Iris Nieland
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen! Kommunalrecht ist unter dem Grundgesetz Landesrecht. Nicht zuletzt über Zusammensetzung, Leben und Wohlergehen der kommunalen Familie, der Städte, Gemeinden und Landkreise definiert sich das Selbstverständnis des Landesgesetzgebers und einer Landesregierung. Für die Aufgabenerledigung und deren Finanzierung im Verhältnis eines Landes zu seinen Gemeinden tragen grundsätzlich die Länder die Verantwortung. Aus den entsprechenden Vorschriften unserer Landesverfassung zu den Kompetenzen der Gemeinden folgt notwendig ein Recht auf angemessene Finanzausstattung. Es ist in der Literatur von einer Finanzausstattung die Rede, die eine angemessene und kraftvolle Aufgabenerfüllung erlaubt; denn nur so kann die Lebensfähigkeit der Kommunen und damit einer lebendigen Demokratie sichergestellt werden. Daher hat meine Fraktion bei jeder neuen Haushaltsaufstellung der vergangenen Jahre eine deutliche Stärkung der kommunalen Ebene gefordert und mit entsprechendem Antrag unterstrichen. (Zuruf des Abg. Hans Jürgen Noss, SPD) Erstens: Mit dem jetzt vorgelegten Entwurf – daran ändern die weiteren Anträge nichts Wesentliches – wird die Landesregierung diesem Auftrag nicht gerecht. Auch der jetzt vorgelegte KFA stattet die Kommunen nicht mit dem allernötigsten Geld aus. Vielmehr wird der Mindestbedarf systematisch kleingerechnet. Die eigenen Deckungsmittel der Kommunen werden überschätzt. Sie wollen ganz offensichtlich einen Automatismus, der zu fortgesetzten Steuererhöhungen bei den Realsteuern, der Grundsteuer und der Gewerbesteuer führen würde. Zweitens: Die vorgeschlagene Berechnung bei der sogenannten Korridorbildung ist unangemessen und nicht geeignet, auf kommunale Besonderheiten einzugehen. So soll ein überdurchschnittliches Ausgabenniveau von vornherein als nicht angemessen gelten und daher nicht ausgeglichen werden. Dabei wird unterstellt, dass ein solches Ausgabenniveau durch die Kommune selbst verschuldet wird. Das muss aber keineswegs so sein. Drittens: Die höheren Nivellierungssätze werden teuer für die Bürger und für den Standort Rheinland-Pfalz. Ich will auf diesen Punkt einmal näher, jedoch in aller Kürze, eingehen. Nivellierungssätze können im horizontalen Finanzausgleich sinnvoll sein, weil sie Kommunen mit zu niedrigen Hebesätzen einordnen und Kommunen mit hohen Hebesätzen mehr Einnahmen lassen, als wenn die tatsächlichen Hebesätze angerechnet werden. Im vertikalen Finanzausgleich können sie aber nicht eingebracht werden, um ein Mehreinnahmepotenzial zulasten der Kommunen zu generieren, damit das Land weniger eigene Mittel in den KFA einbringen muss. Darüber hinaus muss befürchtet werden, dass höhere Hebesätze zu Ausweichbewegungen wie zum Beispiel Abwanderungen von Betrieben führen. Dabei sind laut Dr. Tim Starke von der Uni Leipzig die durchschnittlichen Hebesätze für kleine Gemeinden in Rheinland-Pfalz im Vergleich zum Bundesdurchschnitt bereits jetzt sehr hoch. Viertens: Der Mindestfinanzbedarf wird durch Ausgaben aus der Vergangenheit abgeleitet ohne Berücksichtigung der Inflationsentwicklung, einer aktuell dramatischen Entwicklung. Fünftens: Auf den in vielen Kommunen vorhandenen Sanierungsstau und die zu leistenden Zins- und Tilgungsdienste kann ich angesichts der Zeit nicht weiter eingehen. Ich sage aber noch dies zu Sondereffekten und Erstattungen: Darauf, dass die Kommunen bei Sondereffekten wie der Energiekrise oder wie der anwachsenden Asylzuwanderungszahlen den entstehenden Bedarf vollständig erstattet bekommen, konnte und kann man sich bei dieser Landesregierung nicht verlassen. Selbst bei den eigentlich unabweisbar auftretenden Flüchtlingskosten hatte das Land klebrige Finger, als es die Integrationspauschale des Bundes nur zu einem Teil an die Kommunen weiterleitete. Zu den weiteren Einschätzungen und Forderungen haben die kommunalen Spitzenverbände selbst ausführlich in den umfassenden Anhörungen ausgeführt. Diese Einschätzungen und ihre Forderungen haben unsere Unterstützung, insbesondere bei der Frage der zwingenden Einhaltung des Konnexitätsprinzips. Ich will es noch einmal betonen. Nicht zuletzt über Zusammensetzung, Leben und Wohlergehen der kommunalen Familie definiert sich das Selbstverständnis des Landesgesetzgebers und einer Landesregierung. Die starke Kommune ist die Wurzel, die Kraftquelle einer lebendigen Demokratie mit dem Grundsatz der Selbstverwaltung, ausgeübt durch die Mitwirkung ehrenamtlicher Bürger an der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten Christoph Brüning: Diese Selbstverwaltung der Mitbürger in einer Gemeinde ist von besonderer Bedeutung, da sie mit den Verhältnissen vor Ort besonders vertraut sind. Diese Bürgernähe schafft Sachnähe, Überschaubarkeit und Flexibilität der Entscheidungen und zielt damit auf eine höhere Qualität und Akzeptanz der Aufgabenerfüllung. – Meine Damen und Herren, diese Wurzel, diese Kraftquelle gerät mit Ihrer Politik immer weiter in Gefahr. Sie verfolgen die falschen Ziele. Sie machen die falsche Politik. Die schlechten Ergebnisse sind die Folge. Wir fordern vor diesem Hintergrund mit allem Nachdruck, gehen Sie auf die Kommunen zu und stärken Sie unsere kommunale Familie. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
