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Dr. Oliver Kusch

SPD 24.11.2022 Sitzungen 18/33

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste! Wir beschäftigen uns heute mit dem Änderungsantrag der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER zum Heilberufsgesetz. Wenn es in diesem Hohen Hause um die physische und psychische Gesundheit in Rheinland-Pfalz geht, sind sich glücklicherweise alle demokratischen Parteien einig, dass der Schutz von Kindern vor jeglicher Form von Gewalt – ob seelischer, körperlicher oder sexualisierter – oberste Priorität haben muss. Um das sogenannte Ärzte-Hopping zu verhindern, hatte Michael Wäschenbach für die CDU-Fraktion einen Gesetzesvorschlag zur Änderung des Heilberufsgesetzes gemacht, um die rechtliche Unsicherheit bei der Kommunikation von Ärztinnen und Ärzten untereinander zu beheben, sollte der Verdacht auf Kindesmisshandlung bestehen. (Unruhe bei der CDU – Glocke des Präsidenten)

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