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Stephan Wefelscheid

FREIE WÄHLER 24.11.2022 Sitzungen 18/33

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Feste feiern und keine Festungen errichten, darum geht es den Freien Wählern, die auch kleine Feste und damit das Brauchtum in Rheinland-Pfalz bewahren wollen. Daher haben wir einen Gesetzentwurf zur Änderung des § 26 Abs. 5 POG eingebracht. Wir Freien Wähler fühlen uns nach den Diskussionen und Ergebnissen aus der Expertenanhörung im Innenausschuss des Landtags in unserer Auffassung bestätigt, (Unruhe bei der SPD) dass es schnellstmöglich Erleichterungen für Kleinst- und kleine Veranstaltungen und deren Organisatoren braucht; denn die derzeitigen Vorgaben komplizieren die Durchführung vieler Veranstaltungen. Richten wir unseren Blick erneut nach Bernkastel-Kues. Dort hat es deshalb jüngst eine Demonstration statt des traditionellen Umzugs gegeben. Dort wurden auch Protestschilder mit dem Hinweis „Das Brauchtum stirbt dank POG, das tut uns weh“ hochgehalten. Die verschärften Auflagen, zu denen auch ein frühzeitiges Vorlegen von umfassenden Sicherheitskonzepten gehören kann, sehen viele als kaum umsetzbar an. Die Lust, im Ehrenamt noch kleine Veranstaltungen zu organisieren, ist auf dem Tiefpunkt angekommen. Hier müssen wir uns der Gefahr stellen, dass bei allem Verständnis für Sicherheitsbelange am Ende des Tages die Ehrenamtler schlicht das Interesse verlieren, noch etwas auf die Beine zu stellen. Bedauerlich, wird doch in diesem Bundesland das ehrenamtliche Engagement großgeschrieben. Verantwortung darf hier nicht zulasten unserer Bürger verlagert werden; denn für die Sicherheit bei Veranstaltungen unter freiem Himmel ist erst einmal in erster Linie der Staat mit seinem kommunalen Vollzugsdienst und der Polizei zuständig. Das Gewaltmonopol liegt beim Staat. Das ist unser Staatssystem. Dafür zahlen wir Steuern. Leider erleben wir aber in den letzten Jahren immer häufiger, dass der Staat durch Aufgabenübertragungen versucht, sich aus seiner ureigenen Verantwortung zu stehlen. Für mich ziemlich entlarvend waren insofern auch die Ausführungen des Sachverständigen Professor Dr. Zöller von der Universität München, der ausführte, dass vermeintliche Freiheiten der Veranstalter in der Vorbereitungsphase aller Voraussicht nach durch erhebliche Mehrbelastungen der staatlichen Sicherheitskräfte, also insbesondere Polizei, erkauft würden. Meine Damen und Herren, dieses Erkaufen vermeintlicher Freiheiten kann ich nicht erkennen; denn wo private Sicherheitsdienste und Konzepte fehlen, müssen diese Aufgaben eben durch Polizei und Ordnungsämter gelöst werden. Es war jahrzehntelang kein Problem, Kleinst- und Kleinfeste stattfinden zu lassen, ohne dass es zu gravierenden Problemen kam; denn bei diesen Festen mit bis zu 1.500 Besuchern geht es nicht um die Duisburger Loveparade, sondern um kleine regionale Dorfveranstaltungen. Ich verstehe, dass man den Veranstalter ab einer gewissen Personengruppe und Größe an den Sicherheitskosten beteiligen will. Dieser hat dann aber auch entsprechende Einnahmen und kann das alles finanziell stemmen. Dass aber Ehrenamtler, die ihr kleines Dorffest organisieren wollen, ebenfalls solchen Prüfungen und gegebenenfalls Auflagen unterzogen werden sollen, halten wir für nicht vertretbar. Rückmeldungen aus dem ganzen Land belegen, dass es für Vereine immer schwieriger wird und Veranstaltungen unter freiem Himmel und ohne Einzäunung nahezu undurchführbar werden. Damit geht aber ein Stück Heimat verloren. Das Flair an der Mosel oder in der Pfalz lebt auch durch Kerb und Weinfeste. Das betrifft auch Erntedank-Umzüge oder FronleichnamsProzessionen. Damit steht ein Stück kulturelle Geschichte auf dem Spiel. Wir Freien Wähler wollen dies nicht, und wie der nun eingereichte Änderungsantrag der CDU zeigt, will die CDU dies auch nicht. Die nunmehr von der CDU vorgeschlagene Änderung war bereits Gegenstand der Expertenanhörung im Innenausschuss im September diesen Jahres und entspricht weitestgehend dem Vorschlag, den der von uns benannte Experte Rechtsanwalt Volker Löhr aus Bonn zur Verbesserung der Rechtslage unterbreitet hat. Wird die von uns vorgeschlagene Untergrenze von 1.500 Personen im Entwurf der CDU in § 26 Abs. 5 Satz 2 nicht aufgegriffen, so ändert dies nichts an der grundsätzlichen Wertung, dass die Festlegung einer Personenzahl bzw. Personendichte der richtige Ansatz für die Bewertung eines Gefährdungspotenzials ist, sieht doch die bisherige Gesetzessystematik diese Grenzziehung selbst vor. Ich hatte bereits bei Einbringung des Gesetzentwurfs ausgeführt, dass wir auch für alternative Regelungsansätze offenstehen, soweit diese den Kern des Problems zu lösen geeignet sind. Die hier als Ausfluss der Expertenanhörung von Herrn Rechtsanwalt Löhr gewählten Ergänzungen von § 26 Abs. 5 erachten wir als in diesem Sinne sachgerecht und stimmen daher dem Änderungsantrag der CDU zu. (Beifall des Abg. Dirk Herber, CDU) – Der Vorsitzende des Innenausschusses klatscht. Das freut mich. Die Ampelfraktionen sollten sich diesem Vorschlag ebenfalls anschließen, wenn sie die Rechtslage zum Wohle der vielen Ehrenamtlichen in diesem Land verbessern wollen. Ich bin auf die Abstimmungen gespannt. Vielen Dank. (Beifall bei den FREIEN WÄHLER sowie des Abg. Martin Brandl, CDU)

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