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Gerd Schreiner

CDU 24.11.2022 Sitzungen 18/33

Guter Vorschlag!) Der Innenminister hat das Thema aufgegriffen, ohne den Bericht der EnqueteKommission abzuwarten. Dann erfolgte die Aufnahme in den Zwischenbericht der Enquete-Kommission. So ist dieses Landesamt dort explizit erschienen. Mit der Flutkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 trat ein Fall ein, bei dem die Einsatzkräfte oberhalb der sogenannten Katastrophenschwelle gefordert wurden. Dieser Fall zeigt die Defizite im bisherigen System des Katastrophenschutzes auf. Das System der Hilfeleistung ist dem Grunde nach im Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz und im Rettungsdienstgesetz geregelt. Es gilt im ganzen Land, Verwaltungsstäbe und Technische Einsatzleitungen zu etablieren und regelmäßig über die kommunale Ebene mit den Kräften aus Land, Bund und gegebenenfalls EU zu üben, weil bei der Jahrhundertflut auch die Bereiche in Nordrhein-Westfalen und den angrenzenden Ländern Luxemburg und Belgien betroffen waren. Dazu müssen die entsprechenden Führungsmittel bereitgestellt werden. Deshalb begrüßen wir die künftige Umwidmung zur staatlichen Auftragsangelegenheit, verbunden mit der Hoffnung, dass das Land nicht nur seinem Strukturierungsauftrag nachkommt, sondern auch finanzielle Mittel bereitstellt. Hierzu bedarf es auf Grundlage des HiK-Konzepts (Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz) einer einheitlichen Ausstattung bei Mensch und Material unter Kenntnis, wer was wo vorhält und auf welchem Alarmierungsweg der taktische Einsatzwert bestmöglich zur Verfügung gestellt werden kann. Die Hauptamtlichkeit der Brand- und Katastrophenschutzinspekteure halte ich für unabdingbar, sowohl für die Erstellung der Rahmen-Alarm- und Einsatzpläne als auch für die weiteren Aufgaben, die auf die Landkreise im Rahmen des Katastrophenschutzes und des Bevölkerungsschutzes zukommen werden. Die Flutkatastrophe hat gezeigt, dass die Lagefeststellung und Lageerkundung bei ADD, Innenministerium und Umweltministerium nicht koordiniert war. An dieser Stelle bedarf es eines oberhalb der kommunalen Ebenen bestehenden Dienstes, der die Lagemeldungen sammelt, anfordert, auswertet und Führungsunterstützung gibt. Die Lagefeststellung kann an den bisherigen integrierten Leitstellen erfolgen. Grundsätzlich sollte die Einsatzleitung dort sein, wo die Gefahr am nächsten mit dem Wissen von vor Ort bekämpft werden kann. Je nach Schadenslage wächst die Einsatzleitung der nächsthöheren Stufe zu. Dieses Aufwachsen ist klarer zu regeln als bisher. Ein erheblicher Optimierungsbedarf ist bei der ADD mit der Flutkatastrophe offenbar geworden. Dazu ist auf die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses zu verweisen. Für die personell erforderliche Verbesserung bedarf es keiner weiteren Verwaltungseinheit. Mit dem Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz besteht bereits die Strukturvorgabe des Landes. Eine personelle Aufrüstung hat bei der ADD stattzufinden. Wenn ich heute den SWR-Bericht lese, Herr Staatsminister Ebling, Sie setzen auf Herrn Linnertz. Herr Linnertz soll bei der Aufgabe der Neuordnung des Katastrophenschutzes eine wichtige Rolle spielen. (Glocke der Präsidentin) Am Ende darf ich mich bei der Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden für die kollegiale Art und das Einbinden all derer, die ihr Wissen und ihre Kenntnisse einbringen, bedanken. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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