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Patric Müller

SPD 24.11.2022 Sitzungen 18/33

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Wolf, nachdem Kollege Schreiner bereits bei unseren gemeinsamen Schulbesuchen und bei der Podiumsdiskussion letzte Woche in der Landeszentrale für politische Bildung so vehement Reklame für den heutigen Gesetzentwurf zur Änderung des Landessolargesetzes beschrieen hatte, (Heiterkeit des Abg. Martin Haller, SPD) war ich schon insgeheim gespannt darauf, wie die Begründung hierzu heute ausfallen würde. Doch zunächst möchte ich einige Sätze in Erinnerung rufen. Erstens: Wir werden „eine Photovoltaik-Pflicht für gewerbliche Bauten und Parkplätze mit Voraussetzungen zügig schaffen.“ Zweitens: „Wir wollen in der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms einen verbindlichen Handlungsauftrag an die Planungsgemeinschaften verankern, dass im Zuge einer raumordnungsrechtlichen Angebotsplanung zumindest Vorbehaltsgebiete für Freiflächen-Photovoltaikanlagen ausgewiesen werden.“ Drittens: „Wir wollen ökologische Ausgleichsmaßnahmen künftig innerhalb von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ermöglichen.“ Das sind lediglich drei Auszüge zum aktuellen Thema aus dem Zukunftsvertrag dieser Ampelkoalition in Rheinland-Pfalz. Jetzt weiter: „Für Photovoltaik sehen wir auf privaten Häusern, aber auch auf gewerblichen Bauten und Parkplätzen viel Potenzial.“ Ausrufezeichen. Ende. Kein weiterer Satz zur Errichtung von PV-Anlagen irgendwelcher Art. So zu lesen im – aufpassen – „Regierungsprogramm der CDU Rheinland-Pfalz 2021 – 2026“. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Dünn drüber, damals!) Herr Kollege Schreiner, und im Übrigen auch Herr Kollege Dr. Martin, der Sie gestern in Vertretung für Ihren Fraktionsvorsitzenden zur Regierungserklärung der Ministerpräsidentin gesprochen haben und hierbei behaupteten, die Ampelkoalition hätte im September letzten Jahres das Landessolargesetz einfach so durchgeboxt: Die Motivation und der Sinneswandel der CDU bei der Entdeckung sämtlicher erneuerbaren Energieformen darf durchaus Anlass zu Verwunderung geben. Sie haben dem Gesetz im letzten Jahr Ihre Zustimmung verweigert und wollen nun in Ihrem Änderungsvorschlag verbindliche Vorgaben für private Häuslebauer und Bauvorhaben der öffentlichen Hand zementieren. Wenn man Ihren Entschließungsantrag vom heutigen Tag durchliest, hat man das Gefühl, dass Sie sich nun für Ihre Gesetzesänderungseingabe entschuldigen wollen. (Abg. Martin Haller, SPD: Dafür gibt’s auch Anlass!) Oder ist dies als Rolle rückwärts zu verstehen? (Abg. Martin Haller, SPD: Ja!) Wir befinden uns in einer Zeit, in der die Baukosten für Errichtung und Materialien regelrecht explodiert sind, ganz zu schweigen von den Lieferzeiten und dem um sich greifenden Fachkräftemangel. Die Finanzierungskosten für Bauprojekte schnellen seit Monaten in die Höhe, und in dieser schwierigen Phase stellt sich wirklich die Frage, ob wir das Bauen mit einer neuen staatlichen Vorgabe erschweren sollten. Wir sagen, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt eine solche Pflicht zum Beispiel jungen Familien gegenüber nicht zumuten können. Kurze Bemerkung eines konzessionierten Elektromeisters, der für sein Netzgebiet feststellen kann: Ein Aufschwung des PV-Ausbaus gerade im Privatbereich ist dennoch deutlich erkennbar. Der Versorger muss nach Errichtung in Sachen An- und Inbetriebnahmetermin sogar bis zu einem halben Jahr einkalkulieren. Uns ist auch bewusst, dass wir uns viel mehr für Solaranlagen auf Gebäuden auf Freiflächen an Autobahnen und Bahnstrecken usw. einsetzen sollten. Jedoch müssten wir das in erster Linie mit Anreizsystemen und Bürokratieabbau schaffen. Die Bundesregierung wird mit der Neuregelung des Jahressteuergesetzes 2022 den Photovoltaik-Ausbau voranbringen. Als eine Maßnahme unter vielen hat das Kabinett beschlossen, dass ab dem Jahr 2023 kleinere Solarstromanlagen bis 30 kW auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien für Eigentümer wieder steuerfrei gestellt werden. Auch viele Kommunen gehen bereits den Weg mit ihren Klimaschutzmanagern und legen bei Neubaugebieten entsprechende Textteile in ihrer Bauleitplanung fest. Weiterhin zählt eine PV-Anlage, eine Solarthermie zum Standard auf den Dächern ihrer kommunalen Liegenschaften, ob im Bestand oder bei Neubauten. Dass hierbei Richtlinien im Hinblick auf Vereinbarkeit mit dem Denkmalschutzgesetz überarbeitet werden müssen, unterstreiche ich ausdrücklich. (Glocke der Präsidentin) Damit sich das alles lohnt, setze ich auf den kommenden Landeshaushalt mit seinem Sonderprogramm, das die Ministerpräsidentin gestern nochmals ausführlich erwähnt hat. Da sich unter anderem viele Gemeinden aktuell mit der Aufstellung ihrer kommunalen Haushalte beschäftigen, werbe ich in meiner VG eindringlich für das KIPKI-Programm in der Hoffnung, dass zumindest alle unsere fünf Kommunen davon profitieren werden. (Glocke der Präsidentin) Unsere Einstellung lautet nach wie vor: Anreize schaffen und Bürokratie abbauen, (Zurufe aus dem Hause) zumal die Evaluierung hinsichtlich Umsetzungsstand der derzeit gültigen Regelungen unter Berücksichtigung des PV-Ausbaustands (Glocke der Präsidentin – Beifall des Abg. Gerd Schreiner, CDU) bis Ende des Jahres 2026 bereits vorgesehen ist. – Vielen Dank für Ihren Applaus, Herr Kollege Schreiner. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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