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Josef Winkler

GRÜNE 24.11.2022 Sitzungen 18/33

Vielen Dank, Herr Präsident. – Es wurde schon gesagt, wir beraten eine Änderung des Heilberufsgesetzes, die auf mehrere Initiativen zurückgeht. Zum einen greifen wir den Vorschlag der CDU auf, einen fallbezogenen interkollegialen Austausch von Ärztinnen und Ärzten bei Kindeswohlgefährdung zu ermöglichen. Ich hatte bereits in der ersten Lesung zu diesem Gesetzentwurf, zum ursprünglichen Gesetzentwurf, signalisiert, dass meine Fraktion diesen Änderungen sehr offen gegenübersteht. Die dazu durchgeführte Anhörung im Gesundheitsausschuss hat diese Haltung bestärkt. Alle Anzuhörenden haben eine solche Änderung deutlich befürwortet oder sogar als überfällig bezeichnet. Im Alltag von Ärztinnen und Ärzten und im Kinderschutz haben sich die Beschränkungen durch die ärztliche Schweigepflicht bei der Verhinderung von Kindeswohlgefährdung als außerordentlich hinderlich erwiesen. Gerade in unklaren Fällen, in denen noch keine erdrückenden Beweise vorliegen, die auch bisher schon eine Anzeige bei den Behörden dringend erfordert hätten, sondern in denen erst durch den interkollegialen Austausch mit anderen Ärztinnen und Ärzten ein erster Verdacht erhärtet oder auch ausgeräumt hätte werden müssen, wurde dies bisher durch die Schweigepflicht verhindert. Dagegen haben alle Anzuhörenden in der bereits erwähnten Anhörung eindringlich klargemacht, dass die vorgeschlagene Änderung hier eine deutliche Verbesserung darstellen würde und einem in solchen Fällen offenbar weit verbreiteten Ärzte-Hopping entgegengewirkt werden könnte. Deshalb wollen wir nun die durch den Bundesgesetzgeber im letzten Jahr eingeräumte Regelungsbefugnis für die Länder nutzen und einen solchen Austausch ermöglichen. Es freut mich auch als Vorsitzender des Gesundheitsausschusses, dass im Ausschuss für diese Änderungen eine breite Mehrheit über alle Fraktionen hinweg ersichtlich war. Darüber hinaus reagieren wir – das wurde von Herrn Kusch gerade schon gesagt – in unserem gemeinsamen Änderungsantrag zum ursprünglichen Gesetzentwurf auf verschiedene Anpassungs- und Änderungsbedarfe aufgrund geänderter Rechtsrahmen auf Bundesebene oder der Ebene der Europäischen Union und greifen auch Änderungsvorschläge aller rheinlandpfälzischen Heilberufskammern auf, die wir gerne berücksichtigen werden. Des Weiteren sollen verschiedene Verwaltungsabläufe und Aufgaben vereinfacht und einige Regelungen klargestellt werden. Ich danke der CDU-Fraktion und den FREIEN WÄHLERN für ihre Bereitschaft, diesen Weg gemeinsam zu gehen und dafür, dass wir die Gelegenheit nutzen, mit der Änderung in Bezug auf den interkollegialen Austausch auch die bereits geplanten weiteren notwendigen Änderungen am Heilberufsgesetz vorzunehmen. Auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesundheitsministerium und in der Landtagsverwaltung danke ich für die Unterstützung bei der Erstellung des gemeinsamen Gesetzentwurfs der Fraktionen der Ampel, der CDU und der FREIEN WÄHLER. Es ist erfreulich, dass das so schnell gelingen konnte. Ich rechne mit einer breiten Mehrheit. Insofern hat sich die ursprüngliche Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses, die auf Ablehnung lautete, aus meiner Sicht erledigt. Ich kann aus ganzem Herzen Zustimmung zu dem geänderten Gesetzentwurf empfehlen und rechne auch damit. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FREIEN WÄHLER, bei der CDU und bei der FDP)

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