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Hendrik Hering

24.11.2022 Sitzungen 18/33

Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/4755 – an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Beim folgenden Punkt der Tagesordnung hat die Fraktion der CDU vom Optionsrecht gemäß § 99 der Geschäftsordnung Gebrauch gemacht. Ich rufe auf: Punkt 9 b) Schutz für Opfer von sexueller Gewalt – Einrichtung von Childhood-Häusern in Rheinland-Pfalz prüfen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/3377 – dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz – Drucksache 18/4720 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/4764 – Schutz für Betroffene von sexualisierter Gewalt – Pakt gegen sexualisierte Gewalt als Maßnahmenpaket zur Stärkung des Kinderschutzsystems in Rheinland-Pfalz Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (Alternativantrag) – Drucksache 18/4807 – Bisheriges Verfahren: Die erste Plenarberatung erfolgte in der 24. Sitzung mit Aussprache. Es erfolgte die Überweisung an den Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz – federführend – und an den Rechtsausschuss. Es wurde ein Anhörverfahren durchgeführt. Die Ausschussempfehlung lautet auf Ablehnung. Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordneter Wäschenbach.

Protokoll ↗