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Dr. Matthias Reuber

CDU 24.11.2022 Sitzungen 18/33

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte, die wir heute führen, ist nicht neu. Immer wieder hat sich der rheinlandpfälzische Landtag in den vergangenen Jahren in Aktuellen Debatten und Anträgen mit der Forderung der Regierungskoalition nach dem Absenken des Wahlalters auf 16 Jahre beschäftigt. (Abg. Sven Teuber, SPD: Immer wieder habt Ihr es blockiert!) Die Wahlgrundsätze sind in Rheinland-Pfalz in Artikel 76 der Landesverfassung geregelt. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Ihr traut den jungen Leuten nichts zu!) Eine Änderung bedarf einer Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten dieses Hohen Hauses. Meine Damen und Herren, schon an diesem Punkt erkennt man die Bedeutung des Themas. (Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: In der rheinland-pfälzischen Verfassung ist das so!) Die Väter und Mütter unserer Landesverfassung haben die Wahlgrundsätze bewusst in die Verfassung geschrieben, damit diese nur mit einem breiten Konsens im Parlament geändert werden können. (Beifall der CDU, bei der AfD und bei den FREIEN WÄHLERN) Die CDU-Fraktion hat ihre Haltung in dieser Grundsatzfrage in den vergangenen Jahren immer wieder deutlich gemacht. Gerne möchte ich unsere Position heute erneut begründen. Das Wahlrecht ist das vornehmste Recht der Bürgerinnen und Bürger im demokratischen Staat. Ein Herabsenken der Altersgrenze für das Wahlrecht ohne Berücksichtigung der Volljährigkeit ist immer willkürlich, und das sogar in zwei Aspekten. (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Das muss man erklären! –

Alle Reden von Dr. Matthias Reuber Protokoll ↗