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Dr. Jan Bollinger

AfD 24.11.2022 Sitzungen 18/33

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Änderungsantrag und der zugrunde liegende Gesetzentwurf zielen auf einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt und Missbrauch ab. Dazu soll es Ärzten bei einem entsprechenden Verdacht möglich gemacht werden, sich ohne Erlaubnis der Eltern, die in derartigen Fällen Täter sein können, mit Fachkollegen auszutauschen. Der vorliegende Änderungsantrag gerät jetzt deutlich umfangreicher als der ursprüngliche Gesetzentwurf der Fraktion der CDU. Gleichwohl ändert dies nichts an unserer grundsätzlichen Zustimmung zu den geplanten Änderungen; denn der entscheidende Grund für unsere Zustimmung zur Möglichkeit eines fallbezogenen interkollegialen Austauschs bei Verdacht auf physische, psychische oder sexualisierte Gewalt gegenüber bzw. Vernachlässigung von Minderjährigen hat im neuen § 22 a Abs. 2 des Heilberufsgesetzes seinen Niederschlag gefunden. Damit wurde von der entsprechenden bundesgesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht und der Schutz der Betroffenen erheblich gestärkt. Im Hinblick auf die zentrale Änderung des Heilberufsgesetzes hat die durchgeführte hochklassige Expertenanhörung trotz der unterschiedlichen Perspektiven der Sachverständigen aus nahezu allen maßgeblichen Bereichen zweifelsfrei ergeben, dass eine solche Möglichkeit eines fallbezogenen interkollegialen Austauschs ein notwendiger Schritt ist und die erforderlichen Änderungen zeitnah umgesetzt werden sollten, da ein weiteres Zuwarten zulasten der Betroffenen gehen würde. Die ärztliche Schweigepflicht ist und bleibt ein hohes und wichtiges Gut und wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf nicht grundsätzlich oder umfassend infrage gestellt. Daher kann es nur im Sinne der Betroffenen sein, wenn die erforderlichen Änderungen zeitnah, mit breiter Unterstützung aller im Landtag vertretenen Fraktionen umgesetzt werden. Die langfristigen Folgen von Kindesmissbrauch wurden im Rahmen der durchgeführten Anhörung in bedrückender Weise beschrieben. Es wurde eindrücklich geschildert, dass Kindesmissbrauch in seinen unterschiedlichen Ausprägungen offensichtlich immer mehr zunimmt, wobei von einer extrem hohen Dunkelziffer auszugehen ist. Der Schutz Minderjähriger vor physischer, psychischer oder sexualisierter Gewalt bzw. Vernachlässigung ist damit ganz sicher kein Thema für parteipolitische Auseinandersetzungen. Dafür ist dieses Thema schlichtweg zu wichtig. Die Menschen im Land erwarten von einer verantwortungsvollen Politik völlig zu Recht, dass man hier einzig und allein im Sinne der Betroffenen handelt, die in besonderem Maße schutzwürdig sind. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Daher werden wir den vorliegenden Änderungsantrag selbstverständlich unterstützen, zumal nach unserem Eindruck ohnehin weder seitens der Landtagsfraktionen noch der Anzuhörenden inhaltliche Differenzen zu bestehen scheinen. Es ist weit überwiegend gebotenen redaktionellen Änderungen, erforderlichen Rechtsbereinigungen und der besseren Lesbarkeit bzw. Rechtsklarheit geschuldet, dass der vorliegende Änderungsantrag nun deutlich umfangreicher gerät. Diesbezüglich bestehen vonseiten meiner Fraktion keine Bedenken, sodass wir auch insoweit zustimmen können. Gleiches gilt hinsichtlich der übrigen Änderungen. Unglücklich finden wir es hingegen, im Rahmen der umfangreichen Änderung des Heilberufsgesetzes noch Änderungen zum Landesgesetz über die Versorgung der Steuerberaterinnen und Steuerberater in Rheinland-Pfalz, zum Landesgesetz über die rheinland-pfälzische Rechtsanwaltsversorgung und zum Landesgesetz über die Notarversorgungskasse Koblenz aufzunehmen. Gleichwohl unterstützen wir den vorliegenden Gesetzentwurf und begrüßen in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass die Möglichkeit eines fallbezogenen interkollegialen Austauschs bei Verdacht von physischer, psychischer oder sexualisierter Gewalt oder Vernachlässigung von Minderjährigen zeitnah umgesetzt wird. Zur Bekämpfung des Doktor-Hoppings und zum Schutz von Kindern sollten wir außerdem über die Verabschiedung des Gesetzentwurfs hinaus eine elektronische Vernetzung der Kinderärzte nach dem Vorbild des Netzwerks „RISKID“ anstreben und ihnen eine kompetente Beratungsstelle zur Verfügung stellen, wie es sie in Nordrhein-Westfalen mit dem Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen gibt, und wie es uns die Experten in der Anhörung empfohlen haben. Dafür werden wir uns zumindest einsetzen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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