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Christof Reichert

CDU 24.11.2022 Sitzungen 18/33

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen Befassung des Landtags findet das Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2020 seinen formellen Abschluss. Die Landesregierung hat sich im Rahmen des Entlastungsverfahrens dafür zu verantworten, dass der Haushaltsplan ordnungsgemäß vollzogen sowie mit den bereitgestellten Mitteln wirtschaftlich und sparsam umgegangen wurde. Insoweit stellt die Entlastung als Kernstück demokratischer Staatskontrolle das Korollar des parlamentarischen Budgetbewilligungsrechts dar. Mit der Vorlage der Haushaltsrechnung 2020, der Vermögensübersicht und dem Antrag der Ministerin der Finanzen auf Entlastung der Landesregierung wurde das Verfahren eingeleitet. Der Rechnungshof hat die Haushaltsrechnung stichprobenweise geprüft, in seinem Jahresbericht Feststellungen zu den Prüfungsgegenständen getroffen und Maßnahmen für die Zukunft empfohlen. Auf dieser Basis sowie auf Grundlage der Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht hat die Rechnungsprüfungskommission zusammen mit dem Rechnungshof und Vertretern der Ministerien an drei Sitzungstagen Beschlussempfehlungen für den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags erarbeitet. Der Bericht und die Beschlussempfehlung liegen uns als Drucksache 18/4302 vor. Die insgesamt fünf Punkte umfassende Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses inklusive der Entlastung der Landesregierung wurde in dessen Sitzung am 27. September 2022 einstimmig gefasst. Liebe Kolleginnen und Kollegen, traditionell bildete die Grundsatzaussprache zum Haushalt und hierbei insbesondere zu dem Beitrag „Haushaltslage des Landes und ihre voraussichtliche Entwicklung“ einen Schwerpunkt der Beratungen. Im Haushaltsjahr 2020 wirkte sich erstmals die Corona-Pandemie aus, was nach vier Jahren mit Haushaltsüberschüssen zu einem Finanzierungsdefizit von 1,346 Milliarden Euro führte. Dieses Defizit musste durch eine Nettokreditaufnahme von 1,295 Milliarden Euro und durch Rücklagenentnahmen von 51 Millionen Euro ausgeglichen werden. Die Bruttohaushaltsausgabereste stiegen erneut um 359 Millionen Euro auf jetzt 2,5 Milliarden Euro an, wodurch der letztjährige Höchstwert nochmals übertroffen wurde. Der Rechnungshof weist in seinem Bericht ausdrücklich auf die damit verbundenen Risiken im künftigen Haushaltsvollzug hin. Kritisch wird insbesondere gesehen, dass die sich aus § 45 Abs. 2 Satz 1 Landeshaushaltsordnung ergebende beschränkte zeitliche Verfügbarkeit der Haushaltsausgabereste in der Haushaltsrechnung nicht nachvollzogen werden kann. Um Schattenhaushalte zu verhindern, empfiehlt der Rechnungshof eine entsprechende Überwachung. Wichtig ist jedoch, dass das zuständige Finanzministerium, wie auch angekündigt, künftig die Bewilligung von Ausgaberesten restriktiver ausübt. Neben dem eigentlichen Haushalt wurde 2020 das Corona-Sondervermögen eingerichtet, dem 1,1 Milliarden Euro aus dem Kernhaushalt zugeführt wurden. Verehrte Damen und Herren, betrachten wir uns einige Haushaltskennziffern näher. Die Personalausgaben stiegen gegenüber dem Vorjahr um 385 Millionen Euro auf 7,1 Milliarden Euro. Die Personalausgabenquote betrug somit 34,7 %. Unter Berücksichtigung der ausgelagerten Einheiten der Landesbetriebe und Hochschulen mit Globalhaushalt betrug die Personalausgabenquote 39,2 %, die auf die Steuereinnahmen bezogene Steuerbelastungsquote sogar 55,4 %. Das heißt, mehr als die Hälfte der Steuereinnahmen waren somit für Personalkosten gebunden. Die Investitionsausgaben sind zwar vordergründig auf 1,65 Milliarden Euro gestiegen, was einer Quote von 8,1 % entspräche. Allerdings ist der Anstieg 2020 überzeichnet; denn in den Investitionen sind 539 Millionen Euro enthalten, die dem Sondervermögen zugeführt wurden. Ohne diese Summe beträgt die Investitionsquote lediglich 5,5 %, was nach wie vor sehr deutlich unter der durchschnittlichen Quote der anderen Flächenländer liegt. Mit dem damit einhergehenden anwachsenden Investitionsstau warnt der Rechnungshof eindringlich vor einem Vermögensverzehr und mahnt an, die Investitionstätigkeit zu erhöhen. Trotz insgesamt sinkender Zinsausgaben liegen die Ausgaben mit 91 Euro je Einwohner um 6,4 % über dem Durchschnitt der anderen Flächenländer. Der Gesamtschuldenstand des Landes erhöhte sich um 1,283 Milliarden Euro auf 32,7 Milliarden Euro. Dies ergibt eine Pro-Kopf-Verschuldung von 7.279 Euro, die den Durchschnitt der anderen Flächenländer um 23,9 % übersteigt. Nachdem auch in den kommenden Jahren weitere finanzielle Belastungen absehbar sind – ich verweise gerne auf die aktuellen Haushaltsberatungen –, müssen aus Sicht des Rechnungshofs neue Spielräume erarbeitet und muss die Konsolidierung des Landeshaushalts verstärkt in den Vordergrund gerückt werden. Neue Aufgaben sollten durch Einsparungen wie den Abbau von Personal finanziert werden. Entgegen den Planungen der Landesregierung von 2016, bis 2022 etwa 1.850 Stellen abzubauen, überschreitet die Stellenzahl im Haushaltsplan 2022 die von 2016 um mehr als 2.200. Sehr geehrte Damen und Herren, gerne möchte ich nun auf einige Einzelfeststellungen eingehen, die in der Rechnungsprüfungskommission detailliert erörtert wurden. Ausführlich diskutierte die RPK über die Vollziehungsbeamten der Finanzämter. Der Rechnungshof hatte geprüft, ob die Aufgaben wirtschaftlich und zweckmäßig erledigt werden. Dabei wurde festgestellt, dass die Vollziehungsbeamten – anders als beispielsweise die Kollegen der Zollverwaltung – überwiegend noch papiergestützt arbeiten, worunter auch die Kommunikation mit dem Innendienst leidet. Hier wird die Prüfung einer zeitgemäßen, IT-gestützten Bearbeitung angeregt. Zudem soll vermehrt ein Einsatz außerhalb der üblichen Arbeitszeiten erfolgen, um die betroffenen Steuerschuldner besser zu erreichen. Mit einer modernen Arbeitsplatzausstattung und flexiblen Arbeitszeiten erhofft man sich auch, das Berufsbild attraktiver zu gestalten. Der Rechnungshof hat in seinem Jahresbericht die Gewährung von Beihilfen in Pflegefällen aufgegriffen. Hierbei wurde festgestellt, dass bei der Abrechnung von Pflegekosten erforderliche Leistungsnachweise teilweise nicht oder nur unvollständig vorgelegt wurden. Der Rechnungshof hat darauf hingewiesen, dass bei der Beihilfe geltend gemachte Aufwendungen grundsätzlich immer durch Belege nachzuweisen sind. Neben der eigentlichen Rechnung umfasst dies auch die von einer Pflegekraft bestätigten Leistungsnachweise. Diese Forderung wurde in der RPK ausführlich und sehr kontrovers diskutiert, insbesondere die Fragestellung, ob durch das Einreichen der Rechnung bei der Beihilfe der Antragsteller quasi konkludent den Leistungsnachweis erbringt und eine andere Vorgehensweise nicht zu unnötig höherem Verwaltungsaufwand führt. Es soll nun geprüft werden, ob mit angemessenem Aufwand sichergestellt werden kann, dass Beihilfe nur gewährt wird, wenn bestätigte Nachweise vorliegen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, großen Raum hat auch der Bericht des Rechnungshofs zur Beurlaubung von Staatssekretären in der RPK eingenommen. Der Rechnungshof hatte moniert, dass drei Ministerien ihren Staatssekretären besonders lange Sonderurlaube von 13 Monaten bis zu 10 Jahren bewilligt hatten, in einem Fall sogar ohne Befristung. Längerfristigen Sonderurlauben stehen nach der Rechtsprechung regelmäßig dienstliche Gründe entgegen. Ein wichtiger Grund für eine längerfristige Beurlaubung, der diese dienstlichen Gründe überwiegen könnte, ist daher nur ausnahmsweise anzunehmen. Das Bundesverwaltungsgericht hat Beurlaubungen ab einer Dauer zwischen elf Wochen und sechs Monaten bereits als besonders lange Sonderurlaube gewertet und in den entschiedenen Fällen das Vorliegen eines wichtigen Grunds verneint. Die aufgeworfene Kritik wurde in der RPK kontrovers diskutiert. Man war sich jedoch einig, dass künftig auch bei der Bewilligung von Anträgen auf Sonderurlaub von Staatssekretären die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Dauer von Sonderurlauben ohne Dienstbezüge, soweit anwendbar, beachtet werden und gegebenenfalls eine Versetzung in den Ruhestand geprüft werden soll. Auch die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Energieagentur RheinlandPfalz GmbH wurde durch den Rechnungshof geprüft. Dabei wurde unter anderem festgestellt, dass das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität die Grundförderung für den laufenden Geschäftsbetrieb als quasi-institutionelle Projektförderung bewilligte. Diese Förderart sehen die Regelungen zum Zuwendungsrecht, die zwischen Projektförderung und institutioneller Förderung unterscheiden, nicht vor. Die Zuwendungen des Landes zur Grundförderung der Energieagentur dienen der Aufrechterhaltung ihres gesamten laufenden Geschäftsbetriebs und nicht einem einzelnen abgegrenzten Projekt. Eine Projektförderung war daher unzulässig. Vielmehr hätten die Vorgaben für die institutionelle Förderung eingehalten werden müssen. Hierauf hatte das Ministerium der Finanzen gegenüber dem Fachressort seit dem Jahr 2012 wiederholt hingewiesen. Unverständnis hatte die Rechnungsprüfungskommission dafür, dass diese Forderungen trotz der langen Zeit nicht umgesetzt wurden. Mit den Wünschen des Ministeriums, eine Umsetzung erst mit dem Doppelhaushalt 2025/2026 anzustreben, konnte sich die RPK nicht anfreunden. Im Hinblick auf den doch überschaubaren Aufwand sind die haushaltsrechtlichen Vorgaben für eine institutionelle Förderung vielmehr unverzüglich einzuhalten. Erlauben Sie mir folgende Bemerkung. Wenn man in den aktuellen Haushalt sieht, hat es geklappt. Sie haben es schon in diesem Jahr umgesetzt. Erneut, quasi schon als Dauerläufer, hat uns die Förderung der Reaktivierung der Zellertalbahn beschäftigt. Trotz klarer Beschlusslage des Landtags in den Vorjahren im Zuge des Entlastungsverfahrens wurden unter anderem geforderte statische Nachweise für den baulichen Zustand der Zellertalbahn sowie für gegebenenfalls erforderliche Ertüchtigungsmaßnahmen ein der Streckenklasse D 4 entsprechendes Tragfähigkeitsniveau nach dem entsprechendem Regelwerk durch den Donnersbergkreis nicht vorgelegt, weshalb die Aufforderung durch erneuten Beschluss des Landtags wiederholt werden soll. Im Übrigen verweise ich gerne auf den umfassenden Jahresbericht des Rechnungshofs und die Beschlussempfehlungen des Haushalts- und Finanzausschusses. Verehrte Damen und Herren, zum Schluss möchte ich auch in diesem Jahr darauf hinweisen, dass die aus vorherigen Prüfungen noch vorhandenen Restanten durch die zuständigen Ressorts der Landesregierung zeitnah abgearbeitet werden sollten. Teilweise handelt es sich um sechs, sieben Jahre zurückliegende Vorgänge. Sicherlich gibt es immer wieder Themenfelder, bei denen auch aufgrund der Notwendigkeit des Mitwirkens Dritter Verzögerungen entstehen. Der Begriff „zeitnah“ für die Berichterstattung darf dennoch nicht zu weit ausgelegt werden. Einzelne Restanten haben wir deshalb während der Beratungen erneut gesondert aufgerufen und bei den zuständigen Ministerien deutlich eine Erledigung angemahnt. Werte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich mit einigen Worten des Dankes schließen. Ihnen, Herr Präsident Berres, Ihrem Kollegium sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofs gilt mein besonderer Dank. Ihre Arbeit und Empfehlungen sowie die Ergebnisse der Rechnungsprüfung sind unverzichtbare Voraussetzung für eine wirksame Budgetkontrolle durch den Landtag. Es war auch schön, dass wir in diesem Jahr wieder Gast in Speyer sein durften. Danken möchte ich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, insbesondere Herrn Dr. Mayer, der in gewohnter hervorragender Manier die Arbeit der Kommission unterstützte. Danke selbstverständlich auch den Vertretern der Ressorts der Landesregierung, insbesondere Herrn Staatssekretär Dr. Weinberg und Herrn Ministerialdirektor Dr. Stahl vom Finanzministerium, die uns während der drei Tage immer umfangreich begleitet haben und immer für alle Fragen offenstanden. (Beifall im Hause) Liebe Kolleginnen und Kollegen, außerdem gilt mein Dank den Kolleginnen und Kollegen der Rechnungsprüfungskommission sowie des Haushalts- und Finanzausschusses für das konstruktive fraktionsübergreifende gute Miteinander. Die Beratungen wurden stets sachlich, ernsthaft und kollegial geführt. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall im Hause)

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