Sven Teuber
Nordrhein-Westfalen!) Des Weiteren ist es aus unserer Sicht nicht zielführend, das Wahlrecht isoliert von anderen Rechten und Pflichten, die Jugendliche im Laufe ihres Erwachsenwerdens erhalten, zu betrachten. Wir halten es für notwendig, die Rechte und Pflichten in unserem Gemeinwesen in Einklang zu halten. Die Festlegung des Wahlalters sollte in jedem Fall durch objektiv messbare Kriterien begründet werden. (Beifall der CDU, bei der AfD und bei den FREIEN WÄHLERN –
