Carl-Bernhard von Heusinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der CDU zur Abschaffung der Kostendämpfungspauschale wurde im federführenden Haushalts- und Finanzausschuss aus guten Gründen abgelehnt. Ohne Kostendämpfungspauschale ist es nämlich nicht automatisch besser. Das wurde im Haushalts- und Finanzausschuss geklärt. Bei der Abschaffung der Kostendämpfungspauschale würden Beamtinnen und Beamten in hohen Besoldungsgruppen – Herr Kollege Stein hat es dargestellt – ganz erheblich profitieren, Beamtinnen und Beamte in niedrigeren Besoldungsgruppen nur geringfügig. Bei der Abschaffung der Kostendämpfungspauschalen wird ein Großteil der Entlastung also den hohen Besoldungsgruppen zugutekommen. Wäre das gerecht? Ich denke nicht, meine Damen und Herren. Zudem würde die Streichung der Kostendämpfungspauschale nicht bedeuten, dass es keine Eigenbehaltsregelungen mehr gibt. Der Bund und andere Bundesländer ohne Kostendämpfungspauschale verfügen über Zuzahlungsregelungen. So einfach, wie Sie sich es vorstellen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ist es nicht. Zudem sollte es in dieser krisenhaften Zeit, in der jeder und jede dazu berufen ist, einen Beitrag zur Bewältigung dieser vielen Krisen zu leisten, nicht auf Maximalforderungen bestanden werden. Die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale – wir haben es schon gehört – würde das Land ungefähr 22,5 Millionen Euro pro Jahr kosten. Sie haben in Ihrem Gesetzentwurf überhaupt keinen Deckungsvorschlag unterbreitet. Das brauchen Sie auch nicht, aber verantwortungsvolle Politik regelt auch die Finanzierung. Stattdessen möchten Sie nur die 22,5 Millionen Euro haben, die jedes Jahr finanziert werden sollen. Wie sie finanziert werden sollen, dazu sagen Sie nichts. In Ihrem Gesetzentwurf spricht die CDU von Wertschätzung, die den Beamtinnen und Beamten durch die Streichung der Kostendämpfungspauschale entgegengebracht werden soll. Die Beamtinnen und Beamten unseres Landes haben Wertschätzung und Respekt verdient. Sie sind das Rückgrat unseres Staates, ohne dass die staatlichen Einrichtungen nicht funktionieren würden. Insbesondere während der Corona-Pandemie funktionierte der Staat weiter durch die hervorragende Leistung unserer Beamtinnen und Beamten. Wertschätzung drückt sich aber nicht nur in finanzieller Art aus. Im Gegenteil, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird Zeit immer wichtiger. Das Land Rheinland-Pfalz bietet seinen Beamtinnen und Beamten flexible Arbeitszeitmodelle und Homeoffice-Möglichkeiten für eine gute Work-Life-Balance und für eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gesundheitsmanagement und Dienstrad-Leasing sind weitere Faktoren, die Rheinland-Pfalz als Arbeitgeber attraktiv machen. Das Dienstrad-Leasing wird nach der notwendigen europaweiten Ausschreibung im Herbst 2023 unseren Beamtinnen und Beamten zur Verfügung stehen. Zuletzt hat Rheinland-Pfalz Anfang des Jahres – Herr Kollege Stein hat es eben schon erwähnt – das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst für seine Angestellten übernommen. Zudem steigen die Tabellenentgelte zum 1. Dezember 2022 um 2,8 %. Die Auszubildenden erhalten ab 1. Dezember 2022 eine pauschale Erhöhung von 50 Euro. Dieses Tarifergebnis soll auch auf die rund 70.000 unmittelbaren Landesbeamtinnen und -beamten sowie Richterinnen und Richter übertragen werden. Das hat das Land allein im Jahr 2022 92 Millionen Euro gekostet. Ich denke, wir tun als Land viel für unsere Beamtinnen und Beamte und werden dies auch in Zukunft tun. Der Gesetzentwurf der CDU verkennt, was das Land seinen Beamtinnen und Beamten bereits bietet, und er unterbreitet keinen seriösen Vorschlag für die weitere Verbesserung der Situation der Beamtinnen und Beamten. Es fehlt an einer finanziellen Grundlage gerade in diesen schwierigen Zeiten. Daher lehnen wir den Entwurf ab. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
