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Markus Stein

SPD 24.11.2022 Sitzungen 18/33

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Unser gesamter Staat, unser Zusammenleben würde nicht funktionieren, hätten wir nicht das, was diesen Apparat am Laufen hält, die zahlreichen Bediensteten und Beschäftigten in unseren Behörden und öffentlichen Institutionen. Das sage ich in einer Zeit, die turbulenter nicht sein könnte. Meine Damen und Herren, für all das, was sie und ihre Kolleginnen und Kollegen in diesen Zeiten leisten, gebührt ihnen unser großer Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Meine Damen und Herren, wir debattieren heute erneut den von der CDU eingebrachten Gesetzentwurf zur Abschaffung der Kostendämpfungspauschale im Landesbeamtengesetz. Wir haben uns im Fachausschuss intensiv mit dieser Thematik beschäftigt. Ich möchte noch einmal auf die Hintergründe der Kostendämpfungspauschale eingehen, um klarzustellen, wovon wir hier sprechen. Die Kostendämpfungspauschale – Herr Reichert, das ist richtig – wurde ursprünglich zur Haushaltskonsolidierung eingeführt, aber auch, um einen Vergleich zu Zuzahlungen der Mitglieder in die gesetzlichen Krankenkassen herzustellen. Beihilfeberechtigt und damit von einer Heranziehung zur Kostendämpfungspauschale belastet sind nämlich jene, die unter das Beihilferecht fallen, vor allen Dingen also in Abgrenzung zu den Tarifbeschäftigten in der gesetzlichen Sozialversicherung die Beamtinnen und Beamten in unserer Landes- und Kommunalverwaltung. Die Pauschale ist gestaffelt und berücksichtigt soziale Aspekte. Das ist meines Erachtens ein ganz zentraler Punkt. Was heißt das konkret? Je nach Besoldungsgruppe und der Leistungsfähigkeit wird ein Betrag zwischen 100 und 750 Euro pro Jahr fällig. Die Höchstsätze von 750 Euro pro Jahr an Belastung betreffen vor allen Dingen die Spitzenbeamtinnen und -beamten mit Besoldungsgruppen ab B 8. Beamtinnen und Beamte beispielsweise mit den Besoldungsgruppen A 9 bis A 11 werden hingegen mit jährlich 150 Euro Euro durch die Kostendämpfungspauschale belastet. Als Beamtin oder Beamte bis A 5 bezahlt man sie übrigens gar nicht. Berücksichtigungsfähige Kinder, die in der Regel als Angehörige der Bediensteten beihilfeberechtigt sind, werden generell in Abzug gebracht. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Sie argumentieren mit der Attraktivität des Berufsbeamtentums. Wir sind der Auffassung, dass wir natürlich in Konkurrenz zu anderen Bundesländern und vor allen Dingen zur freien Wirtschaft als Dienstherr alles geben müssen, um in Zeiten des Fachkräftemangels zu bestehen. Da sind wir uns einig. Doch wir können auch ganz aktuell bestätigen, dass die Landesregierung bereits sehr viel für unsere Bediensteten und Beschäftigten im Land tut. Ich darf insbesondere auf die für rund 54.000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, also Beamte im Ruhestand, aktuell von der Regierung eingebrachte Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro hinweisen, Kostenpunkt 15 Millionen Euro. Auch die Kilometersätze bei der Wegstreckenentschädigung sollen jeweils um drei Cent je Kilometer, bei zweirädrigen Kraftfahrzeugen um jeweils zwei Cent je Kilometer und bei Schlechtwegen um sieben Cent je Kilometer angehoben werden, Kostenpunkt 3,6 Millionen Euro. Die letzte Besoldungserhöhung wurde zu Beginn des Jahres im Februar gestartet, nicht ahnend, was Putins Angriffskrieg nach Corona und Flutkatastrophe an weiteren massiven Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte mit sich bringen würde. Damals haben wir übrigens zum 1. Dezember 2022 entsprechend der tarifvertraglichen Einigung eine Linearsteigerung von 2,8 % bzw. eine Bezügesteigerung von pauschal 50 Euro für Anwärterinnen und Anwärter auf den Weg gebracht. Hinzu kam in der Vergangenheit für die Beamten und die Richterschaft in einem aktiven Dienstverhältnis eine Corona-Sonderzahlung von 1.300 Euro bzw. von 650 Euro für Anwärterinnen und Anwärter. Auch dies entsprach einer zeitgleichen und systemgerechten Übernahme der Tarifeinigung für die Beschäftigten. Die Anpassung der Bezüge verursachte im Jahr 2022 Kosten in Höhe von rund 13,5 Millionen Euro, mit Folgewirkungen für das Jahr 2023 in Höhe von rund 160 Millionen Euro. Die Gewährung der steuerfreien Corona-Sonderzahlung führte zu weiteren Mehrkosten im Jahr 2022 in Höhe von rund 78,5 Millionen Euro. Liebe Kolleginnen und Kollegen, all das kostet Geld, wie Sie sehen. Eine Abschaffung der Kostendämpfungspauschale verursacht jährliche Kosten von rund 22,5 Millionen Euro. Das sage ich als Haushaltspolitiker, der gerade die Eindrücke aus den Haushaltsberatungen aller Ressorts hinter sich hat. Die Belastungen des Landes durch die krisenbedingten Kosten machen die Verfügbarkeit von finanziellen Mitteln zur Entlastung in einzelnen Bereichen alles, nur nicht leichter. Anders gesagt, wir brauchen eine Gegenfinanzierung. Die fehlt aktuell auch wegen der massiven krisenbedingten Belastung unseres Landes. Herr Reichert, ich möchte aufgreifen, dass Sie sagen, wir sind Geberland. Mit diesem Argument kann man so ziemlich überall argumentieren. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ja, genau!) Man darf bei der ganzen Sache nicht vergessen, dass ein Geberland gibt. Deswegen nennt man das so. Das bedeutet für uns im Länderfinanzausgleich, dass wir unsere Belastungen stemmen müssen. Das tun wir gern im Land Rheinland-Pfalz. Ich glaube, es ist ein bisschen wohlfeil zu sagen, wir sind Geberland und können damit aus dem Vollen schöpfen. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Glocke der Präsidentin) Meine Damen und Herren, es ist kein leichter Job, solche Dinge abzulehnen. Das tut bzw. macht vielleicht keinen Spaß, aber es ist verantwortungsvoll. Es ist viel einfacher, solche Forderungen als Opposition zu unterstützen. Wir jedenfalls können zusichern, dass wir in den Gesprächen mit den Berufsbeamtinnen und -beamten bleiben und weiterhin den öffentlichen Dienst sehr genau im Blick haben. Das haben wir bereits bewiesen. Das werden wir weiterhin tun. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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