Stephan Wefelscheid
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege, ich wollte das nur klarstellen, weil Sie im Raum die Behauptung aufgestellt haben, dass die Änderung des POG auch eingeführt worden sei, um die Veranstalter von etwaigen Haftungsfragen freizustellen. Die Regelung kann sicherlich ein Indiz für zivilrechtliche Schadenersatzansprüche sein zu bewirken, dass eine Exkulpation eintreten kann, aber gleichwohl führt das nicht dazu, dass gänzlich eine zivilrechtliche Haftung entfällt. Da müssten Sie vielleicht noch einmal mit Ihrem Justiziar sprechen. Die Behauptung, die Sie hier getroffen haben, ist nämlich so nicht richtig. Die zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche bestehen vollkommen unabhängig von dem, was im POG steht, und die Veranstalterhaftung besteht weiterhin. Ich glaube, es wäre auch fahrlässig, diese Behauptung so im Raum stehen zu lassen, weil nachher beruft sich einer darauf und sagt, die SPD hat aber gesagt, mir kann nichts mehr passieren, weil das POG so lautet. Das wäre rechtlich betrachtet eine sehr schwierige Behauptung, die eigentlich auch nicht tragfähig ist. Ich denke, das sollte man in der ganzen Diskussion bewerten. Vielleicht noch etwas im Hinblick auf den Tenor: Der ist ausgetauscht worden. Wir haben uns dem Änderungsantrag der CDU angeschlossen.
