Dr. Joachim Streit
Vielen Dank. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sicherlich wäre jetzt noch Zeit, über Haushaltsreste, Verschuldung pro Kopf oder die zu niedrige Quote bei den Investitionen im Vergleich zu den anderen Flächenländern zu sprechen, aber das verblasst alles im Lichte des Vorherigen, das Herr Fernis am Ende angesprochen hat, nämlich die Frage, wie man mit Sonderurlauben von Beamten und Staatssekretären umgeht. Das hat der Rechnungshof auf elf Seiten, nämlich auf den Seiten 122 bis 133 des Jahresberichts 2022 zusammengetragen, und es lässt tief in das Wertesystem von Landtagsverwaltung und Landesregierung blicken. Die Landtagsverwaltung gewährte zehn Beamtinnen und Beamten bis auf Weiteres, das heißt unbefristeten Urlaub unter dem Wegfall der Dienstbezüge, damit diese eine Tätigkeit bei Fraktionen des Landtags aufnehmen konnten. Eine weitergehende Begründung für die Urlaubsgewährung war in den vorgelegten Unterlagen nicht enthalten. Man hat also noch nicht einmal dokumentiert, warum man es macht. Teilweise dauerten die Urlaube mehr als sechs Jahre. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein wichtiger Grund für längerfristige Beurlaubung nur ausnahmsweise anzuerkennen, und das auch meist nur für sechs Monate. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Sechs Monate!) Wir sprechen hier von über sechs Jahren; ausnahmsweise sechs Monate nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Das ist auch kein anderer Fall; denn ungeachtet der Frage, bis zu welcher Dauer und aus welchen Gründen Sonderurlaub bewilligt werden darf, muss es sich bei der Befreiung von der Pflicht zur Dienstleistung überhaupt einmal um Urlaub handeln. Es war kein Urlaub; denn dieser Begriff umfasst nur die lediglich vorübergehende Gestattung der Abwesenheit vom Dienst. Daher ist eine auf Dauer angestrebte Freistellung ebenso wenig zulässig wie eine Beurlaubung für eine zeitlich nicht genau bestimmte Frist. (Beifall der FREIEN WÄHLER sowie des Abg. Dr. Helmut Martin, CDU) Schon aus diesem Grund entsprachen die zehn unbefristet gewährten Beurlaubungen nicht den rechtlichen Anforderungen. Soweit die Sonderurlaube sechs Jahre und länger dauerten, standen diesen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch wegen ihrer Dauer eindeutig dienstliche Gründe entgegen. Das heißt auf gut Deutsch, sie waren rechtswidrig nach geltendem Recht. (Beifall der FREIEN WÄHLER sowie des Abg. Dr. Helmut Martin, CDU) Was einen als alten Dienstherrn erstaunt: Acht Beamtinnen und Beamte wurden während der Beurlaubung auch noch befördert, in sieben Fällen sogar zweimal. Das muss man in diesem Zusammenhang dann erklären. Das ist nicht in Ordnung. Sie unterlagen nämlich im gesamten für die Beförderung maßgeblichen Beurteilungszeitraum ausschließlich – das sind sie aus Sicht des Dienstherrn – privatrechtlichen Arbeitsverträgen mit den Fraktionen. Das heißt, die Eignung, Leistung und Befähigung, die als Maßstab bei Millionen von Beamten immer galten, konnten gar nicht in einem Beamtenverhältnis festgestellt werden. Das mag für den, den das nicht interessiert, vollkommen egal sein. Das sind aber die Grundfesten unseres Staats. Die Beschäftigung bei einer Fraktion ist nun einmal ein rein privatrechtliches Beschäftigungsverhältnis. Es gibt keinen rechtlichen Zusammenhang mit der Amtstätigkeit. Unabhängig davon waren die Beförderungen zum Teil unzulässig, weil – wenn es dann auch noch Beamte gewesen wären – die gesetzlichen und laufbahnrechtlichen Wartezeiten nicht eingehalten wurden. Selbst diesbezüglich hat man sich nicht an die Regeln gehalten. In mehreren Fällen erfolgte eine Beförderung in weniger als sechs Monaten nach der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Die Voraussetzungen für eine Verkürzung der Wartezeiten waren nach den vorgelegten Unterlagen nicht gegeben. Ich würde sagen, das macht mich sprachlos, aber ich spreche weiter. Als ehemaliger Dienststellenleiter kann ich nur staunen. Das, was ich jetzt vorgetragen habe, ist nur der Prolog der Landtagsverwaltung. Die Landesregierung genehmigte drei Staatssekretären Sonderurlaub von bis zu zehn Jahren, obwohl sie niemals in das Amt zurückkehren. Der Vorteil für die drei: Man verdient auf der neuen Stelle, wie beim Landeskrankenhaus oder bei Lotto Rheinland-Pfalz, sein Geld, und die Altersversorgung wird über die Pension gesichert. Ich hätte noch verstanden, wenn die Staatssekretäre bis zum Ende einer, also ihrer Legislaturperiode beurlaubt worden wären. Der eine schied im Jahr 2014 aus – die nächste Landtagswahl war aber im Jahr 2016 –, der andere im Jahr 2017 – die Landtagswahl war im Jahr 2021 – und der dritte mit der Landtagswahl im Jahr 2021. Die Beurlaubungen des ersten und des letzten dauern weiter an. Wenn jemand in seinem neuen Job mehr verdient als ein Staatssekretär und die Altersversorgung noch über die eigentliche Amtszeit hinaus bekommt, stimmt etwas im Wertesystem dieser Landesregierung nicht. (Beifall der FREIEN WÄHLER, bei der AfD und vereinzelt bei der CDU) Das mögen Sie, meine Damen und Herren der Regierung, verstehen. Die Menschen da draußen, denen man vorschreibt zu sparen, Pullover anzuziehen und Waschlappen zu benutzen, verstehen das nicht. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Genau!) Sie verstehen es zu Recht nicht. Der Rechnungshof versteht es auch nicht. Die Bewerbung auf eine andere Stelle beendet das Vertrauensverhältnis, das man zu einem Staatssekretär hat. Er ist mit dem Ausscheiden in den Ruhestand zu versetzen. Gutes Geld auf einem anderen Posten zu verdienen und weiterhin an den Pensionen teilzunehmen, und das über die Zeit einer Legislaturperiode, ist nicht in Ordnung. (Beifall der FREIEN WÄHLER, bei der AfD und vereinzelt bei der CDU) Wenn Frau Dreyer jetzt hier wäre, würde ich sagen: Sehr geehrte Frau Dreyer, Sie sollten (Glocke des Präsidenten) diesen Dingen ein Ende setzen. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
