Michael Hüttner
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Wefelscheid hat es eben ausgeführt, die FREIEN WÄHLER haben beantragt, den § 26 Abs. 5 insoweit zu verändern, dass die Personengrenzzahl von 1.500 vollständig aus dem Gesetz herausgenommen wird. Wir müssen wissen, die grundsätzliche Zielsetzung dieses Gesetzes ist, dass die möglichst größte Sicherheit für alle Teilnehmer und auch oder gerade für den Veranstalter gegeben ist. Herr Wefelscheid, wenn Sie auf das Ehrenamt abheben, glaube ich, haben Sie einen Punkt überhaupt nicht verstanden, nämlich dergestalt, wenn einmal etwas schiefgehen würde, dann würde man den Veranstalter richtig an die Kandare nehmen. Es ist eben auch Zielsetzung des POG, wie wir es vor Jahren verabschiedet haben, dass eine solche Situation nicht eintreten kann. Nach dem Absatz 5 kann – kann, Sie sind Jurist, Sie wissen das – (Zuruf des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) die örtliche Ordnungsbehörde auch dann die Vorlage eines Konzepts erwarten, wenn voraussichtlich weniger als 5.000 Personen zu erwarten sind. Dazu müssen Erkenntnisse vorliegen. Es geht nicht, dass eine Verwaltungsbehörde einfach sagen kann, das machen wir jetzt mal, sondern sie muss klar belegen, warum, wenn unter 5.000 Menschen zu erwarten sind, das gemacht werden kann, beispielsweise weil die Personendichte so ist, weil der Veranstaltungsraum da ist, weil Erkenntnisse zu den verhandelnden Personen da sind. Es muss ein Grund da sein. Das Ganze sagt, es gibt einen Ermessensspielraum. Insoweit ist der Antrag, den die CDU eingebracht hat, der dieses Ermessen versucht, ein bisschen zu gliedern, eigentlich nicht notwendig. Das Ermessen ist bereits in diesen Gesetzespassagen so geregelt. Deswegen ist der Antrag der CDU abzulehnen. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Das Ministerium des Innern und für Sport hat ein sehr umfangreiches Papier an die Kommunen herausgegeben, mit dem in jedem Fall jede Behörde gut arbeiten kann. Deswegen ist es an der Stelle auch so, dass eine gute Kommunikation zwischen Ministerium und den Verwaltungsbehörden besteht. Die FREIEN WÄHLER schreiben selbst in ihrem Gesetzentwurf – ich habe das Thema schon mehrfach erwähnt –, dass die Sicherheit das anzuerkennende Ziel ist und es nicht darum geht, Herr Wefelscheid, dass eine Festkultur verändert wird. Wenn Sie von Weinfesten, Dorffesten, Kerben, FronleichnamsUmzug und Martinsumzug reden, – – (Abg. Johannes Zehfuß, CDU: Das heißt FronleichnamsProzession!) – Stimmt, da haben Sie recht. – – dann greift das in der Sache dergestalt zu kurz, dass dann, wenn in einem solchen Fall die Erkenntnisse da wären, der Veranstalter wahrscheinlich froh ist, dass er damit eine Hilfestellung bekommt. Ansonsten geschieht eben nichts. Noch einmal: Es ist grundsätzlich die Personenzahl anzuzeigen. Darüber hinaus hat die Verwaltungsbehörde diesen Ermessensspielraum. Herr Wefelscheid, in der Anhörung haben alle anderen Anwesenden einen ganz anderen Eindruck von allen Anzuhörenden gewonnen. Ich habe noch niemals in den 17 Jahren, seit denen ich im Landtag bin, in einer Anhörung so deutlich gehört, dass eine solche Gesetzesänderung nicht notwendig ist. Deshalb lehnt die SPD-Fraktion sowohl Ihren Gesetzentwurf als auch den Änderungsantrag der CDU-Fraktion ab. Vielen Dank. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)
