Dr. Matthias Reuber
Die Volljährigkeit ist hier die Kennzahl, die sich über Jahrzehnte bewährt hat. Eine Diskussion über das Absenken des Wahlalters ist aus Sicht der CDU-Fraktion also auch immer zwangsläufig mit einer Diskussion über die Volljährigkeit verbunden, damit wir kein Ungleichgewicht bei Rechten und Pflichten erhalten. (Beifall der CDU, der FREIEN WÄHLER und bei der AfD) Bei einer Entkoppelung des Wahlalters von der Volljährigkeit und damit auch von anderen Fragen aus wichtigen Bereichen wie dem Strafrecht, der Haftung oder dem Abschluss von Verträgen müssen Sie schon sehr gut begründen, (Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Bundesländer sehen das anders!) warum eine Änderung der Altersgrenze nur für ausgewählte Rechte, (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Die EU macht es!) nicht aber für weitere Rechte oder gar Pflichten gelten soll. (Beifall der CDU, der AfD und der FREIEN WÄHLER) Diese überzeugenden Argumente sehen wir nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Aspekt, der von Ihnen immer wieder genannt wird, ist, dass wir die Bedürfnisse der Jugendlichen stärker in den Fokus unserer Arbeit rücken müssen. Da stimme ich Ihnen ausdrücklich zu; denn Jugendliche wünschen sich, dass ihre Bedürfnisse von der Politik ernst genommen werden. (Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Na, dann geben wir ihnen auch das Recht!) Dies ist aber keine Frage – – – (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Die dürfen nicht mitspielen! – Glocke des Präsidenten)
