Michael Wäschenbach
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben in den letzten Monaten im Parlament und in den Fachausschüssen kontinuierlich und intensiv über die Verbesserung des Kinderschutzes in RheinlandPfalz gesprochen und werden es heute Nachmittag in großer Geschlossenheit bei der Veränderung der Schweigepflicht unter Ärzten noch einmal tun. Wir setzen uns als CDU-Landtagsfraktion seit Juni im Plenum in jeder Sitzung intensiv für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen im Kampf gegen die Misshandlung und den sexuellen Missbrauch von Kindern ein. Deshalb haben wir mit der Großen Anfrage und der Antwort der Landesregierung eine gute Bestandsaufnahme vorliegen, die wir hier schon besprochen haben. (Beifall der CDU) Ich sage noch einmal etwas zur Dimension. Wir hatten in Rheinland-Pfalz im Jahr 2021 831 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern. Keiner von uns kennt die Dunkelziffer. Wie können wir besser mit den Opfern umgehen? Childhood-Häuser sind kinderfreundliche, interdisziplinäre und behördenübergreifende Zentren für Kinder, die Opfer und Zeugen von Gewalt wurden. Dorthin können Kinder zur Befragung kommen. Sie werden medizinisch und psychologisch untersucht und erhalten alle notwendigen therapeutischen Hilfestellungen durch optimal ausgebildetes Fachpersonal. In einem Childhood-Haus können im Rahmen des Strafverfahrens alle notwendigen interdisziplinären Professionen, Polizei, Staatsanwaltschaft, Ermittlungsrichter, Jugendamt, Sozialpädagogen, Psychologen, Rechtsmedizin, Kinderärzte sowie Sachverständige, an einem Ort zusammenkommen. Handlungsleitend für eine möglichst optimale Versorgung ist dabei immer, den Blickwinkel der Kinder und Jugendlichen mit Missbrauchserfahrung einzunehmen und den gesamten Prozess auf sie auszurichten. Aufgrund rechtssicherer audiovisueller Aufzeichnungen werden zugleich die Anforderungen an die prozessordnungsgemäße Wahrheitsfindung erfüllt. Die Glaubhaftigkeit einer Aussage wird überprüfbar. So können Mehrfachbefragungen der Kinder verhindert bzw. auf das absolut notwendige Mindestmaß beschränkt werden. Das ist also eine tolle Sache. Da waren wir uns einig. Zum Ablauf: Am 8. Juni haben wir in der 24. Sitzung den CDU-Antrag zur Errichtung eines Childhood-Hauses in Rheinland-Pfalz im Plenum eingebracht. Es war eine großartige erste Debatte mit dem gemeinsamen Ziel aller Fraktionen, den Kinderschutz als ernstes und wichtiges Thema zu benennen und ihn zu verbessern. Der Antrag wurde an die Fachausschüsse überwiesen. Der Familienausschuss hat in seiner 12. Sitzung am 12. Juli eine Anhörung beschlossen. Diese erfolgte in der 13. Sitzung am 22. September. Es war eine sehr hochwertige Anhörung, die durchweg in allen Fraktionen positiven Anklang fand. Der Antrag wurde von allen Experten als richtig und wichtig bezeichnet. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Es wurde bestätigt, wie wichtig Childhood-Häuser für einen guten Kinderschutz sind. Wir empfanden die Debatte alle als gewinnbringend. Die CDU-Fraktion dankt an dieser Stelle noch einmal allen angehörten Expertinnen und Experten. Wenn überhaupt, gab es nur kleine kritische Wortbeiträge. Generalstaatsanwalt Dr. Jürgen Brauer hielt aus Sicht der Justiz ein Childhood-Haus nicht für notwendig. Jedoch haben wir, nachdem einige Punkte klargestellt werden konnten, keine Punkte vernommen, die gegen die Einrichtung eines Childhood-Hauses sprechen. Auf Nachfrage hat er auch zugegeben, nie in einem Childhood-Haus gewesen zu sein und auch nicht mit Kollegen aus der Justiz an Childhood-Standorten gesprochen zu haben. Von Herrn Achim Baas haben wir mitgenommen, dass der Kinderschutzdienst in Rheinland-Pfalz die Ziele der Childhood-Bewegung unterstützt. Bezüglich der Implementierung hat er einige berechtigte Fragen aufgeworfen, die bestätigen, dass ein Childhood-Haus nur der Anfang für Rheinland-Pfalz sein kann. Das Projekt muss in der Fläche ausgedehnt werden, so wie er es in Nordrhein-Westfalen gerade vormacht. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Zudem müssen die guten Kinderschutzdienste vor Ort gestärkt werden. Herr Heinz-Jürgen May aus dem Bereich der Jugendämter hat die Situation in Rheinland-Pfalz schön auf den Punkt gebracht. Ich zitiere aus seiner Stellungnahme: „Wer gut ist kann immer noch besser werden“. Er hat deutlich gemacht, dass ein Childhood-Haus nicht ausreichend ist und nur der Startschuss für eine kindzentrierte Denkweise im ganzen Land sein kann. Einmalig finden wir aber, dass Frau Professor Dr. Germerott bereits erste Räumlichkeiten bei der Universitätsmedizin am Institut für Rechtsmedizin zur Verfügung hat, um ein erstes Childhood-Haus mit wenig Aufwand zu implementieren. Ich konnte mir bei einem Besuch an der Unimedizin selbst ein Bild davon machen, welche hervorragenden Voraussetzungen wir hier in der Rechtsmedizin schon haben. In einigen Räumen reicht ein neuer Anstrich und eine Neumöblierung. Sogar ein eigener Eingang für einen dezenten, schonenden Besuch ist vorhanden. Das Engagement und die Schilderungen der Beschäftigten dort im Sinne der Kinder und Opfer waren für mich herzergreifend. Frau Astrid Helling-Bakki von der Childhood Foundation konnte das Konzept noch einmal professionell darlegen und aufzeigen, dass sie über sehr große Expertise in der Implementierung von Childhood-Häusern verfügen. Auch sie würden für Rheinland-Pfalz einen nennenswerten finanziellen sechsstelligen Betrag für die Errichtung leisten. Wir von der CDU sehen uns also durch die Anhörung in der Etablierung eines Childhood-Hauses in Rheinland-Pfalz deutlich bestätigt. (Beifall der CDU sowie der Abg. Lisa-Marie Jeckel und Dr. Herbert Drumm, FREIE WÄHLER) Es gibt Häuser in Leipzig, Heidelberg, Berlin, Düsseldorf, Ortenau, Hamburg, Schwerin und Flensburg; ein weiteres steht in Frankfurt an der Unimedizin kurz vor der Eröffnung. Die Erfahrungen sind bundesweit sehr positiv. Hier sollten wir in Rheinland-Pfalz nicht hintenanstehen. Lassen Sie uns das zehnte Haus in Rheinland-Pfalz eröffnen. Dazu wird es aber leider erst einmal nicht kommen; denn in seiner 14. Sitzung am 8. November 2022 hat der Familienausschuss über die Anhörung beraten und mehrheitlich die Ablehnung des Antrags empfohlen. Daher fand übrigens eine Beratung im mitberatenden Rechtsausschuss auch nicht mehr statt. Wir dachten, wir wären uns einig gewesen; denn Kinderschutz hat Priorität und steht vor jedem parteipolitischen Dissens. (Beifall der CDU, bei der AfD und bei den FREIEN WÄHLERN) Ich möchte auch nicht zu hart mit Ihnen in der Ampel ins Gericht gehen; denn dafür ist der Kinderschutz zu ernst, aber am Geld kann und sollte es nicht scheitern, liebe SPD-Kollegen; denn etwa 300.000 Euro stehen Traumafolgekosten von jährlich 11 Milliarden Euro, die für die deutsche Bevölkerung anfallen, gegenüber. Auch an dem hergebrachten etablierten Selbstverständnis der Strafverfolgung und Justiz sollte es aufseiten der FDP nicht scheitern. Ich weiß, dass ein Jurist in der Regel alles kann, aber die überschwänglichen Darstellungen des Generalstaatsanwalts aus Koblenz zur kindgerechten Strafverfolgung und Justiz waren wohl etwas zu schön gemalt. Die Antworten auf drei Kleine Anfragen von meinen Kollegen Tobias Vogt, Anette Moesta und mir zeigen den deutlichen Nachholbedarf beim kindgerechten Umgang in der Justiz mit den Opfern. Auch an einem Ampelzwang sollte ein Childhood-Haus normal nicht scheitern. Die Bereitschaft war bei einigen, insbesondere bei den Grünen, durchaus da. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es tut mir leid und es tut mir weh, dass wir heute eine sehr große Chance vertun. Wenn es nicht so traurig wäre, würde ich sagen, Sie haben nicht nur den Elfmeter verschossen, sondern Sie haben den Ball, den uns Childhood Foundation und Unimedizin hingelegt haben, nicht ins leere Tor getroffen. Es ist eine riesige verpasste Chance in unserem Land. (Anhaltend Beifall der CDU, bei der AfD sowie der Abg. LisaMarie Jeckel, FREIE WÄHLER)
