLER haben in der Form eines Änderungsantrags – Drucksache 18/4781 – eine Neufassung des Gesetzentwurfs eingebracht. Diese Neufassung ist daher Gegenstand der Abstimmung in der zweiten Beratung. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIE WÄHLER – Drucksache 18/4781 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist in zweiter Beratung die in dem Änderungsantrag enthaltene Neufassung des Gesetzentwurfs einstimmig angenommen. Wir kommen damit zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf in der zuvor beschlossenen Fassung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Herzlichen Dank. Wir kommen zu der Tagesordnung: Punkt 13 (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD, meldet sich zu Wort) – Ich rufe Sie gleich auf. War es jetzt zur Geschäftsordnung, oder darf ich erst einmal den Sachverhalt vortragen? (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Nein, war nur eine Wortmeldung! Also, für gleich!) – Ach so, für gleich. Genau, dann bleibe ich jetzt erst einmal in der Matrix. Landesgesetz zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den kommunalen Gebietskörperschaften (Landesfinanzausgleichsgesetz - LFAG -) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/4111 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/4745 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/4757 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/4771 – Wir haben eine Grundredezeit von 5 Minuten je Fraktion. Die CDU hat zusätzlich 3 Minuten, die AfD 1,5 Minuten, und die FREIEN WÄHLER haben zusätzlich 1 Minute. Jetzt darf ich um Wortmeldungen bitten. – Ich darf zunächst Abgeordnetem Gordon Schnieder von der CDU-Fraktion das Wort erteilen. Wie gesagt, 8 Minuten, inklusive der möglichen Zusatzzeit.

Diese Rede einzeln zitieren

Gordon Schnieder CDU

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ende vergangener Woche gab es ein Posting des Innenministeriums, das mich im ersten Moment wirklich zum Lachen gebracht hat. (Heiterkeit des Abg. Christian Baldauf, CDU) Dort konnte man mit Verweis auf den Kommunalbericht des Rechnungshofs lesen, dass sich die Haushaltslage der Kommunen weiter sehr positiv entwickelt. Dazu kommen dann Hinweise zur Altschuldenübernahme, zum Finanzausgleich und zu Klimaschutzinvestitionen. Ein lächelnder Innenminister wird zitiert mit: „Der Kanzler würde sagen: Das ist ein Triple-Wumms.“ (Heiterkeit bei der CDU) Ernsthaft, lieber Herr Minister und meine lieben Kolleginnen und Kollegen der SPD? Ich glaube, das ist eher zum Weinen. (Beifall der CDU) Meine Damen und Herren, nicht nur, dass sich Olaf Scholz schon längst nicht mehr an Bazooka, Wumms und Doppelwumms erinnern kann, keiner dieser Superlative stand im Geringsten zu dem, was am Schluss wirklich dabei herumkam. Zögern, zaudern und abwarten war das Gebot der Monate der Untätigkeiten der Bundesampel. Dort war mehr Plumps als Wumms. (Beifall der CDU sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER –

Diese Rede einzeln zitieren

Hans Jürgen Noss SPD

Na ja!) Herr Minister, bleiben Sie aber ruhig bei der Comicsprache. Das passt zum Tweet und zu den wirklichen Ergebnissen des Gesetzentwurfs; denn es geht dort mehr um Täuschen, Tarnen und Tricksen. (Beifall der CDU – Zuruf von der SPD: Ei, ei, ei!) Wenn Sie den Kommunalbericht auch nur oberflächlich gelesen und verinnerlicht hätten, wäre ein solches Posting erst gar nicht passiert; denn der Rechnungshof stellt fest, 38 % der Kommunen, 930 an der Zahl, können den Haushalt nicht ausgleichen und haben ein Kassendefizit von zusammen 590 Millionen Euro. Der Rechnungshof weist deutlich darauf hin, dass die hohen Kassenüberschüsse bei allen Kommunen zusammengerechnet vor allem im Wesentlichen an Mainz und Idar-Oberstein festzumachen sind. Übrig bleiben ohne die Einrechnung Kassenüberschüsse aller von 244 Millionen Euro. Ziehen Sie davon die ordentlichen Tilgungsleistungen für Investitionskredite von 1,86 Milliarden Euro ab, haben Sie ein ehrliches Bild der katastrophalen kommunalen Finanzsituation in Rheinland-Pfalz. (Beifall der CDU) Dazu kommt ein deutlicher Rückgang der Aufnahme von Investitionskrediten von 20 %. Die Kommunen können nicht investieren, weil Sie Ihnen über Jahrzehnte die Finanzmittel entzogen haben, die sie dafür dringend bräuchten. 1,5 Milliarden Euro an Investitionsstau alleine bei kommunalen Straßen und Brücken sprechen eine eindeutige Sprache. Es ist gut, dass Sie 250 Millionen Euro für Klimainvestitionen zur Verfügung stellen wollen, schlecht aber, dass die Kommunen auch wirklich die Kraft haben müssten, die Kofinanzierung darstellen zu können. Das wird schlichtweg nicht gelingen. (Beifall der CDU) Dabei von einem „Triple-Wumms“ zu sprechen, ist nur noch peinlich. Ich hätte von einem Kommunalminister, der ehemals langjähriger Vorsitzender des Städtetags war, mehr Fachexpertise und mehr Ehrlichkeit den Menschen gegenüber erwartet. (Zuruf von der SPD: Ja, ja!) Dabei sind wir dann auch mittendrin in der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs. Erstens: „Der vom Land im Gesetzentwurf garantierte Betrag liegt deutlich unter dem, der den Kommunen bisher garantiert war, und schon dieser wird vom Verfassungsgerichtshof als zu gering bemessen angesehen.“ Zweitens: „Viele Kommunen werden auch weiterhin keinen ausgeglichenen Um für gleichwertige Lebensverhältnisse zu sorgen, brauchen auch diese Kommunen eine finanzielle Perspektive, ohne die [eigenen] Bürger über Gebühr zu beanspruchen.“ Drittens: „Obwohl die Mindestfinanzausstattung künftig niedriger ausfällt, sollen die Kommunen im Jahr 2023 deutlich mehr Geld als bisher erhalten. Dies geschieht nicht mit Geldern des Landes, sondern über eine [deutlich] muss anders aussehen.“ (Beifall der CDU sowie des Abg. Dr. Herbert Drumm, FREIE WÄHLER) Viertens: „Die Höhe von Gewerbe- und Grundsteuern sind wichtige Standrheinland-pfälzische Kommunen ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil – in den ländlichen Räumen häufig der einzige. Dieser Vorteil darf nicht verspielt werden.“ (Beifall der CDU sowie des Abg. Dr. Herbert Drumm, FREIE WÄHLER) keine Zukunftsinvestitionen tätigen, die dringend notwendig sind. Ohne diese Investitionen wird der Wandel jedoch nicht gelingen und der Zusammenhalt immer schwieriger.“ Meine Damen und Herren, diese fünf Aufzählungen stammen aus einem mehrseitigen Aufruf der kommunalen Spitzenverbände, der Arbeitsgemeinschaft der IHK und der HWK sowie des DGB Rheinland-Pfalz. Es sind eben nicht nur die Oppositionsfraktionen, die zum Teil deutliche und nachvollziehbare Kritik am Gesetz äußern. Es sind nicht nur die Experten in der Anhörung, die deutliche Kritik am Gesetzentwurf geäußert haben. Es sind vor allem auch die Verbände und Institutionen im Land, die mittendrin sind, die wissen, was vor Ort passiert und sich wünschen, dass endlich Planungssicherheit für die Kommunen herrscht und dabei eine ordnungsgemäße und ausreichende Finanzausstattung gewährt wird. Das aber erreicht dieser Gesetzentwurf bei Weitem nicht. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Größte Verlierer dieser Reform werden vor allem die Ortsgemeinden und die Bürgerinnen und Bürger sein. Damit das nicht passiert, brauchen wir Anpassungen. Hier verweise ich auf unseren Änderungsantrag. Ihr angelegtes Korridorverfahren ist sowohl bei der kommunalen Familie als auch in der Finanzwissenschaft auf deutliche Kritik gestoßen. Gerade die von der SPD-Landtagsfraktion benannten Experten Professor Dr. Thomas Lenk und Dr. Tim Starke haben Ihr Korridormodell intensiv kritisiert. Durch die Einengung des Korridors wird der Bedarf so gering festgestellt, dass Sie den Symmetrieansatz brauchen, um die Höhe der Finanzausgleichsmasse schlussendlich zu retten. Machen Sie vorne doch einfach mehr richtig, dann brauchen Sie hinten heraus den Symmetrieansatz als reinen Spiel- und Spaßansatz nicht. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Dass dieses System die Kommunen deutlich schlechterstellt, führte doch im Ergebnis schon dazu, dass Thüringen und Sachsen-Anhalt dieses Modell längst wieder abgeschafft haben und Hessen das Modell derzeit aussetzt. Es haut vorne und hinten nicht hin. Wir aber sollen auf diesen gescheiterten Zug aufspringen? Lassen Sie bitte im Sinne unserer kommunalen Familie Vernunft einziehen. Wir fordern ein Verfahren unter Beachtung von Quantilen. (Beifall der CDU sowie des Abg. Dr. Herbert Drumm, FREIE WÄHLER) Darüber hinaus braucht es einen Garantiebetrag für einen Mindestaufwuchs, um die dringend notwendige Planungssicherheit zu gewährleisten. Wir brauchen auch weitere Finanzmittel zur Finanzierung eines Härteausgleichs, der nicht aus dem System geleistet, sondern vom Land zusätzlich zur Verfügung gestellt wird. Wir fordern eine Erhöhung des prozentualen Anteils von 14 auf 15 % bei der Deckelung der Finanzmasse für die Schlüsselzuweisungen A, damit diese wichtige Schlüsselzuweisung nicht bereits im ersten Jahr beschnitten wird. Setzen Sie die Nivellierungssätze auf der Grundlage rheinland-pfälzischer Durchschnitte und nicht auf Bundesdurchschnitten fest. Tragen Sie die Reform des KFA nicht auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger aus. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Die Zeiten und finanziellen Herausforderungen sind schon groß genug. Nehmen Sie schlussendlich die Schlüsselzuweisungen B wieder als Umlagegrundlage auf, um nicht die fast vollständige Zahllast dieser Umlage bei unseren Ortsgemeinden zu verorten. Bessern Sie nach, stimmen Sie unseren Änderungsvorschlägen zu, sichern Sie die Kommunen finanziell ab, garantieren Sie schlussendlich eine Finanzausstattung, die ausreicht, (Glocke des Präsidenten) sich gleichwertiger Lebensverhältnisse anzunähern, um darüber hinaus die Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen auch wirklich zu stärken. Kommen Sie endlich Ihrem Finanzverfassungsauftrag nach. Ihr Gesetzentwurf erreicht das erforderliche Ziel nicht. Vielen Dank. (Anhaltend Beifall der CDU sowie des Abg. Dr. Herbert Drumm, FREIE WÄHLER)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Für die SPD-Fraktion spricht deren Fraktionsvorsitzende Bätzing-Lichtenthäler.

Diese Rede einzeln zitieren

Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schnieder, Ihr Feindbild ist offenbar so groß wie das Zerrbild, das Sie mit großem Eifer vorgetragen haben, aber, ich weiß nicht, vielleicht sind Feind- und Zerrbild auch das Gleiche oder sie bedingen sich beide. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Wie dem aber auch sei, mit der heutigen Gesetzesverabschiedung schaffen wir etwas Historisches, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Heiterkeit bei der CDU) Wir installieren ein Finanzausgleichsgesetz, das die rheinland-pfälzischen Kommunen dauerhaft zukunftsfest macht. Die finanziellen Mittel für die Kreise, Städte und Gemeinden werden auf einen Schlag um eine riesige Summe, um 357 Millionen Euro, erhöht. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Marco Weber, FDP) Das ist historisch. Einen solch gewaltigen Sprung gab es noch nie in der Geschichte dieses Landes, kein einziges Mal in den 76 Jahren seit dem Jahr 1946, weder in den lang zurückliegenden 45 Jahren unter CDU-Führung noch in den 31 Jahren unter SPD-Ministerpräsidentinnen und -Ministerpräsidenten. (Zuruf der Abg. Ellen Demuth, CDU) Die 2.400 kommunalen Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz erhalten also künftig 3,843 Milliarden Euro aus der Finanzausgleichsmasse. Im Vergleich zum Status quo bedeutet das, fast alle kreisfreien Städte mit Ausnahme von Speyer und Mainz werden im Jahr 2023 mehr Zuweisungen bekommen als im Jahr 2022. 21 von unseren 24 Landkreisen sind Mehreinnahmen garantiert. Die Verbandsgemeinden erhalten zwar einerseits bei der aufgabengerechten und bedarfsorientierten Verteilung etwas weniger Zuweisung, müssen andererseits aber auf diese Zuweisung keine Kreisumlage bezahlen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, Ihre Mär – die haben Sie heute hier auch wieder zum Besten gegeben –, dass der ländliche Raum finanzielle Verluste erleiden würde, ist und bleibt eine Geschichte aus dem Märchenbuch. (Beifall der SPD, beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP – Zuruf von der SPD: So ist das! – Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Statt ins Märchenbuch sollten Sie lieber einmal in das 260 Seiten dicke Gesetzeswerk schauen. Die allermeisten Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz werden ab dem kommenden Jahr mehr Mittel zur Verfügung haben, vor allem auch in ländlichen Gegenden. Das sagen die Zahlen, und die Zahlen lügen nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist auch nicht seriös, Hunderte positive Beispiele zu ignorieren und mit der Lupe nach den wenigen Kommunen zu suchen, die nicht profitieren. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Suchen?) Dann tun Sie auch noch so, als wären diese die Regel und nicht die Ausnahme. (Beifall der SPD, beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Wer sich nur etwas objektiv mit dem KFA-Umbau und dem KFA-Ausbau auseinandersetzt, richtet die Scheinwerfer auf die großen Zuwächse bei den 1.498 Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz. Sie erhalten im Jahr 2023 rund 77,7 Millionen Euro mehr Schlüsselzuweisung A als im vergangenen Jahr. Liebe Kolleginnen und Kollegen, an der Stelle geht ein Dank an Malu Dreyer, Doris Ahnen, Roger Lewentz und Michael Ebling für dieses historische Werk. (Beifall der SPD, bei der FDP sowie des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie mich an der Stelle auch auf unseren Systemwechsel weg vom Steuerverbundsystem hin zum bedarfsorientierten KFA eingehen. Das neue System richtet die finanzielle Ausstattung der Kommunen an der Erfüllung von Auftragsangelegenheit und Pflichtaufgaben aus. Es sieht einen Finanzanteil für freiwillige Aufgaben vor. Zudem werden angemessene kommunale Einnahmen als Eigenleistung in Abzug gebracht. Mit diesem Systemwechsel geht außerdem einher, dass die Mindestfinanzausstattung der Kommunen stetig fortzuschreiben ist. Konkret heißt das, es besteht eine ständige Beobachtungs- und Anpassungspflicht, und wir müssen und werden dafür sorgen, dass vor Ort genügend Mittel für Bildung, Soziales, Brandschutz, Vereinswesen und Kultur eingesetzt werden können, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Ich muss schon sagen, es ist sehr zu begrüßen (Glocke des Präsidenten) – ich komme zum Schluss –, dass es einen Zuwachs an Gestaltungsspielraum gibt. Darauf sei noch einmal verwiesen. Schauen Sie sich den Dreiklang an aus kommunalem Finanzausgleich, aus kommunalem Investitionsprogramm KIPKI. Herr Schnieder, da muss ich Sie korrigieren. Die 250 Millionen Euro erhalten die Kommunen ohne Eigenanteil. (Abg. Martin Haller, SPD: Das könnte man wissen!) Denken Sie zudem an das große historische Paket der Altschuldenübernahme. Das ist ein Dreischritt, der den Kommunen hilft. Mehr dazu in der zweiten Runde. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Vereinzelt Heiterkeit im Hause)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Eine zweite Runde gibt es nicht, aber Sie haben vermutlich die Chance, auf eine Kurzintervention zu antworten. Kollege Gordon Schnieder von der CDUFraktion hat um eine Kurzintervention gebeten. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Das ist doch die zweite Runde!) – Formaljuristisch nicht, aber sie wird ein zweites Mal reden. (Zurufe von der SPD) Jetzt hat Kollege Schnieder das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Gordon Schnieder CDU

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Bätzing-Lichtenthäler, ja, historisch wird das. Es wird nämlich die dritte historische Pleite, die Sie erleben werden. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Was? – Unruhe der SPD) Sie kaschieren, um die Folgejahre noch auszublenden. Sie sprechen von 357 Millionen Euro mehr. Jetzt werden aus der Finanzausgleichsumlage, die man in Folgejahren gefunden hat, noch 80 Millionen Euro in das Jahr 2023 transferiert. Das heißt, im Jahr 2024 werden wir schon 132 Millionen Euro weniger haben. Von den 357 Millionen Euro mehr kommen 224 Millionen Euro aus Abrechnungsguthaben. Das ist Geld, das den Kommunen schon gehört. Mit fremdem Leder lässt sich gut Riemen schneiden. So ist das. (Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Weitere 170 Millionen Euro kommen aus der Finanzausgleichsumlage, die die reichen Kommunen den armen zahlen. Das bilden Sie im Haushalt aber gar nicht ab, meine Damen und Herren. Die aktuelle Steuerschätzung geht von 681 Millionen Euro Steuerreduzierung im Jahr 2023 aus. Das ist ein Ist, das den Gemeinden fehlt. Damit werden sie 2024 keine Schlüsselzuweisung A mehr bezahlen können. Das ist das Weniger, und deswegen tricksen Sie sich über das eine Jahr. In den Folgejahren werden Sie sehen, wo Sie landen. Da ist noch nicht drin: Sie haben in Ihrem Haushalt mit rund 2 % Inflation gerechnet. Wir liegen bei 10 %. Nicht nur, dass es weniger wird, das Weniger wird auch noch über die Inflation aufgefressen, die Sie nicht bezahlen. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Dazu kommt dann noch ein Anwuchs im Bereich ÖPNV, einer Pflichtaufgabe im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit, das haben wir Volker Wissing noch zu verdanken. Wenn wir uns ehrlich machen würden, könnten wir das Ganze im ländlichen Raum einstellen. 180 Millionen Euro mehr in den letzten Jahren, die die Kommunen zu schultern haben. Dazu kommen Kitas. Dazu kommen auch dort die Energiepreise. Dazu kommt auch dort die Inflation. Sie werden im nächsten Jahr, im nächsten Kommunalbericht sehen, wo Sie herauskommen. Jedenfalls nicht da, wovon Sie heute historisch träumen. Vielen Dank. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER –

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Haller SPD

Da fehlt die Perspektive, Herr Schnieder!)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Zur Erwiderung erteile ich der Abgeordneten Bätzing-Lichtenthäler das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schnieder, wissen Sie, man kann Ihnen Fakten auf den Tisch legen, die man will. Sie finden immer irgendetwas zum Herumkritisieren, zum Herummotzen. (Unruhe der CDU und der FREIEN WÄHLER – Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD –

Diese Rede einzeln zitieren

Gordon Schnieder CDU

Wiederlegen Sie es doch! – Zuruf des Abg. Hans Jürgen Noss, SPD – Glocke des Präsidenten) Seit Jahren immer wieder dieselbe Platte. (Abg. Johannes Zehfuß, CDU: Das stimmt! Bei Ihnen! – Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Ich muss zugeben, bei der Verfassungsänderung zu den Altschulden waren Sie echt konstruktiv. Jetzt, wo es um den KFA geht, legen Sie eine 180-GradWende hin. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Wie die Sachverständigen! –

Diese Rede einzeln zitieren

Gordon Schnieder CDU

Und der DGB!) Von der konstruktiven Haltung, die Sie wirklich gezeigt haben, kommen Sie jetzt zu einem destruktiven Argumente-aus-den-Fingern-saugen. (Abg. Johannes Zehfuß, CDU: Wir werden es sehen!) Sie finden da wirklich an allem etwas. Sie waren es doch, die Anfang 2021, also vor knapp einem Jahr, eine Taskforce zum kommunalen Finanzausgleich gegründet und ein Eckpunktepapier vorgestellt haben. (Abg. Martin Haller, SPD: Ein echtes Erfolgsprojekt!) Unter Punkt I steht in diesem Eckpunktepapier: Die Kommunen sollten jährlich 300 Millionen Euro mehr bekommen. – (Abg. Martin Haller, SPD: Uh! –

Diese Rede einzeln zitieren

Gordon Schnieder CDU

Landesgeld, Frau Kollegin! Landesgeld! – Unruhe bei der SPD) Ho, ho! Nun werden die Kommunen im Jahr 2023 noch viel mehr Geld erhalten: 357 Millionen Euro. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Da muss Frau Ahnen lachen! –

Diese Rede einzeln zitieren

Johannes Zehfuß CDU

Linke Tasche, rechte Tasche!) Wie gehen Sie damit um? – Es passt Ihnen nicht. Sie nörgeln, Sie zetern, Sie kritteln hier herum. Sie echauffieren sich. Sie führen sich auf wie ein Herr Motzki von der ARD-Fernsehserie im vergangenen Jahrtausend, Entschuldigung. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Heiterkeit der FREIEN WÄHLER) Deswegen lassen Sie mich noch einmal die Fakten zusammenfassen. Mit dieser historischen Reform sorgen wir dafür, dass die Finanzausgleichsmasse auf einen Schlag wächst. Diese neue hohe Summe wird angemessen aufgeteilt im Geiste des VGH-Urteils und im Sinne der Kommunen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Bevor ich die weiteren Redner aufrufe und um einfach wieder ein bisschen herunterzukommen, begrüßen wir Gäste in unserem Haus, und zwar den Arbeitskreis Aus- und Weiterbildung Ludwigshafen. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Außerdem begrüßen wir eine Besuchergruppe Projekt „Komm mit“ des Stadtrats Neustadt an der Weinstraße. Auch Ihnen ein herzliches Willkommen! (Beifall im Hause) Zu guter Letzt begrüßen wir Schülerinnen und Schüler der Freiherr-vom-SteinRealschule plus aus Nentershausen, die Klasse 10 d. Schön, dass Ihr dabei seid. (Beifall im Hause) Wir fahren dann fort, und ich darf für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN deren Fraktionsvorsitzenden Dr. Braun aufrufen. 5 Minuten.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Bernhard Braun GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist nicht das erste Mal, dass wir hier echauffiert über den kommunalen Finanzausgleich diskutieren, (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Zu Recht!) sondern das trägt sich seit vielen Jahren. Herr Schnieder, auch vor Ihrer Zeit war das immer eine aufgeregte Diskussion. Sie führen das gut fort, muss ich sagen, zumindest die Aufregung. Die Frage, die sich am Schluss stellt, ist doch: Was haben die Kommunen am Schluss in der Tasche? – Da können Sie natürlich lange lamentieren und darüber reden, dass das kommunales Geld ist. Wenn die Kommunen aber mehr Einnahmen haben und einen Finanzausgleich untereinander machen – – – Ich kenne das aus Ludwigshafen. Wir waren immer auch Einzahler wegen der hohen Gewerbesteuer in Ludwigshafen, auch wenn es der Kommune nicht gut ging. Jetzt haben wir mal eine Kommune, der geht es richtig gut. Die kann natürlich auch für die anderen Kommunen eine Umlage zahlen. Das ist nun einmal so im System. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Da kann man jetzt nicht sagen, das Geld, das ist jetzt nicht die Sache des Landes, sondern das Geld ist zufällig irgendwo hergekommen und deswegen werden wir mal als Opposition dieses Geld nicht rechnen. Man muss es schon mitrechnen. Man kann dann darüber reden, ob man vom Land noch mehr Geld hineingeben müsste, (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Oder was historisch hoch ist!) aber die Steigerungsraten – wenn Sie sich die mal ehrlich anschauen, bei der Gewerbesteuer und den Einnahmen der Kommunen – sind bei den Kommunen höher als beim Land. Deswegen ist das die Frage. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Wir können doch nicht immer prozentual mehr Landesgelder hineingeben – das machen wir schon viele Jahre, dass wir einfach den Anteil des Landes steigern –, (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) sondern wir müssen auch darauf zurückgreifen, was im Land überhaupt vorhanden ist. Dann ist eine Umlage natürlich heranziehbar. Dann kann man sich nicht beschweren, dass es mehr Geld über eine Umlage gibt, sondern muss das Geld anerkennen, das mehr da ist. Natürlich kommt es auch über die Umlage. Es ist trotzdem mehr Geld für die Kommunen, (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Genau!) und es ist mehr Geld für die Kommunen im ganzen Land, weil es einfach eine Umlage von einer Kommune ist, die halt in diesem oder im letzten Jahr sehr viel Geld durch die Gewerbesteuer verdient hat. Meine Damen und Herren, trotzdem haben alle Kommunen im ganzen Land dann mehr davon. Das müssen wir doch akzeptieren und anerkennen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Da kann jetzt keiner sagen, was im nächsten Jahr los ist, ob 10 % Inflation oder ob jetzt der Gaspreis wieder so weit heruntergeht wie die letzten Tage oder der Strompreis, dass wir eben keine 10 % Inflation haben. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Wenn Sie uns aber hier sagen, irgendjemand kündigt 10 % Inflation an und dann müsse das Land von Landesmitteln schon einmal 10 % mehr rechnen und mehr draufgeben: Wenn wir aber nicht mehr, also nicht 10 % mehr Einnahmen haben, dann müssen wir erst einmal abwarten, wie die nächste Steuerschätzung überhaupt aussieht. Dann können wir natürlich reagieren, aber jetzt schon zu sagen, die Inflation ist so hoch, dass das Geld nie reichen wird, ist nicht die richtige Argumentation, glaube ich. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Wir haben bei Ihnen ein wenig den Verdacht, dass Sie hier immer wieder Stadt gegen Land ausspielen wollen. Meine Damen und Herren, in Rheinland-Pfalz gibt es ländliche Räume, die gut ausgestattet sind. Es gibt Städte, die arm sind. Jetzt ist dann die Frage, wo die Steigerung am höchsten ist. Natürlich muss die Steigerung am höchsten sein, wo das Geld am meisten gebraucht wird. Natürlich sind die sozialen Probleme in den Städten höher und größer als im ländlichen Raum. Wenn ich dann von Ihnen höre, wer alles der Verlierer oder die Verliererin dieser Reform ist, dann sind es oft die, die mehr bekommen – das habe ich letztes Mal schon gesagt –, aber nicht so viel mehr, wie sie sich erhofft haben. Da weiß ich nicht, wenn ich mehr bekomme, aber nicht so viel, wie ich gefordert habe – egal, ob im Tarifstreit oder irgendwo anders –, ob ich dann schon der Verlierer bin. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Wenn ich an Weihnachten drei große Geschenke haben will und bekomme zwei, dann weiß ich nicht, bin ich der Verlierer oder nicht? – Ich finde, ich habe zwei Geschenke bekommen. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Wenn Sie über Dispo finanzieren, sind Sie der Verlierer!) Das ist schon einmal ganz gut. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Daher können Sie nicht von denen, die weniger mehr bekommen, als sie erwartet haben, von Verlierern sprechen, meine Damen und Herren. Natürlich sind Städte – der Innenminister weiß es sehr gut, glaube ich –, die in letzter Zeit viel gewonnen haben, nicht diejenigen, die noch etwas obendrauf bekommen, sondern das sind natürlich diejenigen, die solidarisch in unser ganz normales Umlagesystem einzahlen müssen. Ob das am Schluss insgesamt reicht und ob die öffentliche Hand insgesamt, der Bund, die Länder, die Kommunen, gemeinsam genug Geld hat, das ist noch einmal eine andere Frage. Dann müssten Sie hier doch auch einmal darüber reden, welche Steuern Sie erhöhen wollen, damit wir mehr Geld für das gesamte System bekommen. Ich habe gestern von einer Übergewinnsteuer gesprochen. Ich habe nicht gehört, dass Sie begeistert davon waren, wenn wir den Spitzensteuersatz erhöhen wollen. Na ja, da sind andere auch nicht begeistert, aber irgendwoher (Abg. Marco Weber, FDP: Mal langsam!) – darum sage ich, andere auch nicht begeistert – (Glocke des Präsidenten) müssen wir es bekommen. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Schauen Sie doch auf Ihre Ausgabenseite!) Sie fordern immer nur mehr Geld ins System, sagen aber nicht die Vorschläge, wo wir es herbekommen sollen. (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) Der letzte Satz, Herr Präsident. – KIPKI, also die kommunale Investitionsoffensive, die wir im nächsten Jahr durchführen, ist einmalig, ist prima, und Sie werden dann schon einen Wumms erleben. Danke schön. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Zu einer Kurzintervention erteile ich Abgeordnetem Christof Reichert von der CDU-Fraktion das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Reichert CDU

Herr Präsident, werte Damen und Herren! Herr Kollege Braun, (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja?) Sie haben eben gesagt, für Sie ist die wichtige Frage: Was haben die Kommunen am Schluss in der Tasche? – Das ist die falsche Frage. Die richtige Frage lautet: Was können die Kommunen mit dem Geld, das sie in der Tasche haben, anfangen? (Beifall der CDU sowie des Abg. Michael Frisch, AfD) Das ist doch die große Frage, die wir regeln müssen. Das ist die Frage, die uns der Verfassungsgerichtshof als Parlament zu klären aufgegeben hat. (Abg. Martin Haller, SPD: Nein!) Wir erleben doch, Sie können uns darstellen, wie der Aufwuchs des KFA gelaufen ist. Wir müssen doch die andere Seite sehen. Wie viel mehr Aufgaben haben die Kommunen? (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Wie hoch ist der Bedarf?) Wie viel mehr Geld brauchen sie, um ihre Pflichtaufgaben zu bestreiten? (Beifall der CDU sowie der Abg. Michael Frisch, AfD, und Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Da geht die Schere immer weiter auseinander, und das ist das Problem dieses KFA. Sie haben es nicht verstanden; Sie möchten es auch nicht verstehen. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD – Heiterkeit bei der SPD) Eines ist klar: Wenn wir eine Inflation in der Höhe haben, wie wir sie haben, und uns der Verfassungsgerichtshof aufgibt, einen bedarfsorientierten KFA zu regeln, dann müssen wir diese Mehraufwendungen, die den Bedarf vor Ort erhöhen, durch mehr Geld im KFA ausgleichen. Dafür werben wir. Machen Sie sich einmal frei von Ihren Gedanken, (Zurufe der Abg. Hans Jürgen Noss und Martin Haller, SPD) machen Sie einen richtigen KFA, den die Kommunen brauchen, und schätzen Sie die Kommunen mit ihrer Arbeit mehr wert. Vielen Dank. (Beifall der CDU, der FREIEN WÄHLER und bei der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Zur Erwiderung erteile ich Abgeordnetem Dr. Braun das Wort. (Abg. Martin Haller, SPD: Er hat Dich ziemlich in der Zange, würde ich sagen!)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Bernhard Braun GRÜNE

Herr Reichert, ich fange einmal bei Ihrer letzten Aufforderung an. Die Arbeit der Kommunen schätze ich mehr wert, und ich glaube, ich war bisher länger im kommunalen Parlament als Sie. Ich weiß, welche Arbeit dort geleistet wird. Deswegen war und bin ich froh, dass wir sagen können, den Kommunen steht mehr Geld zur Verfügung. Jetzt können Sie hin und her rechnen und sagen, das reicht Ihnen nicht. Das habe ich gesagt. Wir haben vielleicht nicht das, damit alle Wünsche erfüllt werden können, aber wenn Sie hier argumentieren, es ist nicht die Frage, ob die Kommunen mehr bekommen, sondern ob es ihnen für das reicht, was sie hinterher tun wollen, muss ich Sie an die kommunale Selbstverwaltung verweisen. (Abg. Thomas Weiner, CDU: Tun müssen, nicht tun wollen!) Die Kommunen entscheiden über das, was sie tun können und wollen in Eigenständigkeit. Wir können ihnen nicht vorschreiben, was sie tun sollen. (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU – Weitere Zurufe von der CDU) – Mein Gott, dass bei der Erwähnung der kommunalen Selbstverwaltung so viel Erregung bei der CDU entsteht, hätte ich gar nicht gedacht. Die Frage, die sich uns stellt, ist, was können die Kommunen in Eigenständigkeit damit tun. Wir können den Kommunen nicht vorschreiben, was sie damit tun sollen oder können. (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Können Sie ausbluten! – Unruhe im Hause) Wir haben gewisse Pflichtaufgaben. Die haben Sie erwähnt. Wir wollen, dass gewisse Pflichtaufgaben da sind, die finanziert werden müssen. (Glocke des Präsidenten) Herr Schreiner kann zu jedem Thema so schreien, egal, ob es Wasser- oder Finanzkraft ist.

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Liebe Kollegen, Herr Kollege Dr. Braun hat das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Bernhard Braun GRÜNE

Herr Schreiner, man hört Sie immer. (Abg. Johannes Zehfuß, CDU: Eines hat er Ihnen voraus, er weiß, von was er spricht!) Die Frage, die sich uns stellt, ist, was wird mit dem Geld in vielleicht zwei bis drei Jahren. Man muss irgendwann evaluieren. Das ist vorgesehen. Es ist nicht so, dass wir sagen, wir machen ein Gesetz, und wir schauen nie wieder drauf. Das, was Sie fordern, dass man langfristig darauf schaut, haben wir mit im Blick. Ich glaube, insofern können Sie in Ihre Kommunen gehen. Ich sage das wirklich so. Ich kann in meine Kommune gehen und sagen, die Kommune, in der ich bin, hat mehr Geld als jemals, (Glocke des Präsidenten) aber sie hat weniger als sie braucht. Damit muss man umgehen können. (Abg. Gordon Schieder, CDU: Das, was sie brauchen, müssen sie kriegen!) Das ist nicht in allen Kommunen so. In manchen ist es so, dass das Geld tatsächlich genügt. Es ist nicht so, dass wir Geld wie Heu hätten. Das habe ich nicht behauptet. Meine Damen und Herren, die Verantwortung der Politik ist, sorgsam mit diesem Geld umzugehen.

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Herr Kollege, Sie sind am Ende der Zeit.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Bernhard Braun GRÜNE

Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Wir fahren in der Debatte fort. Für die AfD-Fraktion erteile ich der Abgeordneten Nieland das Wort. Sie haben 6,5 Minuten Redezeit.

Diese Rede einzeln zitieren

Iris Nieland AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen! Kommunalrecht ist unter dem Grundgesetz Landesrecht. Nicht zuletzt über Zusammensetzung, Leben und Wohlergehen der kommunalen Familie, der Städte, Gemeinden und Landkreise definiert sich das Selbstverständnis des Landesgesetzgebers und einer Landesregierung. Für die Aufgabenerledigung und deren Finanzierung im Verhältnis eines Landes zu seinen Gemeinden tragen grundsätzlich die Länder die Verantwortung. Aus den entsprechenden Vorschriften unserer Landesverfassung zu den Kompetenzen der Gemeinden folgt notwendig ein Recht auf angemessene Finanzausstattung. Es ist in der Literatur von einer Finanzausstattung die Rede, die eine angemessene und kraftvolle Aufgabenerfüllung erlaubt; denn nur so kann die Lebensfähigkeit der Kommunen und damit einer lebendigen Demokratie sichergestellt werden. Daher hat meine Fraktion bei jeder neuen Haushaltsaufstellung der vergangenen Jahre eine deutliche Stärkung der kommunalen Ebene gefordert und mit entsprechendem Antrag unterstrichen. (Zuruf des Abg. Hans Jürgen Noss, SPD) Erstens: Mit dem jetzt vorgelegten Entwurf – daran ändern die weiteren Anträge nichts Wesentliches – wird die Landesregierung diesem Auftrag nicht gerecht. Auch der jetzt vorgelegte KFA stattet die Kommunen nicht mit dem allernötigsten Geld aus. Vielmehr wird der Mindestbedarf systematisch kleingerechnet. Die eigenen Deckungsmittel der Kommunen werden überschätzt. Sie wollen ganz offensichtlich einen Automatismus, der zu fortgesetzten Steuererhöhungen bei den Realsteuern, der Grundsteuer und der Gewerbesteuer führen würde. Zweitens: Die vorgeschlagene Berechnung bei der sogenannten Korridorbildung ist unangemessen und nicht geeignet, auf kommunale Besonderheiten einzugehen. So soll ein überdurchschnittliches Ausgabenniveau von vornherein als nicht angemessen gelten und daher nicht ausgeglichen werden. Dabei wird unterstellt, dass ein solches Ausgabenniveau durch die Kommune selbst verschuldet wird. Das muss aber keineswegs so sein. Drittens: Die höheren Nivellierungssätze werden teuer für die Bürger und für den Standort Rheinland-Pfalz. Ich will auf diesen Punkt einmal näher, jedoch in aller Kürze, eingehen. Nivellierungssätze können im horizontalen Finanzausgleich sinnvoll sein, weil sie Kommunen mit zu niedrigen Hebesätzen einordnen und Kommunen mit hohen Hebesätzen mehr Einnahmen lassen, als wenn die tatsächlichen Hebesätze angerechnet werden. Im vertikalen Finanzausgleich können sie aber nicht eingebracht werden, um ein Mehreinnahmepotenzial zulasten der Kommunen zu generieren, damit das Land weniger eigene Mittel in den KFA einbringen muss. Darüber hinaus muss befürchtet werden, dass höhere Hebesätze zu Ausweichbewegungen wie zum Beispiel Abwanderungen von Betrieben führen. Dabei sind laut Dr. Tim Starke von der Uni Leipzig die durchschnittlichen Hebesätze für kleine Gemeinden in Rheinland-Pfalz im Vergleich zum Bundesdurchschnitt bereits jetzt sehr hoch. Viertens: Der Mindestfinanzbedarf wird durch Ausgaben aus der Vergangenheit abgeleitet ohne Berücksichtigung der Inflationsentwicklung, einer aktuell dramatischen Entwicklung. Fünftens: Auf den in vielen Kommunen vorhandenen Sanierungsstau und die zu leistenden Zins- und Tilgungsdienste kann ich angesichts der Zeit nicht weiter eingehen. Ich sage aber noch dies zu Sondereffekten und Erstattungen: Darauf, dass die Kommunen bei Sondereffekten wie der Energiekrise oder wie der anwachsenden Asylzuwanderungszahlen den entstehenden Bedarf vollständig erstattet bekommen, konnte und kann man sich bei dieser Landesregierung nicht verlassen. Selbst bei den eigentlich unabweisbar auftretenden Flüchtlingskosten hatte das Land klebrige Finger, als es die Integrationspauschale des Bundes nur zu einem Teil an die Kommunen weiterleitete. Zu den weiteren Einschätzungen und Forderungen haben die kommunalen Spitzenverbände selbst ausführlich in den umfassenden Anhörungen ausgeführt. Diese Einschätzungen und ihre Forderungen haben unsere Unterstützung, insbesondere bei der Frage der zwingenden Einhaltung des Konnexitätsprinzips. Ich will es noch einmal betonen. Nicht zuletzt über Zusammensetzung, Leben und Wohlergehen der kommunalen Familie definiert sich das Selbstverständnis des Landesgesetzgebers und einer Landesregierung. Die starke Kommune ist die Wurzel, die Kraftquelle einer lebendigen Demokratie mit dem Grundsatz der Selbstverwaltung, ausgeübt durch die Mitwirkung ehrenamtlicher Bürger an der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten Christoph Brüning: Diese Selbstverwaltung der Mitbürger in einer Gemeinde ist von besonderer Bedeutung, da sie mit den Verhältnissen vor Ort besonders vertraut sind. Diese Bürgernähe schafft Sachnähe, Überschaubarkeit und Flexibilität der Entscheidungen und zielt damit auf eine höhere Qualität und Akzeptanz der Aufgabenerfüllung. – Meine Damen und Herren, diese Wurzel, diese Kraftquelle gerät mit Ihrer Politik immer weiter in Gefahr. Sie verfolgen die falschen Ziele. Sie machen die falsche Politik. Die schlechten Ergebnisse sind die Folge. Wir fordern vor diesem Hintergrund mit allem Nachdruck, gehen Sie auf die Kommunen zu und stärken Sie unsere kommunale Familie. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Für die FDP-Fraktion spricht deren Fraktionsvorsitzender Philipp Fernis.

Diese Rede einzeln zitieren

Philipp Fernis FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Verfassungsgerichtshof hat dem Land aufgegeben, in einer verhältnismäßig kurzen Frist von zwei Jahren den kommunalen Finanzausgleich grundlegend neu zu regeln. Deswegen ist es an dieser Stelle Zeit, Danke an all diejenigen zu sagen, insbesondere in den beteiligten Ministerien, aber auch hier im Parlament, auf der Ebene der kommunalen Spitzenverbände, die diese Kraftanstrengung in dieser verhältnismäßig kurzen Zeit geschafft haben. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aufgegeben hat der Verfassungsgerichtshof die Vorlage eines Finanzausgleichs, der eine bedarfsgerechte Finanzierung der Kommunen sicherstellt. Das muss man in dieser Debatte von der Debatte trennen, was darüber hinaus wünschenswert an kommunalem Spielraum ist. Der Auftrag war zunächst, eine bedarfsgerechte Finanzierung der Kommunen unter Berücksichtigung eines verfassungsrechtlich garantierten Spielraums kommunaler Selbstverwaltung vorzusehen, das heißt ganz konkret eines Spielraums für freiwillige Aufgaben. All das leistet dieser kommunale Finanzausgleich. Wenn hier über Zahlen gestritten wird, möchte ich auf eines hinweisen: Seit 2016, also seit die Freien Demokraten mit in der Verantwortung sind, ist die Finanzausgleichsmasse im Bereich der Schlüsselmassen um über 50 % angestiegen, somit weit überdurchschnittlich als die weiteren Ausgaben des Landes. Das Land hat massiv zusätzliches Geld in die Kommunen gegeben. Haushaltspolitik nach der Methode, für alles Wünschenswerte – kommunaler Handlungsspielraum ist wünschenswert – immer nur mit mehr zu antworten, ohne konkret zu sagen, wo man an anderer Stelle relevant weniger ausgeben soll, ist keine seriöse Haushaltspolitik. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die kommunale Investitionskraft ist in dieser Debatte angesprochen worden. Ich empfehle einen Blick in ein vor nicht allzu langer Zeit versandtes Werk, den Kommunalbericht des Rechnungshofs. Da finden Sie auf Seite 36 eine Darstellung der Investitionen pro Kopf der verschiedenen Bundesländer. Da stellen sie fest, Rheinland-Pfalz ist auf Platz vier von 16 Bundesländern bei den kommunalen Investitionen. Sie können in aller Klarheit erkennen, dass sich die Investitionskraft erfreulich entwickelt hat. Natürlich ist mehr Investition, gerade wenn es Zukunftsinvestitionen sind, immer erfreulich, aber es zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Manchmal hat man offensichtlich selbst vergessen, was man vor gar nicht allzu langer Zeit gesagt hat. Herr Schnieder, in der ersten Runde zu diesem Gesetzespaket haben Sie gesagt, senken sie die Nivellierungssätze. Jetzt finden wir einen Änderungsantrag Ihrer Fraktion, in denen die Nivellierungssätze bei der Gewerbesteuer im Vergleich zur Regierungsvorlage angehoben werden sollen. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Im Landesdurchschnitt!) Sie haben hier in der Debatte gesagt, Zweibrücken ist nicht Köln. Sie müssen mir erklären, warum bei der Gewerbesteuer der Standort Frankenthal plötzlich Mannheim sein soll. Das ist doch alles nicht stringent. Es ist genau der richtige Weg, dass wir uns bei der Gewerbesteuer entschieden haben, die Nivellierungssätze so festzusetzen, dass den Kommunen die Möglichkeit bleibt, ohne Nachteile aus dem Finanzausgleichssystem die Gewerbesteuer unter Bundesdurchschnitt zu senken, um damit eine Komponente zu schaffen, die einen Standort neben anderen Faktoren attraktiv machen kann. Deswegen ist mir vollkommen schleierhaft, warum Sie an dieser Stelle davon abrücken wollen. (Beifall der FDP und vereinzelt bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir werden in den kommenden Jahren – dies bleibt eine Daueraufgabe dieses Parlaments – weiter über die angemessene Finanzierung unserer Kommunen sprechen müssen. Das werden wir auch vor dem Hintergrund der Inflation tun. Wer allerdings so tut, als könne man einen Verbraucherpreisindex, dem der Warenkorb privater Haushalte zugrunde liegt, als Blaupause dafür nutzen, wie sich der Finanzbedarf der Kommunen entwickelt, ist entweder Populist oder hat ein erschreckendes Unverständnis darüber, was wir statistisch messen. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe der Abg. Gordon Schnieder, Christof Reichert und Dr. Helmut Martin, CDU) Natürlich sind die Finanzbedarfe nicht deckungsgleich mit dem Finanzbedarf privater Haushalte. Natürlich kauft eine Kommune verhältnismäßig selten Nahrungsmittel ein, die einen maßgeblichen Anteil an dieser Inflation haben. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Deswegen bedeutet eine seriöse Politik an dieser Stelle – genau das hat die Landesregierung getan, ich bin sicher, das wird sie weiter tun, wir werden das eng begleiten –, dass man den tatsächlichen Bedarf im Blick behält und sich gegebenenfalls in den kommenden Jahren daran orientiert. (Glocke des Präsidenten) Das ist eine Aufgabe aus der Verfassung und im Übrigen eine Selbstverständlichkeit. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Für eine Kurzintervention erteile ich dem Abgeordneten Gordon Schnieder das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Gordon Schnieder CDU

Herr Kollege Fernis, meine Damen und Herren, Herr Präsident! Auf zwei Punkte will ich kurz zur Klarstellung eingehen. Das, was Sie gerade gemacht haben, hat die Ministerpräsidentin bei der Mitgliederversammlung des Städtetags gemacht. Sie loben sich für einen Anstieg im Finanzausgleich, die Ministerpräsidentin seit 2012, Sie seit 2016, Frau Ministerpräsidentin über 1,7 Milliarden Euro, Sie über 50 %. Sie legen immer ad acta, dass genau in dieser Zeit 2012 und 2020 zweimal das Verfassungsgericht gesagt hat, das war es, verfassungswidrig, es reicht nicht. Das Verfassungsgericht hat gesagt, Sie müssen den Bedarf festlegen. Da sind wir beim zweiten Punkt. (Zuruf der Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD) Jetzt kann man es machen wie Hessen und nimmt einen angemessenen Bedarf, oder man macht es wie Sie und nimmt einen Mindestbedarf. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Wenn aber der Bedarf steigt, müssen Sie nachsatteln, aber das tun Sie nicht. Zu den Investitionen: Sie hätten Seite 25 des Kommunalberichts lesen sollen: Personalausgaben entwickelten sich überdurchschnittlich, während die Ausgaben für Soziales, Sachaufwand und Sachinvestitionen unterdurchschnittlich zunahmen. – Es gibt diese Steigerung, ja, weil sie von einem niedrigen Niveau kommen, aber es fehlt immer noch bei Weitem, um den Investitionsstau dann ad acta zu legen. (Beifall der CDU sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Ein letzter Punkt. Ich glaube, das ist ein ehrlicher Änderungsantrag. Wir haben gesagt: Wohin gehen wir denn? Wenn Realsteuern dazu da sind, kommunale Infrastruktur gegenzufinanzieren und kommunale Daseinsvorsorge mitzufinanzieren, stellt sich eine Frage – das hat die Anhörung ergeben –: Bundesdurchschnitt zahlen, aber über holprige Straßen nach rheinlandpfälzischem Niveau fahren, oder wir messen uns nach rheinland-pfälzischem Durchschnitt? Dann haben wir zwischen kreisangehörigem Raum und kreisfreiem Raum unterschieden und haben dort den Durchschnitt genommen. Das ist ehrlich. Das kann ich verkaufen, kann sagen, das ist ehrliche Politik. Wir müssen diese Steuern anpassen, aber nicht in diesen horrenden Höhen, wie Sie es erwarten und die Bürgerinnen und Bürger belasten wollen, sondern nach dem Niveau, das wir in Rheinland-Pfalz haben. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Zur Erwiderung erteile ich dem Abgeordneten Fernis das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Philipp Fernis FDP

Herr Kollege Schnieder, Wiederholung macht Falsches nicht richtiger. (Zurufe von der CDU: Oh!) Wenn Sie immer wiederholen, der Verfassungsgerichtshof hätte gesagt, dass die Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich zu niedrig seien, dann ist das schlicht nicht richtig. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

Diese Rede einzeln zitieren

Gordon Schnieder CDU

Ich habe von Bedarf gesprochen! Zuhören!) Der Verfassungsgerichtshof hat gesagt, dass die nicht hinreichende Methodik der Ermittlung – die Zuweisung nach bestimmten Regeln, die zwar sachliche Gründe hatte, aber der keine Bedarfsermittlung zugrunde lag – nicht den Anforderungen entspricht, aber gerade nicht die Summe. Sie haben gesagt, der Verfassungsgerichtshof hat gesagt, es sei zu wenig. Das ist schlicht falsch. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Wenn Sie die Entwicklungen, was die Finanzausgleichsmasse angeht, nicht zur Kenntnis nehmen möchten, um weiter auch kommunal das Märchen zu erzählen, (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) dass alle Probleme, die es vor Ort gibt, durch die Landesregierung verschuldet sind, kann ich das parteipolitisch verstehen. Es wird dadurch trotzdem nicht richtig. Was die Nivellierungssätze angeht, das ist wirklich bemerkenswert, weil Sie da auch so tun, als würde es letzten Endes dazu führen, dass Sie aus dem kommunalen Finanzausgleich mehr Geld kommunal hätten, um Straßen zu sanieren oder Ähnliches, wenn man den Nivellierungssatz anhebt. Wie das aber funktionieren soll, ist mir völlig schleierhaft. Es bleibt jeder Kommune unbenommen, mit Blick auf den Nivellierungssatz zu sagen, ich setze die Priorität so, wie Sie sie gerade beschrieben haben. Ich erhöhe also die Gewerbesteuer, weil ich glaube, eine etwas höhere Steuer verbunden mit höherer Leistungsfähigkeit ist für mich als Standort interessanter. (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Warum heben Sie dann die Nivellierungssätze?) – Das hat aber doch mit den Nivellierungssätzen nichts zu tun. (Glocke des Präsidenten –

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER

Haben Sie doch gerade gesagt!) Die Nivellierungssätze sind eine Rechengröße, nach der wir die Zuweisungen aus dem Finanzausgleichsmechanismus nutzen. Da haben wir einen Kompromiss zwischen der Möglichkeit, aus konjunkturpolitischen Gründen unter dem Bundesschnitt zu bleiben, und der kommunalen Verantwortung, für den Haushaltsausgleich zu sorgen, gefunden. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Wir fahren in der Debatte fort. Ich erteile dem Fraktionsvorsitzenden der FREIEN WÄHLER, Abgeordneten Dr. Streit, das Wort. Sie haben 6 Minuten.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER

Herr Präsident, vielen Dank. – Meine Damen und Herren, den heutigen Tagesordnungspunkt gäbe es nicht ohne die Klagen der kommunalen Familie beim Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz. In zwei Entscheidungen stellte der VGH die Verfassungswidrigkeit der Landeshaushalte fest. Das heißt, seit anderthalb Jahrzehnten wurde Rheinland-Pfalz verfassungswidrig regiert. (Unruhe bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Daher ist es richtig, ein neues Landesfinanzausgleichsgesetz auf den Weg zu bringen. Wenn man sich die Punkte anschaut, die der VGH genannt hat, dann war das, der Ausgleich muss bedarfsgerecht und aufgabenangemessen sein. Darum geht es hier. Das sagte auch Kollege Schnieder eben. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Es geht um Transparenz, es geht aber auch um Beteiligung bei der Aufstellung des neuen Gesetzes, um Partnerschaft und Symmetrie sowie um die Unterstützung bei dem Problem der Altschulden. Als Frau Ministerin Ahnen vor einem knappen Jahr an dieser Stelle das Altschuldenthema aufwarf, konnten unsere rheinland-pfälzischen Kommunen optimistisch in die Zukunft blicken. Herr Noss, ich sehe aber diese Hoffnung der kommunalen Familie schwinden, da bei der Altschuldenlösung die Ortsgemeinden nicht hinreichend unterstützt werden und sie beim heutigen LFAG mit Verbandsgemeinden die Verlierer sind. (Zuruf des Abg. Hans Jürgen Noss, SPD) Transparent ist nämlich dieses Verfahren überhaupt nicht. Allein bei der Ermittlung der Mindestfinanzbedarfsausstattung werden beim Bedarf Cluster gebildet. Es findet ein vorheriger Abzug statt, dann wendet man ein Korridorverfahren im Medianprinzip an, anstatt finanzarithmetisch auf das Mittelwertprinzip zu gehen. Es gibt Untergruppen sowie gemeinsame Gruppen und Teilgruppen nach Größenklassen, um die Verwirrung komplett zu machen. Transparenz sieht anders aus. (Beifall der FREIEN WÄHLER, der CDU sowie des Abg. Michael Frisch, AfD) Ja, man müsste es verstehen. Was man nicht versteht, dass man dann fünf Teilschlüsselmassen macht. Man hätte noch eine sechste hinzugeben können, nämlich für die Großen kreisangehörigen Städte. Es wurden dann kreisfreie Städte, verbandsgemeindefreie Städte, Verbandsgemeinden, Ortsgemeinden und Landkreise, für die der Mindestbedarf ermittelt wird, und dann erzwingt man die Erhöhung der Nivellierungssätze ohne Rücksicht auf die Größe der Kommunen. Also vorher macht man Teilbereiche, aber im Anschluss ist die Größe vollkommen egal. Man wendet in unseliger Gleichmacherei den Bundesdurchschnitt für die Hebesätze bei Grund- und Gewerbesteuern an. Das ist vollkommen unlogisch, wenn beim Bedarf die Ortsgemeinden von den Oberzentren getrennt werden, beim Nivellierungssatz aber Dierfeld mit acht Einwohnern in den Bundesschnitt mit Dortmund mit 580.000 Einwohnern in einen Topf gelegt wird. Die angewandten Grundsätze des neuen Landesfinanzausgleichsgesetzes sind damit falsch und benachteiligen die Ortsgemeinden. Der Zeitpunkt der Erhöhung ist ebenfalls problematisch, da es sinnvoller gewesen wäre, die Erhöhung der Nivellierungssätze in die Zeit nach der ersten Evaluation zu schieben. Die erste Evaluation müsste dann auch im nächsten Jahr erfolgen und nicht viel später, weil haushaltsnah nachzusteuern am besten im Jahr darauf geht. Bei der neuen Zusammensetzung der Finanzausgleichsmasse kommt dem Symmetrieansatz ein wichtiger Teil zu. Er hat zum Ziel, zwischen den Gesamteinnahmen und den Gesamtausgaben des Landes und den kommunalen Gebietskörperschaften ein ausgewogenes Verhältnis anzustreben. Nach drei Jahren soll dann ein Gutachten Veränderungen beim beschriebenen Verhältnis feststellen. Danach soll nur alle fünf Jahre evaluiert werden. Drei Jahre sind in der heutigen Zeit eine viel zu lange Zeit. Herr Fernis, wir können uns darüber streiten, was denn jetzt alles in den Korb kommt, um die Inflation festzustellen, aber ganz sicher ist, die Inflation ist da und wir können nicht so lange Zeit warten, um nachzusteuern. Es muss jedes Jahr begutachtet und nachgesteuert werden; denn es ist doch in der heutigen Zeit überhaupt kein Problem, per Knopfdruck alle Daten zu erhalten. Die kommunalen Spitzenverbände sprechen deshalb beim Symmetrieansatz von Ergebnisdesign, da die Gesamthöhe des kommunalen Finanzausgleichs über die Berechnung der Mindestfinanzausstattung sonst augenscheinlich zu niedrig wäre. Das ermittelte Defizit für die investive Rechnung liegt bei 753 Millionen Euro. Hinzu kommt ein Zuschlag von 5 % für das Jahr 2023, also 38 Millionen Euro. Nicht nur, dass mit den 38 Millionen Euro der Investitionsstau der rheinland-pfälzischen Kommunen nicht abgebaut werden kann. Der Zuschlag von 5 % kann die aktuelle Teuerungsrate in allen Bereichen nicht ansatzweise auffangen. Am 9. November hat uns nun die grundsätzlich erfreuliche Nachricht erreicht, dass der kommunale Finanzausgleich einen weiteren Aufwuchs von 82 Millionen Euro erfährt. Damit steigt die Finanzausgleichsmasse im Vergleich zum Vorjahr um 357 Millionen Euro. Damit ist die Forderung der Freien Wähler zum Landeshaushalt 2022 erfüllt, die noch im April von den regierungstragenden Fraktionen abgelehnt wurde, nämlich 300 Millionen Euro im kommunalen Finanzausgleich. Allerdings wird dann im Doppelhaushalt 2024 die Summe wiederum um 130 Millionen Euro gesenkt. Das ist wiederum dauerhaft zu wenig. Beim Anhörverfahren zur Neureglung des LFAG übten alle Gutachter Kritik. Man konnte die von den regierungstragenden Fraktionen bestellten Gutachter gar nicht mehr erkennen, da alle Kritik übten. (Glocke des Präsidenten) Da zwischen der Anhörung und dem 1. Januar 2023 kaum Zeit da ist, gibt es überhaupt nicht die Möglichkeit, tiefgreifend das Gesetz zu bearbeiten. So sieht gute Regierungsarbeit nicht aus. Wir werden dem neuen Landesfinanzausgleichsgesetz nicht zustimmen. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Für die Landesregierung erteile ich Staatsminister Ebling das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Ebling

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin daran erinnert worden – das wäre nicht nötig gewesen –, dass ich auch einmal kommunale Verantwortung hatte. So lange ist es noch nicht her. Ich wäre froh gewesen, wenn ich mich in diesen letzten zehn Jahren so hätte freuen können über so viele kraftvolle Anstrengungen, die das Land unternimmt, um die Kommunen für die Zukunft sicher zu machen. (Heiterkeit bei der CDU) In bewegten Zeiten dafür zu sorgen, dass Kommunen finanziell stark und angemessen ausgestattet sind und in diesen Krisen resilient sind, ist eine besondere Leistung, die in diesen nächsten Wochen in dem Parlament ansteht. Das sind kommunale Wochen, vor denen wir stehen: (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) neuer Landesfinanzausgleich, drei Milliarden Euro Liquiditätshilfen für alle Kommunen in Rheinland-Pfalz und ein neues Investitionsprogramm für nachhaltige Investitionen. Ja, das hat es wirklich noch nicht gegeben. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Das Einzige, bei dem ich wirklich ein schlechtes Gewissen habe – deswegen stelle ich es an den Anfang, auch wenn es auf die Redezeit geht –, ich habe an diesem Gesetzentwurf wahrscheinlich den allergeringsten Anteil. Deswegen ist es mir wichtig, auch ein Dankeschön zu sagen an die vielen Praktikerinnen und Praktiker aus der kommunalen Familie, die innerhalb einer wirklich rekordverdächtigen Zeit von zwei Jahren ein neues LFAG aufgesetzt haben. Es ist mir ein Bedürfnis, meinem Vorgänger im Amte, der es auf den Weg gebracht hat, zu danken. Es ist mir ein Bedürfnis, dem früheren Staatssekretär Randolf Stich zu danken. Es ist mir ein Bedürfnis, der Finanzministerin Doris Ahnen und dem Finanzstaatssekretär Dr. Weinberg zu danken, die alle miteinander und mit vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dafür gesorgt haben, dass wir in Krisen Kommunen widerstandsfähiger machen. Das ist eine großartige Leistung. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Es ist auch deshalb wichtig, weil wir sehen müssen, woher wir kommen. Das ist ein bisschen, wenn ich sagen darf, nur bruchstückhaft zum Tragen gekommen. Wenn man in den Kommunalbericht des Landesrechnungshofs für 2022 schaut, heißt es, dass die Gemeinden in Rheinland-Pfalz im fünften Jahr in Folge – wir erinnern noch einmal ganz kurz an Corona und Pandemie – Kassenüberschüsse haben, dass im Vergleich der Länder die Kommunen in Rheinland-Pfalz über positive Finanzierungssalden verfügen und sich damit verbessern konnten, dass mit positivem Finanzierungssaldo die rheinlandpfälzischen Kommunen den Länderdurchschnitt übertroffen haben, auch wenn man die Sondereffekte von Mainz und Idar-Oberstein herausrechnet, und – Herr Abgeordneter Schnieder, das darf ich noch einmal ergänzen, weil Sie die Investitionen angesprochen haben – im Bereich der Sachinvestitionen die kommunalen Ausgaben im Vorjahresvergleich um 10,6 % gestiegen sind. Also alles in allem sind das erst einmal auch in den letzten Jahren positive Entwicklungen gewesen. Dass das jetzt durch eine Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs und ein neues Landesfinanzausgleichsgesetz noch einmal gefestigt wird, ist gut. Es schafft im Übrigen doch auch genau die Rechtssicherheit, die in der Vergangenheit – auch das sagt mir meine kommunale Vergangenheit – doch so heftig kritisiert war. Es ist schon ein bisschen überraschend, dass all diejenigen, die die Urteile des Verfassungsgerichtshofs so laut begrüßt haben, dass es endlich zu Änderungen kommt, heute aber die neue Systematik, die uns der VGH vorgegeben hat, am deutlichsten kritisieren. Das passt, mit Verlaub, nicht zusammen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

Diese Rede einzeln zitieren

Christian Baldauf CDU

Ja, das ist ja genau nicht so!) Die neue Systematik geht davon aus, dass ein Finanzausgleich aufgabenorientiert und bedarfsgerecht ermittelt wurde. Dazu wurden Mindeststandards entwickelt. Sie bleiben aber nicht bestehen, sondern sie werden natürlich deutlich und vor allem wird es am Ende im Sinne auch gleichwertiger Lebensverhältnisse in diesem Bundesland ausgeglichen. Das ergibt Sinn. Es wäre nicht sehr sinnvoll, wenn wir jetzt schon beginnen – Stichwort Härteausgleich oder was es alles für Vorschläge gibt –, eine neue Systematik mit so vielen Ausnahmen zu versehen, dass sie am Ende in erster Linie eines ist: zum einen wenig Planungssicherheit gibt und zum anderen vermutlich noch rechtlich anfällig ist. Insofern sollten wir uns auf der Seite bewegen, auf der sich dieser Gesetzentwurf bewegt, nämlich auf einer Planungssicherheit auch für die Kommunen und vor allem auf einer rechtlich belastbaren Basis, eben genau in dem Sinne, wie es im Urteil gestanden hat und wie es umgesetzt wurde. Deshalb kann man mit Fug und Recht eines feststellen: Es wird besser. Es wurde nicht nur besser, sondern es wird auch in Zukunft besser. Deswegen bleiben auch nicht, weil das zum wiederholten Mal gesagt worden ist, Ortsgemeinden Verlierer. Sie bekommen 77 Millionen Euro mehr. Deshalb ist es auch sinnvoll, dass es letztendlich eine Änderung genau in der gesamten Kulisse des Förderns gibt. Ich habe die Liquiditätshilfen genauso schon genannt wie auch die finanziellen Unterstützungen, die es im neuen kommunalen Klimapakt geben wird. Das macht die Kommunen zukunftsfest, und das gibt vor allen Dingen den notwendigen Spielraum, auch in Zukunft die Entscheidungen vor Ort zu treffen, die die Bürgerinnen und Bürger von ihren Kommunalverwaltungen erwarten dürfen. Sicherheit in bewegten Zeiten ist genau das, wofür die Voraussetzungen geschaffen werden. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Für eine Kurzintervention erteile ich dem Abgeordneten Christof Reichert von der CDU-Fraktion das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Reichert CDU

Danke, Herr Vorsitzender. – Herr Minister Ebling, – – – (Zuruf von der SPD: Herr Präsident! –

Diese Rede einzeln zitieren

Benedikt Oster SPD

Vizepräsident!) – Herr Präsident! Entschuldigung. Herr Minister Ebling, (Abg. Michael Hüttner, SPD: Guter Mann! –

Diese Rede einzeln zitieren

Benedikt Oster SPD

Guter Mann! es ist schon verwunderlich, wie schnell Sie Ihre Rolle seit dem 14. Juli gewechselt haben, nachdem Sie auf einem neuen Stuhl sitzen. (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Flexibel!) Noch in Ihrem alten Amt als Präsident des Städtetags haben Sie gemeinsam mit den anderen kommunalen Spitzenverbänden im Juli dieses Gesetz, das Sie jetzt loben, verurteilt. Sie haben die ganzen Mängel, die dieses Gesetz hat, in Ihrer alten Funktion mit aufgezeichnet und darauf hingewiesen, dass dringender Nachbesserungsbedarf besteht. (Beifall der CDU und des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Die Anhörung hat das auch gezeigt. Sie hatten das Glück, dass Sie damals noch nicht Minister waren und nicht dabei waren. Die Kollegen hier waren aber peinlich berührt, weil alle angehörten Experten dieses Gesetz, das Sie eben verteidigt haben, verurteilt haben. (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Das stimmt doch gar nicht! –

Diese Rede einzeln zitieren

Benedikt Oster SPD

Das stimmt doch gar nicht! Ich war dabei! – Weitere Zurufe von der SPD) Mit jeder Frage, die die Kollegen gestellt haben, wurde es peinlicher für Sie. (Beifall der CDU) Das ist die Situation. In diesem Sinne, Sie sind heute für mich der Wendehals Nummer eins. Schade, dass wir so einen Innenminister haben. (Unruhe bei der SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Herr Minister Ebling, wollen Sie erwidern? – Dann erteile ich Staatsminister Ebling zur Erwiderung das Wort. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind gleich am Ende des Tagesordnungspunkts. Deshalb darf ich noch einmal um volle Konzentration bitten. – Herr Minister.

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Ebling

Meine Damen und Herren Abgeordnete! Vor allem zum letzten Vorwurf, den Sie erheben: Die Emotionen und die Empörung ersetzen nicht die Tatsachen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Um die Kommunen muss man keine Angst haben. Nach Ihrem Wortbeitrag nur um das Pult, das Sie beinahe aus dem Boden gerissen hätten. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Angst muss ich auch nicht davor haben, dass Sie Belege anführen, die Sie gar nicht haben. Auch nicht aus meiner vorhergehenden Rolle als Vorsitzender des Städtetags, zu der Sie Argumente einführen, von denen mir neu ist – zumindest heute –, dass ich sie so benutzt hätte. Ich habe aber stets benutzt, dass es notwendig ist, dass sich die Zuwendungen an die Kommunen, die sich verteilende Masse, erhöhen müssen. Genau das leistet dieser Gesetzentwurf in einem Ausmaß, wie Sie sich das vor wenigen Tagen noch gar nicht haben vorstellen können, nämlich dass die Finanzausgleichsmasse auf eine Rekordhöhe wächst. Wenn ich das lobe, ist das auch im Interesse der Kommunen des Landes nicht nur ein wichtiges Lob, sondern eine wichtige Feststellung, die die Arbeit der Kommunen in diesem Land verbessert. Ja, genau, es ist meine Aufgabe, auch künftig für diese guten Rahmenbedingungen zu sorgen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen dann zur unmittelbaren Abstimmung. Es liegen zum Landesfinanzausgleichsgesetz zwei Änderungsanträge vor, über die wir zuerst abstimmen. Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/4771 – ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieser Änderungsantrag mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der AfD abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/4757 –. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieser Änderungsantrag mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der FREIEN WÄHLER angenommen. Wir kommen dann in zweiter Beratung zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 18/4111 – unter Berücksichtigung des zuvor angenommenen Änderungsantrags. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen! – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der FREIEN WÄHLER angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, denn bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen! – Dann ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der FREIEN WÄHLER angenommen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Bevor ich Punkt 14 der Tagesordnung aufrufe, darf ich Gäste bei uns begrüßen. Das sind zunächst einmal die AG 60+ des Landkreises Alzey-Worms sowie Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 34, Alzey. Ich darf Sie herzlich willkommen heißen! (Beifall im Hause) Ferner darf ich Auszubildende der Verbandsgemeinden im Wahlkreis 6, Montabaur, ebenfalls herzlich bei uns begrüßen. (Beifall im Hause) Wir kommen jetzt zu der Tagesordnung: Punkt 14 Landesgesetz zur Änderung des Landessolargesetzes Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 18/4759 – Erste Beratung dazu: Heute für morgen – Endlich das volle Potenzial von Photovoltaik entfalten Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – – Drucksache 18/4820 – Es wurde eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Der Fraktion der CDU stehen zusätzlich 3 Minuten zur Verfügung. Zur Begründung erteile ich für die antragstellende Fraktion dem Abgeordneten Markus Wolf das Wort. Wie gesagt, Sie haben 8 Minuten. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Markus Wolf CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben das gestern in der Aussprache zur Regierungserklärung breit diskutiert. Die Herausforderungen im Bereich der Energieerzeugung und Energiesicherheit sind groß, insbesondere dann, wenn man dabei die richtige Zielsetzung im Auge hat, bis zum Jahr 2030 den Strombedarf des Landes bilanziell komplett aus erneuerbaren Energien zu decken. Der Bedarf an elektrischer Energie wird durch Elektromobilität, Wärmepumpen und den Aufbau der Wasserstoffwirtschaft weiter steigen. Dies und die Herausforderungen des Klimawandels im Blick kann man sich den Fokus auf die nackten Zahlen nicht ersparen. Der Anteil erneuerbarer Energien am Jahresbruttostromverbrauch lag in Rheinland-Pfalz im Jahr 2020 mit 36 % deutlich unter dem Durchschnitt von 46 % in Deutschland. Das ist einfach nicht genug, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU) Um diese Lücke zu schließen, braucht es ambitioniertere Ansätze. Lassen Sie uns konkret werden. Wir erinnern uns, 500 MW Zubau bei Wind und PV pro Jahr, so steht es im Koalitionsvertrag dieser Ampel. Was wurde aber erreicht? (Abg. Benedikt Oster, SPD: Ihr habt doch jahrelang blockiert!) Super, beim Wind im Jahr 2021 69 MW und bis Ende September dieses Jahres 53 MW. Bei der Photovoltaik im Jahr 2021 waren es 269 MW, in diesem Jahr bis Oktober waren es 262 MW. Diese Landesregierung verfehlt ihre eigenen selbstgesteckten Ziele krachend, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU) Ähnlich verhält es sich bei Photovoltaikanlagen auf Landesliegenschaften. Die minimale Anzahl ist beschämend und angesichts der eigentlich selbstverständlichen Vorbildfunktion der öffentlichen Hand unverantwortlich. Hier brauchen wir endlich ein massives Ausbauprogramm. (Beifall der CDU) Statt wohlklingender Überschriften brauchen wir einen tatsächlichen Zubau. Nur mit Ankündigungen ist dem Klimawandel nicht zu begegnen, und mehr Unabhängigkeit von Energieimporten erreicht man so auch nicht. Wir haben uns als CDU-Landtagsfraktion all diese Entwicklungen angeschaut und sind zum Schluss gekommen, dass etwas getan werden muss. Wir haben eine interne Anhörung mit sieben Experten durchgeführt. Für uns ist das Ergebnis klar: Eine Novellierung des Landessolargesetzes ist dringend angeraten. Ja, wir haben da als CDU einen Prozess hinter uns, aber neue und sich ändernde Rahmenbedingungen brauchen auch neue Antworten. (Beifall der CDU) Unsere neuen Antworten haben wir in unseren Gesetzentwurf und unseren Entschließungsantrag gepackt. Für uns als CDU-Landtagsfraktion steht fest: Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach muss das neue Normal werden, allemal auf allen Landesliegenschaften. (Beifall der CDU) Vor allen anderen soll deshalb zuerst die öffentliche Hand verpflichtet werden. Nehmen wir unsere Vorbildfunktion endlich ernst und fangen wir bei uns selbst an. Ab jetzt muss es selbstverständlich werden, dass auf jedem neu geplanten Landesdach eine Solaranlage liegt, und bei bestehenden Gebäuden müssen wir entschlossen vorangehen und bis zum Ende des Jahres 2025 nachrüsten, wo immer das möglich ist. Ab dem Jahr 2024 folgen diesem Ansatz auch unsere Kommunen und andere öffentliche Stellen. In einem zweiten Schritt sollen ab dem Jahr 2025 auch gewerbliche und private Neubauten mit über 100 m² Nutzfläche hinzukommen. Später soll die Bindung auch auf Dachsanierungen ausgeweitet werden. Wollen wir entscheidend vorankommen, dann müssen wir auch die Bestandsgebäude angehen. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Machen wir doch bei jeder Sanierung!) Ein Stufenmodell ist dabei unabdingbar, weil wir Planungssicherheit brauchen und sich der Markt an die neuen Gegebenheiten anpassen muss. Engpässe bei Modulen, Wechselrichtern, Trägersystemen und Installateuren sind nicht von heute auf morgen zu beseitigen. Die Verpflichtung gilt dabei nur für wirtschaftliche Anlagen. Unwirtschaftlichkeit und sonstige unbillige Härten bewirken eine Befreiung von dieser Solarpflicht. (Beifall der CDU) Auf gut Deutsch: Wir verpflichten zu etwas, was sich rechnet und bei Eigenverbrauch zu mehr Unabhängigkeit in der Energieversorgung führt. Trotzdem wollen wir damit gerade den Bau von Eigenheimen nicht erschweren. Sollte deshalb ein Sonderkreditprogramm der ISB aufgesetzt werden, das zinsgünstig die Mehrkosten der PV-Anlage finanziert, so kann sich jeder Bauherr auch die anfangs hohen Investitionskosten leisten, bis nach fünf bis acht Jahren die Rentabilität eintritt. (Vizepräsidentin Astrid Schmitt übernimmt den Vorsitz) Übrigens, viele Bundesländer haben mittlerweile eine umfassende Solarpflicht beschlossen und arbeiten gleichzeitig mit uns daran. Die Frage des Rechts am Eigentum ist bereits umfassend beleuchtet worden. Die Fachleute sagen klar, absolut verfassungsgemäß. Nicht nur deshalb haben sich die Energieminister aller Länder im September darauf geeinigt, dass es – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten – eine Sanierungen“ und dazu einen gemeinsamen Beschluss aller Bundesländer gibt. Ein letzter wichtiger Punkt: Wir wollen auch auf Denkmälern mehr PV ermöglichen. Regenerative Energieerzeugung liegt seit der letzten Änderung des EEG im überragenden öffentlichen Interesse. Wir stellen sowohl im Landessolargesetz als auch im Landesdenkmalschutzgesetz klar, dieser Tatsache soll im Abwägungsprozess ein stärkeres Gewicht zukommen. Neue technische Lösungen ermöglichen Solaranlagen auch bei historischen Ansichten. Durch großzügige Alternativvorschriften können im Einzelfall flexibel eine andere Energieform oder ein anderer Ort gewählt werden. (Beifall der CDU) Keine erneuerbaren Energien zu nutzen, soll überall die Ausnahme werden. Leisten wir unseren Beitrag zum Klimaschutz und zu einer mit dem Ausbau regenerativer Energien verbundenen stärkeren Unabhängigkeit von Wertschöpfung vor Ort. Ich lade Sie ein, in der Ausschussberatung an der Verbesserung unseres Antrags zu arbeiten. Hierzu werden wir gerne eine Anhörung beantragen. Ich darf Sie allerdings schon heute auffordern: Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu, und tun Sie etwas für den zügigen Ausbau der Dachflächen-PV in unserem Land, für mehr Energieunabhängigkeit (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) und mehr Klimaschutz. Die Beschreibung von Zielen in Koalitionsverträgen reicht nicht aus. Machen ist einfach besser, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Patric Müller.

Diese Rede einzeln zitieren

Patric Müller SPD

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Wolf, nachdem Kollege Schreiner bereits bei unseren gemeinsamen Schulbesuchen und bei der Podiumsdiskussion letzte Woche in der Landeszentrale für politische Bildung so vehement Reklame für den heutigen Gesetzentwurf zur Änderung des Landessolargesetzes beschrieen hatte, (Heiterkeit des Abg. Martin Haller, SPD) war ich schon insgeheim gespannt darauf, wie die Begründung hierzu heute ausfallen würde. Doch zunächst möchte ich einige Sätze in Erinnerung rufen. Erstens: Wir werden „eine Photovoltaik-Pflicht für gewerbliche Bauten und Parkplätze mit Voraussetzungen zügig schaffen.“ Zweitens: „Wir wollen in der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms einen verbindlichen Handlungsauftrag an die Planungsgemeinschaften verankern, dass im Zuge einer raumordnungsrechtlichen Angebotsplanung zumindest Vorbehaltsgebiete für Freiflächen-Photovoltaikanlagen ausgewiesen werden.“ Drittens: „Wir wollen ökologische Ausgleichsmaßnahmen künftig innerhalb von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ermöglichen.“ Das sind lediglich drei Auszüge zum aktuellen Thema aus dem Zukunftsvertrag dieser Ampelkoalition in Rheinland-Pfalz. Jetzt weiter: „Für Photovoltaik sehen wir auf privaten Häusern, aber auch auf gewerblichen Bauten und Parkplätzen viel Potenzial.“ Ausrufezeichen. Ende. Kein weiterer Satz zur Errichtung von PV-Anlagen irgendwelcher Art. So zu lesen im – aufpassen – „Regierungsprogramm der CDU Rheinland-Pfalz 2021 – 2026“. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Dünn drüber, damals!) Herr Kollege Schreiner, und im Übrigen auch Herr Kollege Dr. Martin, der Sie gestern in Vertretung für Ihren Fraktionsvorsitzenden zur Regierungserklärung der Ministerpräsidentin gesprochen haben und hierbei behaupteten, die Ampelkoalition hätte im September letzten Jahres das Landessolargesetz einfach so durchgeboxt: Die Motivation und der Sinneswandel der CDU bei der Entdeckung sämtlicher erneuerbaren Energieformen darf durchaus Anlass zu Verwunderung geben. Sie haben dem Gesetz im letzten Jahr Ihre Zustimmung verweigert und wollen nun in Ihrem Änderungsvorschlag verbindliche Vorgaben für private Häuslebauer und Bauvorhaben der öffentlichen Hand zementieren. Wenn man Ihren Entschließungsantrag vom heutigen Tag durchliest, hat man das Gefühl, dass Sie sich nun für Ihre Gesetzesänderungseingabe entschuldigen wollen. (Abg. Martin Haller, SPD: Dafür gibt’s auch Anlass!) Oder ist dies als Rolle rückwärts zu verstehen? (Abg. Martin Haller, SPD: Ja!) Wir befinden uns in einer Zeit, in der die Baukosten für Errichtung und Materialien regelrecht explodiert sind, ganz zu schweigen von den Lieferzeiten und dem um sich greifenden Fachkräftemangel. Die Finanzierungskosten für Bauprojekte schnellen seit Monaten in die Höhe, und in dieser schwierigen Phase stellt sich wirklich die Frage, ob wir das Bauen mit einer neuen staatlichen Vorgabe erschweren sollten. Wir sagen, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt eine solche Pflicht zum Beispiel jungen Familien gegenüber nicht zumuten können. Kurze Bemerkung eines konzessionierten Elektromeisters, der für sein Netzgebiet feststellen kann: Ein Aufschwung des PV-Ausbaus gerade im Privatbereich ist dennoch deutlich erkennbar. Der Versorger muss nach Errichtung in Sachen An- und Inbetriebnahmetermin sogar bis zu einem halben Jahr einkalkulieren. Uns ist auch bewusst, dass wir uns viel mehr für Solaranlagen auf Gebäuden auf Freiflächen an Autobahnen und Bahnstrecken usw. einsetzen sollten. Jedoch müssten wir das in erster Linie mit Anreizsystemen und Bürokratieabbau schaffen. Die Bundesregierung wird mit der Neuregelung des Jahressteuergesetzes 2022 den Photovoltaik-Ausbau voranbringen. Als eine Maßnahme unter vielen hat das Kabinett beschlossen, dass ab dem Jahr 2023 kleinere Solarstromanlagen bis 30 kW auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien für Eigentümer wieder steuerfrei gestellt werden. Auch viele Kommunen gehen bereits den Weg mit ihren Klimaschutzmanagern und legen bei Neubaugebieten entsprechende Textteile in ihrer Bauleitplanung fest. Weiterhin zählt eine PV-Anlage, eine Solarthermie zum Standard auf den Dächern ihrer kommunalen Liegenschaften, ob im Bestand oder bei Neubauten. Dass hierbei Richtlinien im Hinblick auf Vereinbarkeit mit dem Denkmalschutzgesetz überarbeitet werden müssen, unterstreiche ich ausdrücklich. (Glocke der Präsidentin) Damit sich das alles lohnt, setze ich auf den kommenden Landeshaushalt mit seinem Sonderprogramm, das die Ministerpräsidentin gestern nochmals ausführlich erwähnt hat. Da sich unter anderem viele Gemeinden aktuell mit der Aufstellung ihrer kommunalen Haushalte beschäftigen, werbe ich in meiner VG eindringlich für das KIPKI-Programm in der Hoffnung, dass zumindest alle unsere fünf Kommunen davon profitieren werden. (Glocke der Präsidentin) Unsere Einstellung lautet nach wie vor: Anreize schaffen und Bürokratie abbauen, (Zurufe aus dem Hause) zumal die Evaluierung hinsichtlich Umsetzungsstand der derzeit gültigen Regelungen unter Berücksichtigung des PV-Ausbaustands (Glocke der Präsidentin – Beifall des Abg. Gerd Schreiner, CDU) bis Ende des Jahres 2026 bereits vorgesehen ist. – Vielen Dank für Ihren Applaus, Herr Kollege Schreiner. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Ehmann.

Diese Rede einzeln zitieren

Fabian Ehmann GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es gestern schon gehört, wir leben in einer Welt mit zahlreichen und überlappenden Krisen: Klimakrise, Biodiversitätskrise, Angriffskrieg gegen die Ukraine, daraus resultierende Energiekrise, Pandemie und die ganzen Konsequenzen für Mensch, aber auch Wirtschaft und Unternehmen. Sie bedingen uns und fordern uns mehr denn je zum dringenden Handeln auf, um die Klimakrise zu bekämpfen. Die Wissenschaft redet sogar von einer Polykrise, also der Zeit, in der sich mehrere Krisen überlappen. Deswegen ist es ganz klar, um die Klimakrise zu bekämpfen, aber auch um uns unabhängig zu machen von fossilen Energieimporten, müssen wir die erneuerbaren Energien noch schneller ausbauen. Das sind wir – wir haben es auf der Weltklimakonferenz in Ägypten gesehen – auch schuldig, um das Pariser Klimaabkommen und das 1,5-Grad-Ziel einzuhalten. Wir haben aber auch lokale Ereignisse in Rheinland-Pfalz. Nicht zuletzt die vergangene Woche vorgestellte Wasserstoffstudie der Landesregierung zeigt uns die wirtschaftliche, aber auch die politische Notwendigkeit, erneuerbare Energien auszubauen. Die Studie zeigt uns auch eindeutig, wenn wir Grünen Wasserstoff in RheinlandPfalz für unsere Unternehmen, die Industrie und die Wirtschaft haben wollen, brauchen wir viele erneuerbare Energien. Wir werden den Wasserstoff nicht komplett in Rheinland-Pfalz erzeugen können, wir werden ihn auch importieren müssen, aber – ich habe es schon in einer vorherigen Rede gesagt –, wer Wasserstoff ernten will, muss erneuerbare Energien säen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Deswegen ist es super wichtig, dass die Bundesregierung, wir auf Bundesebene mit der Ampel, jetzt die entsprechenden Rahmenbedingungen setzt, nicht zuletzt beim Ausbau der Windenergie durch das Wind-an-Land-Gesetz. Wir machen das in Rheinland-Pfalz mit dem Landesentwicklungsprogramm IV, der Teilfortschreibung. Diese beiden Entwicklungen und die weiteren Erleichterungen bei der Photovoltaik, die schon angesprochen wurden, sind ein großer und wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wir haben in Rheinland-Pfalz mehr als die Hälfte der im Land produzierten Strommenge aus erneuerbaren Energien. Wir in Rheinland-Pfalz als Flächenbundesland, das im Süden liegt, zeigen aber auch, dass wir beim Ausbau der erneuerbaren Energien schon lange vorangehen und dabei zu den führenden Bundesländern gehören. Deswegen sind alle Vorschläge und Denkanstöße, auch aus der Opposition, wie wir beim Ausbau der erneuerbaren Energien noch weiter vorankommen können, begrüßenswert. Die vorgeschlagene Änderung des Landessolargesetzes, mit den entsprechenden Regelungen, was Neubauten, Dachsanierungen, Parkplätze, alle landeseigenen Dächer usw. angeht, ist eine gute Diskussionsgrundlage – Sie haben es angesprochen – für den Ausschuss, in dem wir noch weiter debattieren und uns sicherlich in einer Anhörung mit allen Argumenten auseinandersetzen werden. Auch die Anregung zum Denkmalschutz ist gegeben. Unsere Nachbarbundesländer Hessen und Baden-Württemberg zeigen, dass es gute Möglichkeiten gibt, den Ausbau von Photovoltaik und den Denkmalschutz miteinander in Einklang zu bringen, ohne dass historische oder kulturelle Aspekte von Gebäuden vernachlässigt werden. (Vereinzelt Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD, bei der CDU sowie des Abg. Steven Wink, FDP) Sie sehen also, wir haben viele Fragen und Gründe, über die wir auch im Ausschuss und in einer Anhörung mit Sachverständigen diskutieren können. Die Energiekrise hat uns aber auch gezeigt, dass neben der Photovoltaik die Windenergie eine wichtige Energiequelle ist. Windenergie ist wirtschaftlich. Wenn Sie von der CDU sagen, Sie haben jetzt einen Denk- und Entwicklungsprozess zur Photovoltaik hinter sich, frage ich mich: Kommt der dann auch noch für die Windenergie? (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Wir sind nämlich auch ein windreiches Bundesland, und wir haben hier noch viele Optionen, um den Ausbau zu beschleunigen. Ich habe im Vorfeld der Debatte in Ihr Wahlprogramm geschaut, in das Regierungsprogramm der CDU. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Da steht nicht viel drin!) einen neuen Standort zu erschließen.“ Was den Ausbau der erneuerbaren Energien im LEP IV und das Wind-an-Land-Gesetz angeht, sind Sie bei Ihren Positionen noch ziemlich blank. Wir wissen nicht: Sind Sie für geringere Abstände von Windenergie zur Wohnbebauung? Wie stehen Sie zu Windenergie in Naturparken? Wie stehen Sie zum Repowering? (Abg. Benedikt Oster, SPD: Rückwärtsgewandt!) All das sind Fragen, die Sie bis jetzt für Ihre Partei und auch für Ihre Fraktion noch nicht beantwortet haben. Darauf sind wir sehr gespannt. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Die Windenergie ist eine große Quelle für regionale Wertschöpfung, gerade auch für den ländlichen Raum. Es gibt viele Landwirtinnen und Landwirte, Bäuerinnen und Bauern, die partizipieren wollen, die das aber nicht können oder noch nicht in dem Ausmaß können, wie sie es wollen. Deswegen – das Wind-an-Land-Gesetz schreibt es uns vor – müssen wir in den nächsten Jahren Flächenziele erfüllen, (Glocke der Präsidentin) die auf die Kommunen heruntergebrochen werden. Wenn die Kommunen die entsprechenden Flächen nicht ausweisen, gilt dort § 35 Baugesetzbuch. Es gibt eine offene Planung, wenn keine Vorranggebiete ausgewiesen werden. Damit müssen sich dann auch CDU-Kommunalvertreter vor Ort auseinandersetzen. Deswegen sind wir gespannt. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt bei der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Zu einer Kurzintervention erteile ich Abgeordnetem Wolf das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Markus Wolf CDU

Lieber Kollege Ehmann, es ist schon interessant, welche Ablenkungsmanöver Sie aufführen müssen, um nicht zu sagen, dass unser Gesetzentwurf im Inhalt gut ist. Das ist schon spannend. (Beifall der CDU) Wenn Sie das Regierungsprogramm zitieren, sollten Sie es aber vollständig zitieren. Ich darf vorlesen: „Wir wollen, dass der Ausbau von Wind- und Solarenergie und das sogenannte Repowering mit den Bürgerinnen und Bürgern vollzogen wird und nicht gegen sie.“ Es soll sich nicht über den Köpfen drehen, was – – – (Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD) „Es soll nicht über die Köpfe hinweg entschieden werden, was sich dann über den Köpfen drehen soll.“ Wir wollen nicht gegen die Bürger entscheiden, aber ich glaube, dass auch Sie das nicht wollen. „Für Photovoltaik sehen wir auf privaten Häusern, aber auch auf gewerblichen Bauten und Parkplätzen viel Potenzial.“ So viel zu dem Zitat, das vorhin verwendet wurde. Man sollte es dann schon ganz zitieren. Für die Windenergieanlagen sind durch die Planungsgemeinschaften neue Standorte mit großer Windhöffigkeit auszuweisen. Auch wir sind für den Ausbau der Windenergie. (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) Ich glaube, Sie haben von uns noch keine negative Rückmeldung zum LEP IV gehört. (Beifall der CDU) Wenn Sie sagen, Herr Ehmann: Jetzt machen Sie mal was beim Wind, Solar zuerst ist nicht richtig, will ich nur daran erinnern, diese Koalition hat zuerst ein Solargesetz vorgelegt, nicht ein Landeswindgesetz. Wer im Glashaus sitzt, sollte vielleicht nicht mit Steinen auf andere werfen. (Beifall der CDU) Wenn Sie das Thema „Wind“ so wichtig fänden, wären Sie es zuerst angegangen. Auch Sie haben zuerst ein Landessolargesetz gemacht. Wir haben uns mit diesem befasst, welches Sie vorgelegt haben. Dazu haben wir einen Verbesserungsvorschlag gemacht. Wenn wir uns über Wind unterhalten, werden Sie auch dazu von uns neue Ansätze hören, und wir werden dann diskutieren. (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) Heute reden wir über das Thema „Photovoltaik auf Dachflächen“, und das ist auch richtig so.

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Zur Erwiderung hat Abgeordneter Ehmann das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Fabian Ehmann GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Wolf, es war kein Ablenkungsmanöver. Ich wollte einfach nur das weiterspannen, was Sie gesagt haben, dass Sie einen Prozess hinter sich haben, und es ist gut, wenn auch in der Opposition Denkprozesse angestoßen werden und dann in Plenarinitiativen münden. Das ist vielleicht einmal eine Würdigung wert. Ich wollte Sie nur fragen, ob Sie diesen Weg weitergehen wollen, und daraufhin haben Sie gesagt, wir werden etwas von Ihnen hören. Bis jetzt haben wir noch nichts gehört, aber wenn Sie sagen, Sie haben auch keine kritischen Stimmen und das als Zustimmung werten, dann ist das auch schon etwas. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

Diese Rede einzeln zitieren

Markus Wolf CDU

Nicht gescholten ist gelobt genug!) – Ja. Ich erwarte dann aber, dass auch alle Kommunalvertreterinnen und Kommunalvertreter der CDU diese Position mittragen; denn wir schaffen den Ausbau der erneuerbaren Energien, sowohl was die Photovoltaik auf Dächern sowie auch auf Freiflächen als auch die Windenergie angeht, nur, wenn auf der kommunalen Ebene die entsprechenden Flächen überall zur Verfügung gestellt werden. Ich habe das Windenergie-an-Land-Gesetz angesprochen, und es wird jetzt die Herausforderung sein, dass dort die Flächennutzungspläne fortgeschrieben werden. Es gibt Kommunen, die schon vor fünf oder zehn Jahren Flächen ausgeschrieben haben, und sie werden jetzt weitere Flächen ausschreiben müssen. Es gibt aber auch Landkreise, die noch gar keine Windräder haben. Das ist, ehrlich gesagt, peinlich, und deswegen haben wir jetzt viel vor uns, und wir zählen darauf, dass Sie als Opposition dies auch vor Ort in den kommunalen Räten mittragen. Danke schön. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die Fraktion der AfD spricht Abgeordneter Schönborn. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Oje, jetzt hören wir wieder Atom! – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD –

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Frisch AfD

Toleranz, Herr Oster! Da ist bei Ihnen noch viel Luft nach oben!)

Diese Rede einzeln zitieren

Ralf Schönborn AfD

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Ehmann, die kritische Stimme kommt jetzt. Vor gut einem Jahr haben wir uns schon einmal mit dem Landessolargesetz befasst. Damals ging es auf Initiative der Ampelparteien darum, Gewerbebetriebe zu verpflichten, auf ihren Dächern und Parkplätzen Photovoltaikanlagen zu installieren. Ich habe damals davor gewarnt und gesagt, das sei eine Zäsur. Während man vorher nur mit Einspeisevergütung und zig verschiedenen Förderprogrammen den Bau von Photovoltaikanlagen finanziell gefördert hat, wurde mit der Novelle des Landessolargesetzes erstmals ein gesetzlicher Zwang eingeführt. Die CDU hat das begrüßt. Damit wurde klar, dass die CDU nicht auf der Seite der Freiheit und der freien Wahl steht und dass die CDU dem Weg in die Ökodiktatur nicht im Wege stehen will. (Zurufe von der CDU: Oje, oh, Ujujui!) Die CDU zeigt sich heute sogar als willfähriger Hilfsarbeiter der Ökosozialisten (Heiterkeit und weitere Zurufe von der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und will weitere Steine auf dem Weg in die Ökoplanwirtschaft beiseite räumen. (Weitere Zurufe von der CDU – Zuruf von der CDU: Klimaleugner!) Sie will also die Solarpflicht nicht nur für Gewerbetreibende, sondern für alle neuen Gebäude, insbesondere auch für Wohngebäude. Außerdem soll die Solarpflicht bei grundlegenden Dachsanierungen greifen. Meine Damen und Herren, auch für Privatleute gibt es im Einzelfall gute Gründe, keine Solaranlage zu installieren. Wir als AfD respektieren darum die freie Entscheidung der Bauherren darüber, ob sie eine PV-Anlage installieren wollen oder nicht. Was immer wieder vergessen wird, es geht nicht nur um die Kosten der Anlage selbst. Die gesamte Statik muss unter Umständen auch auf eine höhere Dachlast ausgelegt werden, was Bauvorhaben dann unnötig verteuert. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Und was wollt Ihr?) Meine Damen und Herren, seit Jahren beklagen Bauherren, gerade auch diejenigen, die Wohnungen bauen, die Flut an Vorschriften, die ihnen das Bauen verleidet. Das ist in einer Zeit, in der in vielen Regionen Wohnungsknappheit herrscht, ein ernstes Problem. Jetzt kommt ausgerechnet die CDU und will noch eine weitere Vorschrift hinzu, was meinen Eindruck verstärkt, dass sich die CDU für die Wohnungsnot in vielen Städten nur wenig interessiert. Meine Damen und Herren, die Photovoltaik-Pflicht bedeutet vor allem auch Bürokratie. Werte Kollegen der CDU-Fraktion, immerhin gestehe ich Ihnen zu, dass Sie sich zumindest über diesen Punkt Gedanken gemacht haben; denn wenn ein Bauherr die Installation einer Anlage wegen technischer oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit unterlassen will, soll die Genehmigungsbehörde ihm beweisen müssen, dass die Anlage trotzdem zumutbar ist. Das entlastet natürlich die Bauherren, es führt aber in der Summe nicht zu weniger Bürokratielasten. Es führt lediglich dazu, dass die Bürokratielasten fast vollständig von den Genehmigungsbehörden getragen werden müssen, und das heißt letztendlich von den Kommunen. Ob die Bauämter dazu personell und fachlich in der Lage sein werden, bleibt abzuwarten. Meine Damen und Herren, über Energiepolitik ist schon in der Debatte über die Regierungserklärung viel diskutiert worden. Ich fasse das einmal für den heutigen Zweck so zusammen: Entscheidend in der aktuellen kritischen Situation ist es, die Versorgungssicherheit zu verbessern. Das wichtigste Kriterium für die Versorgungssicherheit ist aber die gesicherte Kraftwerksleistung bzw. der Leistungskredit. Das ist die Leistung, die ein Kraftwerk bzw. ein Verbund von Energieerzeugungsanlagen mit annähernd 99%iger Wahrscheinlichkeit bringt. Bei Kohle- und Kernkraftwerken sind das 90 % der Maximalleistung. Bei Windkraftwerken geht man von 6 % Leistungskredit aus, aber nur im Verbund vieler Windkraftwerke über eine große Fläche. Meine Damen und Herren, bei Photovoltaikanlagen sind es 0 %. Kurz gesagt, Photovoltaik bringt uns gar nichts für die Versorgungssicherheit. Was den Änderungsantrag betrifft, so können wir durchaus einigen Punkten zustimmen, anderen hingegen nicht. Deshalb wird unsere Fraktion diesen Gesetzentwurf ablehnen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die Fraktion der FDP spricht Abgeordneter Marco Weber.

Diese Rede einzeln zitieren

Marco Weber FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute über erneuerbare Energien. Wir diskutieren über einen Antrag der CDU. Sehr geehrter Herr Wolf, es sei Fraktionen und Parteien zugebilligt, in einem politischen Prozess über mehrere Jahre ihre Meinung anzupassen und auch eine andere Meinung zu vertreten. Ich begrüße das. Auch wir Freien Demokraten haben solche Prozesse in den letzten Jahrzehnten durchlaufen, in denen wir uns – – – (Abg. Michael Frisch, AfD: Ihr macht das öfter!) – Herr Frisch! (Heiterkeit im Hause –

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Frisch AfD

Ja, Marco?) – Herr Frisch, wissen Sie, wenn man sich immer noch als Alternative darstellt, aber den Bürgern keine Alternativen anbietet, (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Dann müssen Sie einmal zuhören!) sondern nur solche Reden hält, wie wir sie zum Thema der erneuerbaren Energien und den Problemen und Herausforderungen diskutieren, und wenn man dann noch polemisch Witze macht über ein ernstes Thema, (Abg. Michael Frisch, AfD: Ich habe über die FDP gesprochen!) dann finde ich das wirklich wieder unterirdisch. Sie bemängeln, dass Zwischenrufe im Plenum stattfinden, und dann ist jemand am Rednerpult, und Sie tun das Gleiche und fangen an, herumzuquaken. (Zuruf von der SPD: So ist es!) Das geht mir wirklich auf den Keks. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sehr geehrter Herr Wolf, Sie haben auch dargelegt, dass die CDU einen Antrag einbringt bzw. einen Gesetzentwurf, und wir haben einen Koalitionsvertrag, der seit 2021 für uns auch eine gewisse Maßgabe, Zielsetzung und Bindung enthält. Die Kollegen der Koalition haben erwähnt, welche Zielsetzung sie beim Thema der erneuerbaren Energien und bei der Photovoltaik hat, nämlich bei der Photovoltaik 500 MW jährlich und auch bei der Windkraft 500 MW jährlich. Für uns als FDP ist das wichtig. Sie müssen bitteschön respektieren, dass ich es als Landwirt außerordentlich erwähne. Wenn jeden Tag in Deutschland 70 Hektar landwirtschaftliche Fläche versiegelt werden und aus der Produktion kommen, dann müssen wir uns zuerst Gedanken über versiegelte Flächen machen. Dazu haben wir in der Koalition festgestellt, dass gerade auf Gewerbe- und Industriebauten die größten Potenziale entfallen, wo wir künftig neben den Parkplatzflächen mit der Photovoltaik erneuerbare Energien akquirieren können. Aber ich wundere mich doch – das ist für uns als FDP sehr schwierig –, dass gerade eine konservative Partei wie die CDU ihre Meinung dahin gehend ändert und mit diesem Gesetzentwurf nicht das Motto „Eigentum vor Staat“, sondern „Staat vor Eigentum“ präferiert. Ich wundere mich, dass man in das Eigentum des Privatbürgers, des Einzelnen eingreifen will, indem man gerade bei Neubauten eine Verpflichtung unterlegen will. Dazu sagen wir Freien Demokraten, das geht einen Schritt zu weit. Wenn Sie über den Bürokratieabbau gesprochen hätten, kann ich Ihnen sagen, die Ampelregierung auf Bundesebene hat insbesondere im Bereich von Anlagen bis 30 KW mit Steuervereinfachungen Bürokratie abgebaut. Wir müssen Bürokratie noch weiter abbauen, was die Anmeldung bzw. die Dokumentationspflichten bei der Anmeldung dieser Photovoltaikanlagen anbelangt. Deshalb ist Bürokratieabbau eines der Instrumente, bei dem wir sehr schnell handeln können, was die Bundesregierung ab dem 1. Januar 2023 auch schon getan hat. Wenn wir aber über Vereinfachungen reden, müssen wir auch die Freiheit des Einzelnen bei seinem Privateigentum berücksichtigen. Wir haben in Rheinland-Pfalz eine hohe Eigentumsquote gerade bei Eigenheimen. Wenn jemand ein Häusle baut – meistens sind es junge Leute, junge Familien –, wenn sie in die Finanzierung einsteigen, wird es sicherlich so sein, dass sie natürlich auch über Photovoltaikanlagen nachdenken. Ich kenne selbst in meiner Familie jemanden, der gerade dabei ist, neu zu bauen, der dazu auch einen Kreditvertrag abgeschlossen hat, und für ihn war es möglich, es bei der Bank durchzubekommen, auch wenn die Wirtschaftlichkeit nach acht Jahren gegeben war, die Photovoltaikanlage mitzufinanzieren. Ich bin aber auch einmal durch das eine oder andere Neubaugebiet gefahren und habe mit Leuten gesprochen, die keine Photovoltaikanlage auf einem Neubau hatten. Die Rückmeldungen der Eigentümer, die neu gebaut haben, waren immer, sie haben es bei der Finanzierung jetzt nicht durchbekommen. Aufgrund dieser Rückmeldungen müsste doch der Ansatz sein, dass wir es diesen Menschen über Finanzierungsmöglichkeiten, über KfW-Darlehen oder sonstige Anreize ermöglichen, zusätzlich neben der Wärmepumpe, neben dem Carport auch die Photovoltaikanlage ohne eine Verpflichtung, wie wir sie im Mainzer Landtag beschließen, zu installieren. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Zu einer Kurzintervention erteile ich dem Abgeordneten Markus Wolf das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Markus Wolf CDU

Herr Kollege Weber, es hat mich jetzt doch gereizt. Wenn Sie sagen, Staat vor Eigentum, müssen wir uns doch einmal ehrlich machen. Sie malen etwas an den Himmel, was es so überhaupt nicht gibt. Wir haben doch heute schon einen Haufen Regeln, die jeder Eigenheimbesitzer einhalten muss, NF und anderes. Wer heute im Neubau eines Einfamilienhauses keine PV-Anlage, Solarthermie oder sonstige regenerative Energie nutzt, der bekommt doch gar keine Genehmigung. (Beifall der CDU) Also, an diesem Rednerpult zu sagen, unser Antrag würde jedem Eigenheimbesitzer nun etwas überstülpen, entspricht doch einfach nicht der Wahrheit. Wenn Sie sagen, Sie sind als Landwirt dafür, dass man zuerst andere Flächen nutzen soll, dann stimme ich mit Ihnen überein. Ich stamme aus einem Weinbaubetrieb mit 37 Hektar, und auch ich bin dafür, aber dann müssen wir es ernst nehmen und alle Dachflächen zuerst nutzen, und dann müssen wir doch gerade unserem Antrag folgend auch dieses Thema voranstellen. Nur dann wird ein Schuh daraus, aber wir dürfen uns nicht hinstellen und Nebelkerzen werfen. Das wird der Sache nicht gerecht, Herr Kollege Weber. (Beifall der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Zur Erwiderung erteile ich dem Abgeordneten Weber das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Marco Weber FDP

Herr Wolf, dann verstehe ich Ihren Gesetzentwurf nicht mit Ihrer Argumentation. Wenn Sie gerade in der Kurzintervention gesagt haben, es ist sowieso eine Selbstverständlichkeit, dass auf den Neubauten regenerative Energien installiert werden müssen, dann lassen Sie doch demjenigen, der neu baut, die Freiheit, ob er sich vielleicht am Nahwärmenetz anschließen möchte, ob er eine Pelletheizung baut oder eine Photovoltaikanlage installiert. (Abg. Martin Brandl, CDU: Ganz genau, aber genau das ist doch Teil unseres Gesetzentwurfs! Genau das steht doch drin! Haben Sie ihn sich nicht durchgelesen? Marco, das steht genau drin, was Du eben kritisiert hast!) Deshalb lassen Sie ihm die Freiheit, aber ohne dass wir in der Landespolitik es irgendwo hineinschreiben. Das gehört doch zum Bürokratieabbau dazu. (Beifall bei der FDP – weitere Zurufe aus dem Hause)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren, wenn ich darf, gern mit dem nächsten Redner fort. Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER hat Abgeordneter Kunz das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Patrick Kunz FREIE WÄHLER

Danke schön. – Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kollegen der CDU! Als Sie Ihren Änderungsantrag zum Landessolargesetz im September vergangenen Jahres eingebracht haben, konnten wir FREIEN WÄHLER Ihr Anliegen im Kern durchaus nachvollziehen. Photovoltaikanlagen sollten nicht nur auf neuen Gewerbegebäuden installiert werden, sondern auch auf den Dächern der öffentlichen Hand, getreu dem Motto, „Das Land verpflichtet!“, also steht das Land auch selbst in der Pflicht. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Das Landessolargesetz der Ampel haben wir aufgrund seines Pflichtcharakters abgelehnt. In der Folge haben wir auch Ihren Änderungsantrag abgelehnt, weil er an der grundsätzlichen Du-musst-Ausrichtung des Gesetzes nichts geändert hat. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So sind Gesetze halt nun mal!) Mit Ihrer heute zu besprechenden Änderung des Landessolargesetzes wollen Sie den Kreis der von der Installationspflicht Betroffenen noch einmal erheblich erweitern. Mitunter müssen alle Neubauten, wenn es nach Ihnen geht, mit einer PV-Anlage versehen werden. Sie können sich sicher vorstellen, dass Ihr Änderungsvorschlag auf entschiedene Ablehnung bei den FREIEN WÄHLERN stößt. Ich habe es bereits gesagt, natürlich verstehen wir Ihr Anliegen. Auch sind wir uns einig, dass das Land nicht nur einfordern kann, sondern für eine gelingende Energiewende bei den eigenen Immobilien mit gutem Beispiel vorangehen muss. Allerdings tun Sie das nicht, wenn man bedenkt, dass nur auf jedem 20. landeseigenen Gebäude eine PV-Anlage thront; denn dann ist das ernüchternd. Ihr Entwurf krankt aufgrund einer falschen Annahme, nämlich der, dass unsere Bürger zu ihrem Glück gezwungen werden müssen, weil es ihnen offenbar an der Kenntnis mangelt, dass sie jetzt auf den eigenen vier Wänden Klimaschutz betreiben müssen. Das entspricht jedoch nicht der Realität. Die Bürger von Rheinland-Pfalz wissen um ihre Verantwortung. Mit Ihrem Vorschlag unterstellen Sie ihnen das Gegenteil. Dieses Bild einer unmündigen Bevölkerung trägt die Landtagsfraktion der FREIEN WÄHLER nicht mit. Weiterhin wird damit verkannt, dass die Probleme eigentlich ganz anders gelagert sind. Wir haben uns im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität nach der aktuellen Situation bei den Zertifizierungsstellen erkundigt. Die Antworten ließen leider wieder tief blicken. Die Landesregierung weiß nicht, wie viele Anlagenbetreiber aktuell auf eine Zertifizierung warten. Zahlen liegen nicht vor. Eine größere Zertifizierungsstelle hat sogar einen Auftragsstopp ausgesprochen. Das Nadelöhr Zertifizierungsstelle und die fehlende Datenbasis sind allerdings nicht die einzigen Probleme. Wir alle wissen ganz genau, dass sich der Fachkräftemangel auch massiv auf die Installation von PV-Anlagen auswirkt. Wo sind die Handwerker, die scharenweise auf die Dächer steigen und für selbst erzeugten Strom in den Eigenheimen sorgen sollen? Sie sind ganz einfach nicht da. Bevor wir nun am falschen Ende ansetzen und unsere Bürger gängeln, sollten wir erst einmal unsere eigenen Hausaufgaben machen. Ich weiß, dass die Menschen in Rheinland-Pfalz die Energiewende aktiv mitgestalten wollen und bereit sind, entsprechende Investitionen zu tätigen. Sie müssen dazu nicht gezwungen werden. Vielmehr liegt es im ersten Schritt an der Landesregierung, die entsprechenden Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Investitionen überhaupt realisiert werden können. Was wir brauchen, ist eine massive Vereinfachung der Genehmigungsverfahren, mehr Personal bei den Genehmigungsbehörden und eine deutliche Aufstockung der Zertifizierungsstellen. Zudem braucht es ein Fast-Track-Ausbildungsprogramm zum Installateur für PV-Anlagen, weitergehend zum Anlagenmechaniker Richtung PV-Technik, um mehr fachkundiges Personal auf die Dächer zu bringen, egal ob es sich um Gewerbegebäude, landeseigene Immobilien oder das eigene Ein- oder Mehrfamilienhaus handelt. Meine Damen, meine Herren, Zwang, Druck oder Pflicht sind nur auf den ersten Blick plausibel. Der Vorschlaghammer der CDU verfehlt in diesem Fall sein Ziel deutlich. Lassen Sie mich also zusammenfassen: Ja, wir brauchen mehr Tempo beim Ausbau der erneuerbaren Energien, aber die von der CDU vorgeschlagene Änderung des Landessolargesetzes wird hierzu keinen Beitrag leisten. Die Landtagsfraktion der FREIEN WÄHLER lehnt den Entwurf dementsprechend ab. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, freue ich mich, als Gäste auf der Zuschauerbühne Mitglieder des Ukrainischen Vereins Mainz e. V. zu begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Des Weiteren begrüße ich Pflegekräfte sowie politisch engagierte Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 25 – Trier. Herzlich willkommen im Landtag! (Beifall im Hause) Auch haben wir heute Weinhoheiten und Mitglieder der Bauern- und Winzerschaft, Ehrenamtliche der Tafel Bad Dürkheim e. V. und Freunde für Flüchtlinge der Verbandsgemeinde Deidesheim e. V. bei uns zu Gast. Seien auch Sie herzlich willkommen! Das Wort hat jetzt der fraktionslose Abgeordnete Hartenfels.

Diese Rede einzeln zitieren

Andreas Hartenfels fraktionslos

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Wolf, das, was wir zu feiern haben, ist in der Tat ein kleines historisches Ereignis. Das muss man entsprechend würdigen. Um es zu würdigen, müsste aber Ihr Entschließungsantrag einen gewissen Vortext haben. Ich werde mich in einer Formulierung versuchen. Wir, die CDULandtagsfraktion, verkünden den Bürgerinnen und Bürgern von RheinlandPfalz, dass wir künftig eine ernsthafte Kehrtwende in Sachen Ausbau der erneuerbaren Energien vornehmen werden. Wir werden künftig solidarisch, konsequent und vorbehaltlos die Ziele dieser Landesregierung in Sachen Ausbau der erneuerbaren Energien unterstützen und uns mit guten Ideen – beginnend mit dem PV-Ausbau in Rheinland-Pfalz – offensiv in diese Thematik einklinken. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Gleichzeitig werden wir uns dafür entschuldigen, dass wir in den letzten zehn Jahren auf Bundesebene nicht in der Lage waren, auch nur ansatzweise den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzubringen, und entschuldigen uns ausdrücklich dafür, dass wir stattdessen jede Menge Steine in den Weg gelegt haben. Auch entschuldigen wir uns dafür, dass wir Ausbaudeckel sowohl für PV als auch für Wind eingeführt haben. Wir entschuldigen uns ausdrücklich dafür, dass wir für viel Bürokratie in Sachen PV-Ausbau gesorgt haben und dafür, dass wir das mit dem Mieterstrom nicht hinbekommen haben. Auch entschuldigen wir uns natürlich dafür, dass wir insbesondere in den Jahren 2010, 2011 und 2012, in denen wir 8 GW Zubau im Solarbereich hatten, durch das starke Absenken der Einspeisevergütung dafür gesorgt haben, dass wir aktuell, wenn man es auf die zehn Jahre hochrechnet, etwa 60 GW Ausbau im Solarbereich haben liegen lassen. Ich möchte daran erinnern, Herr Dr. Martin hat gestern gesagt, es kommt darauf an, dass wir jetzt resilient in der Energieversorgung werden. Ein verschenktes Jahrzehnt war das. Das muss man so konstatieren, Herr Dr. Martin. Wir würden ganz anders dastehen, wenn wir diese 60 GW PV in den letzten Jahren zusätzlich eingebaut hätten. Auch dafür muss man die CDU in die Verantwortung nehmen sowie auch für die dadurch fehlende, nicht stattgefundene Wertschöpfung. Auch das fehlt den Bürgerinnen und Bürgern in Rheinland-Pfalz. Bundesweit wurden im Jahr 2020 im PV-Bereich – im PV-Zubau – 3,5 Milliarden Euro umgesetzt. (Zuruf des Abg. Johannes Zehfuß, CDU) Aktuell werden wir bei den Ausbauzahlen vermutlich bei 4 Milliarden Euro liegen. Wenn wir die Ausbauzahlen, die sich die Bundesregierung für die Zukunft auf die Fahnen geschrieben hat, erreichen, dann werden wir locker bei über 10 Milliarden Euro Umsatz im PV-Ausbau liegen. Herr Wolf, Sie sehen also, wir haben alle registriert und freuen uns darüber, dass Sie jetzt die Kehrtwende vornehmen. Ich freue mich über den Entschließungsantrag, auch wenn er noch nicht perfekt ausformuliert ist, noch viele Dinge liegen lässt und sich nicht zu ihnen äußert. Ich möchte den Anfang aber würdigen. Ich werde dem Entschließungsantrag zustimmen, auch wenn er, wie gesagt, mit diesem gedanklichen Vorspann für mich rund wird. Ich begrüße auch ausdrücklich, dass Sie beim PV-Solargesetz nachlegen wollen, weil alle, die in der Thematik stecken, sagen, wir haben den Stand der Technik, (Unruhe bei der CDU und bei der FDP – Glocke der Präsidentin) wir brauchen unbedingt auf unseren Dachlandschaften – auch im Privatbereich und bei den Dachsanierungen – eine Beschleunigung der Energiewende. Machen wir uns nichts vor. Sie haben diesen historischen Anfang gemacht. Ich hoffe, Sie bleiben dabei und führen ihn weiter aus. Vielen Dank.

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Das Wort erteile ich zu einer Kurzintervention dem – – – (Zuruf aus dem Saal) – Erledigt. Gut, danke schön für den Rückzug. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es spricht nun für die Landesregierung Staatssekretär Hauer.

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Hauer

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Photovoltaikanlagen zu fördern ist „so sinnvoll wie Ananas züchten in Alaska“. Das ist eine Aussage von Herrn Großmann, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der RWE. Das ist ungefähr eine Dekade her. Das trifft heute Gott sei Dank lediglich auf den Aspekt der Ananaszucht zu. Damit das so bleibt, wollen wir uns für den Klimaschutz einsetzen und begrüßen ausdrücklich, dass wir uns heute so konstruktiv mit dem PV-Ausbau in Rheinland-Pfalz auseinandersetzen. Mit dem Wirkungsbeginn des Landessolargesetzes – das ist bereits erwähnt worden – treten ab 1. Januar 2023 die entsprechenden Änderungen in Kraft, sodass eine Verpflichtung auf gewerblichen Anlagen bzw. Parkplätzen über 50 Parkplatzeinheiten gegeben ist. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Angesichts der derzeitigen Stromkosten ist es wirtschaftlich höchst sinnvoll und gegeben, dass wir über Regelungen über den Rahmen des aktuellen Solargesetzes hinaus für Dächer auf privaten und öffentlichen Gebäuden nachdenken und dies umfassend erörtern und bewerten. Die Bundesregierung hat darüber hinaus vereinbart, eine bundesweite Solarpflicht einzuführen. Die Europäische Kommission ist bereit, das über die innereuropäischen Grenzen hinweg, auch für öffentliche Gebäude und private Wohngebäude, festzulegen. Das werden wir einbeziehen, wenn wir darüber sprechen. Ich möchte betonen, dass ich wesentliche von Ihnen, der CDU, zum Teil aus Nachbarbundesländern übernommene Vorschläge positiv bewerte. Im Hinblick auf die konkreten Regelungsvorschläge, die Sie machen, ist allerdings in Ihrem Entwurf einiges zu berücksichtigen. Das heißt, wir würden auf Schwierigkeiten stoßen, wenn wir das eins zu eins übernehmen würden. Bezüglich der Verpflichtung der Kommunen, ihre Liegenschaften mit PVAnlagen zu bestücken, ist zu klären, wie die Kommunen dies konform mit ihrem Haushaltsrecht hinbekommen. (Zurufe von der CDU: Oh!) Ich will das an wenigen Beispielen ausführen. Allerdings ist es sehr klar, dass die Finanzierung, von der Sie gesagt haben, sie sei nicht gesichert, sehr wohl möglich ist, zum Beispiel im Rahmen von Kommunalkrediten. Es gibt aber auch sehr erfolgreiche Contracting-Modelle, die mit regionalen Energiegenossenschaften bereits sehr erfolgreich umgesetzt worden sind. Es kommt auf das Geschäftsmodell an. Des Weiteren können nun auch Privatpersonen ein KfW-Programm in Anspruch nehmen, 270 nennt es sich. Es finanziert zurzeit mit 3,48 %. Ich möchte es weiter ausführen. Sie haben des Weiteren die vorgeschlagene Beweislastumkehr in Ihrem Vorschlag beschrieben. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass man, wenn man einen solchen Vorschlag umsetzt, bei der Kommunalbehörde wesentliche neue Aufgabe schaffen würde. Das würde zu zusätzlicher Bürokratie führen. Das können wir nicht unterstützen. Es sind heute bereits etliche Argumente von den Koalitionären dargelegt worden. Wichtig ist aber vor allen Dingen, dass wir grundsätzlich darauf hinwirken, dass auf neuen Hausdächern und bei Sanierungen die Möglichkeit dargelegt wird, PV auf Dächern zu installieren, selbst wenn die PV-Anlagen durch mangelnde Fachkräfte oder nicht verfügbare Materialien noch nicht sofort installiert werden können. Das heißt, das sind sehr wohl Inhalte, über die wir nachdenken. Es ist wünschenswert, dass wir das, was Sie in Ihrem Papier dargelegt haben – Ihr geschärftes Engagement für die Energiewende –, auch beim Thema des Windenergieausbaus übernehmen können. Das ist bereits erwähnt worden. Das heißt, hier brauchen wir auf kommunaler Seite eine breite, parteiübergreifende politische Unterstützung. Um Flächen für die Windenergie auszuweisen und vor allen Dingen, um vor Ort für Akzeptanz zu werben, brauchen wir diese Unterstützung, wenn es darum geht, Flächennutzungspläne zu entwickeln, Vorrangflächen für PV auszuweisen, und das im Dialog mit der Landwirtschaft und landwirtschaftlichen Verbänden. Unterstützen Sie uns auch auf dieser Ebene. Wir nehmen Ihr Angebot wie gesagt auch im weiteren Diskurs, wenn es darum geht, das Landessolargesetz zu entwickeln, gerne an. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der CDU) Lassen Sie mich noch über einen anderen Aspekt sprechen. Wir arbeiten weiterhin mit Nachdruck daran, auf Landesebene die Hemmnisse abzubauen. In diesem Sinne verstehen wir uns als Kooperationspartner der kommunalen Spitzenverbände, der Naturschutzverbände, aber auch der Entwicklerverbände für erneuerbare Energien und haben an der Stelle eine gute Arbeitsebene etabliert, die es ermöglichen soll, die eben genannten Maßnahmen und Entwicklungen durchzuführen. Wir brauchen nämlich die Akzeptanz. Wir haben auf Landesebene eine ressortübergreifende Fachgruppe etabliert, die bereits an Vorschlägen arbeitet, und wir werden auch ihre konstruktiven Vorschläge dort mit aufnehmen, genau wie das, was wir in anderen Bundesländern sehen, was dort positiv läuft, was man aber nicht eins zu eins auf Rheinland-Pfalz übertragen kann; denn wir wollen den Strombedarf bis 2030 komplett decken, nachhaltig, lokal, wertschöpfend und sicher. Ich freue mich, dass wir eine so breite Unterstützung der demokratischen Parteien für die Energiewende und ihre Beschleunigung mit den von der Landes- und Bundesregierung neu geschaffenen und neu zu schaffenden Instrumenten haben. Die Energiewende stärkt unsere Gesellschaft und Wirtschaft, indem wir uns unabhängig von fossilen, klimaschädlichen, unsicheren und teuren Energieträgern machen. Wir haben es mit unserer Energiewende ermöglicht – das vielleicht auch noch einmal auf die Debatte von gestern repliziert –, dieses Jahr nicht nur unsere Energiesicherheit zu stärken. Nein, wir haben auch noch über 5 TWh nach Frankreich exportiert, wo sie die vor Ort unsicheren und zum Teil reparaturbedürftigen Atomkraftwerke – aufgrund durch den Klimawandel bedingter Wassermängel – abschalten mussten. Deswegen ist Frankreich auch ein Nutznießer unserer Energiewende vor Ort. Das schlägt sich nicht zuletzt in diesen Terawattzahlen nieder, die wir wirklich transportiert und mit denen wir nachweislich das europäische Stromsystem gesichert haben. Wir wollen den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz weiterhin attraktiv halten, stärken und ausbauen. Dafür ist natürlich eine breite Phalanx aller erneuerbaren Energien als wesentlicher Beitrag erforderlich, nicht nur auf den Hausdächern, sondern auch über die Freiflächen-PV, über die Biomasse, über die Wasserkraft – sie ist erwähnt worden – bis hin zur Windkraft in der Fläche. Dafür danken wir ausdrücklich, und ich freue mich auf diese Zusammenarbeit. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und bei der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Aufgrund der Redezeit der Landesregierung hätten die Fraktionen jeweils noch 2 Minuten und 15 Sekunden. Ich sehe aber keine weiteren Wortmeldungen. Das ist jetzt erst einmal der Gesetzentwurf, der geht in die Beratung. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 18/4759 – an den Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Ich schaue einmal zur antragstellenden Fraktion. Dasselbe soll vermutlich mit dem Entschließungsantrag passieren. (Abg. Martin Brandl, CDU, nickt) – Gut, ansonsten hätten wir jetzt über diesen abstimmen können, aber es macht Sinn, ihn ebenfalls zu überweisen. Vielen Dank für diese Zustimmung. Dann haben wir den Tagesordnungspunkt abgeschlossen. Ich rufe der Tagesordnung auf: Punkt 15 Zwischenbericht der Enquete-Kommission 18/1 „Konsequenzen aus der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz: Erfolgreichen Katastrophenschutz gewährleisten, Klimawandel ernst nehmen und Vorsorgekonzepte weiterentwickeln“ – Drucksache 18/4488 – Wir haben eine Grundredezeit von 5 Minuten je Fraktion vereinbart. Bevor wir in die Debatte einsteigen, darf ich aber ganz herzlich die anwesenden sachverständigen Mitglieder der Kommission bei uns im Landtag begrüßen. Das sind Herr Alois Lieth, Herr Jan-Hendrik Müller und Herr Burkhard Müller. Herzlich willkommen bei uns im Landtag! (Beifall im Hause) Dann beginnen wir mit der Berichterstattung durch die Vorsitzende der Enquete-Kommission, Abgeordnete Dr. Lea Heidbreder. Bitte schön.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Lea Heidbreder GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor einem Jahr haben wir die Enquete-Kommission „Konsequenzen aus der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz: Erfolgreichen Katastrophenschutz gewährleisten, Klimawandel ernst nehmen und Vorsorgekonzepte weiterentwickeln“ gemeinsam im Landtag eingesetzt. Die Flutkatastrophe im Juli 2021 hat uns mit einer Intensität getroffen, die keiner so für möglich gehalten hätte. Sie hat Einzelschicksale und Schäden ausgelöst, die immens sind. Wir haben diese Kommission in dem Wissen eingerichtet, dass wir diese Flutkatastrophe nicht werden rückgängig machen können, aber mit dem Anspruch, den Blick jetzt nach vorne zu richten und unser Land für die anhaltenden Klimaveränderungen mit all ihren Folgen zu rüsten und resilienter zu gestalten. Wie der Titel der Kommission „Zukunftsstrategien zur Katastrophenvorsorge“ besagt, wollen wir Lehren für die Zukunft ziehen und Vorsorgemaßnahmen treffen, hier in Rheinland-Pfalz und über die Region hinaus gedacht. In den letzten zwölf Monaten haben wir uns dem ersten Themenbereich, dem Katastrophenschutz, gewidmet und legen dazu heute den ersten Zwischenbericht vor. Die Kommission ist zusammengesetzt aus elf Mitgliedern des Landtags und – das ist das Besondere an einer solchen Enquete-Kommission – sechs sachverständigen Mitgliedern, die mit ihrer Expertise jede einzelne Sitzung begleiten. Ich möchte mich an dieser Stelle ganz besonders bei den sachverständigen Mitgliedern bedanken. Diese Expertise war und ist unglaublich wertvoll. Sie bringt jedes Mal eine neue Perspektive ein; denn es ist noch einmal etwas ganz anderes, wenn ein Brand- und Katastrophenschutzinspekteur von einem Einsatz vor Ort berichtet, wenn aus Sicht der Unternehmen oder aus Sicht der kommunalen Familie berichtet wird, wie das Ehrenamt besser eingebunden werden könnte. Vielen Dank an dieser Stelle. Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FDP, bei der CDU, bei den FREIEN WÄHLERN sowie des Abg. Martin Louis Schmidt, AfD) Über die letzten Monate haben wir in acht Sitzungen Anhörungen mit Expertinnen und Experten durchgeführt, die alle auch im Livestream übertragen wurden und weiterhin über die Seite des Landtags abrufbar sind. Über die Fraktionsgrenzen hinweg haben wir gemeinsame Empfehlungen zu der Frage erarbeitet, wie ein moderner, klimawandelangepasster Katastrophenschutz aussehen sollte. Wir legen kurz- und langfristige Maßnahmen vor, die sowohl die Struktur des Katastrophenschutzes und die Zusammenarbeit zwischen Bund, Land und Kommunen betreffen als auch im zeitlichen Verlauf die Prävention, das Verhalten und die Zusammenarbeit im Ereignisfall, die Nachsorge und den Wiederaufbau. In einer Sitzung wurde gesagt: Was nicht vorbereitet ist, das kann in einer akuten Gefahrensituation auch nicht aufgeholt werden. – Das ist ein ganz zentraler Satz. Wir haben eine Reihe von Empfehlungen formuliert, die insbesondere diesen Punkt der Vorsorge umfassen. Ein Beispiel. Die Kommunen erstellen Alarm- und Einsatzpläne, in denen Abläufe in Gefahrensituationen für verschiedene Szenarien vom Hochwasserschutz bis zum Thema „Waldbrände“ festgelegt werden. Das Land kann hier bisher nur Empfehlungen abgeben. Wir wollen, dass diese Pläne verbindlicher werden. Wir wollen, dass ihre Erstellung durch Hauptamtliche unterstützt wird und sie auf allen Ebenen geübt werden. Geübt nicht nur, damit die Abläufe eingespielt sind und im Ernstfall automatisch funktionieren, sondern auch, um in Übungssituationen Schwachstellen aufdecken und ausräumen zu können. Erfolgreicher Katastrophenschutz beginnt vor und unabhängig von einem konkreten Ereignis. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Vorsorge bedeutet auch, dass die Bevölkerung für die spezifischen Gefahren in ihrer Umgebung sensibilisiert und die Selbsthilfefähigkeit gestärkt wird. Neben regelmäßigen Warntagen bietet sich eine engere Zusammenarbeit der Schulen mit den Katastrophenschutzbehörden an. Als Enquete-Kommission haben wir auch die Strukturen im Katastrophenschutz in den Blick genommen. Wir empfehlen sowohl die Stärkung der Vor-Ort-Kompetenz, weil vor Ort die Gegebenheiten am besten eingeschätzt werden können, als auch den Ausbau der Landesstrukturen im Katastrophenschutz. Dafür wird eine Anpassung des Landeskatastrophenschutzgesetzes nötig werden. Zentral ist dabei der Vorschlag, eine Landesoberbehörde für den Katastrophenschutz mit 24/7-Lagezentrum zu schaffen. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Hubschrauber mit Seilwinde!) Begleitend dazu soll ein neues Kompetenzzentrum des Landes für den Katastrophen- und Bevölkerungsschutz die Vernetzung aller relevanten Akteurinnen und Akteure fördern. Wir haben im Ahrtal eine unglaubliche Solidarität erlebt, von der Blaulichtfamilie, THW, Feuerwehr, Bundeswehr, Hilfsorganisationen, Unternehmen und Privatpersonen. Für die Einbindung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer braucht es eine gute Koordination und Kommunikation. Diese soll noch stärker Eingang in die Schulung der Einsatzkräfte finden. Wir empfehlen die Stärkung der psychosozialen Notfallversorgung für Einsatzkräfte und Betroffene. Es braucht wohnortnahe, niedrigschwellige Beratungsangebote und die Einbindung der Fachberatung im Führungsstab. Am Wochenende – wir haben es gestern schon thematisiert – wurde das Nahwärmenetz in Marienthal eingeweiht. Als Kommission waren wir zu dem Thema „Wiederaufbau“ gemeinsam vor Ort und haben uns auch dieses Projekt als eines unter vielen Infrastrukturprojekten angeschaut. Der Tatendrang vor Ort ist immer wieder beeindruckend. Die Menschen vor Ort wollen das Ahrtal zur Gewinnerin des Wandels machen und sich unabhängig von fossilen Energien machen. So ist ein Abschnitt im Zwischenbericht auch dem Wiederaufbau gewidmet mit der klaren Empfehlung, nicht nur einen Eins-zu-eins-Wiederaufbau, sondern einen klimaneutralen, einen hochwasserresilienten Aufbau umzusetzen. Vorsorge bedeutet, künftige Ereignisse beim Wiederaufbau zu berücksichtigen, kritische Infrastruktur nicht in Überschwemmungsgebieten aufzubauen, die Zukunft im Blick zu haben. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FDP sowie der Abg. Thomas Weiner und Gerd Schreiner, CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann an dieser Stelle die Empfehlungen nur umreißen und lade alle ganz herzlich ein, diesen Zwischenbericht zu lesen, um mit uns dazu ins Gespräch zu kommen. Ich möchte an dieser Stelle mit einem Dank abschließen, einem Dankeschön für die konstruktive Zusammenarbeit in den letzten zwölf Monaten, die in diesen Zwischenbericht mündet. Wir haben als Enquete-Kommission die Aufgabe, über die Fraktionsgrenzen hinweg Empfehlungen vorzulegen, und ich glaube, das ist uns in einem kollegialen Miteinander sehr gut gelungen. Besonders bedanken möchte ich mich bei meinem Kollegen Christoph Spies, dem stellvertretenden Vorsitzenden, aber auch bei allen anderen Mitgliedern der Enquete-Kommission, bei den Anzuhörenden und Personen, die Stellungnahmen eingereicht haben. Vielen Dank auch an die Verwaltung für die Begleitung, für die großartige Organisation des Vor-Ort-Termins, für die Zusammenstellung des Berichts. Danke insbesondere an dieser Stelle an Frau Schneider, die jetzt leider die Enquete-Kommission verlassen wird, und danke an Frau Anders und Herrn Sprenger. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FDP sowie der Abg. Gerd Schreiner, CDU, und Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Vielen Dank auch an die Landesregierung, insbesondere an Herrn Staatssekretär Stich, der uns in diesem Themenblock begleitet und sehr unterstützt hat. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FDP, bei der CDU, bei der AfD und bei den FREIEN WÄHLERN) Gerne stellen wir als Enquete-Kommission dem Landesparlament und der Landesregierung nun diesen Zwischenbericht zur Verfügung, verbunden mit der Bitte an uns alle, diesen Bericht nicht zum Papiertiger werden zu lassen, sondern ihn als Anstoß zu nehmen, uns gut für die Zukunft aufzustellen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Vielen Dank an die Berichterstatterin. Dann kommen wir jetzt zur Debatte. Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Christoph Spies.

Diese Rede einzeln zitieren

Christoph Spies SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli letzten Jahres wird auf ewig im kollektiven Bewusstsein und Gedächtnis unseres Landes verankert sein. Diese Nacht hat Rheinland-Pfalz nachhaltig verändert. An der Ahr, in der Eifel und in der Region um Trier sind über 130 Menschen gestorben und über 750 Menschen verletzt worden. Die schlimmste Naturkatastrophe, die Rheinland-Pfalz je heimgesucht hat, hat viele Bürgerinnen und Bürger, Betriebe und andere Einrichtungen in außergewöhnliche und existenzbedrohende Notsituationen gebracht. Es war und ist unsere Aufgabe als Politiker, als Parlamentarier, dazu beizutragen, dass sich ein solch enormer Schaden in Zukunft nicht wiederholt. Es ist daher folgerichtig gewesen, dass der Landtag als eine Konsequenz die Enquete-Kommission eingesetzt hat. Ich bin dankbar für die Chance, dass wir alle gemeinsam Empfehlungen erarbeiten, um Vorsorgemaßnahmen, Strategien und Strukturen so weiterzuentwickeln, dass wir als Gesellschaft Extremwetterereignissen in Zukunft besser begegnen können. Bevor ich auf viele verschiedene Empfehlungen aus dem Zwischenbericht eingehe, möchte ich die Gelegenheit nutzen, um mich bei den demokratischen Fraktionen, auch bei der CDU und den FREIEN WÄHLERN, zu bedanken. Ich fand die Zusammenarbeit sehr kritisch-konstruktiv. Wir sind nicht in allen Punkten einer Meinung – das gehört zur Sache dazu –, aber wir haben immer an einer Lösung gearbeitet. Ebenfalls gebe ich den Dank an die Vorsitzende für die sehr gute Zusammenarbeit zurück. Ich bin ein bisschen rot geworden eben. Deswegen danke auch für die Zusammenarbeit. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Heiterkeit im Hause) – Ja, ich bin es nicht gewohnt, dass ich gelobt werde. (Abg. Martin Haller, SPD: Hat aber gerade geheiratet! – Heiterkeit im Hause) – Genau, also keine Angst. Ebenfalls danke an die ständigen Sachverständigen, die uns immer mit Rat und Tat zur Verfügung stehen. Die Zusammenarbeit der Schulen mit den örtlichen Sicherheitskräften soll intensiviert werden. Wir empfehlen eine stärkere Verzahnung der Akteure im Katastrophenschutz mit den Schulen bzw. Schulträgern vor Ort und einen Ausbau der schon bestehenden ehrenamtlichen Strukturen zur Brandschutzerziehung. Durch die gemeinsame Erarbeitung von altersgerechten Unterrichtsbeispielen zu Verhaltensregeln im Katastrophenfall oder gemeinsame Übungen mit den Ortsfeuerwehren könnten Kinder für örtliche Gefahrenlagen sensibilisiert werden. Diese Kinder und Jugendlichen sollen als Multiplikatoren in alle Gesellschaftsschichten hineinwirken. Die Idee und Notwendigkeit ist uns vor Augen geführt worden, als wir die Ahrtalschule beim Vor-Ort-Termin der Enquete-Kommission besucht haben. Vielen Dank an den Abgeordneten Weber für den damaligen Vorschlag, sie zu besuchen. (Heiterkeit des Abg. Marco Weber, FDP) Die Durchführung regelmäßiger Warntage, an denen alle staatlichen Ebenen teilnehmen, ist als sinnvoll zu erachten. Hierbei gilt es jedoch auch, einen Wahrnehmungswandel herbeizuführen, sodass Fehler, die an solchen Tagen passieren, als hilfreich betrachtet werden. Der Sinn und Zweck einer Übung ist die Feststellung von möglichen Fehlerquellen. (Zuruf aus dem Hause: Genau!) Eine angemessene Feedback- und Fehlerkultur müsste sich hieraus ebenfalls entwickeln. Insgesamt sollen die Abläufe, Konzepte und Maßnahmen – die Vorrednerin hat es schon genannt – im Brand- und Katastrophenschutz deutlich mehr geübt werden. Wir haben es mehrfach mitbekommen: üben, üben, üben, wiederkehrend und alle beteiligten Akteure. Die Führungsausund -weiterbildung, insbesondere auch von Stäben sowie ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeistern oder Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern, ist zu stärken. Mit der empfohlenen Novellierung des LBKG und damit verbunden einer Überführung von der Rechts- in die Fachaufsicht werden wir beginnen. Wir sprechen uns mit Nachdruck für die Stärkung der Vor-Ort-Kompetenz aus. Ebenfalls empfehlen wir die Gründung einer zentralen Landeseinrichtung mit einer 24/7-Besetzung und ein gemeinsames Kompetenzzentrum. Im Ereignisfall soll somit schnellstmöglich ein Lagebild erstellt werden, um eine verlässliche Handlungs- und Entscheidungsgrundlage zu erhalten. Ein solches Lagezentrum soll zudem als Warnzentrale des Landes dienen und in Abstimmung mit der Einsatzleitung und Behörde die Warnung der Bevölkerung veranlassen und autorisieren. Die Bildung eines gemeinsamen Kompetenzzentrums auf Landesebene soll die Vernetzung aller relevanten Akteurinnen und Akteure auf allen zuständigen Ebenen verbessern. Es muss eine effiziente und kontinuierliche Abstimmung gewährleistet sein. Ebenfalls möchte ich am Ende meiner Rede all den Menschen, die in der Katastrophe und lange danach geholfen haben, ganz konkret gerettet haben und alles für einen schnellen Wiederaufbau gegeben haben, einen tief empfundenen Dank aussprechen. Die weiterhin wichtigste Erkenntnis dieser Katastrophe ist, wie riesig die Hilfsbereitschaft war und ist. (Glocke der Präsidentin) Groß ist auch der soziale Zusammenhalt in unserem Land, abzulesen an 10.000 Helferinnen und Helfern. Ich sehe es daher als wichtig an, wie im Zwischenbericht vermerkt, daran zu arbeiten, diese Form der Hilfsbereitschaft künftig möglichst zielgerichteter zu organisieren. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Schreiner. (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Jetzt wird’s laut!)

Diese Rede einzeln zitieren

Gerd Schreiner CDU

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Deutschland ist ein starkes Land. Es ist dann stark, wenn wir uns auf unseren Gemeinsinn und die unzähligen mutigen Bürgerinnen und Bürger, die wir im Land haben, verlassen. Es ist dann stark, wenn wir unsere starken, stabilen Unternehmen in den Blick nehmen. Es ist dann stark, wenn wir auf unsere erfahrenen Hilfsorganisationen setzen, und es ist dann stark, wenn wir auf funktionierende staatliche und kommunale Strukturen zurückgreifen können. An der Ahr hat sich dieses Sicherheitsversprechen des deutschen Staates nicht erfüllt. 135 Menschen sind gestorben, unzählige an Leib und Seele verletzt. Es gibt bis heute Verwüstungen. Deshalb gibt es diese Enquete-Kommission, damit wir gemeinsam daran arbeiten, Strukturen, Verfahren, personelle und sachliche Ausstattung in diesem Land, an der Ahr und überall, vorzuhalten – gegen Starkregenereignisse und Sturzfluten genauso wie gegen Waldbrände – mit dem Ziel, dass wir gegen diese Naturkatastrophen resilienter werden. Wir wollen hinsehen, lernen und bessere Normen und Verfahren entwickeln. Dabei ist vieles einvernehmlich. Vielen Dank an die Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Fraktionen, an unsere Sachverständigen und an die Verwaltung. Ich sage aber noch einmal ceterum censeo: Dieser erste Teil, der Zwischenbericht der Enquete-Kommission, über den wir heute reden, beschäftigt sich mit etwas, das, was die Rechtssetzung angeht, vergleichsweise einfach ist. Wir haben gelernt, dass wir vieles selbst an staatlichen Stellen durch eine bessere Ausstattung und letztendlich durch mehr Geld nachbessern können. Wir greifen in diesem ersten Teil der Enquete-Kommission überhaupt nicht in Eigentumsrechte ein. Im zweiten Teil der Enquete-Kommission wird es spannend. Dann reden wir über Eigentumsrechte und darüber, wo es Bauverbotszonen gibt und wo nicht. Dann reden wir über den Denkmalschutz. Können wir eine denkmalgeschützte Bogenbrücke wieder genauso aufbauen oder nicht? Dann wird es spannend. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die 192 Seiten des Zwischenberichts sind das eine. Das empfehle ich Ihnen wirklich für ein regnerisches Wochenende. Darin sind sehr viele, sehr spannende Artikel und Beiträge. Richtig spannend wird es aber im zweiten Teil. Vielleicht noch ein, zwei Schlaglichter zu dem, bei dem wir als CDU vielleicht ein bisschen einen anderen Schwerpunkt gesetzt haben. Wir sind nichtsdestotrotz froh, dass wir einvernehmlich eine obere Landesbehörde für den Katastrophenschutz, das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz, vorschlagen; denn ein solches Landesamt kennt landesweit die Ressourcen, koordiniert sie und bringt sie in den Einsatz. Das war auch etwas, bei dem man sich in den ersten Tagen nach der Flut das eine oder andere besser gewünscht hätte. Wir wünschen uns, dass dieses Landesamt sogar noch stärker ausgestattet ist, als es einvernehmlich möglich war. Wir wollen, dass das Landesamt bei den vielen Aufgaben, vor denen – gerade was die personelle Ausstattung angeht – auch die kommunale Ebene steht, mit seinem Stellenplan hilfreich sein kann, dass die BKI, die die Kreise brauchen, dort hauptamtlich angesiedelt sind. Das ist das Thema „Personal“. Das Thema „Ausstattung“ haben wir auch besprochen. Das ist zweifellos eine Daueraufgabe, aber deshalb ist es uns so wichtig, das Landesamt mit einer zentralen Beschaffungsstelle zu stärken, damit einheitliche, angepasste Einsatzmittel im ganzen Land zur Verfügung stehen und jemand, der in ein Hilfsfahrzeug hineingeht, genau weiß, rechts oben in der Schublade liegen die Pflaster, und links unten befindet sich der Spaten, also dass wir einfach mit den Menschen, die wir dort haben, keine Reibungsverluste in einer solchen Krisensituation haben. Das schafft man über solche einfachen Dinge wie eine zentrale Beschaffungsstelle. Es ist damit aber nicht getan. Wir reden demnächst in einem nächsten Haushalt über die Haushaltsberatungen. Ich möchte schon noch einmal ein Schlaglicht darauf legen, wie andere Bundesländer damit umgegangen sind, was das Thema „Ausstattung“ angeht. Hessen hat sich zum Beispiel gefragt – wir hatten Herrn Bräunlein als Sachverständigen da –, was zu tun ist, und hat vieles getan. Dort steht jetzt im nächsten Haushaltsjahr in jedem Kreis ein vom Land bezahltes watfähiges Fahrzeug auf dem Hof. (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Top!) Ja, wir haben im Doppelhaushalt auch 2 Millionen Euro für die Beschaffung von solchen Fahrzeugen. Das ist gut, aber wenn man das hochrechnet, dauert es in Rheinland-Pfalz zehn Jahre, bis in jedem Kreis ein watfähiges Fahrzeug auf dem Hof steht. Wir bemühen uns und arbeiten daran, aber manchmal würde ich mir wünschen, dass wir gerade vor dem Hintergrund der Katastrophe an der Ahr in Rheinland-Pfalz genauso schnell agieren würden wie andere Bundesländer, die genau beobachtet haben, wie die Katastrophe abgelaufen ist, (Beifall der CDU sowie der Abg. Stephan Wefelscheid und Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) und ihre eigenen Schlüsse daraus gezogen haben; denn eine Katastrophe wie an der Ahr darf uns nie, nie wieder unvorbereitet treffen. Vielen Dank. (Beifall der CDU sowie des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordnete Dr. Heidbreder.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Lea Heidbreder GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte für die Grünen-Fraktion gerne noch einmal das Thema der Risikokommunikation hervorheben. Einige haben vielleicht in den letzten Tagen vom BBK die Hinweise auf dem Handy gehabt, dass am 8. Dezember ein bundesweiter Probealarm stattfinden wird. Diese Form der Warninfrastruktur, mit dem Cell Broadcasting gezielt Warnungen auf die Handys in einer bestimmten Region zu schicken, wenn dort eine Gefahrensituation droht, haben wir im Zwischenbericht positiv hervorgehoben. Die bundesweiten Warntage zu nutzen, um technische Anlagen zu testen, aber auch um Bürgerinnen und Bürger auf die Warninfrastruktur aufmerksam zu machen, ist genau der richtige Weg. Schon jetzt werden in einigen Kommunen Flyer verteilt, auf denen über einen QR-Code abrufbar die Sirenentöne mit ihren verschiedenen Bedeutungen abgespielt werden können und darauf aufmerksam gemacht wird. Rheinland-Pfalz unterstützt die Kommunen dabei, die Sireneninfrastruktur auszubauen und stockt das Bundesförderprogramm zusätzlich auf. Das ist im Übrigen eine Besonderheit für dieses Bundesland. Im Vergleich zu anderen Bundesländern sind wir dabei ein Bundesland unter wenigen. Über 750 Sirenen werden damit zusätzlich im Land errichtet. Die Aufmerksamkeit für dieses Thema wächst. Wir brauchen Risikokommunikation, die nicht nur auf Information, sondern auch auf Dialog setzt, und im positiven Sinne brauchen wir eine neue Katastrophenschutzkultur. Grundsätzlich ist beim Thema „Warnung“ nicht nur wichtig, dass gewarnt wird, sondern auch wie gewarnt wird. Unser Sachverständiger Dr. Heiland hat den bildlichen Vergleich gezogen, dass bei einer Stauwarnung auf Autobahnen auch nicht die abstrakten Zahlen im Vordergrund stehen, und nicht im Vordergrund steht, wie viele Autos in einem bestimmten Streckenabschnitt festzustellen sind, sondern die Information wichtig ist, wie lange dieser Stau noch dauert und welche Ausweichstrecke es möglicherweise gibt. Entsprechend müssen Warnungen aufgebaut werden. Wir müssen weg von abstrakten Warnstufen gehen und stattdessen verständlich formulieren und klare Handlungsanweisungen darstellen. Es muss klar sein, wohin ich mich in einer bestimmten Gefahrensituation wenden kann. Es braucht Schutzräume und Leitsysteme zu diesen Schutzräumen sowie einen klaren Plan für die Evakuierung, insbesondere von vulnerablen Gruppen. Aktuelle Zahlen zeigen, dass wir schon jetzt viermal so viele Extremwetterereignisse haben wie vor 50 Jahren. Wir müssen uns auf Wandel einstellen. Alles, was wir jetzt an Plänen, Richtlinien und Normen verabschieden, wirkt sich in 10, 20 oder 30 Jahren aus. Entscheidungen, die wir heute treffen, wirken für Jahrzehnte. Deshalb müssen wir heute Vorsorge treffen und unseren Bevölkerungs- und Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz zukunftsfähig, resilient und krisenfest aufstellen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die AfD-Fraktion hat Dr. Bollinger das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Jan Bollinger AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Flutkatastrophe vom Juli 2021 hat allein an der Ahr 134 Menschen ums Leben und 1.000 um die Existenz gebracht. Viele Flutopfer kämpfen heute noch mit den Folgen der Katastrophe. Die eklatanten Mängel im lange vernachlässigten Katastrophenschutz unseres Landes Rheinland-Pfalz, insbesondere in den Bereichen „Kommunikation“, „Warnmittel“ und „Führung“, wurden durch die Flutkatastrophe schonungslos offengelegt. Wir haben im Jahr 2021 als Landtag gemeinsam beschlossen, einen Untersuchungsausschuss und eine Enquete-Kommission einzusetzen, um den Katastrophenschutz in unserem Land zu verbessern und unsere Bürger besser zu schützen. Unser Dank gilt den Experten, die unsere Enquete-Kommission mit ihrem Fachwissen unterstützen. Im vorliegenden Zwischenbericht haben wir unsere Empfehlungen für den Bereich des Katastrophenschutzes zusammengefasst. Diese sind so umfassend, dass ein komplettes Resümee den Rahmen der Redezeit sprengen würde, die für dieses wichtige Thema viel zu kurz bemessen ist. Ich werde mich deshalb im Folgenden auf einige wichtige Punkte konzentrieren. Wir freuen uns, dass die Enquete-Kommission wie auch zuvor die Landesregierung in einem wesentlichen Punkt unserer Linie gefolgt ist. Als AfD haben wir schon Anfang 2022 die Einrichtung eines Lagezentrums für Katastrophenschutz nach dem Vorbild des Landes Niederösterreich gefordert, das rund um die Uhr mit hauptamtlichen Fachkräften vom Katastrophenschutz besetzt ist, über alle größeren Gefahren im Bilde sein und informiert werden muss, den nachgeordneten Ebenen Anweisungen gibt und im Bedarfsfall bei Groß- und Flächenlagen die Einsatzleitung an sich ziehen kann. Unser inhaltlich gleichlautender Entschließungsantrag zu den letzten Haushaltsberatungen 2022 wurde noch abgelehnt. Nun haben Landesregierung wie auch Enquete-Kommission diesen Vorschlag doch übernommen. Angesichts der klaren Empfehlungen der Experten ist es kein Wunder, (Unruhe im Hause) dass in vieler Hinsicht Konsens besteht, so etwa hinsichtlich einer stärkeren Rolle des Landes beim Katastrophenschutz und der Schaffung eines Landesinstituts für Katastrophenschutz, eines umfassenden Warnmixes aus Sirenen, Warn-Apps und Push-SMS via Cell Broadcast, einer stärkeren Risikokommunikation und Sensibilisierung der Bürger schon in der Schule, des Bedarfs krisenfester Kommunikationsmittel und einer Redundanz des BOS-Funks, regelmäßiger Übungen unter Einsatz der freiwilligen Helfer und einer Stärkung der psychosozialen Notfallversorgung. Als AfD sehen wir außerdem Bedarf für eine bessere Vorsorge gegen Stromausfälle. Aus unserer Sicht müssen die Pflichten zur Vorhaltung von Notstromaggregaten erweitert und verlängert und die Ausstattung mit Notstromaggregaten, insbesondere in öffentlichen Einrichtungen, in denen Menschen versorgt und gepflegt werden, verpflichtend werden. Dazu muss Dieselkraftstoff bevorratet werden. Wir plädieren für eine Überwindung der strengen Trennung von Zivilschutz und Katastrophenschutz hin zu einem integrierten Bevölkerungsschutz, der eine unkomplizierte Zusammenarbeit von Landes- und Bundesbehörden ermöglicht. Wir brauchen eine bessere Ausstattung für Feuerwehren und Katastrophenschutz, um unsere Bürger vor Starkregenereignissen, Waldbränden und anderen Katastrophen zu schützen. Es geht zum Beispiel um Hubschrauber mit Seilwinden und Löschhaken für Löschbehälter, Drohnen zur Lageerkundung und geländegängige und watfähige Fahrzeuge. An dieser Stelle sollte das Land zur Bewältigung der Finanzierung die Beschaffung von geländegängigen und watfähigen Einsatzfahrzeugen, Drohnen und Material signifikant bezuschussen und den Kommunen mit zentralen Sammelbestellungen unter die Arme greifen, die die Feuerwehren administrativ und finanziell signifikant entlasten würden. Die CDU ist uns in ihrer zentralen Stellungnahme gefolgt, nachdem sie zusammen mit den anderen Fraktionen einen Plenarantrag unserer Fraktion noch im Juni abgelehnt hat. Ich erinnere mich aber, dass dem Kollegen Junk die Ablehnung schon damals schwergefallen ist und eigentlich keine Begründung erfolgte. Insofern schön, dass Sie das aufgegriffen haben. Wir schließen uns der Auffassung unserer Experten an, dass der Katastrophenfall im Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz definiert werden und Eingang in die Alarmstufen finden muss. Bei Schadenslagen, die mehrere Landkreise betreffen oder einen Landkreis überfordern, muss das Land die Einsatzleitung übernehmen. Die zuständige Stelle wäre dann das eingangs beschriebene Lagezentrum. Letztlich sind wir der Auffassung, dass ein effektiver Hochwasserschutz an der Ahr nur möglich ist, wenn für das ganze Einzugsgebiet der Ahr einschließlich des Abschnitts in Nordrhein-Westfalen ein Masterplan für das Hochwasserrisikomanagement erstellt und das Gebiet einer einheitlichen wasserwirtschaftlichen Verwaltung unterstellt wird, normalerweise organisiert in Form eines Zweckverbands. (Glocke der Präsidentin) – Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. Die Landesregierung sollte prüfen, welche weiteren Flüsse in Rheinland-Pfalz durch einen Zweckverband bewirtschaftet werden müssen. Ich möchte zum Ende noch allen Hilfskräften herzlich danken, die sich bei der Ahrflut unter Einsatz ihres eigenen Lebens zum Schutz unserer Bürger eingebracht haben. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die FDP-Fraktion hat Abgeordneter Marco Weber das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Marco Weber FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zu Beginn noch einmal die eigenen Erlebnisse des 14. und 15. Juli in zwei, drei Sätzen erwähnen. Ich möchte noch einmal in Erinnerung rufen, wie ich an diesem Tag als Abgeordneter – wie viele andere aus dem Eifel- und Ahrbereich – in der Rheingoldhalle an einer Plenarsitzung teilnahm, im Verlaufe des Nachmittags aus der Heimat die eine oder andere WhatsApp-Nachricht oder einzelne Fotos und Videos aus der Eifel bekam und dann – wie einige andere Kolleginnen und Kollegen – die Entscheidung getroffen habe, in die Eifel zurückzufahren. An diesem Abend des 14. Juli begannen weitere Wochen und Monate, die man als Abgeordnete in der Eifel, aber aus ganz besonderem Grunde an der Ahr erlebt hat. Daraus resultierend haben wir eine Enquete-Kommission eingerichtet, und ich bin dankbar, dass die Fraktion der FDP mich in diese Enquete-Kommission entsandt hat. Ich möchte zuerst allen danken, die zum einen die Enquete-Kommission als ständige Vertreter begleiten, die ihre Zeit und ihr Fachwissen einbringen, um uns Abgeordnete und Fraktionen zu unterstützen. Ich möchte aber auch der Verwaltung danken. Ganz besonders – der eine oder andere möchte es mir nachsehen – möchte ich zwei Personen danken, die mir als Abgeordnetem im Nachgang des 14. Juli bei jedem Anruf zur Seite standen bzw. Auskunft gegeben haben, aber auch im ersten Teil der Enquete-Kommission intensiv dabei waren. Der Name ist aktuell nicht gefallen. Ich werde es aber hiermit tun: Ich danke dem Abgeordneten und vorherigen Innenminister Roger Lewentz ganz ausdrücklich dafür, mein Ansprechpartner gewesen zu sein. Ganz besonders danke ich an dieser Stelle aber, weil ich sehr viel Kontakt mit ihm hatte, dem ehemaligen Staatssekretär Randolf Stich. (Beifall der FDP, der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FREIEN WÄHLER sowie des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD) Dieses vorab, danke ich zudem aus dem Berufsstand der Landwirtschaft, der Bauernschaft. Eine Anerkennung an die Landwirte, an die Unternehmer, an die Gärtner, an die Bürgerinnen und Bürger, die mir als Abgeordnetem und uns allen noch einmal gezeigt haben, dass es in Deutschland eine Solidarität gibt, eine Solidarität in einer Katastrophe. Ich habe es an dieser Stelle schon einmal gesagt: Das Wort „Katastrophe“ hat nach dem 14. Juli eine andere Bedeutung, auch in diesem Landtag. Für dieses viele ehrenamtliche Engagement, auch in der Blaulichtfamilie, diese vielen Tausend Menschen, die sich im Ahrtal und im Eifelkreis bei den Betroffenen bis zum heutigen Tag engagieren, von unserer Seite, der FDP – ich glaube, aber auch im Namen aller hier –, mein aufrichtiges Dankeschön. Man kann vieles nur mit „Danke“ beantworten, aber damit umso mehr von Herzen. (Beifall der FDP, der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FREIEN WÄHLER) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Kollegen haben schon viele Dinge aus diesem ersten Teil der Enquete-Kommission angesprochen. Drei Dinge sind mir ganz besonders wichtig. Zum einen sind die Katastrophe bzw. die Alarmierung und das Üben angesprochen worden. Wir müssen fortlaufend sensibilisieren, dass wir uns mit diesen Themen auseinandersetzen, beginnend beim Kindergarten, vom Elternhaus bis ins hohe Alter. Wir brauchen eine Sensibilisierung über Alarmierungsstufen, über Alarmierungssysteme sowie Ausstattung und Organisation des künftigen Katastrophenschutzes. Wir von der FDP unterstützen den Vorschlag aus dem Innenministerium, den Roger Lewentz noch auf den Weg gebracht hat, künftig eine Zentralstelle einzurichten. Das findet bei uns, seitens der FDP, aber auch in der Enquete-Kommission, mehrheitlich großen Anklang. Wir sehen darin eine große Sinnhaftigkeit. Wir sind froh, dass das bereits auf dem Weg ist. Die zweite Anmerkung ist, dass wir bei einem auswärtigen Termin über Baumaßnahmen – – – An der Stelle der Dank an die Baufirmen, die viele Baustellen im Prinzip pausiert haben, um ins Ahrtal zu fahren und dort Baumaßnahmen unter Federführung und überaus großem Engagement des durchzuführen. Die Verantwortlichen des LBM werden meiner Meinung nach in der Aufzählung immer ein bisschen vernachlässigt. Gerade was für die Infrastruktur und die Aufarbeitung im Ahrtal und darüber hinaus im Eifelkreis und Vulkaneifelkreis geleistet wurde, um Verkehrsinfrastruktur wiederaufzubauen, ist eine außerordentliche Leistung der Baufirmen und des LBM. (Beifall der FDP und der SPD sowie des Abg. Gerd Schreiner, CDU) Für uns als FDP war die Erkenntnis sehr wichtig, dass wir in solchen Situationen den Einzelnen vor Ort die Kompetenz zusprechen müssen, auf die Kompetenz der Einzelnen vertrauen, (Glocke der Präsidentin) Planungs- und Genehmigungsverfahren – was unsere Wirtschaftsministerin in der Situation auch getan hat – aussetzen, die Leute vor Ort damit bestärken und das Vertrauen damit begründen sollten, dass die Menschen in Notsituationen die richtigen Entscheidungen treffen. Leider läuft mir die Zeit davon. Nichtsdestotrotz bin ich froh und stolz, in dieser Kommission mitarbeiten zu dürfen, und freue mich auf den zweiten Teil, der genauso spannend wird wie der erste. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht deren Fraktionsvorsitzender Dr. Streit.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Wieso gibt es die Enquete-Kommission „Zukunftsstrategien zur Katastrophenvorsorge“? Nun, eigentlich gehört die Aufgabe, die dort erledigt wird, zum Strukturierungsauftrag des Innenministeriums. Nach den Fluten 2016 an der Ahr und 2018 in der Eifel hätte man zumindest einmal den in § 7 Landesbrandund Katastrophenschutzgesetz benannten Landesbeirat für Brand- und Katastrophenschutz einberufen müssen, um über Vorschläge nachzudenken, wie man Fluten besser begegnen kann. Der Landesbeirat ist auf das Sträflichste vernachlässigt worden. Die letzte Sitzung hat vor zehn Jahren im Jahr 2012 stattgefunden, obwohl der Beirat nach Gesetzeslage jährlich einzuberufen ist. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Aha!) Wer sitzt in diesem Landesbeirat? Das sind Vertreter der Spitzenverbände, des Landesfeuerwehrverbands, der Werksfeuerwehren, des THW und der Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz, nach Bedarf auch der Bundeswehr und der Kammern sowie weitere Experten. Ich darf an der Stelle der Vorsitzenden bei der Frage nach der Schaffung einer Landesoberbehörde für den Katastrophenschutz widersprechen. Wir haben mit den Experten nicht darüber gesprochen; das Ganze hat aber Eingang in den Zwischenbericht gefunden. Lediglich die Stellungnahme des Experten Matthes, BKI in der Stadt Worms, auf Seite 11, wird in einem Nebensatz zitiert. Er sagte nämlich, dass bei Vollübungen die fachliche und begleitende Unterstützung in Vorbereitung etc. durch Landesdienststellen und Behörden – dann kommt es – oder ein Landesamt für Bevölkerungs- und Katastrophenschutz erforderlich sein könnte. Das heißt, eine Anhörung zu einem solchen Amt hat nicht stattgefunden. Woher kommt der Begriff? Ich schaue jetzt auf Herrn Schreiner. Die CDU hat erstmals durch Kollegen Junk ein solches Landesamt ins Spiel gebracht. (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Danke! – Beifall des Abg. Dennis Junk, CDU –

Diese Rede einzeln zitieren

Gerd Schreiner CDU

Guter Vorschlag!) Der Innenminister hat das Thema aufgegriffen, ohne den Bericht der EnqueteKommission abzuwarten. Dann erfolgte die Aufnahme in den Zwischenbericht der Enquete-Kommission. So ist dieses Landesamt dort explizit erschienen. Mit der Flutkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 trat ein Fall ein, bei dem die Einsatzkräfte oberhalb der sogenannten Katastrophenschwelle gefordert wurden. Dieser Fall zeigt die Defizite im bisherigen System des Katastrophenschutzes auf. Das System der Hilfeleistung ist dem Grunde nach im Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz und im Rettungsdienstgesetz geregelt. Es gilt im ganzen Land, Verwaltungsstäbe und Technische Einsatzleitungen zu etablieren und regelmäßig über die kommunale Ebene mit den Kräften aus Land, Bund und gegebenenfalls EU zu üben, weil bei der Jahrhundertflut auch die Bereiche in Nordrhein-Westfalen und den angrenzenden Ländern Luxemburg und Belgien betroffen waren. Dazu müssen die entsprechenden Führungsmittel bereitgestellt werden. Deshalb begrüßen wir die künftige Umwidmung zur staatlichen Auftragsangelegenheit, verbunden mit der Hoffnung, dass das Land nicht nur seinem Strukturierungsauftrag nachkommt, sondern auch finanzielle Mittel bereitstellt. Hierzu bedarf es auf Grundlage des HiK-Konzepts (Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz) einer einheitlichen Ausstattung bei Mensch und Material unter Kenntnis, wer was wo vorhält und auf welchem Alarmierungsweg der taktische Einsatzwert bestmöglich zur Verfügung gestellt werden kann. Die Hauptamtlichkeit der Brand- und Katastrophenschutzinspekteure halte ich für unabdingbar, sowohl für die Erstellung der Rahmen-Alarm- und Einsatzpläne als auch für die weiteren Aufgaben, die auf die Landkreise im Rahmen des Katastrophenschutzes und des Bevölkerungsschutzes zukommen werden. Die Flutkatastrophe hat gezeigt, dass die Lagefeststellung und Lageerkundung bei ADD, Innenministerium und Umweltministerium nicht koordiniert war. An dieser Stelle bedarf es eines oberhalb der kommunalen Ebenen bestehenden Dienstes, der die Lagemeldungen sammelt, anfordert, auswertet und Führungsunterstützung gibt. Die Lagefeststellung kann an den bisherigen integrierten Leitstellen erfolgen. Grundsätzlich sollte die Einsatzleitung dort sein, wo die Gefahr am nächsten mit dem Wissen von vor Ort bekämpft werden kann. Je nach Schadenslage wächst die Einsatzleitung der nächsthöheren Stufe zu. Dieses Aufwachsen ist klarer zu regeln als bisher. Ein erheblicher Optimierungsbedarf ist bei der ADD mit der Flutkatastrophe offenbar geworden. Dazu ist auf die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses zu verweisen. Für die personell erforderliche Verbesserung bedarf es keiner weiteren Verwaltungseinheit. Mit dem Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz besteht bereits die Strukturvorgabe des Landes. Eine personelle Aufrüstung hat bei der ADD stattzufinden. Wenn ich heute den SWR-Bericht lese, Herr Staatsminister Ebling, Sie setzen auf Herrn Linnertz. Herr Linnertz soll bei der Aufgabe der Neuordnung des Katastrophenschutzes eine wichtige Rolle spielen. (Glocke der Präsidentin) Am Ende darf ich mich bei der Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden für die kollegiale Art und das Einbinden all derer, die ihr Wissen und ihre Kenntnisse einbringen, bedanken. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die Landesregierung spricht Staatsminister Michael Ebling.

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Ebling

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich darf mich namens der Landesregierung zunächst für die Arbeit der Enquete-Kommission bedanken. Alles – das ist durch die unterschiedlichen Wortbeiträge deutlich geworden – ist in einem sehr konstruktiven Geiste zusammengetragen worden. Wir haben die Möglichkeit, auf die eingegangenen Empfehlungen, die Beratungen, die Sie vorgenommen haben, zu bauen und zurückzugreifen. Das ist für die Neuaufstellung, die im Bereich des Katastrophenschutzes unbestritten ist, absolut wichtig und eine wertvolle und gute Grundlage. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Bei den Plänen zur Neuausrichtung wird es darauf ankommen – das gilt auch für den Auftrag, den mein Haus hat –, dass wir an Tempo gewinnen. Im Kern geht es nicht nur um einzelne strukturelle Fragen. Im Kern geht es auch darum, dass wir in Zukunft mehr Professionalität brauchen. Wir brauchen ein Mehr an Standardisierung. Wir brauchen ein Mehr an Verbindlichkeit. Wir brauchen ein Mehr an operativer Verantwortung für das Land. Wir brauchen ein Mehr für die Unterstützung auf allen Ebenen. Dies gilt gerade in technischer Hinsicht. Wir werden nicht nur den Blick auf eine neue Landesoberbehörde richten, die von den meisten von Ihnen mit empfohlen und mitgetragen wird, die eine sinnvolle Empfehlung und sinnvolle Realisierung voraussetzt; denn es wird darum gehen, kurz- und mittelfristig Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört erstens, dass wir schnellstmöglich, wenn auch zunächst in einer Interimsform, ein Lagezentrum schaffen werden, das 24/7 die Belange des Bevölkerungsschutzes im Blick hat, das seinen Betrieb aufnehmen wird. Bis es diesen Betrieb aufnehmen kann, soll sichergestellt werden, dass wir immer eine Verbindungsperson aus dem Bereich des Bevölkerungsschutzes im Lagezentrum des Innenministeriums dabei haben werden. Wir wollen zweitens die integrierte Leitstelle in ihrer Funktion der Führungsunterstützung stärken. Mit dem jetzt anstehenden Doppelhaushalt wollen wir die Voraussetzungen zur Finanzierung der Einrichtung einer Funktion des Lagedienstes Leitstelle schaffen. Das heißt, dieser Lagedienst soll bald rund um die Uhr die nicht polizeiliche Lage innerhalb des eigenen Leitstellenbereichs überwachen und hat im Ereignisfall schnellstmöglich ein Lagebild und damit Handlungs- und Entscheidungsgrundlagen. Wir wollen drittens mit den Aufgabenträgern vordefinierte Verbände zur überörtlichen Hilfe aufstellen. Wir wollen landesweite Einheiten mit gleicher Leistungsfähigkeit bilden. Das soll im kommenden Jahr abgeschlossen werden. Wir wollen viertens an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzakademie im neuen Doppelhaushalt noch einmal 24 neue Stellen verorten. Damit wollen wir in Kenntnis der notwendigen Anforderungen durch die Mehrfachkrisen auf die Ausbildungsbedarfe, die Stabsarbeit der Führungskräfte, den Bevölkerungsschutz im Allgemeinen und auf die kommunalen Verwaltungsstäbe Bezug nehmen und Angebote zur Schulung machen. Natürlich wird dort die ADD eine wichtige Rolle spielen, weil sie aktuell, wie wir alle wissen, für den Katastrophen- und den Bevölkerungsschutz wichtige Funktionen hat. Insofern ist die Wiedergabe der Rolle der ADD durch mich – weil Sie, Herr Dr. Streit, darauf Bezug genommen haben – eigentlich die Wiedergabe einer Selbstverständlichkeit. Nicht mehr und nicht weniger war mit dieser Aussage beabsichtigt. Fünftens geht es bei den kurzfristigen Maßnahmen um ein Mehr an Technik. Das sind bei Leibe nicht nur watfähige Fahrzeuge, das sind auch Tanklöschfahrzeuge für alle Leitstellenbereiche, das sind Abrollbehälter, das sind Starkregenereignisvorkehrungen, das sind die neuen Polizeihubschrauber mit den Rettungswinden, die 2024 kommen werden. Es ist nicht zuletzt der weitere Ausbau des Sirenenförderprogramms. Der läuft und ist im Ahrtal schon fertiggestellt. Der wird weitergehen. Sofern das Parlament dem Haushaltsentwurf zustimmt, wird er Aufstockungen in den nächsten beiden Jahren erfahren. Die Sirene hat ein echtes Comeback. Wir haben gelernt, dass wir sie brauchen. Lassen Sie mich anführen, wir werden insgesamt unter dem Gedanken des Zivilschutzes noch manches an Veränderungen gestalten müssen. Da haben sich die Zeiten tatsächlich geändert. Es wird darauf ankommen, dass auf der Ebene des Bundes erkannt wird, dass Sirenenförderprogramme dauerhaft durchfinanziert werden müssen. Das ist nur ein kleines Beispiel, was deutlich macht: Es ist nicht nur eine rheinland-pfälzische Aufgabe. Sie ist eine für alle Länder und für den Bund. Danke für Ihre vielfältigen Anregungen. Das ist eine wirklich gute Grundlage. Ich kann nur sagen: Wir freuen uns auf den konstruktiven Austausch und den weiteren Fortgang dieser Enquete-Kommission. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr zu Punkt 15 der Tagesordnung vor. Damit wären wir am Ende des Zwischenberichts der Enquete-Kommission. Der Tagesordnungspunkt hat sich mit diesem Bericht und der zugehörigen Aussprache zunächst erledigt. Irgendwann wird es einen Abschlussbericht geben. Ich rufe die der Tagesordnung auf: Punkte 16 bis 19 Entlastung der Landesregierung in Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr Antrag der Landesregierung – Drucksache 18/1949 – Entlastung des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2020 Antrag des Rechnungshofs – Drucksache 18/1997 – Jahresbericht 2022 Unterrichtung durch den Rechnungshof – Drucksache 18/2400 – Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2022 des Rechnungshofs (Drucksache 18/2400) sowie Ergänzung zum Schlussbericht der Landesregierung im Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2019 (Drucksache 18/2128) – Drucksache 18/3200 – dazu: Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 18/4302 – Die Grundredezeit beträgt 5 Minuten. Den FREIEN WÄHLERN steht zusätzlich 1 Minute zur Verfügung. Zunächst darf ich dem Berichterstatter, dem Vorsitzenden der Rechnungsprüfungskommission, dem Abgeordneten Christof Reichert von der CDU-Fraktion, das Wort erteilen. Herr Berichterstatter, Sie haben unbegrenzte Redezeit, aber die müssen Sie nicht ausnutzen.

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Reichert CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen Befassung des Landtags findet das Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2020 seinen formellen Abschluss. Die Landesregierung hat sich im Rahmen des Entlastungsverfahrens dafür zu verantworten, dass der Haushaltsplan ordnungsgemäß vollzogen sowie mit den bereitgestellten Mitteln wirtschaftlich und sparsam umgegangen wurde. Insoweit stellt die Entlastung als Kernstück demokratischer Staatskontrolle das Korollar des parlamentarischen Budgetbewilligungsrechts dar. Mit der Vorlage der Haushaltsrechnung 2020, der Vermögensübersicht und dem Antrag der Ministerin der Finanzen auf Entlastung der Landesregierung wurde das Verfahren eingeleitet. Der Rechnungshof hat die Haushaltsrechnung stichprobenweise geprüft, in seinem Jahresbericht Feststellungen zu den Prüfungsgegenständen getroffen und Maßnahmen für die Zukunft empfohlen. Auf dieser Basis sowie auf Grundlage der Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht hat die Rechnungsprüfungskommission zusammen mit dem Rechnungshof und Vertretern der Ministerien an drei Sitzungstagen Beschlussempfehlungen für den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags erarbeitet. Der Bericht und die Beschlussempfehlung liegen uns als Drucksache 18/4302 vor. Die insgesamt fünf Punkte umfassende Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses inklusive der Entlastung der Landesregierung wurde in dessen Sitzung am 27. September 2022 einstimmig gefasst. Liebe Kolleginnen und Kollegen, traditionell bildete die Grundsatzaussprache zum Haushalt und hierbei insbesondere zu dem Beitrag „Haushaltslage des Landes und ihre voraussichtliche Entwicklung“ einen Schwerpunkt der Beratungen. Im Haushaltsjahr 2020 wirkte sich erstmals die Corona-Pandemie aus, was nach vier Jahren mit Haushaltsüberschüssen zu einem Finanzierungsdefizit von 1,346 Milliarden Euro führte. Dieses Defizit musste durch eine Nettokreditaufnahme von 1,295 Milliarden Euro und durch Rücklagenentnahmen von 51 Millionen Euro ausgeglichen werden. Die Bruttohaushaltsausgabereste stiegen erneut um 359 Millionen Euro auf jetzt 2,5 Milliarden Euro an, wodurch der letztjährige Höchstwert nochmals übertroffen wurde. Der Rechnungshof weist in seinem Bericht ausdrücklich auf die damit verbundenen Risiken im künftigen Haushaltsvollzug hin. Kritisch wird insbesondere gesehen, dass die sich aus § 45 Abs. 2 Satz 1 Landeshaushaltsordnung ergebende beschränkte zeitliche Verfügbarkeit der Haushaltsausgabereste in der Haushaltsrechnung nicht nachvollzogen werden kann. Um Schattenhaushalte zu verhindern, empfiehlt der Rechnungshof eine entsprechende Überwachung. Wichtig ist jedoch, dass das zuständige Finanzministerium, wie auch angekündigt, künftig die Bewilligung von Ausgaberesten restriktiver ausübt. Neben dem eigentlichen Haushalt wurde 2020 das Corona-Sondervermögen eingerichtet, dem 1,1 Milliarden Euro aus dem Kernhaushalt zugeführt wurden. Verehrte Damen und Herren, betrachten wir uns einige Haushaltskennziffern näher. Die Personalausgaben stiegen gegenüber dem Vorjahr um 385 Millionen Euro auf 7,1 Milliarden Euro. Die Personalausgabenquote betrug somit 34,7 %. Unter Berücksichtigung der ausgelagerten Einheiten der Landesbetriebe und Hochschulen mit Globalhaushalt betrug die Personalausgabenquote 39,2 %, die auf die Steuereinnahmen bezogene Steuerbelastungsquote sogar 55,4 %. Das heißt, mehr als die Hälfte der Steuereinnahmen waren somit für Personalkosten gebunden. Die Investitionsausgaben sind zwar vordergründig auf 1,65 Milliarden Euro gestiegen, was einer Quote von 8,1 % entspräche. Allerdings ist der Anstieg 2020 überzeichnet; denn in den Investitionen sind 539 Millionen Euro enthalten, die dem Sondervermögen zugeführt wurden. Ohne diese Summe beträgt die Investitionsquote lediglich 5,5 %, was nach wie vor sehr deutlich unter der durchschnittlichen Quote der anderen Flächenländer liegt. Mit dem damit einhergehenden anwachsenden Investitionsstau warnt der Rechnungshof eindringlich vor einem Vermögensverzehr und mahnt an, die Investitionstätigkeit zu erhöhen. Trotz insgesamt sinkender Zinsausgaben liegen die Ausgaben mit 91 Euro je Einwohner um 6,4 % über dem Durchschnitt der anderen Flächenländer. Der Gesamtschuldenstand des Landes erhöhte sich um 1,283 Milliarden Euro auf 32,7 Milliarden Euro. Dies ergibt eine Pro-Kopf-Verschuldung von 7.279 Euro, die den Durchschnitt der anderen Flächenländer um 23,9 % übersteigt. Nachdem auch in den kommenden Jahren weitere finanzielle Belastungen absehbar sind – ich verweise gerne auf die aktuellen Haushaltsberatungen –, müssen aus Sicht des Rechnungshofs neue Spielräume erarbeitet und muss die Konsolidierung des Landeshaushalts verstärkt in den Vordergrund gerückt werden. Neue Aufgaben sollten durch Einsparungen wie den Abbau von Personal finanziert werden. Entgegen den Planungen der Landesregierung von 2016, bis 2022 etwa 1.850 Stellen abzubauen, überschreitet die Stellenzahl im Haushaltsplan 2022 die von 2016 um mehr als 2.200. Sehr geehrte Damen und Herren, gerne möchte ich nun auf einige Einzelfeststellungen eingehen, die in der Rechnungsprüfungskommission detailliert erörtert wurden. Ausführlich diskutierte die RPK über die Vollziehungsbeamten der Finanzämter. Der Rechnungshof hatte geprüft, ob die Aufgaben wirtschaftlich und zweckmäßig erledigt werden. Dabei wurde festgestellt, dass die Vollziehungsbeamten – anders als beispielsweise die Kollegen der Zollverwaltung – überwiegend noch papiergestützt arbeiten, worunter auch die Kommunikation mit dem Innendienst leidet. Hier wird die Prüfung einer zeitgemäßen, IT-gestützten Bearbeitung angeregt. Zudem soll vermehrt ein Einsatz außerhalb der üblichen Arbeitszeiten erfolgen, um die betroffenen Steuerschuldner besser zu erreichen. Mit einer modernen Arbeitsplatzausstattung und flexiblen Arbeitszeiten erhofft man sich auch, das Berufsbild attraktiver zu gestalten. Der Rechnungshof hat in seinem Jahresbericht die Gewährung von Beihilfen in Pflegefällen aufgegriffen. Hierbei wurde festgestellt, dass bei der Abrechnung von Pflegekosten erforderliche Leistungsnachweise teilweise nicht oder nur unvollständig vorgelegt wurden. Der Rechnungshof hat darauf hingewiesen, dass bei der Beihilfe geltend gemachte Aufwendungen grundsätzlich immer durch Belege nachzuweisen sind. Neben der eigentlichen Rechnung umfasst dies auch die von einer Pflegekraft bestätigten Leistungsnachweise. Diese Forderung wurde in der RPK ausführlich und sehr kontrovers diskutiert, insbesondere die Fragestellung, ob durch das Einreichen der Rechnung bei der Beihilfe der Antragsteller quasi konkludent den Leistungsnachweis erbringt und eine andere Vorgehensweise nicht zu unnötig höherem Verwaltungsaufwand führt. Es soll nun geprüft werden, ob mit angemessenem Aufwand sichergestellt werden kann, dass Beihilfe nur gewährt wird, wenn bestätigte Nachweise vorliegen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, großen Raum hat auch der Bericht des Rechnungshofs zur Beurlaubung von Staatssekretären in der RPK eingenommen. Der Rechnungshof hatte moniert, dass drei Ministerien ihren Staatssekretären besonders lange Sonderurlaube von 13 Monaten bis zu 10 Jahren bewilligt hatten, in einem Fall sogar ohne Befristung. Längerfristigen Sonderurlauben stehen nach der Rechtsprechung regelmäßig dienstliche Gründe entgegen. Ein wichtiger Grund für eine längerfristige Beurlaubung, der diese dienstlichen Gründe überwiegen könnte, ist daher nur ausnahmsweise anzunehmen. Das Bundesverwaltungsgericht hat Beurlaubungen ab einer Dauer zwischen elf Wochen und sechs Monaten bereits als besonders lange Sonderurlaube gewertet und in den entschiedenen Fällen das Vorliegen eines wichtigen Grunds verneint. Die aufgeworfene Kritik wurde in der RPK kontrovers diskutiert. Man war sich jedoch einig, dass künftig auch bei der Bewilligung von Anträgen auf Sonderurlaub von Staatssekretären die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Dauer von Sonderurlauben ohne Dienstbezüge, soweit anwendbar, beachtet werden und gegebenenfalls eine Versetzung in den Ruhestand geprüft werden soll. Auch die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Energieagentur RheinlandPfalz GmbH wurde durch den Rechnungshof geprüft. Dabei wurde unter anderem festgestellt, dass das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität die Grundförderung für den laufenden Geschäftsbetrieb als quasi-institutionelle Projektförderung bewilligte. Diese Förderart sehen die Regelungen zum Zuwendungsrecht, die zwischen Projektförderung und institutioneller Förderung unterscheiden, nicht vor. Die Zuwendungen des Landes zur Grundförderung der Energieagentur dienen der Aufrechterhaltung ihres gesamten laufenden Geschäftsbetriebs und nicht einem einzelnen abgegrenzten Projekt. Eine Projektförderung war daher unzulässig. Vielmehr hätten die Vorgaben für die institutionelle Förderung eingehalten werden müssen. Hierauf hatte das Ministerium der Finanzen gegenüber dem Fachressort seit dem Jahr 2012 wiederholt hingewiesen. Unverständnis hatte die Rechnungsprüfungskommission dafür, dass diese Forderungen trotz der langen Zeit nicht umgesetzt wurden. Mit den Wünschen des Ministeriums, eine Umsetzung erst mit dem Doppelhaushalt 2025/2026 anzustreben, konnte sich die RPK nicht anfreunden. Im Hinblick auf den doch überschaubaren Aufwand sind die haushaltsrechtlichen Vorgaben für eine institutionelle Förderung vielmehr unverzüglich einzuhalten. Erlauben Sie mir folgende Bemerkung. Wenn man in den aktuellen Haushalt sieht, hat es geklappt. Sie haben es schon in diesem Jahr umgesetzt. Erneut, quasi schon als Dauerläufer, hat uns die Förderung der Reaktivierung der Zellertalbahn beschäftigt. Trotz klarer Beschlusslage des Landtags in den Vorjahren im Zuge des Entlastungsverfahrens wurden unter anderem geforderte statische Nachweise für den baulichen Zustand der Zellertalbahn sowie für gegebenenfalls erforderliche Ertüchtigungsmaßnahmen ein der Streckenklasse D 4 entsprechendes Tragfähigkeitsniveau nach dem entsprechendem Regelwerk durch den Donnersbergkreis nicht vorgelegt, weshalb die Aufforderung durch erneuten Beschluss des Landtags wiederholt werden soll. Im Übrigen verweise ich gerne auf den umfassenden Jahresbericht des Rechnungshofs und die Beschlussempfehlungen des Haushalts- und Finanzausschusses. Verehrte Damen und Herren, zum Schluss möchte ich auch in diesem Jahr darauf hinweisen, dass die aus vorherigen Prüfungen noch vorhandenen Restanten durch die zuständigen Ressorts der Landesregierung zeitnah abgearbeitet werden sollten. Teilweise handelt es sich um sechs, sieben Jahre zurückliegende Vorgänge. Sicherlich gibt es immer wieder Themenfelder, bei denen auch aufgrund der Notwendigkeit des Mitwirkens Dritter Verzögerungen entstehen. Der Begriff „zeitnah“ für die Berichterstattung darf dennoch nicht zu weit ausgelegt werden. Einzelne Restanten haben wir deshalb während der Beratungen erneut gesondert aufgerufen und bei den zuständigen Ministerien deutlich eine Erledigung angemahnt. Werte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich mit einigen Worten des Dankes schließen. Ihnen, Herr Präsident Berres, Ihrem Kollegium sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofs gilt mein besonderer Dank. Ihre Arbeit und Empfehlungen sowie die Ergebnisse der Rechnungsprüfung sind unverzichtbare Voraussetzung für eine wirksame Budgetkontrolle durch den Landtag. Es war auch schön, dass wir in diesem Jahr wieder Gast in Speyer sein durften. Danken möchte ich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, insbesondere Herrn Dr. Mayer, der in gewohnter hervorragender Manier die Arbeit der Kommission unterstützte. Danke selbstverständlich auch den Vertretern der Ressorts der Landesregierung, insbesondere Herrn Staatssekretär Dr. Weinberg und Herrn Ministerialdirektor Dr. Stahl vom Finanzministerium, die uns während der drei Tage immer umfangreich begleitet haben und immer für alle Fragen offenstanden. (Beifall im Hause) Liebe Kolleginnen und Kollegen, außerdem gilt mein Dank den Kolleginnen und Kollegen der Rechnungsprüfungskommission sowie des Haushalts- und Finanzausschusses für das konstruktive fraktionsübergreifende gute Miteinander. Die Beratungen wurden stets sachlich, ernsthaft und kollegial geführt. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall im Hause)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Vielen Dank für die umfängliche Berichterstattung an den Kollegen Christof Reichert. Wir kommen dann zur Aussprache. Wie gesagt, die Grundredezeit beträgt 5 Minuten. Ich darf für die SPD-Fraktion dem Abgeordneten Markus Stein das Wort erteilen.

Diese Rede einzeln zitieren

Markus Stein SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! „The same procedure as every year, James“, so lautet ein bekanntes Zitat aus dem Silvestersketch Dinner for One, der auch in einigen Wochen wieder über die Bildschirme unserer Republik flimmern dürfte. Was das heißt, ist klar. Wir nähern uns dem Jahresende und damit auch dem Ende eines Jahres 2022, das spätestens seit dem 24. Februar und dem Angriffskrieg Putins in sehr negativer, ja geradezu dramatischer Hinsicht historische Bedeutung in den Geschichtsbüchern erlangt haben dürfte. Das wurde in diesem Hohen Hause bereits mehrfach festgestellt. Es ist inzwischen häufig davon die Rede, dass wir es mit einer Art Dauerkrise bzw. Mehrfachkrise zu tun haben. Diese Betrachtungsweise hängt auch mit einem Jahr zusammen, auf das wir in der heutigen Aussprache zum haushalterischen Entlastungsverfahren blicken wollen, das Jahr 2020. Meine Damen und Herren, das Jahr 2020 war das Jahr, in dem eine andere Krise ihren Anlauf nahm, ein Virus, das sich in allen gesellschaftlich relevanten Bereichen bemerkbar machte, auch in der Konjunktur und der Haushaltswirtschaft des Landes Rheinland-Pfalz. Die Corona-Pandemie und die daraus resultierenden wirtschaftlichen Folgen führten nach vier Jahren mit Haushaltsüberschüssen wieder zu einem Finanzierungsdefizit in Höhe von 1,346 Milliarden Euro. Das Defizit wurde durch eine Nettokreditaufnahme von 1,295 Milliarden Euro und durch Rücklageentnahmen von 51 Millionen Euro ausgeglichen. Von den Entnahmen entfielen 50 Millionen Euro auf die Auflösung der Rücklage Breitbandinfrastruktur. Der restliche Teil betraf Rücklagen im Hochschulbereich. Im März und im September 2020 haben wir dann im Landtag zwei Nachträge zum Landeshaushalt beschlossen und dabei auch das Vorliegen einer außergewöhnlichen Notsituation im Sinne des Artikels 117 der Landesverfassung festgestellt. Meine Damen und Herren, wenn wir von solchen Krisen und Notsituationen sprechen, dann reden wir nicht nur von den Krisen des Staates als solches, sondern auch von den Menschen und Mitbürgerinnen und Mitbürgern in unserem Land, den Unternehmen und den Institutionen, unserem Zusammenleben. Deshalb möchte ich die Gelegenheit an dieser Stelle nutzen und der Landesregierung für ihren mutigen Entschluss danken, von Anfang an schon im Jahr 2020, dem ersten Krisenjahr, keinen Zweifel an der Hilfsbereitschaft für unsere Gesellschaft zu lassen. Vielen Dank dafür. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Meine Damen und Herren, diese Hilfen lassen sich auch rückblickend als durchaus wirkungsvolles Instrument zur Abfederung der sozialen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen bezeichnen. Auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie darf nicht vergessen werden, mit welchen Maßnahmen die rheinland-pfälzischen kommunalen Gebietskörperschaften gestützt worden sind. Da wir im Zuge des heutigen Kontexts der Plenarsitzung schon des Öfteren darüber gesprochen haben, möchte ich auch über die bislang erfolgten Maßnahmen berichten, unter anderem im Jahr 2020 mit der Kompensation der Gewerbesteuermindereinnahmen. Das gehört zur Wahrheit dazu, wenn wir über die Frage sprechen, wie das Land seinen Kommunen hilft und sie stützt. Das ist zum Beispiel im Zuge der Corona-Pandemie sehr schnell und unbürokratisch erfolgt. Wer also der Landesregierung heute vorwirft, nicht genug für seine kommunale Familie zu unternehmen, verkennt nicht nur die aktuellen Kraftanstrengungen – ich sage es noch einmal, KFA, Entschuldung und KIPKI –, sondern auch, dass bereits in der Vergangenheit mutig und zielgerichtet unterstützt und mit angepackt wurde. Weil wir gerade über ein besonderes Jahr 2020 mit enormen Unterstützungsmaßnahmen unseres Landes sprechen, möchte ich auch jenen, die den Staat und die sogenannte etablierte Politik generell als unfähig oder uninteressiert darstellen, zurufen: Meine Damen und Herren, dieses Land ist für seine Menschen da. Massive Entlastungen wurden bereits im Jahr 2020 geleistet und das bis heute. Das ist kein Verdienst gegen den Willen von Politik, sondern ausdrücklicher Verdienst von Politik. Rheinland-Pfalz hat bewiesen, dass es anpackt und nicht müde wird, Wege und Möglichkeiten zu finden, den Menschen und Institutionen in diesem Land so gut es geht zu helfen. Zu den gern in Augenschein genommenen Haushalts- und Ausgaberesten möchte ich noch einmal ein paar Worte verlieren. Wir als Haushaltsgesetzgeber haben die Aufgabe, der Landesregierung jene Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, die sie unseres Erachtens zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt. Diese Mittel bilden nicht nur das finanzielle Fundament für das Wirken der Regierung, sondern sie sind vor allem der Ausdruck des politischen Willens, in den jeweiligen Bereichen zu investieren. Dabei darf mit Blick auf die eben kritisierten Haushaltsreste jedoch nie vergessen werden, dass Investitionsprojekte und deren Durchführbarkeit mehr als Geld benötigen. So müssen wir in diesen Zeiten mehr denn je erkennen, dass auch das Personal sowie die Materialien und Kapazitäten zur endgültigen Realisierung solcher Maßnahmen nötig sind. Gestörte Lieferketten oder personalbedingte Personaldefizite führen auch zu einer fehlenden Umsetzungskraft veranschlagter Maßnahmen. Das Ergebnis unserer Haushaltspolitik kann aber am Ende nicht sein, der Regierung diese nötigen Mittel nicht mehr zur Verfügung zu stellen, sondern sie konsequent bereitzustellen, wenn es sinnvoll und zukunftsgerichtet erscheint. (Glocke des Präsidenten) Ohne finanzielles Fundament im Haushalt würde auch nicht mehr investiert werden. Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Die Landesregierung hat in einem besonderen Jahr 2020 Besonderes geleistet. Der Rechnungshof hat das ausführlich in seinem Bericht dokumentiert. Wenn der Herr Präsident mir das genehmigt, möchte ich kurz noch ein paar Worte des Dankes an das Kollegium richten.

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Sie sind schon deutlich über der Zeit. Danken Sie schnell.

Diese Rede einzeln zitieren

Markus Stein SPD

Ich mache es schnell. Ich danke Herrn Reichert, dem Vorsitzenden der RPK. Ich danke der Landesregierung, die wirklich immer wieder Rede und Antwort stand. Ich danke auch dem Landesrechnungshof, dem gesamten Team um Herrn Präsidenten Berres. Vielen Dank für diese wirklich sachliche Diskussion in der Rechnungsprüfungskommission. Wir haben auf ein Jahr zurückgeblickt, das sehr, sehr besonders war. Vielen Dank dafür. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Für die CDU-Fraktion erteile ich der Abgeordneten Karina Wächter das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Karina Wächter CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich Dir, lieber Christof Reichert, für den Bericht und die souveräne Führung der Rechnungsprüfungskommission danken. Sehr geehrte Damen und Herren, mit Blick auf das Haushaltsjahr 2020, ein besonderes Jahr, in dem wir zum ersten Mal die Corona-Pandemie kennengelernt haben, lief vieles anders als geplant. Betrachten wir aber nun ex post das Jahr 2020, muss ich feststellen, dass es tatsächlich auch Themengebiete gibt, die von der Corona-Pandemie unangetastet blieben, die sich nicht geändert haben. Stichwort „Investitionsquote“. Auf den ersten Blick hat sie sich erfreulich gesteigert. Bei der sorgfältigen Analyse hingegen stellen wir fest, die Quote ist geschönt. Ohne Zuweisung des Corona-Sondervermögens beträgt sie nur rund 5,5 %. Damit belegt Rheinland-Pfalz im Bundesländervergleich und im Vergleich zu der durchschnittlichen Investitionsquote der Flächenländer von rund 10 % den zweitletzten Platz. Davon sind wir meilenweit entfernt. Es kommt noch schlimmer. Wenn man die Preissteigerungsrate für das Land Rheinland-Pfalz betrachtet, haben wir in Rheinland-Pfalz netto noch weniger als im Vorjahr investiert. Herr Braun, Sie werden es mir nachsehen, dass ich wieder als überzeugtes Dorfkind auf die Straßen zu sprechen komme. Ob es Ihnen gefällt oder nicht, gut sanierte Straßen brauchen wir; denn das sind die Lebensadern unseres ländlichen Raums. Buckelpisten hingegen sind es nicht. Nur gut ausgebaute und sanierte Straßen sorgen dafür, dass die Mobilität gerade im ländlichen Raum möglich ist. (Beifall der CDU sowie der Abg. Martin Louis Schmidt, AfD, und Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Herr Braun, ich erinnere mich aber, dass Sie investieren wollten. Herr Präsident, mit Ihrem Einverständnis zitiere ich aus der letzten Entlastung: Wir wollen und wir werden beispielsweise in Digitales mehr investieren. Auch in die Infrastruktur bei den erneuerbaren Energien wollen und werden wir mehr investieren. – Herr Braun, ob Sie es glauben oder nicht, an der Stelle sind wir uns einig. Wir unterstützen dieses Mehr an Investitionen auch in Digitales und unideologisch gerne auch in erneuerbare Energien. Der Blick auf die Zahlen und Fakten des Haushaltsjahrs 2020 macht aber klar, Sie haben nicht mehr investiert. Dann das Stichwort „Haushaltsausgabereste“. Herr Stein ist schon darauf zu sprechen gekommen. Wurden die Haushaltsausgabereste reduziert? Nein, sie steigen auf ein neues Rekordniveau an. Wieder wurden wichtige Projekte verschoben, Straßen und Brücken nicht gebaut. Wichtige Investitionen in den Klimaschutz: Fehlanzeige. Besonders augenscheinlich daran ist auch, dass es jedes Jahr die gleichen Ministerien trifft, die die veranschlagten Budgets nicht ausschöpfen. Herr Präsident, mit Ihrer Zustimmung zitiere ich auch hier Herrn Stein im Rahmen der letzten Entlastung: Wer klug und zielgerichtet investiert, sorgt dafür, dass das Land auch in Zukunft den anstehenden Herausforderungen gewappnet begegnen kann. – Sehr richtig, Herr Kollege. Diese zielgerichteten Investitionen vermisse ich allerdings schmerzlich. (Beifall der CDU) Die Konzentration auf Zukunftsinvestitionen und eine ordnungsgemäße Veranschlagung sind dringend erforderlich; denn, liebe Kolleginnen und Kollegen – insoweit sollten wir uns einig sein –, durch Verschieben erledigen sich Aufgaben nicht. Große Fragezeichen hinterlässt auch das Personalmanagement des Landes. Freistellungen, Sonderurlaub und damit die Ausstattung mit erhöhten Pensionen, all das, damit Beamte in einem Landesbetrieb oder in privatrechtlichen Beteiligungsunternehmen des Landes Leitungsaufgaben übernehmen konnten. Absicherung mit doppeltem Boden bei teilweise hohen Geschäftsführergehältern, das sind Verfahrensweisen, die unsere Bürgerinnen und Bürger Steuergelder kosten und letztlich gezielt Personen bevorzugen. (Beifall der CDU) Ich habe an dieser Stelle dafür kein Verständnis. Vielmehr sehen wir tiefgreifende Ungleichbehandlungen gegenüber normalen Beamtinnen und Beamten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, man könnte viele weitere Themen anführen. Alles in allem bleibt zu hoffen, dass die Feststellungen bei der künftigen Arbeit der Landesregierung berücksichtigt und vor allem die seit Jahren wiederkehrenden Themen angepackt werden. Zuletzt möchte ich mich kurz sehr herzlich bedanken. Ich bedanke mich beim Rechnungshof und seinem Präsidenten, Herrn Berres. Ich bedanke mich auch bei den Vertretern der Ressorts, die uns umfassende Informationen gegeben haben, und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Rechnungsprüfungskommission geht regelmäßig mit einem verstaubten, trockenen und vor allen Dingen zahlenbasierten Bild einher. Ich habe die Rechnungsprüfungskommission dagegen erneut als abwechslungsreich und spannend kennengelernt und möchte mich in dem Zusammenhang auch für das sachliche und konstruktive Miteinander bedanken. Wir werden der Entlastung zustimmen. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Nächster Redner für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist Abgeordneter Dr. Bernhard Braun.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Bernhard Braun GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch ich möchte mich bedanken – das ist nach den Diskussionen in der Rechnungsprüfungskommission so üblich –, vor allem natürlich beim Rechnungshof und seinem Präsidenten, aber auch bei der Landtagsverwaltung, die das alles sehr gut vorbereitet hat. Herr Mayer leistet da immer eine gleich gute und qualitativ hervorragende Arbeit. Natürlich bedanke ich mich auch beim Vorsitzenden, der die Diskussionen immer geduldig und mit aller Ruhe führt. Ich habe darüber nachgedacht, was ich sonst noch sagen könnte. Nach dem, was alles vorgetragen worden ist, gelingt es mir nicht, Zusätzliches zu ergänzen. Deshalb schlage ich für meine Fraktion vor, wir entlasten die Landesregierung und sind damit zumindest für uns am Ende der Diskussion. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Wir fahren in der Debatte fort. Nächste Rednerin ist für die AfD-Fraktion Abgeordnete Nieland.

Diese Rede einzeln zitieren

Iris Nieland AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen! Vor uns liegt der Antrag auf Entlastung der Landesregierung für das Jahr 2020 und weitere. An dieser Stelle gilt zunächst mein Dank dem Landesrechnungshof, Herrn Präsidenten Berres, seinem Kollegium und den Mitarbeitern für die Begleitung unserer Arbeit in der Rechnungsprüfungskommission und im Haushaltsund Finanzausschuss. Ihrem Antrag auf Entlastung werden wir zustimmen. Sehr geehrte Damen und Herren, manche meinen, die Beratung eines Landeshaushalts und die Entlastung einer Landesregierung seien nur ein Blick in eine längst erledigte Vergangenheit. Ich sage Nein, genau das Gegenteil ist der Fall. Wir prüfen und bewerten das realpolitische Fundament, auf dem wir heute stehen. Die Zahlen dazu hat Herr Reichert schon ausführlich vorgetragen. Ich frage Sie: Wie sieht denn dieses Fundament aus? Wir sehen eine absurd schlechte Investitionsquote, und das schon seit Jahren. Der Rechnungshof zeigte auf das Deutlichste den Maßnahmenstau bis hin zu einsturzgefährdeten Brücken auf. Wir sehen eine Digitalisierung, die nicht gelingt, eine Bildungspolitik, die uns einen Facharbeitermangel beschert, kreative Varianten bei Sonderurlauben in Ministerien, verkrustete Strukturen, überbordende Bürokratie, schlechteste energiepolitische Rahmenbedingungen und eine rekordverdächtige Abgabenlast. Nun sehen wir als weitere Folge einer verfehlten Politik eine rasante Geldentwertung. Ganz offensichtlich fühlen sich viele Entscheidungsträger in der Politik, so auch in Rheinland-Pfalz, von der Dynamik und der Breite des jüngsten Inflationsschubs überrascht. Hinzu kommt das Risiko, dass die Entscheidungsträger die Dauerhaftigkeit der Inflation und weiterer Risiken unterschätzen. Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte dazu ein aktuelles Zitat aus der deutschen Wirtschaft anführen. Martin Brudermüller, BASF-Chef, äußerte sich vergangene Woche im Handelsblatt. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: Warum noch – fragt Brudermüller – soll man in Deutschland investieren? – Sehr geehrte Damen und Herren, einer der größten Arbeitgeber und Unternehmer in Rheinland-Pfalz stellt damit ganz offen und in aller Härte die Frage nach dem Standort Europa, Deutschland, Rheinland-Pfalz. Brudermüller weiter: „Es ist eine Illusion zu hoffen, mit Staatsgeld durch die Krise zu kommen und dann in den alten Strukturen weiterzumachen.“ Meine Damen und Herren, das ist genau das miserable Fundament aus vergangenen Haushalten, auf dem wir heute stehen. Festzustellen ist doch dieses: Deutschland und Rheinland-Pfalz verlieren ihre Wettbewerbsfähigkeit. Bereits seit einer Dekade gibt es nur noch schwaches Wirtschaftswachstum und dazu eine überbordende Bürokratie. Allein 7.100 Seiten Regulierung für die Chemieindustrie. Das muss bewältigt werden. Dafür bekommt man dann als Lohn die zweithöchsten Strompreise weltweit. So kann es nicht verwundern, wenn in diesem überregulierten und überteuerten Markt große Player wie die BASF laut darüber nachdenken, langfristige Investitionen nach Übersee – ich spreche hier nicht von China – zu verlagern. Der technologische Fortschritt in diesem Land ist ermattet, die Arbeitsproduktivität stagniert, und schon vor Corona trat ein faktischer Stillstand ein. Immer schärfere Vorgaben im sogenannten Kampf gegen den Klimawandel haben die Kosten der Produktion in die Höhe getrieben. Zwar blieben die Preise bis Corona stabil, aber nun entlädt sich die angestaute Inflation. Um diese rasante Inflation wieder in den Griff zu bekommen, fordern wir, endlich die realpolitische Inflationsbremse zu reparieren. Wir fordern dazu eine Wirtschaftspolitik, die die Produktion, diesen zentralen Wohlstandsindikator, endlich wieder in den Mittelpunkt des politischen Handelns stellt. Die deutsche Industrie ruft nicht erst seit heute nach einer Wirtschaftspolitik zum Wohle des Landes. Da müssten doch bei der Landesregierung schon vor Jahren alle Alarmlichter angegangen sein. Das war aber im Jahr 2020 nicht der Fall und ist bei dieser Landesregierung auch heute nicht zu erwarten. Meine Damen und Herren, das, was diese Landesregierung abliefert, ist naturund bürgerfeindliche, industriefeindliche und wohlstandsfeindliche Politik. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Wer hat Ihnen denn das aufgeschrieben? – Unruhe bei der SPD) Um es auf den Punkt zu bringen: Wenn Rot und Grün regieren, ist das Land am Ende ruiniert. (Unruhe bei der SPD) Ihre Haushaltsführung – auch die des Jahres 2020 – diente nicht dem Nutzen und Wohle der Rheinland-Pfälzer. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die FDP-Fraktion deren Vorsitzender Philipp Fernis.

Diese Rede einzeln zitieren

Philipp Fernis FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Nieland, ich fühle mich persönlich betroffen, dass Sie mich von Ihrer Kritik an den regierungstragenden Fraktionen ausgenommen haben. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Wenn Sie am Ende glauben, wir hätten irgendetwas richtig gemacht, muss ich entgegen dem, was ich hier normalerweise sage, doch noch einmal überdenken, ob wir auf dem richtigen Weg sind. Die Beschlussfassung über den Bericht zur Rechnungsprüfungskommission zur Neuauflage der Generaldebatte zu nutzen, ist zumindest für mich eine neue parlamentarische Erfahrung, aber auch die bereichern bekanntlich das Leben. Ich will mich deshalb auf die Dinge fokussieren, die wir in der Rechnungsprüfungskommission gemeinsam besprochen haben. Zunächst einmal will ich das voranstellen, was alle Kolleginnen und Kollegen getan haben. Das will ich ausdrücklich auch machen. Ich will den Dank voranstellen. Den Dank an die Beamtinnen und Beamten des Landesrechnungshofs, die diese Sitzungen und unsere Arbeit überhaupt erst ermöglichen, weil natürlich ein Parlamentsausschuss gar nicht in der Lage wäre, den Landeshaushalt in vollem Umfang durch Abgeordnete zu überprüfen. Deswegen ist das eine zentrale Zuarbeit und eine zentrale Vorbereitung, die dort mit der Prüftätigkeit gemacht wird, die immer wieder auch wichtige Impulse gibt. Ich will mich auch ausdrücklich bei den Kolleginnen und Kollegen bedanken; denn gerade wenn es darum geht, sich mit Feststellungen des Rechnungshofs auseinanderzusetzen, sind das potenziell politisch kontroverse Themen, die gleichzeitig in der Rechnungsprüfungskommission regelmäßig in großer Sachlichkeit, in großer Gelassenheit und mit einer starken Orientierung an den Sachfragen gemeinsam außerhalb der Öffentlichkeit bearbeitet werden. Es gehört zum Politischen dazu, dass man sich dann hier über die Ergebnisse auseinandersetzt. Genauso ist es angenehm zu erleben, dass man im geschlossenen Raum die Dinge einfach einmal in aller Ruhe untersuchen kann. Manche Kritikpunkte, die heute geäußert wurden, sind nicht ganz neu und bekannt. Ja, auch wir wünschen uns eine Steigerung der Investitionen. Die ist erforderlich, aber diese Landesregierung hat in den letzten Jahren gezeigt, dass wir, sobald entsprechende Möglichkeiten da sind, konsequent in die Infrastruktur des Landes, und zwar in allen Bereichen, investieren. Wir investieren mehr in die digitale Infrastruktur als je zuvor. Hier haben wir große Fortschritte gemacht. Der Ausbau wird in weiten Teilen eher dadurch gebremst, dass schlicht und ergreifend entsprechende Unternehmen gut ausgelastet sind. Wir investieren in unser Straßennetz. Dort investieren wir insbesondere ganz klar mit dem Ziel „Sanierung/Ausbau vor Neubau“ auch in den Erhalt unseres Straßennetzes. Wir investieren auch in viele andere Bereiche. Deswegen ist manche Kritik nachvollziehbar und zugleich auch mit Blick auf die Haushaltsentwicklung ein Stück rückwärtsgewandt, weil auch der nächste Haushalt wieder massiv zeigen wird, dass die Landesregierung in Zukunftsthemen investiert. Zu einer spezifischen Sachfrage will ich auch noch zwei Sätze sagen, weil sie mich als Dienstrechtler immer wieder einmal beschäftigt hat. Die Kritik an der Tatsache, dass Beamtinnen und Beamte des Landes für Tätigkeiten bei privatwirtschaftlichen Unternehmen beurlaubt werden, suggeriert manchmal, da wären Landesbeamte für irgendeinen DAX-Konzern tätig, die währenddessen vom Land beurlaubt worden wären. Das ist aber nicht der Fall, sondern es geht darum, dass aus nachvollziehbaren Erwägungen ähnlich wie in anderen Ländern eine Reihe von Aufgaben des Landes von Landesgesellschaften wahrgenommen werden. Für diese Tätigkeiten werden dann Kolleginnen und Kollegen aus dem öffentlichen Dienst gegebenenfalls beurlaubt, um eine enge Anbindung der Führung entsprechender Landesgesellschaften an die Landesregierung sicherzustellen. Wenn man dann hingeht und Rechtsprechung, die sich naturgemäß, weil es nur hier um subjektive Rechte gehen kann, immer genau dann entwickelt, wenn Beamtinnen und Beamte für eine Tätigkeit beurlaubt werden wollen – nur dann kann dieser Fall überhaupt justiziabel werden –, der Dienstherr nach Auffassung der Rechtsprechung aber berechtigterweise entsprechende Anträge abgelehnt hat – nur dann kommt es überhaupt zu einer solchen Gerichtsentscheidung –, auf den genau umgekehrten Fall überträgt – das überträgt man also genau darauf, dass der Dienstherr sagt, ich, Dienstherr, habe ein Interesse daran, dass hier durch einen meiner Beamten, der auch als beurlaubter Beamter weiterhin in einem besonderen Loyalitätsverhältnis steht, Aufgaben in der Geschäftsführung von Landesgesellschaften wahrgenommen werden – und dann versucht, durch Einzelzitate zu sagen, nein, nein, das geht auch nicht, halte ich das juristisch für einen spannenden Debattenbeitrag, den ich aber in der Sache für falsch halte. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Meine Fraktion stimmt selbstverständlich der Entlastung der Landesregierung zu. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER erteile ich Abgeordneten Dr. Streit das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER

Vielen Dank. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sicherlich wäre jetzt noch Zeit, über Haushaltsreste, Verschuldung pro Kopf oder die zu niedrige Quote bei den Investitionen im Vergleich zu den anderen Flächenländern zu sprechen, aber das verblasst alles im Lichte des Vorherigen, das Herr Fernis am Ende angesprochen hat, nämlich die Frage, wie man mit Sonderurlauben von Beamten und Staatssekretären umgeht. Das hat der Rechnungshof auf elf Seiten, nämlich auf den Seiten 122 bis 133 des Jahresberichts 2022 zusammengetragen, und es lässt tief in das Wertesystem von Landtagsverwaltung und Landesregierung blicken. Die Landtagsverwaltung gewährte zehn Beamtinnen und Beamten bis auf Weiteres, das heißt unbefristeten Urlaub unter dem Wegfall der Dienstbezüge, damit diese eine Tätigkeit bei Fraktionen des Landtags aufnehmen konnten. Eine weitergehende Begründung für die Urlaubsgewährung war in den vorgelegten Unterlagen nicht enthalten. Man hat also noch nicht einmal dokumentiert, warum man es macht. Teilweise dauerten die Urlaube mehr als sechs Jahre. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein wichtiger Grund für längerfristige Beurlaubung nur ausnahmsweise anzuerkennen, und das auch meist nur für sechs Monate. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Sechs Monate!) Wir sprechen hier von über sechs Jahren; ausnahmsweise sechs Monate nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Das ist auch kein anderer Fall; denn ungeachtet der Frage, bis zu welcher Dauer und aus welchen Gründen Sonderurlaub bewilligt werden darf, muss es sich bei der Befreiung von der Pflicht zur Dienstleistung überhaupt einmal um Urlaub handeln. Es war kein Urlaub; denn dieser Begriff umfasst nur die lediglich vorübergehende Gestattung der Abwesenheit vom Dienst. Daher ist eine auf Dauer angestrebte Freistellung ebenso wenig zulässig wie eine Beurlaubung für eine zeitlich nicht genau bestimmte Frist. (Beifall der FREIEN WÄHLER sowie des Abg. Dr. Helmut Martin, CDU) Schon aus diesem Grund entsprachen die zehn unbefristet gewährten Beurlaubungen nicht den rechtlichen Anforderungen. Soweit die Sonderurlaube sechs Jahre und länger dauerten, standen diesen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch wegen ihrer Dauer eindeutig dienstliche Gründe entgegen. Das heißt auf gut Deutsch, sie waren rechtswidrig nach geltendem Recht. (Beifall der FREIEN WÄHLER sowie des Abg. Dr. Helmut Martin, CDU) Was einen als alten Dienstherrn erstaunt: Acht Beamtinnen und Beamte wurden während der Beurlaubung auch noch befördert, in sieben Fällen sogar zweimal. Das muss man in diesem Zusammenhang dann erklären. Das ist nicht in Ordnung. Sie unterlagen nämlich im gesamten für die Beförderung maßgeblichen Beurteilungszeitraum ausschließlich – das sind sie aus Sicht des Dienstherrn – privatrechtlichen Arbeitsverträgen mit den Fraktionen. Das heißt, die Eignung, Leistung und Befähigung, die als Maßstab bei Millionen von Beamten immer galten, konnten gar nicht in einem Beamtenverhältnis festgestellt werden. Das mag für den, den das nicht interessiert, vollkommen egal sein. Das sind aber die Grundfesten unseres Staats. Die Beschäftigung bei einer Fraktion ist nun einmal ein rein privatrechtliches Beschäftigungsverhältnis. Es gibt keinen rechtlichen Zusammenhang mit der Amtstätigkeit. Unabhängig davon waren die Beförderungen zum Teil unzulässig, weil – wenn es dann auch noch Beamte gewesen wären – die gesetzlichen und laufbahnrechtlichen Wartezeiten nicht eingehalten wurden. Selbst diesbezüglich hat man sich nicht an die Regeln gehalten. In mehreren Fällen erfolgte eine Beförderung in weniger als sechs Monaten nach der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Die Voraussetzungen für eine Verkürzung der Wartezeiten waren nach den vorgelegten Unterlagen nicht gegeben. Ich würde sagen, das macht mich sprachlos, aber ich spreche weiter. Als ehemaliger Dienststellenleiter kann ich nur staunen. Das, was ich jetzt vorgetragen habe, ist nur der Prolog der Landtagsverwaltung. Die Landesregierung genehmigte drei Staatssekretären Sonderurlaub von bis zu zehn Jahren, obwohl sie niemals in das Amt zurückkehren. Der Vorteil für die drei: Man verdient auf der neuen Stelle, wie beim Landeskrankenhaus oder bei Lotto Rheinland-Pfalz, sein Geld, und die Altersversorgung wird über die Pension gesichert. Ich hätte noch verstanden, wenn die Staatssekretäre bis zum Ende einer, also ihrer Legislaturperiode beurlaubt worden wären. Der eine schied im Jahr 2014 aus – die nächste Landtagswahl war aber im Jahr 2016 –, der andere im Jahr 2017 – die Landtagswahl war im Jahr 2021 – und der dritte mit der Landtagswahl im Jahr 2021. Die Beurlaubungen des ersten und des letzten dauern weiter an. Wenn jemand in seinem neuen Job mehr verdient als ein Staatssekretär und die Altersversorgung noch über die eigentliche Amtszeit hinaus bekommt, stimmt etwas im Wertesystem dieser Landesregierung nicht. (Beifall der FREIEN WÄHLER, bei der AfD und vereinzelt bei der CDU) Das mögen Sie, meine Damen und Herren der Regierung, verstehen. Die Menschen da draußen, denen man vorschreibt zu sparen, Pullover anzuziehen und Waschlappen zu benutzen, verstehen das nicht. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Genau!) Sie verstehen es zu Recht nicht. Der Rechnungshof versteht es auch nicht. Die Bewerbung auf eine andere Stelle beendet das Vertrauensverhältnis, das man zu einem Staatssekretär hat. Er ist mit dem Ausscheiden in den Ruhestand zu versetzen. Gutes Geld auf einem anderen Posten zu verdienen und weiterhin an den Pensionen teilzunehmen, und das über die Zeit einer Legislaturperiode, ist nicht in Ordnung. (Beifall der FREIEN WÄHLER, bei der AfD und vereinzelt bei der CDU) Wenn Frau Dreyer jetzt hier wäre, würde ich sagen: Sehr geehrte Frau Dreyer, Sie sollten (Glocke des Präsidenten) diesen Dingen ein Ende setzen. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit sind wir am Ende der Aussprache und kommen jetzt zur Abstimmung über die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020. Es wurde um Einzelabstimmung zu Nummer I.4. der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 18/4302 – gebeten. Dem ist entsprochen worden. Wir kommen zunächst zur Abstimmung über die in Nummer I.1., 2., 3. und 5. auf Seite 1 der Drucksache 18/4302 enthaltene Beschlussempfehlung. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Die Nummern I.1., 2., 3. und 5. sind einstimmig angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über die in Nummer I.4. auf Seite 1 der Drucksache 18/4302 enthaltene Beschlussempfehlung. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Die Nummer I.4. ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER bei Stimmenthaltung der AfD angenommen. Ich darf offiziell feststellen, dass damit der Landesregierung und dem Rechnungshof jeweils Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 erteilt wurde. Ich darf dazu alles Gute wünschen und vor allem dem Präsidenten des Rechnungshofs und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Dank aussprechen. Bis zum nächsten Mal in guter Tradition. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zu der Tagesordnung: Punkt 20 Für Europäische Solidarität gerade in Krisenzeiten – für eine regionale Partnerschaft von Rheinland-Pfalz in der Ukraine *) Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIE WÄHLER – Drucksache 18/4754 – Dieser Antrag tritt an die Stelle des Antrags der Fraktion der CDU – Druck*) sache 18/3580 –. Ich darf zunächst einer oder einem der antragstellenden Kolleginnen und Kollegen das Wort erteilen. – Thomas Barth für die CDU-Fraktion. Die Grundredezeit beträgt 5 Minuten. Lieber Kollege Barth, Sie haben das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas Barth CDU

Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Als wir in der Plenarsitzung im Juli dieses Jahres den Antrag eingebracht haben, waren wir uns alle einig, dass es eine richtige Entscheidung ist für europäische Solidarität gerade in Krisenzeiten. Das Meinungsecho reichte in diesem Hause von sinnvoll über unterstützenswert bis hin zu uneingeschränkter Befürwortung. Aufgrund des hohen Konsens in der Sache wurde unser Antrag einstimmig zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Europa und Eine Welt überwiesen. Inzwischen konnten wir uns nach intensiven Beratungen mit den Ampelfraktionen und den FREIEN WÄHLERN auf einen gemeinsamen Antrag einigen, der sehr weite Teile unseres ursprünglichen Antrags übernommen hat. Darüber bin ich sehr froh und auch ein wenig stolz. Ich bin stolz darauf, dass wir uns relativ schnell fraktionsübergreifend in dieser wichtigen Angelegenheit einigen konnten; denn im Grunde ist es bei dieser Thematik unerheblich, wer in diesem Hause als Erster mit der Idee aufwartete. (Abg. Michael Frisch, AfD: Ach, jetzt auf einmal!) Erheblich ist, dass wir mit unserem gemeinsamen Antrag lösungsorientiertes Handeln (Abg. Michael Frisch, AfD: Ja, ja! Schämt Euch!) über Parteikalkül stellen und in diesen schwierigen Zeiten parlamentarische Geschlossenheit demonstrieren. Erheblich ist auch, wir senden damit ein klares Signal an die Menschen in der Ukraine, dass wir in Rheinland-Pfalz an ihrer Seite stehen. Ein Signal, das ihnen Mut macht; denn während wir debattieren – wir haben es heute schon mehrfach gehört –, sterben keine zwei Flugstunden von hier entfernt Menschen, verlieren Familien ihre Häuser, wird die Zivilbevölkerung ihrer Lebensgrundlage beraubt. Der Zustand, dass russische Raketen täglich und in letzter Zeit vermehrt auf ukrainische Städte und Dörfer niederprasseln, um gezielt die dortige Strom-, Wasser- und Wärmeversorgung zu vernichten, ist unerträglich. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der AfD, bei der FDP und bei den FREIEN WÄHLERN) Der russische Bombenterror ist ebenso zynisch wie verbrecherisch. In dieser Lage braucht die Ukraine jegliche Unterstützung. Neben militärischer, wirtschaftlicher und humanitärer Hilfe benötigen die leidgeplagten Menschen moralische Unterstützung. Moralische Unterstützung für ein mutiges Volk, das seine Freiheit gegen einen despotischen Aggressor verteidigt und damit letztlich auch unsere Freiheit, meine lieben Kolleginnen und Kollegen. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der AfD, bei der FDP und bei den FREIEN WÄHLERN) Genau diese Unterstützung bekunden wir mit unserem gemeinsamen Antrag auf Gründung einer regionalen Partnerschaft zwischen Rheinland-Pfalz und einer Oblast in der Ukraine, analog zu den bereits bestehenden Regionalpartnerschaften im Rahmen des 4er-Netzwerks, dessen Strukturen uns dabei hilfreich sein können. Die Ukraine wartet darauf, ja, sie wünscht es sich sogar. Jedes noch so kleine Zeichen der Solidarität ist für die Ukrainerinnen und Ukrainer, die tapfer um das Überleben ihres Staats kämpfen, wichtig. Diesem jetzt starken Zeichen müssen aber schnell Taten folgen. Die moralische Unterstützung muss persönlich werden.

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Lieber Kollege Barth, ich muss Sie kurz unterbrechen. Ich darf bitten, oben auf der Tribüne keine Fotos zu machen. Es entspricht dem Gebot in unserer Hausordnung, dass Sie dort bitte keine Fotos machen. Die, die sie gemacht haben, löschen Sie bitte. Danke schön. Lieber Kollege Barth, ich darf Sie bitten, fortzufahren.

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas Barth CDU

Vielen Dank, Herr Präsident. – Insofern ermöglichen regionale und kommunale Partnerschaften zielgerichtete, schnelle und unbürokratische Hilfe für den Wiederaufbau der Ukraine. Sie bieten eine Grundlage für gelebte Solidarität im Angesicht des Kriegs, und ja, sie sind Investitionen in den Frieden, und sie legen das Fundament für eine gemeinsame Zukunft, wie das Beispiel Deutschland und Frankreich zeigt. Nicht umsonst haben Ende Oktober Präsident Selenskyj und Bundespräsident Steinmeier Partnerschaften auf kommunaler wie regionaler Ebene gefordert. Daher muss die Partnerschaft schnellstmöglich angegangen und umgesetzt werden, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU sowie der Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Martin Louis Schmidt, AfD) Ich habe die Hoffnung, dass von dieser regionalen Partnerschaft vom Land Rheinland-Pfalz mit einer Oblast eine Sogwirkung für die Kommunen ausgeht. Von aktuell bundesweit knapp 110 registrierten Kommunalbeziehungen zwischen deutschen und ukrainischen Städten und Gemeinden gibt es zwei in Rheinland-Pfalz, eine davon in meinem Landkreis. Lassen Sie uns diese und kommende kommunale Partnerschaften unterstützen und fördern. Meine Damen und Herren, die Ukraine schafft täglich Fakten in ihrem Überlebenskampf gegen einen verbrecherischen Aggressor. Lassen Sie uns nun auch hier Fakten schaffen für die Gründung einer regionalen Partnerschaft zwischen Rheinland-Pfalz und der Ukraine mit einer breiten Beteiligung von Kommunen und Bürgerschaft. Vielen Dank. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der AfD, bei der FDP und bei den FREIEN WÄHLERN)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Nächste Rednerin ist für die SPD-Fraktion Kollegin Heike Scharfenberger.

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Scharfenberger SPD

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Angriff Putins auf die Ukraine – heute auf den Tag dauert dieser Krieg nun bereits seit neun Monaten an – ist mit nichts in den vergangenen Jahrzehnten zu vergleichen. Wir waren doch alle sicher, dass es nie wieder einen Krieg auf europäischem Boden geben darf. Gleichzeitig war und ist die Welle der Hilfsbereitschaft aus ganz Europa, Deutschland und Rheinland-Pfalz ungebrochen. Umgehend wurden aus dem rheinland-pfälzischen Haushalt Mittel für die Aufnahme und Integration geflüchteter Ukrainerinnen und Ukrainer zur Verfügung gestellt. So wurden zum Beispiel bereits über 10.000 ukrainische Kinder in Rheinland-Pfalz eingeschult. Die Auswirkungen des Kriegs sind auf allen Ebenen zu spüren. Die Regierungen in Bund und Land tun alles dafür, die negativen wirtschaftlichen Konsequenzen aus diesem Krieg, allen voran in den Bereichen Energie, Lebensmittel, Inflation, fehlende Industriekomponenten, möglichst gering zu halten. Wir begrüßen es sehr, dass die Landesregierung Entlastungen auf vielen Ebenen schafft. Zum Beispiel konnten durch die Änderung des Landesaufnahmegesetzes bisher bereits 84 Millionen Euro an die Kommunen ausgezahlt werden, die ukrainische Geflüchtete aufgenommen haben. Unsere Ministerpräsidentin hat gestern in ihrer Regierungserklärung ausführlich darüber berichtet. Meine Damen und Herren, die Menschen in ganz Rheinland-Pfalz zeigten und zeigen große Solidarität und viel persönliches Engagement, um die Ukraine vor Ort und die ukrainischen Kriegsflüchtlinge zu unterstützen. Beispielsweise fand ich besonders die Arbeit der Ukraine Air Rescue beeindruckend, die in einer Nonstop-Schleife vom Mainz-Finthener Flughafen Medikamente und Hilfsgüter an die Grenze geflogen und Ukrainerinnen und Ukrainer mit zurückgebracht hat. Ich nenne aber auch die unzähligen Hilfs-Lkws aus RheinlandPfalz, die sich ausschließlich in nicht staatlich organisierten Fahrten Richtung Polen und Ukraine aufgemacht haben, um verschiedenste Hilfsgüter schnell dorthin zu bringen. Ich sage dies, um nur zwei von unendlich vielen Projekten zu nennen. Sie verdienen großen Respekt. Herzlichen Dank für diesen Einsatz. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Meine Damen und Herren, doch wollen wir heute einen vorsichtigen Blick auch in Richtung Zukunft lenken. Die Idee für eine Partnerschaft mit einer Region in der Ukraine haben wir schon sehr lange gehabt, und wir sind froh, dass wir heute nach Beratungen im Ausschuss noch weitere Aspekte herausgearbeitet haben, die beachtet werden sollen. Es ist gut, dass wir diesen Antrag heute gemeinsam stellen, und es ist ein wichtiges Zeichen. (Beifall bei der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Rheinland-Pfalz hat Regionalpartnerschaften auf der ganzen Welt, sei es die Zusammenarbeit mit Burgund-Franche-Comté – in diesem Jahr feierten wir das 60-jährige Jubiläum – oder die mittlerweile 40 Jahre dauernde Graswurzelpartnerschaft in Ruanda. Das Land unterhält weiter Partnerschaften mit der Woiwodschaft Oppeln in Polen, und dies bereits seit 25 Jahren im Rahmen des 4er-Netzwerks, aber auch mit der Provinz Fujian in der Volksrepublik China, dem Bundesstaat South Carolina, der japanischen Präfektur Iwate, mit Mittelböhmen, auch ein Teil des 4er-Netzwerks, und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens. Die Aufzählung zeigt eindrucksvoll, mit wie vielen unterschiedlichen Partnern Rheinland-Pfalz zusammenarbeitet. Viele Städte in Deutschland haben sich bereits aufgemacht, Partnerschaften in der Ukraine zu schließen – dazu hatte auch unser Bundespräsident aufgerufen –, oder sie unterhalten bereits eine Partnerschaft. Es sind bereits viele Kontakte geknüpft worden, auf die man aufbauen kann. Meine Damen und Herren, es ist wünschenswert, dass Rheinland-Pfalz eine Partnerschaft mit einer ukrainischen Region schließt und damit ein Zeichen der Solidarität setzt. Auch in Zeiten des Kriegs können schon erste Kontakte geknüpft werden. Es stellt sich natürlich die Frage, welche Region geeignet sein könnte. Die Ukraine ist in 24 Oblaste unterteilt, dazu kommen die beiden Städte Kiew und Sewastopol. Für eine Partnerschaft auf Augenhöhe sind bei der Auswahl sicher viele Gesichtspunkte abzuwägen. Der Wiederaufbau steht dabei zwar zunächst im Vordergrund, aber wir sollten auch die Zukunft, also die Nachhaltigkeit, im Auge behalten. Um eine Partnerschaft am Leben zu halten, brauchen wir auch die gesellschaftlichen Strukturen; denn im Bereich der Schulen, der Behörden, der Vereine oder auch im Sport finden Begegnungen statt, die die Beziehung mit Leben füllen. Meine Damen und Herren, wir freuen uns, wenn das Land Gespräche aufnimmt und wir im Europaausschuss dann entsprechend informiert werden. Vielen Dank. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Ehmann.

Diese Rede einzeln zitieren

Fabian Ehmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Flug von hier nach Kiew dauert etwa genauso lange wie ein Flug von hier nach Palma de Mallorca. Das zeigt uns doch, wie nahe die Ukraine ist und dass Putin einen menschenverachtenden Krieg mitten in Europa führt. Putin will die Ukraine von der Landkarte streichen, und Putin nutzt Energie als Waffe, um den Westen und Europa anzugreifen und zu spalten. Deswegen ist es so ein wichtiges Zeichen, dass wir heute mit unserem Antrag aus dem Landtag das Signal senden. Wir sagen klar: Wir stehen an der Seite der Ukraine. Wir nehmen aus voller Überzeugung Geflüchtete auf, und durch eine Regionalpartnerschaft wollen wir einen Beitrag zur europäischen Integration der Ukraine leisten. Letzte Woche hatte ich ein Gespräch mit dem Ukraine-Verein aus Mainz, und ich habe ihm schon berichtet, dass wir einen Antrag für eine Regionalpartnerschaft auf den Weg bringen wollen, und ich habe auch betont, wie gut die partei- und fraktionsübergreifende Zusammenarbeit geklappt hat. Das ist auch ein Zeichen unserer fraktions- und koalitionsübergreifenden Arbeit im Ausschuss für Europa und Eine Welt. Die Tatsache, dass alle demokratischen Fraktionen an einem Strang ziehen, freut mich besonders, und das zeigt auch, wie breit die Unterstützung – – – (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) – Doch! Es zeigt auch, wie groß die Unterstützung von den demokratischen Fraktionen für die Ukraine ist, und es signalisiert, dass wir als Rheinland-Pfalz helfen wollen, egal, welcher demokratischen Fraktion wir angehören. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP –

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Frisch AfD

Wie kann man nur so arrogant sein!) – Nein, das ist meine Überzeugung. (Abg. Michael Frisch, AfD: Die Idee ist von uns geklaut, ganz einfach! – Zurufe aus dem Hause: Oh, ui, oh je! –

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Frisch AfD

Das werden Sie gleich hören! – Zuruf aus dem Hause: Von Euch klauen wir überhaupt nichts! – Glocke des Präsidenten)

Diese Rede einzeln zitieren

Fabian Ehmann GRÜNE

Wir Demokraten unterstützen aus voller Überzeugung die Ukraine, und deswegen ist es auch so wichtig, dass wir uns gemeinsam mit der Landesregierung auf den Weg machen, eine geeignete Partnerregion zu finden und diese auch womöglich in unsere bestehenden Partnerschaftsnetzwerke zu integrieren. Es ist aber doch auch klar, dass dieser Antrag nur der erste Schritt für eine langfristige Partnerschaft sein kann; denn wenn eines Tages dieser schreckliche und menschenverachtende Angriffskrieg vorbei ist und die ukrainischen Städte wieder aufgebaut sind, wenn Familien wieder vereint sind, dann brauchen wir auch weiterhin eine Partnerschaft, um die Ukraine weiter in unsere europäische Familie zu integrieren. Wir planen also nicht nur eine vorübergehende Hilfe, sondern wir möchten eine langjährige Freundschaft eingehen, die Menschen zusammenbringt und Vertrauen stiftet. Wir möchten eine Partnerschaft eingehen, von der beide Seiten profitieren, die den Austausch zwischen unterschiedlichen Kulturen fördert und an der noch unsere Kinder und Enkelkinder teilhaben sollen. Wir Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer haben doch schon große Erfahrungen mit den verschiedensten Partnerschaften gesammelt. Heike Scharfenberger hat es soeben angesprochen, wir haben die Graswurzelpartnerschaft mit Ruanda, die dieses Jahr 40-jähriges Jubiläum gefeiert hat. So eine Graswurzelpartnerschaft brauchen wir möglicherweise auch mit einer Region in der Ukraine; denn so können Vereine vor Ort und die Kommunen Kommunalpartnerschaften pflegen, aber auch Schulen Austauschprogramme pflegen und davon profitieren. So wird eine Graswurzelpartnerschaft auch von unten am Leben gehalten. Die Ukrainerinnen und Ukrainer brauchen unsere Hilfe genau jetzt, und deswegen ist dieser Antrag und das Signal, welches vom Landtag ausgeht, auch so wichtig; denn es sollen auch noch unsere Kinder und Enkelkinder davon profitieren. Ich habe den Traum, dass wir eines Tages einmal mit dem Europaausschuss in unsere ukrainische Partnerregion fahren können und dort gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen aus einem ukrainischen Parlament eine mögliche Partnerschaft, die jetzt entsteht, zusammen feiern können. Vielen Dank. Ich freue mich auf Eure Unterstützung. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD, bei der CDU, bei der FDP und bei den FREIEN WÄHLERN –

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Frisch AfD

Sie wissen schon, von wem diese Idee war!)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion Abgeordneter Schmidt.

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Louis Schmidt AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen! Um es vorwegzunehmen: Dieser Antrag ist inhaltlich gut und findet insofern ausdrücklich die Unterstützung der rheinland-pfälzischen AfD-Fraktion. Das wissen Sie aber, liebe Kollegen; denn Sie kennen unsere Position in dieser Frage schon seit Längerem, zumal die Idee zu dieser Partnerschaft von uns aufgebracht (Zurufe aus dem Hause) und wiederholt auch ausformuliert und ergänzt wurde. (Beifall der AfD) Umso mehr steht das vollmundige Solidaritätsbekenntnis im Titel des Antrags in krassem Gegensatz zu den kleinkarierten parteipolitischen Spielchen und den Defiziten in puncto gelebter Demokratie bei der parlamentarischen Unterstützung dieser wichtigen Initiative. Deshalb noch einmal einige Worte zur Chronologie. (Unruhe im Hause –

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Jan Bollinger AfD

Wir verstehen nichts, es ist zu laut!) Nach dem Beginn der russischen Invasion in der Ukraine am 24. Februar hat die AfD-Fraktion bereits am 4. März einen Antrag für den kulturpolitischen Ausschuss gestellt, mit dem die Knüpfung einer Regionalpartnerschaft mit der Ukraine angeregt werden sollte. Am 17. März wurde dieser Antrag dann im Kulturausschuss behandelt, und zwar ohne jedwede Wortmeldung seitens der CDU-Fraktion, während die Stellungnahmen der Landesregierung deren positive Grundbewertung bereits klar erkennen ließ. (Abg. Michael Frisch, AfD: Hört, hört!) Letzteres offenbarte sich dann in aller Deutlichkeit in den Ausführungen der SPD-Fraktionsvorsitzenden Bätzing-Lichtenthäler im Mai-Plenum, aber auch in den für das Vorhaben werbenden Reden von Ministerpräsidentin Dreyer und Landtagspräsident Hering auf dem Rheinland-Pfalz-Tag in Dijon am 11. Juni. Vielen Dank. Erst am 1. Juli brachte die CDU schließlich einen in dieselbe Richtung zielenden Plenarantrag ein, der am 7. Juli zur Aussprache in diesem Hohen Hause gekommen ist, bei Zustimmung der AfD, bezeichnenderweise aber bei Ablehnung der Ampelfraktionen, und das trotz der die Idee eindeutig positiv bewertenden Ankündigungen der SPD-Fraktionsvorsitzenden im Mai-Plenum. (Unruhe im Hause) Auch hier passt also das eingangs genannte Stichwort von den kleinkarierten parteipolitischen Spielchen. Der Vorschlag einer ukrainischen Partnerregion entsprang der Überlegung, wie unser Bundesland der bedrängten Ukraine auch mittel- und längerfristig möglichst wirkungsvoll helfen und ihre europäische Verankerung auf der Grundlage gemeinsamer Werte und kulturgeschichtlicher Bindung nachhaltig festigen kann. Auch vor diesem Hintergrund gilt es, die Chance eines fraktionsübergreifenden, und zwar wirklich fraktionsübergreifenden Vorhabens zu betonen, zumal gerade unsere europäischen Regionalpartnerschaften von allen Seiten überparteilich gepflegt werden sollten. Doch stattdessen – das wissen Sie alle – wird der vorliegende Plenarantrag von sämtlichen Fraktionen des Landtags getragen, außer der AfD-Fraktion, die faktisch hierzu den Anstoß gegeben hat. Das ist unanständig. (Beifall der AfD) Doch zum Ende meiner heutigen Rede möchte ich das kleine Karo, wie es Kollege Schweitzer so gern zu nennen pflegt, ausblenden. Stattdessen soll der Blick auf die so perspektivreiche Grundidee einer Regionalpartnerschaft von Rheinland-Pfalz mit der freien Ukraine gelenkt werden. Dieses sollte unserer Meinung nach als Signal der grenzüberschreitenden Solidarität so schnell wie möglich umgesetzt werden. Meine Fraktion ist dabei wegen der starken Landesbezüge nach wie vor der Ansicht, dass eine Partnerregion in der Oplast Lwiw aus hiesiger Perspektive am besten geeignet wäre. Die Entscheidungsfindung sollte unbedingt in enger Abstimmung mit unseren Partnern im 4er-Netzwerk erfolgen. Sowohl unsere Partner im polnischen Bezirk Oppeln als auch unsere tschechischen Partner aus Mittelböhmen verfügen schon seit Längerem über Partnerregionen in der Ukraine. Etwas, das wir als rheinland-pfälzische Landespolitik allerdings von uns aus tun könnten und sollten, ist die bestmögliche Ausgestaltung der Rahmenbedingungen einer künftigen Regionalpartnerschaft mit der Ukraine, und genau hierzu bringt meine AfD-Fraktion eine konkrete Idee in die laufenden Haushaltsverhandlungen ein. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD – Weitere Zurufe von der SPD) Wir regen die Durchführung einer Machbarkeitsstudie – – – (Weitere Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Darf ich bitte weiterreden, Herr Kollege? (Glocke des Präsidenten –

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Kollege Schmidt hat das Wort, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Weitere Zurufe aus dem Hause)

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Louis Schmidt AfD

Wir regen die Durchführung einer Machbarkeitsstudie für eine neu zu schaffende landeseigene Einrichtung „Wiedergeburt – Zentrum für russlanddeutsche Kultur und Ukraine-Kontakte“ an. Finanzumfang für 2023: 50.000 Euro. In dieser Begegnungsstätte sollten die in der Regel gut integrierten, allerdings gerade in der Frage des Ukraine-Kriegs auch tief verunsicherten Landsleute aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion ihr kulturelles Erbe pflegen und weiterentwickeln. Darüber hinaus böte ein solches Zentrum „Wiedergeburt“ den Raum für Begegnungen mit der angestammten Bevölkerung. Nicht zuletzt gäbe es die Chance, diese Begegnungsstätte um die Bezugnahme auf die einst besonders wichtige Gruppe der sogenannten Schwarzmeerdeutschen und damit auch Gebiete des heutigen ukrainischen Staats zu erweitern. (Beifall der AfD) Somit wäre eine konzeptionelle Verklammerung mit der angestrebten rheinlandpfälzischen Partnerregion – – (Glocke des Präsidenten) – Ich komme zum Ende. – – in der Ukraine gegeben. Das kultur- und europapolitische Potenzial wäre immens. Werte Kollegen, bitte unterstützen Sie deshalb diese neuerliche AfD-Initiative und verankern Sie mit uns im nächsten Landeshaushalt eine entsprechende Machbarkeitsstudie. Danke sehr. (Beifall der AfD –

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Jan Bollinger AfD

Sehr gut! – Weitere Zurufe aus dem Hause –

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Frisch AfD

Ihr solltet Euch schämen für das respektlose Verhalten! Gut, dass keine Schüler mehr da oben sitzen und das sehen!)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Steven Wink das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Steven Wink FDP

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Acht Monate ist es her, da überfiel die russische Armee unter Putins Führung die Ukraine, ihr unmittelbares und historisch tief verbundenes Nachbarland. Mit einer entfesselten Brutalität wurden ganze Städte angegriffen. Angriffe auf militärische Ziele wichen bald schon Terrorakten gegen die Zivilgesellschaft. Die Greueltaten der russischen Armee in vielen mittlerweile befreiten Gebieten wie Butscha und jetzt auch Cherson sprechen Bände. Seit Beginn des Angriffskriegs gegen die Ukraine sind Tausende Menschen ums Leben gekommen. Es ist ein Krieg verheerenden Ausmaßes, und das auf europäischem Boden. Wir sind Zeuge unermesslichen Leids geworden, von dem wir hofften, es für immer aus Europa verbannt zu haben. Das ist ein Bruch der tiefsitzenden Gewissheit, nie wieder Krieg auf diesem Kontinent führen zu müssen, und doch ist es eine neue Realität. Unsere Aufgabe ist es, mit dieser Realität adäquat umzugehen. Dies stellt uns vor zwei konkrete Fragen. Erstens: Wie kann Rheinland-Pfalz seine Unterstützung der Ukraine auf ein breites Fundament stellen? Zweitens: Welches Signal des Supports können wir rheinland-pfälzische Europäerinnen und Europäer an die Ukraine senden? Lassen Sie mich kurz zur ersten Frage kommen. Unser Land engagiert sich seit Beginn des Kriegs in der humanitären Flüchtlingsaufnahme. Im Koalitionsvertrag haben wir klargemacht, dass sich Rheinland-Pfalz auch weiterhin zu seiner humanitär ausgerichteten Flüchtlingspolitik bekennt. Seit Kriegsbeginn haben über 44.000 ukrainische Flüchtlinge Schutz und Unterschlupf in den AfA und Kommunen finden können. Im Doppelhaushalt für die Jahre 2023 und 2024 steht ein zweistelliger Millionenbetrag für die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Aufnahme ukrainischer Geflüchteter bereit. Die Zahlen untermauern unser Bekenntnis. Gleichzeitig pflastern wir neue Wege in die Europäische Gemeinschaft. Damit möchte ich zur zweiten Frage überleiten. Die Putin’sche Aggression gegen die Ukraine ist auch ein Angriff auf die europäische Lebensweise und Mentalität. Werte wie Freiheit, Frieden, Toleranz, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind die Maxime unseres Selbstverständnisses. Zusammenarbeit und Solidarität sind in Rheinland-Pfalz tagtäglich gelebte Praxis, ob in der Großregion oder im 4er-Netzwerk. Ich habe darauf hingewiesen, dass sowohl stabile Verhältnisse als auch eine Orientierung an den Herausforderungen der Region für den Aufbau von Strukturen erforderlich sind. Natürlich ist der Ausgang des Kriegs leider noch ungewiss. Dennoch zeigen die Fortschritte des ukrainischen Militärs eine positive Tendenz. Auch meiner bzw. unserer Forderung nach einer gemeinsamen Lösung hier im Parlament können wir durch diesen Antrag nachkommen. Durch den Aufbau einer Regionalpartnerschaft senden wir ein Zeichen europäischer Solidarität aus Rheinland-Pfalz hinaus. Europäische Solidarität darf keine bloße Floskel sein, sondern muss gelebte Realität werden. Deshalb bitte ich Sie, stimmen Sie diesem Antrag zu. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FREIEN WÄHLER und bei der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Nächster Redner ist Abgeordneter Patrick Kunz für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.

Diese Rede einzeln zitieren

Patrick Kunz FREIE WÄHLER

Vielen Dank, Herr Präsident. – Es gibt zwei Dinge, die heute Abend in diesem Raum nicht mehr ganz in Einklang zu bringen sind. Das sind die hitzige Debatte und die Raumtemperatur. Ich bin der Meinung, wir sind wahrscheinlich alle froh, wenn wir in etwas wärmere Gefilde gehen können. Ich werde es stark eindampfen und abkürzen. Dennoch möchte ich Sie bitten, sich kurz Zeit zu nehmen und mit mir auf eine kleine Zeitreise zu gehen. Zum Abschluss des Deutsch-Russischen Jahres der kommunalen und regionalen Partnerschaften im Jahr 2017/2018 fand am 14. September 2018 im Auswärtigen Amt in Berlin im Beisein der Außenminister Deutschlands und Russlands eine große Abschlussveranstaltung statt. Keiner der Beteiligten und keiner in diesem Saal hätte damals daran gedacht, dass sich Russland mit der Ukraine heute im Krieg befinden würde. Doch die Realität ist nun einmal anders. Russland tut dies. Die Frage, die wir uns nun als Bundesland selbst stellen müssen, ist: Wo wollen wir diesem Krieg entschieden entgegenwirken? Wir haben gelernt, eine Vielfalt an Kooperationen, die sich aus regionalen Partnerschaften ergeben, zeigt sich in den bereits bestehenden Partnerschaften des Landes RheinlandPfalz, zum einen im 4er-Netzwerk mit Oppeln, Böhmen, Burgund-FrancheComté in Frankreich oder auch in der Graswurzelpartnerschaft mit Ruanda. Mit der Ukraine selbst verbinden Deutschland schon etwas mehr als 75 Städtepartnerschaften. Davon sind in Rheinland-Pfalz aktuell, soweit ich weiß, zwei. In der aktuellen Lage ist es jedoch geboten, mit Bedacht und Vorsicht heranzugehen, damit einzelne Kommunen im Eifer der Solidarität nicht ungebremst nach vorne preschen. Hier ist die Initiative des Landes gefragt, die Grundsteine einer gegenseitigen Partnerschaft mit der Ukraine festzulegen. Die Partnerregion, die dann letztendlich infrage kommen wird, sollte durchaus eine Region sein, die sich in der Art der Bevölkerungsdichte, des Strukturaufbaus von Gemeinden, Kommunen und Städten, der kulturellen Vielfalt und der Wirtschaft nah an Rheinland-Pfalz befindet. Das Land Rheinland-Pfalz ist hier gefordert, strategische Leitlinien für eine faire und nachhaltige Kooperation zu entwickeln und einzusetzen. Meine Damen, meine Herren, die FREIEN WÄHLER sprechen sich für eine regionale Partnerschaft mit einer Oblast in der Ukraine aus. Diese Partnerschaft soll nicht nur solidarische Hilfe sein, sondern es muss eine wachsende solidarische Hilfe sein. Diese Partnerschaft muss gehegt und gepflegt werden. Dadurch soll eine wirtschaftliche Zusammenarbeit entstehen. Der kulturelle Austausch zwischen einer Oblast in der Ukraine und Rheinland-Pfalz muss hierbei stattfinden. Wir FREIEN WÄHLER begrüßen den gemeinsamen Antrag entschieden. Ich freue mich, wenn wir diesen als Demokraten hegen, pflegen und wachsen sehen können. Ich danke Ihnen. (Beifall der FREIEN WÄHLER, der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Für die Landesregierung spricht Staatssekretär Kirsch.

Diese Rede einzeln zitieren

Fabian Kirsch

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist in vielleicht leicht anderen Worten, aber heute oft betont worden: RheinlandPfalz ist ein Land im Herzen Europas, ein Land der Partnerschaften. Das verdeutlicht auch der vorliegende Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, CDU und FREIEN WÄHLERN. Diesen Antrag begrüßen wir als Landesregierung ausdrücklich. Ebenfalls ist bereits gesagt worden – es ist aber so wichtig, dass man es noch einmal wiederholen kann –, die Partnerschaften tragen, wie wir in unserer Verbundenheit zu Frankreich erfahren haben, dazu bei, dass aus Feinden Freunde werden und dies den Frieden stabilisiert. Krieg führt hingegen zu Zerstörung; Menschen sterben, fliehen oder werden vertrieben. Rheinland-Pfalz hat über 40.000 Menschen aus der Ukraine aufgenommen. 10.000 ukrainische Kinder besuchen inzwischen unsere Kitas und Schulen. Wir in Rheinland-Pfalz wollen auch in Zukunft einen Beitrag leisten und eine Partnerregion in der Ukraine unterstützen. Das hat auch Ministerpräsidentin Malu Dreyer wiederholt deutlich gemacht. Die Erklärung von Bundespräsident Steinmeier und dem ukrainischen Präsidenten Selenskyj stellt fest, dass gerade nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs die kommunalen Partnerschaften dazu beigetragen haben, Europa zu einen und friedliche Zusammenarbeit zu fördern. Unsere existierenden Partnerschaften sind das beste Beispiel dafür. Auch wenn es keine Anzeige- oder Darlegungspflicht für die Kommunen gibt, wissen wir, dass es schon über 107 registrierte Kommunalbeziehungen gibt, unter anderem – ich habe das in der letzten Rede zu dem Thema schon erwähnt – der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und ganz aktuell eine Partnerschaft zwischen der Verbandsgemeinde LangenlonsheimStromberg und der Stadtgemeinde Myrhorod. Die Stadt in der Ukraine liegt ca. 250 km östlich der Hauptstadt Kiew. Wir wollen gemeinsam mit dem Landtag eine Partnerschaft mit einer Region in der Ukraine auf den Weg bringen. Herr Landtagspräsident Hering und die Staatskanzlei haben dazu bereits Gespräche mit Expertinnen und Experten geführt, die tiefe Einblicke in Politik, Gesellschaft und Geschichte der Ukraine haben. Meine Kollegin Heike Raab, die Bevollmächtigte des Landes beim Bund und für Europa, hat ebenfalls erste Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern ukrainischer Regionen geführt. Unter anderem gab es einen vielversprechenden Austausch mit der Oblast Wolyn, der Oblast, mit der auch Sprendlingen-Gensingen im kommunalen Bereich verbunden ist. Es ist uns ein Anliegen, eine Region auszuwählen, die zu unserem Land passt. Auf der Ebene des Ausschusses der Regionen und der Europaministerkonferenz haben wir eine Abfrage unter den Ländern gestartet. Es geht um die aktuellen Planungen der Länder für eine Solidaritätspartnerschaft mit der Ukraine. Neben Rheinland-Pfalz sondieren vier Länder eine Partnerschaft mit einer ukrainischen Region. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden eine Region, die zu uns Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzern passt und bei der eine gegenseitige Freundschaft aufzubauen ist, aktiv weiter suchen, und ich bin sicher, eine Region zu finden. Eine Partnerschaft hat für uns immer einen entsprechenden Mehrwert. Wir können und wollen die Ukraine unterstützen und, noch viel wichtiger, einen Beitrag zum Frieden leisten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei den FREIEN WÄHLERN)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Zu einer Kurzintervention erteile ich dem Abgeordneten Paul von der AfDFraktion das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Joachim Paul AfD

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Es sind jetzt die Gespräche erwähnt worden, die schon stattgefunden haben. Es ging um die Geschichte und Kultur der Ukraine und eine mögliche Auswahl einer Region, die zu Rheinland-Pfalz passt. Ich muss auf eine Sache hinweisen, weil Sie schließlich eine Regierungsverantwortung tragen. Es wäre gleichrangig zu sehen, eine Verbundenheit mit einer Oblast zu suchen, in der zum Beispiel die deutsche Minderheit in der Ukraine ansässig ist. Deren Zentrum in Mariupol ist zerstört worden. Von vielen unserer Landsleute wissen wir nicht, ob es ihnen gut geht, wo sie verblieben sind, ob sie eventuell deportiert worden sind. Das sind alles Fragen, die auch zur Ukraine gehören. Die Ukraine ist ein Land ethnischer Minderheiten. Die Krimtataren wurden damals verschleppt von Stalin, die Deutschen wurden damals verschleppt von Stalin und waren vor allen Dingen auch unter großer Repression leidend. Wir haben die Karpaten, in denen Ungarn leben, die sich übrigens auch am Abwehrkampf der Ukraine beteiligen, wie unsere Landsleute. Ich glaube, das ist eine gute Gelegenheit, das auf die Agenda zu setzen; denn wir wollen, dass diese Menschen in der Ukraine in ihrer Heimat bleiben und nicht in die Bundesrepublik ausreisen. Es gibt eine Erleichterung, bei der man sagt, es gibt eine erleichterte Einbürgerung und erleichterte Einreisemöglichkeiten. Ich glaube aber, es ist wichtig, dass diese Menschen als Deutsche, als ethnische Minderheit in der Ukraine, in ihrem angestammten Siedlungsraum bleiben. Da Sie notwendigerweise die Kontakte in höchste Regierungskreise haben, bitten wir, das als ein wichtiges Nebengleis dieser Freundschaftsbeziehungen, die wir alle gestalten wollen, mit auf die Agenda zu setzen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Eine Erwiderung ist nicht gewünscht. Damit wären wir am Ende der Debatte. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen damit zur unmittelbaren Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIE WÄHLER – Drucksache 18/4754 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist einstimmig angenommen. Wir kommen zu der Tagesordnung: Punkt 21 Kommunen durch das Land finanziell verfassungskonform ausstatten – Keine Steuererhöhungen für Investitionskredite zu Lasten von Bürgern und Wirtschaft! Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/4758 – Es ist eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart worden. Die AfD erhält zusätzlich 1,5 Minuten. Es spricht für die AfD-Fraktion deren Fraktionsvorsitzender Frisch. – Sie haben, wie gesagt, maximal sechseinhalb Minuten zur Verfügung.

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Frisch AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Starke Kommunen bedeuten ein starkes Rheinland-Pfalz. Eigentlich ist das eine Binsenweisheit, an die man in diesem Hause aber offensichtlich immer wieder erinnern muss. Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, alles zu tun, damit unsere Kommunen gestärkt und nicht geschwächt werden. Hier liegt der Grund für den heutigen Antrag meiner Fraktion. Der damalige Innenminister hat im Januar 2022 in einem Schreiben an die ADD die Aufsichtsbehörde dazu aufgefordert, die finanzielle Leistungsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Kommunen im Zusammenhang mit der Kreditaufnahme für Investitionen ab dem Jahr 2023 gegebenenfalls auch durch die Erhöhung von Grund- oder Gewerbesteuern bzw. Umlagesätzen sicherstellen zu lassen. (Vizepräsidentin Astrid Schmitt übernimmt den Vorsitz) Dabei berief sich der Minister auf einen einstimmigen Beschluss des Landtags vom 23. September 2021, basierend auf einer entsprechenden Empfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses. Zu Unrecht, wie wir meinen; denn in der genannten Beschlussempfehlung des HuFA ist keineswegs von Steuererhöhungen die Rede. Sie bezieht sich unter Punkt 11 vielmehr auf den Jahresbericht 2021 des Landesrechnungshofs und die dort geforderte Prüfung von Ausnahmetatbeständen vor der Genehmigung von Investitionskrediten bei defizitären Kommunen durch die Aufsichtsbehörde sowie auf die damit verbundene Aufforderung an die Landesregierung, über das Ergebnis dieser Prüfung zu berichten. Der Landtag ist also gerade nicht auf die ebenfalls vom Rechnungshof gewünschte Erhöhung der Realsteuern eingegangen, sondern hat sich ausschließlich auf den angesprochenen Passus bezogen. Die in dem genannten Schreiben formulierte Aufforderung an die ADD ist daher entgegen dem vom Innenministerium erweckten Eindruck von der Entscheidung des Landtags nicht gedeckt. Zudem wird der Landesrechnungshof einseitig interpretiert. So führt der Hof in seinem Jahresbericht zwar aus, dass er sich das Ausreizen der kommunalen Steuern bis zur Grenze der rechtlichen Zulässigkeit wünscht, weist aber an anderer Stelle mit Recht darauf hin, dass die Kommunen schon dann nicht zu einer Erhöhung der Realsteuern zulasten der Menschen und Unternehmen verpflichtet sind, wenn dies mit hoher Wahrscheinlichkeit zu nicht kompensierbaren haushaltsschädlichen Effekten führen würde. Beispiele dafür, so der Hof, seien der drohende Wegzug von Unternehmen sowie unterbliebene Neuansiedlungen von Betrieben. Dieser den Kommunen eingeräumte Freiraum wird in dem zitierten Schreiben des Innenministers – versehentlich oder vorsätzlich – einfach einmal so auf Null reduziert. Wer trotz einer Inflation von über 10 % im Jahresvergleich und einer beginnenden Rezession von Steuererhöhungen spricht, der denkt zumindest nicht an seine Bürger und seine Betriebe. Dort, wo Landräte, Bürgermeister und Gemeindevorsteher tagtäglich Verantwortung für die Menschen und Unternehmen vor Ort wahrnehmen, wird das parteiübergreifend erkannt. Im Pfälzischen Merkur war vor einigen Tagen zu lesen, dass Zweibrücken die Grundsteuer 2023 wegen der hohen Inflation nicht erhöhen möchte. Dabei ist der dortige Oberbürgermeister bekanntermaßen von der SPD. Die Stadt Koblenz hat bereits Ähnliches angekündigt. Meine Damen und Herren, unabhängig von der falschen, den Willen dieses Hauses ignorierenden Interpretation gibt es in dem genannten Schreiben des Ministeriums einige Punkte, die schwer umsetzbar erscheinen. So wird beispielsweise ausgeführt, dass – ich zitiere – „die Genehmigung der Investi[ist], wenn diese mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Kommune nicht in Einklang stehen. Die dauernde Leistungsfähigkeit erfordert in erster Linie eine freie Finanzspitze“. Das wirft einige Fragen auf. Bei welchen Merkmalen oder Kennzeichen eines kommunalen Haushalts beabsichtigt das Innenministerium, die dauernde Leistungsfähigkeit der betreffenden Kommune anzunehmen? Welche Rolle sollen die freie Finanzspitze und deren vergangene und/oder voraussichtliche Entwicklung konkret spielen? Wie viele Kommunen hatten in den letzten zehn Jahren freie Finanzspitzen, und welche werden künftig solche haben? All das ist ungeklärt und gleichwohl von entscheidender Bedeutung für die bereits ab Januar geplante Umsetzung der ministeriellen Aufforderung. Zudem bleibt abzuwarten, wie sich die heute beschlossene Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs auswirken wird, und ob sie unsere Kommunen überhaupt in die Lage versetzen kann, aus eigener Kraft einen dauerhaften Haushaltsausgleich hinzubekommen. Bis dahin müssen weitere Steuererhöhungen als Voraussetzung für die Genehmigung von unvermeidlichen Investitionskrediten ausgeschlossen sein, meine Damen und Herren. So richtig es ist, nach der angestrebten Teilentschuldung unserer Kommunen einer erneuten Schuldenspirale vorzubeugen, so falsch ist es, Bürger und Wirtschaft dafür zahlen zu lassen. Sie tragen keine Verantwortung für die langjährige kommunalfeindliche Politik des Landes und die ständige Verletzung des Konnexitätsprinzips. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Kommunalfeindlich, komm hör auf!) Sie dürfen daher auch nicht für die Versäumnisse der Landesregierung und der Aufsichtsbehörden zur Kasse gebeten werden, grundsätzlich nicht, und schon gar nicht in der jetzigen Situation. (Beifall der AfD) Wir als AfD-Fraktion wollen, dass es in Rheinland-Pfalz auch künftig handlungsfähige Kommunen gibt, in denen die dort ansässigen Menschen und Unternehmen nicht nur als Zitronen gesehen werden, die es auszuquetschen gilt. Wir wollen, dass diese Kommunen als notwendige Partner und stabilisierender Faktor des öffentlichen Gemeinwesens gesehen und behandelt werden, und wir wollen keine weiteren Einschränkungen der kommunalen Selbstverwaltung, sondern Städte und Gemeinden, die endlich wieder handlungsfähig sind und zum Wohl ihrer Bürger investieren können. Meine Damen und Herren, um dies zu gewährleisten, ist der kommunale Finanzausgleich so auszugestalten, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit unserer Kommunen in Gänze und auf Dauer wiederhergestellt wird. Genau das hat dieses Parlament mit seiner Beschlussempfehlung intendiert. (Glocke der Präsidentin) Die vom Innenministerium erlassenen Regelungen müssen daher für die Jahre 2023 und 2024 ausgesetzt werden. Wir freuen uns auf Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die Koalitionsfraktionen spricht Abgeordneter Noss. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Aber Deutsch, bitte!)

Diese Rede einzeln zitieren

Hans Jürgen Noss SPD

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Antrag der AfD stellt sich weitgehend als bewusste Fehlinterpretation und Dramatisierung bei gleichzeitigem Verschweigen wichtiger Fakten dar. Hiergegen helfen am besten wahre Fakten. Die AfD verweist zur Begründung ihres Antrags auf das Urteil des VGH Rheinland-Pfalz vom 16. Dezember 2020. Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang, die Randnummer 58 dieses Urteils als Zitat vorzulesen. Dort steht nämlich nicht mehr und nicht weniger als dies: „Allerdings garantiert der Anspruch auf eine angemessene (,aufgabenadäquate‘) Finanzausstattung keine Vollfinanzierung kommunaler Aufgaben im der Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs die eigenen Einnahmequellen der Kommunen zu berücksichtigen und zu prüfen, ob bestehende Einnahmenicht sämtliche Ausgaben der Kommunen zwangsläufig als ausgleichsrelevant darstellen.“ Mit Verweis auf diese Randnummer könnte ich an und für sich das Buch schließen; denn damit ist schon ganz klar ausgedrückt, dass die kommunalen Gebietskörperschaften gemäß § 93 Abs. 4 der Gemeindeordnung verpflichtet sind, ihren Haushalt in Planung und Rechnung auszugleichen. Fakt ist daher, dass die Kommunen angehalten sind, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Haushaltsausgleich zu erreichen. Eine der Möglichkeiten könnte dabei eine Steuererhöhung sein, oder auch sonstige Dinge, die im Bereich der Kommune zu entscheiden wären. Der Innenminister hat in seinem Brief unter anderem darauf hingewiesen. Gleichzeitig sind in diesem Brief weitere Möglichkeiten genannt, die zielführend sein könnten. Keinesfalls hat der Minister die Kommunen in dem Schreiben gezwungen, die Hebesätze anzuheben, wie von der AfD behauptet wird. (Abg. Iris Nieland, AfD: Nein, haben wir gar nicht!) An dieser Stelle braucht wohl nicht weiter diskutiert zu werden, dass den Regulierungssätzen der Grund- und Gewerbesteuer häufig eine besondere Rolle zukommt, wenn es gilt, den Haushalt auszugleichen. Fakt ist weiter, dass es daher besonders wichtig ist, dass die Kommunalaufsicht die vorgelegten geplanten Haushalte der Kommunen entsprechend prüft. Dies gilt besonders für Investitionsvorhaben der Kommunen, die durch Kredite finanziert werden sollen. Insbesondere ist es dabei erforderlich, dass die beantragenden Kommunen darstellen können, dass sie in der Lage sind, die Investitionskosten zu tragen, oder in welchem Umfang sie ihre Einnahmen erhöhen wollen bzw. können, um sicherzustellen, dass sie den erforderlichen Schuldendienst tatsächlich leisten können. Häufig ist es bei dieser Prüfung durch die Kommunalaufsicht auch hilfreich, die Dimension, die Ausstattung und die Erforderlichkeit des geplanten Vorhabens mit der beantragenden Kommune zu besprechen, um dadurch vielleicht die Kosten reduzieren zu können, sodass diese doch durch die Kommune tragbar sind. (Beifall der Abg. Marco Weber und Philipp Fernis, FDP) Fakt ist auch, dass es entgegen der Behauptung der AfD bisher noch keine Klage wegen des Verstoßes des Landes gegen das Konnexitätsprinzip gegeben hat. Fakt ist weiterhin, dass die Behauptung der AfD, dass eine Entlastung unserer Kommunen allein durch die Mehrbelastung unserer Bürger und der Wirtschaft erfolgt sei, schlichtweg an der Realität vorbeigeht; denn Fakt ist, dass mit dem heute beschlossenen KFA, der entsprechend der Vorgaben des VGH ab dem 1. Januar 2023 gilt, eine bedarfsgerechte Finanzausstattung für unsere Kommunen bereitgestellt wird, die dazu führt, dass unsere Kommunen ihre Aufgaben erfüllen können. Die Finanzausgleichsmasse für das Jahr 2023 erhöht sich so beispielsweise gegenüber dem Vorjahr um 357 Millionen Euro. Fakt ist auch, dass das Land mit seiner Altschuldenregelung wie angekündigt 3 Milliarden Euro der Liquiditätskredite der Kommunen übernehmen wird, wodurch das Land den betroffenen Kommunen mit einem historischen Schuldenschnitt einen echten finanziellen Neustart ermöglicht. So geht Entlastung, so geht Politik, das ist nun einmal Fakt. Die Koalitionsparteien werden den Antrag der AfD ablehnen, auch das ist Fakt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Das Wort zu einer Kurzintervention hat Abgeordneter Frisch.

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Frisch AfD

Herr Kollege Noss, Sie haben jetzt mit ganz vielen Nebelkerzen das eigentliche Problem, um das es geht, verschleiert. Ich will Ihnen das noch einmal am Beispiel meiner Kommune in Trier deutlich machen. Sie haben gesagt, es gibt keinen Zwang für die Kommunen, die Steuern zu erhöhen. Das mag formal korrekt sein, aber faktisch gibt es diesen Zwang. Wir sind gerade dabei, eine Menge Investitionen zu tätigen, weil wir aufgrund der schlechten Finanzlage der Stadt, die aus meiner Sicht zu einem Teil zumindest auch durch mangelnde Zuweisungen des Landes bedingt ist, gezwungen sind, viele Investitionen nachzuholen. Wir haben einen riesigen Investitionsstau. Wenn wir es jetzt nicht schaffen, im kommenden Jahr einen ausgeglichenen Haushalt hinzubekommen – – – (Abg. Sven Teuber, SPD: Das schaffen wir ja jetzt!) – Das werden wir sehen, Herr Teuber. (Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD) Wir haben in der Vergangenheit oft gedacht, wir kriegen es hin und haben es nicht geschafft. Wenn wir es nicht schaffen – das ist nur ein Beispiel –, dann heißt das, dass wir entweder auf das neue Theater, die neue Feuerwache oder andere Investitionen, die dringend notwendig sind, verzichten müssen oder aber die Steuern erhöhen müssen. Dann haben wir genau die Situation, dass unsere Bürger und gegebenenfalls die Wirtschaft dafür zahlen müssen, dass dieser Investitionsstau in der Vergangenheit durch Verschulden der Landesregierung und andere Gründe entstanden ist, wir aber doch zukunftsfähige Investitionen tätigen wollen und müssen. Das ist das Dilemma, das ist die Falle, in der die Kommunen durch dieses Schreiben des Innenministers sitzen. Deshalb haben wir gesagt, wir wollen jetzt, dass wir zumindest einmal abwarten, ob die Neuregulierung des LFAG und der KFA dazu führen, dass die Kommunen in Zukunft ausgeglichene Haushalte hinbekommen. Wenn das so ist, dann ist das gut. Aus meiner Sicht ist das aber zunächst abzuwarten. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Es wird eine Evaluation geben, und bis dahin – das ist unser Petitum – sollten wir diese Regelung aussetzen; denn sonst wird nicht nur meine Kommune, sondern werden mit Sicherheit auch zahlreiche andere Kommunen vor der Frage stehen: Belasten wir unsere Bürger, oder verzichten wir auf Investitionen, die für unsere Kommune dringend erforderlich sind? Das ist unser Wunsch, (Glocke der Präsidentin) und wir bitten um Zustimmung zu diesem Antrag. (Beifall der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Das Wort zur Erwiderung hat Abgeordneter Noss.

Diese Rede einzeln zitieren

Hans Jürgen Noss SPD

Herr Frisch, vielen Dank für das Offenlegen der finanziellen Situation in Trier. Ich habe es nicht gewusst, aber es wird wohl so sein. Ich vermute, dass sie so ist. Tatsache ist auf jeden Fall – das sei zunächst einmal ganz klar gesagt –: Das, was ich vorhin zitiert habe, ist Gesetz. Das ist mehr als das, was ein Minister sagt, wenn er sich dagegen ausspricht, oder das nicht entsprechend erfolgt. Diejenigen, die schon seinerzeit bei der Enquete-Kommission dabei waren, wissen, dass das Hauptproblem und unsere größte Angriffsfläche damals war, dass gesagt wurde: Rheinland-Pfalz ist das Bundesland, das mit Abstand die gnädigste Kommunalaufsicht in ganz Deutschland hat. Das ist damals klar gesagt worden. Wenn jetzt aufgrund der finanziellen Situation, wie sie besteht, das Gesetz wieder stärker herangezogen und gesagt wird, ihr müsst – – – (Abg. Michael Frisch, AfD: Das ist ja okay!) Wenn. Wenn nicht, dann darüber hinaus, Herr Frisch. Wir können jede Mark nur einmal ausgeben. Entweder ist die Mark bei uns oder bei den Bürgern. Wenn sie bei uns ist, können wir sie ausgeben. Wenn sie nicht bei uns ist, können wir nicht mehr Geld geben, dann ist es bei den Bürgern. Daher ist die Sache ganz klar. Das, was Sie fordern, ist nur zu machen, indem Sie die Steuern erhöhen, und das wollen Sie nicht. Sie können nicht sagen, welche Steuern. Sie sagen nur, das Land muss mehr zahlen. Wenn das der einzige Weg ist, den Sie sehen, und wir nach der Diskussion nichts bezahlen müssten, dann ist das in Ordnung. Es ist aber nicht so. Wenn wir mehr Geld ausgeben sollen, müssen wir mehr einnehmen. Wer soll das bezahlen? (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Frisch AfD

Sie schieben den schwarzen Peter an die Bürger weiter!)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die CDU-Fraktion hat Abgeordneter Gordon Schnieder das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Gordon Schnieder CDU

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute ausführlich über die Neuregelung des Landesfinanzausgleichs gesprochen. Nun werden wir in den nächsten Jahren 2023, 2024 und 2025 sehen, ob das, was bei den Kommunen ankommt, ausreicht, um diese Kommunen dauerhaft leistungsfähig aufzustellen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der AfD-Fraktion, deswegen gehe ich noch auf den Aspekt ein, den Sie eben noch einmal ausgeführt haben, nämlich das Schreiben des Innenministeriums. Sie beziehen sich auf die Äußerungen des Rechnungshofs und gleichzeitig auf die Aussagen in der Drucksache des Landtags in der Beschlussempfehlung. Die Frage ist: Was wollen Sie eigentlich ändern? Man muss ins Gesetz schauen. § 93 Gemeindeordnung „Allgemeine Haushaltsgrundsätze“: „Der Haushalt ist in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen.“ § 94 Gemeindeordnung „Grundsätze der Erzielung von Erträgen und Einzahlungen“: „Die Gemeinde hat die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen (Abg. Michael Frisch, AfD: Sie wissen doch, dass das Theorie ist!) § 95 Gemeindeordnung „Haushaltssatzung“: Genehmigungspflicht der Haushaltssatzung für Investitionskredite. § 103 Gemeindeordnung „Investitionskredite“: Die Genehmigung ist „zu versagen, wenn die Kreditverpflichtungen mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht in Einklang stehen“. Jetzt kommt noch die Gemeindehaushaltsverordnung, weil man einen Haushaltsausgleich hat, in § 18 geregelt. Das heißt doch, das, was jetzt noch einmal durch den Rechnungshof gewünscht ist und in der Drucksache beschrieben wurde, ist seit vielen, vielen Jahren gängige Praxis, nämlich dass eine Gemeinde, wenn sie nicht dauerhaft leistungsfähig ist oder über Gebühr Kredite aufnehmen soll und nicht unter Ausnahmetatbestände fällt, eine Refinanzierung betreiben muss. Dann obliegt es dem Gemeinderat, dem Verbandsgemeinderat, dem Kreistag oder dem Stadtrat zu entscheiden, was sie machen. Es gibt solche, die machen eine Steuererfindung, einen Zweitwohnsitz, Bettensteuer und was es alles gibt, und andere erhöhen ihre Realsteuern. Wenn Sie daran etwas ändern wollen, stellen Sie keinen normalen Antrag, wie er jetzt vorliegt. Machen Sie einen Gesetzesänderungsantrag zur Gemeindeordnung und zur Gemeindehaushaltsverordnung. Dann sind wir gerne bereit, hier darüber zu diskutieren. Ihren Antrag lehnen wir heute ab. (Beifall der CDU, bei den FREIEN WÄHLERN sowie des Abg. Marco Weber, FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Wer spricht für die Fraktion der FREIEN WÄHLER? – Dr. Streit.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich verweise auf meine Ausführungen zum LFAG. (Beifall der FREIEN WÄHLER, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und vereinzelt bei der CDU –

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dann spricht jetzt Staatsminister Michael Ebling für die Landesregierung.

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Ebling

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete! Fast, aber auch leider nur fast hätte der Antrag immerhin noch etwas Aktuelles; denn der Titel lautet „Kommunen durch das Land finanziell verfassungskonform ausstatten“, aber der Punkt wurde heute durch das Parlament mit der Zustimmung zum Landesfinanzausgleichsgesetz erledigt. (Heiterkeit der Abg. Alexander Fuhr, SPD, und Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Frisch AfD

Das werden wir sehen!) Weil er erledigt ist, kommt der Antrag zu spät. Das Zweite ist, er bespricht eine Banalität. Es gab nämlich einen Beschluss des Landtags – das haben Sie mehrfach zitiert –, und diesen Beschluss des Landtags hat das zuständige Kommunalministerium den Kommunen zur Kenntnis gegeben. Was daran nun irgendwie für besonderes Aufsehen oder sonstige Befassung sprechen sollte, erschließt sich mir weder auf Anhieb noch auf den zweiten Blick. (Abg. Michael Frisch, AfD: Dann haben Sie nicht zugehört!) – Da ich Ihnen aber zugehört habe, will ich Ihnen sagen, dass zwar nicht durch Ihre Zustimmung, aber durch Zustimmung der Ampelfraktionen die von Ihnen zitierte Stadt Trier durch die Neuordnung des Landesfinanzausgleichs nächstes Jahr 28,8 Millionen Euro mehr erwarten kann. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP –

Diese Rede einzeln zitieren

Sven Teuber SPD

Sehr gut!) Das ist zumindest für die Bürgerinnen und Bürger von Trier, aber auch weit darüber hinaus ein gutes Ergebnis durch die Zustimmung des Landesfinanzausgleichsgesetzes. (Abg. Michael Frisch, AfD: Es wird sich zeigen, ob das reicht!) Sie erlauben mir aber noch eine – – (Unruhe im Hause) – Sie erlauben es mir nicht wirklich, aber ich mache es trotzdem. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) – – Bemerkung, bevor Sie sich an der Stelle zum großen Sachverwalter und Anwalt der Kommunen aufschwingen. Als es die Gelegenheit gab, in eine – ich darf es noch einmal bemühen – historische Verfassungsänderung zur Entschuldung von Kommunen in Höhe von 3 Milliarden Euro einzustimmen, hat sich Ihre Fraktion den Kommunen und einer besseren Zukunft verweigert. Das steht für sich. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/4758 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Wir kommen zu der Tagesordnung: Punkt 22 Ganztagsschulen, Ganztagsschulbetreuung und Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD und Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksachen 18/3613/3958 – Es wurde eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Sven Teuber.

Diese Rede einzeln zitieren

Sven Teuber SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist jetzt klassisch, wie wir es aus der Schule kennen: Sechste Stunde, kurz vor Feierabend, und alle freuen sich, dass jetzt noch einmal Mathe, Deutsch – suchen Sie sich ein Fach aus – kommen, und der Lehrer hat einen sehr schweren Stand. (Heiterkeit der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD –

Diese Rede einzeln zitieren

Johannes Zehfuß CDU

Kommt auf den Lehrer an! – Zuruf des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben eigentlich heute miteinander die Erfahrung gemacht, wie es ist, einen Ganztagsbetrieb zu haben und wie wichtig es ist, einen an den Biorhythmus angepassten Tag leben zu können. Dabei sind wir wenig Vorbild. Wir freuen uns aber, wenn es Ganztagsschulen im Land gibt, die dieses Vorbild ausbauen und sich am Kind und am Biorhythmus der Kinder und Jugendlichen viel stärker orientieren können, indem sie ein integriertes Ganztagskonzept anbieten, das Schul- und Lernphasen mit kreativen Phasen abwechselt und darüber hinaus den Vor- und Nachmittag so nutzt, dass man mit Spaß und Freude in die Schule gehen und mit Freundinnen und Freunden gemeinsam lernen kann, der Lehrer aber auch eine Frontalphase einbaut, um Lernstoff miteinander auf die eine oder andere Art und Weise zu vermitteln. Ich freue mich – wir haben deswegen die Anfrage als SPD-Fraktion gestellt –, dass wir in Rheinland-Pfalz Geburtstag feiern können. Auf den Tag genau 20 Jahre haben wir das Ausbauprogramm für Ganztagsschulen. Es hat im Schuljahr 2002/2003 begonnen. Es ist bemerkenswert, dass Rheinland-Pfalz als Pionierland in der Bundesrepublik schon in den Jahren 2002 und 2003 vorangegangen ist. Darauf können wir stolz sein und sollten alles für die Kinder und Jugendlichen tun. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was aber haben wir bei all der Freude in den 20 Jahren geschafft? Wir haben das geschafft, was uns der Bund für die Jahre 2026 und 2027 erst ins Hausaufgabenheft schreiben möchte, nämlich Ganztagsschul- und Ganztagsbetreuungsangebote im Grundschulalter – nur im Grundschulalter; das steht im Gesetz – zu ermöglichen, und das als Rechtsanspruch. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist heute schon für alle Kinder im Grundschulalter in Wohnortnähe in Rheinland-Pfalz möglich, weil wir schon vor 20 Jahren angefangen haben, mit den Schulen und Schulträgern gemeinsam eine Schulentwicklung zu machen, die den Bedürfnissen von individueller Kindesförderung und den Herausforderungen von Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerecht wird und in diesem Sinne alle breiten Öffnungen für eine Möglichkeit dieser Ganztagsbetreuung und -förderung ermöglicht. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Ja, das verdient viel Applaus, weil vor Ort viel daran gearbeitet wird. Dafür sind wir sehr dankbar. Wir haben seit dem Jahr 2002 1,6 Milliarden Euro an Landesmitteln investiert. Damals haben andere Länder noch darüber nachgedacht, ob sie in der Schulentwicklung überhaupt noch irgendwie weiterkommen, und wir haben die Moderne schon einberufen und erkannt, wohin sich die Förderbedarfe der Kinder entwickeln. Wir erkennen, dass heute 88 % der Grundschulen Ganztagsgrundschulangebote haben. Wir haben auch erkannt, dass die Bedarfe in der Nachfrage in dem Zusammenhang mit Beginn des Ganztagsförderungsgesetzes noch einmal stark steigen werden. Wir haben heute eine Nachfrage von ungefähr 53 %. Wir erwarten sie für das Jahr 2026 und 2027 bei rund 60 bis 70 %. Wir sehen, dass das Angebot wahrgenommen wird, dass Kinder individuell gefördert werden wollen, um ihre Stärken in allen Teilen des Landes so zu fördern, dass wir den Fachkräftemangel und die Innovation von morgen mit den Kindern von heute in unserem Land gestalten können. Dafür danken wir allen. Wir werden diesen Weg weiter beschreiten, den Ausbau weiter konsequent unterstützen und weiter Landesmittel zur Verfügung stellen, damit ein gutes Schulsystem mit stark ausgebildeten Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern und multiprofessionellen Teams auch morgen für uns alle da ist. Vielen Dank an alle, die daran arbeiten. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordnete Jenny Groß.

Diese Rede einzeln zitieren

Jennifer Groß CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal möchte ich der Ganztagsschule ganz herzlich zum 20. Geburtstag gratulieren. Eigentlich zelebriert man Jubiläen mit Kuchen und feiert sie ordentlich, allerdings ist mir als Gast dieser Feier die Laune gehörig auf den Magen geschlagen, blicke ich auf die Ausgangslage des Geburtstagskinds. Sie, die Landesregierung, schaffen es hingegen, sich über den grünen Klee zu loben und zu feiern, wie wir gerade gehört haben. Sieht so eine ehrliche und vor allem eine gute Bildungspolitik aus? Ganz klar: Nein. (Beifall der CDU sowie des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER) Daher grenzt die heute angesetzte Aussprache der Großen Anfrage der SPD fast schon ein wenig an Zeitverschwendung. Gerne gehe ich auf die Sachlage ein, muss aber sehr klar sagen: Über ein solch wichtiges bildungspolitisches Thema muss ausführlich gesprochen werden und nicht um diese Uhrzeit en passant, und zwar mit der Zielrichtung, Problemen der Ganztagsschule ernsthaft zu begegnen und Lösungen zu finden. Ich habe tatsächlich irgendwann aufgehört zu zählen, wie oft die Landesregierung in ihrer Antwort erklärt, wir sind das erfolgreichste, beste und tollste Bundesland mit dem entsprechenden Ganztagsschulprogramm. Liebe Leute, das kann man nicht machen, weil es einfach nicht stimmt. Unbestritten ist, dass sich die Situation der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den letzten 20 Jahren geändert hat, dass die Anmeldezahlen steigen und in den Regionen der Bedarf variiert. Seit Anbeginn des angeblichen Erfolgsmodells „Ganztagsschule“ hat sich aber nicht viel verändert, abgesehen von den Schüler- und Lehrerzahlen. Mit dem letztem Punkt bin ich genau bei dem Knackpunkt, auf den in den 27 Seiten ohne Anlage kein bisschen eingegangen wird: die Lehrkräftesituation. Es ist allgemein bekannt – in dieser Woche noch beim SWR zu hören –, dass in Rheinland-Pfalz, auch im Bereich der Ganztagsschule, ein massiver Lehrkräftemangel herrscht. Ein eklatanter Personalmangel ist das vorherrschende Problem. Die chronische Unterpersonalisierung des Landes ist schlicht und einfach fahrlässig, führt zu Unmengen Problemen, zu Unterrichtsausfall und geht zulasten unserer Kinder. Sieht so Qualität aus? – Fehlanzeige. (Beifall der CDU) Eine chronische Unterpersonalisierung der Ganztagsschule hat zur Folge, dass bei Personalmangel die Lehrkräfte am Nachmittag fehlen bzw. schlicht abgezogen werden; denn Mathe oder Deutsch am Morgen zu unterrichten ist wichtig. Am Nachmittag muss man dann schauen, und umgekehrt wird es schwierig. Hier macht die Landesregierung einfach keinen guten Job. Es wird zwar in der Antwort der Landesregierung gesagt, dass der Bedarf an pädagogischen Fachkräften und Grundschullehrkräften womöglich steigen werde, Maßnahmen aber Fehlanzeige. (Abg. Sven Teuber, SPD: Das steht ja drin!) Wenn die Nachmittagsbetreuung dann auch noch nicht einmal von voll ausgebildeten Lehrkräften geleitet wird, führt eine große Anzahl von Kindern mitunter zu noch mehr Stress. Wie kann es sein, dass Laien vor einer Gruppe mit deutlich mehr als 18 Kindern stehen? Es braucht eine Herabsetzung der Gruppengröße und mehr Gehalt für die Honorarkräfte. (Beifall der CDU) Das Budget für Ganztagsschulen wurde seit Jahren nicht erhöht. Hier ist dringender Handlungsbedarf angesagt. Auch die Ausgangslage für die Umsetzung dessen ist nicht so rosig, wie sie beschrieben wird. Es stimmt zwar, jedes Kind könnte heute ein Ganztagsschulangebot nutzen – das ist gut und wichtig –, aber genau das Fordern und Fördern gelingt nur, wenn eine ordentliche personelle und räumliche Ausstattung an den Ganztagsschulen vorherrscht. Es mangelt an den Rahmenbedingungen und an guter Qualität. (Beifall der CDU sowie des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER) Schule ist teuer, Personal ist teuer, aber das muss es uns wert sein. Schließlich legen wir dort die Grundlagen für unsere Kinder. Sie loben sich für eine Investition von 1,6 Milliarden Euro innerhalb von 20 Jahren. (Abg. Sven Teuber, SPD: Ja, das ist doch wirksam! – Zuruf von der SPD) – Hört zu, dann kann man etwas lernen. (Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU – Beifall des Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU –

Diese Rede einzeln zitieren

Sven Teuber SPD

Ne!) Das sind 667.000 Euro pro Monat für aktuell 939 Schulen. Entschuldigung, das sind läppische 700 Euro im Monat. Neben der Personalsituation sind die räumlichen Bedingungen das weitere große Problem der Ganztagsschulen. Vor allem für das Mittagessen und für die nachmittäglichen Aktivitäten und Arbeitsgruppen fehlen die Räume, und die vorhandenen sind zu klein. Es braucht dringend eine Änderung der Schulbaurichtlinien. Wir sind gespannt, wann wir diese präsentiert bekommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Ministerin Hubig, ich komme zum Schluss noch einmal auf die Große Anfrage zurück. Die Antworten des Ministeriums auf die Anfrage der SPD-Fraktion erscheinen mir eher als eine Art Blätterteigantwort. Soll heißen: Bläht sich schön auf, fällt aber bei näherer Betrachtung in sich zusammen. (Beifall der CDU) Daher mein Schlussappell: Wir brauchen Lehrer; denn ohne sie geht es nicht. Vielen Dank. (Beifall der CDU sowie des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Zu einer Kurzintervention erteile ich das Wort dem Abgeordneten Sven Teuber. (Unruhe im Hause)

Diese Rede einzeln zitieren

Sven Teuber SPD

Tja, wer so provoziert, der kriegt das auch, was er will. (Zuruf von der SPD: Kurz!) Frau Kollegin, aus der gemeinsamen Sitzung wissen Sie besser, dass sich die Schulbaurichtlinien schon in der Erstellung durch das Ministerium befinden. Ich glaube, deswegen wäre es schön und redlich, nicht zu suggerieren, dass man da nicht dran sei, sondern dass man darüber im Austausch ist und wir im Ausschuss darüber schon miteinander gesprochen haben. (Abg. Jennifer Groß, CDU: Die Frage war gestellt worden!) Ich finde, das gehört dazu, damit das auch klar ist. (Beifall der SPD) Sie haben recht. Dass wir daran arbeiten müssen, ist gar kein Dissens. Sie sollten dann aber auch die Fakten darstellen. Das Zweite ist, dass Sie sagen, noch kleinere Lerngruppen. Wir haben bundesweit die kleinsten Grundschulklassen überhaupt. Sie wollen auf der einen Seite dann noch die Maßnahmen wissen, die wir machen, um den Fachkräftemangel im Grundschullehramtsbereich zu haben. Auch das steht in der Anfrage. Wenn man das liest, dann wird man das sehen. Wir haben zum Beispiel an der Universität Trier den Grundschullehramtsstudiengang mit großem Erfolg eingeführt. Wir haben auch schon im Ausschuss diskutiert – ich fände es schön, wenn man die Fakten hier einfach noch einmal darstellen würde und nicht so täte, als hätte man das eben nicht diskutiert –, dass, wenn wir nicht die Entwicklung im Bereich der Ukraine und die großen Herausforderungen mit den wirklich aufzunehmenden Schülerinnen und Schülern gehabt hätten – das wissen Sie auch –, wir längst schon eine Vollbeschäftigung in dem Bereich Grundschulen gehabt hätten und wir das in den nächsten Jahren aber mit den Maßnahmen, die wir schon vor Jahren eingeleitet haben, erreichen werden. (Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU) Dann kommt noch hinzu, dass Sie zwei Dinge miteinander vermischen, die übrigens auch in den Studien vermischt werden. Das eine ist die Ganztagsschule, das andere sind die offenen oder betreuenden Grundschulen, die auch Erzieherinnen und Erzieher haben. Das eine hat mit dem anderen tatsächlich personaltechnisch erst einmal nichts zu tun, weil da nämlich der Sozialhilfe- und Jugendhilfeträger zuständig ist und bei den anderen das Land. Wir stellen als Land jedes Jahr neue Lehrkräfte ein, entgegen dem Trend, den wir vor Jahren hatten. Wir haben das trotzdem gemacht. Wir brauchen tatsächlich aber genauso, da haben Sie recht, (Glocke der Präsidentin) in solchen Formen, wie es die Sozialhilfe- und Jugendhilfeträger machen, eine weitere Fachkräftekampagne für Erzieherinnen und Erzieher und werden damit auch dort die Lücke weiter schließen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Frau Groß, wünschen Sie die Erwiderung?

Diese Rede einzeln zitieren

Jennifer Groß CDU

Ganz kurz nur: Es ging gar nicht darum, an der Stelle zu sagen, dass es keine Schulbaurichtlinie gibt, sondern es geht schlichtweg darum, dass wir schon seit vielen Jahren und Jahrzehnten auf eine Schulbaurichtlinie warten. Es wird immer davon gesprochen, dass eine kommt. Wir sind gespannt, wann diese kommt und mit welchen Inhalten. Stichwort „Ukraine“. Ist ein bisschen grenzwertig, jetzt an der Stelle zu sagen, wir hätten schon längst, und die Ukraine als Grund zu nehmen. (Abg. Sven Teuber, SPD: Was will man denn da diskutieren, Herrgott!) Ich glaube, da sind die grundsätzlichen Rahmenbedingungen nicht erst seit jetzt, sondern seit vielen Jahren einfach falsch gelaufen. (Beifall der CDU –

Diese Rede einzeln zitieren

Sven Teuber SPD

Jenny, wir haben das zusammen diskutiert!)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordnete Schellhammer. (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Ganz kurz! Alles gesagt!)

Diese Rede einzeln zitieren

Pia Schellhammer GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! 20 Jahre neue Ganztagsschule hier in Rheinland-Pfalz, und ich kann mich gut erinnern. Ich war nämlich 17 Jahre alt und saß in einer Veranstaltung der damaligen Bildungsministerin Doris Ahnen in Nieder-Olm zur Vorstellung der neuen Ganztagsschule in Rheinland-Pfalz. Ich habe damals meine Jahresarbeit in der Oberstufe geschrieben und vier Schulen im Landkreis Mainz-Bingen auf dem Weg begleitet, eine neue Ganztagsschule in Rheinland-Pfalz zu werden. (Abg. Johannes Zehfuß, CDU: Ach, deswegen!) Ich habe mit den Schulleitern gesprochen, Schüler:innen interviewt und gemerkt, da hat sich durch die Einführung einiges in der Schulgemeinschaft getan, und mir das genau angeschaut. Diese 20 Jahre, das ist mir jetzt in Erinnerung gekommen, sind schon ein ganz schöner Zeitraum. Deswegen bin ich dankbar, dass wir auf der Grundlage der Großen Anfrage jetzt die Möglichkeit haben, uns genau anzuschauen, was in den 20 Jahren passiert ist. Ich kann kurz vorwegnehmen, das Fazit meiner damaligen Jahresarbeit war: Es hat am Anfang ein bisschen geruckelt. Wenn man aber tatsächlich diesen Ausbau vorhat und wir uns die Zahlen anschauen, sind wir inzwischen bei 83,97 % angekommen – damals waren es knapp 14 % der Schulen mit Ganztagsangebot – und einen ganz schönen Weg gegangen. Dass es am Anfang etwas geruckelt hat, ist dann nachvollziehbar. Das heißt, das Fazit meiner Jahresarbeit hat sich überholt, weil wir wissen, dass es gut an den Schulen angenommen wird. Dass es der Trend ist, das merken wir durch den Rechtsanspruch, der von der Bundesebene kam. Es ist tatsächlich der Weg, ein qualitativ hochwertiges Ganztagsangebot auszubauen. Diese 20 Jahre sind aber auch ein Anlass, genau zu schauen, wo es jetzt weitergehen muss. Das sind die entscheidenden Punkte. Ich finde, da ist es ganz wichtig, wissenschaftliche Erkenntnisse ins Feld zu führen; denn was muss denn der Antreiber dahinter sein, den Ganztagsbereich auszubauen? Was hat es für einen Mehrwert für den Kompetenzerwerb der Schülerinnen und Schüler? Was für einen Mehrwert hat ein Ganztagsangebot? Da gibt die Studie, die im Jahr 2005 gestartet ist, die Studie zur Entwicklung der Ganztagsschule, einen ganz klaren Fingerzeig. Sie besagt, dass eine Ganztagsschule das Potenzial hat, sich positiv auf den Kompetenzerwerb auswirken zu können. Dafür müssen aber bestimmte Gegebenheiten an der Schule vorhanden sein. Dazu gehört, dass sich das Ganztagsangebot über den ganzen Tag erstreckt, ich also einen rhythmisierten Ganztag habe – das hat die förderlichen Auswirkungen –, und wir eine Ganztagsschule in Angebotsform oder in verpflichtender Form haben. Das heißt, für meine Fraktion geht es auch in die Richtung, zu sagen: Dort, wo es möglich ist, einen rhythmisierten Ganztag anzubieten, ist es wichtig, weil es den besten Effekt auf die individuelle Förderung der Kinder hat. (Beifall des Abg. Sven Teuber, SPD) 20 Jahre hat sich dieser Ganztagsausbau in Rheinland-Pfalz bewährt. Wir müssen jetzt feststellen, dass es darum geht, die nächsten Schritte zu gehen. Es geht darum, flächendeckend zu schauen, wie wir die pädagogischen Konzepte weiterentwickeln. Vielen Dank für die Möglichkeit, auf der Grundlage der Großen Anfrage hier darüber zu sprechen. (Abg. Sven Teuber, SPD: Gerne!) Tatsächlich ist das sicherlich ein Thema, das uns weiter im Ausschuss begleiten wird, damit die Ganztagsschule in Rheinland-Pfalz eine gute Zukunft hat. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP –

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Paul.

Diese Rede einzeln zitieren

Joachim Paul AfD

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Natürlich ist das Thema „Ganztagsschule“ eines, das notwendigerweise auch die Familien tangiert. Deswegen steige ich erst einmal mit diesem Aspekt ein. In der Antwort auf unsere Fragen zum IQB-Bildungstrend hat sich Bildungsministerin Hubig in der am 15. November 2022 veröffentlichten Vorlage 18/2781 klar ausgedrückt – ich zitiere –: „Die Schule soll zunehmend die Aufgaben der Erziehung und Menschenbildung übernehmen, auch in Bereichen, in denen früher allein die Eltern und Familien zuständig waren.“ Ich sage in aller Deutlichkeit: Das halten wir im Hinblick auf die Verfassung für problematisch; denn dort heißt es in Artikel 6 Abs. 2 Grundgesetz – ich zitiere –: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Da können wir als AfD nur sagen: So ist es richtig, und so soll es bleiben. Wir wollen nicht, dass der Staat immer mehr Bereiche an sich zieht und zunehmend, wie die Bildungsministerin schreibt, auch die Erziehung der Kinder bestimmt. Die AfD-Fraktion steht für Freiheit und sieht einen Staat, der sich in immer stärkerem Maße in die intimsten Bereiche seiner Bürger einmischt, sehr kritisch. (Beifall der AfD) Vor diesem Hintergrund sind wir keineswegs begeistert, um es gelinde auszudrücken, was den Ausbau der Ganztagsschulen bzw. den Rechtsanspruch auf eine Ganztagsschulbetreuung betrifft. Selbstverständlich wird der nun festgeschriebene Rechtsanspruch den Druck auf die Eltern erhöhen, ihre Kinder für die Ganztagsbetreuung anzumelden. Für viele Kinder ist das kein Grund zur Freude. Sie wollen gerade im Grundschulalter nicht wie berufstätige Erwachsene behandelt werden, sondern den Nachmittag im geschützten Raum der Familie verbringen. Die Familienmitglieder werden durch das verlockende Angebot künftig aber noch weniger Zeit miteinander verbringen. Das werden die Folgen sein. Das ist bedauerlich, weil darunter die emotionale Stabilität bei den noch sehr jungen Kindern Schaden nehmen kann. (Unruhe im Hause) Die unter anderem durch die mangelnde Nestwärme verursachten psychischen Schäden werden Sie von der Landesregierung dann wieder mit großem Aufwand – Stichwort „Schulsozialarbeit“ – zu korrigieren versuchen. Es ist im Prinzip ein Teufelskreislauf nach schlecht bewährter Art, den wir schon erlebt haben. Reparaturbetrieb Bildungspolitik, da machen wir nicht mit. Wir erleben das gerade in den Haushaltsberatungen, in denen sich die Verursacher verschiedener Miseren auch noch als Problemlöser andienen. (Anhaltend Unruhe im Hause) Immerhin, die Ganztagsschule in offener Form, also in einer freiwilligen und flexiblen Teilnahme, ist noch immer die beliebteste Variante. Im Jahr 2021 fielen 490 Grundschulen in diese Kategorie. Die Personalkosten werden von einer Kommune oder einem freien Träger übernommen. Das Land leistet lediglich Zuschüsse an die Träger. Begründung: An den Nachmittagen wird an den Ganztagsschulen in offener Form nur Betreuung und keine Bildung angeboten. Das sehen wir kritisch. Unsere Ganztagsschulen dürfen nicht zu Verwahranstalten werden. Weil das Land nur bei den Ganztagsschulen in verpflichtender und Angebotsform die Personalkosten für den Nachmittag übernimmt, ist in den nächsten Jahren mit einer Verschiebung zu Ungunsten der Ganztagsschulen in offener Form zu rechnen, weil bei letzterem Typus die Kommunen für die Personalkosten aufkommen müssen. Das ist ein echtes Problem, weil vor dem Hintergrund vieler klammer Kommunen zu befürchten ist, dass die Wahlfreiheit der Eltern künftig entscheidend eingeschränkt wird, weil sich viele Gemeinden eine Grundschule in offener Form nicht mehr leisten können. Ich will an dieser Stelle noch auf zwei weitere Probleme zu sprechen kommen. Erstens: Auf Seite 18 der Großen Anfrage teilt die Landesregierung mit – ich zitiere –: „Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass insbesondere der Bedarf an pädagogischen Fachkräften und Grundschullehrkräften steigen wird.“ Schon jetzt beklagen wir in ganz Deutschland einen erheblichen Lehrermangel. Dieser wird sich durch den Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung von mindestens acht Stunden für jedes Kind ab der ersten Klassenstufe bis zum Beginn der fünften Klassenstufe deutlich verschärfen. Im DBB-Magazin werden bundesweit 18.400 zusätzliche Stellen prognostiziert, die für die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter sowie für die Einführung des Startchancenprogramms besetzt werden müssen. Das ist eine Herkulesaufgabe. Das ist eine große Herausforderung. Die Rahmenbedingungen, die Sie setzen, verschärfen dieses Phänomen. Zweitens: In der Antwort auf Frage 12 räumt die Landesregierung folgende Schwierigkeiten für die Umsetzung des Rechtsanspruchs ein: die Auslastung des Baugewerbes und im Baugewerbe die eingeschränkte Verfügbarkeit von Baustoffen. Immerhin müssen erhebliche Bau- und Ausstattungsinvestitionen unternommen werden. Ich komme zum Fazit. Die AfD-Fraktion sieht in dem weiteren Ausbau der Ganztagsschulen bzw. dem Rechtsanspruch auf eine Ganztagsschulbetreuung keinen Mehrwert mehr für unsere Gesellschaft. Ganz im Gegenteil, die Folgen sind der Verbrauch von enormen Steuergeldern, eine weitere Schwächung der Familie – ich habe es eingangs meiner Rede skizziert – und (Glocke der Präsidentin) – ich komme zum letzten Satz – eine Verschärfung des Lehrermangels, der ohnehin schon eklatant und bedrückend ist. Wir wollen andere Konzepte. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die FDP-Fraktion hat noch einmal Abgeordneter Weber das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Marco Weber FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich danke auch meiner Fraktion, dass ich zu diesem Tagesordnungspunkt noch einmal reden darf. – (Heiterkeit des Abg. Michael Frisch, AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schon vor Jahren hat sich RheinlandPfalz auf den Weg gemacht. Der Blick auf die nackten Zahlen aus der Großen Anfrage zeigt: – – (Unruhe im Hause) – Ich ignoriere jetzt einfach einmal die Nebengeräusche. Ich kenne die Uhrzeit und alles. Wie gesagt, macht das mal so. (Abg. Michael Frisch, AfD: Mach’s kurz!) – – Rheinland-Pfalz ist das Land der Ganztagsschulen, und mit Blick auf den Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung sind wir auf einem sehr guten Weg. Mehr als 1.200 Ganztagsschulen gibt es bereits in Rheinland-Pfalz. Damit haben 84 % aller allgemeinbildenden Schulen ein ganztägiges Angebot. In jeder Verbandsgemeinde gibt es eine Ganztagsschule. Das Angebot steigt weiter. Für ein Flächenland wie Rheinland-Pfalz ist das ein gewaltiger Schritt und für die flächendeckende Versorgung im ländlichen Raum ein echtes Pfund. Die Landesregierung fördert diese Entwicklung seit etlichen Jahren. Seit dem Start der Ampelkoalition im Jahr 2016 – der eine oder andere kann sich noch daran erinnern – hat die finanzielle Förderung im Ganztagsbereich aber die Marke von 100 Millionen Euro jährlich erreicht. Im Landeshaushalt 2023/2024 werden es sogar 110 Millionen Euro jährlich werden. Die Gelder vom Bund kommen noch zusätzlich obendrauf. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Zahlen verdeutlichen: Das – der quantitative und qualitative Ausbau der Ganztagsschulen – ist ein bildungspolitischer Schwerpunkt der Ampelkoalition. Die Gründe liegen auf der Hand. Erstens: Schulen werden nicht mehr nur als reiner Lernort verstanden, sondern auch als ein Lebensort, an dem Kinder und Jugendliche Möglichkeiten der Beteiligung, der Selbstentwicklung und Hilfe erfahren. (Unruhe im Hause – Glocke der Präsidentin) An der Stelle, an der Familien Kindern und Jugendlichen nicht die notwendige Unterstützung gewähren, ist die Ganztagsschule die Chance zur Persönlichkeitsentwicklung. Die Ganztagsschule ist für uns Freie Demokraten damit nicht nur Talentschmiede, sondern ein Puzzlestück für mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit. (Beifall der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der CDU) Zweitens: Die Ganztagsschule ist ein weiteres Instrument, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken. Gerade bei Ganztagsschulen in Angebotsform erhalten die Eltern eine passgenaue Unterstützung für ihr Kind und haben gleichzeitig eine hohe Flexibilität bei weiteren Lebensentscheidungen. Herr Paul will dieses wohl dem einen oder anderen Elternteil absprechen. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Das bedeutet Unterstützung für ihre Kinder bei gleichzeitig hoher Flexibilität bei weiteren Lebensentscheidungen. In diesem Fall ist es nur die Verpflichtung für ein Schuljahr, an dem Ganztagsangebot teilzunehmen. Das ist für uns Freie Demokraten grundlegend. Nicht Eltern sollten sich der Schule anpassen, sondern Schulen den Bedürfnissen von Kindern und Eltern. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Der dritte Grund ist die Einbindung von Multiprofessionalität und damit ein noch größerer Querschnitt durch die Bildungsthemen. Dann kommt am Nachmittag auch einmal der Handwerker oder die Handwerkerin vorbei und zeigt den Kindern die ersten handwerklichen Fertigkeiten. Dann arbeitet die Schulpsychologin mit den Kindern und Jugendlichen an alltäglichen Herausforderungen und Problemen. Der Fantasie sind hier keine Grenzen gesetzt. In jedem Fall wird Schule als ein positiver Lern- und Lebensort wahrgenommen. Für uns Freie Demokraten gibt es hier immer noch viel Potenzial, sowohl die Kinder als auch die Jugendlichen in der Bildungslandschaft weiter an die Lebenswirklichkeit heranzuführen. Das werden wir Freie Demokraten weiterhin begleiten und vermehrt für Multiprofessionalität in den Schulen einstehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung wurde von mir bereits angesprochen. Allerdings will ich in aller Kürze noch einmal darauf eingehen. Wir haben schon gehört, dass der Rechtsanspruch im Schuljahr 2026/2027 zu erfüllen ist. Dafür müssen wir weiter mit allen beteiligten Akteuren an einen Tisch. Diese Landesregierung lässt ihre Kommunen bei dieser Pflichtaufgabe nicht im Stich und setzt sich ebenso beim Bund für sie ein. Dennoch warten große Herausforderungen: das Anpassen der Schulgebäude bzw. der Schulbaurichtlinie – das ist angesprochen worden –, der bundesweite Fachkräftemangel und die systematische Einblendung der Jugendhilfe. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Daran wird die ampelgeführte Landesregierung weiterhin arbeiten, um Kindern und Jugendlichen beste Bildung zu verschaffen, Eltern ihre Lebensgestaltung zu ermöglichen und alle Bildungsakteure bestmöglich bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht Abgeordneter Schwab.

Diese Rede einzeln zitieren

Helge Schwab FREIE WÄHLER

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Vor 20 Jahren hat der Ganztagsausbau in Rheinland-Pfalz begonnen. Seitdem wird das Angebot bedarfsgerecht ausgebaut. Dies zeigen die Zahlen der Anlage 1 b der Antwort der Landesregierung. Wir erinnern uns alle daran, zumindest einige, was der Auslöser für diese intensiven Diskussionen über eine Reform unseres Bildungswesens war. 2002 stand das Konzept Ganztagsschule noch unter den Eindrücken der internationalen Leistungsvergleiche wie PISA und TIMSS. Diese gaben Anlass, Förderangebote auszubauen und deutschlandweit Ganztagsschulen einzuführen. Heute wird die Ganztagsschulbetreuung zu Recht mit Chancengerechtigkeit und moderner Familienpolitik in Verbindung gebracht. Der Ganztag muss ein unverzichtbarer Bestandteil des Bildungsangebots sein. (Vereinzelt Beifall bei der SPD) Aber das Modell wie aktuell angeboten genießt nicht die hohe Anerkennung der Eltern, wie es die Landesregierung gerne darstellt. Bei allen Vorteilen und guten Absichten existieren auch Vorbehalte, die berücksichtigt werden müssen. Eltern wollen ein flächendeckendes Nachmittagsangebot, aber es soll flexibel, freiwillig und anpassbar sein. Dazu passen Ganztagsschulen in verpflichtender oder in Angebotsform jedoch leider nicht. Dort gilt, dass sich Schüler verpflichtend für mindestens ein Schuljahr anmelden müssen. Die weiterführenden Schulen in Rheinland-Pfalz setzen fast ausschließlich auf diese Form. Das zeigen die Daten zu Frage 3. Dort steht – ich zitiere –: „Wie haben sich die Zahlen der Ganztagsschulen und die Zahl der Ganztagsschülerinnen und der Ganztagsschüler in den letzten 20 Jahren entwickelt?“ Während es bei der Schulart Realschule plus 141 Ganztagsschulen in Angebotsform gibt, sind es nur noch zwei in offener Form. Bei Gymnasien lautet das Verhältnis 47 : 5. Die IGS setzt ausschließlich auf den Ganztag in Angebotsform. Fakt ist, Ganztag mit Teilnahmeverpflichtung überwiegt. Bei Eltern ruft genau diese Struktur Sorgen hervor. Hier lohnt sich ein Blick darauf, worin diese Sorgen bestehen. So berichten Eltern davon, dass es keine Seltenheit ist, dass Kinder nach dem Ganztag noch Hausaufgaben erledigen müssen. Sie wünschen sich für ihre Kinder Möglichkeiten für persönliche Zeit und Freizeitgestaltung. Wie können zum Beispiel Zeiträume für außerschulische Freundschaften geschaffen werden? Wie lässt sich die Ganztagsschule mit Vereinen in Einklang bringen? Zwar werden die sportlichen und kreativen Freizeitangebote im Ganztag mit großem Engagement gestaltet, aber es fehlt an Professionalität, zum Beispiel Vereine, die dies leisten können. Die Vereine sehen sich aufgrund des Ganztags mit Nachwuchsproblemen konfrontiert. Besonders die Teilnahmepflicht am Ganztag verstärkt diesen Umstand. Einige Vereine suchen bereits die Lösung in der Kooperation mit den Ganztagsschulen, um Nachwuchs zu rekrutieren. Dies ist auch im Sinne der Eltern. Ein Nachmittagsangebot an den Ganztagsschulen zu kreieren, ist für Vereine aber sehr schwierig, weil sie vorwiegend mit ehrenamtlichen Kräften arbeiten, die beruflich voll eingespannt sind. Hier müssen neue Wege beschritten und Lösungen gefunden werden. (Zuruf des Abg. Hans Jürgen Noss, SPD) – Herr Noss, vielleicht können Sie uns teilhaben lassen. Haben Sie eine Lösung? (Zuruf des Abg. Hans Jürgen Noss, SPD) – Aber heute nicht mehr, es ist zu spät. Das ist schade, ehrlich. (Beifall der FREIEN WÄHLER, der AfD und vereinzelt bei der CDU) Der Ganztag an unseren Schulen sollte flexibler werden. Kinder brauchen eine ausgewogene Balance zwischen schulischer Bildung und Förderung. Sie brauchen aber auch Raum für persönliche Zeit und für die Freizeitgestaltung. Deshalb darf Ganztag in der heutigen modernen Zeit nicht als Korsett gedacht werden, sondern sollte ein freiwilliges Angebot darstellen, das Kinder und Familien entlastet und bedarfsgerecht unterstützt. Lassen Sie uns hierfür im Bildungsausschuss gemeinsame Lösungen erarbeiten. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER – Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Dr. Hubig.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Stefanie Hubig

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal muss ich dem Kollegen Sven Teuber sagen, bei uns in Rheinland-Pfalz geht der Ganztag nicht bis 19.30 Uhr abends. Es gibt Pausen, anders als hier im Landtag. Ich möchte das am Anfang klarstellen, damit kein falsches Bild entsteht. (Zuruf von der SPD: Es gibt Mittagessen!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, apropos falsches Bild: Ich war in diesem Monat in sieben Ganztagsschulen. Ich kann das nur jedem und jeder empfehlen, gerne auch Frau Abgeordneten Groß. (Unruhe im Hause – Glocke der Präsidentin) Frau Groß, es lohnt sich, wenn Sie einmal in eine Ganztagsschule gehen und sich anschauen, wie zum Beispiel in der Realschule plus oder in der Grundschule Flomborn, in der ich am Montag war, der Ganztag aussieht. Dann werden Sie feststellen: Es lohnt sich wirklich. Das war im Übrigen bei den anderen fünf Ganztagsschulen, in denen ich in diesem Monat war, auch der Fall. Es ist ein unglaublich vielfältiges Angebot. Schülerinnen und Schüler können zusammen lernen, gemeinsam essen. Herr Schwab, sie haben Ruhephasen, zum Beispiel nach dem Essen. Da können sie wählen. Es gibt welche, die bewegen sich gerne. Das hat mir die Schulleiterin am Montag gesagt. Andere brauchen eher Ruhe. Diese können sich in die Bibliothek zurückziehen. Sie haben Ruhephasen, sie haben Bewegungsphasen, sie haben Angebote in Schach, in Musik oder in den Schulgarten zu gehen. Es gibt ein breites Angebot, das durch multiprofessionelle Teams unterstützt wird. Es fehlt nicht an Rahmenbedingungen. (Unruhe im Hause – Glocke der Präsidentin)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist der letzte Tagesordnungspunkt. Es ist für alle einfacher und es geht besser, wenn wir versuchen, ein bisschen Ruhe zu bewahren.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Stefanie Hubig

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – (Zurufe von der CDU) – Ich kann jetzt auch noch ein bisschen warten. Dann dauert es noch ein bisschen länger. Das ist kein Problem für mich. Die Regierung darf bekanntermaßen so lange sprechen, wie sie möchte. (Glocke der Präsidentin)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Frau Dr. Hubig, einen kleinen Moment. Es langt jetzt. Ich sage das jetzt mit Entschlossenheit. Ich schaue jetzt keine Fraktion an, aber das geht nicht mit den Zwischenrufen. Zuhören ist die Aufgabe, die hier gestellt ist. Das werden Sie noch 5 Minuten schaffen.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Stefanie Hubig

Ich kann es nur empfehlen, in eine Ganztagsschule zu gehen. Ich finde, man tut den Ganztagsschulen und den Schulleitungen sowie den Teams vor Ort enorm Unrecht, wenn man heute so tut, als sei das irgendwo zwischen, ich sage einmal, Betreuung und einer schwierigen Situation. Wir haben großartige Ganztagsschulen mit wirklich tollen Angeboten. Gerade im schulischen Ganztag sieht man, wie dort rhythmisiert das angeboten wird, was Kinder brauchen. Kinder brauchen individuelle Förderung, und zwar gerade nach zweieinhalb Jahren Corona. In einer Situation, in der die Bildungsschere weiter auseinandergeht, hat der Ganztag ungeheuer an Bedeutung gewonnen. Ich kann nur jedem sagen: Wir sind froh, dass wir ein hervorragendes Angebot an Ganztagsschulen haben. Ich bin meiner Kollegin Doris Ahnen unglaublich dankbar, dass sie 2002 angefangen hat, ein Ganztagsschulangebot aufzusetzen, das den schulischen Ganztag in den Vordergrund rückt. Das ist ein kostenfreies Angebot, bei dem die Eltern nicht zahlen müssen und es nicht davon abhängt, wie groß oder klein der Geldbeutel ist. Da können alle Kinder hingehen und erhalten die Förderung, die sie brauchen. Das gehört mit zu ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Wenn Abgeordneter Paul immer wieder auf die IQB-Bildungstrends und die Bildungswissenschaft rekurriert, würde ich Ihnen empfehlen, Herr Paul, lesen Sie ein bisschen weiter. Dort wird ganz klar gesagt: Was Kinder heute brauchen, sind Ganztagsangebote, und zwar schulischer Ganztag. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Das machen wir. Der Ganztag ist ein Erfolgsprojekt in Rheinland-Pfalz. Wir sind Ganztagsland. Das ist schon gesagt worden. 84 % aller allgemeinbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz haben einen schulischen Ganztag. Wir werden diesen Weg weitergehen. Dazu gehört, dass wir den Rechtsanspruch umsetzen werden. Wir haben eine Schulbaurichtlinie. Wir haben viele Ganztagsschulen. Frau Groß, ich weiß nicht, was Sie möchten. Man kann mit dieser Schulbaurichtlinie, an deren Überarbeitung wir arbeiten – das wissen Sie; ich freue mich, wenn Sie sich freuen, wenn die Schulbaurichtlinie da ist –, jede Menge Ganztagsschulen bauen. Das haben wir überall im Land. Da gibt es überhaupt kein Problem. Das ist kein Problem. Genauso haben wir uns darum gekümmert, dass die Beschleunigungsmittel, die es für den Ausbau des Ganztags vom Bund gab, für die sich Doris Ahnen massiv im Vermittlungsausschuss eingesetzt hat, für Bauinvestitionen und den Betrieb der Ganztagsschulen zügig zur Verfügung stehen. Das haben die Träger. Da ist schon viel passiert. Wir werden, neben den Mitteln, die wir in die Hand nehmen, weiter unterstützen. Ich bin froh, dass wir eine gute Unterrichtsversorgung haben. Sie haben es angesprochen. Wir stellen in diesem Jahr 1.800 Lehrkräfte auf Planstellen in Rheinland-Pfalz ein. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Das ist fast doppelt so viel wie in den letzten Jahren. Das heißt gleichzeitig, dass wir 750 zusätzliche Planstellen bekommen haben. Danke, dass Sie mir Gelegenheit geben, dass ich das heute noch einmal sagen kann. 100 befristete Stellen kommen noch hinzu. Es sind also 850 Stellen zusätzlich. Darüber bin ich sehr froh, und ich bedanke mich dafür, dass ich das hier noch einmal ausführen darf. In diesem Sinne kann ich sagen: Wir machen weiter mit dem Rechtsanspruch. Wir werden die Kommunen, die den Ganztag als Pflichtaufgabe haben, weiter unterstützen. Wir setzen auf den schulischen Ganztag, weil es der qualitativ gute Ganztag ist, der den Kindern die Bildungschancen gibt, die sie brauchen, und der den Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erlaubt. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wünsche Ihnen einen schönen Feierabend und lade Sie ganz herzlich zur nächsten Plenarsitzung am 20. Dezember ein. Kommen Sie gut nach Hause. Ende der Sitzung: 19.31 Uhr

Diese Rede einzeln zitieren