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Michael Wäschenbach

CDU 24.11.2022 Sitzungen 18/33

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der aktuelle Tagesordnungspunkt zur Schweigepflichtentbindung verläuft harmonischer und einstimmiger als der von heute Morgen zum Childhood-Haus. Es besteht auch hier große Einigkeit über das Ob der Verbesserung des Kinderschutzes. Auch besteht jetzt Einigkeit über das Wie; denn Kinderschutz und Kindeswohl müssen in unserem Land Priorität haben. Durch Beschluss des Landtags vom 6. Juli ist der Gesetzentwurf unserer Fraktion an den Ausschuss für Gesundheit – federführend –, den Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz sowie den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Ausschuss für Gesundheit hat den Gesetzentwurf in seiner 11. Sitzung am 20. Juli und in seiner 12. Sitzung am 23. September sowie in seiner 13. Sitzung am 15. November beraten. In der 12. Sitzung am 23. September hat der Ausschuss ein sehr fachkundiges Anhörverfahren durchgeführt. Die Fraktion der CDU dankt heute noch einmal den Anzuhörenden Herrn Dr. Günther Matheis, Präsident der Landesärztekammer, Frau Dr. Katharina Ketteler, Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin und zertifizierte Kinderschutzmedizinerin aus Nordrhein-Westfalen, Herrn Dr. Ralf Kownatzki, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin aus NordrheinWestfalen, langjähriger Impulsgeber zur Änderung der Schweigepflicht und zudem Vorsitzender von RISKID e. V., des RisikoKinder Informationssystems Deutschland, Frau Simone Weller, Opferbegleiterin des Weißen Rings, Herrn Volker Werner, Referent beim Allgemeinen Sozialen Dienst des Kreisjugendamts Trier-Saarburg, und Frau Katharina Eibl, Referentin der Rechtsabteilung und Fachanwältin für Medizinrecht sowie Familienrecht bei der Ärztekammer Nordrhein, sowie dem Diplom-Psychologen Herrn Klaus Rainer Koch. Besonders danken möchten wir aber einer Person im Hintergrund. Es ist Dr. med. Lothar Maurer, Landesverbandsvorsitzender Rheinland-Pfalz des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, BVKJ, aus Frankenthal, der uns fraktionsintern stets gut beraten hat. (Beifall der CDU) Wir haben den Vorstoß im Sinne des Kinderschutzes unterstützt. Danken möchten wir aber auch den CDU-Kollegen in Nordrhein-Westfalen, von denen wir den Impuls hatten, insbesondere von der bundesweiten CDU-Arbeitskreisleiterin Kinderschutz, der Kollegin Frau Christina Schulze-Föcking. Worum geht es? – Meine Damen und Herren, wussten Sie, dass Ärzte nicht mit Kollegen über minderjährige Patienten sprechen dürfen, auch wenn sie hinter Verletzungen Kindesmissbrauch vermuten? Die Eltern müssen die Ärztin bzw. den Arzt vorher von seiner Schweigepflicht befreien, obwohl sie vielleicht selbst die Täter sind und ihrem Kind selbst die Verletzungen zugefügt haben. Wir machen heute in diesem Hause den Weg dafür frei, dass Ärztinnen und Ärzte sich untereinander austauschen und beraten können und so Missbrauch auch bei denjenigen Kindern aufdecken können, deren Sorgeberechtigte häufig den Arzt wechseln, um Taten zu verschleiern. Gerade Ärztinnen und Ärzte sind aber unverzichtbar im Kampf für den Kinderschutz. Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, wir haben uns überparteilich auf eine gemeinsame Vorgehensweise geeinigt. Die Regierung hat nach unserem Aufschlag zur Gesetzesänderung angekündigt, das Heilberufsgesetz in Gänze reformieren zu wollen und insbesondere auch neue Kammerrechtsregelungen anzupassen. Mit dieser Reform könne auch die Änderung der Schweigepflicht einhergehen. Das hat uns zwar eine Zeitverzögerung gebracht; denn man hätte auch unseren Entwurf verabschieden und dann die größere Reform später verabschieden können, aber – das sagt an dieser Stelle ein Kölner – mer muss och jünne künne. Sie haben uns dieses Gesetz nicht gegönnt. (Beifall der CDU sowie des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER) In den folgenden Wochen wurden verschiedene juristische Umsetzungsmöglichkeiten erörtert. Es gibt jetzt auf Vorschlag der Ampelfraktionen einen Änderungsantrag, dem wir gemeinsam zugestimmt haben. Wir werden also unseren Antrag im Geschäftsordnungsprozedere mehr oder weniger zurückziehen bzw. verwerfen. Ich danke an dieser Stelle für die kollegiale Zusammenarbeit sowie unkomplizierten Absprachen und Vorgehensweisen. Dem Kollegen Helge Schwab danke ich für die dauerhafte, uneingeschränkte Unterstützung auch nach Feierabend. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER – Zurufe aus dem Hause: Ui!) Wichtig war uns, keine Zeit zu verlieren. Das Ganze dauerte jetzt einen Monat länger, das ist insgesamt vertretbar. Final haben wir jetzt einen neuen § 22 a im Heilberufsgesetz, der die besondere Schutzwürdigkeit von Kindern und Jugendlichen hervorhebt. Auch haben wir in Absatz 2 dieser Regelung eine Befugnisnorm, dass sich Kammermitglieder – sprich Ärzte – zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Rahmen eines fallbezogenen interkollegialen Austauschs offenbaren (Glocke des Präsidenten) und Verdachtsmomente insofern melden können. Ich danke allen sehr. Heute ist ein guter Tag für die Kinder und die möglichen Opfer in Rheinland-Pfalz. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER)

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