Michael Frisch
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sexueller Missbrauch von und sexualisierte Gewalt an Kindern sind abscheuliche Verbrechen, die mit aller Härte verfolgt und bestraft werden müssen. Genauso wichtig ist es, dass den Betroffenen schnellst- und bestmöglich geholfen wird und sie dabei nicht mehr Folgebelastungen erfahren als unbedingt nötig. Das gilt insbesondere in Ermittlungs- und Strafverfahren, in denen Kinder als Opfer oder auch als Zeugen vernommen werden müssen, manchmal sogar mehrfach. Zum Glück verfügt Rheinland-Pfalz schon heute über eine gute regionale Grundstruktur im Kinderschutz. Vor allem die lokalen Kinderschutzdienste, Jugendämter und Jugendhilfeorganisationen in freier Trägerschaft leisten hier ganz im Sinne des Kindeswohls eine wertvolle Arbeit vor Ort. Dafür gebührt ihnen unser besonderer Dank. Trotzdem sollten wir immer wieder darüber nachdenken, wie die vorhandenen Strukturen entlastet, unterstützt und gegebenenfalls auch ergänzt werden können. Gerade beim schwierigen und hochkomplexen Thema der Verfahrens- und Prozessbegleitung von Kindern nach sexuellem Missbrauch erscheint dies sinnvoll. Der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion geht daher in die richtige Richtung. Die Vorteile eines interdisziplinär ausgerichteten Childhood-Hauses liegen auf der Hand: kindgerechte Anhörungs- und Untersuchungsmöglichkeiten sowie Nachsorge und Beratungsangebote vor Ort und aus einer Hand. Dazu eine zentrale Kompetenzbündelung, die die Verbesserung von Kooperationen und Netzwerkarbeit ermöglicht und so insgesamt eine höhere Professionalität und Qualität im Kinderschutz verspricht. Die besondere Ausrichtung der Childhood-Häuser auf die Perspektive der oftmals traumatisierten Kinder ist ebenso positiv wie der mögliche Entlastungseffekt für die Ermittler. Wir nehmen aber auch die in der Anhörung der Staatsanwaltschaft vorgebrachten Bedenken sehr ernst. Gerade in einem so hochsensiblen Deliktbereich sind rechtssichere Ermittlungs- und Strafverfahren essenziell. Nicht selten spielt der Vorwurf einer möglichen Beeinflussung von Zeugen eine Rolle. Diese Gefahr würde bei einer Vernehmung im Childhood-Haus jedenfalls nicht kleiner werden. Außerdem richtet sich die behördliche Zuständigkeit in der Regel nach dem Tatort, wobei die wichtige Erstvernehmung durch die Polizei fast immer am Wohnort des Opfers erfolgt. Genau hier liegt unser Hauptkritikpunkt am Antrag der CDU. In Ihrem Beschlussvorschlag ist lediglich die Rede von einem Childhood-Haus für Rheinland-Pfalz, wahrscheinlich angesiedelt in der Universitätsmedizin in Mainz. Die baulichen und finanziellen Startvoraussetzungen scheinen dort jedenfalls gegeben zu sein. Andererseits würde eine singuläre und zudem örtlich begrenzte Modelleinrichtung in Mainz kaum Vorteile in der Fläche mit sich bringen. Hier entstünde eher eine Art Exklusivangebot für Kinder und Behörden aus der Region als ein Kinderschutzzentrum für ganz Rheinland-Pfalz. In der Diskussion im Fachausschuss hat die CDU-Fraktion zwar angedeutet, dass das erste Haus in Mainz lediglich der Startschuss für den Aufbau eines flächendeckenden Netzes lokaler Childhood-Häuser in ganz Rheinland-Pfalz bedeuten soll. Im vorliegenden Antrag der Union ist davon jedoch keine Rede. Insbesondere fehlt ein klares Konzept, wie ein solches Childhood-Netzwerk landesweit aussehen soll, wie es personell und finanziell ausgestattet werden könnte und wie es sich in die bereits bestehenden Kinderschutzangebote integrieren ließe, ohne dass teure Doppelstrukturen entstünden. Insofern ist der CDU-Antrag weder zu Ende gedacht noch zielgenau und aus unserer Sicht verbesserungsbedürftig. Mit unserem Änderungsantrag fordern wir daher eine Abwandlung der grundsätzlich guten Idee. Das von uns vorgeschlagene überregionale und interdisziplinäre Kompetenzzentrum für Kinderschutz, das sich mit seinen Hilfsangeboten einerseits am Konzept der Childhood-Häuser orientiert, darüber hinaus aber auch eine Fachberatung und eine Schnittstelle für alle Akteure der Jugendhilfe schafft, vermeidet die genannten Probleme und bietet einen echten Mehrwert für alle. Ein solches Zentrum würde zudem erheblich weniger kosten als ein ganzes Netz von Childhood-Häusern, könnte Synergieeffekte heben und wäre nach unserer Überzeugung daher die optimale Lösung für einen noch besseren Kinderschutz im Land. Leider hat die Union ihr im Ausschuss angekündigtes Angebot einer fraktionsübergreifenden Initiative nicht eingelöst. Noch enttäuschender ist das Verhalten der SPD. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Ach ja!) Ihr Alternativantrag ist kaum mehr als ein Aufwärmen des Koalitionsvertrags, setzt keine neuen Impulse und verliert nach stundenlangen Beratungen und einer intensiven Anhörung kein einziges Wort zum Childhood-Konzept. Wir bedauern diese Entwicklung sehr; denn ein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen dieses Hauses wäre ein starkes Zeichen für den Kinderschutz gewesen, das wir gerne unterstützt hätten. Es ist traurig, dass selbst bei einem solchen Thema parteipolitische Interessen offensichtlich im Vordergrund stehen. So bleibt uns jetzt nur die Bitte, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
