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Helge Schwab

FREIE WÄHLER 24.11.2022 Sitzungen 18/33

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! „Landesgesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes“. Ich beschränke mich bei meinen Ausführungen auf den ursprünglichen Grund der nun vorliegenden Gesetzesänderung, den Schutz unserer Kinder, das Kindeswohl. Es mag sich für Außenstehende seltsam darstellen, wenn eine Oppositionspartei einen Antrag einbringt, dieser in einer Anhörung durch alle Experten unterstützt und befürwortet wird, um in der darauffolgenden Ausschusssitzung – bei Enthaltung der Opposition – durch die regierungstragenden Parteien abgelehnt zu werden. So ist die Demokratie. Manchmal müssen formale Wege beschritten werden, die zunächst unlogisch klingen, und am Ende wird doch alles gut. An dieser Stelle danke ich nochmals dem Sachverständigen der SPD-Fraktion, Dr. Günther Matheis, der den ursprünglichen Gesetzentwurf der CDU in seiner Anhörung ausdrücklich begrüßt hat, sowie Dr. med. Katharina Ketteler, der Sachverständigen der CDU-Fraktion, die uns ermahnt hat, dass jeder Monat der Verzögerung dieses Gesetzes weitere Kinder gefährden wird. Selbstverständlich danke ich an dieser Stelle ganz besonders Dr. med. Ralf Kownatzki, der für uns FREIE WÄHLER als Sachverständiger dazu beigetragen hat, dass es künftig bei Kindeswohlgefährdungen eine straffreie Möglichkeit des Austauschs innerhalb der Ärzteschaft geben wird. Die regierungstragenden Fraktionen haben gemeinsam mit der CDU und der FREIEN WÄHLER-Landtagsfraktion den nun zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf eingebracht. Ein Gesetz, welches von Grund an auf einer breiten demokratischen Basis aufbaut. In § 22 a Abs. 2 ist nun zu lesen – ich darf zitieren –: „Kammermitglieder nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 sind zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung befugt, sich im Rahmen eines fallbezogenen interkollegialen Austauschs zu offenbaren, wenn sich in Ausübung ihres Berufes ein Verdacht ergibt, dass eine Minderjährige bzw. ein Minderjähriger von physischer, psychischer oder sexualisierter Gewalt oder Vernachlässigung betroffen ist. Die Befugnis umfasst soweit im Einzelfall erforderlich auch die Übermittlung der dafür erforderlichen Daten.“ Dies bedeutet, dass es künftig – wie durch Dr. Kownatzki gefordert – straffrei möglich sein wird, ja sogar erwartet wird, sich im Verdachtsfall interkollegial auszutauschen, um einem möglichen Ärzte-Hopping zur Verschleierung von Straftaten vorzubeugen. Werte Kolleginnen und Kollegen, im Namen der FREIEN WÄHLER-Landtagsfraktion danke ich Ihnen, dass wir heute gemeinsam ein weiteres Gesetz zum Schutz der Schutzbedürftigen in unserer Gesellschaft auf den Weg bringen. Heute beschließen wir in Rheinland-Pfalz einen längst fälligen Meilenstein in Sachen Kinderschutz. Danke, Michael Wäschenbach, und danke für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit. (Beifall der FREIEN WÄHLER und der CDU)

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