Dr. Oliver Kusch
Bislang bestand das Dilemma darin, dass bei Verdacht auf Missbrauch innerhalb der Familie potenzielle Täter der Weitergabe von verdächtigen Befunden zustimmen mussten. Der Bundesgesetzgeber hatte dann durch die Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz den Ländern die Regelungsbefugnis zu einem fallbezogenen interkollegialen Austausch von Ärztinnen und Ärzten bei Verdacht auf Kindesmisshandlung eingeräumt. Das Heilberufsgesetz vom Jahr 2014, welches zuletzt im Jahr 2020 überarbeitet wurde, hatte aber weitere Änderungsbedarfe. Grundsätzlich ist das Heilberufsgesetz die wesentliche Rechtsgrundlage für das Verwaltungshandeln, das Kammerwesen, die Berufsausübung, die Weiterbildung und die Berufsgerichtsbarkeit der rheinland-pfälzischen Heilberufskammern, namentlich der Landesapotheker-, Landesärzte-, Landespflege-, Landespsychotherapeuten-, Landestierärzte- und Landeszahnärztekammer. In all diesen Bereichen konnten die notwendig gewordenen Änderungen durch die zügige Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitsministerium zeitnah umgesetzt werden, wofür ich mich sehr herzlich bedanken möchte. Auf dieser Grundlage konnte im sachlichen Austausch aller an dieser Novelle beteiligten Fraktionen in kurzer Zeit das komplette Gesetz überarbeitet und umgestaltet werden, auch damit für den Schutz der Kinder keine Zeit verloren geht. Es konnten rechtliche Bedenken ausgeräumt und zugleich ein fraktionsübergreifender Kompromiss zur Formulierung der Offenbarungsbefugnis für Ärztinnen und Ärzte im neu zu schaffenden § 22 a Heilberufsgesetz gefunden werden. Ich bin sehr froh, dass wir, die Fraktionen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER, bei diesem Thema, das sich aus meiner Sicht nicht für eine kontroverse Debatte eignet, so schnell und unkompliziert diesen Weg gemeinsam gegangen sind und bedanke mich bei allen Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER)
