Dr. Herbert Drumm
Meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Der öffentliche Dienst ist das Rückgrat unseres Staats. Ohne einen funktionierenden öffentlichen Dienst und Institutionen, die an ihn angelegt sind, läuft nichts, sei es in der Kommunalverwaltung oder in den Ministerien, sei es bei der Müllentsorgung oder beim Abwasser, sei es an den Schulen, sei es bei der Blaulichtfamilie und insbesondere bei der Polizei. Ohne öffentlichen Dienst läuft nichts. Daher hat er zu Recht eine besondere Stellung, die sich dadurch widerspiegelt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst eine besondere Stellensicherheit, aber auch ein geringeres Einkommen haben. Dann gibt es die Beamten, eine Gruppe mit eingeschränkten Rechten. Das ist richtig und gut so; denn es kann nicht sein, dass an Schulen gestreikt wird, obwohl das bestimmt vielen Schülerinnen und Schülern große Freude bereiten würde. Es kann nicht sein, dass die Polizei streikt usw. Die Gegenleistungen des Staats sind die Alimentation und eine besondere Fürsorgepflicht, die sich auch im Beihilferecht widerspiegelt. Bei der Fürsorgepflicht geht es nicht nur ums Geld – eine angemessene Beteiligung am Wachstum ist selbstverständlich –, sondern ganz besonders geht es auch um Anerkennung, um Schutz und um Wertschätzung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, und dies in einer Zeit wie heute, in der der öffentliche Dienst ständigen Angriffen und Geringschätzungsbekundungen ausgesetzt ist. In einer Zeit, in der gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dringend gesucht werden, lohnt es sich auch einmal in die Industrie zu sehen; denn dort wird den weichen Faktoren besonderer Wert zugeordnet. Dort ist es ganz wichtig, dass die künftigen Mitarbeiter eine besondere Anerkennung und Wertschätzung ihrer Tätigkeit erlangen. So ist es nicht verwunderlich, dass immer mehr Menschen dem öffentlichen Dienst den Rücken kehren und in andere Bundesländer oder in die Industrie abwandern. Nun aber noch einmal zurück zum Geld und zum Antrag der CDU. Die Beamten haben in den letzten Jahren in unserem Land einen besonderen Beitrag zur finanziellen Stabilität geleistet, indem sie mehrere Jahre mit einem minimalen Gehaltszuwachs zufrieden waren. Das Weihnachtsgeld wurde abgeschmolzen, dann aber auch systematisch in das Gehalt eingebaut. Der öffentliche Dienst hat einen langfristigen Tarifvertrag mitgetragen, der ihm jetzt zum Teil auf die Füße fällt; denn soviel ich weiß, reicht er bis weit ins nächste Jahr hinein, und der absolut notwendige Inflationsausgleich lässt noch lange auf sich warten. Nun zur Beihilfe: Die Forderung der CDU ist ein Minimalbeitrag; denn außer der Kostendämpfungspauschale müssen die Beamten die Möglichkeit, Wahlleistungen im Krankenhaus in Anspruch zu nehmen, mit 26 Euro pro Monat bezahlen und sich zusätzlich an den Kosten eines Zweibettzimmers im Krankenhaus beteiligen. Das sind alles keine riesigen Beträge, aber sie summieren sich auf und widersprechen eindeutig der Fürsorgepflicht des Staats. Daher erwarten wir ganz ausdrücklich von der Regierung, dass sie sich endlich wieder ihrer Fürsorgepflicht vertieft annimmt. Von Ihnen, meine Damen und Herren des Parlaments, erwarten die Freien Wähler, die Minimalforderung der CDU als kleinen Beitrag zur Anerkennung und Wertschätzung des öffentlichen Diensts und der Beamten zu unterstützen. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER sowie des Abg. Ralf Schönborn, AfD)
