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Philipp Fernis

FDP 24.11.2022 Sitzungen 18/33

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Verfassungsgerichtshof hat dem Land aufgegeben, in einer verhältnismäßig kurzen Frist von zwei Jahren den kommunalen Finanzausgleich grundlegend neu zu regeln. Deswegen ist es an dieser Stelle Zeit, Danke an all diejenigen zu sagen, insbesondere in den beteiligten Ministerien, aber auch hier im Parlament, auf der Ebene der kommunalen Spitzenverbände, die diese Kraftanstrengung in dieser verhältnismäßig kurzen Zeit geschafft haben. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aufgegeben hat der Verfassungsgerichtshof die Vorlage eines Finanzausgleichs, der eine bedarfsgerechte Finanzierung der Kommunen sicherstellt. Das muss man in dieser Debatte von der Debatte trennen, was darüber hinaus wünschenswert an kommunalem Spielraum ist. Der Auftrag war zunächst, eine bedarfsgerechte Finanzierung der Kommunen unter Berücksichtigung eines verfassungsrechtlich garantierten Spielraums kommunaler Selbstverwaltung vorzusehen, das heißt ganz konkret eines Spielraums für freiwillige Aufgaben. All das leistet dieser kommunale Finanzausgleich. Wenn hier über Zahlen gestritten wird, möchte ich auf eines hinweisen: Seit 2016, also seit die Freien Demokraten mit in der Verantwortung sind, ist die Finanzausgleichsmasse im Bereich der Schlüsselmassen um über 50 % angestiegen, somit weit überdurchschnittlich als die weiteren Ausgaben des Landes. Das Land hat massiv zusätzliches Geld in die Kommunen gegeben. Haushaltspolitik nach der Methode, für alles Wünschenswerte – kommunaler Handlungsspielraum ist wünschenswert – immer nur mit mehr zu antworten, ohne konkret zu sagen, wo man an anderer Stelle relevant weniger ausgeben soll, ist keine seriöse Haushaltspolitik. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die kommunale Investitionskraft ist in dieser Debatte angesprochen worden. Ich empfehle einen Blick in ein vor nicht allzu langer Zeit versandtes Werk, den Kommunalbericht des Rechnungshofs. Da finden Sie auf Seite 36 eine Darstellung der Investitionen pro Kopf der verschiedenen Bundesländer. Da stellen sie fest, Rheinland-Pfalz ist auf Platz vier von 16 Bundesländern bei den kommunalen Investitionen. Sie können in aller Klarheit erkennen, dass sich die Investitionskraft erfreulich entwickelt hat. Natürlich ist mehr Investition, gerade wenn es Zukunftsinvestitionen sind, immer erfreulich, aber es zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Manchmal hat man offensichtlich selbst vergessen, was man vor gar nicht allzu langer Zeit gesagt hat. Herr Schnieder, in der ersten Runde zu diesem Gesetzespaket haben Sie gesagt, senken sie die Nivellierungssätze. Jetzt finden wir einen Änderungsantrag Ihrer Fraktion, in denen die Nivellierungssätze bei der Gewerbesteuer im Vergleich zur Regierungsvorlage angehoben werden sollen. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Im Landesdurchschnitt!) Sie haben hier in der Debatte gesagt, Zweibrücken ist nicht Köln. Sie müssen mir erklären, warum bei der Gewerbesteuer der Standort Frankenthal plötzlich Mannheim sein soll. Das ist doch alles nicht stringent. Es ist genau der richtige Weg, dass wir uns bei der Gewerbesteuer entschieden haben, die Nivellierungssätze so festzusetzen, dass den Kommunen die Möglichkeit bleibt, ohne Nachteile aus dem Finanzausgleichssystem die Gewerbesteuer unter Bundesdurchschnitt zu senken, um damit eine Komponente zu schaffen, die einen Standort neben anderen Faktoren attraktiv machen kann. Deswegen ist mir vollkommen schleierhaft, warum Sie an dieser Stelle davon abrücken wollen. (Beifall der FDP und vereinzelt bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir werden in den kommenden Jahren – dies bleibt eine Daueraufgabe dieses Parlaments – weiter über die angemessene Finanzierung unserer Kommunen sprechen müssen. Das werden wir auch vor dem Hintergrund der Inflation tun. Wer allerdings so tut, als könne man einen Verbraucherpreisindex, dem der Warenkorb privater Haushalte zugrunde liegt, als Blaupause dafür nutzen, wie sich der Finanzbedarf der Kommunen entwickelt, ist entweder Populist oder hat ein erschreckendes Unverständnis darüber, was wir statistisch messen. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe der Abg. Gordon Schnieder, Christof Reichert und Dr. Helmut Martin, CDU) Natürlich sind die Finanzbedarfe nicht deckungsgleich mit dem Finanzbedarf privater Haushalte. Natürlich kauft eine Kommune verhältnismäßig selten Nahrungsmittel ein, die einen maßgeblichen Anteil an dieser Inflation haben. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Deswegen bedeutet eine seriöse Politik an dieser Stelle – genau das hat die Landesregierung getan, ich bin sicher, das wird sie weiter tun, wir werden das eng begleiten –, dass man den tatsächlichen Bedarf im Blick behält und sich gegebenenfalls in den kommenden Jahren daran orientiert. (Glocke des Präsidenten) Das ist eine Aufgabe aus der Verfassung und im Übrigen eine Selbstverständlichkeit. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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