Stephan Wefelscheid
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für uns FREIE WÄHLER ist klar, Volljährigkeit und aktives Wahlrecht gehen Hand in Hand; (Beifall der FREIEN WÄHLER, bei der CDU sowie des Abg. Damian Lohr, AfD) denn, meine Damen und Herren, es besteht ein innerer Zusammenhang zwischen der Volljährigkeit und dem Recht, wählen zu dürfen. (Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Welcher denn?) Dieser besteht im Wesentlichen darin, dass unsere Gesellschaft einen Konsens darüber getroffen hat, dass man erst mit Eintritt der Volljährigkeit grundsätzlich befähigt ist, seine Interessen selbst wahrzunehmen. (Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist kein Grund!) Darauf basiert unsere gesamte Rechtsordnung. Will man das ändern, muss man die Debatte über die Volljährigkeit eröffnen. (Beifall der FREIEN WÄHLER, bei der CDU sowie des Abg. Damian Lohr, AfD) Das gab es schon einmal. Wir haben es heute schon einmal gehört. Vor über 40 Jahren, am 22. März 1974, beschloss der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit die Senkung des Volljährigkeitsalters von 21 auf 18 Jahre. Seitdem heißt es in § 2 BGB: „Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein.“ Da liegt bis heute der gesellschaftliche Konsens. Das ist der aktuelle Stand der Wissenschaft. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Hauptwahlbeamte dürfen sie auch erst mit 23 wählen, das wissen Sie nicht!) Daher spricht alles dafür, dass dies auch für die Wahrnehmung des wichtigsten demokratischen Rechts gelten muss. Ansonsten müssten auch weitere Regelungen geändert werden, zum Beispiel Art. 12 a Grundgesetz. Der ist zwar ausgesetzt, dennoch im Grundgesetz: „Männer können vom vollendeten Hier sieht man schön, Rechte und Pflichten müssen korrespondieren. Wer politisch mitbestimmen will, muss auch für die Folgen der Politik eintreten können. (Beifall der FREIEN WÄHLER, der CDU und bei der AfD) Herr Kollege von Heusinger, Sie hatten auf die Sachverständigenanhörung im Deutschen Bundestag hingewiesen. Sie haben sich Ihren Professor Heußner herausgesucht, der Ihre Dogmatik deckt. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gehört aber auch zur Wahrheit, bei der dortigen Expertenanhörung ist ein von mir sehr geschätzter Professor aufgetreten. Der ist uns allen wohlbekannt. Das ist Prof. Dr. Bernd Grzeszick. Wir haben ihn gehört. Er hat uns in RheinlandPfalz beigebracht, wie man das LBKG richtig liest, wo die Zuständigkeiten liegen. (Beifall der FREIEN WÄHLER, bei der CDU und vereinzelt bei der AfD) Professor Grzeszick vertrat klar die Auffassung, dass Jugendliche im Alter von 16 Jahren noch keine entsprechende persönliche Reife hätten, um ihnen das aktive Wahlrecht zu gewähren. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Außerdem müsse eine Herabsetzung des Wahlalters auch eine Verschiebung der Grenze zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht nach sich ziehen. Blicke man über die nationalen Grenzen hinaus, so hätten die allermeisten Länder das Wahlalter auf 18 festgesetzt, entsprechend zum Eintritt in die Volljährigkeit. (Zuruf des Abg. Nico Steinbach, SPD) Was das Strafrecht betrifft, bestünde in der Tat ein Problem. Es könnten Fälle auftreten, in denen minderjährige Straftäter wegen Fehlens der sittlichen und geistigen Entwicklung nicht reif genug wären, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln mit der Folge, dass diese nicht individuell strafrechtlich verantwortlich wären – das kann man in § 3 JGG nachlesen –, (Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das gibt es doch bei Erwachsenen auch!) sie hätten aber zugleich das Recht, wählen zu dürfen und damit die Geschicke des Landes zu bestimmen. Das passt nicht zusammen. (Beifall der FREIEN WÄHLER, bei der CDU und bei der AfD) Schaut man sich die Begründung des vorliegenden Gesetzentwurfs an, zielen Sie darin eigentlich im Kern auf die Volljährigkeit ab; denn wenn Sie sagen – ich zitiere aus Ihrem Antrag –: „Entscheidendes Argument für diese Verfassungsänderung ist die Erkenntnis, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Haben wir jetzt wieder hier eine Vorlesung!) dass Jugendlichen spätestens mit 16 Jahren die geistige Entwicklung und Reife zugesprochen wird, sich an politischen Wahlen zu beteiligen. (Zuruf des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) So verfügen Jugendliche heute regelmäßig zu einem früheren Zeitpunkt als mit Vollendung des 18. Lebensjahres über die Fähigkeit, sich eine eigene politische Meinung zu bilden.“ So steht es in Ihrem Antrag in der Begründung. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Der ist auch schlecht!) Meine Damen und Herren, damit stellen Sie von der Ampel aber eigentlich infrage, ob die Grenze der Volljährigkeit noch gerechtfertigt ist. Da kann ich Ihnen nur sagen, machen Sie sich ehrlich und sagen Sie offen, wenn Sie die Volljährigkeit absenken wollen. Ihre Berliner Parteifreunde der Ampel haben dazu aktuell die Möglichkeit, das einzubringen. Wir sollten aber hier dem Versuch widerstehen, diese Debatte über die Hintertür des Wahlrechts zu führen. Wir lehnen Ihren Gesetzesvorschlag ab. (Beifall der FREIEN WÄHLER, der CDU und bei der AfD)
