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Sabine Bätzing-Lichtenthäler

SPD 24.11.2022 Sitzungen 18/33

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und von den FREIEN WÄHLERN, wir haben hier donnerstags morgens schon oft heftige Debatten geführt. Lassen Sie es uns in der heutigen Debatte vielleicht einmal anders machen. Lassen Sie uns vielleicht heute einmal einen Schritt beiseitetreten; denn wir werden in den kommenden Monaten darüber entscheiden, ob wir rund 70.000 jungen Menschen, 16-/17-jährigen jungen Menschen, ein aktives Wahlrecht zubilligen. Über diese Neuerung, die für die jungen Menschen sehr besonders ist, sollten wir heute morgen ernsthaft und offen diskutieren. Ich möchte mit meinen drei wichtigsten Argumenten starten. Zunächst eine juristische Perspektive. Liebe Kolleginnen und Kollegen, verfassungsrechtlich ist es unstreitig, dass das aktive Wahlrecht ein höchstpersönliches und grundrechtsgleiches Recht ist. Daher braucht es, wenn man einzelne Bevölkerungsgruppen, etwa Jugendliche, ausschließen möchte, schon einen sehr guten Grund. Der profane Hinweis, dass das Wahlalter automatisch an die Volljährigkeit geknüpft werden muss, reicht nicht aus. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wurde das Wahlalter 18 oftmals damit begründet, dass es jungen Menschen an Lebenserfahrung, an Vernunft, an Verantwortungsbewusstsein fehle, dann sollte man sich einmal die Mühe machen, aktuelle Studien zu bemühen. Da finden Sie keine Belege für solche Vorurteile. Wir merken das doch auch, (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) tagaus, tagein – auch die jungen Menschen, die heute hier sind –, die Jugend ist so aktiv wie nie. (Abg. Benedikt Oster, SPD: So sieht es aus!) Fragen im Klimaschutz, soziale Fragen, Digitalisierung, das treibt sie um. Viele dieser Debatten, die junge Menschen führen, haben wir schon als Gegenstand im Plenum gehabt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, daher fehlt es der Jugend von heute nicht an Einsichtsfähigkeit. Die Generation Z hat eine starke Stimme, und sie sollte diese auch im Wahllokal haben. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Auch aus historischer Sicht gibt es kein Argument für das Festhalten am Status quo. Die Geschichte des aktiven Wahlrechts ist geprägt von einer Dynamik. Das aktive Wahlrecht lag erst bei 25 Jahren, dann bei 21 Jahren, seit 1972 bei 18 Jahren. Einst durften nur Männer wählen. Seit 1919 dürfen es auch Frauen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu glauben, dass diejenigen davon profitieren, die sich für eine Änderung des Wahlrechts eingesetzt haben, (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) das geht auch nicht auf. Wir haben beispielsweise trotz des Engagements der SPD, die sich damals für ein aktives Frauenwahlrecht eingesetzt hat, erlebt, dass nicht die SPD davon profitiert hat. Lassen Sie mich noch einen dritten Grund nennen, nämlich eine sozialwissenschaftliche Erkenntnis, die wir auch in die Debatte einfließen lassen sollten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist belegt, dass Partizipationsmöglichkeiten politisches Interesse wecken und in der Schule verstärkt werden können. Was heißt das? Das meint, dass, wenn 16- oder 17-Jährige selbst bei einer Wahl abstimmen können und das dann zum Beispiel im Sozialkundeunterricht in der Berufsschule noch einmal aufgegriffen wird, dauerhaft politisch interessierte Bürger und Bürgerinnen geprägt werden können, auch wenn sie aus einem politikferneren Elternhaus stammen. Das heißt, hier ist ein Aufweckeffekt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das Wahlalter absenken, darin steckt eine gewaltige Chance, um die tiefe soziale Spaltung der Wahlbeteiligung an ihren Wurzeln zu packen. Auch das sollten wir nutzen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Daher setzen wir darauf, dass Sie Ihre Argumente wägen, dass Sie für eine Absenkung des Wahlalters stimmen. Es gibt keine Argumente mehr, (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Doch, die hören Sie gleich!) warum Rheinland-Pfalz eines von nur noch wenigen Bundesländern sein soll, in dem wir 16- und 17-jährige Menschen vom Wahlrecht ausschließen. (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU – Unruhe im Hause) Immer mehr Bundesländer gehen mit der Zeit. Die schwarz-grüne Koalition in Nordrhein-Westfalen, die grün-schwarze Koalition in Baden-Württemberg. (Zuruf der Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, in was für eine absurde Situation kommen wir denn im Mai 2024 bei der Kommunal- und Europawahl? Da werden wir den 16-Jährigen den Stimmzettel für das Europaparlament in die Hand drücken und den Stimmzettel für den Ortsgemeinderat unter dem Tisch verstecken. Kolleginnen und Kollegen, Jugendliche würden sagen: Das ist cringe, das ist peinlich, das ist absurd. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Glocke des Präsidenten) – Ich komme zum Schluss. Lieber Herr Baldauf, lieber Herr Streit, auch wenn Sie sich in Ihren Fraktionen vielleicht nicht durchringen können, dies in Gänze mitzutragen, dann möchte ich hier etwas vorschlagen. Lassen Sie uns die Abstimmung freigeben, dann kann jeder und jede Abgeordnete in namentlicher Abstimmung entscheiden, ob er oder sie für oder gegen die Teilhabe von 70.000 jungen Menschen ist. Vielen Dank. (Anhaltend Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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