Damian Lohr
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Alle Jahre wieder beraten wir über die Verfassungsänderung zur Herabsenkung des Wahlalters auf 16. (Abg. Martin Haller, SPD: So lange sind Sie auch noch nicht da!) Als weltoffenes Bundesland lohnt sich selbstverständlich der Blick in andere Länder, um zu schauen, wie es nah und fern gehandhabt wird. Überraschung: Über 90 % der Länder haben ein allgemeines Wahlrecht ab 18 Jahren. Wenige Ausnahmen haben das Wahlalter 16, teilweise an Bedingungen geknüpft, einige mehr haben sogar das Wahlalter 20 oder 21. (Zuruf des Abg. Philipp Fernis, FDP) Festzuhalten bleibt, global betrachtet hat sich anscheinend die Zahl 18 durchgesetzt. 18 ist nicht nur irgendeine Zahl, sondern in den meisten Ländern wird damit auch die Volljährigkeit erreicht. Seit dem Jahr 1974 ist dies auch in Deutschland so. Ausgenommen wurde beim damaligen Bundestagsbeschluss das Strafrecht. Die volle Strafmündigkeit wird bis heute erst mit 21 erreicht. Das Jugendstrafrecht lässt bei Personen zwischen 18 und 21 Jahren den Spielraum, ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht Anwendung findet, mit dem sogenannten Status als Heranwachsender. Der Staat billigt also jungen Volljährigen zu, gegebenenfalls doch noch wie ein Jugendlicher behandelt zu werden. Das ist gut so. Wie wollen wir es also mit dem Wahlrecht handhaben, und was hat die Volljährigkeit damit zu tun? – Wir sind für die Beibehaltung des Wahlrechts ab 18; denn durch eine Herabsenkung auf 16 würde eben diese Volljährigkeit ad absurdum geführt werden. So dürfte ein 16-Jähriger, der rechtlich lediglich beschränkt geschäftsfähig ist, keinen Handyvertrag, keinen Mietvertrag abschließen, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Ach, das ist doch kein Argument!) aber zeitgleich dürfte er mit einer Stimme entscheiden, was mit Milliarden an Steuergeldern passiert. (Abg. Jens Guth, SPD: Die er selbst bezahlt! – Weitere Zurufe von der SPD) Für was bedarf es dann noch der Volljährigkeit? – Auf der einen Seite darf man ein Rechtsgeschäft nicht abschließen, bekommt aber andererseits eines der höchsten Bürgerrechte zugestanden. Das passt doch überhaupt nicht zusammen. Für uns als AfD-Fraktion gibt es zudem einen Zusammenhang zwischen dem aktiven und passiven Wahlrecht. Wer wählen darf, sollte auch gewählt werden können. In diesem Bereich käme es ebenfalls zu einer völlig losgelösten Entkopplung zur Volljährigkeit. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Das haben wir doch jetzt schon nicht! Das stimmt doch gar nicht, Ihr Argument! Schlecht recherchiert!) Rechte und Pflichten gehen aus unserer Sicht Hand in Hand. Das ist doch lediglich erst der Aufschlag, den Sie machen wollen. Bei den Grünen gibt es Verbände und Vertreter, die alle möglichen Zahlen fordern, angefangen ab 2, ab 14 oder 15, ohne Sinn, völlige Willkür. Mit der Herabsenkung des Wahlalters und der Entkopplung von der Volljährigkeit gäbe es dann schließlich keinen Maßstab. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Kluger Mann, der Lohr!) Es würde dann folglich rein nach Gefühl entschieden werden. Studien zeigen ebenfalls keinen Anlass – – – (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten – Der Redner wendet sich zum Präsidium)
