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Michael Ebling

24.11.2022 Sitzungen 18/33

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der Bundespräsident hat vor nicht allzu langer Zeit darüber gesprochen, dass wir die Demokratie brauchen. Er hat hinzugefügt, dass im Moment sein Eindruck sei, dass die Demokratie insbesondere uns gerade braucht. Das eigentlich Bemerkenswerte ist, dass diese Sätze von 2019 stammen, also vor der Pandemie, bevor diese Demokratie in einen echten Stresstest geraten ist, und zwar auch bezüglich der Freiheitsrechte. Das Bemerkenswerte ist, dass diese Worte von 2019 sind, bevor es einen Angriffskrieg auf die Ukraine gab. Inzwischen gibt es eine Systemkonkurrenz, die man ein bisschen auf den Nenner bringen kann: Welche Gesellschaftsform ist diejenige, die obsiegen soll? Wir setzen uns alle gemeinsam – das hat man gestern bei der Regierungserklärung der Ministerpräsidentin gespürt – natürlich für die freiheitlichdemokratische Grundordnung ein. Wir wissen um ihre Wehrhaftigkeit. Wir wissen, dass wir sie verteidigen müssen. Wir können heute noch etwas tun. Wir können 70.000 junge RheinlandPfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer einladen, einen Beitrag dazu zu leisten, diese Demokratie zu stärken. Das wäre ein wichtiger Beitrag in diesen Zeiten, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Es wurde gerade ein bisschen juristisch. Daher kann ich ein bisschen juristische Grundbildung ins Schaufenster stellen. (Heiterkeit bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Es gibt keine einheitliche Altersgrenze für Rechte und Pflichten von jungen Menschen, zumindest nicht in deutschen Gesetzen. Religionsmündigkeit habe ich schon mit 14. Handlungsfähigkeit im Sinne der Sozialgesetzgeber habe ich mit 15. Zur Willensbildung im Sinne der Verfassung eingeladen, bei den Parteien mitzuwirken, mit allen Möglichkeiten, die das besitzt, habe ich zumindest bei den meisten mit 16. Strafrechtliche Verantwortung habe ich auch schon mit 14. (Zurufe der Abg. Damian Lohr und Joachim Paul, AfD) Es gibt keine einheitliche Altersgrenze. Deswegen ist ein Beiziehen einzelner Grenzen nicht möglich, um am Ende zu sagen, es gibt eine einheitliche Linie. Die gibt es gar nicht. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Ich will deshalb sagen, zumindest gilt es ebenso für die Landesregierung, wir haben keine Bedenken, den Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzern, die 16 und 17 sind, die geistige Reife zuzusprechen, über die Kommunalparlamente und die Zusammensetzung dieses Hauses zu entscheiden. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Es gibt für mich aber bei aller Streitbarkeit ein versöhnliches Ende hier bei diesem Wortbeitrag. Ich glaube, die Debatte hat eine Pointe. Ich weiß nicht, ob sie heute geschrieben wird, aber sie wird geschrieben werden. Es sind schon sechs Länder, die 16- und 17-Jährigen die Möglichkeit geben, bei Landtagswahlen zu wählen. Man muss kein Prophet sein, um zu wissen, dass es bald sieben und irgendwann acht sein werden. Es wird immer so weitergehen. Irgendwann wird auch dieses Parlament genau das entscheiden, und zwar nicht nur weil es richtig ist, sondern weil es sich offensichtlich durchsetzt, dass es gut zur Stärkung der Demokratie ist, eine aktive Einladung an die junge Generation auszusprechen. Die dürstet danach. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Deshalb ist die Pointe die, es wird kommen, wenn nicht heute, dann morgen. (Zurufe von der AfD) Danke schön.

Protokoll ↗