Dr. Jan Bollinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Flutkatastrophe vom Juli 2021 hat allein an der Ahr 134 Menschen ums Leben und 1.000 um die Existenz gebracht. Viele Flutopfer kämpfen heute noch mit den Folgen der Katastrophe. Die eklatanten Mängel im lange vernachlässigten Katastrophenschutz unseres Landes Rheinland-Pfalz, insbesondere in den Bereichen „Kommunikation“, „Warnmittel“ und „Führung“, wurden durch die Flutkatastrophe schonungslos offengelegt. Wir haben im Jahr 2021 als Landtag gemeinsam beschlossen, einen Untersuchungsausschuss und eine Enquete-Kommission einzusetzen, um den Katastrophenschutz in unserem Land zu verbessern und unsere Bürger besser zu schützen. Unser Dank gilt den Experten, die unsere Enquete-Kommission mit ihrem Fachwissen unterstützen. Im vorliegenden Zwischenbericht haben wir unsere Empfehlungen für den Bereich des Katastrophenschutzes zusammengefasst. Diese sind so umfassend, dass ein komplettes Resümee den Rahmen der Redezeit sprengen würde, die für dieses wichtige Thema viel zu kurz bemessen ist. Ich werde mich deshalb im Folgenden auf einige wichtige Punkte konzentrieren. Wir freuen uns, dass die Enquete-Kommission wie auch zuvor die Landesregierung in einem wesentlichen Punkt unserer Linie gefolgt ist. Als AfD haben wir schon Anfang 2022 die Einrichtung eines Lagezentrums für Katastrophenschutz nach dem Vorbild des Landes Niederösterreich gefordert, das rund um die Uhr mit hauptamtlichen Fachkräften vom Katastrophenschutz besetzt ist, über alle größeren Gefahren im Bilde sein und informiert werden muss, den nachgeordneten Ebenen Anweisungen gibt und im Bedarfsfall bei Groß- und Flächenlagen die Einsatzleitung an sich ziehen kann. Unser inhaltlich gleichlautender Entschließungsantrag zu den letzten Haushaltsberatungen 2022 wurde noch abgelehnt. Nun haben Landesregierung wie auch Enquete-Kommission diesen Vorschlag doch übernommen. Angesichts der klaren Empfehlungen der Experten ist es kein Wunder, (Unruhe im Hause) dass in vieler Hinsicht Konsens besteht, so etwa hinsichtlich einer stärkeren Rolle des Landes beim Katastrophenschutz und der Schaffung eines Landesinstituts für Katastrophenschutz, eines umfassenden Warnmixes aus Sirenen, Warn-Apps und Push-SMS via Cell Broadcast, einer stärkeren Risikokommunikation und Sensibilisierung der Bürger schon in der Schule, des Bedarfs krisenfester Kommunikationsmittel und einer Redundanz des BOS-Funks, regelmäßiger Übungen unter Einsatz der freiwilligen Helfer und einer Stärkung der psychosozialen Notfallversorgung. Als AfD sehen wir außerdem Bedarf für eine bessere Vorsorge gegen Stromausfälle. Aus unserer Sicht müssen die Pflichten zur Vorhaltung von Notstromaggregaten erweitert und verlängert und die Ausstattung mit Notstromaggregaten, insbesondere in öffentlichen Einrichtungen, in denen Menschen versorgt und gepflegt werden, verpflichtend werden. Dazu muss Dieselkraftstoff bevorratet werden. Wir plädieren für eine Überwindung der strengen Trennung von Zivilschutz und Katastrophenschutz hin zu einem integrierten Bevölkerungsschutz, der eine unkomplizierte Zusammenarbeit von Landes- und Bundesbehörden ermöglicht. Wir brauchen eine bessere Ausstattung für Feuerwehren und Katastrophenschutz, um unsere Bürger vor Starkregenereignissen, Waldbränden und anderen Katastrophen zu schützen. Es geht zum Beispiel um Hubschrauber mit Seilwinden und Löschhaken für Löschbehälter, Drohnen zur Lageerkundung und geländegängige und watfähige Fahrzeuge. An dieser Stelle sollte das Land zur Bewältigung der Finanzierung die Beschaffung von geländegängigen und watfähigen Einsatzfahrzeugen, Drohnen und Material signifikant bezuschussen und den Kommunen mit zentralen Sammelbestellungen unter die Arme greifen, die die Feuerwehren administrativ und finanziell signifikant entlasten würden. Die CDU ist uns in ihrer zentralen Stellungnahme gefolgt, nachdem sie zusammen mit den anderen Fraktionen einen Plenarantrag unserer Fraktion noch im Juni abgelehnt hat. Ich erinnere mich aber, dass dem Kollegen Junk die Ablehnung schon damals schwergefallen ist und eigentlich keine Begründung erfolgte. Insofern schön, dass Sie das aufgegriffen haben. Wir schließen uns der Auffassung unserer Experten an, dass der Katastrophenfall im Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz definiert werden und Eingang in die Alarmstufen finden muss. Bei Schadenslagen, die mehrere Landkreise betreffen oder einen Landkreis überfordern, muss das Land die Einsatzleitung übernehmen. Die zuständige Stelle wäre dann das eingangs beschriebene Lagezentrum. Letztlich sind wir der Auffassung, dass ein effektiver Hochwasserschutz an der Ahr nur möglich ist, wenn für das ganze Einzugsgebiet der Ahr einschließlich des Abschnitts in Nordrhein-Westfalen ein Masterplan für das Hochwasserrisikomanagement erstellt und das Gebiet einer einheitlichen wasserwirtschaftlichen Verwaltung unterstellt wird, normalerweise organisiert in Form eines Zweckverbands. (Glocke der Präsidentin) – Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. Die Landesregierung sollte prüfen, welche weiteren Flüsse in Rheinland-Pfalz durch einen Zweckverband bewirtschaftet werden müssen. Ich möchte zum Ende noch allen Hilfskräften herzlich danken, die sich bei der Ahrflut unter Einsatz ihres eigenen Lebens zum Schutz unserer Bürger eingebracht haben. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
