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Clemens Hoch

24.11.2022 Sitzungen 18/33

Sehr geehrter Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich danke Ihnen ganz ausdrücklich für den großen Zuspruch und die übereinstimmende Haltung zu diesem Änderungsantrag zu dem Gesetzgebungsvorhaben; denn das Thema, um das es uns allen geht – die physische und psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen und ihr Schutz vor seelischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt – ist keines, das sich für eine kontroverse Debatte eignet. Das haben wir schon im ersten Durchgang festgestellt. Deswegen war es vor einer Entscheidung über einen konkreten Vorschlag wichtig, alle Aspekte auszuleuchten, um im Sinne der Kinder und Jugendlichen eine gute, sachgerechte Entscheidung zu treffen. Mit dem neu einzuführenden § 22 a, der unter der Überschrift „Besonders schutzwürdige Personen, Kinder- und Jugendschutz“ firmiert, wird eine rechtssichere Möglichkeit für Ärztinnen und Ärzte geschaffen, die einen Verdacht auf eine solche Misshandlung, einen solchen Missbrauch oder eine Vernachlässigung hegen, sich mit Kolleginnen und Kollegen auszutauschen, um so eine zuverlässigere Gefährdungseinschätzung vornehmen zu können. Ich halte diese Regelung, diese sogenannte Offenbarungsbefugnis, für wichtig und richtig. Zugleich gibt es weitere wichtige Themen im Heilberufsgesetz, die einer Anpassung und einer Aktualisierung bedurften und mit dem Änderungsantrag aufgegriffen werden. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Sicherung einer modernen psychotherapeutischen Versorgung, eine psychotherapeutische Versorgung auf dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse durch Anpassung an die neuen Regelungen der Psychotherapeutenausbildung; denn die Reform der Psychotherapeutenausbildung und insbesondere die daraus resultierende Umsetzung einer neuen Weiterbildungsstruktur durch die Landespsychotherapeutenkammer ist ein weiterer Baustein, die Ausbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten aufzuwerten und attraktiver zu machen. Dies ist wichtig, um eine qualifizierte, patientenorientierte, bedarfsgerechte und möglichst flächendeckende Versorgung möglich zu machen, gerade in Zeiten, in denen die Auswirkungen der Corona-Krise, die Unmittelbarkeit des Kriegs in der Ukraine, finanzielle Sorgen in vielen Haushalten, die Diskussion um die Klimakatastrophe und die Zukunft zu einer Kumulation von Bedarfen führen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in ausreichendem Maße gedeckt werden können. Ich habe Vorschläge an den Bund unterbreitet, wie kurzfristig für mehr niedergelassene Angebote gesorgt werden kann. Wir hoffen sehr, dass die Bundesregierung, aber vor allem auch der G-BA bundesweit tätig werden. Eine Weiterentwicklung sieht der Antrag auch an anderer Stelle vor, nämlich im Zusammenhang mit der Fortentwicklung der Arten der Berufsausbildung. Die Zeiten, in der eine Niederlassung in eigener Praxis erfolgt, unterliegt nicht mehr dem Automatismus wie in der Vergangenheit. Angestelltenverhältnisse und Teilzeittätigkeit nehmen zu und sind zumindest lebensphasenorientiert gewünscht. Vor diesem Hintergrund knüpft die Ausbildung der Berufstätigkeit an die Niederlassung in einer Praxis als Regelfall an. Zudem wird künftig die Möglichkeit geschaffen, dass Praxen in der Regel wohl in der Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung geführt werden können. Dabei ist diese Form der Praxisführung aber an ganz klare Rahmenbedingungen geknüpft, um die Sicherheit der Patientinnen und Patienten und berufsrechtliche Vorgaben zu gewährleisten und einer Fokussierung auf reine Kapitalerwirtschaftung sowie dem Vorstoß von Fremdinvestoren in das Gesundheitssystem von Vornherein entgegenzuwirken. Alles in allem trägt dieser Änderungsantrag wesentlich dazu bei, besonders schutzwürdigen Menschen die Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen, die sie benötigen, und gleichzeitig das Heilberufsgesetz an die geänderten Lebenssituationen anzupassen und damit modern fortzuentwickeln. Ich danke Ihnen noch einmal ganz herzlich für die große Einigkeit. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP sowie des Abg. Michael Wäschenbach, CDU)

Protokoll ↗