Philipp Fernis
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! § 26 POG, über den wir heute diskutieren, hat eine gewisse Geschichte, weil wir in der Vergangenheit bei der Regulierung von Veranstaltungen tatsächlich einen Raum hatten, der rechtlich nicht klar geregelt war. Daher hat man in der Praxis Veranstaltungen über Vorschriften geregelt, die eigentlich nicht diesen Zweck hatten, über das Emissionsschutzrecht, wenn es um die Genehmigung zum Betrieb von Musikanlagen ging, über das Gaststättenrecht, wenn es um Ausschankgenehmigungen ging, aber klare ordnungsrechtliche Vorgaben zur Frage der Regulierung von Veranstaltungen hatten wir nicht. Deswegen war es durchaus im Interesse der Veranstalter, aber auch der Handlungssicherheit der kommunalen Ordnungsbehörden, dass der Gesetzgeber auch mit Blick auf Geschehnisse, die es leider auch in Deutschland gegeben hat, einen Regelungsrahmen vorgegeben hat. Dieser Regelungsrahmen des Gesetzgebers gibt zugleich den kommunalen Ordnungsbehörden einen sehr breiten Ermessens-, Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum gerade im Bereich der kleinen Veranstaltungen, weil es eben dort die Möglichkeit gibt, ein Sicherheitskonzept zu fordern, wenn dies auch mit Blick auf die Betrachtung der potenziellen Gefährdung als erforderlich angesehen wird, aber ebenso die Möglichkeit, auf ein solches Konzept zu verzichten. Wenn es eine Traditionsveranstaltung gibt, die seit Jahrzehnten in einer Kommune durchgeführt wird und bei der alles, was vorkommen kann, vielleicht schon einmal passiert ist und man entsprechende Erfahrungswerte hat, ist es selbstverständlich vertretbar und – ja – aus meiner Sicht auch geboten, auf eine entsprechende Auflage zu verzichten. Gleichzeitig aber – das hat die Anhörung sehr klar gezeigt – kann man aus der bloßen Personenzahl eben nicht unmittelbar auf das Gefährdungspotenzial schließen, weil Veranstaltungen sich in ihrem Charakter, in dem Publikum, das sie anziehen, in dem Programm, was geboten wird, nun einmal stark unterscheiden. Herr Kollege Wefelscheid, deswegen ist die pauschale Idee zu sagen, unter 1.500 Besuchern sind Veranstaltungen per se ungefährlich, für mich nicht ganz nachvollziehbar; denn das wäre in gewisser Weise wiederum das Signal, wenn ich der Behörde die Möglichkeit nehme, es wäre nicht der richtige Schritt. Der richtige Schritt ist das zu tun, was das Innenministerium auch getan hat; denn natürlich gab es Fälle in Rheinland-Pfalz, die uns berichtet worden sind, bei denen Kommunen über das Ziel hinausgeschossen sind, bei denen Kommunen aufgrund der veränderten Rechtslage gesagt haben, dann müssen wir doch handeln. Unter diesem Handeln hat man verstanden, ja, dann müssen wir am bisherigen Konzept, an den bisherigen Auflagen etwas verändern. Dann müssen wir den Veranstaltern Pflichten auferlegen, die sie bisher nicht hatten. Diese forderte aber das Gesetz nicht, und es erzwingt sie auch nicht, sondern das Gesetz fordert, dass die Kommune sich damit auseinandersetzt. Dann kann zulässigerweise die Antwort eben auch sein, ja, die Rechtslage hat sich geändert, hier sind neue Möglichkeiten geschaffen worden; es gibt aber kommunal keine Notwendigkeit, von diesen Erfordernissen Gebrauch zu machen und die Veranstalter mit zusätzlichen Auflagen zu belegen. Das heißt, dieses Gesetz, auch in seiner jetzigen Form, schafft grundsätzlich den Handlungsrahmen, den die Kommunen brauchen. Auf die Missverständnisse – so will ich es einmal formulieren –, die es sicherlich auch gegeben hat, was die Anwendung des neuen Rechts bedeutet, hat das Ministerium reagiert. Das Ministerium und die ADD haben darauf reagiert, indem sie den Dialog mit den kommunalen Ordnungsbehörden gesucht haben, indem sie erläutert haben, indem sie einen Leitfaden herausgegeben haben, Muster herausgegeben haben und anderes mehr. Jetzt müssen wir uns das einmal gemeinsam anschauen. Es gab einen Vorschlag in der Anhörung, aber im Übrigen, Herr Wefelscheid, kein Anzuhörender fand Ihre Idee gut, pauschal heranzugehen; aber es gab einen Vorschlag zu sagen, möglicherweise an der Formulierung noch einmal zu arbeiten. Ich glaube, wir sollten uns im Parlament gemeinsam mit der Landesregierung die Entwicklung dazu anschauen, wie die Maßnahmen an Erläuterung, an Fortbildung, an Qualifizierung wirken, die jetzt stattgefunden haben. Dies war der erste Sommer in Rheinland-Pfalz, weitgehend frei von CoronaAuflagen und weitgehend wieder mit den Möglichkeiten, die entsprechenden Traditionsfeste zu feiern und nach Inkrafttreten des Gesetzes auch neue Konzepte durchzuführen. Zunächst einmal kam Corona, was solche Veranstaltungen per se massiv gehemmt hat. Wenn man in diesem Sommer durch Rheinland-Pfalz gefahren ist, dann wurde glücklicherweise wieder überall im Land fleißig genossen, insbesondere das Leben draußen genossen, und unsere Weinfeste wurden gefeiert. Das hat alles weitgehend wieder stattgefunden, und das zeigt doch, dass wir einen Rechtsrahmen haben, mit dem man durchaus arbeiten kann. Deswegen ist es für uns jetzt nicht der Zeitpunkt, an einem Gesetz schon wieder etwas zu ändern, mit dem es nach erst einer Saison mit Veranstaltungen kaum praktische Erfahrungen gibt. Wir schauen uns das gemeinsam an, lehnen aber Ihre Anträge zum jetzigen Zeitpunkt ab. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
