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Philipp Fernis

FDP 24.11.2022 Sitzungen 18/33

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Nieland, ich fühle mich persönlich betroffen, dass Sie mich von Ihrer Kritik an den regierungstragenden Fraktionen ausgenommen haben. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Wenn Sie am Ende glauben, wir hätten irgendetwas richtig gemacht, muss ich entgegen dem, was ich hier normalerweise sage, doch noch einmal überdenken, ob wir auf dem richtigen Weg sind. Die Beschlussfassung über den Bericht zur Rechnungsprüfungskommission zur Neuauflage der Generaldebatte zu nutzen, ist zumindest für mich eine neue parlamentarische Erfahrung, aber auch die bereichern bekanntlich das Leben. Ich will mich deshalb auf die Dinge fokussieren, die wir in der Rechnungsprüfungskommission gemeinsam besprochen haben. Zunächst einmal will ich das voranstellen, was alle Kolleginnen und Kollegen getan haben. Das will ich ausdrücklich auch machen. Ich will den Dank voranstellen. Den Dank an die Beamtinnen und Beamten des Landesrechnungshofs, die diese Sitzungen und unsere Arbeit überhaupt erst ermöglichen, weil natürlich ein Parlamentsausschuss gar nicht in der Lage wäre, den Landeshaushalt in vollem Umfang durch Abgeordnete zu überprüfen. Deswegen ist das eine zentrale Zuarbeit und eine zentrale Vorbereitung, die dort mit der Prüftätigkeit gemacht wird, die immer wieder auch wichtige Impulse gibt. Ich will mich auch ausdrücklich bei den Kolleginnen und Kollegen bedanken; denn gerade wenn es darum geht, sich mit Feststellungen des Rechnungshofs auseinanderzusetzen, sind das potenziell politisch kontroverse Themen, die gleichzeitig in der Rechnungsprüfungskommission regelmäßig in großer Sachlichkeit, in großer Gelassenheit und mit einer starken Orientierung an den Sachfragen gemeinsam außerhalb der Öffentlichkeit bearbeitet werden. Es gehört zum Politischen dazu, dass man sich dann hier über die Ergebnisse auseinandersetzt. Genauso ist es angenehm zu erleben, dass man im geschlossenen Raum die Dinge einfach einmal in aller Ruhe untersuchen kann. Manche Kritikpunkte, die heute geäußert wurden, sind nicht ganz neu und bekannt. Ja, auch wir wünschen uns eine Steigerung der Investitionen. Die ist erforderlich, aber diese Landesregierung hat in den letzten Jahren gezeigt, dass wir, sobald entsprechende Möglichkeiten da sind, konsequent in die Infrastruktur des Landes, und zwar in allen Bereichen, investieren. Wir investieren mehr in die digitale Infrastruktur als je zuvor. Hier haben wir große Fortschritte gemacht. Der Ausbau wird in weiten Teilen eher dadurch gebremst, dass schlicht und ergreifend entsprechende Unternehmen gut ausgelastet sind. Wir investieren in unser Straßennetz. Dort investieren wir insbesondere ganz klar mit dem Ziel „Sanierung/Ausbau vor Neubau“ auch in den Erhalt unseres Straßennetzes. Wir investieren auch in viele andere Bereiche. Deswegen ist manche Kritik nachvollziehbar und zugleich auch mit Blick auf die Haushaltsentwicklung ein Stück rückwärtsgewandt, weil auch der nächste Haushalt wieder massiv zeigen wird, dass die Landesregierung in Zukunftsthemen investiert. Zu einer spezifischen Sachfrage will ich auch noch zwei Sätze sagen, weil sie mich als Dienstrechtler immer wieder einmal beschäftigt hat. Die Kritik an der Tatsache, dass Beamtinnen und Beamte des Landes für Tätigkeiten bei privatwirtschaftlichen Unternehmen beurlaubt werden, suggeriert manchmal, da wären Landesbeamte für irgendeinen DAX-Konzern tätig, die währenddessen vom Land beurlaubt worden wären. Das ist aber nicht der Fall, sondern es geht darum, dass aus nachvollziehbaren Erwägungen ähnlich wie in anderen Ländern eine Reihe von Aufgaben des Landes von Landesgesellschaften wahrgenommen werden. Für diese Tätigkeiten werden dann Kolleginnen und Kollegen aus dem öffentlichen Dienst gegebenenfalls beurlaubt, um eine enge Anbindung der Führung entsprechender Landesgesellschaften an die Landesregierung sicherzustellen. Wenn man dann hingeht und Rechtsprechung, die sich naturgemäß, weil es nur hier um subjektive Rechte gehen kann, immer genau dann entwickelt, wenn Beamtinnen und Beamte für eine Tätigkeit beurlaubt werden wollen – nur dann kann dieser Fall überhaupt justiziabel werden –, der Dienstherr nach Auffassung der Rechtsprechung aber berechtigterweise entsprechende Anträge abgelehnt hat – nur dann kommt es überhaupt zu einer solchen Gerichtsentscheidung –, auf den genau umgekehrten Fall überträgt – das überträgt man also genau darauf, dass der Dienstherr sagt, ich, Dienstherr, habe ein Interesse daran, dass hier durch einen meiner Beamten, der auch als beurlaubter Beamter weiterhin in einem besonderen Loyalitätsverhältnis steht, Aufgaben in der Geschäftsführung von Landesgesellschaften wahrgenommen werden – und dann versucht, durch Einzelzitate zu sagen, nein, nein, das geht auch nicht, halte ich das juristisch für einen spannenden Debattenbeitrag, den ich aber in der Sache für falsch halte. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Meine Fraktion stimmt selbstverständlich der Entlastung der Landesregierung zu. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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