Dr. Stephan Weinberg
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die hiesige Kostendämpfungspauschale mit ihrer an Besoldungsgruppen orientierten Staffelung stellt ein zumutbares und ausgewogenes Äquivalent zu den Zuzahlungsregelungen der gesetzlichen Krankenversicherung dar. Die Pauschale beträgt zwischen 100 Euro für A 7 bis hin zu 750 Euro für die Besoldungsgruppen über B 7, R 7 sowie C 4 und W 3 und mindert sich um 40 Euro für jedes zu berücksichtigende Kind. (Abg. Martin Haller, SPD: Was ist mit der B11?) – Ja, die B 11. Die Gehaltserhöhung habe ich gern von Herrn Reichert entgegengenommen. Er ist nur leider nicht zuständig. Herr Reichert, Staatssekretäre im Land Rheinland-Pfalz werden mit Ausnahme des Chefs der Staatskanzlei und der Beauftragten für Europa nach B 9 besoldet. Wir reden letztendlich von einer Kostenbeteiligung in allen Besoldungsgruppen von weit weniger als 1 % der Jahresbruttobezüge. Im Übrigen sinkt die Belastung mit jeder Besoldungserhöhung relativ ab. Der immer wieder vorgebrachten Behauptung, die Attraktivität der Beamtenlaufbahn in Rheinland-Pfalz leide erheblich unter der aktuellen Regelung, will ich entschieden entgegentreten. Die Attraktivität der Beamtenlaufbahn in Rheinland-Pfalz speist sich wie in allen Ländern und auch beim Bund aus dem Gesamtpaket, welches der Dienstherr seinen Bediensteten bietet. Hierbei spielen weiche Faktoren wie etwa ein eigenverantwortliches und spannendes Aufgabenfeld, eine sinnstiftende Tätigkeit für das Allgemeinwohl sowie eine moderne Work-LifeBalance, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder die Sicherheit des Arbeitsplatzes eine mindestens ebenso große Rolle wie die rechtlichen Rahmenbedingungen aus Statusrecht und finanziellem Dienstrecht. Zudem möchte ich hervorheben, dass den rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten im Vergleich zum Bund oder anderen Ländern eine äußerst leistungsstarke und umfangreiche Beihilfe zur Verfügung steht. Dass das rheinland-pfälzische Beihilfenrecht dabei ein hohes Leistungsportfolio bietet, welches gesundheitliche Risiken gut bis sehr gut abdeckt, ist zum Themenkreis der Kostendämpfungspauschale zentral und besonders herauszustellen. Auch die sonstigen finanziellen Rahmenbedingungen – hier ist beispielsweise das Besoldungs- und Versorgungsrecht zu nennen – sind im länderübergreifenden Wettbewerb konkurrenzfähig. Sehen Sie es mir nach, dass ich nur die wesentlichen Stichworte anführe, die da wären: zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses mit einer Grundgehaltssteigerung von 2,8 % zum 1. Dezember 2022 sowie einer Corona-Sonderzahlung von steuerfreien 1.300 Euro, Streichung der untersten Besoldungsgruppe zugunsten der A 5, Streichung der jeweils ersten Erfahrungsstufe bis zur Besoldungsgruppe A 7, deutliche Erhöhung der kinderbezogenen Familienzuschläge für dritte und weitere Kinder sowie eine angestrebte Energiepreispauschale für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Dieses Gesamtpaket ist es, welches eine geballte Wertschätzung ausdrückt, die alle Beamtinnen und Beamten im Land erreicht. Das macht das Land Rheinland-Pfalz als Dienstherr attraktiv. Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss noch kurz etwas zu den finanziellen Auswirkungen für den Landeshaushalt bei einer möglichen Umsetzung des CDU-Gesetzentwurfs sagen. Die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale würde zu jährlichen Mehrausgaben von 25,8 Millionen Euro führen. Meine sehr verehrten Damen und Herren der CDU, wie so häufig werden kostenträchtige Vorschläge vorgelegt, aber es bleibt immer der Gegenfinanzierungsvorschlag aus. Auch in diesem Fall können Sie uns nicht erklären, wie dieses seriös finanziert werden kann. Selbstverständlich beobachten wir weiterhin aufmerksam die Entwicklung in den anderen Ländern und beim Bund bei der Beihilfe. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
