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Hans Jürgen Noss

SPD 24.11.2022 Sitzungen 18/33

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Antrag der AfD stellt sich weitgehend als bewusste Fehlinterpretation und Dramatisierung bei gleichzeitigem Verschweigen wichtiger Fakten dar. Hiergegen helfen am besten wahre Fakten. Die AfD verweist zur Begründung ihres Antrags auf das Urteil des VGH Rheinland-Pfalz vom 16. Dezember 2020. Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang, die Randnummer 58 dieses Urteils als Zitat vorzulesen. Dort steht nämlich nicht mehr und nicht weniger als dies: „Allerdings garantiert der Anspruch auf eine angemessene (,aufgabenadäquate‘) Finanzausstattung keine Vollfinanzierung kommunaler Aufgaben im der Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs die eigenen Einnahmequellen der Kommunen zu berücksichtigen und zu prüfen, ob bestehende Einnahmenicht sämtliche Ausgaben der Kommunen zwangsläufig als ausgleichsrelevant darstellen.“ Mit Verweis auf diese Randnummer könnte ich an und für sich das Buch schließen; denn damit ist schon ganz klar ausgedrückt, dass die kommunalen Gebietskörperschaften gemäß § 93 Abs. 4 der Gemeindeordnung verpflichtet sind, ihren Haushalt in Planung und Rechnung auszugleichen. Fakt ist daher, dass die Kommunen angehalten sind, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Haushaltsausgleich zu erreichen. Eine der Möglichkeiten könnte dabei eine Steuererhöhung sein, oder auch sonstige Dinge, die im Bereich der Kommune zu entscheiden wären. Der Innenminister hat in seinem Brief unter anderem darauf hingewiesen. Gleichzeitig sind in diesem Brief weitere Möglichkeiten genannt, die zielführend sein könnten. Keinesfalls hat der Minister die Kommunen in dem Schreiben gezwungen, die Hebesätze anzuheben, wie von der AfD behauptet wird. (Abg. Iris Nieland, AfD: Nein, haben wir gar nicht!) An dieser Stelle braucht wohl nicht weiter diskutiert zu werden, dass den Regulierungssätzen der Grund- und Gewerbesteuer häufig eine besondere Rolle zukommt, wenn es gilt, den Haushalt auszugleichen. Fakt ist weiter, dass es daher besonders wichtig ist, dass die Kommunalaufsicht die vorgelegten geplanten Haushalte der Kommunen entsprechend prüft. Dies gilt besonders für Investitionsvorhaben der Kommunen, die durch Kredite finanziert werden sollen. Insbesondere ist es dabei erforderlich, dass die beantragenden Kommunen darstellen können, dass sie in der Lage sind, die Investitionskosten zu tragen, oder in welchem Umfang sie ihre Einnahmen erhöhen wollen bzw. können, um sicherzustellen, dass sie den erforderlichen Schuldendienst tatsächlich leisten können. Häufig ist es bei dieser Prüfung durch die Kommunalaufsicht auch hilfreich, die Dimension, die Ausstattung und die Erforderlichkeit des geplanten Vorhabens mit der beantragenden Kommune zu besprechen, um dadurch vielleicht die Kosten reduzieren zu können, sodass diese doch durch die Kommune tragbar sind. (Beifall der Abg. Marco Weber und Philipp Fernis, FDP) Fakt ist auch, dass es entgegen der Behauptung der AfD bisher noch keine Klage wegen des Verstoßes des Landes gegen das Konnexitätsprinzip gegeben hat. Fakt ist weiterhin, dass die Behauptung der AfD, dass eine Entlastung unserer Kommunen allein durch die Mehrbelastung unserer Bürger und der Wirtschaft erfolgt sei, schlichtweg an der Realität vorbeigeht; denn Fakt ist, dass mit dem heute beschlossenen KFA, der entsprechend der Vorgaben des VGH ab dem 1. Januar 2023 gilt, eine bedarfsgerechte Finanzausstattung für unsere Kommunen bereitgestellt wird, die dazu führt, dass unsere Kommunen ihre Aufgaben erfüllen können. Die Finanzausgleichsmasse für das Jahr 2023 erhöht sich so beispielsweise gegenüber dem Vorjahr um 357 Millionen Euro. Fakt ist auch, dass das Land mit seiner Altschuldenregelung wie angekündigt 3 Milliarden Euro der Liquiditätskredite der Kommunen übernehmen wird, wodurch das Land den betroffenen Kommunen mit einem historischen Schuldenschnitt einen echten finanziellen Neustart ermöglicht. So geht Entlastung, so geht Politik, das ist nun einmal Fakt. Die Koalitionsparteien werden den Antrag der AfD ablehnen, auch das ist Fakt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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